4. Staat als öffentlicher Auftrag- und Arbeitgeber
Öffentlicher Dienst
Ö. D. bezeichnet die Gesamtheit aller beim Bund, den Ländern, Gemeinden sowie
Stiftungen, Anstalten und Körperschaften des öffentlichen Rechts beschäftigten Arbeiter,
Angestellten, Beamten sowie deren Tätigkeit.
Der ö. D. umfasste in DEU 2017 ca. 4,64 Mio. Beschäftigte;
− davon ca. 513.000 beim Bund,
− 2,32 Mio. bei den Ländern,
− 1,44 Mio. bei den Gemeinden und
− 371.000 bei den Sozialversicherungen.
Quelle: Schubert, Klaus/Martina Klein: Das Politiklexikon. 7., aktual. u. erw. Aufl. Bonn:
Dietz 2018. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale für politische Bildung. Zitiert nach
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/politiklexikon/17944/oeffentlicher-dienst
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7. Ausgaben und Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts
Die soziale Sicherung ist der wichtigste staatliche
Aufgabenbereich, der regelmäßig den größten
Anteil der öffentlichen Ausgaben ausmacht.
Insgesamt Ausgaben Öffentlichen Gesamt-
haushalts 2017: 1.368 Milliarden Euro.
Der größte Ausgabenblock (624,9 Milliarden Euro) –
Sozialversicherung:
− die gesetzliche Kranken-, Renten- und Unfallversicherung,
− die soziale Pflegeversicherung,
− die Alterssicherung für Landwirte sowie
− die Arbeitslosenversicherung.
Quelle: https://www.bpb.de/nachschlagen/datenreport-2018/wirtschaft-und-
oeffentlicher-sektor/278058/ausgaben-und-einnahmen-des-oeffentlichen-
gesamthaushalts
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8. Öffentliche Auftragsvergabe
Der Staat ist ein wichtiger Auftraggeber für Güter und Dienstleistungen.
− Auch Bund, Länder, Kreise und Gemeinden müssen somit wirtschaftlich handeln und
den Sachaufwand und die öffentlichen Investitionen zu möglichst geringen Kosten
durchführen.
− 3 Arten der Auftragsvergabe:
o öffentliche Ausschreibung in Zeitungen, wo jedes Unternehmen ein Angebot abgeben kann;
o beschränkte Ausschreibung, wo ein begrenzter Kreis von potenziellen Anbietern zur Angebotsabgabe
aufgefordert wird;
o und freihändige Vergabe. Hier entscheidet der Auftraggeber über die Vergabe. Bei den beiden
Verfahren der Ausschreibung erhält das kostengünstigste Angebot den Zuschlag.
https://www.ovb-online.de/weltspiegel/wirtschaft/regionales/oeffentliche-
auftragsvergabe-staat-wichtiger-auftraggeber-gueter-dienstleistunge-6687598.html
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9. Öffentliche Investitionen
Investitionen in Baumaßnahmen nach Aufgabenbereichen 2017 Lizenz: cc by-nc-nd/3.0/de/ (bpb)
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10. Einnahmen des Öffentlichen Gesamthaushalts
Zur Finanzierung seiner Aufgaben benötigt der Staat
Einnahmen, die er hauptsächlich durch die Erhebung
von Steuern, aber auch aus anderen Quellen erhält.
Bereinigte Einnahmen aus Steuern, steuerähnlichen
Abgaben und anderen Einnahmequellen 2017 (zB
Gebühren, Mieten, Verkaufserlöse für Beteiligungen
und Sachvermögen, Zinsen) – 1.430 Milliarden Euro
Steuereinnahmen 2017 – 734,5 Milliarden Euro
´und waren damit 28,7 Milliarden Euro bzw. 4,1 %
höher als 2016.
Quelle: https://www.bpb.de/nachschlagen/datenreport-2018/wirtschaft-und-
oeffentlicher-sektor/278058/ausgaben-und-einnahmen-des-oeffentlichen-
gesamthaushalts
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11. Soziale Sicherung
Sozialpolitik ist einer der „Grundpfeiler“ der sozialen Marktwirtschaft.
Soziale Sicherung – Ziel, die Bürger und Bürgerinnen gegen etwaige Risiken und
Probleme abzusichern.
Der Auftrag hierzu lässt sich aus dem Grundgesetz ableiten.
In Deutschland basiert die Soziale Sicherung auf drei Säulen:
− Gesetzliche Sozialversicherungen,
− Soziale Versorgung und
− Sozialfürsorge
Quelle: https://www.wirtschaftundschule.de/unterrichtsmaterialien/staat-und-
wirtschaftspolitik/unterrichtsentwuerfe/soziale-sicherung/
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12. Soziale Sicherung
Die Gesetzlichen Sozialversicherungen finanzieren sich durch die Beiträge von
Arbeitnehmern und Arbeitgebern.
Aktuelle Entwicklungen:
Erhöhung der Beiträge über einen längeren Zeitraum
> negative Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft – Erhöhung der
Lohnnebenkosten
> Steigerung der Kosten der Unternehmen
> dem Arbeitnehmer bleibt weniger Netto vom Brutto und somit weniger Geld für den
privaten Konsum (Abgabekeil)
Quelle: Wirtschaft und Schule, Arbeitsblatt “Soziale Sicherung“
https://www.wirtschaftundschule.de/unterrichtsmaterialien/staat-und-
wirtschaftspolitik/unterrichtsentwuerfe/soziale-sicherung/
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13. Soziale Sicherung
Die größte aktuelle Herausforderung – der demografische Wandel in D.
Da die Lebenserwartung der Deutschen stetig steigt, die Geburtenrate aber massiv
zurückgeht, werden es immer weniger Erwerbstätige, die die Renten- und Pflegelast
immer mehr älterer Menschen stemmen müssen. Dieser Alterungsprozess ist bereits in
der heutigen Bevölkerungsstruktur zu finden. Das Generationenmodell, das auf dem
Umlageverfahren basiert, ist also in dieser Form auf Dauer nicht realisierbar. Reformen
sehen eine Verlängerung der Arbeitszeiten, einen höheren Beitragssatz sowie nicht
weiter steigende Renten vor, stoßen bei der Bevölkerung jedoch auf massive
Ablehnung.
Quelle: Wirtschaft und Schule, Arbeitsblatt “Soziale Sicherung“
https://www.wirtschaftundschule.de/unterrichtsmaterialien/staat-und-
wirtschaftspolitik/unterrichtsentwuerfe/soziale-sicherung/
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14. Vorsorgeprinzip in der sozialen Sicherung
Vorsorgeprinzip
die Verpflichtung der Bürger, sich gegen die Grundrisiken des Lebens zu versichern.
Dies ist der Fall bei den Sozialversicherungen.
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-
wirtschaft/21083/vorsorgeprinzip
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15. Wirtschaftspolitik (Wiederholung aus Politik De)
Indikatoren der wirtschaftspolitischen Ziele:
− Angemessenes Wirtschaftswachstum: BIP, Wirtschafts-
wunder, stetiges und angemessenes Wachstum
− Vollbeschäftigung/hoher Beschäftigungsstand: Arbeits-
losenquote, Steuereinnahmen, Fachkräftemangel, mehr
Ausbildungsplätze
− gerechte Einkommens- und Vermögensverteilung: sozialer
Friede, Schere zwischen Arm und Reich, Steuerhöhen für
die Reichen, gerechte Lohnverteilung
− Stabiles Preisniveau: Verbraucherpreisindex, Inflationsrate,
Europäische Zentralbank (EZB)
− Außenwirtschaftliches Gleichgewicht: Exportweltmeister,
Importzölle, Außenbeitrag
− Erhaltung einer lebenswerten Umwelt: Lebensgrundlage der Menschen, Energiewende
Quelle Text: Wirtschaft und Schule, Tafelbild: Das magische Sechseck
Quelle Abbildung: https://m.bpb.de/izpb/8472/ziele-und-
instrumente?type=galerie&show=image&i=8474
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17. Banken
▪ Das Bankensystem besteht aus den
Geschäftsbanken (Kreditinstituten und
der Zentralbank, auch Notenbank
genannt.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Geld und
Geldpolitik; S. 90ff.
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18. Bankdienstleistungen
− Kredite vergeben (Zinsen erhalten; Finanzierungsleistungen) und
− Einlagen hereinnehmen (Zinsen bezahlen; Geldanlageleistungen)
− Bargeldlosen Zahlungsverkehr erledigen
− Bürgschaften und Garantien übernehmen
− Unternehmer und Anleger in Finanzfragen beraten
− für Kunden Vermögenswerte, insbesondere Wertpapiere, kaufen, verkaufen,
verwahren und verwalten
Quelle: Deutsche Bundesbank, Geld und Geldpolitik; S. 90ff.
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19. Bankgeschäfte in der Bilanz
Der Umfang der grundlegenden
Bankgeschäfte > konsolidierte
Gesamtbilanz für alle deutschen Banken:
− „Aktiva“ (insb. vergebene Kredite)
spiegeln die Mittelverwendung wider
− „Passiva“ (Verbindlichkeiten und das
Eigenkapital) – Quellen der
Refinanzierung, die Mittelbeschaffung
Nicht alle Bankgeschäfte tauchen in der
Bilanz auf > außerbilanzielle Geschäfte (zB
Termingeschäfte/schwebende Geschäfte
wie Optionen
Quelle: Deutsche Bundesbank, Geld und
Geldpolitik; S. 90ff.
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20. Europäische Zentralbank (EZB)
− steuert die Geldpolitik aller 19 Staaten der Euro-Zone
− Sitz: Frankfurt am Main
− Gegründet 1998, sieben Monate vor Einführung der Gemeinschaftswährung
− unabhängig und nicht an Weisungen der Politik gebunden
− handelt im Verbund mit den nationalen Notenbanken der Euro-Staaten, inkl. Deutsche Bundesbank
Aufgaben
EZB-Rat (zentraler Entscheidungsgremium): 19 Präsidenten der nationalen Notenbanken, und sechs Direktoriumsmitglieder
der EZB
− Festlegen der Leitlinien für die Euro-Zone
− Bestimmung der Höhe der Leitzinsen, die große Auswirkungen auf das Wirtschaftsgeschehen haben
− Vorrangiges Ziel – Geldwertstabilität im Euro-Gebiet (Inflationsrate <= 2 Prozent)
− Unterstützung der allgemeinen Wirtschaftspolitik der EU, „soweit dies ohne Beeinträchtigung des Zieles der
Preisniveaustabilität möglich ist“
Quelle: AKTIVonline, Michael Stark, zitiert nach https://www.wirtschaftundschule.de/wirtschaftslexikon/e/europaeische-
zentralbank-ezb/
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21. Zentralbanken
Die Zentralbank hat eine grundsätzlich andere Funktion als die Geschäftsbanken.
Aufgrund ihrer Zuständigkeit für die Geldpolitik ist ihr vorrangiges Ziel die
Gewährleistung von Preisstabilität. Sie allein ist berechtigt, gesetzliche Zahlungsmittel
in Umlauf zu bringen. Sie ist die „Bank der Banken“, da die Geschäftsbanken zur
Aufrechterhaltung ihrer Zahlungsfähigkeit auf die Zentralbank angewiesen sind.
Quelle: Deutsche Bundesbank, Geld und Geldpolitik; S. 90ff.
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22. Zins
− Der Preis für geliehenes Geld
Quelle: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-
lexikon/161829/zinsen
− Preis für die Überlassung von Kapital bzw. Geld. In diesem Sinn werden auch Mieten
und Pacht gelegentlich als Zinsen angesehen.
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990
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23. Zinsen
− Sollzinsen (= Aktivzinsen) – Zinsen, die die Bank erhält, also der Kunde zu zahlen hat
− Habenzinsen (Passiv) – Zinsen, die die Bank für die Einlagen an die Kunden zu vergüten hat
Quelle: https://wirtschaftslexikon.gabler.de/definition/zinsen-47990
Der Leitzins
− der Zins, den die einzelnen Geschäftsbanken an die Zentralbank zu zahlen haben
− Festgelegt von der EZB
− Beeinflusst die Höhe der Soll- und Habenzinsen
− Die Höhe des Leitzinses variiert, weil auch beim Bankgeschäft, bei den Krediten, der Grundsatz von
Angebot und Nachfrage gilt.
Quelle: https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/das-junge-politik-lexikon/161829/zinsen
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24. Funktionen des Geldes
Zahlungsmittel Recheneinheit Wertaufbewahrungsmittel
Geld erleichtert den
Warentausch.
Güterwerte lassen sich in
einer Bezugsgröße
ausdrücken
und vergleichen.
Gelderwerb und Geldausgabe
können zeitlich
auseinanderfallen.
Auch Finanztransaktionen
wie die Vergabe von
Krediten sind möglich.
Geld fungiert als
Wertmaßstab.
Sparen ist möglich.
Um diese Funktionen erfüllen zu können, muss der Gegenstand, der als Geld verwendet wird,
gut teilbar, wertbeständig und allgemein akzeptiert sein.
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Deutsche Bundesbank, 2017, Geld und Geldpolitik, Frankfurt am Main
25. Geldmenge
▪ Geldmenge – Geldbestand in Händen von Nichtbanken (Guthaben von Banken
werden nicht dazu gezählt)
▪ wichtige ökonomische Größe wg. des starken Zusammenhangs mit der
gesamtwirtschaftlichen Nachfrage nach Waren und Dienstleistungen > Hinweise auf
die zukünftige Preisentwicklung
▪ Je nach geldpolitischem Ziel – unterschiedliche Geldmengen:
1. Geldmenge M1 = Bargeld + Sichteinlagen
2. Geldmenge M2 = M1 + kurzfristige Termin- und Spareinlagen
3. Geldmenge M3 = M2 + kurzfristige Bankschuldverschreibungen + Geldmarktfondsanteile +
Repogeschäfte
▪ Für das auf Preisstabilität verpflichtete Eurosystem steht die weit abgegrenzte
Geldmenge M3 im Vordergrund seiner monetären Lageeinschätzung.
Deutsche Bundesbank, 2017, Geld und Geldpolitik, Frankfurt am Main
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26. Empfohlene Quellen und Wörterbücher
Bundeszentrale für politische Bildung, Das Lexikon der Wirtschaft, URL:
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/ (Stand: 27.01.2020)
Райзберг, Б. А./Стародубцева, Е. Б., 2015, Курс экономики, учебник
Stöhr, Holger, 2012, Volkswirtschaftslehre für Volkswirte inkl. betriebswirtschaftlicher
Grundlagen
Internetportal Wirtschaft und Schule, URL: www.wirtschaftundschule.de
Deutsche Bundesbank, 2017, Geld und Geldpolitik, Frankfurt am Main
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