2. Agenda
Unternehmen und Betrieb
Wirtschaftszweige bzw. -branchen
Unternehmenszusammenschlüsse
Betriebliche Funktionen
Organisation und betriebliche Strukturen
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3. Betriebswirtschaftslehre
Die Betriebswirtschaftslehre (BWL; englisch business administration; auch
Betriebsökonomie) ist eine Einzelwissenschaft innerhalb der
Wirtschaftswissenschaften, die sich mit dem Wirtschaften in Betrieben
(Unternehmen) befasst. (https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebswirtschaftslehre)
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4. Unternehmen – Betriebe I
Unternehmen (Unternehmung)
unterschiedlich verwendeter Begriff, der häufig auch mit Betrieb gleichgesetzt wird;
bpb: „wirtschaftliches Gebilde, das nach einem von der Unternehmensleitung bestimmten Wirtschaftsplan
durch Einsatz der Produktionsfaktoren Güter hervorbringt, vorrangig mit der Zielsetzung, einen möglichst
hohen Gewinn zu erwirtschaften (Gewinnmaximierung).“
destatis: „kleinste rechtlich selbstständige Einheit, die aus handels- bzw. steuerrechtlichen Gründen
Bücher führt und eine jährliche Feststellung des Vermögensbestandes bzw. des Erfolgs der
wirtschaftlichen Tätigkeit vornehmen muss.
„Wird der Betrieb nur als technisch-organisatorische Einheit betrachtet im Sinne eines Werks oder einer
Produktionsstätte, kann ein Unternehmen mehrere Betriebe umfassen. Das Unternehmen ist dann dem
Betrieb übergeordnet.“
auch freiberuflich Tätige sind eigenständige Unternehmen (destatis)
Quellen:
https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/lexikon-der-wirtschaft/20918/unternehmen
https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Handwerk/Glossar/unternehmen.html
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5. Unternehmen vs. öffentliche Betriebe
Das erwerbswirtschaftliche Prinzip: Gewinn als Ziel des Wirtschaftens
Das Prinzip des Privateigentums: Verfügungsrechte an Produktionsmitteln und
Gewinn
Autonomieprinzip: arbeiten auf eigene Rechnung und Verantwortung und sind
deshalb selbstständig in ihren Entscheidungen.
Das Gegenstück zum Unternehmen innerhalb einer Marktwirtschaft sind öffentliche
Betriebe und Verwaltungen.
Quelle: Wirtschaft und Schule, Arbeitsblatt „Das Unternehmen in der Marktwirtschaft“
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6. Unternehmenslandschaft und -größen
Deutschland: vorwiegend mittelständisch geprägt – „die Unternehmenslandschaft
bestimmen vor allem kleine und mittlere Unternehmen“
Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-Unternehmen/Unternehmen/_inhalt.html
Quelle: EU-Empfehlung 2003/361, zitiert nach Institut für Mittelstandsforschung https://www.ifm-
bonn.org/definitionen/kmu-definition-der-eu-kommission/
Unternehmensgröße Zahl der
Beschäftigten
und
Umsatz €/Jahr
oder
Bilanzsumme €/Jahr
Kleinstunternehmen bis 9 bis 2 Millionen bis 2 Millionen
Kleine Unternehmen bis 49 bis 10 Millionen bis 10 Millionen
Mittlere Unternehmen bis 249 bis 50 Millionen bis 43 Millionen
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7. KMU
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61 % der Erwerbstätigen: in kleinen und mittleren Unternehmen tätig
überwiegende Mehrheit (99,3 %) der Unternehmen (2017) – kleine und mittlere
Unternehmen (KMU)
33,2 % des Umsatzes von KMU erzielt
Quelle: https://www.destatis.de/DE/Themen/Branchen-
Unternehmen/Unternehmen/Kleine-Unternehmen-Mittlere-Unternehmen/_inhalt.html
8. Wirtschaftszweig/Branche
die verschiedenen Wirtschaftsbereiche des Unternehmenssektors, die nach ihren typischen
Aktivitäten im Wirtschaftsprozess eingeteilt werden, z. B. Handel, Handwerk, Industrie oder
Betriebe des Dienstleistungsbereichs.
In der Wirtschaftsstatistik gibt es eine eigene Wirtschaftszweigsystematik, mit der vor allem
die Branchen des produzierenden Gewerbes und des Dienstleistungsbereichs weiter
untergliedert werden, z. B. in verschiedene Industriezweige wie Ernährungsgewerbe,
chemische Industrie, Kraftfahrzeugindustrie und Baugewerbe sowie in
Dienstleistungszweige wie Handel, Gastgewerbe, Verkehr und Nachrichtenübermittlung,
Kredit- und Versicherungsgewerbe, öffentliche und private Dienstleister.
Duden Wirtschaft von A bis Z: Grundlagenwissen für Schule und Studium, Beruf und Alltag.
6. Aufl. Mannheim: Bibliographisches Institut 2016. Lizenzausgabe Bonn: Bundeszentrale
für politische Bildung 2016.
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9. Die größten Wirtschaftszweige in Deutschland (destatis)
Erwerbstätige, in 1.000 Personen
Produzierendes Gewerbe (ohne Baugewerbe) 8 374
Verarbeitendes Gewerbe 7 772
Baugewerbe 2 551
Dienstleistungsbereiche 33 735
Handel, Verkehr und Gastgewerbe 10 231
Information und Kommunikation 1 371
Finanz- und Versicherungsdienstleister 1 101
Grundstücks- und Wohnungswesen 482
Unternehmensdienstleister 6 205
Öffentliche und sonstige private Dienstleister* 14 345
* Öffentliche Dienstleister, Erziehung, Gesundheit und
sonstige Dienstleistungen.
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10. Branchen nach Statista
Agrarwirtschaft
Bau
Chemie und Rohstoffe
Dienstleistungen und Handwerk
E-Commerce & Versandhandel
Energie und Umwelt
Finanzen, Versicherungen & Immobilien
Freizeit
Gesellschaft
Handel
Internet
Konsum & FMCG
Leben
Medien & Marketing
Metall & Elektronik
Pharma & Gesundheit
Technik und Telekommunikation
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12. Отрасли экономики в Российской Федерации I
Отрасль экономики — совокупность
предприятий (возможно, на определенной
географической территории),
добывающих,производящих или
поставляющих однородную (с близкими
свойствами) или специфическую
продукцию по однотипным технологиям.
Первичный сектор экономики
Вторичный сектор экономики
Третичный сектор экономики
Четвертичный сектор экономики
Различают:
чистые отрасли, производящие
монопродукт (например, угольная
промышленность);
хозяйственные отрасли, в которых
производством отраслевого продукта
занята основная часть организаций
отрасли;
административные отрасли,
организации которых относятся к
одному министерству, ведомству.
Quelle:
https://ru.wikipedia.org/wiki/Отрасль_экономики
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13. Отрасли экономики в Российской Федерации II
В отрасли материального производства входят: промышленность; сельское
хозяйство;
К отраслям социально-культурной ориентации, сферы услуг относят:
культуру; образование; здравоохранение; социальное обеспечение; строительство;
транспорт (перевозки); связь; торговля; общественное питание; материально-
техническое обеспечение (логистика); науку; управление; жилищно-коммунальное
хозяйство; бытовое обслуживание населения.
Правомерно выделение в качестве отраслей экономики банковского сектора,
деятельности, связанной с информационными технологиями
Quelle: https://ru.wikipedia.org/wiki/Отрасль_экономики
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14. Unternehmenszusammenschlüsse
Kooperation Konzentration
vertragliche Verpflichtung zu einer bestimmten
Form der Zusammenarbeit – i. d. R. unter
Beibehaltung der rechtlichen und der
wirtschaftlichen Selbständigkeit der
kooperierenden Partner
Aufgabe der wirtschaftlichen und/oder der
rechtlichen Selbständigkeit der Partner im
Rahmen einer Fusion
• Interessengemeinschaft
• Arbeitsgemeinschaft
• Konsortium
• strategische Allianz
• Joint Venture
• Kartell
• Konzern
- Unterordnungskonzern
- Gleichordnungskonzern
• Trust
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Galster, Gabi/Rupp, Christine, 2013, Wirtschaftsenglisch für
Studium und Beruf, S. 256ff.
15. Gründe für Unternehmenszusammenschlüsse
Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit
größere Marktmacht
Steigerung der Leistungsfähigkeit
Steigerung des Umsatzes und der Gewinne
Nutzung von Kosteneinsparpotenzialen
Quelle: Galster/Rupp, S. 256ff.
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16. Konzern
Bei einem Konzern schließen sich Unternehmen zu einem Verbund zusammen, wobei sie rechtlich
eigenständig bleiben, doch ihre wirtschaftliche Unabhängigkeit zugunsten einer einheitlichen
Leitung gänzlich aufgeben.
Man unterscheidet zwei Arten von Konzernen:
Der Unterordnungskonzern schafft ein Abhängigkeitsverhaltnis zwischen einem (be)herrschenden
Unternehmen (Muttergesellschaft) und den abhängigen Unternehmen (Tochtergesellschaften).
Im Rahmen dieser einseitigen Beherrschung nimmt entweder die Konzernmutter die Konzernleitung
des Gesamtverbunds wahr – sie erwirbt hierzu i. d. R. Kapitalbeteiligungen von mehr als 50 % an
allen abhängigen Konzerntöchtern – oder aber man gründet eine Holding-Gesellschaft, die
kapitalmäßig an den Unternehmen beteiligt und mit der Konzernverwaltung betraut wird, ohne
dabei in das operative Geschäft einzugreifen.
Bei einem Gleichordnungskonzern sind die einzelnen unabhängigen Unternehmen
(Schwestergesellschaften) durch ausgewogene wechselseitige Kapitalverflechtung an einander
beteiligt, so dass eine gleichgewichtige Einflussnahme aller Verbundspartner gegeben ist. Die
Konzernleitung wird durch gegenseitige Abstimmung wahrgenommen.
Quelle: Galster/Rupp, S. 256ff.
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17. Holding
= Holding-Gesellschaft, Holding-Organisation, Dachgesellschaft – Unternehmen, deren
ausschließlicher Betriebszweck darin besteht, Kapitalbeteiligungen an anderen
Unternehmen zu halten
weder im deutschen, noch im schweizerischen und österreichischen Aktienrecht geregelt
an keine Rechtsform gebunden, bevorzugt aber AG und GmbH
2 Formen:
reine Beteiligungsholdings
Schwerpunkt und unmittelbarer Gegenstand des Unternehmens – Erwerb von
Beteiligungen
Mischholdings mit operativem Geschäftsbereich
Beteiligungserwerb nur dann hauptsächlicher Unternehmensgegenstand, wenn er einen
wesentlichen Teil des Geschäftsbetriebs ausmacht
https://de.wikipedia.org/wiki/Holding
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18. Kartell
i. d. R. horizontale Zusammenschlüsse zwischen Unternehmen derselben Branche
Keine rechtliche und organisatorische Beschränkung, aber Beschränkung
wirtschaftlicher Selbständigkeit der Kartellmitglieder in bestimmtem Umfang
Grundlage: Kartellvertrag oder mündliche Vereinbarung (Frühstückskartell)
Das Ziel: gemeinsame Absprache zur Verbesserung der eigenen Marktchancen, zur
Ausschaltung der Konkurrenz in der Branche sowie die Koordinierung einer
gemeinsamen Preis- und Absatzpolitik – durch künstliche Verknappung des
Angebotes und ein hohes/überhöhtes Preisniveau
Kartelle sind bis auf wenige Ausnahmen, die der ausdrücklichen Genehmigung
bedürfen, verboten.
Quelle: Galster/Rupp, S. 256ff.
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19. Joint-Venture
i. d. R. ein grenzüberschreitender, auf Kapitalbeteiligung beruhender
Zusammenschluss von mindestens zwei Unternehmen für die Dauer der
Durchführung eines oder mehrerer gemeinsamer Projekte (z. B. gemeinsamer
Aufbau einer Produktions- oder Vertriebsstätte).
Die rechtliche und wirtschaftliche Selbständigkeit der Beteiligten bleibt
unangetastet.
Jeder Partner bringt etwas ein, das der andere nicht hat:
technologisches Knowhow, qualifizierte Arbeitskräfte, Kenntnis bestimmter Märkte,
Zugang zu Ressourcen, Kontakte zu Behörden oder Lieferanten etc. Die
Zusammenarbeit wird vertraglich geregelt.
Quelle: Galster/Rupp, S. 256ff.
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20. Motive für Fusionen und Übernahmen
Nutzung von Synergien durch den Aufkauf von Unternehmen mit Knowhow, Beschaffungsquellen für
Rohstoffe etc.
bessere Wettbewerbsfähigkeit durch größere Marktmacht
Stärkung der Innovationsfähigkeit durch größere Kapitalkraft
Absatzsteigerung bzw. -sicherung
Kosteneinsparungen durch zu optimierende Organisationsstrukturen
Übernahme von Konkurrenten: Ausschaltung des Wettbewerbs
Realisierung von Economies of Scale und Economies of Scope
Stärkung des Kerngeschäfts, aber auch Ausbau von Randgeschäften oder Eintritt in neue
Geschäftsfelder (Diversifizierung)
Asset Stripping: Zerschlagung eines übernommenen Unternehmens durch den Verkauf von
Teilbereichen oder veräußerbaren Vermögenswerten.
Quelle: Galster/Rupp, S. 288ff.
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21. Fusion
ein Unternehmenszusammen-
schluss, bei dem die
Vereinigung der
Vermögenswerte der
fusionierenden Unternehmen
erfolgt.
Слияние — это объединение
двух или более хозяйствующих
субъектов, в результате
которого образуется новая
экономическая единица.
Deutsche Quelle: Galster/Rupp,
S. 288ff.
Russische Quelle: Quelle:
https://ru.wikipedia.org/wiki/Сли
яния_и_поглощения
Fusion durch Übernahme: Unternehmen A überträgt sein
Vermögen auf Unternehmen B.
Fusion durch Neubildung (Fusion i.e.S.): jeder Fusionspartner
überträgt seine Vermögenswerte auf ein neu zu gründendes
Unternehmen C.
horizontale Fusion (горизонтальное слияние компаний) –
zwischen Unternehmen der gleichen Produktions- und
Handelsstufe (z. B. zwei Banken)
vertikale Fusion (вертикальное слияние компаний) –
zwischen Firmen aus vor- bzw. nachgelagerten Produktions-
und Handelsstufen (z. B. Schuhhersteller und
Schuhhandelskette)
konglomerate Fusion (конгломератные (круговые)
слияния компаний) — zwischen branchenfremden Firmen
(z. B. Bank und Touristikunternehmen)
Merger ob Equals — eine Fusion unter Gleichen, d. h. von
ebenbürtigen und gleich starken Unternehmen
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22. Слияния и поглощения
Слияния и поглощения (англ. mergers and acquisitions, M&A) — класс
экономических процессов укрупнения бизнеса и капитала, происходящих на макро-
и микроэкономическом уровнях, в результате которых на рынке появляются более
крупные компании.
Присоединение — объединение компаний, при котором одна из объединяющихся
компаний (основная) продолжает деятельность, а остальные утрачивают свою
самостоятельность и прекращают существование в качестве юридических лиц. К
основной компании переходят все права и обязательства присоединённых
компаний.
Поглощение — сделка, совершаемая с целью установления 100% контроля
основного общества над хозяйствующим обществом и осуществляемая путём
приобретения более 30 % уставного капитала (акций, долей, и т. п.) поглощаемой
компании с последующим присоединением поглощаемой компании к основному
обществу.
Quelle: https://ru.wikipedia.org/wiki/Слияния_и_поглощения
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23. Übernahme
Kauf eines Unternehmens A (Übernahmeziel) durch ein Übernahmeunternehmen B mit
dem Ziel der Eingliederung der erworbenen Firma in den Verbund des Erwerbers.
zB durch Erwerb der Kontrollmehrheit von mehr als 50 % der Aktien von A durch Firma B
2 Strategien der Übernahme:
Ankauf von Aktien des Übernahmeziels an der Börse
B unterbreitet ein öffentliches Übernahmeangebot an die Aktionäre des Übernahmeziels
A (Aktien gegen Geld (Cash Offer) oder gegen B-Aktien (Aktientauschgeschäft)
Quelle: Galster/Rupp, S. 288ff.
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24. Betriebliche Funktionen
die mit einem einheitlichen und abgegrenzten Aufgabengebiet und
Verantwortungsbereich betrauten Organisationseinheiten in einem Unternehmen,
ohne die das Unternehmen seinen Betriebszweck und seine Unternehmensziele
nicht erfüllen kann.
Während der Betriebszweck das Sachziel (Herstellung oder Handel von oder mit
bestimmten Gütern/Dienstleistungen) verfolgt, sind die Unternehmensziele als
Formalziele auf die Gewinnerzielung ausgerichtet.
Um diese Ziele zu erreichen, muss ein Betrieb organisatorische Vorkehrungen treffen
und Aufgabenträger benennen.
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Funktion
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25. Arten betrieblicher Funktionen I
Beschaffung
Einkauf von Roh-,
Hilfs- und
Betriebsstoffen
(Produktions-
betriebe) und
Fertig-
erzeugnissen
(Handel)
Produktion
Erstellung von
materiellen und
immateriellen
Gütern und/oder
Dienstleistungen
Vertrieb (Absatz)
Verkauf der
produzierten
Güter und/oder
Dienstleistungen
am Markt
Finanzierung
alle Prozesse i. B.
a. monetäre
Versorgung und
Steuerung
zwischen Kapital-
beschaffung und
Kapital-
verwendung
Logistik
Gewährleistung
des optimalen
Zusammenflusses
von Material-,
Wert- und
Informations-
strömen
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https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Funktion
26. Arten betrieblicher Funktionen II
Unternehmens-
leitung
Führung des
Unternehmens,
Organisation und
Planung
Personalwesen
Beschaffung,
Betreuung und
Verwaltung des
Personals
Verwaltung
Administrative
Tätigkeiten
Information
Informations-
gewinnung und
-verarbeitung.
Forschung und
Entwicklung
Erfindung neuer
und Weiter-
entwicklung
bestehender
Produkte und
Dienstleistungen
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https://de.wikipedia.org/wiki/Betriebliche_Funktion
27. Organisation in Unternehmen
System bestimmter Regelungen zur zielgerichteten Steuerung betrieblichen
Handelns:
1. Bildung und Koordination aufgabenteiliger, funktionsfähiger Teileinheiten im Sinne einer
Aufbauorganisation
2. Strukturierung von aufgabenbezogenen Arbeits- und Bewegungsvorgängen als Ablauforganisation
Voraussetzung: vorhergehende Zerlegung der Gesamtaufgabe des Unternehmens in
Teilaufgaben
Quelle: bpb, Das Lexikon der Wirtschaft, S. 292
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28. Aufbauorganisation
das hierarchische Gerüst einer Organisation
Sie beschreibt den vertikalen Informations- und Direktiven-Fluss in einer Organisation,
also wer welche Entscheidungen von wem bekommt und an wen diese weitergegeben
werden. Damit beschreibt sie die Organisation formaler Macht. Die Aufbauorganisation
wird im sogenannten Organigramm formal dargestellt.
Folgende Organisationsformen lassen sich anhand der Unterstellungsverhältnisse
(Einfach- bzw. Mehrfachunterstellung) und anhand der Befugnisse (Vollkompetenzen,
Teilkompetenzen) unterscheiden:
Einliniensystem: die Anordnung der Leitung geht direkt zu den darunter angeordneten Stellen. Es herrscht
klare Weisungsbefugnis und ein klarer Berichtsweg.
Mehrliniensystem: System der Mehrfachunterstellung: Eine untergeordnete Stelle kann von mehreren
übergeordneten Stellen Weisungen erhalten. Prinzip des kürzesten Weges: ein Mitarbeiter kann sich direkt
an den betroffenen Spezialisten wenden
Stablinienorganisation: um Stabsstellen erweiterte Form des Einliniensystems, zur Entlastung von
Linieninstanzen und Unterstützung von Vorgesetzten. Der Stab instruiert bzw. berät den zugeordneten
Vorgesetzten. i. d. R. keine Weisungsbefugnis gegenüber dem Bereich, der dem Vorgesetzten untersteht
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Aufbauorganisation
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30. Ablauforganisation
beschreibt dynamische Arbeitsprozesse unter Berücksichtigung von Strukturen für Raum,
Zeit, Sachmittel und Personen
insb. Definieren und Modellieren von Prozessabläufen
Im Mittelpunkt der Betrachtungen bei der Ablauforganisation stehen
die Arbeit als zielbezogene menschliche Handlung und
das Versorgen der Teileinheiten von Arbeitsprozessen mit den zur Aufgabenerfüllung
nötigen Sachmitteln und Informationen.
die Logistik des Zu- und Ablaufs von Material und Produkten
das Ausführen von Diensten zum Unterstützen der Arbeit
das Entscheiden bei Störungen
Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ablauforganisation
Copyright: Dipl.-Hdl. Ilona Riesen | IloRi Translations 30
31. Fazit: Aufbau- und Ablauforganisation
Aufbauorganisation Ablauforganisation
Elemente o Stellen (Linien-, Stabs-, Leitungs-,
Ausführungsstellen)
o Organisationseinheiten höherer
Ordnung
Aufgaben bzw. Aktivitäten
Relationen Unterstellungsverhältnisse im Sinne
von Weisungs- und
Entscheidungsbefugnissen sowie
Berichtswesen
Vorgänger-Nachfolger-Beziehungen im
Sinne der Tätigkeit, oft ergänzt durch
Informations- und Materialflüsse
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Quelle: https://de.wikipedia.org/wiki/Ablauforganisation
32. Empfohlene Quellen und Wörterbücher
Bundeszentrale für politische Bildung
Galster, Gabi/Rupp, Christine, 2013, Wirtschaftsenglisch für Studium und Beruf
Thommen, Jean-Paul, Achleitner, Ann-Kristin, 2012, Allgemeine Betriebswirtschaftslehre. Umfassende
Einführung aus managementorientierter Sicht
Wikipedia, thematisch passende Stichworte
Райзберг, Б. А./Стародубцева, Е. Б., 2015, Курс экономики, учебник
Stöhr, Holger, 2012, Volkswirtschaftslehre für Volkswirte inkl. betriebswirtschaftlicher Grundlagen
Internetportal Wirtschaft und Schule, URL: www.wirtschaftundschule.de
Youtube, thematisch passende Stichworte
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33. Sämtliche Texte, Bilder und andere in dieser Präsentation verwendeten Informationen unterliegen
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Jede Vervielfältigung, Verbreitung, Sendung, Wieder- bzw. Weitergabe sowie Verwendung der
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Hinweis der Redaktion
„Unternehmen und Unternehmer spielen eine wichtige Rolle im Wirtschaftsgeschehen. … Unternehmen bilden auf der Produktionsseite den Kern einer Marktwirtschaft. Denn es sind die Unternehmen, die den Kunden die Produkte und Dienstleistungen anbieten, die sie verlangen. Allein wer den Wunsch bzw. die Bedürfnisse der Nachfrage trifft, hat eine Chance, im Wettbewerb auf dem Markt zu bestehen.“
Ein Unternehmen verfolgt in der Marktwirtschaft das Ziel, seine Gewinne zu maximieren und sich gegen die Konkurrenz bei den Kunden zu behaupten. Durch diesen Wettbewerb sind Unternehmen gefordert, sich ständig weiterzuentwickeln und in ihren Ideen und Abläufen voranzuschreiten. In diesem Zusammenhang kommt den Unternehmen die wichtige Funktion der Innovation zu. Sie sind verantwortlich für den technischen Fortschritt und somit der Ort, an dem Ideen zu Produkten und Einkommensquellen werden.
Quelle: Wirtschaft und Schule, Arbeitsblatt „Das Unternehmen in der Marktwirtschaft“
Ab 250 Beschäftigte Großunternehmen
Hierbei handelt es sich beispielsweise um die Festsetzung vereinbarter Preise für Produkte der Kartellmitglieder (Preiskartell) oder um die Begrenzung der Produktionsmengen (Mengen- oder Quotenkartell), wodurch eine künstliche Verknappung des Angebotes und folglich ein hohes oder sogar überhöhtes Preisniveau durchgesetzt wird. Kartelle sind bis auf wenige Ausnahmen, die der ausdrücklichen Genehmigung bedürfen, verboten. Kartellbehörden überwachen die Einhaltung der Wettbewerbs- und Kartellgesetze und ahnden Verstöße mit Geldbußen bzw. in den USA sogar mit strafrechtlichen Maßnahmen gegen die ’Kartellsünder’.
Die Praxis zeigt, dass Kartelle nur dann funktionsfähig sind, wenn die beteiligten Unternehmen über eine große Marktmacht verfügen, die getroffenen Absprachen auch wirklich von allen Kartellpartnern eingehalten werden und wenn möglichst viele Anbieter der Branche dem Kartell angehören, so dass keine Außenseiter die hohen Kartellpreise unterbieten können.