1. Eidgenössisches Departement des Innern EDI
Bundesamt für Gesundheit BAG
Direktion
« Elektronisches Patientendossier :
Mehr Qualität, Sicherheit und Gesundheits-
kompetenz »
Exposé de Pascal Strupler, Directeur de l’Office
fédéral de la santé publique
InfoSocietyDays 2016, jeudi, 10 mars 2016
Es gilt das gesprochene Wort
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Mesdames, Messieurs,
Si nous sommes réunis en ce lieu aujourd’hui, c’est
que nous avons la volonté commune de donner des
outils modernes aux professionnels de la santé pour
prendre en charge les patients de manière optimale.
1. Etat de diffusion de la numérisation dans le
système de santé suisse
Il est incontestable que les professionnels de la
santé doivent disposer d’outils de communication
modernes, sûres, efficaces et faciles à employer.
Pour quelle raison y a-t-il aujourd’hui encore 41% de
médecins qui reçoivent les informations de leurs pa-
tients par fax de la part des hôpitaux (Source : Commonwealth
Fund 2015) ? Ces mêmes médecins utilisent peut-être
leurs smartphones pour prendre leurs billets de train
en quelques minutes. C’est là où l’on doit en arriver
avec la cybersanté dans quelques années. Il faut des
outils sûrs et stables dans lesquels les utilisateurs
peuvent avoir confiance. Ils doivent aussi être con-
çus de manière à ce que ces derniers aient du plaisir
ou au moins pas d'aversion à les utiliser. La Suisse
est reconnue au niveau international pour sa faculté
d’innovation. Nous avons pourtant un long chemin
devant nous jusqu’à ce la cybersanté atteigne en
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Suisse, une couverture comparable au réseau pour
téléphones portables.
Dans les pays du Nord comme la Suède ou le Dane-
mark, l’échange de données électroniques entre les
professionnels de la santé et les institutions fait par-
tie de la routine. L’Autriche a également quelques
longueurs d’avance sur nous. Nous disposons à pré-
sent d’une loi, il s’agit maintenant de constituer en-
semble le dossier électronique du patient.
Ce dossier électronique est très important à mes
yeux, car il permet de remettre le patient au centre
de son traitement. Le patient aura enfin accès à ses
données qui lui appartiennent. Cela lui ouvre énor-
mément de perspectives. Aujourd’hui déjà, le patient
est souvent le vecteur d’informations entre les pro-
fessionnels de la santé qui le suivent. A l’avenir, il
aura ses données entre ses mains, ce qui donnera
certainement une nouvelle dynamique dans sa rela-
tion avec le professionnel de la santé. Je suis bien
conscient que ceci implique un changement de pa-
radigme pour les médecins et les soignants et que
cela peut les inquiéter. C’est pourtant aussi une
chance. Le patient pourra développer ses compé-
tences en santé. Par ailleurs, je suis convaincu qu’un
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patient bien informé peut s’impliquer plus activement
dans son traitement.
2. Das elektronische Patientendossier auf der
Gesundheitspolitischen Agenda
Krebs, Diabetes, Herz-Kreislauf- und chronische
Atemwegserkrankungen sind heute die häufigsten
Todesursachen in der Schweiz. Diese nichtübertrag-
baren Krankheiten sind bei Männern für über 50 %
und bei Frauen für über 60 % der vorzeitigen Sterb-
lichkeit (d.h. vor dem 70. Lebensjahr) verantwortlich.
Nichtübertragbare Krankheiten entwickeln sich in
der Regel relativ langsam über viele Jahre hinweg.
Für diese Patientinnen und Patienten ist ein elektro-
nisches Patientendossier besonders nützlich: Ihre
Behandlung ist oft komplex und erfolgt unter Einbe-
zug von vielen verschiedenen Gesundheitseinrich-
tungen und Gesundheitsfachpersonen. Ein guter In-
formationsaustausch entlang des Behandlungspfa-
des und eine Koordination aller Akteure ist zentral.
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Wir verfügen über eine qualitativ hoch stehende Ge-
sundheitsversorgung, die aber gleichzeitig, aus ver-
schiedensten Gründen, mit hohen Kosten verbun-
den ist. Deshalb ist es wichtig, dass wir alle Hand-
lungsspielräume nutzen, die zu einer Optimierung
der Behandlungsprozesse führen sowie die Effizienz
des Gesundheitssystems als Ganzes steigern kön-
nen.
Dazu gehört natürlich eHealth.
Wir können damit vermeiden, dass unnötige oder so-
gar inneffiziente Behandlungen durchgeführt wer-
den. Damit können wir die Patientensicherheit, die
Behandlungsqualität und die Effizienz des Gesund-
heitswesens erhöhen. Diese Ziele sind auch Teil der
Strategie des Bundesrates «Gesundheit2020».
eHealth soll weitere wichtige Reformen des Gesund-
heitswesens unterstützen, unter anderem
die Verbesserung der koordinierten Versorgung,
den effizienteren Einsatz von medizinischen Leistun-
gen sowie
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die Erhöhung der Patientensicherheit und der Ver-
sorgungsqualität.
3. Verabschiedung des Bundesgesetzes und
Einführung des elektronischen Patientendos-
siers
Im Rahmen der parlamentarischen Beratung zum
Bundesgesetz über das elektronische Patientendos-
sier hat sich der Vorsteher des Eidg. Departements
des Innern, Bundesrat Alain Berset, stark dafür ein-
gesetzt, dass die Parlamentarierinnen und Parla-
mentarier den Sinn und Zweck des elektronischen
Patientendossiers gut verstehen. Sie haben in der
Folge die Chance gepackt, unser Gesundheitswe-
sen zu modernisieren – oder wie es der Präsident
der SGK-N, Nationalrat Ignazio Cassis in einem In-
terview einmal sagte: «die Neat des Gesundheitswe-
sens zu bauen».
Mit der Verabschiedung des Bundesgesetzes über
das elektronische Patientendossier EPDG, am 19.
Juni 2015, hat das Parlament einen wichtigen Schritt
in der Umsetzung der «Strategie eHealth Suisse»
gemacht. Mit dem neuen Bundesgesetz haben wir
eine solide Grundlage. Dieser Schritt war nur dank
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dem engagierten Einsatz zahlreicher Akteure im Ge-
sundheitswesen möglich. Ich danke Ihnen allen da-
für. Ein spezieller Dank geht an die Mitglieder der
verschiedenen Gremien von «eHealth Suisse».
Ohne die von ihnen erarbeiteten Grundlagen wäre
es dem BAG nicht möglich gewesen, dass EPDG
und das Ausführungsrecht dazu in so kurzer Zeit zu
erarbeiten.
Die Schweiz braucht und will nun sobald wie möglich
ein elektronisches Patientendossier. Die Fristen für
die Beantragung von Finanzhilfen durch die Kantone
mit bestehenden eHealth-Projekten und die Fristen
für Spitäler zum Anschluss an eine Stammgemein-
schaft oder Gemeinschaft wurden vom Parlament
bewusst verkürzt. Es gilt nun, diese kurzen Fristen
nicht zu verpassen. Sie sollen die Einführung des
elektronischen Patientendossiers vorantreiben.
Es ist mir jedoch auch bewusst, dass die Einführung
des elektronischen Patientendossiers noch einige
harte Herausforderungen mit sich bringt:
a. Als erstes möchte ich einen Punkt aufgreifen,
der zu Beginn dieser Woche auch vom Tages-
anzeiger diskutiert wurde: die Frage der Daten-
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sicherheit: So hat die Umfrage des Tagesanzei-
gers aufgezeigt, dass immer noch rund 11 %
der befragten Ärzte medizinische Informationen
per unverschlüsselte Mails versenden.
Der „eHealth Barometer 2016“ seinerseits
zeigt, dass 64% der Bevölkerung der Meinung
sind, dass es eher bis sehr wahrscheinlich ist,
dass unberechtigte Dritte Einsicht in medizini-
sche Daten erlangen können, die in einem Pri-
märsystem abgelegt sind. Fast so verbreitet ist
auch die Befürchtung, dass unberechtigte Dritte
Einsicht in medizinische Daten in Papierform
erhalten könnten: diese Befürchtung wird von
48% der Stimmberechtigten geteilt.
Hier besteht somit ein grosses Verbesserungs-
potential. Einerseits ist sicherzustellen, dass
die heute noch in Papierform vorhandenen Da-
ten besser geschützt werden. Andererseits ist
es von zentraler Bedeutung, dass den Aspek-
ten Datenschutz und Datensicherheit bei der
Umsetzung des EPDG – aber auch bei den be-
reits heute laufenden kantonalen Umsetzungs-
projekten sowie in den einzelnen Arztpraxen,
Apotheken, Spitälern und anderen Gesund-
heitseinrichtungen – eine höchste Aufmerk-
samkeit geschenkt wird.
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Die Ergebnisse der Bedrohungs- und Risiko-
analyse, die das BAG zu diesem Thema veran-
lasst hat, werden Ihnen gleich im Anschluss
zum meinem Referat präsentiert werden.
b. Für Gesundheitsfachpersonen bedeutet die
Einführung des elektronischen Patientendos-
siers einen Kulturwandel. Bisher entschied die
Gesundheitsfachperson meist alleine, an wen
sie die medizinischen Daten des Patienten ver-
schickt. Dabei gab es allerdings viele Medien-
brüche. Neu werden medizinische Daten nur
mit jenen Gesundheitsfachpersonen geteilt, die
vorgängig Zugriffsrechte durch den Patienten
oder die Patientin erhalten haben. Ich kann gut
verstehen, dass dies Unsicherheiten auslösen
kann. Deshalb ist es wichtig, dass die Gesund-
heitsfachpersonen von Anbeginn weg in den
kantonalen Umsetzungsprojekten mitarbeiten
und so ihre Bedürfnisse und Anliegen frühzeitig
einbringen können. Nur wenn die eHealth-An-
wendungen – sei es ein Praxis- oder Klinikinfor-
mationssystem, sei es das elektronische Pati-
entendossier – die Behandlungsprozesse un-
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terstützen und die Abläufe möglichst vereinfa-
chen, werden sie auch Eingang in den Alltag
finden.
c. Eine dritte Herausforderung bei der Umsetzung
des Gesetzes (des Bundesgesetzes über das
elektronische Patientendossier) ist die Gewähr-
leistung der Interoperabilität, damit die ver-
schiedenen Stammgemeinschaften und Ge-
meinschaften miteinander verbunden und Da-
ten schweizweit zugänglich gemacht werden
können. Wer sich dem elektronischen Patien-
tendossier anschliessen will, muss die im Aus-
führungsrecht vorgeschriebenen Normen und
Integrationsprofile einhalten. Um die konforme
Anbindung von Primärsystemen, d.h. insbeson-
dere von Praxisinformationssystemen, zu er-
möglichen, stellt eHealth Suisse den eHealth-
Connector zu Verfügung. Gleichzeitig ist es je-
doch wichtig, dass sich Hersteller von Primär-
systemen gemeinsam auf einheitliche Normen
und Standards verständigen, damit die Daten
noch besser von einem System zum andern mi-
griert werden können. Nur wenn diese Voraus-
setzung erfüllt ist, kann die Verteilung digitaler
Daten im Gesundheitswesen wie gewünscht
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weitergehen. Heute führt weiterhin erst einer
oder eine von zwei Ärzten oder Ärztinnen die
Krankengeschichte elektronisch (Quelle: eHealth Barome-
ter 2016). Wir wünschen uns, dass diese Zahl in
den nächsten Jahren deutlich ansteigt.
Das Eidg. Departement des Innern wird demnächst
die Anhörung zum Ausführungsrecht zum Bundes-
gesetz über das elektronische Patientendossier er-
öffnen.
Dies konkretisiert insbesondere die technischen und
organisatorischen Zertifizierungskriterien für die
Stammgemeinschaften und Gemeinschaften.
Gleichzeitig wird auch das Zertifizierungsverfahren
festgelegt. Die Zertifizierung soll sicherstellen, dass
der Datenschutz, die Datensicherheit und die Ver-
wendung der technischen und semantischen Nor-
men gewährleistet sind. Das Ausführungsrecht legt
zudem die Voraussetzung und den Prozess für die
Gewährung von Finanzhilfen fest.
Mehrere Kantone haben Umsetzungsprojekte ge-
startet oder bereits eHealth-Lösungen in Betrieb. Wir
begrüssen diese Initiativen sehr und ermutigen alle
Kantone, hier die notwendigen Schritte zu unterneh-
men.
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Der Erfahrungsaustausch zwischen den Projekten
ist sehr wichtig. Er wird nicht nur «Späteinsteigern»
helfen, Projekte zu starten, er wird auch bestehende
Projekte beschleunigen und viele Hindernisse besei-
tigen. Wir haben zwar in der föderalen Schweiz 26
verschiedene Gesundheitssysteme, es ist jedoch
nicht nötig, dass jeder Kanton das eHealth-Rad neu
erfindet. Das Koordinationsorgan Bund-Kantone
«eHealth Suisse» hat sich durch sein unermüdliches
Bestreben, alle Akteure an einen Tisch zu bringen
und konsensfähige Konzepte und Lösungen zu erar-
beiten, als zentrale Koordinationsplattform etabliert.
«eHealth Suisse» wird Sie auch im Rahmen der Um-
setzung des EDPG dabei unterstützen, dass Ihre
Projekte in die richtige Richtung gehen und so alle
Akteure am gleichen Strang ziehen.
Ich wünsche Ihnen viel Erfolg bei der Umsetzung Ih-
rer eHealth-Projekte. Packen Sie die Chance – es
lohnt sich!
Ich wünsche Ihnen eine inspirierende Konferenz!
Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.