2. Agenda
1. Ablauf des Strafverfahrens
2. Beteiligte am Strafverfahren
3. Öffentliches Verfahren / Strafbefehlsverfahren
4. Beweismittel
5. Urteil und Konsequenzen
6. Instanzenzug beim Strafprozess / Gerichte
7. Berufung und Revision
8. Strafverfahren in Russland
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3. Rechtsquellen für Strafverfahren in Deutschland
1. Strafprozessordnung (StPO)
2. Gerichtsverfassungsgesetz (GVG)
3. Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren (RistBV)
Bezugsquellen:
http://www.gesetze-im-internet.de
StPO BRD in Ru: https://publishup.uni-potsdam.de/opus4-
ubp/frontdoor/deliver/index/docId/6039/file/sdrs02.pdf
StGB BRD in Ru: https://www.amazon.de/Уголовное-уложение-Уголовный-Федеративной-Республики-
ebook/dp/B00ID7ENM8 (Preis: 3,99 Euro Kindle-Edition)
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4. Rechtsquellen für Strafverfahren in Russland
1. Уголовный кодекс Российской Федерации (УК РФ) > Strafgesetzbuch
2. Уголовно-процессуальный кодекс Российской Федерации (УПК РФ) >
Strafprozessgesetzbuch (StPGB)
Bezugsquellen:
http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_10699/
http://www.consultant.ru/document/cons_doc_LAW_34481/
Über StPGB der RF in De: http://www.forost.lmu.de/fo_library/forost_Arbeitspapier_10.pdf
StGB der RF in De: https://www.amazon.de/Strafgesetzbuch-Russischen-F%C3%B6deration-Friedrich-Christian-
Strafgesetzb%C3%BCcher/dp/3428124200/ref=sr_1_1?ie=UTF8&qid=1523958052&sr=8-
1&keywords=strafgesetzbuch+der+russischen+f%C3%B6deration (Preis: 48,00 Euro, amazon)
http://www.drjv.org/index.php/rgesetze.html
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5. Grundsätze des Strafprozesses I
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Prinzip des Strafrechts Erläuterung
Legalitätsprinzip Verpflichtung der StA, ein Ermittlungsverfahren einzuleiten und
durchzuführen, wenn ein Anfangsverdacht/hinreichender Tatverdacht für
eine Tat vorliegt (§ 152 II StPO, § 170 I StPO)
Offizialprinzip Strafverfolgung liegt in den Händen des Staates, nicht des Bürgers (§ 152 I
StPO), Ausnahme: Privatklage
Akkusationsprinzip „Anklagegrundsatz: Die Eröffnung einer gerichtlichen Untersuchung ist
durch die Erhebung einer Klage bedingt.“ (§ 151 I StPO)
Opportunitätsprinzip Absehen von der Verfolgung bei Geringfügigkeit (§ 153 I StPO)
Untersuchungsgrundsatz Die Staatsanwaltschaft hat nicht nur die zur Belastung, sondern auch die
zur Entlastung dienenden Umstände zu ermitteln (§ 160 II StPO)
6. Grundsätze des Strafprozesses II
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Prinzip des Strafrechts Erläuterung
Beschleunigungsgrundsatz Zügige Durchführung und Erledigung des Verfahrens (Art. 20 III GG, Art. 6 I 1
EMRK)
Öffentlichkeitsgrundsatz Öffentlichkeit der mündlichen Verhandlung, allerdings keine Ton- oder
Bildaufnahmen (§ 169 GVG)
Mündlichkeit,
Unmittelbarkeit und freie
Beweiswürdigung
Über das Ergebnis der Beweisaufnahme entscheidet das Gericht nach
seiner freien, aus dem Inbegriff der Verhandlung geschöpften Überzeugung.
(§ 261 StPO)
Im Zweifel für den
Angeklagten
Unschuldsvermutung
Der gesetzliche Richter Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden. (Art. 101 I 2
GG)
Faires Verfahren Jede Person hat ein Recht darauf, dass … über eine gegen sie erhobene
strafrechtliche Anklage von einem unabhängigen und unparteiischen, auf
Gesetz beruhenden Gericht in einem fairen Verfahren verhandelt wird. (Art.
1, 20, 28 GG, Art. 6 I EMRK)
7. Verfahrensabschnitte des Strafprozesses I
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Ermittlungsverfahren (Vorverfahren)
Zwischenverfahren
Hauptverfahren
Rechtsmittelverfahren
Vollstreckungsverfahren
20. Urteil
Urteil
Freispruch
Angeklagter verlässt den Saal als
freier Mann
Verfahrenskosten w. durch Staat
getragen
Verurteilung: Freiheitsstrafe
Zeitige/lebenslange
Freiheitsstrafe + evtl.
Vermögensstrafe
Ein Teil der Verfahrenskosten w.
durch Angeklagten getragen
Verurteilung: Geldstrafe
Zahl und Höhe der Tagessätze
Ein Teil der Verfahrenskosten w.
durch Angeklagten getragen
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22. Rechtsmittelverfahren: Berufung und Revision
Berufung (§§ 312 ff. StPO):
Апелляция/Апелляционное обжалование
zulässig gegen die Urteile des Strafrichters und des
Schöffengerichts (Amtsgericht)
Überprüfung des amtsgerichtlichen Urteils in tatsächlicher und
rechtlicher Hinsicht
Berufungsgericht: Landgericht (kleine Strafkammer)
Frist: 1 Woche, Einlegen der B. beim Gericht, dessen
Entscheidung angegriffen wird
Ergebnis: Verwerfen der Berufung und Bestätigung des
ursprünglichen Urteils oder Aufhebung des Urteils und eigenes
Urteil
Revision (§§ 333 ff. StPO):
Кассация/кассационное обжалование
zulässig gegen die Urteile der Strafkammern und der
Schwurgerichte sowie gegen die im ersten Rechtszug
ergangenen Urteile der Oberlandesgerichte
Sprungrevision: 1. Instanz Amtsgericht, Revision beim OLG
Überprüfung, ob das vorangegangene Urteil das Gesetz
verletzt (Verletzungen des formellen und materiellen Rechts)
Revisionsgericht: OLG oder BGH
Frist: 1 Woche, Einlegen der B. beim Gericht, dessen
Entscheidung angegriffen wird
Ergebnis: Verwerfen der Revision und Bestätigung des
ursprünglichen Urteils oder Aufhebung des Urteils und Verweis
das Verfahren zurück an die vorherige Instanz zur erneuten
Verhandlung
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26. Strafprozess in Russland
1. Hauptbegriffe des Strafprozesses in Russland
2. Gerichte
3. Ablauf
4. Rechtsquellen
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27. Verwendete Quellen
Avenarius, 2002, Die Rechtsordnung der Bundesrepublik Deutschland
Driesen/Petersen, 2011, Gerichtsdolmetschen. Grundwissen und –fertigkeiten
Nußberger et al., 2010, Einführung in das russische Recht
Schünemann, 2012, Podcast zur Vorlesung Strafprozessrecht von Prof. Dr. Dr. h.c.
mult. Bernd Schünemann (WS 2012/13), URL: http://www.anwaltsrecht.de/stpo-
podcast-1.html
Simonnaes, 2015, Basiswissen deutsches Recht für Übersetzer: Mit
Übersetzungsübungen und Verständnisfragen
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29. Ordentliche Gerichte und Verfassungsgerichte
Aufgabe I zur Wiederholung
Ordentliche Gerichte in Deutschland Russische Übersetzung
Amtsgericht
Landgericht
Oberlandesgericht
Bundesgerichtshof
Verfassungsgericht
Bundesverfassungsgericht
1. Instanz
Berufungsinstanz
Revisionsinstanz
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30. Ordentliche Gerichte und Verfassungsgerichte
Antworten I
Ordentliche Gerichte in Deutschland Russische Übersetzung
Amtsgericht Участковый суд
Landgericht Земельный суд
Oberlandesgericht Высший земельный суд
Bundesgerichtshof Федеральный верховный суд
Verfassungsgericht Конституционный суд
Bundesverfassungsgericht Федеральный конституционный суд
1. Instanz Первая инстанция / суды первой инстанции
Berufungsinstanz Апелляционная инстанция
Revisionsinstanz Кассационная инстанция
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31. Aufgabe 2: Übersetzung StPO BRD
§ 243. [Ход основного судебного
разбирательства]
(1) Основное судебное разбирательство
открывается объявлением, какое
уголовное дело подлежит
разбирательству. Председательствующий
устанавливает присутствие подсудимого и
защитников и наличие средств
доказывания, в особенности явку
свидетелей и экспертов.
(2) Свидетели удаляются из зала
судебного заседания.
Председательствующий допрашивает
подсудимого о данных, касающихся его
личности.
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32. Aufgabe 2: Übersetzung StPO BRD
§ 243. [Ход основного судебного
разбирательства]
(1) Основное судебное разбирательство
открывается объявлением, какое
уголовное дело подлежит
разбирательству. Председательствующий
устанавливает присутствие подсудимого и
защитников и наличие средств
доказывания, в особенности явку
свидетелей и экспертов.
(2) Свидетели удаляются из зала
судебного заседания.
Председательствующий допрашивает
подсудимого о данных, касающихся его
личности.
§ 243 Gang der Hauptverhandlung
(1) Die Hauptverhandlung beginnt mit dem
Aufruf der Sache. Der Vorsitzende stellt
fest, ob der Angeklagte und der Verteidiger
anwesend und die Beweismittel
herbeigeschafft, insbesondere die
geladenen Zeugen und Sachverständigen
erschienen sind.
(2) Die Zeugen verlassen den Sitzungssaal.
Der Vorsitzende vernimmt den
Angeklagten über seine persönlichen
Verhältnisse.
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33. Aufgabe 3: Wichtige Formulierungen
Russisch Deutsch
Суд назначил рассмотрение
Вступление решения в законную силу
Защита обжаловала приговор
Обвинительный приговор вступил в законную силу
Просим вышестоящую инстанцию отменить
приговор
Просим прекратить уголовное дело
Правительство рассмотрит поправки в УК
Суд перенес предварительное заседание
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34. Aufgabe 3: Wichtige Formulierungen
Russisch Deutsch
Суд назначил рассмотрение Das Gericht beraumte eine Verhandlung an / setzte eine
Verhandlung an
Вступление решения в законную силу Beschluss/ Entscheidung erlangt Rechtskraft / wird
rechtskräftig / erwächst in Rechtskraft / die Rechtskraft …tritt
ein
Защита обжаловала приговор Die Verteidigung focht das Urteil an / legte gegen das Urteil
Rechtsmittel ein
Обвинительный приговор вступил в законную силу Der Schuldspruch hat Rechtskraft erlangt / wurde rechtskräftig
(s.o.) / … Verurteilung …
Просим вышестоящую инстанцию отменить
приговор
Wir bitten/ plädieren an die übergeordnete Instanz, das Urteil
aufzuheben
Просим прекратить уголовное дело Wir bitten das Strafverfahren einzustellen / … beantragen die
Einstellung des Strafverfahrens
Правительство рассмотрит поправки в УК Die Regierung prüft Abänderungen zum Strafgesetzbuch
Суд перенес предварительное заседание Das Gericht hat die Vorverhandlung verlegt
(Vertagen – nach Beginn der Verhandlungen, verlegen – davor)
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35. Aufgabe 4: Welche Arten von Sanktionen kennen Sie?
Im deutschen Strafrecht: Im russischen Strafrecht:
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36. Aufgabe 4: Welche Arten von Sanktionen kennen Sie?
Im deutschen Strafrecht:
Freiheitsstrafe
Freiheitsbeschränkung
offener Vollzug
Hausarrest
Geldstrafe / Bußgeld
lebenslange Freiheitsstrafe
nachträgliche Sicherungsverwahrung
Fahrverbot
Bewährung
gemeinnützige Arbeit / Sozialstunden
Eigentumskonfiszierung
Im russischen Strafrecht:
лишение свободы / арест
ограничение свободы
денежный штраф
пожизненное лишение свободы
исправительная колония
исправительные работы
смертная казнь
обязательные работы
конфискация имущества (aufgehoben)
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E-Mail: ilona.riesen@ilori-translations.com
Website und Blog: https://ilori-translations.com
Hinweis der Redaktion
Grundsätze = Spielregeln des Strafverfahrens, die für das gesamte Verfahren oder seine Teile gelten.
Grundsätze = Spielregeln des Strafverfahrens, die für das gesamte Verfahren oder seine Teile gelten.
Beschuldigter im Ermittlungsverfahren
Angeschuldigter im Zwischenverfahren
Angeklagter im Haupt- und Rechtsmittelverfahren
Verurteilter im Vollstreckungsverfahren
Beschuldigter im Ermittlungsverfahren
Angeschuldigter im Zwischenverfahren
Angeklagter im Haupt- und Rechtsmittelverfahren
Verurteilter im Vollstreckungsverfahren
Beschuldigter kann aber auch als ein Synonym für alle Bezeichnungen verwendet werden!
Beschuldigter im Ermittlungsverfahren
Angeschuldigter im Zwischenverfahren
Angeklagter im Haupt- und Rechtsmittelverfahren
Verurteilter im Vollstreckungsverfahren
Beschuldigter kann aber auch als ein Synonym für alle Bezeichnungen verwendet werden!
Beschuldigter im Ermittlungsverfahren
Angeschuldigter im Zwischenverfahren
Angeklagter im Haupt- und Rechtsmittelverfahren
Verurteilter im Vollstreckungsverfahren
Beschuldigter kann aber auch als ein Synonym für alle Bezeichnungen verwendet werden!
Beschuldigter im Ermittlungsverfahren
Angeschuldigter im Zwischenverfahren
Angeklagter im Haupt- und Rechtsmittelverfahren
Verurteilter im Vollstreckungsverfahren
Sicherungsverfahren § 413 Zulässigkeit
Führt die Staatsanwaltschaft das Strafverfahren wegen Schuldunfähigkeit oder Verhandlungsunfähigkeit des Täters nicht durch, so kann sie den Antrag stellen, Maßregeln der Besserung und Sicherung selbständig anzuordnen, wenn dies gesetzlich zulässig ist und die Anordnung nach dem Ergebnis der Ermittlungen zu erwarten ist (Sicherungsverfahren).
Beschleunigtes Verfahren § 417 Zulässigkeit
Im Verfahren vor dem Strafrichter und dem Schöffengericht stellt die Staatsanwaltschaft schriftlich oder mündlich den Antrag auf Entscheidung im beschleunigten Verfahren, wenn die Sache auf Grund des einfachen Sachverhalts oder der klaren Beweislage zur sofortigen Verhandlung geeignet ist.
Strengbeweis: gilt, sofern es um die Schuldfrage und die Rechtsfolgen der Tat geht
(Im Gegensatz zum Freibeweis: gilt, sofern es um prozessuale Fragen geht, z. B. ob ein Geständnis unter Zwang zustande gekommen ist)
Tagessätze = дневные ставки
Urteil wird rechtskräftig, wenn innerhalb der vorgesehenen Frist keine Rechtsmittel eingelegt werden.
Im Strafrecht hängt die Zuständigkeit in der I. Instanz grundsätzlich von der Art und Schwere der Tat ab.Dabei lässt sich sagen, dass das Amtsgericht zuständig ist, wenn keine höhere Strafe als vier Jahre Freiheitsstrafe zu erwarten ist. Ansonsten ist das Landgericht zuständig. Aber auch innerhalb dieser Gerichte wird bei der Zuständigkeit noch einmal unterschieden. So ist beispielsweise der Strafrichter (= Einzelrichter) für Vergehen zuständig, bei denen keine höhere Strafe als zwei Jahre zu erwarten ist, während für Verbrechen und eine höhere Straferwartung das Schöffengericht (= 1 Berufsrichter und 2 Laienrichter) zuständig ist. Bei dieser Unterscheidung handelt es sich aber letztlich um eine Frage der funktionellen und nicht der sachlichen Zuständigkeit.Welches Gericht in II. Instanz zuständig ist, hängt insbesondere davon ab, welches Gericht in I. Instanz zuständig war. Dabei ist zu berücksichtigen, dass eine Berufung in Strafsachen nur gegen Urteile des Amtsgerichts zulässig sind. Bei einer solchen Berufung ist in II. Instanz das Landgericht zuständig, wobei gegen dessen Urteil wiederum Revision eingelegt werden kann, für die in III. Instanz das Oberlandesgericht zuständig ist. Außerdem besteht bei amtsgerichtlichen Urteil die Möglichkeit einer Sprungrevision, die statt der Berufung eingelegt werden kann; eine solche Revision führt dann direkt zum Oberlandesgericht.Gegen ein Urteil, das ein Landgericht in II. Instanz gesprochen hat, gibt es dagegen keine Berufung. Vielmehr findet gegen solche Urteile ausschließlich die Revision statt, die zum Bundesgerichtsshof führt. Mit der oben verlinkten Grafik wird dies noch einmal veranschaulicht. Sonderregelungen gibt es für besonders schwere Straftaten, über die teilweise schon in I. Instanz vor dem Oberlandesgericht verhandelt wird.
Auf die weitere Unterteilung bei Zivil- und Strafsachen wird bei der Beschäftigung mit entsprechenden Prozessordnungen eingegangen.
Auf die weitere Unterteilung bei Zivil- und Strafsachen wird bei der Beschäftigung mit entsprechenden Prozessordnungen eingegangen.