Nutzenbewertung, Datenschutz und Preisbildung sind bei den Digitalen Pflegeanwendungen (DiPAs) besser geregelt als bei den Gesundheits-Apps auf Rezept. Der AOK-Bundesverband spricht von "deutlichen Fortschritten". "Wir begrüßen es ausdrücklich, dass die Hersteller bereits im Zulassungsprozess ein externes Datensicherheits-Zertifikat vorlegen müssen", betont die Vorstandsvorsitzende Dr. Carola Reimann. Ebenso wichtig sei, dass der Gesetzgeber auf die freie Preisbildung durch die Hersteller im ersten Jahr verzichte und stattdessen die Erstattung auf 50 Euro pro Monat begrenze. Nachbesserungsbedarf gebe es bei den inhaltlichen Vorgaben.