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Wissenschaftliches
Institut der AOK
Kontakt und Information
Kai Behrens | AOK-Bundesverband | 030 346 46 2309 | presse@bv.aok.de
Inhalt der Pressemappe
•	 Ihre Gesprächspartner
•	 Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)
und des AOK-Bundesverbandes
•	 Statement von Dr. Carola Reimann
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
•	 Statement von Dr. Antje Schwinger
Forschungsbereichsleiterin Pflege beim Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO)
und Mitherausgeberin des Pflege-Reports 2022
•	 Folien zum Statement von Dr. Antje Schwinger
•	 Statement von Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten
Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen und Erster
Vorsitzender von Advance Care Planning Deutschland e.V.
•	 Folien zum Statement von Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten
•	 Flyer Pflege-Report 2022
Pressegespräch des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts
der AOK (WIdO) zum Pflege-Report 2022
am 5. Juli 2022, Berlin
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Wissenschaftliches
Institut der AOK
Dr. Carola Reimann
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Dr. Antje Schwinger
Forschungsbereichsleiterin Pflege des Wissenschaftlichen Instituts der
AOK (WIdO) und Mitherausgeberin des Pflege-Reports 2022
Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten
Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen
und Erster Vorsitzender von Advance Care Planning Deutschland e.V.
Ihre Gesprächspartner
Pressegespräch des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts
der AOK (WIdO) zum Pflege-Report 2022
am 5. Juli 2022, Berlin
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Pressemitteilung
Pflege-Report zeichnet Bild der
letzten Lebensphase im Pflegeheim
Reimann: Zusammenarbeit zwischen den
Professionen stärken und
Palliativkompetenzen weiterentwickeln
Berlin, 05.07.2022
Die Pflege und Begleitung von Menschen am Lebensende ist ein wesentlicher
Bestandteil des Alltags in deutschen Pflegeheimen. Rund jeder dritte
innerhalb eines Jahres verstorbene AOK-Versicherte lebte in einem
Pflegeheim. Deutlich mehr als die Hälfte davon wurde in den letzten zwölf
Wochen vor dem Tod mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt. Auf
Basis von AOK-Routinedaten beleuchtet der Pflege-Report, der vom
Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) herausgegeben wird,
Krankenhaus-Verlegungen von Pflegeheimbewohnenden unmittelbar vor dem
Lebensende. Eine ergänzende Befragung von 550 Pflegefach- und
Assistenzpersonen zeigt die Diskrepanz zwischen Versorgungswunsch und
-wirklichkeit.
Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, sieht in
der stärkeren Integration der Hospizdienste in den Langzeitpflege-
einrichtungen die Chance, dass Menschen in den Pflegeheimen und ihre
Angehörigen in der letzten Phase gut begleitet werden können. Dazu gehören
auch die Verbesserung der sektorenübergreifenden Prozesse und die Stärkung
der berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit. „Palliativ-Kompetenzen
von Ärzten und Pflegenden müssen weiterentwickelt, die interprofessionelle
Zusammenarbeit intensiviert sowie ausreichend personelle Ressourcen
Kontakt und Information
Dr. Kai Behrens, Telefon 01520 156 3042, presse@bv.aok.de
AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
www.aok-bv.de, Twitter: @AOK_Politik
Kontakt und Information
Dr. Kai Behrens, Telefon 01520 156 3042, presse@bv.aok.de
AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
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bereitgestellt werden“, fordert Reimann. Ein wichtiger Indikator für eine
qualitativ angemessene Versorgung von Pflegeheimbewohnenden vor dem
Versterben sind Krankenhauseinweisungen. In den Jahren 2018 und 2019
wurden rund 56 Prozent aller Pflegeheimbewohnerinnen- und -bewohner
innerhalb der zwölf Wochen vor ihrem Lebensende mindestens einmal in ein
Krankenhaus verlegt. Das ist eine im internationalen Vergleich hohe
Krankenhaus-Verlegungsrate. Die Krankenhausaufenthalte verdichten sich
kurz vor dem Tod. Jeder dritte Pflegeheimbewohnende befand sich 2018 und
2019 in seiner letzten Lebenswoche für mindestens einen Tag im Krankenhaus.
„Verlegungen in ein Krankenhaus bergen für die hochbetagten, multimorbiden
Patientinnen und Patienten erhebliche Risiken: psychische Belastungen,
kognitive Verschlechterungen, in der Klinik erworbene Infektionen, Stürze,
Komplikationen durch Immobilisation sowie der weitere Verlust von
Selbstständigkeit sind hier nur Beispiele“, sagt Dr. Antje Schwinger,
Forschungsbereichsleiterin Pflege beim Wissenschaftlichen Institut der AOK
(WIdO) und Mitherausgeberin des Pflege-Reports 2022, der in Kooperation mit
Prof. Adelheid Kuhlmey von der Charité Berlin und Prof. Stefan Greß von der
Hochschule Fulda herausgegeben wird. Der Pflege-Report 2022 mit
Schwerpunkt „Spezielle Versorgungslagen in der Langzeitpflege“ rückt neben
der Versorgung am Lebensende jene Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt, die
nicht wie im „Normalfall“ aus altersassoziierten Gründen
Unterstützungsbedarf aufweisen, beispielsweise Kinder und Jugendliche oder
Menschen mit speziellen Grunderkrankungen wie frühen Demenzen.
Deutlich mehr als jede dritte Krankenhauseinweisung in den letzten zwölf
Wochen vor Versterben kann – so die WIdO-Analysen – als potenziell
vermeidbar klassifiziert werden. Analysiert wurde hierbei die Häufigkeit von
sogenannten Pflegeheim-sensitiven Krankenhausfällen (PSK). Experten
definieren als solche beispielsweise Herzinsuffizienz, Dehydration oder
Harnwegsinfektionen. „Die Analyse der PSK-Fälle liefert dabei Anhaltspunkte,
ob die Behandlung potenziell auch im Pflegeheim möglich gewesen wäre.
Inwiefern die erfolgten Krankenhauseinweisungen nahe dem Lebensende ganz
generell nicht dem Willen der Betroffenen entsprechen, kann über
Routinedaten nicht erfasst werden“, so Schwinger.
Kontakt und Information
Dr. Kai Behrens, Telefon 01520 156 3042, presse@bv.aok.de
AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin
www.aok-bv.de, Twitter: @AOK_Politik
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Befragung zeigt, wo es hakt
Wichtige Hinweise, wie sich die Versorgung am Lebensende in der Praxis
darstellt, gibt die Befragung von rund 550 Pflegefach- und Assistenzpersonen.
„Die Diskrepanz von Versorgungswunsch der pflegebedürftigen Menschen und
Wirklichkeit wird hier deutlich“, so Schwinger. So erlebt jeder Fünfte monatlich
oder häufiger, dass Bewohnende am Lebensende in ein Krankenhaus
eingewiesen werden, obwohl dies aus Sicht der Befragten nicht im besten
Interesse der Versterbenden ist. Die Mehrheit der Befragten gibt an, dass sie
beobachten, dass sich auf Druck der Angehörigen das Behandlungsteam für
belastende beziehungsweise lebensverlängernde Maßnahmen entschied,
obwohl die Patientenverfügung ein anderes Vorgehen nahegelegt hätte.
„Die als ‘Patientenverfügung‘ verbreiteten Standardformulare geben oft nicht
das verlässlich wieder, was die betreffende Person tatsächlich zu dem Thema
denkt und wünscht“, so Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten, Direktor des Instituts
für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen und Erster Vorsitzender
von Advance Care Planning Deutschland e.V. Advance Care Planning (ACP)
stehe für „Behandlung im Voraus planen“ und sei ein wirksames Instrument, das
eine Vorausplanung nicht nur für die letzte Lebensphase erlaubt. „Die
gesetzliche Verankerung von Advance Care Planning (ACP) im Leistungsrecht
der GKV war politisch visionär, aber nur ein erster Schritt“, so in der Schmitten. In
der Umsetzung würden sich erhebliche Schwachstellen zeigen wie beispielsweise
fehlende Standards für die Qualifizierung der ACP-Gesprächsbegleiterinnen
sowie bürokratische Vorgaben, die die Umsetzung erschweren. Auch eine
Ausweitung von ACP auf vulnerable Patientinnen im ambulanten Bereich wäre
geboten. Ein weiterer Knackpunkt: Wie die an dieses Konzept anknüpfende
Kassenleistung „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte
Lebensphase“ wirkt und in welchem Maße Pflegeheimbewohnende profitieren,
ist nicht bekannt. „Deshalb brauchen wir eine Evaluation zu
Umsetzungsbarrieren und Wirkungen dieser Leistungen“, fordert Reimann.
Insgesamt müsse bei der Versorgung am Lebensende genauer hingeschaut
werden. „Eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Qualitätssicherung als auch
die Umsetzung einer Bewohnerbefragung in den Pflegeeinrichtungen wären ein
wichtiger Schritt.“
Kontakt und Information
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Die Herausforderungen, die für Pflegefachpersonen bei der Versorgung und
Begleitung von Menschen am Lebensende bestehen, werden verstärkt durch
die Personalsituation. Dies macht die WIdO-Befragung an mehreren Stellen
deutlich: Zwei Drittel der Befragten sehen diese als eher ungenügend an, um
die anfallende Arbeit zu erledigen. “Der Anspruch eines würdevollen Sterbens
im Heim darf nicht an fehlenden Ressourcen scheitern“, betont Reimann.
Mehr Infos zum Pflege-Report 2022 und kostenloser Download:
https://www.wido.de/publikationen-produkte/buchreihen/pflege-report/2022/
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Wissenschaftliches
Institut der AOK
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Es gilt das gesprochene Wort.
Wir verschieben den Gedanken auf später und sprechen nicht gern darüber, wie wir uns die letzte
Phase unseres Lebens vorstellen. Das Thema Sterben ist leider immer noch ein Tabuthema, obwohl
Sterben und Tod zum menschlichen Leben gehören. Das haben wir einmal mehr während der
Corona-Pandemie schmerzlich erfahren müssen.
Umfragen wie vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband zeigen, dass die meisten Menschen an
einem vertrauten Ort sterben wollen: zu Hause, im besten Fall mit einem Angehörigen an der Seite
oder in einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung, wo sie die letzten Jahre des Lebens verbracht
haben und das zum Zuhause geworden ist. Eine Verlegung in ein Krankenhaus bedeutet für
Menschen, die sich in der letzten Lebensphase befinden, meist zusätzlichen Stress. Insbesondere
für Pflegeheimbewohnende mit Demenz sind Krankenhausaufenthalte am Lebensende äußerst
belastend.
Keine Frage: Wenn eine im Pflegeheim nicht durchführbare Behandlung medizinisch geboten ist
und gewünscht wird, führt meist kein Weg am Krankenhaus vorbei. Anders sieht es aus, wenn
Menschen kurz vor ihrem Ableben auch im Pflegeheim gut betreut werden könnten und dies auch
wollen.
Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 des AOK-Bundesverbandes und des
Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)
5. Juli 2022, Berlin
Statement von Dr. Carola Reimann,
Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes
Rahmenbedingungen für die letzte
Lebensphase in der Langzeitpflege
verbessern
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Wissenschaftliches
Institut der AOK
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Der Pflege-Report zeigt: Deutlich mehr als jeder dritte Krankenhausfall in den letzten zwölf
Wochen vor Versterben kann als potenziell vermeidbar klassifiziert werden. Unter solchen potenzi-
ell vermeidbaren, im Pflegeheim behandelbaren Anlässen haben Experten beispielsweise die Herz-
insuffizienz oder Dehydration (Volumenmangel) subsumiert.
Interprofessionelle Zusammenarbeit verbessern
Viele pflegebedürftige Menschen könnten bis zum Versterben also auch im Pflegeheim bleiben,
sofern hier eine engere Zusammenarbeit aller Beteiligten, in erster Linie der Mitarbeiterinnen und
Mitarbeiter in der Pflegeeinrichtung mit den Hausärzten, Krankenhäusern und Rettungsdiensten
gelingt. Die unterschiedlichen Akteure, also Ärztinnen, Pflegerinnen, Therapeutinnen, Sterbebeglei-
terinnen, Hauptamtliche wie Ehrenamtliche sowie Angehörige und Zugehörige oder Betreuende,
müssen eng kooperieren, um bestmöglich im Sinne der Betroffenen agieren zu können. Der Anspruch
eines „würdevollen Sterbens“ im Heim darf nicht an mangelnder Zusammenarbeit zwischen den
Professionen und fehlenden Ressourcen scheitern.
Versorgung, Pflege und Begleitung am Lebensende sind schon jetzt Bestandteil der Langzeitpflege,
können jedoch nur dann gut funktionieren, wenn auch ausreichend Personal zur Verfügung steht. In
der Realität sieht es oft anders aus, wie die WIdO-Befragung unter rund 550 Pflegefach- und Assis-
tenzpersonen zeigt, die Ihnen Frau Schwinger im Anschluss präsentieren wird. Demnach sehen zwei
Drittel der Befragten die Personalsituation als ungenügend an, um die anfallende Arbeit zu erledi-
gen. Zudem bemängelt mehr als die Hälfte, dass Ärztinnen und Ärzte nicht schnell genug erreich-
bar seien. Daran sehen wir, dass es die richtigen Rahmenbedingungen braucht, um Qualitätsmaß-
stäbe mit Blick auf Palliativkonzepte weiterzuentwickeln.
Darüber hinaus sind Ergebnis-Indikatoren zur Versorgung, Pflege und Begleitung am Lebensende
erforderlich, und die Umsetzung sollte über eine Bewohnerbefragung vor Ort in den Pflegeeinrich-
tungen abgeprüft werden. Das Wissenschaftliche Institut der AOK, unser WIdO, hat hier beispiels-
weise ein Routinedaten-basiertes Set von Qualitätsindikatoren für das Pflegeheim entwickelt,
über welches Krankenhauseinweisungen am Lebensende einrichtungsindividuell gemessen werden
können.
Rund ein Drittel der innerhalb eines Jahres verstorbenen AOK-Versicherten lebte in einem Pflege-
heim. Deshalb möchte ich noch einmal die so wichtigen personellen Ressourcen unterstreichen. Die
Anforderungen an die Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen sind bereits hoch und werden weiter
steigen. Bei dieser wichtigen Aufgabe brauchen sie Unterstützung. So müssen Palliativ-Kompeten-
zen von Ärzten und Pflegenden weiterentwickelt, die interprofessionelle Zusammenarbeit intensi-
viert sowie ausreichend personelle Ressourcen bereitgestellt werden. Diese für die Mitarbeitenden
so wichtigen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten zur Qualifikation ergeben sich nicht von
allein.
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Wissenschaftliches
Institut der AOK
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Eine der zentralen Forderungen der AOK ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung strukturell und
qualitativ weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch der sektorenübergreifende Austausch der unter-
schiedlichen Professionen und Hospizdienste. Durch Arbeitsverdichtung und Personalmangel kann
eine solche Begleitkultur in stationären Pflegeeinrichtungen allerdings nicht wachsen. Die AOK-
Gemeinschaft unterstützt, dass Hospizdienste und vollstationäre Pflegeeinrichtungen besser mit-
einander kooperieren. Die Hospizdienste müssen künftig jedoch noch stärker in die Versorgung in
den Langzeitpflegeeinrichtungen integriert werden, damit auch Bewohnerinnen und Bewohner in
den Pflegeheimen und ihre Angehörigen in der letzten Phase gut begleitet werden.
Sterbebegleitung: Evaluation fehlt
Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) wurde bereits eine Vielzahl an Veränderungen ange-
stoßen. Eingeführt wurde damit unter anderem das GKV-Angebot einer „Gesundheitlichen Versor-
gungsplanung für die letzte Lebensphase“, die insbesondere den Blick auf medizinische Behand-
lungsfragen am Lebensende richtet. Vollstationäre Einrichtungen der Langzeitpflege und der
Eingliederungshilfe erhalten für die Etablierung von Angeboten eine Vergütung durch die Kranken-
kassen. Der Knackpunkt: Zwar wissen wir aus den statistischen Daten, wie häufig die gesundheitli-
che Versorgungsplanung in Anspruch genommen wurde. Was jedoch fehlt, ist eine echte Evaluation
zu Umsetzungsbarrieren und Wirkungen auf die tatsächliche Sterbebegleitung in den Einrichtungen
der Langzeitpflege und der Eingliederungshilfe.
Wir wissen also nicht, wie dieses Gesetz in der stationären Langzeitpflege im Versorgungsall-
tag wirkt und ob die Menschen davon profitieren. Professor in der Schmitten wird Ihnen nachher
ausführlich darlegen, warum die praktische Umsetzung bisher nach seiner Einschätzung noch nicht
so läuft, wie es sein sollte, und wo nachgebessert werden muss.
Den meisten Todesfällen geht eine mehr oder weniger lange Phase der Krankheit oder zunehmen-
der Gebrechlichkeit voraus. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben die Möglichkeit, sich
mehr oder weniger auf diese letzte Lebensphase vorzubereiten. Damit dürfen sie nicht allein gelas-
sen werden. Denn nur wer gut informiert und beraten wird, kann auch gute Entscheidungen treffen.
Das gilt auch für die die Wahl eines Pflegeheimes. Der AOK-Pflege-Navigator kann hier übrigens
bereits eine gute Hilfe zur Orientierung leisten.
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Wie ein Mensch in seiner letzten Lebensphase in einem Pflegeheim versorgt und begleitet wird, ist
wichtig – für jeden von uns. Darüber sollten wir früh nachdenken, auch wenn wir alle den Gedanken
der eigenen Endlichkeit gern verdrängen. Es geht um Vorsorge, vor allem für den Fall der eigenen
Handlungsunfähigkeit. Es geht um ethische und kulturelle Fragen, die wir uns stellen und beant-
worten müssen. Es geht um die sehr persönliche eigene Einstellung zum Leben, zu schwerer Krank-
heit, zum Sterben, zu einer ärztlichen Anordnung für den Notfall oder zu einer Krankenhausbehand-
lung bei Einwilligungsunfähigkeit und unklarer Dauer: Punkte, die in der Patientenverfügung und
Vorsorgevollmacht ausführlich und unter qualifizierter Anleitung beschrieben, festgehalten und
auch immer mal wieder angepasst werden sollten.
Kontakt und Information
Kai Behrens | AOK-Bundesverband | 030 346 46 2309 | presse@bv.aok.de
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Institut der AOK
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Es gilt das gesprochene Wort.
Unsere Analysen auf Basis von AOK-Routinedaten zeigen eindrücklich: Die Pflege und Begleitung
von Menschen am Lebensende sind in deutschen Pflegeheimen ein wesentlicher Bestandteil des
Alltags. Jede dritte innerhalb eines Jahres verstorbene AOK-versicherte Person lebte in einem Pfle-
geheim (Folie 2). In den Jahren 2015 bis 2020 waren dies zwischen 30,2 und 31,6 Prozent. Schaut
man nun isoliert auf den Sterbeort Pflegeheim, zeichnet sich folgendes Bild: Rund jeder vierte
Pflegeheimbewohnende – das heißt zwischen 25,0 bis 27,8 Prozent in den Jahren 2015 bis 2020 –
verstirbt innerhalb eines Jahres (Folie 2). Unter der COVID-19-Pandemie sind diese Anteile – dies ist
nicht überraschend – gestiegen. Unsere hier präsentierten Analysen fokussieren die Situation aber
unabhängig der COVID-19-Pandemie, wenngleich ich an speziellen Punkten natürlich auch Bezug
auf diese nehmen werde.
Ein Indikator für die Versorgungsqualität bei Pflegeheimbewohnenden vor dem Versterben sind
Krankenhauseinweisungen: Diese Verlegungen bergen für das hochbetagte, multimorbide Klientel
erhebliche Risiken: psychische Belastungen, kognitive Verschlechterungen, in der Klinik erwor-
bene Infektionen, Stürze, Komplikationen durch Immobilisation und ebenso der weitere Verlust von
Selbstständigkeit sind hier nur Beispiele. Wir haben deshalb eine Studienkohorte von Pflegeheim-
bewohnenden gebildet und rückwirkend geschaut, ob diese in ihren letzten zwölf Lebenswochen
mindestens einen Krankenhausaufenthalt aufwiesen. Es zeigt sich: Bei deutlich mehr als der Hälfte
aller Pflegeheimbewohnenden traf dies zu – 2018 und 2019 betrug der Anteil 56 Prozent (Folie 3).
Im internationalen Vergleich sind diese Krankenhaus-Verlegungsraten übrigens hoch. Schaut man
nun auf das Jahr 2020, wird deutlich, dass der Anteil der Heimbewohner mit Krankenhausverlegung
vor dem Lebensende mit 52 Prozent geringer war. Es liegt nahe, dass sich hier eine COVID-19-be-
dingte Fallzahlreduktion zeigt.
Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 des AOK-Bundesverbandes und des
Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)
5. Juli 2022, Berlin
Statement von Dr. Antje Schwinger,
Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Forschungsbereichsleiterin Pflege
Versorgung von Pflegeheimbewohnenden
am Lebensende
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Wissenschaftliches
Institut der AOK
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Die Krankenhausaufenthalte der betrachteten Kohorte verdichten sich kurz vor dem Tod. Mehr als
jeder dritte Pflegeheimbewohnende befand sich in der letzten Lebenswoche für mindestens einen
Tag im Krankenhaus. Lag dieser Anteil in den Jahren 2018 und 2019 bei 33 Prozent, so betrug
er 2020 31 Prozent (Folie 4). So zeigt sich auch hier – so ist anzunehmen – wieder der Effekt der
COVID-19-Pandemie. Gleichwohl verhält sich das Muster der Verdichtung vor dem Lebensende
ähnlich wie in den Vorjahren.
Schaut man auf die dahinterliegenden Behandlungsanlässe, wird deutlich: Deutlich mehr als jeder
dritte Krankenhausfall in den letzten zwölf Wochen vor Versterben (38,4 Prozent) lässt sich als
potenziell vermeidbar klassifizieren (Folie 5). Herangezogen wurde die jüngst in einem Innovations-
fonds-Projekt der Universität Witten-Herdecke entwickelte Klassifikation der Pflegeheim-sensi-
tiven Krankenhausfälle (PSK). Hierzu zählt die Herzinsuffizienz, fast jeder zehnte Krankenhausfall
unserer Studienkohorte stand mit ihr im Zusammenhang. Aber auch der Volumenmangel, das heißt
die Dehydration, oder „Sonstige Krankheiten des Harnsystems“ wie zum Beispiel Harnwegseffekte
fallen darunter. Der hier erfolgte Abgleich mit der PSK-Liste liefert uns Anhaltspunkte dahinge-
hend, ob die Behandlung potentiell auch im Pflegeheim möglich gewesen wäre. Wie sich die Kran-
kenhauseinweisungen generell zum Willen der Betroffenen verhalten – und gerade dies ist eine
zentrale Frage bei der Versorgung am Lebensende –, lässt sich aus Routinedaten nicht ablesen.
Aus diesem Grund haben wir die Analysen der Abrechnungsdaten um eine Befragung ergänzt. Von
März bis Mai 2022 antworteten rund 550 Pflegende, größtenteils Pflegefach- und Assistenzperso-
nen auf unseren Online-Fragebogen zu den Rahmenbedingungen der Versorgung am Lebensende in
Pflegeheimen.
Die Befragten geben Hinweise, dass Bewohnende am Lebensende teilweise in ein Krankenhaus
eingewiesen werden, obwohl dies nach ihrer Einschätzung nicht im besten Interesse der Verster-
benden ist. Sieben Prozent geben an, dass sie dies „wöchentlich“ und häufiger beobachten, jeder
fünfte Befragte (21,1 Prozent) erlebt dies „monatlich“ oder häufiger (Folie 6). Aufhorchen lässt
zudem: Die deutliche Mehrheit der Befragten beobachtet, dass sich auf Druck der Angehörigen das
Behandlungsteam für belastende beziehungsweise lebensverlängernde Behandlungen entschied,
obwohl die Patientenverfügung ein anderes Vorgehen nahegelegt hätte. Knapp jeder Sechste (15,5
Prozent) nimmt dies sogar monatlich oder häufiger wahr.
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Wissenschaftliches
Institut der AOK
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Die Dokumentation des Patientenwillens sowie deren regelhafte Aktualisierung – unter Einbin-
dung der Angehörigen oder der rechtlich Betreuenden – sind gleichwohl zentral, um die Wünsche
der Betroffenen möglichst gut abzubilden. Internationale Studien legen nahe, dass Patienten-
verfügungen, aber auch Ansätze wie Advance Care Planning geeignete Instrumente sind, um
potenziell vermeidbare Hospitalisierungen vor dem absehbaren Lebensende auch wirklich zu
verhindern. Unsere Befragung aber zeigt: Während die Mehrzahl der Pflegekräfte bestätigt, dass
bei Aufnahme ins Pflegeheim im Regelfall auch die Patientenverfügung abgefragt wird, erfolgt
nach Angabe von 44 Prozent der Befragten nur „selten“ oder „nie“ eine regelmäßige Überprüfung
der bestehenden Patientenverfügung (Folie 7). Eine über die Patientenverfügung hinausgehende,
vorausschauende Planung für die Versorgung am Lebensende (im Sinne eines Advance Care Plan-
ning), so jeder Dritte (34,6 Prozent), sei gleichfalls „selten“ oder „nie“. Hier ist folglich Optimierungs-
potenzial zu sehen.
Weitere zentrale Hebel, um unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden, sind die ärztliche
Versorgung und die berufsgruppenübergreifende Kooperation. Fast zwei Drittel der Befragten
bemängeln die fehlende schnelle Erreichbarkeit der Ärztinnen und Ärzte (häufig=62,3 Prozent)
(Folie 8). Aufhorchen lässt auch, dass mehr als ein Drittel der Befragten den Ärztinnen und Ärzte
häufig eine mangelnde Bereitschaft zur palliativen Versorgung (37,7 Prozent) bescheinigt. Ein
Fünftel (20,7 Prozent) attestiert zudem den Ärztinnen und Ärzte – jeder Siebte (14,5 Prozent) seinen
eigenen Kollegen – häufig eine mangelnde ethische Kompetenz. Diese Antworten weisen auf das
Fehlen einer gemeinsamen Sprache und eines berufsgruppenübergreifenden Verständnisses zum
Umgang mit den Versterbenden hin. Das Ergebnis unterstreicht zudem die Bedeutung von einem
Mehr an Auseinandersetzung der Pflegenden und Ärzte mit der Versorgung am Lebensende und von
einer notwendigen Intensivierung abgestimmter interdisziplinärer Interventionen.
Die Herausforderungen für die Pflegenden bei der Versorgung von Menschen am Lebensende
potenzieren sich durch die angespannte Personalsituation. Dies bringt die Befragung an mehreren
Stellen deutlich zum Ausdruck: Zwei Drittel (67,8 Prozent) der Befragten sehen die Personalsitua-
tion als eher ungenügend an, um die anfallende Arbeit zu erledigen (Folie 9). Für 37 Prozent führt
der betriebliche, zeitliche oder finanzielle Druck dazu, dass sie „wöchentlich“ oder „häufiger“ nicht
die Pflege ausführen können, die ihren eigenen (ethischen) Ansprüchen entspricht. Es verwundert
vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse nicht, dass die Pflegekräfte eine hohe Arbeitsbelastung
angeben. Auf einer Skala von 0 bis 10 gibt mehr als die Hälfte der Befragten einen Wert von 8 oder
größer an. Mehr als vier von fünf der Befragten (83,2 Prozent) sagen, dass diese seit Beginn der
COVID-19-Pandemie noch gestiegen sei (Folie 10).
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Wissenschaftliches
Institut der AOK
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Fazit
Pflegeheime sind Orte des letzten Lebensabschnitts und des Sterbens. Eine breite fachliche
Diskussion über die Versorgung am Lebensende – auch mit Blick auf das Austarieren von kurativen
sowie symptomlindernden, psychosozialen und das Umfeld einbeziehenden Ansätzen – erscheint
dringend geboten. Die präsentierten Routinedaten- und Befragungsergebnisse verweisen erstens
auf ein erhebliches Verlegungsgeschehen in den letzten Lebenswochen und zweitens auf poten-
ziell vermeidbare beziehungsweise nicht dem Willen der Pflegeheimbewohnenden entsprechen-
den Krankenhauseinweisungen. Ein wichtiges Instrument zur Senkung der Hospitalisierungsrate
kurz vor dem absehbaren Lebensende ist die rechtzeitigen Auseinandersetzung mit den eigenen
Wünschen und dem Festhalten derselben. Die Befragung deutet diesbezüglich auf Optimierungs-
potenzial. Ferner wird auch die Erreichbarkeit der Ärztinnen und Ärzte als wichtiger Hebel zur
Senkung von vermeidbaren Krankenhauseinweisungen gesehen: Auch hier zeigt die Befragung
Handlungsbedarf auf. Ergebnis ist aber auch: Es mangelt an Personal, um der Versorgung am
Lebensende gerecht zu werden. Die Befragten fühlen sich hoch belastet.
Kontakt und Information
Kai Behrens | AOK-Bundesverband | 030 346 46 2309 | presse@bv.aok.de
Versorgung von
Pflegeheimbewohnenden
am Lebensende
Online-Pressegespräch des AOK-Bundesverbandes und des
Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)
Berlin, 5. Juli 2022
Dr. Antje Schwinger
30,6
30,2
30,9
31,4
31,0
31,6
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Anteil
in
%
25,8
25,0
25,5
26,1
25,5
27,8
0
5
10
15
20
25
30
35
40
2015 2016 2017 2018 2019 2020
Anteil
in
%
Anteil Pflegeheimbewohnende an allen
verstorbenen AOK-Versicherten (2015-2020)
Anteil Pflegeheimbewohnende, die innerhalb
eines Jahres versterben (2015-2020)
05.07.2022
Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022
2
Die Versorgung am Lebensende ist wesentlicher Bestandteil des Alltags in
deutschen Pflegeheimen.
Quelle: AOK-Routinedaten (2015–2020)
Deutlich mehr als die Hälfte aller Pflegeheimbewohnenden werden zwölf
Wochen vor Versterben mindestens einmal ins Krankenhaus verlegt.
05.07.2022
Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022
3
Krankenhausaufenthalte von Pflegeheimbewohnenden zwölf Wochen vor Versterben;
Anteil in % (2018–2020)
Quelle: AOK-Routinedaten (2018–2020); Studienpopulation 12 Wochen vor Versterben
56,3 56,4
52,3
27,5 27,3 25,6
0
10
20
30
40
50
60
2018 2019 2020
Anteil mit mindestens einem Krankenhausfall Anteil im Krankenhaus verstorben
Krankenhausaufenthalte verdichten sich in den letzten Lebenswochen vor
Versterben.
05.07.2022
Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022
4
Woche
11
Woche
10
Woche
9
Woche
8
Woche
7
Woche
6
Woche
5
Woche
4
Woche
3
Woche
2
Woche
1
Woche
0
2018 6,8 7,2 7,7 8,1 8,6 9,3 10,4 11,7 13,7 16,8 22,5 33,6
2019 6,7 7,1 7,6 8,2 8,6 9,3 10,4 11,8 13,9 16,9 22,3 33,4
2020 5,9 6,2 6,5 6,9 7,3 7,9 8,9 10,1 12,0 15,0 20,5 31,0
0
5
10
15
20
25
30
35
40
Anteil
Pflegeheimbewohnende
mit
Krankenhausaufenthalt
in
%
Quelle: AOK-Routinedaten (2018–2020); Studienpopulation 12 Wochen vor Versterben
Deutlich mehr als jeder dritte Krankenhausfall in den letzten 12 Wochen vor
Versterben lässt sich als potenziell vermeidbar klassifizieren.
9,6%
4,0%
3,3%
2,5%
1,8%
1,8%
1,2%
1,1%
0,9%
12,1%
I50 - Herzinsuffizienz
E86 - Volumenmangel
N39 - Sonstige Krankheiten des Harnsystems
J44 - Sonstige COPD
E11 - Diabetes mellitus, Typ 2
I70 - Atherosklerose
G40 -Epilepsie
J20 - Akute Bronchitis
L89 - Dekubitalgeschwür und Druckzone
Sonstige PSK
Kein PSK
05.07.2022
Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022
5
*Pflegeheim-sensitive Krankenhausfälle nach Bohnet-Joschko et al. 2022
Anteil Krankenhausfälle mit PSK-Hauptdiagnose* 12 Wochen vor
dem Tod von Pflegeheimbewohnenden 2018/2019
38,4%
Quelle: AOK-Routinedaten (2018–2019); Studienpopulation 12 Wochen vor Versterben;
Die Pflegekräfte sehen eine Diskrepanz zwischen Versorgungswunsch der
Pflegebedürftigen und der Versorgungswirklichkeit.
05.07.2022
Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022
6
7,2
8,5
5,4
13,9
14,3
10,1
51,4
46,4
45,5
27,4
30,8
38,9
ICH HABE BEOBACHTET, DASS BEWOHNENDE AM
LEBENSENDE IN DAS KRANKENHAUS EINGEWIESEN
WURDEN, OBWOHL ICH FEST ÜBERZEUGT BIN, DASS DIES
NICHT IM BESTEN INTERESSE DER BEWOHNENDEN IST.
ICH HABE BEOBACHTET, DASS VERORDNUNGEN, TESTS
ODER BEHANDLUNGEN DURCHGEFÜHRT WURDEN, DIE
ICH MIT BLICK AUF DAS BEHANDLUNGSZIEL ALS
UNANGEMESSEN EINSCHÄTZTE.
ICH HABE BEOBACHTET, DASS SICH AUF DRUCK DER
ANGEHÖRIGEN DAS BEHANDLUNGSTEAM FÜR
BELASTENDE BZW. LEBENSVERLÄNGERNDE
BEHANDLUNGEN ENTSCHIED, OBWOHL DIE
PATIENTENVERFÜGUNG EIN ANDERES VORGEHEN…
mehrmals wöchentlich oder wöchentlich monatlich seltener als monatlich nie
Ich habe beobachtet, dass Bewohnende am Lebensende in
das Krankenhaus eingewiesen wurden, obwohl ich fest
überzeugt bin, dass dies nicht im besten Interesse der
Bewohnenden ist.
Ich habe beobachtet, dass Verordnungen, Tests oder
Behandlungen durchgeführt wurden, die ich mit Blick auf das
Behandlungsziel als unangemessen einschätzte.
Ich habe beobachtet, dass sich auf Druck der Angehörigen das
Behandlungsteam für belastende bzw. lebensverlängernde
Behandlungen entschied, obwohl die Patientenverfügung ein
anderes Vorgehen nahegelegt hätte.
Angaben in %
Quelle: Behrendt et al. 2022; Befragung von Pflegekräften 2022, N=552
Optimierungspotential bei der Erfassung der Versorgungswünsche
wird deutlich.
05.07.2022
Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022
7
4,3
7,4
5,8
39,7
27,2
22,5
31,9
37,9
67,4
18,1
18,3
3,4
6,0
9,2
Aufnahmebogen inklusive Patientenverfügung
Regelmäßige Überprüfung einer bestehenden
Patientenverfügung
Eine über die Patientenverfügung
hinausgehende, vorausschauende Planung für
die Versorgung am Lebensende (Advance Care
Planning)
nie selten häufig immer kann ich nicht sagen
Aufnahmebogen inklusive
Patientenverfügung
Regelmäßige Überprüfung einer bestehenden
Patientenverfügung
Eine über die Patientenverfügung hinausgehende,
vorausschauende Planung für die Versorgung am
Lebensende (Advance Care Planning)
Bitte geben Sie an, wie häufig die folgenden Maßnahmen und Instrumente bei der
Versorgung von Bewohnenden am Lebensende in Ihrer Einrichtung standardmäßig zum
Einsatz kommen. (Angaben in %)
Quelle: Behrendt et al. 2022; Befragung von Pflegekräften 2022, N=552
Die ärztliche Erreichbarkeit ist ein zentrales Konfliktthema.
62,3
17,8
37,7
20,7
13,8
14,5
33,0
66,5
48,4
63,9
73,7
71,2
2,4
12,3
9,6
11,4
11,8
11,8
3,4
4,3
4,0
2,5
Fehlende schnelle Erreichbarkeit der Ärztinnen und
Ärzte
Unzureichende oder fehlende Absprachen mit
Ärztinnen und Ärzte
Mangelnde Bereitschaft der Ärztinnen und Ärzte
palliativen Versorgung
Mangelnde ethische Kompetenz der Ärztinnen und
Ärzte
Unzureichende oder fehlende Absprachen mit
Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten
Mangelnde ethische Kompetenz der Pflegenden
häufig ("eher häufig" oder "sehr häufig") selten("sehr selten" oder "eher selten") nie weiß nicht
Fehlende schnelle Erreichbarkeit der Ärztinnen und Ärzte
Unzureichende oder fehlende Absprachen mit
Ärztinnen und Ärzte
Mangelnde Bereitschaft der Ärztinnen und Ärzte
palliativen Versorgung
Mangelnde ethische Kompetenz der Ärztinnen und Ärzte
Unzureichende oder fehlende Absprachen mit
Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten
Mangelnde ethische Kompetenz der Pflegenden
05.07.2022
Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022
8
Wie häufig erleben Sie Konflikte zu folgenden Themen mit den an der
Versorgung am Lebensende Beteiligten? (Angaben in %)
Quelle: Behrendt et al. 2022; Befragung von Pflegekräften 2022, N=552
Die Personalsituation verstärkt die Herausforderungen.
05.07.2022
Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022
9
34,6 33,2 21,0 10,7
Es gibt insgesamt genügend Pflegepersonal,
um die anfallende Arbeit zu erledigen.
stimme nicht zu stimme eher nicht zu stimme eher zu stimme zu weiß ich nicht
Es gibt insgesamt genügend Pflegepersonal, um
die anfallende Arbeit zu erledigen.
17,0 19,9 16,8 30,3 15,9
Ich habe Situationen erlebt, in denen ich
durch betrieblichen, zeitlichen oder
finanziellen Druck nicht die Pflege ausführen
konnte, die meinen eigenen (ethischen)
Ansprüchen entspricht.
mehrmals wöchentlich wöchentlich monatlich seltener als monatlich nie
Ich habe Situationen erlebt, in denen ich durch
betrieblichen, zeitlichen oder finanziellen Druck
nicht die Pflege ausführen konnte, die meinen
eigenen (ethischen) Ansprüchen entspricht.
Quelle: Behrendt et al. 2022; Befragung von Pflegekräften 2022, N=552
Die Arbeitsbelastung wird als hoch angegeben.
1,1 1,8 2,6 3,5 6,3
15,5
22,1
36,1
63,4
82,0
100,0
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10
kumulierter
Anteil
%
Wie schätzen Sie auf einer Skala von 0 (geringe Belastung) bis 10
(hohe Belastung) Ihre derzeitige Arbeitsbelastung ein?
05.07.2022
Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022
10
Quelle: Behrendt et al. 2022; Befragung von Pflegekräften 2022, N=543; *N=483 (Subgruppe: Befragte, die mindestens 2 Jahre in der Einrichtung tätig sind)
Anteil Befragte*, die sagen, dass
ihre Arbeitsbelastung seit Beginn
der Pandemie gestiegen ist
83,2
Fazit
• Pflegeheime sind Orte des letzten Lebensabschnitts und des Sterbens.
• Routinedatenanalysen und Befragungsergebnisse verweisen auf potentiell
vermeidbare bzw. nicht dem Willen der Pflegeheimbewohnenden
entsprechende Krankenhauseinweisungen kurz vor dem Lebensende.
• Insbesondere Optimierungspotential bezüglich
- der Erfassung der Versorgungswünsche und
- der Erreichbarkeit von und der Kommunikation mit den ärztlichen
Leistungserbringenden
• Die Personalsituation verstärkt die Herausforderungen.
05.07.2022
Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022
11
Vielen Dank
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Wissenschaftliches
Institut der AOK
Seite 1 von 4
Es gilt das gesprochene Wort.
Advance Care Planning (ACP) ist ein in Deutschland bisher wenig etabliertes Konzept, welches
gewährleisten soll, dass Menschen in gesundheitlichen Krisen auch dann so behandelt werden,
wie sie das wollen, auch wenn sie krankheitsbedingt nicht (mehr) einwilligungsfähig sind. Advance
Care Planning wurde im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) in Form des Paragrafen
132 g im fünften Sozialgesetzbuch zu einer Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, und
zwar (vorerst) beschränkt auf in Einrichtungen der stationären Seniorenpflege und der Eingliede-
rungshilfe lebende Menschen. Vergütet wird eine volle Stelle auf 400 Bewohner, sofern die Einrich-
tungen von dem Angebot Gebrauch machen.
In Deutschland gilt bis heute, dass herkömmlich entstandene Patientenverfügungen selbst unter
hochbetagten, chronisch kranken und/oder gebrechlichen Menschen nur von einer Minderheit
verfasst werden, oft bei Bedarf nicht vorliegen und/oder im Krisenfall nicht aussagekräftig sind.
Vor allem geben die als „Patientenverfügung“ verbreiteten Standardformulare in Ermangelung
einer vorausgegangenen qualifizierten Gesprächsbegleitung oft nicht das verlässlich wieder, was
die betreffende Person tatsächlich zu dem Thema denkt und wünscht. Damit bleiben Patienten-
verfügungen hinter den sonst in der Medizin weithin akzeptierten Qualitätskriterien einer wohl-
informierten Zustimmung oder Ablehnung (Informed Consent/Refusal) zurück. Hinzu kommt, dass
Vertreter (Bevollmächtigte) häufig nicht benannt oder in den Vorausplanungsprozess nicht einbe-
zogen werden. Soweit die aktuelle Lage, die es erschwert, dass in mit Einwilligungsunfähigkeit
einhergehenden gesundheitlichen Krisen die Behandlungswünsche der Betroffenen auch bekannt
sind und berücksichtigt werden. Mit ACP steht uns dagegen ein Instrument zur Verfügung, das eine
wirksame Vorausplanung erlaubt.
Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 des AOK-Bundesverbandes und des
Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO)
5. Juli 2022, Berlin
Statement von Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten,
Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen und
Erster Vorsitzender von Advance Care Planning Deutschland e.V.
Mit Advance Care Planning wirksam
im Voraus planen
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Wissenschaftliches
Institut der AOK
Seite 2 von 4
Lassen Sie mich Ihnen das auf zwei Säulen ruhende ACP-Konzept kurz skizzieren:
Die erste Säule: Damit Menschen aussagekräftige Behandlungsentscheidungen im Voraus verläss-
lich treffen können, erhalten sie das Angebot einer ausführlichen Gesprächsbegleitung. In der
Praxis wird diese ACP-Gesprächsbegleitung durch eine neue Rolle im Gesundheitssystem ausgeübt,
die hierfür spezifisch qualifizierten (nicht-ärztlichen) ACP-Gesprächsbegleiterinnen, die in enger
Abstimmung und Kooperation mit dem Hausarzt tätig werden. Wo möglich und gewünscht, werden
auch Bevollmächtigte und Betreuerinnen sowie Betreuer und Angehörige in diesen Gesprächs-
prozess einbezogen. Auf dieser Grundlage können konkrete Behandlungspräferenzen für mögli-
che gesundheitliche Krisenszenarien, die künftig eintreten könnten, sorgfältig ermittelt werden.
Anders als bei herkömmlich entstandenen Patientenverfügungen differenziert das ACP-Modell
von ACP Deutschland e.V. nach einer ausführlichen Erhebung des individuellen Therapieziels drei
verschiedene Gesprächsszenarien: die Einwilligungsunfähigkeit bei akutem Notfall (z.B. bei akuter
Bewusstseinsstörung), die Einwilligungsunfähigkeit unklarer Dauer (z.B. bei einem stationären
Aufenthalt aufgrund eines Schlaganfalls oder einer Sepsis) und die dauerhafte Einwilligungsunfä-
higkeit (z.B. bei fortgeschrittener Demenz). Die ACP-Gesprächsbegleiter führen durch das Gespräch,
ermutigen zur Konfrontation auch schwieriger oder angstbesetzter Themen, unterstützen gegebe-
nenfalls bei der emotionalen Bewältigung, erklären medizinische Sachverhalte, informieren über
Optionen sowie Chancen und Risiken, achten auf eine kritische Reflektion und sorgfältige Prüfung
der möglicherweise weitreichenden Folgen solcher Entscheidungen, moderieren den Austausch mit
teilnehmenden Angehörigen und helfen bei der fachgerechten Dokumentation dieser Behandlungs-
präferenzen im Rahmen einer Patientenverfügung.
Die zweite Säule: Damit die so zustandegekommenen Vorausplanungen im regionalen Gesund-
heitssystem wirksam werden, muss dort eine regionale ACP-Implementierung erfolgen. Sie wird
vom spezifisch qualifizierten regionalen ACP-Koordinator vorangetrieben, und zwar zum einen
durch ein Informations- und Edukationsprogramm für alle beteiligten Dienste, Institutionen und
Akteure und zum anderen durch eine regionale Vernetzung und Kooperation aller Beteiligten.
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Institut der AOK
Seite 3 von 4
ACP im Leistungsrecht der GKV: ein Testballon
Die gesetzliche Verankerung von Advance Care Planning (ACP) im Leistungsrecht der GKV war
politisch visionär, aber nur ein erster Schritt und wohl auch ein Testballon. Eine erfolglose Umset-
zung könnte den Fortbestand des Paragrafen 132 g politisch in Frage stellen. Ethisch geboten
wäre dagegen im nächsten Schritt eine Öffnung dieser Leistung für Personen mit vergleichbar
eingeschränkter Prognose, die im ambulanten Setting gepflegt werden. Denn die im Paragrafen
132g zum Ausdruck kommende ethische Verpflichtung macht an den deutschen Sektorengrenzen
nicht halt. Advance Care Planning ist kein Selbstläufer, sondern bedarf auf Seiten aller Beteiligten
einer engagierten Umsetzung auf regionaler Ebene. Gesetz und aktuelle Umsetzungsvereinbarung
weisen erhebliche Schwächen auf, die der Weiterentwicklung bedürfen. Folgende Punkte sehe ich
als vordringlich an:
Ein großes Problem sind die fehlenden Standards für die Qualifizierung der ACP-Gesprächsbegleit-
erinnen- und -begleiter. Die Umsetzungsvereinbarung vom 13. Dezember 2012 beschreibt zwar
allgemein die Themenfelder, die in der Qualifizierung abgedeckt werden sollen, doch ist ein spezi-
fischer Kompetenznachweis bisher keine Voraussetzung für eine Zertifizierung. Auch gibt es bisher
keinerlei Vorgaben für die Qualifizierung der ACP-Gesprächsbegleiter-Trainer oder für eine Akkredi-
tierung von Anbietern von ACP-Qualifizierungen. Auch für die Inhalte der ACP-Gespräche sowie für
deren Dokumentation macht die Umsetzungsvereinbarung keine Vorgaben.
Eine zweite Umsetzungsproblematik liegt im Modus der Anstellung von ACP-Gesprächsbegleiterin-
nen. Die Umsetzungsvereinbarung ist darauf zugeschnitten, und viele Einrichtungen gehen bisher
den Weg, ACP-Gesprächsbegleiter selbst einzustellen – mit dann sehr kleinem Stellenanteil. Das
kann im Einzelfall funktionieren, in der Breite gehen hiermit jedoch große Probleme einher. Nicht
viele Einrichtungen verfügen über geeignetes Personal, und die wenigen geeigneten Mitarbeiterin-
nen und Mitarbeiter sind häufig ohnehin schon überlastet. Im Ergebnis muss ACP im Alltag auch bei
besten Vorsätzen hinter anderen Prioritäten zurückstehen.
Alternativ könnte die in vielen Punkten deutlich überlegene Kooperationslösung („Pool-Lösung“)
in Betracht kommen, die von Gesetz und Umsetzungsvereinbarung ebenfalls formal ermöglicht
wird. Auch hier kann die Gesprächsbegleiterin einer Einrichtung fest zugeordnet werden, angestellt
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Wissenschaftliches
Institut der AOK
Seite 4 von 4
ist sie jedoch bei einem geeigneten regionalen Träger. Knackpunkt hier ist jedoch: Die finanzielle
Ausstattung hat sich für diesen Modus in mehrfacher Hinsicht als unzureichend erwiesen. Bei der
Kooperationslösung werden die Gesprächsbegleiterinnen einer Region von einem zentralen Träger
angestellt und bilden dort ein professionelles Team. Bisher können die Mittel jedoch nur von den
Einrichtungen abgerufen und von diesen an den Kooperationspartner weitergeleitet werden. Hier
wäre zu prüfen, ob eine unbürokratischere Lösung nicht für alle Beteiligten günstiger wäre.
Die Gesetzgebung lässt zudem bisher unberücksichtigt, dass es qualifizierte ACP-Koordinatoren
braucht, um ACP auf institutioneller und regionaler Ebene zu etablieren, so dass Organisations-
entwicklung und Netzwerkbildung gewährleistet sind. Bis diesbezüglich im Gesetz nachgebessert
wurde, müssten Programme zur Anschubfinanzierung regionaler Kooperationspartner auch zusätz-
liche Ressourcen für diese Koordinatoren enthalten
Sie sehen, meine Damen und Herren: Der Gesetzgeber, die Partner der Umsetzungsvereinba-
rung und die regionalen Akteure sind aufgerufen, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die
Rahmenbedingungen zu verbessern, damit die Versorgung hochbetagter, gebrechlicher und/oder
chronisch kranker Menschen in gesundheitlichen Krisen künftig wirksam an deren individuellen
Wünschen ausgerichtet werden kann.
Kontakt und Information
Kai Behrens | AOK-Bundesverband | 030 346 46 2309 | presse@bv.aok.de
Jürgen in der Schmitten
Allgemeinmedizin I Palliativmedizin
Institut für Allgemeinmedizin
Universitätsmedizin Essen
Advance Care Planning:
ein neues Konzept zur Stärkung der Autonomie
pflegebedürftiger Menschen (nicht nur) am Lebensende
WIdO-Pflegereport 2022
Pressegespräch 5. Juli 2022
ACP –
Dokumentation
(Vorausverfügung)
Individuelle
Gesprächsbegleitung
(facilitation)
Erstellung
Systemische
Implementierung
(Standards, Routinen)
Umsetzung
Behandlung im Einklang
mit dem Patientenwillen
auch bei aktueller Einwilligungsunfähigkeit
Advance Care Planning / Behandlung im Voraus Planen
• Versicherte beraten
• „insbes. med. Abläufe in
der letzten Lebensphase“
• Qualifiz. Mitarbeiter + HÄ
§ 132g
SGB V
Individuelle Ge-
sprächsbegleitung
Systemische
Implementierung
BVP
Erstellung Umsetzung
à BVP in Einrichtungen der Seniorenpflege und Eingliederungshilfe
à GKV: 1,0 Stelle auf 400 Bewohner
• Change Management
• (Haus-) Arzt einbeziehen
• Übergabe an RD / Khs
• Regionale Vernetzung
„Für mögliche Notfallsituationen soll die erforderliche Übergabe des Versicherten an
relevante Rettungsdienste und Krankenhäuser vorbereitet werden.“ (§132g SGB V, 2,3)
Advance Care Planning zulasten der GKV: § 132g SGB V
Schwächen von § 132g SGB V und Umsetzungsvereinbarung
Schwäche Vorschlag
• Mangelnde Qualitäts-Standards • Konsensprozess zur Erarbeitung einheitlicher Q-
Standards unter Moderation des Fachverbands ACP
Deutschland e.V.
• Einrichtungs-zentrierte Anstellung von ACP-
Gesprächsbegleitern (Ums.Vereinb. § 7a): für die Breite
nicht erfolgversprechend
• Pool-Lösung: Anstellung der ACP-Gesprächsbegleiter
bei regionalem Kooperationspartner (Ums.Vereinb. §
7c)
• Regionale Kooperationspartner (gem. § 7c) unter
aktuellen Bedingungen nicht wirtschaftlich
• Abtretungsmöglichkeit der Ansprüche an Pool
Erhöhung des Overhead für Pools (15% à 25%)
Einstellung für ½ Jahr zur Qualifizierung
à Anschubfinanzierung für regionale Pools
• Mangelnde Qualifizierung und Finanzierung
regionaler ACP-Koordinatoren
à Anschubfinanzierung ACP-Koordinator für 5-10
Jahre
• Beschränkung auf Zielgruppen gem. § 132g
Ambulant gepflegte Personen gleich bedürftig
• Erweiterung des § 132g SGB V auf ambulant
gepflegte Personen (mit wiss. Evaluation)
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2022.
XVI, 313 S. 100 Abb. in Farbe.
Druckausgabe
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CHF 47.14
ISBN 978-3-662-65203-9
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springer.com
K. Jacobs, A. Kuhlmey, S. Greß, J. Klauber, A. Schwinger (Hrsg.)
Pflege-Report 2022
SpezielleVersorgungslagen in der Langzeitpflege
	
• Open-Access-Publikation mit freiem und uneingeschränktem Zugang zu den
Inhalten
	
• Datenmaterial und Analysen zurVersorgung von Langzeit-Pflegebedürftigen
	
• Anschauliche Darstellung der Daten durch zahlreiche Abbildungen undTabellen
Der Pflege-Report, der jährlich in Buchform und als Open-Access-Publikation erscheint,
rückt im Schwerpunkt 2022 jene Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt, die nicht wie im
„Normalfall“ aus altersassoziierten Gründen Unterstützungsbedarf aufweisen: Fast ein
Fünftel der Pflegebedürftigen ist noch keine 60 Jahre alt. Neben Kindern und Jugendli-
chen zählen hierzu auch Erwachsene im erwerbsfähigen Alter oder Menschen mit spezi-
ellen Grunderkrankungen wie beispielsweise frühen Demenzen, Beatmungspflicht oder
Menschen mit Behinderungen. Alle diese Betroffenen fallen letztlich mit ihren spezifi-
schen Bedarfen durch das Raster der„Altenpflege“. Die 16 Fachbeiträge des Pflege-
Reports widmen sich ihren konkretenVersorgungs- und weiteren Unterstützungsbe-
darfen und wie diese gezielt gedeckt werden können: in Bezug auf das geeignete häus-
liche oder außerhäusliche Pflegesetting sowie hinsichtlich der erforderlichen Qualifizie-
rung und Unterstützung informeller wie professioneller Pflegekräfte.
Prof. Dr. Klaus JacobsWissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Berlin
Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey Institut für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswis-
senschaften, Charité - Universitätsmedizin Berlin
Prof. Dr. Stefan Greß Fachbereich Pflege und Gesundheit, Hochschule Fulda
Jürgen KlauberWissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Berlin
Dr. Antje SchwingerWissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Berlin
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Pressemappe von AOK-BV und WIdO vom 5. Juli 2022: Pflege-Report zeichnet Bild der letzten Lebensphase im Pflegeheim

  • 1. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Kontakt und Information Kai Behrens | AOK-Bundesverband | 030 346 46 2309 | presse@bv.aok.de Inhalt der Pressemappe • Ihre Gesprächspartner • Pressemitteilung des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und des AOK-Bundesverbandes • Statement von Dr. Carola Reimann Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes • Statement von Dr. Antje Schwinger Forschungsbereichsleiterin Pflege beim Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) und Mitherausgeberin des Pflege-Reports 2022 • Folien zum Statement von Dr. Antje Schwinger • Statement von Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen und Erster Vorsitzender von Advance Care Planning Deutschland e.V. • Folien zum Statement von Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten • Flyer Pflege-Report 2022 Pressegespräch des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Pflege-Report 2022 am 5. Juli 2022, Berlin
  • 2. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Dr. Carola Reimann Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Dr. Antje Schwinger Forschungsbereichsleiterin Pflege des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und Mitherausgeberin des Pflege-Reports 2022 Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen und Erster Vorsitzender von Advance Care Planning Deutschland e.V. Ihre Gesprächspartner Pressegespräch des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) zum Pflege-Report 2022 am 5. Juli 2022, Berlin
  • 3. Seite 1 von 4 .. Pressemitteilung Pflege-Report zeichnet Bild der letzten Lebensphase im Pflegeheim Reimann: Zusammenarbeit zwischen den Professionen stärken und Palliativkompetenzen weiterentwickeln Berlin, 05.07.2022 Die Pflege und Begleitung von Menschen am Lebensende ist ein wesentlicher Bestandteil des Alltags in deutschen Pflegeheimen. Rund jeder dritte innerhalb eines Jahres verstorbene AOK-Versicherte lebte in einem Pflegeheim. Deutlich mehr als die Hälfte davon wurde in den letzten zwölf Wochen vor dem Tod mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt. Auf Basis von AOK-Routinedaten beleuchtet der Pflege-Report, der vom Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) herausgegeben wird, Krankenhaus-Verlegungen von Pflegeheimbewohnenden unmittelbar vor dem Lebensende. Eine ergänzende Befragung von 550 Pflegefach- und Assistenzpersonen zeigt die Diskrepanz zwischen Versorgungswunsch und -wirklichkeit. Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes, sieht in der stärkeren Integration der Hospizdienste in den Langzeitpflege- einrichtungen die Chance, dass Menschen in den Pflegeheimen und ihre Angehörigen in der letzten Phase gut begleitet werden können. Dazu gehören auch die Verbesserung der sektorenübergreifenden Prozesse und die Stärkung der berufsgruppenübergreifenden Zusammenarbeit. „Palliativ-Kompetenzen von Ärzten und Pflegenden müssen weiterentwickelt, die interprofessionelle Zusammenarbeit intensiviert sowie ausreichend personelle Ressourcen Kontakt und Information Dr. Kai Behrens, Telefon 01520 156 3042, presse@bv.aok.de AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin www.aok-bv.de, Twitter: @AOK_Politik
  • 4. Kontakt und Information Dr. Kai Behrens, Telefon 01520 156 3042, presse@bv.aok.de AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin www.aok-bv.de, Twitter: @AOK_Politik Seite 2 von 4 .. bereitgestellt werden“, fordert Reimann. Ein wichtiger Indikator für eine qualitativ angemessene Versorgung von Pflegeheimbewohnenden vor dem Versterben sind Krankenhauseinweisungen. In den Jahren 2018 und 2019 wurden rund 56 Prozent aller Pflegeheimbewohnerinnen- und -bewohner innerhalb der zwölf Wochen vor ihrem Lebensende mindestens einmal in ein Krankenhaus verlegt. Das ist eine im internationalen Vergleich hohe Krankenhaus-Verlegungsrate. Die Krankenhausaufenthalte verdichten sich kurz vor dem Tod. Jeder dritte Pflegeheimbewohnende befand sich 2018 und 2019 in seiner letzten Lebenswoche für mindestens einen Tag im Krankenhaus. „Verlegungen in ein Krankenhaus bergen für die hochbetagten, multimorbiden Patientinnen und Patienten erhebliche Risiken: psychische Belastungen, kognitive Verschlechterungen, in der Klinik erworbene Infektionen, Stürze, Komplikationen durch Immobilisation sowie der weitere Verlust von Selbstständigkeit sind hier nur Beispiele“, sagt Dr. Antje Schwinger, Forschungsbereichsleiterin Pflege beim Wissenschaftlichen Institut der AOK (WIdO) und Mitherausgeberin des Pflege-Reports 2022, der in Kooperation mit Prof. Adelheid Kuhlmey von der Charité Berlin und Prof. Stefan Greß von der Hochschule Fulda herausgegeben wird. Der Pflege-Report 2022 mit Schwerpunkt „Spezielle Versorgungslagen in der Langzeitpflege“ rückt neben der Versorgung am Lebensende jene Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt, die nicht wie im „Normalfall“ aus altersassoziierten Gründen Unterstützungsbedarf aufweisen, beispielsweise Kinder und Jugendliche oder Menschen mit speziellen Grunderkrankungen wie frühen Demenzen. Deutlich mehr als jede dritte Krankenhauseinweisung in den letzten zwölf Wochen vor Versterben kann – so die WIdO-Analysen – als potenziell vermeidbar klassifiziert werden. Analysiert wurde hierbei die Häufigkeit von sogenannten Pflegeheim-sensitiven Krankenhausfällen (PSK). Experten definieren als solche beispielsweise Herzinsuffizienz, Dehydration oder Harnwegsinfektionen. „Die Analyse der PSK-Fälle liefert dabei Anhaltspunkte, ob die Behandlung potenziell auch im Pflegeheim möglich gewesen wäre. Inwiefern die erfolgten Krankenhauseinweisungen nahe dem Lebensende ganz generell nicht dem Willen der Betroffenen entsprechen, kann über Routinedaten nicht erfasst werden“, so Schwinger.
  • 5. Kontakt und Information Dr. Kai Behrens, Telefon 01520 156 3042, presse@bv.aok.de AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin www.aok-bv.de, Twitter: @AOK_Politik Seite 3 von 4 .. Befragung zeigt, wo es hakt Wichtige Hinweise, wie sich die Versorgung am Lebensende in der Praxis darstellt, gibt die Befragung von rund 550 Pflegefach- und Assistenzpersonen. „Die Diskrepanz von Versorgungswunsch der pflegebedürftigen Menschen und Wirklichkeit wird hier deutlich“, so Schwinger. So erlebt jeder Fünfte monatlich oder häufiger, dass Bewohnende am Lebensende in ein Krankenhaus eingewiesen werden, obwohl dies aus Sicht der Befragten nicht im besten Interesse der Versterbenden ist. Die Mehrheit der Befragten gibt an, dass sie beobachten, dass sich auf Druck der Angehörigen das Behandlungsteam für belastende beziehungsweise lebensverlängernde Maßnahmen entschied, obwohl die Patientenverfügung ein anderes Vorgehen nahegelegt hätte. „Die als ‘Patientenverfügung‘ verbreiteten Standardformulare geben oft nicht das verlässlich wieder, was die betreffende Person tatsächlich zu dem Thema denkt und wünscht“, so Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen und Erster Vorsitzender von Advance Care Planning Deutschland e.V. Advance Care Planning (ACP) stehe für „Behandlung im Voraus planen“ und sei ein wirksames Instrument, das eine Vorausplanung nicht nur für die letzte Lebensphase erlaubt. „Die gesetzliche Verankerung von Advance Care Planning (ACP) im Leistungsrecht der GKV war politisch visionär, aber nur ein erster Schritt“, so in der Schmitten. In der Umsetzung würden sich erhebliche Schwachstellen zeigen wie beispielsweise fehlende Standards für die Qualifizierung der ACP-Gesprächsbegleiterinnen sowie bürokratische Vorgaben, die die Umsetzung erschweren. Auch eine Ausweitung von ACP auf vulnerable Patientinnen im ambulanten Bereich wäre geboten. Ein weiterer Knackpunkt: Wie die an dieses Konzept anknüpfende Kassenleistung „Gesundheitliche Versorgungsplanung für die letzte Lebensphase“ wirkt und in welchem Maße Pflegeheimbewohnende profitieren, ist nicht bekannt. „Deshalb brauchen wir eine Evaluation zu Umsetzungsbarrieren und Wirkungen dieser Leistungen“, fordert Reimann. Insgesamt müsse bei der Versorgung am Lebensende genauer hingeschaut werden. „Eine Weiterentwicklung der gesetzlichen Qualitätssicherung als auch die Umsetzung einer Bewohnerbefragung in den Pflegeeinrichtungen wären ein wichtiger Schritt.“
  • 6. Kontakt und Information Dr. Kai Behrens, Telefon 01520 156 3042, presse@bv.aok.de AOK-Bundesverband, Rosenthaler Str. 31, 10178 Berlin www.aok-bv.de, Twitter: @AOK_Politik Seite 4 von 4 .. Die Herausforderungen, die für Pflegefachpersonen bei der Versorgung und Begleitung von Menschen am Lebensende bestehen, werden verstärkt durch die Personalsituation. Dies macht die WIdO-Befragung an mehreren Stellen deutlich: Zwei Drittel der Befragten sehen diese als eher ungenügend an, um die anfallende Arbeit zu erledigen. “Der Anspruch eines würdevollen Sterbens im Heim darf nicht an fehlenden Ressourcen scheitern“, betont Reimann. Mehr Infos zum Pflege-Report 2022 und kostenloser Download: https://www.wido.de/publikationen-produkte/buchreihen/pflege-report/2022/ www.aok-bv.de
  • 7. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 1 von 4 Es gilt das gesprochene Wort. Wir verschieben den Gedanken auf später und sprechen nicht gern darüber, wie wir uns die letzte Phase unseres Lebens vorstellen. Das Thema Sterben ist leider immer noch ein Tabuthema, obwohl Sterben und Tod zum menschlichen Leben gehören. Das haben wir einmal mehr während der Corona-Pandemie schmerzlich erfahren müssen. Umfragen wie vom Deutschen Hospiz- und Palliativverband zeigen, dass die meisten Menschen an einem vertrauten Ort sterben wollen: zu Hause, im besten Fall mit einem Angehörigen an der Seite oder in einer stationären Langzeitpflegeeinrichtung, wo sie die letzten Jahre des Lebens verbracht haben und das zum Zuhause geworden ist. Eine Verlegung in ein Krankenhaus bedeutet für Menschen, die sich in der letzten Lebensphase befinden, meist zusätzlichen Stress. Insbesondere für Pflegeheimbewohnende mit Demenz sind Krankenhausaufenthalte am Lebensende äußerst belastend. Keine Frage: Wenn eine im Pflegeheim nicht durchführbare Behandlung medizinisch geboten ist und gewünscht wird, führt meist kein Weg am Krankenhaus vorbei. Anders sieht es aus, wenn Menschen kurz vor ihrem Ableben auch im Pflegeheim gut betreut werden könnten und dies auch wollen. Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) 5. Juli 2022, Berlin Statement von Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes Rahmenbedingungen für die letzte Lebensphase in der Langzeitpflege verbessern
  • 8. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 2 von 4 Der Pflege-Report zeigt: Deutlich mehr als jeder dritte Krankenhausfall in den letzten zwölf Wochen vor Versterben kann als potenziell vermeidbar klassifiziert werden. Unter solchen potenzi- ell vermeidbaren, im Pflegeheim behandelbaren Anlässen haben Experten beispielsweise die Herz- insuffizienz oder Dehydration (Volumenmangel) subsumiert. Interprofessionelle Zusammenarbeit verbessern Viele pflegebedürftige Menschen könnten bis zum Versterben also auch im Pflegeheim bleiben, sofern hier eine engere Zusammenarbeit aller Beteiligten, in erster Linie der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Pflegeeinrichtung mit den Hausärzten, Krankenhäusern und Rettungsdiensten gelingt. Die unterschiedlichen Akteure, also Ärztinnen, Pflegerinnen, Therapeutinnen, Sterbebeglei- terinnen, Hauptamtliche wie Ehrenamtliche sowie Angehörige und Zugehörige oder Betreuende, müssen eng kooperieren, um bestmöglich im Sinne der Betroffenen agieren zu können. Der Anspruch eines „würdevollen Sterbens“ im Heim darf nicht an mangelnder Zusammenarbeit zwischen den Professionen und fehlenden Ressourcen scheitern. Versorgung, Pflege und Begleitung am Lebensende sind schon jetzt Bestandteil der Langzeitpflege, können jedoch nur dann gut funktionieren, wenn auch ausreichend Personal zur Verfügung steht. In der Realität sieht es oft anders aus, wie die WIdO-Befragung unter rund 550 Pflegefach- und Assis- tenzpersonen zeigt, die Ihnen Frau Schwinger im Anschluss präsentieren wird. Demnach sehen zwei Drittel der Befragten die Personalsituation als ungenügend an, um die anfallende Arbeit zu erledi- gen. Zudem bemängelt mehr als die Hälfte, dass Ärztinnen und Ärzte nicht schnell genug erreich- bar seien. Daran sehen wir, dass es die richtigen Rahmenbedingungen braucht, um Qualitätsmaß- stäbe mit Blick auf Palliativkonzepte weiterzuentwickeln. Darüber hinaus sind Ergebnis-Indikatoren zur Versorgung, Pflege und Begleitung am Lebensende erforderlich, und die Umsetzung sollte über eine Bewohnerbefragung vor Ort in den Pflegeeinrich- tungen abgeprüft werden. Das Wissenschaftliche Institut der AOK, unser WIdO, hat hier beispiels- weise ein Routinedaten-basiertes Set von Qualitätsindikatoren für das Pflegeheim entwickelt, über welches Krankenhauseinweisungen am Lebensende einrichtungsindividuell gemessen werden können. Rund ein Drittel der innerhalb eines Jahres verstorbenen AOK-Versicherten lebte in einem Pflege- heim. Deshalb möchte ich noch einmal die so wichtigen personellen Ressourcen unterstreichen. Die Anforderungen an die Mitarbeitenden in Pflegeeinrichtungen sind bereits hoch und werden weiter steigen. Bei dieser wichtigen Aufgabe brauchen sie Unterstützung. So müssen Palliativ-Kompeten- zen von Ärzten und Pflegenden weiterentwickelt, die interprofessionelle Zusammenarbeit intensi- viert sowie ausreichend personelle Ressourcen bereitgestellt werden. Diese für die Mitarbeitenden so wichtigen Rahmenbedingungen und die Möglichkeiten zur Qualifikation ergeben sich nicht von allein.
  • 9. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 3 von 4 Eine der zentralen Forderungen der AOK ist es, die Hospiz- und Palliativversorgung strukturell und qualitativ weiterzuentwickeln. Dazu gehört auch der sektorenübergreifende Austausch der unter- schiedlichen Professionen und Hospizdienste. Durch Arbeitsverdichtung und Personalmangel kann eine solche Begleitkultur in stationären Pflegeeinrichtungen allerdings nicht wachsen. Die AOK- Gemeinschaft unterstützt, dass Hospizdienste und vollstationäre Pflegeeinrichtungen besser mit- einander kooperieren. Die Hospizdienste müssen künftig jedoch noch stärker in die Versorgung in den Langzeitpflegeeinrichtungen integriert werden, damit auch Bewohnerinnen und Bewohner in den Pflegeheimen und ihre Angehörigen in der letzten Phase gut begleitet werden. Sterbebegleitung: Evaluation fehlt Mit dem Hospiz- und Palliativgesetz (HPG) wurde bereits eine Vielzahl an Veränderungen ange- stoßen. Eingeführt wurde damit unter anderem das GKV-Angebot einer „Gesundheitlichen Versor- gungsplanung für die letzte Lebensphase“, die insbesondere den Blick auf medizinische Behand- lungsfragen am Lebensende richtet. Vollstationäre Einrichtungen der Langzeitpflege und der Eingliederungshilfe erhalten für die Etablierung von Angeboten eine Vergütung durch die Kranken- kassen. Der Knackpunkt: Zwar wissen wir aus den statistischen Daten, wie häufig die gesundheitli- che Versorgungsplanung in Anspruch genommen wurde. Was jedoch fehlt, ist eine echte Evaluation zu Umsetzungsbarrieren und Wirkungen auf die tatsächliche Sterbebegleitung in den Einrichtungen der Langzeitpflege und der Eingliederungshilfe. Wir wissen also nicht, wie dieses Gesetz in der stationären Langzeitpflege im Versorgungsall- tag wirkt und ob die Menschen davon profitieren. Professor in der Schmitten wird Ihnen nachher ausführlich darlegen, warum die praktische Umsetzung bisher nach seiner Einschätzung noch nicht so läuft, wie es sein sollte, und wo nachgebessert werden muss. Den meisten Todesfällen geht eine mehr oder weniger lange Phase der Krankheit oder zunehmen- der Gebrechlichkeit voraus. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen haben die Möglichkeit, sich mehr oder weniger auf diese letzte Lebensphase vorzubereiten. Damit dürfen sie nicht allein gelas- sen werden. Denn nur wer gut informiert und beraten wird, kann auch gute Entscheidungen treffen. Das gilt auch für die die Wahl eines Pflegeheimes. Der AOK-Pflege-Navigator kann hier übrigens bereits eine gute Hilfe zur Orientierung leisten.
  • 10. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 4 von 4 Wie ein Mensch in seiner letzten Lebensphase in einem Pflegeheim versorgt und begleitet wird, ist wichtig – für jeden von uns. Darüber sollten wir früh nachdenken, auch wenn wir alle den Gedanken der eigenen Endlichkeit gern verdrängen. Es geht um Vorsorge, vor allem für den Fall der eigenen Handlungsunfähigkeit. Es geht um ethische und kulturelle Fragen, die wir uns stellen und beant- worten müssen. Es geht um die sehr persönliche eigene Einstellung zum Leben, zu schwerer Krank- heit, zum Sterben, zu einer ärztlichen Anordnung für den Notfall oder zu einer Krankenhausbehand- lung bei Einwilligungsunfähigkeit und unklarer Dauer: Punkte, die in der Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht ausführlich und unter qualifizierter Anleitung beschrieben, festgehalten und auch immer mal wieder angepasst werden sollten. Kontakt und Information Kai Behrens | AOK-Bundesverband | 030 346 46 2309 | presse@bv.aok.de
  • 11. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 1 von 4 Es gilt das gesprochene Wort. Unsere Analysen auf Basis von AOK-Routinedaten zeigen eindrücklich: Die Pflege und Begleitung von Menschen am Lebensende sind in deutschen Pflegeheimen ein wesentlicher Bestandteil des Alltags. Jede dritte innerhalb eines Jahres verstorbene AOK-versicherte Person lebte in einem Pfle- geheim (Folie 2). In den Jahren 2015 bis 2020 waren dies zwischen 30,2 und 31,6 Prozent. Schaut man nun isoliert auf den Sterbeort Pflegeheim, zeichnet sich folgendes Bild: Rund jeder vierte Pflegeheimbewohnende – das heißt zwischen 25,0 bis 27,8 Prozent in den Jahren 2015 bis 2020 – verstirbt innerhalb eines Jahres (Folie 2). Unter der COVID-19-Pandemie sind diese Anteile – dies ist nicht überraschend – gestiegen. Unsere hier präsentierten Analysen fokussieren die Situation aber unabhängig der COVID-19-Pandemie, wenngleich ich an speziellen Punkten natürlich auch Bezug auf diese nehmen werde. Ein Indikator für die Versorgungsqualität bei Pflegeheimbewohnenden vor dem Versterben sind Krankenhauseinweisungen: Diese Verlegungen bergen für das hochbetagte, multimorbide Klientel erhebliche Risiken: psychische Belastungen, kognitive Verschlechterungen, in der Klinik erwor- bene Infektionen, Stürze, Komplikationen durch Immobilisation und ebenso der weitere Verlust von Selbstständigkeit sind hier nur Beispiele. Wir haben deshalb eine Studienkohorte von Pflegeheim- bewohnenden gebildet und rückwirkend geschaut, ob diese in ihren letzten zwölf Lebenswochen mindestens einen Krankenhausaufenthalt aufwiesen. Es zeigt sich: Bei deutlich mehr als der Hälfte aller Pflegeheimbewohnenden traf dies zu – 2018 und 2019 betrug der Anteil 56 Prozent (Folie 3). Im internationalen Vergleich sind diese Krankenhaus-Verlegungsraten übrigens hoch. Schaut man nun auf das Jahr 2020, wird deutlich, dass der Anteil der Heimbewohner mit Krankenhausverlegung vor dem Lebensende mit 52 Prozent geringer war. Es liegt nahe, dass sich hier eine COVID-19-be- dingte Fallzahlreduktion zeigt. Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) 5. Juli 2022, Berlin Statement von Dr. Antje Schwinger, Wissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Forschungsbereichsleiterin Pflege Versorgung von Pflegeheimbewohnenden am Lebensende
  • 12. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 2 von 4 Die Krankenhausaufenthalte der betrachteten Kohorte verdichten sich kurz vor dem Tod. Mehr als jeder dritte Pflegeheimbewohnende befand sich in der letzten Lebenswoche für mindestens einen Tag im Krankenhaus. Lag dieser Anteil in den Jahren 2018 und 2019 bei 33 Prozent, so betrug er 2020 31 Prozent (Folie 4). So zeigt sich auch hier – so ist anzunehmen – wieder der Effekt der COVID-19-Pandemie. Gleichwohl verhält sich das Muster der Verdichtung vor dem Lebensende ähnlich wie in den Vorjahren. Schaut man auf die dahinterliegenden Behandlungsanlässe, wird deutlich: Deutlich mehr als jeder dritte Krankenhausfall in den letzten zwölf Wochen vor Versterben (38,4 Prozent) lässt sich als potenziell vermeidbar klassifizieren (Folie 5). Herangezogen wurde die jüngst in einem Innovations- fonds-Projekt der Universität Witten-Herdecke entwickelte Klassifikation der Pflegeheim-sensi- tiven Krankenhausfälle (PSK). Hierzu zählt die Herzinsuffizienz, fast jeder zehnte Krankenhausfall unserer Studienkohorte stand mit ihr im Zusammenhang. Aber auch der Volumenmangel, das heißt die Dehydration, oder „Sonstige Krankheiten des Harnsystems“ wie zum Beispiel Harnwegseffekte fallen darunter. Der hier erfolgte Abgleich mit der PSK-Liste liefert uns Anhaltspunkte dahinge- hend, ob die Behandlung potentiell auch im Pflegeheim möglich gewesen wäre. Wie sich die Kran- kenhauseinweisungen generell zum Willen der Betroffenen verhalten – und gerade dies ist eine zentrale Frage bei der Versorgung am Lebensende –, lässt sich aus Routinedaten nicht ablesen. Aus diesem Grund haben wir die Analysen der Abrechnungsdaten um eine Befragung ergänzt. Von März bis Mai 2022 antworteten rund 550 Pflegende, größtenteils Pflegefach- und Assistenzperso- nen auf unseren Online-Fragebogen zu den Rahmenbedingungen der Versorgung am Lebensende in Pflegeheimen. Die Befragten geben Hinweise, dass Bewohnende am Lebensende teilweise in ein Krankenhaus eingewiesen werden, obwohl dies nach ihrer Einschätzung nicht im besten Interesse der Verster- benden ist. Sieben Prozent geben an, dass sie dies „wöchentlich“ und häufiger beobachten, jeder fünfte Befragte (21,1 Prozent) erlebt dies „monatlich“ oder häufiger (Folie 6). Aufhorchen lässt zudem: Die deutliche Mehrheit der Befragten beobachtet, dass sich auf Druck der Angehörigen das Behandlungsteam für belastende beziehungsweise lebensverlängernde Behandlungen entschied, obwohl die Patientenverfügung ein anderes Vorgehen nahegelegt hätte. Knapp jeder Sechste (15,5 Prozent) nimmt dies sogar monatlich oder häufiger wahr.
  • 13. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 3 von 4 Die Dokumentation des Patientenwillens sowie deren regelhafte Aktualisierung – unter Einbin- dung der Angehörigen oder der rechtlich Betreuenden – sind gleichwohl zentral, um die Wünsche der Betroffenen möglichst gut abzubilden. Internationale Studien legen nahe, dass Patienten- verfügungen, aber auch Ansätze wie Advance Care Planning geeignete Instrumente sind, um potenziell vermeidbare Hospitalisierungen vor dem absehbaren Lebensende auch wirklich zu verhindern. Unsere Befragung aber zeigt: Während die Mehrzahl der Pflegekräfte bestätigt, dass bei Aufnahme ins Pflegeheim im Regelfall auch die Patientenverfügung abgefragt wird, erfolgt nach Angabe von 44 Prozent der Befragten nur „selten“ oder „nie“ eine regelmäßige Überprüfung der bestehenden Patientenverfügung (Folie 7). Eine über die Patientenverfügung hinausgehende, vorausschauende Planung für die Versorgung am Lebensende (im Sinne eines Advance Care Plan- ning), so jeder Dritte (34,6 Prozent), sei gleichfalls „selten“ oder „nie“. Hier ist folglich Optimierungs- potenzial zu sehen. Weitere zentrale Hebel, um unnötige Krankenhauseinweisungen zu vermeiden, sind die ärztliche Versorgung und die berufsgruppenübergreifende Kooperation. Fast zwei Drittel der Befragten bemängeln die fehlende schnelle Erreichbarkeit der Ärztinnen und Ärzte (häufig=62,3 Prozent) (Folie 8). Aufhorchen lässt auch, dass mehr als ein Drittel der Befragten den Ärztinnen und Ärzte häufig eine mangelnde Bereitschaft zur palliativen Versorgung (37,7 Prozent) bescheinigt. Ein Fünftel (20,7 Prozent) attestiert zudem den Ärztinnen und Ärzte – jeder Siebte (14,5 Prozent) seinen eigenen Kollegen – häufig eine mangelnde ethische Kompetenz. Diese Antworten weisen auf das Fehlen einer gemeinsamen Sprache und eines berufsgruppenübergreifenden Verständnisses zum Umgang mit den Versterbenden hin. Das Ergebnis unterstreicht zudem die Bedeutung von einem Mehr an Auseinandersetzung der Pflegenden und Ärzte mit der Versorgung am Lebensende und von einer notwendigen Intensivierung abgestimmter interdisziplinärer Interventionen. Die Herausforderungen für die Pflegenden bei der Versorgung von Menschen am Lebensende potenzieren sich durch die angespannte Personalsituation. Dies bringt die Befragung an mehreren Stellen deutlich zum Ausdruck: Zwei Drittel (67,8 Prozent) der Befragten sehen die Personalsitua- tion als eher ungenügend an, um die anfallende Arbeit zu erledigen (Folie 9). Für 37 Prozent führt der betriebliche, zeitliche oder finanzielle Druck dazu, dass sie „wöchentlich“ oder „häufiger“ nicht die Pflege ausführen können, die ihren eigenen (ethischen) Ansprüchen entspricht. Es verwundert vor dem Hintergrund dieser Ergebnisse nicht, dass die Pflegekräfte eine hohe Arbeitsbelastung angeben. Auf einer Skala von 0 bis 10 gibt mehr als die Hälfte der Befragten einen Wert von 8 oder größer an. Mehr als vier von fünf der Befragten (83,2 Prozent) sagen, dass diese seit Beginn der COVID-19-Pandemie noch gestiegen sei (Folie 10).
  • 14. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 4 von 4 Fazit Pflegeheime sind Orte des letzten Lebensabschnitts und des Sterbens. Eine breite fachliche Diskussion über die Versorgung am Lebensende – auch mit Blick auf das Austarieren von kurativen sowie symptomlindernden, psychosozialen und das Umfeld einbeziehenden Ansätzen – erscheint dringend geboten. Die präsentierten Routinedaten- und Befragungsergebnisse verweisen erstens auf ein erhebliches Verlegungsgeschehen in den letzten Lebenswochen und zweitens auf poten- ziell vermeidbare beziehungsweise nicht dem Willen der Pflegeheimbewohnenden entsprechen- den Krankenhauseinweisungen. Ein wichtiges Instrument zur Senkung der Hospitalisierungsrate kurz vor dem absehbaren Lebensende ist die rechtzeitigen Auseinandersetzung mit den eigenen Wünschen und dem Festhalten derselben. Die Befragung deutet diesbezüglich auf Optimierungs- potenzial. Ferner wird auch die Erreichbarkeit der Ärztinnen und Ärzte als wichtiger Hebel zur Senkung von vermeidbaren Krankenhauseinweisungen gesehen: Auch hier zeigt die Befragung Handlungsbedarf auf. Ergebnis ist aber auch: Es mangelt an Personal, um der Versorgung am Lebensende gerecht zu werden. Die Befragten fühlen sich hoch belastet. Kontakt und Information Kai Behrens | AOK-Bundesverband | 030 346 46 2309 | presse@bv.aok.de
  • 15. Versorgung von Pflegeheimbewohnenden am Lebensende Online-Pressegespräch des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) Berlin, 5. Juli 2022 Dr. Antje Schwinger
  • 16. 30,6 30,2 30,9 31,4 31,0 31,6 0 5 10 15 20 25 30 35 40 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anteil in % 25,8 25,0 25,5 26,1 25,5 27,8 0 5 10 15 20 25 30 35 40 2015 2016 2017 2018 2019 2020 Anteil in % Anteil Pflegeheimbewohnende an allen verstorbenen AOK-Versicherten (2015-2020) Anteil Pflegeheimbewohnende, die innerhalb eines Jahres versterben (2015-2020) 05.07.2022 Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 2 Die Versorgung am Lebensende ist wesentlicher Bestandteil des Alltags in deutschen Pflegeheimen. Quelle: AOK-Routinedaten (2015–2020)
  • 17. Deutlich mehr als die Hälfte aller Pflegeheimbewohnenden werden zwölf Wochen vor Versterben mindestens einmal ins Krankenhaus verlegt. 05.07.2022 Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 3 Krankenhausaufenthalte von Pflegeheimbewohnenden zwölf Wochen vor Versterben; Anteil in % (2018–2020) Quelle: AOK-Routinedaten (2018–2020); Studienpopulation 12 Wochen vor Versterben 56,3 56,4 52,3 27,5 27,3 25,6 0 10 20 30 40 50 60 2018 2019 2020 Anteil mit mindestens einem Krankenhausfall Anteil im Krankenhaus verstorben
  • 18. Krankenhausaufenthalte verdichten sich in den letzten Lebenswochen vor Versterben. 05.07.2022 Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 4 Woche 11 Woche 10 Woche 9 Woche 8 Woche 7 Woche 6 Woche 5 Woche 4 Woche 3 Woche 2 Woche 1 Woche 0 2018 6,8 7,2 7,7 8,1 8,6 9,3 10,4 11,7 13,7 16,8 22,5 33,6 2019 6,7 7,1 7,6 8,2 8,6 9,3 10,4 11,8 13,9 16,9 22,3 33,4 2020 5,9 6,2 6,5 6,9 7,3 7,9 8,9 10,1 12,0 15,0 20,5 31,0 0 5 10 15 20 25 30 35 40 Anteil Pflegeheimbewohnende mit Krankenhausaufenthalt in % Quelle: AOK-Routinedaten (2018–2020); Studienpopulation 12 Wochen vor Versterben
  • 19. Deutlich mehr als jeder dritte Krankenhausfall in den letzten 12 Wochen vor Versterben lässt sich als potenziell vermeidbar klassifizieren. 9,6% 4,0% 3,3% 2,5% 1,8% 1,8% 1,2% 1,1% 0,9% 12,1% I50 - Herzinsuffizienz E86 - Volumenmangel N39 - Sonstige Krankheiten des Harnsystems J44 - Sonstige COPD E11 - Diabetes mellitus, Typ 2 I70 - Atherosklerose G40 -Epilepsie J20 - Akute Bronchitis L89 - Dekubitalgeschwür und Druckzone Sonstige PSK Kein PSK 05.07.2022 Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 5 *Pflegeheim-sensitive Krankenhausfälle nach Bohnet-Joschko et al. 2022 Anteil Krankenhausfälle mit PSK-Hauptdiagnose* 12 Wochen vor dem Tod von Pflegeheimbewohnenden 2018/2019 38,4% Quelle: AOK-Routinedaten (2018–2019); Studienpopulation 12 Wochen vor Versterben;
  • 20. Die Pflegekräfte sehen eine Diskrepanz zwischen Versorgungswunsch der Pflegebedürftigen und der Versorgungswirklichkeit. 05.07.2022 Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 6 7,2 8,5 5,4 13,9 14,3 10,1 51,4 46,4 45,5 27,4 30,8 38,9 ICH HABE BEOBACHTET, DASS BEWOHNENDE AM LEBENSENDE IN DAS KRANKENHAUS EINGEWIESEN WURDEN, OBWOHL ICH FEST ÜBERZEUGT BIN, DASS DIES NICHT IM BESTEN INTERESSE DER BEWOHNENDEN IST. ICH HABE BEOBACHTET, DASS VERORDNUNGEN, TESTS ODER BEHANDLUNGEN DURCHGEFÜHRT WURDEN, DIE ICH MIT BLICK AUF DAS BEHANDLUNGSZIEL ALS UNANGEMESSEN EINSCHÄTZTE. ICH HABE BEOBACHTET, DASS SICH AUF DRUCK DER ANGEHÖRIGEN DAS BEHANDLUNGSTEAM FÜR BELASTENDE BZW. LEBENSVERLÄNGERNDE BEHANDLUNGEN ENTSCHIED, OBWOHL DIE PATIENTENVERFÜGUNG EIN ANDERES VORGEHEN… mehrmals wöchentlich oder wöchentlich monatlich seltener als monatlich nie Ich habe beobachtet, dass Bewohnende am Lebensende in das Krankenhaus eingewiesen wurden, obwohl ich fest überzeugt bin, dass dies nicht im besten Interesse der Bewohnenden ist. Ich habe beobachtet, dass Verordnungen, Tests oder Behandlungen durchgeführt wurden, die ich mit Blick auf das Behandlungsziel als unangemessen einschätzte. Ich habe beobachtet, dass sich auf Druck der Angehörigen das Behandlungsteam für belastende bzw. lebensverlängernde Behandlungen entschied, obwohl die Patientenverfügung ein anderes Vorgehen nahegelegt hätte. Angaben in % Quelle: Behrendt et al. 2022; Befragung von Pflegekräften 2022, N=552
  • 21. Optimierungspotential bei der Erfassung der Versorgungswünsche wird deutlich. 05.07.2022 Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 7 4,3 7,4 5,8 39,7 27,2 22,5 31,9 37,9 67,4 18,1 18,3 3,4 6,0 9,2 Aufnahmebogen inklusive Patientenverfügung Regelmäßige Überprüfung einer bestehenden Patientenverfügung Eine über die Patientenverfügung hinausgehende, vorausschauende Planung für die Versorgung am Lebensende (Advance Care Planning) nie selten häufig immer kann ich nicht sagen Aufnahmebogen inklusive Patientenverfügung Regelmäßige Überprüfung einer bestehenden Patientenverfügung Eine über die Patientenverfügung hinausgehende, vorausschauende Planung für die Versorgung am Lebensende (Advance Care Planning) Bitte geben Sie an, wie häufig die folgenden Maßnahmen und Instrumente bei der Versorgung von Bewohnenden am Lebensende in Ihrer Einrichtung standardmäßig zum Einsatz kommen. (Angaben in %) Quelle: Behrendt et al. 2022; Befragung von Pflegekräften 2022, N=552
  • 22. Die ärztliche Erreichbarkeit ist ein zentrales Konfliktthema. 62,3 17,8 37,7 20,7 13,8 14,5 33,0 66,5 48,4 63,9 73,7 71,2 2,4 12,3 9,6 11,4 11,8 11,8 3,4 4,3 4,0 2,5 Fehlende schnelle Erreichbarkeit der Ärztinnen und Ärzte Unzureichende oder fehlende Absprachen mit Ärztinnen und Ärzte Mangelnde Bereitschaft der Ärztinnen und Ärzte palliativen Versorgung Mangelnde ethische Kompetenz der Ärztinnen und Ärzte Unzureichende oder fehlende Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten Mangelnde ethische Kompetenz der Pflegenden häufig ("eher häufig" oder "sehr häufig") selten("sehr selten" oder "eher selten") nie weiß nicht Fehlende schnelle Erreichbarkeit der Ärztinnen und Ärzte Unzureichende oder fehlende Absprachen mit Ärztinnen und Ärzte Mangelnde Bereitschaft der Ärztinnen und Ärzte palliativen Versorgung Mangelnde ethische Kompetenz der Ärztinnen und Ärzte Unzureichende oder fehlende Absprachen mit Kolleginnen und Kollegen und Vorgesetzten Mangelnde ethische Kompetenz der Pflegenden 05.07.2022 Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 8 Wie häufig erleben Sie Konflikte zu folgenden Themen mit den an der Versorgung am Lebensende Beteiligten? (Angaben in %) Quelle: Behrendt et al. 2022; Befragung von Pflegekräften 2022, N=552
  • 23. Die Personalsituation verstärkt die Herausforderungen. 05.07.2022 Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 9 34,6 33,2 21,0 10,7 Es gibt insgesamt genügend Pflegepersonal, um die anfallende Arbeit zu erledigen. stimme nicht zu stimme eher nicht zu stimme eher zu stimme zu weiß ich nicht Es gibt insgesamt genügend Pflegepersonal, um die anfallende Arbeit zu erledigen. 17,0 19,9 16,8 30,3 15,9 Ich habe Situationen erlebt, in denen ich durch betrieblichen, zeitlichen oder finanziellen Druck nicht die Pflege ausführen konnte, die meinen eigenen (ethischen) Ansprüchen entspricht. mehrmals wöchentlich wöchentlich monatlich seltener als monatlich nie Ich habe Situationen erlebt, in denen ich durch betrieblichen, zeitlichen oder finanziellen Druck nicht die Pflege ausführen konnte, die meinen eigenen (ethischen) Ansprüchen entspricht. Quelle: Behrendt et al. 2022; Befragung von Pflegekräften 2022, N=552
  • 24. Die Arbeitsbelastung wird als hoch angegeben. 1,1 1,8 2,6 3,5 6,3 15,5 22,1 36,1 63,4 82,0 100,0 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 0 1 2 3 4 5 6 7 8 9 10 kumulierter Anteil % Wie schätzen Sie auf einer Skala von 0 (geringe Belastung) bis 10 (hohe Belastung) Ihre derzeitige Arbeitsbelastung ein? 05.07.2022 Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 10 Quelle: Behrendt et al. 2022; Befragung von Pflegekräften 2022, N=543; *N=483 (Subgruppe: Befragte, die mindestens 2 Jahre in der Einrichtung tätig sind) Anteil Befragte*, die sagen, dass ihre Arbeitsbelastung seit Beginn der Pandemie gestiegen ist 83,2
  • 25. Fazit • Pflegeheime sind Orte des letzten Lebensabschnitts und des Sterbens. • Routinedatenanalysen und Befragungsergebnisse verweisen auf potentiell vermeidbare bzw. nicht dem Willen der Pflegeheimbewohnenden entsprechende Krankenhauseinweisungen kurz vor dem Lebensende. • Insbesondere Optimierungspotential bezüglich - der Erfassung der Versorgungswünsche und - der Erreichbarkeit von und der Kommunikation mit den ärztlichen Leistungserbringenden • Die Personalsituation verstärkt die Herausforderungen. 05.07.2022 Online-Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 11
  • 27. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 1 von 4 Es gilt das gesprochene Wort. Advance Care Planning (ACP) ist ein in Deutschland bisher wenig etabliertes Konzept, welches gewährleisten soll, dass Menschen in gesundheitlichen Krisen auch dann so behandelt werden, wie sie das wollen, auch wenn sie krankheitsbedingt nicht (mehr) einwilligungsfähig sind. Advance Care Planning wurde im Rahmen des Hospiz- und Palliativgesetzes (HPG) in Form des Paragrafen 132 g im fünften Sozialgesetzbuch zu einer Leistung der Gesetzlichen Krankenversicherung, und zwar (vorerst) beschränkt auf in Einrichtungen der stationären Seniorenpflege und der Eingliede- rungshilfe lebende Menschen. Vergütet wird eine volle Stelle auf 400 Bewohner, sofern die Einrich- tungen von dem Angebot Gebrauch machen. In Deutschland gilt bis heute, dass herkömmlich entstandene Patientenverfügungen selbst unter hochbetagten, chronisch kranken und/oder gebrechlichen Menschen nur von einer Minderheit verfasst werden, oft bei Bedarf nicht vorliegen und/oder im Krisenfall nicht aussagekräftig sind. Vor allem geben die als „Patientenverfügung“ verbreiteten Standardformulare in Ermangelung einer vorausgegangenen qualifizierten Gesprächsbegleitung oft nicht das verlässlich wieder, was die betreffende Person tatsächlich zu dem Thema denkt und wünscht. Damit bleiben Patienten- verfügungen hinter den sonst in der Medizin weithin akzeptierten Qualitätskriterien einer wohl- informierten Zustimmung oder Ablehnung (Informed Consent/Refusal) zurück. Hinzu kommt, dass Vertreter (Bevollmächtigte) häufig nicht benannt oder in den Vorausplanungsprozess nicht einbe- zogen werden. Soweit die aktuelle Lage, die es erschwert, dass in mit Einwilligungsunfähigkeit einhergehenden gesundheitlichen Krisen die Behandlungswünsche der Betroffenen auch bekannt sind und berücksichtigt werden. Mit ACP steht uns dagegen ein Instrument zur Verfügung, das eine wirksame Vorausplanung erlaubt. Pressegespräch zum Pflege-Report 2022 des AOK-Bundesverbandes und des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) 5. Juli 2022, Berlin Statement von Prof. Dr. Jürgen in der Schmitten, Direktor des Instituts für Allgemeinmedizin am Universitätsklinikum Essen und Erster Vorsitzender von Advance Care Planning Deutschland e.V. Mit Advance Care Planning wirksam im Voraus planen
  • 28. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 2 von 4 Lassen Sie mich Ihnen das auf zwei Säulen ruhende ACP-Konzept kurz skizzieren: Die erste Säule: Damit Menschen aussagekräftige Behandlungsentscheidungen im Voraus verläss- lich treffen können, erhalten sie das Angebot einer ausführlichen Gesprächsbegleitung. In der Praxis wird diese ACP-Gesprächsbegleitung durch eine neue Rolle im Gesundheitssystem ausgeübt, die hierfür spezifisch qualifizierten (nicht-ärztlichen) ACP-Gesprächsbegleiterinnen, die in enger Abstimmung und Kooperation mit dem Hausarzt tätig werden. Wo möglich und gewünscht, werden auch Bevollmächtigte und Betreuerinnen sowie Betreuer und Angehörige in diesen Gesprächs- prozess einbezogen. Auf dieser Grundlage können konkrete Behandlungspräferenzen für mögli- che gesundheitliche Krisenszenarien, die künftig eintreten könnten, sorgfältig ermittelt werden. Anders als bei herkömmlich entstandenen Patientenverfügungen differenziert das ACP-Modell von ACP Deutschland e.V. nach einer ausführlichen Erhebung des individuellen Therapieziels drei verschiedene Gesprächsszenarien: die Einwilligungsunfähigkeit bei akutem Notfall (z.B. bei akuter Bewusstseinsstörung), die Einwilligungsunfähigkeit unklarer Dauer (z.B. bei einem stationären Aufenthalt aufgrund eines Schlaganfalls oder einer Sepsis) und die dauerhafte Einwilligungsunfä- higkeit (z.B. bei fortgeschrittener Demenz). Die ACP-Gesprächsbegleiter führen durch das Gespräch, ermutigen zur Konfrontation auch schwieriger oder angstbesetzter Themen, unterstützen gegebe- nenfalls bei der emotionalen Bewältigung, erklären medizinische Sachverhalte, informieren über Optionen sowie Chancen und Risiken, achten auf eine kritische Reflektion und sorgfältige Prüfung der möglicherweise weitreichenden Folgen solcher Entscheidungen, moderieren den Austausch mit teilnehmenden Angehörigen und helfen bei der fachgerechten Dokumentation dieser Behandlungs- präferenzen im Rahmen einer Patientenverfügung. Die zweite Säule: Damit die so zustandegekommenen Vorausplanungen im regionalen Gesund- heitssystem wirksam werden, muss dort eine regionale ACP-Implementierung erfolgen. Sie wird vom spezifisch qualifizierten regionalen ACP-Koordinator vorangetrieben, und zwar zum einen durch ein Informations- und Edukationsprogramm für alle beteiligten Dienste, Institutionen und Akteure und zum anderen durch eine regionale Vernetzung und Kooperation aller Beteiligten.
  • 29. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 3 von 4 ACP im Leistungsrecht der GKV: ein Testballon Die gesetzliche Verankerung von Advance Care Planning (ACP) im Leistungsrecht der GKV war politisch visionär, aber nur ein erster Schritt und wohl auch ein Testballon. Eine erfolglose Umset- zung könnte den Fortbestand des Paragrafen 132 g politisch in Frage stellen. Ethisch geboten wäre dagegen im nächsten Schritt eine Öffnung dieser Leistung für Personen mit vergleichbar eingeschränkter Prognose, die im ambulanten Setting gepflegt werden. Denn die im Paragrafen 132g zum Ausdruck kommende ethische Verpflichtung macht an den deutschen Sektorengrenzen nicht halt. Advance Care Planning ist kein Selbstläufer, sondern bedarf auf Seiten aller Beteiligten einer engagierten Umsetzung auf regionaler Ebene. Gesetz und aktuelle Umsetzungsvereinbarung weisen erhebliche Schwächen auf, die der Weiterentwicklung bedürfen. Folgende Punkte sehe ich als vordringlich an: Ein großes Problem sind die fehlenden Standards für die Qualifizierung der ACP-Gesprächsbegleit- erinnen- und -begleiter. Die Umsetzungsvereinbarung vom 13. Dezember 2012 beschreibt zwar allgemein die Themenfelder, die in der Qualifizierung abgedeckt werden sollen, doch ist ein spezi- fischer Kompetenznachweis bisher keine Voraussetzung für eine Zertifizierung. Auch gibt es bisher keinerlei Vorgaben für die Qualifizierung der ACP-Gesprächsbegleiter-Trainer oder für eine Akkredi- tierung von Anbietern von ACP-Qualifizierungen. Auch für die Inhalte der ACP-Gespräche sowie für deren Dokumentation macht die Umsetzungsvereinbarung keine Vorgaben. Eine zweite Umsetzungsproblematik liegt im Modus der Anstellung von ACP-Gesprächsbegleiterin- nen. Die Umsetzungsvereinbarung ist darauf zugeschnitten, und viele Einrichtungen gehen bisher den Weg, ACP-Gesprächsbegleiter selbst einzustellen – mit dann sehr kleinem Stellenanteil. Das kann im Einzelfall funktionieren, in der Breite gehen hiermit jedoch große Probleme einher. Nicht viele Einrichtungen verfügen über geeignetes Personal, und die wenigen geeigneten Mitarbeiterin- nen und Mitarbeiter sind häufig ohnehin schon überlastet. Im Ergebnis muss ACP im Alltag auch bei besten Vorsätzen hinter anderen Prioritäten zurückstehen. Alternativ könnte die in vielen Punkten deutlich überlegene Kooperationslösung („Pool-Lösung“) in Betracht kommen, die von Gesetz und Umsetzungsvereinbarung ebenfalls formal ermöglicht wird. Auch hier kann die Gesprächsbegleiterin einer Einrichtung fest zugeordnet werden, angestellt
  • 30. www.aok-bv.de · @AOK_Politik · www.wido.de Wissenschaftliches Institut der AOK Seite 4 von 4 ist sie jedoch bei einem geeigneten regionalen Träger. Knackpunkt hier ist jedoch: Die finanzielle Ausstattung hat sich für diesen Modus in mehrfacher Hinsicht als unzureichend erwiesen. Bei der Kooperationslösung werden die Gesprächsbegleiterinnen einer Region von einem zentralen Träger angestellt und bilden dort ein professionelles Team. Bisher können die Mittel jedoch nur von den Einrichtungen abgerufen und von diesen an den Kooperationspartner weitergeleitet werden. Hier wäre zu prüfen, ob eine unbürokratischere Lösung nicht für alle Beteiligten günstiger wäre. Die Gesetzgebung lässt zudem bisher unberücksichtigt, dass es qualifizierte ACP-Koordinatoren braucht, um ACP auf institutioneller und regionaler Ebene zu etablieren, so dass Organisations- entwicklung und Netzwerkbildung gewährleistet sind. Bis diesbezüglich im Gesetz nachgebessert wurde, müssten Programme zur Anschubfinanzierung regionaler Kooperationspartner auch zusätz- liche Ressourcen für diese Koordinatoren enthalten Sie sehen, meine Damen und Herren: Der Gesetzgeber, die Partner der Umsetzungsvereinba- rung und die regionalen Akteure sind aufgerufen, in ihrem jeweiligen Verantwortungsbereich die Rahmenbedingungen zu verbessern, damit die Versorgung hochbetagter, gebrechlicher und/oder chronisch kranker Menschen in gesundheitlichen Krisen künftig wirksam an deren individuellen Wünschen ausgerichtet werden kann. Kontakt und Information Kai Behrens | AOK-Bundesverband | 030 346 46 2309 | presse@bv.aok.de
  • 31. Jürgen in der Schmitten Allgemeinmedizin I Palliativmedizin Institut für Allgemeinmedizin Universitätsmedizin Essen Advance Care Planning: ein neues Konzept zur Stärkung der Autonomie pflegebedürftiger Menschen (nicht nur) am Lebensende WIdO-Pflegereport 2022 Pressegespräch 5. Juli 2022
  • 32. ACP – Dokumentation (Vorausverfügung) Individuelle Gesprächsbegleitung (facilitation) Erstellung Systemische Implementierung (Standards, Routinen) Umsetzung Behandlung im Einklang mit dem Patientenwillen auch bei aktueller Einwilligungsunfähigkeit Advance Care Planning / Behandlung im Voraus Planen
  • 33. • Versicherte beraten • „insbes. med. Abläufe in der letzten Lebensphase“ • Qualifiz. Mitarbeiter + HÄ § 132g SGB V Individuelle Ge- sprächsbegleitung Systemische Implementierung BVP Erstellung Umsetzung à BVP in Einrichtungen der Seniorenpflege und Eingliederungshilfe à GKV: 1,0 Stelle auf 400 Bewohner • Change Management • (Haus-) Arzt einbeziehen • Übergabe an RD / Khs • Regionale Vernetzung „Für mögliche Notfallsituationen soll die erforderliche Übergabe des Versicherten an relevante Rettungsdienste und Krankenhäuser vorbereitet werden.“ (§132g SGB V, 2,3) Advance Care Planning zulasten der GKV: § 132g SGB V
  • 34. Schwächen von § 132g SGB V und Umsetzungsvereinbarung Schwäche Vorschlag • Mangelnde Qualitäts-Standards • Konsensprozess zur Erarbeitung einheitlicher Q- Standards unter Moderation des Fachverbands ACP Deutschland e.V. • Einrichtungs-zentrierte Anstellung von ACP- Gesprächsbegleitern (Ums.Vereinb. § 7a): für die Breite nicht erfolgversprechend • Pool-Lösung: Anstellung der ACP-Gesprächsbegleiter bei regionalem Kooperationspartner (Ums.Vereinb. § 7c) • Regionale Kooperationspartner (gem. § 7c) unter aktuellen Bedingungen nicht wirtschaftlich • Abtretungsmöglichkeit der Ansprüche an Pool Erhöhung des Overhead für Pools (15% à 25%) Einstellung für ½ Jahr zur Qualifizierung à Anschubfinanzierung für regionale Pools • Mangelnde Qualifizierung und Finanzierung regionaler ACP-Koordinatoren à Anschubfinanzierung ACP-Koordinator für 5-10 Jahre • Beschränkung auf Zielgruppen gem. § 132g Ambulant gepflegte Personen gleich bedürftig • Erweiterung des § 132g SGB V auf ambulant gepflegte Personen (mit wiss. Evaluation)
  • 35. Online auf springer.com bestellen / E-Mail: customerservice@springernature.com /Tel.: +49 (0) 6221-345-0 € (D): gebundener Ladenpreis in Deutschland, € (A): Preis in Österreich. CHF: unverbindliche Preisempfehlung. Alle Preise inkl. gesetzl. MwSt. zzgl. evtl. anfallenderVersandkosten. Jetzt bestellen auf link.springer.com oder in Ihrer Buchhandlung 2022. XVI, 313 S. 100 Abb. in Farbe. Druckausgabe Brosch. € (D) 42,79 | € (A) 43,99 | CHF 47.14 ISBN 978-3-662-65203-9 Twitter Springer Shop Facebook Springer Shop DE springer.com K. Jacobs, A. Kuhlmey, S. Greß, J. Klauber, A. Schwinger (Hrsg.) Pflege-Report 2022 SpezielleVersorgungslagen in der Langzeitpflege • Open-Access-Publikation mit freiem und uneingeschränktem Zugang zu den Inhalten • Datenmaterial und Analysen zurVersorgung von Langzeit-Pflegebedürftigen • Anschauliche Darstellung der Daten durch zahlreiche Abbildungen undTabellen Der Pflege-Report, der jährlich in Buchform und als Open-Access-Publikation erscheint, rückt im Schwerpunkt 2022 jene Pflegebedürftigen in den Mittelpunkt, die nicht wie im „Normalfall“ aus altersassoziierten Gründen Unterstützungsbedarf aufweisen: Fast ein Fünftel der Pflegebedürftigen ist noch keine 60 Jahre alt. Neben Kindern und Jugendli- chen zählen hierzu auch Erwachsene im erwerbsfähigen Alter oder Menschen mit spezi- ellen Grunderkrankungen wie beispielsweise frühen Demenzen, Beatmungspflicht oder Menschen mit Behinderungen. Alle diese Betroffenen fallen letztlich mit ihren spezifi- schen Bedarfen durch das Raster der„Altenpflege“. Die 16 Fachbeiträge des Pflege- Reports widmen sich ihren konkretenVersorgungs- und weiteren Unterstützungsbe- darfen und wie diese gezielt gedeckt werden können: in Bezug auf das geeignete häus- liche oder außerhäusliche Pflegesetting sowie hinsichtlich der erforderlichen Qualifizie- rung und Unterstützung informeller wie professioneller Pflegekräfte. Prof. Dr. Klaus JacobsWissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Berlin Prof. Dr. Adelheid Kuhlmey Institut für Medizinische Soziologie und Rehabilitationswis- senschaften, Charité - Universitätsmedizin Berlin Prof. Dr. Stefan Greß Fachbereich Pflege und Gesundheit, Hochschule Fulda Jürgen KlauberWissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Berlin Dr. Antje SchwingerWissenschaftliches Institut der AOK (WIdO), Berlin Verpassen Sie mit SpringerAlerts keine aktuellen Informationen aus Ihrem Fachbereich!