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Bedingungsloses Grundeinkommen
Vision, Fiktion oder Illusion?
Autoren:
Prof. Dr. Dominik H. Enste
Telefon: 0221 4981-730
E-Mail: enste@iwkoeln.de
Regina Schneider
Telefon: 0221 4981-752
E-Mail: regina.schneider@iwkoeln.de
21.07.2016
IW policy paper · 11/2016
2
Inhalt
Zusammenfassung..................................................................................................... 3
1. Einleitung ............................................................................................................. 4
2. Das aktuelle Sozialsystem in Deutschland........................................................... 5
3. Reformvorschläge für das bestehende System ................................................. 10
4. Bedingungsloses Grundeinkommen .................................................................. 12
5. Unterschiedliche Menschenbilder ...................................................................... 16
6. Experimente zum bedingungslosen Grundeinkommen...................................... 18
7. (Umsetzungs-) Probleme des bedingungslosen Grundeinkommens ................. 22
8. Fazit ................................................................................................................... 29
Literatur .................................................................................................................... 30
JEL-Klassifikation:
D31: Persönliches Einkommen, Vermögen und Einkommens- und Ver-
mögensverteilung
D63: Gleichheit, Gerechtigkeit, Ungleichheit und andere normative Krite-
rien und Bewertungen
Z13: Gesellschaftliche Normen und Sozialkapital; Soziale Netzwerke
3
Zusammenfassung
Der deutsche Staat hat im Jahr 2015 rund 888 Milliarden Euro für Sozial-
leistungen ausgegeben. Ein Prinzip des deutschen Sozialsystems ist das
der Bedürftigkeit. Menschen, die nachweislich bedürftig sind, erhalten
Leistungen des Staates. Dieses System führt jedoch zu hohen Bürokra-
tiekosten. Empfänger von Transferzahlungen haben oft nur geringe An-
reize, zu arbeiten. Das bedingungslose Grundeinkommen soll diese und
weitere Probleme des Sozialstaats lösen.
Viel zu selten werden jedoch die möglichen ökonomischen und finanziel-
len Risiken beleuchtet, die sich für ein Land wie Deutschland durch die
Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens ergeben würden.
Die Grundeinkommensmodelle weisen Finanzierungslücken auf. Zudem
ist die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens an die Bedingung ge-
knüpft, dass die Menschen weiter arbeiten gehen. Schließlich könnte die
wirtschaftliche Position Deutschlands in der EU durch ein bedingungslo-
ses Grundeinkommen gefährdet sein und Wohlfahrtswanderung zu gro-
ßen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Problemen führen. Alternativ
könnten Reformen, die den Übergang zwischen Transferzahlungen und
Beschäftigung verbessern, die aktuellen Probleme des Sozialstaats eher
lösen.
4
1. Einleitung
Nachdem es einige Jahre ruhig um das Grundeinkommen geworden
war, hat die Idee in letzter Zeit neue Aufmerksamkeit erlangt. Besonders
interessant ist, dass der Ansatz eines Grundeinkommens verschiedenste
Gruppen miteinander vereint. Unternehmensvertreter wie Götz Werner
oder Timotheus Höttges, konservative Politiker wie Dieter Althaus, aber
auch linke oder grüne Gruppierungen machen sich für ein Grundein-
kommen stark. Wichtig ist jedoch, diese zu unterscheiden, da sowohl die
Grundannahmen, die Modelle als auch die Ausgestaltungsformen teils
stark differieren. Das Grundeinkommen soll im Kern Sozialleistungen
bündeln und ersetzen, transparenter sein und die Bürokratie entschla-
cken.
In Deutschland läuft unter dem Namen „Mein Grundeinkommen“ seit
September 2014 eine Crowdfunding-Aktion, welche regelmäßig Grund-
einkommen in Höhe von 1.000 Euro monatlich für ein Jahr verlost. Für
die Verwendung dieses Einkommens muss keinerlei Nachweis erbracht
werden, wodurch die Bedingungslosigkeit des Einkommens erreicht wird.
Bisher sind rund 40 Grundeinkommen verlost worden; es handelt sich
also nicht um ein flächendeckendes Experiment, sondern hauptsächlich
geht es darum, öffentliche Aufmerksamkeit für die Idee des Grundein-
kommens zu erzeugen.
Länder wie die Schweiz, Finnland oder die Niederlande gehen einen
Schritt weiter. Im Juni 2016 haben die Schweizer über die grundsätzliche
Einführung eines Grundeinkommens abgestimmt. 77 Prozent der Befrag-
ten haben sie sich gegen die Einführung eines bedingungslosen Grund-
einkommens ausgesprochen. In den Niederlanden und in Finnland sollen
Testphasen durchgeführt werden. Anfang Juni 2016 wurde in Finnland
beschlossen, das bedingungslose Grundeinkommen von 2017 bis 2018
zu testen (Kela, 2016), denn 69 Prozent der Finnen befürworten ein be-
dingungsloses Grundeinkommen (Kela, 2015). Rund 10.000 Menschen
sollen in den Genuss des Grundeinkommens von mindestens 550 Euro
kommen. Neben der Grundsicherung soll dieses zusätzliche Leistungen
wie Wohngeld beinhalten und könnte in Form einer negativen Einkom-
mensteuer ausgezahlt werden. Der Staat veranschlagt dafür 20 Milliar-
den Euro. In Brasilien ist das bedingungslose Grundeinkommen seit
2004 fest in der Verfassung verankert – angelaufen ist das Modell aller-
5
dings noch nicht, da die schrittweise Einführung an die finanzielle Situa-
tion des brasilianischen Staates gekoppelt ist, die derzeit für eine tat-
sächliche Umsetzung des Grundeinkommens nicht ausreicht.
Während der Einzelne durch ein solches „grundloses Einkommen“ neue
Freiheiten gewinnt, drohen der Gesellschaft auf der Makroebene wo-
möglich kaum finanzierbare Belastungen und unkalkulierbare Risiken, da
keines der bisher durchgeführten Experimente die reale Situation eines
bedingungslosen Grundeinkommens simulieren kann.
In der vorliegenden Publikation werden zunächst die Schwachstellen des
aktuellen Sozialsystems herausgestellt. In diesem Zusammenhang wird
die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens vorgestellt und geklärt,
ob es die Probleme des Sozialstaats lösen kann. Anschließend werden
ausgewählte Experimente kurz beschrieben und die möglichen Umset-
zungsprobleme eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutsch-
land näher beleuchtet.
2. Das aktuelle Sozialsystem in Deutschland
Der deutsche Staat hat im Jahr 2015 rund 888 Milliarden Euro für Sozial-
leistungen ausgegeben (BMAS, 2016). Das Sozialbudget ist damit im
Vergleich zum Vorjahr um 4,5 Prozent gestiegen. Die Finanzierung der
Leistungen erfolgt durch Sozialbeiträge der Arbeitgeber (34,5 Prozent),
Sozialbeiträge der Versicherten (30,3 Prozent) und Zuschüsse des Staa-
tes (33,5 Prozent). Rund 60 Prozent der Leistungen werden im Rahmen
der Sozialversicherungssysteme erbracht. Alleine die Leistungen aus der
Rentenversicherung und der Krankenversicherung machen mehr mit
rund 495 Milliarden Euro pro Jahr mehr als die Hälfte der Sozialleistun-
gen aus. Hinzukommen Ausgaben für die Systeme des öffentlichen
Dienstes wie die Pensionen und Ausgaben für die Förder- und Fürsorge-
systeme, wie beispielsweise das Kindergeld und die Grundsicherung für
Arbeitsuchende. Diese Leistungen müssten mit dem Grundeinkommen
verrechnet werden oder wegfallen, um das Grundeinkommen finanzieren
zu können.
6
Im OECD-Vergleich lag Deutschland mit Sozialausgaben in Höhe von
über 25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (Nettosozialleistungsquote)
auf Platz 9. Damit liegt Deutschland weiterhin vor einigen skandinavi-
schen Ländern, die gemeinhin als großzügige Wohlfahrtsstaaten gelten
(Abbildung 1).
Abbildung 1
Ausgaben für Soziales im internationalen Vergleich
1) Sozialleistungen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 2011.
Quelle: OECD, 2016
0 5 10 15 20 25 30 35
Kanada
Irland
Finnland
Griechenland
Portugal
Österreich
Schweden
Spanien
Deutschland
Italien
Japan
Niederlande
Dänemark
Vereinigtes Königreich
Belgien
USA
Frankreich
Nettosozialquoten Bruttosozialquoten
7
Bedürftigkeitsprüfung
Der Bezug von Sozialleistungen ist in Deutschland stets an Bedingungen
geknüpft. Beispielsweise wird das Arbeitslosengeld I (ALG I) bei Eintritt
der Arbeitslosigkeit gezahlt, jedoch muss die Anwartschaftszeit erfüllt
sein, der Arbeitslosengeldempfänger muss Bemühungen zeigen, seine
Beschäftigungslosigkeit beenden zu wollen und muss der Agentur für
Arbeit zur Vermittlung jederzeit zur Verfügung stehen. Nach dem Bezug
von Arbeitslosengeld besteht bei weiterhin andauernder Arbeitslosigkeit
ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II), das den Regelbedarf von
derzeit 404 Euro sowie mögliche Mehrbedarfe und Leistungen für Unter-
kunft und Heizung umfasst. Im Gegensatz zum ALG I basiert das ALG II
auf dem Bedürftigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass Menschen ALG II erst
dann beziehen dürfen, wenn sie nachweislich bedürftig sind. Um den
Anspruch auf ALG II nicht zu verlieren, müssen Bezieher an Eingliede-
rungsmaßnahmen teilnehmen. Bei Nichteinhaltung der Pflichten, die in
der Eingliederungsvereinbarung geregelt sind, muss der ALG II-
Empfänger mit Leistungskürzungen oder Leistungsstreichungen rech-
nen. Zu den Pflichten gehören außerdem die ständige Erreichbarkeit und
die regelmäßige Meldepflicht bei der zuständigen Agentur für Arbeit.
Abwesenheiten werden sanktioniert. So ist es derzeit nicht nur so, dass
alle Bedarfe separat geprüft werden (ALG II, Kindergeld, BAföG, Sozial-
hilfe), sondern dass auch die nötige Anspruchsprüfung auf eine be-
stimmte Sozialleistung mit großem bürokratischen Aufwand und Kosten
verbunden ist. Allein die Personalkosten für die Sozialversicherungssys-
teme beliefen sich im Jahr 2015 auf rund 20 Milliarden Euro (Statisti-
sches Bundesamt, 2016).
Anreizprobleme
Ein weiteres Problem des gegenwärtigen Sozialsystems ist die Ausge-
staltung der Arbeitsanreize. Derzeit gibt es etwa 4,4 Millionen Menschen
in Deutschland, die erwerbsfähig und Empfänger von ALG II sind. Tat-
sächlich arbeitslos ist jedoch ein geringerer Anteil von nur knapp 1,9 Mil-
lionen Menschen (Bundesagentur für Arbeit, 2015). Nicht arbeitslose
Leistungsempfänger sind unter anderem nicht erwerbstätige Alleinerzie-
hende oder Erwerbstätige mit nicht existenzsicherndem Einkommen
(Working Poor), sogenannte „Aufstocker“. Zusätzliches Einkommen wie
beispielsweise auch Kindergeld mindert den ALG II-Anspruch. Um Ar-
8
beitsanreize zu schaffen, werden Hinzuverdienste nur zu Teilen ange-
rechnet, sodass ein Teil des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei
bleibt. Der anrechnungsfreie Anteil sinkt mit zunehmendem Erwerbsein-
kommen: Während die ersten 100 Euro gänzlich anrechnungsfrei blei-
ben, nimmt der prozentuale Anteil des anrechnungsfreien Nettoeinkom-
mens mit steigendem Nettoeinkommen bis maximal 1.500 Euro (mit Kin-
dern) kontinuierlich ab. Trotz der Bemühungen um eine sinnvolle Anreiz-
struktur, bestehen dennoch Schwierigkeiten dies anreizgerecht zu ge-
stalten: Die Summe aus Erwerbs- und Transfereinkommen steigt zwar
mit zunehmendem Nettoeinkommen, der Anspruch auf ALG II sinkt je-
doch mit zunehmendem angerechneten Nettoeinkommen fast linear, so-
dass das Bruttoeinkommen, also die Summe aus Erwerbs- und Trans-
fereinkommen, bis zur Grenze der Hilfsbedürftigkeit relativ stabil bleibt
und nur eine geringere Steigerung aufweist. Der ALG II-Empfänger muss
bis zur Aufstockungsgrenze also abwägen, ob er freie Zeit gegen Arbeit
und einen geringen Zuwachs an Einkommen eintauschen will. Abbildung
2 veranschaulicht das beschriebene Anreizproblem für eine alleinerzie-
hende Person mit einem Kind. Die Abbildung beruht auf Beispielzahlen,
die sich durch Gesetzesänderungen im Detail geändert haben, aber die
grundsätzlich zutreffend sind.
Der definierte Bedarfssatz beeinflusst die Anreizwirkung stark. Je höher
der Bedarf angesetzt wird, umso flacher verläuft die Kurve der Summe
aus Erwerbs- und Transfereinkommen. Bei einem niedrigeren Bedarf
würde die Kurve steiler ausfallen und somit einen höheren Arbeitsanreiz
bieten. Zudem überlagern sich steuerfinanzierte Transfereinkommen und
zu zahlende Einkommensteuer. Beispielsweise hat eine alleinerziehende
Person mit einem Kind und einem Nettoeinkommen von 1.400 Euro ei-
nen ALG II-Anspruch in Höhe von 169,48 Euro. Gleichzeitig muss sie
aber 208,63 Euro Einkommensteuer entrichten.
9
Abbildung 2
Höhe des ALG II-Anspruchs, abhängig vom erzielten Nettoeinkommen
1) Annahme: Alleinerziehende Person mit einem Kind (10 Jahre), Miete (437 Euro),
Heizung (90 Euro) z. B. in Berlin.
Quelle: Enste/Schäfer, 2008; eigene Berechnungen
Aufgrund des Erwerbsfreibetrags und der gestaffelten Anrechnungssätze
werden Teilzeiteinkommen und Einkommen aus geringfügiger Beschäfti-
gung gegenüber Vollzeiteinkommen stark bevorzugt. Während die ersten
100 Euro Bruttoeinkommen gänzlich anrechnungs- und steuerfrei sind,
wird ein Einkommen von 200 Euro bereits implizit zu 40 Prozent steuer-
lich belastet (Enste/Schäfer, 2008, 255). Die implizite Besteuerung steigt
degressiv bis zu einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro auf 80 Prozent
an. Diese Systematik führt zu geringen Arbeitsanreizen. So stehen einer
alleinerziehenden Person mit einem Kind und einem Nettoeinkommen
von 400 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung insgesamt 1.409,48
Euro monatlich zur Verfügung. Eine alleinerziehende Person mit einem
Kind und einer Vollzeittätigkeit verdient bei einem Nettoeinkommen von
1.700 Euro nur knapp 200 Euro mehr. Die Anteile der erwerbstätigen
Leistungsberechtigten, die einer geringfügigen oder Teilzeitbeschäfti-
gung nachgehen, spiegeln dieses Problem wider: Laut einer Erhebung
aus dem Zeitraum September 2013 bis August 2014 war knapp die Hälf-
te der 1,3 Millionen erwerbstätigen ALG II-Empfänger geringfügig be-
0
500
1000
1500
2000
2500
GesamteszurVerfügungstehendesEinkommen
Nettoeinkommen Anspruch ALG II
10
schäftigt und ein Viertel hat in Teilzeit gearbeitet. Nur ein Sechstel ist ei-
ner sozialversicherungspflichtigen Vollzeittätigkeit nachgegangen (Abbil-
dung 3).
Abbildung 3
Art der Beschäftigung von erwerbstätigen ALG II-Empfängern
Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2015
3. Reformvorschläge für das bestehende System
Es existieren zahlreiche Ansätze, die eine Reform der Sozialpolitik an
der Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt und Transferbezug (Sozialhilfe,
Arbeitslosengeld II) anstreben. Die meisten dieser Vorschläge zielen auf
Lohnsubventionen oder Lohnkostenzuschüsse (IfW; DIW; ZEW), Work-
fare (staatliche Transferzahlungen nur bei Gegenleistungen) (ifo; ZEW)
oder eine Veränderung der Hinzuverdienstregeln für Empfänger von
ALG II (BDI/BDA/DIHK; SVR) ab (Tabelle 1). Durch diese Reformen sol-
len vor allem die Arbeitsanreize gestärkt, neue Stellen geschaffen und
auf diese Weise mehr Menschen in eine Vollzeittätigkeit geführt werden.
Die strategischen Ansatzpunkte und Kernbotschaften dieser Konzepte
werden in der folgenden Übersicht zusammengefasst, ohne hier auf De-
tails eingehen zu können. Die Übersicht zeigt, dass es aus unterschiedli-
chen politischen und ökonomischen, ideologischen Positionen zahlreiche
Alternativen gibt, die sorgfältig geprüft werden sollten (Enste, 2008;
Schäfer, 2008).
47%
28%
16%
9%
geringfügig beschäftigt
sozialversicherungspflichtig in
Teilzeit
sozialversicherungspflichtig in
Vollzeit
selbstständig
11
Tabelle 1
Kernaussagen verschiedener Reformvorschläge
Institutionen (Quellen) Wesentliche Elemente des An-
satzes
Erwarteter Wirkungszusammen-
hang
BDA, BDI, DIHK
(BDA, 2014; BDA, BDI,
DIHK, 2010)
Zielgruppe: Geringver-
diener, gering qualifizier-
te Arbeitslose und
Langzeitarbeitslose
Erhöhung des Bruttoerwerbsein-
kommensbetrags, der auf das ALG
II angerechnet wird; Verdopplung
des Freibetrags
Stärkung der Arbeitsanreize; An-
stieg der Aufnahmen von Vollzeit-
tätigkeiten und Steigerung der
selbst erzielten Einkommen
DIW
(Müller/Steiner, 2011)
Zielgruppe: geringquali-
fizierte Arbeitslose
Lohnsubventionen an Arbeitgeber
bei Mindestlohn;
Beschäftigungsbonus
Beschäftigungssicherung im Nied-
riglohnbereich; Verbesserung der
Einkommenssituation im Niedrig-
lohnbereich gegenüber dem Status
quo; Reduzierung der Einkom-
mensungleichheit
ifo
(Sinn/Holzner/Meister/
Ochel/Werding, 2006)
Zielgruppe: gering qua-
lifizierte Arbeitslose und
Langzeitarbeitslose
Höherer Hinzuverdienst;
Lohnsteuergutschrift;
niedrigerer Transferentzug;
Workfare, sonst Absenkung des
ALG II; Abschaffung der Minijobs
Schaffung neuer Stellen durch
Senkung der Anspruchslöhne ge-
ring qualifizierter Arbeitskräfte
IfW
(Boss/Christensen/
Schrader, 2010; Brown/
Merkl/Snower, 2010)
Zielgruppe: Geringver-
diener, gering qualifizier-
te Arbeitslose und
Langzeitarbeitslose
Zuschuss zu den Arbeitskosten
durch Einstellungsgutscheine für
Arbeitgeber; Erhöhung des Kinder-
geldes; Verbesserung der Kinder-
betreuung; Förderung der Qualifika-
tion; Erhöhung der beruflichen und
regionalen Mobilität
Lerneffekte durch die Einstellung
von Langzeitarbeitslosen und ge-
ring qualifizierten Arbeitskräften;
Steigerung der Arbeitsproduktivität;
Erhöhung der Stellen auch nach
Auslaufen der Förderung; Möglich-
keit der beruflichen Weiter-
entwicklung
SVR
(SVR, 2010)
Zielgruppe: gering qua-
lifizierte Arbeitslose und
Langzeitarbeitslose
Veränderung der Hinzu-
verdienstregeln: Ausweitung der
Hinzuverdienstgrenze; Variation
des Freibetrags; Einführung einer
Vollanrechnungsschwelle; Variation
der Freibetragssätze; Veränderung
des Regelsatzes
Stärkung der Arbeitsanreize und
Abbau von Defiziten wie Kombi-
lohnfalle und Lohnabstandsfalle
ZEW
(Fitzenberger, 2008)
Zielgruppe: Arbeitslose,
ältere Arbeitslose
Eingliederungszuschüsse in Kom-
bination mit Workfare; Entgeltsiche-
rung; Beitragsbonus
Erhöhung der Arbeitsanreize;
Kompensation von Benachteiligten;
Verkürzung der individuellen Ar-
beitslosigkeitsdauer
Auch das IW Köln hatte 2008 einen Lösungsansatz entwickelt, der die
soziale Grundsicherung in Deutschland weiterentwickelt und die An-
reizproblematik löst, in dem diese in ein System einer negativen Ein-
kommensteuer integriert wird (Schäfer, 2008). Allen diesen Ideen und
Lösungsansätzen ist gemein, dass sie nicht die Strahlkraft der Vision ei-
nes bedingungslosen Grundeinkommens haben. Sie sind evolutionär
und nicht revolutionär. Sie haben nicht den Charme etwas ganz Neues
zu schaffen und sind viel mühsamer zu verstehen, da sie sich auch mit
den Details eines Übergangs auf ein neues System befassen.
12
4. Bedingungsloses Grundeinkommen
Die Modelle für das bedingungslose Grundeinkommen bieten viel Raum
für weitreichende Gedankenspiele. Deshalb wird bei der Ausgestaltung
des Sozialsystems das bedingungslose Grundeinkommen von vielen als
eine Lösung für eine Vielzahl der aktuellen Probleme des Sozialstaates
angeführt. Das bedingungslose Grundeinkommen stellt ein Finanz-
transferkonzept dar, nach dem jeder Bürger eine bedingungslose, das
heißt ohne eine Prüfung der Bedürftigkeit, gesetzlich festgelegte finanzi-
elle Zuwendung vom Staat erhält, ohne dafür eine Gegenleistung erbrin-
gen zu müssen. Diese Transferleistung soll in der Regel für alle Bürger
gleich hoch sein; manche Befürworter sehen einen geringeren Satz für
Kinder vor. Mit Ausnahme von einigen Ansätzen ist die Höhe des bedin-
gungslosen Grundeinkommens in den meisten Modellen nicht existenz-
sichernd, sondern wird als eine Art Sozialdividende oder negative Ein-
kommensteuer verstanden, die die Bürger entlasten soll.
Einführungsgründe
Die verschiedenen Ansätze zur Ausgestaltung des bedingungslosen
Grundeinkommens basieren teils auf unterschiedlichen Ideen und Argu-
menten. Während ein Teil der Befürworter vor allem die Verbesserung
der Lebenssituation der Menschen im Blick hat, sehen andere die wirt-
schaftlichen Vorteile für die Gesellschaft vordergründig.
Für Befürworter wie Götz Werner ist das bedingungslose Grundeinkom-
men die Voraussetzung für individuelle Freiheit und Selbstverwirkli-
chung. Mithilfe des bedingungslosen Grundeinkommens sollen Men-
schen die Tätigkeiten ausführen können, die ihrer Person am meisten
entsprechen. So sind sie nicht mehr darauf angewiesen, ausschließlich
entlohnte Erwerbsarbeit auszuführen. Aufgrund der gesellschaftlichen
Entwicklung werden unterschiedliche Tätigkeiten nicht mehr gleich ent-
lohnt. So verdienen beispielsweise Erzieher, Altenpfleger oder Sozialar-
beiter trotz der gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Arbeit im Durchschnitt
zwischen 2.300 und maximal 3.200 Euro brutto (Wirtschafts- und Sozi-
alwissenschaftliches Institut, 2016). Das bedingungslose Grundeinkom-
men soll diesen Unterschied ausgleichen und auch geringer bezahlte,
aber notwendige Berufe attraktiver machen. Außerdem sollen Selbst-
ständigkeit und Unternehmergeist durch das geringere finanzielle Risiko
13
gefördert und Innovationen unterstützt werden. Auch die fortschreitende
Digitalisierung soll in mancher Augen den Verlust von Arbeitsplätzen zur
Folge haben (Frey/Osborne, 2013; ING-DiBa, 2015), sodass ein bedin-
gungsloses Grundeinkommen auch an dieser Stelle ausgleichend wirken
soll.
Ein anderer Ansatz wird von Dieter Althaus vertreten. Er befürwortet ein
bedingungsloses Grundeinkommen vor allem aus ökonomischen Grün-
den. Das gegenwärtige Steuer- und Transfersystem soll vereinfacht, Ar-
beitsmärkte sollen weiter dereguliert sowie flexibilisiert und die Lohnne-
benkosten stark gesenkt werden (Spannagel, 2015). Ein weiterer Teil der
Befürworter betrachtet das bedingungslose Grundeinkommen aufgrund
der wachsenden sozialen Ungleichheit und Armut als notwendig. Ein
Fünftel der einkommensschwächsten Bevölkerung bestreitet fast die
Hälfte ihrer Einkommen mit Transferleistungen (Niehues/Schaefer/
Schröder, 2013). Diese Situation werde sich aufgrund der demografi-
schen Entwicklung aller Voraussicht nach weiter verschärfen. Die Bun-
desarbeitsgemeinschaft (BAG) und bei der Partei DIE LINKE sieht daher
ein emanzipatorisches Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe
vor, das zu mehr Verteilungsgerechtigkeit führen und die Armut senken
soll (Spannagel, 2015).
Die größten Ausgabenanteile der Sozialversicherung entfallen in
Deutschland auf die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung.
Deren Finanzierung erfolgt überwiegend über Lohnzusatzkosten,
wodurch der Produktionsfaktor Arbeit verglichen mit anderen Produkti-
onsfaktoren verteuert wird. Auf Maschinen, Automaten, Importe usw.
würden keine Sozialbeiträge erhoben. Diese Transferleistungen sollen
im Konzept verschiedener Ökonomen und Sozialpolitiker dafür genutzt
werden, ein einheitliches Grundeinkommen für alle zu finanzieren.
Modelle
Zwei verschiedene Grundeinkommensmodelle wurden in der Öffentlich-
keit breit diskutiert (Tabelle 2). Diese Modelle müssten an die neuen Be-
dingungen wie höheres Existenzminimum zahlenmäßig angepasst wer-
den; aber die Grundideen und Konzepte sind weiterhin anwendbar und
die Gegenüberstellung hilft, die breite Diskussion zu strukturieren.
14
Modell 1: Der Drogerieunternehmer Götz Werner (Werner, 2007) fordert
ein bedingungsloses Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Monat pro
Person, das iterativ eingeführt werden soll, bis seine volle Höhe erreicht
wird. Finanziert werden soll diese Form der Zuwendung durch eine Um-
stellung des Steuersystems auf eine Konsumsteuer von bis zu 50 Pro-
zent. Nicht mehr beim Arbeits- oder Kapitaleinsatz setzt die Besteuerung
an, sondern erst dann, wenn konsumiert wird. Die bisherigen sozialen
Sicherungssysteme sollen schrittweise ersetzt und nach und nach end-
gültig abgeschafft werden. Rechnungen zur Finanzierung dieses Modells
liegen bisher nicht vor, sodass die gesellschaftlichen Konsequenzen für
ein solches Experiment mit 81 Millionen Menschen unklar sind. Der Vor-
schlag basiert auf der Idee, dass erst das bedingungslose Grundein-
kommen Menschen ermöglicht, sich selbst zu entfalten und Tätigkeiten
nachzugehen, die den eigenen Qualifikationen am besten entsprechen.
Das geringere Risiko soll Menschen dazu motivieren, unternehmerisch
tätig zu werden und so die Innovationskraft Deutschlands zu stärken.
Zudem soll nicht mehr Arbeit, sondern der Konsum besteuert werden, da
diese Art der Besteuerung als gerechter angesehen wird. Durch den
Wegfall der Einkommensteuer sollen die Arbeitsanreize erhöht werden.
Modell 2: Der Bürgergeld-Vorschlag der Thüringischen Landesregierung
(Althaus, 2007) stellt darauf ab, dass jeder Erwachsene 800 Euro monat-
lich erhält, Kinder bis 18 Jahre hingegen nur 500 Euro. In diesem Betrag
ist eine Gesundheitsprämie von 200 Euro enthalten, die vom Grundein-
kommen abgezogen wird. Finanziert werden soll dieser Transfer durch
die Abschaffung sämtlicher anderer Sozialleistungen und durch eine ein-
heitliche Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent (außer Lebens-
mittel). Mit der Einführung des „solidarischen Bürgergeldes“ ist auch eine
Einkommensteuerreform verbunden. Der Steuersatz auf Einkommen,
das über das Bürgergeld hinausgeht, liegt für alle Einkommensniveaus
bei 50 Prozent. Nur wer statt 800 Euro Bürgergeld 400 Euro in Anspruch
nimmt, erhält den reduzierten Steuersatz von 25 Prozent. Die Inan-
spruchnahme des „kleinen Bürgergelds“ lohnt sich ab einem Verdienst
von mehr als 1.600 Euro monatlich. Anders als bei Götz Werner steht bei
Dieter Althaus‘ Vorschlag der Bürokratieabbau durch die Vereinfachung
des Steuer- und Transfersystems im Vordergrund. Außerdem sollen der
Kündigungsschutz gelockert und die Lohnnebenkosten gesenkt werden,
um den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren. Die Arbeitsanreize sollen durch
einen besseren Übergang zwischen Transferbezug und Steuerzahlung
15
erhöht werden. Indem die Lohnnebenkosten und damit die Grenzkosten
für neue Arbeitsplätze verringert werden und so die Fixkosten des Ar-
beitnehmers abnehmen, würden Arbeitgeber mehr Anreize haben, Ar-
beitssuchende einzustellen und Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäfti-
gung würden sinken. Durch die Verringerung der Lohnzusatzkosten sol-
len das Wirtschaftswachstum angeregt und die Wettbewerbsfähigkeit der
deutschen Wirtschaft gestärkt werden.
Tabelle 2
Zwei Modelle im Überblick
Modell 1: Götz Werner Modell 2: Dieter Althaus (Landesre-
gierung Thüringen)
Höhe in Euro pro
Monat
1.000 für alle Erwachsenen 600 bzw. 300 für Kinder bis einschließ-
lich 18 Jahre
Art des Grund-
einkommens
Sozialdividende Negative Einkommensteuer
Jährliche Kosten in
Mrd. Euro
818 733
Jährliche Kosten in
Mrd. Euro
1.034 (inkl. Kranken- und Unfall-
versicherung)
745 (inkl. Unfallversicherung)
Finanzierung Erhöhung der Konsumsteuern Teilweiser Wegfall bestehender Sozial-
leistungen, Erhöhung der Mehrwert-
steuer von 7 % auf 19 %, Flat Tax von
50 %
Ziele Förderung unternehmerischer
Aktivitäten und Selbstentfaltung
durch höhere Risikofreude und
Trennung von Arbeit und Ein-
kommen; Reaktion auf die Digita-
lisierung und den Verlust von
Arbeitsplätzen; Förderung ehren-
amtlicher Tätigkeiten; Erhöhung
der Arbeitsanreize durch Kon-
sumsteuern
Bürokratieabbau durch Vereinfachung
des Steuer- und Transfersystems;
Flexibilisierung des Arbeitsmarktes
durch Aufweichung des Kündigungs-
schutzes und Senkung der Lohnne-
benkosten; Erhöhung der Arbeitsanrei-
ze durch besseren Übergang zwischen
Transferbezug und Steuerzahlung
Sozialver-
sicherungen
Schrittweise Senkung bis voll-
ständige Abschaffung aller Sozi-
alversicherungen
Wegfall aller Sozialversicherungen,
Gesundheitsprämie von 200 Euro im
Grundeinkommen inbegriffen
Mehrbedarfe Sonderbedarfe werden auf Antrag
berücksichtigt
Bei Bedarf Erstattung der Kosten für
Unterkunft und Heizung, Sozialhilfe
Quellen: Althaus, 2007; Werner, 2007
16
5. Unterschiedliche Menschenbilder
Homo oeconomicus versus Homo reciprocans
Für die Bewertung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist
entscheidend, welches Menschenbild zugrunde gelegt wird. Dieses kann
je nach Modell unterschiedlich sein. Im Allgemeinen haben Ökonomen
ein eher pessimistisch realistisches Menschenbild vor Augen, bei dem
der Mensch als ein Eigennutzmaximierer modelliert wird. Der
sogenannte „Homo oeconomicus“ versucht, unter den gegebenen
Bedingungen gemäß seiner Präferenzen die Alternativen auszuwählen,
die ihm den höchsten Nutzen stiften. Dabei wird angenommen, dass er
auf Anreize reagiert und gemäß den Rahmenbedingungen jeweils
versucht, das für ihn subjektiv beste Ergebnis zu erzielen (Enste, 2008).
Das Ergebnis vieler ökonomischer Analysen, die mithilfe von spieltheore-
tischen Experimenten durchgeführt wurden, zeigt jedoch, dass Men-
schen generell sehr viel Wert auf Reziprozität legen und sich diese in der
Entwicklung der Menschheitsgeschichte als positives und im evolutori-
schen Prozess erfolgreiches Prinzip durchgesetzt hat. Das heißt, dass
eine Leistung in der Regel eine wie auch immer geartete Gegenleistung
erfordert (Enste, 2008). Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Al-
lensbach von 2013 spiegelt dieses Meinungsbild wider: 70 Prozent der
rund 1.700 Befragten stimmen der Aussage zu, dass derjenige, der mehr
leistet, auch mehr verdienen sollte (Institut für Demoskopie Allensbach,
2013, 6). Durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkom-
mens würden die Fairnesspräferenzen von Menschen verletzt und genau
dieses Grundprinzip der sozialen Gerechtigkeit ausgehebelt und in sein
Gegenteil verkehrt werden. Die Auflösung des Leistungs- und Gegenleis-
tungsprinzips („Quid pro quo“) führt dazu, die Rechtfertigung des Sozial-
staates noch stärker zu hinterfragen. Die Bedeutung des Gegenleis-
tungsprinzips zeigt sich auch in der Ausgestaltung der Grundsicherung.
Der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen ist mit der Forderung nach
Gegenleistungen (zum Beispiel dem Befolgen von Eingliederungsmaß-
nahmen) verbunden. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Pflichten wer-
den Sanktionen verhängt. Im Gegensatz zu den Grundsicherungsleis-
tungen sind beim bedingungslosen Grundeinkommen keine Sanktionen
vorgesehen.
17
Nicht nur Ökonomen, sondern auch Sozialpsychologen zeigen zum Bei-
spiel auf Basis der Equity-Theorie oder der Austauschtheorie theoretisch
und empirisch die Bedeutung der Ausgewogenheit von Leistung und
Gegenleistung. Nur wenige Menschen werden dauerhaft anderen etwas
schenken, wenn sie nie etwas dafür zurückbekommen. Es ist daher vor-
stellbar, dass die Nettozahler, die den Sozialstaat finanzieren, je nach
Höhe der Leistungen hinterfragen werden, warum sie für den Sozialstaat
zahlen sollen, während möglicherweise immer mehr Nettoempfänger
ausschließlich das Transfereinkommen beziehen (Enste, 2008). Diese
auf Verhaltensänderungen basierenden dynamischen Effekte können in
den Modellrechnungen, welche die Finanzierbarkeit von einzelnen
Grundeinkommenskonzepten belegen sollen, nicht einfließen.
Subsidiaritäts- und Bedürftigkeitsprinzip
Wesentlicher Stützpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft ist das aus der
katholischen Soziallehre kommende Subsidiaritätsprinzip. Dieses be-
schreibt, dass der Staat bzw. eine übergeordnete Institution nur dann tä-
tig wird, wenn der Einzelne bzw. die Familie, also untergeordnete Ebe-
nen, nicht mehr dazu in der Lage sind, diese Leistungen zu erbringen.
Konkret heißt dies, dass eine Bedürftigkeit vorliegen muss, da sie die
Voraussetzung für Eingriffe der nächst höheren Ebene ist. Damit ver-
bunden ist eine entsprechende Prüfung der Bedürftigkeit und damit auch
der Nachweisführung über die Unfähigkeit, sich selbst ausreichend ver-
sorgen zu können und das Existenzminimum zu sichern.
Insbesondere stellt die Orientierung am Subsidiaritätsprinzip die Voraus-
setzung des Vorhandenseins von Bedürftigkeit sicher. Personen werden
entsprechend ihrer Bedürftigkeit mit Transferleistungen unterstützt und
damit wird ungleiches ungleich und gleiches tatsächlich gleich behandelt.
Dieses wäre bei einem bedingungslosen Grundeinkommen nicht ge-
währleistet, da jedem Bürger eine Zahlung in derselben Höhe zustehen
würde, und könnte dazu führen, dass zum Beispiel ein Mensch mit kör-
perlicher Behinderung in gleicher Weise ein Grundeinkommen erhielte
wie ein nicht arbeitswilliger Jugendlicher, der gesund ist und ohne Prob-
leme arbeiten könnte. Diese Gleichbehandlung von ungleichen Tatbe-
ständen verstößt gegen das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen.
18
6. Experimente zum bedingungslosen Grundeinkommen
Experimente zum bedingungslosen Grundeinkommen wurden in keinem
Land flächendeckend, sondern in den meisten Fällen in bestimmten Re-
gionen durchgeführt. Im Folgenden soll jeweils ein Experiment in Kana-
da, Namibia, Brasilien und Indien vorgestellt werden. Insgesamt konnten
durch das gewährte Grundeinkommen kurzfristig positive Effekte ver-
zeichnet werden: Der Anteil unterernährter Menschen ist gesunken, der
gesundheitliche Zustand vieler hat sich verbessert und auch positive
wirtschaftliche Entwicklungen konnten festgestellt werden (De Lee-
uw/Rüber, 2015). Allerdings sank vielfach die offiziell geleistete Arbeits-
zeit.
In Nordamerika bestand bereits vor über 50 Jahren Interesse an einem
bedingungslosen Grundeinkommen. Zwischen 1968 und 1980 wurden
fünf Experimente mit einer negativen Einkommensteuer durchgeführt,
um diese als Mittel zur Armutsbekämpfung zu testen. Für fast alle dieser
Experimente wurden jeweils in der ausgewählten Region Teilnehmer zu-
fällig ausgewählt. In allen fünf nordamerikanischen Experimenten hatte
das Grundeinkommen dabei einen negativen Einfluss auf die Arbeitszeit.
Zwar war der Effekt für Männer gering, aber weibliche Teilnehmer arbei-
teten zum Teil mehr als 20 Prozent weniger Stunden (Hum/Simpson,
1993).
19
Kanada
An MINCOME, das zwischen 1974 und 1979 in Dauphin in Kanada ge-
testet wurde, konnten dagegen alle 10.000 Einwohner teilnehmen. Dabei
erhielten Familien ohne eigenes Einkommen 60 Prozent der Niedrig-
lohngrenze, die in Kanada abhängig von der Familiengröße berechnet
wird. Für jeden Dollar, den die Teilnehmer aus anderen Quellen erhiel-
ten, ist der Transfer um 50 Cent reduziert worden. Insgesamt erhielt un-
gefähr ein Drittel aller Familien in Dauphin einen Transfer, was positive
Auswirkungen auf alle Einwohner hatte. Forget (2011) führte dies darauf
zurück, dass das Experiment eine Einkommenssicherheit auch für un-
vorhergesehene Ereignisse bot. Dies hatte positive Effekte auf die Bil-
dung: Während MINCOME besuchten in Dauphin mehr Schüler als in
einer vergleichbaren Stadt die zwölfte Klasse, statt die Schule nach der
elften Klasse zu beenden. Zudem verbesserte sich die Gesundheit der
Einwohner, was sich an der gesunkenen Anzahl an Krankenhausaufent-
halten zeigte. Insgesamt mussten während MINCOME weniger Perso-
nen aufgrund von Unfällen und Verletzungen im Krankenhaus behandelt
werden. Das Projekt wurde allerdings nach fünf Jahren beendet, da das
Budget von 17 Millionen Dollar aufgebraucht war und die Regierung kein
Interesse an der Fortführung des Experiments hatte (Forget, 2011).
Namibia
Ein bekanntes Experiment namens Basic Income Grant (BIG) ist in Na-
mibia durchgeführt worden. Dieses startete im Januar 2008 und war zu-
nächst auf zwei Jahre ausgelegt. Empfänger dieses bedingungslosen
Grundeinkommens waren 1.000 Personen in Otjivero-Omitara, die zu-
nächst 100 Namibia-Dollar (entsprach circa 10 Euro) und nach zwei Jah-
ren einen reduzierten Betrag von 80 Namibia-Dollar monatlich erhalten
haben. Nach zwei Jahren wurden positive Entwicklungen verzeichnet.
So ist der Anteil unterernährter Kinder von 43 Prozent auf 17 Prozent
gesunken und die Zahl der Krankenhaus- und Schulbesuche hat sich er-
höht (Klocke-Daffa, 2012). Die gestiegene Kaufkraft führte zu einem
Wirtschaftswachstum von insgesamt 12 Prozent (Dahlmann, o. J.). Es
konnten jedoch keine nachhaltigen positiven Entwicklungen festgestellt
werden.
20
Brasilien – bedingtes Grundeinkommen
In Brasilien werden derzeit etwa 11 Millionen Familien, dies entspricht
einem Viertel aller Einwohner, mit einem Grundeinkommen, dem soge-
nannten Bolsa Familia, gefördert. Das Grundeinkommen ist nicht bedin-
gungslos, sondern ist an die Einkommenshöhe geknüpft: Arme Familien
mit einem monatlichen Einkommen von unter 120 Reais (entspricht circa
30 Euro) und sehr arme Familien mit einem monatlichen Einkommen von
unter 60 Reais (entspricht circa 15 Euro) sind Empfänger dieses Grund-
einkommens. Es wird nur unter der Bedingung gezahlt, dass die Kinder
die Schule besuchen, regelmäßig zum Arzt gehen und geimpft werden.
Pro Kind erhält jede Familie eine monatliche Zahlung bis zu einem ma-
ximalen Gesamtbetrag von 172 Reais (entspricht 44 Euro). Brasilianer
mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 60 Reais erhalten
zusätzlich 58 Reais monatlich zur Zahlung ihrer Miete (Hall, 2008). Die
Ergebnisse zeigten – aufgrund der an Bedingungen geknüpften Auszah-
lung – positive Auswirkungen dahingehend, dass mehr Kinder die Schule
besuchten. Gleichzeitig sind aber die Leistungen der Schüler schlechter
geworden. Deutlichere Effekte konnten in Bezug auf die Bekämpfung
von Unterernährung festgestellt werden: In Gebieten, in denen Men-
schen Bolsa Familia erhalten, liegt der Anteil Unterernährter bei 5 Pro-
zent, in anderen Gebieten bei 15 Prozent. Die geförderten Familien ha-
ben mehr Geld für Lebensmittel ausgegeben, sodass auch die Kinder-
sterblichkeitsrate gesunken ist. Die Zahl der Impfungen ist seit der Ein-
führung von Bolsa Familia nicht gestiegen. Dies könnte daran liegen,
dass die Einhaltung der Bedingungen nicht ausreichend geprüft wird. Die
wirtschaftlichen Effekte von Bolsa Familia sind nicht sehr stark. Insge-
samt haben Frauen weniger Stunden gearbeitet, der Anteil erwerbstäti-
ger Frauen ist aber gleichzeitig um 4,3 Prozent gestiegen
(Soares/Ribas/Osório, 2010). Kritik wird vor allem daran geübt, dass Po-
litiker das Bolsa Familia für ihre Interessen nutzen, um auf diese Weise
Wähler zu gewinnen.
21
Indien
Eine bedingungslose Form des Grundeinkommens stellt auch ein von
der Self Employed Women’s Association (SEWA) in Indien initiiertes Pro-
jekt dar. Das Experiment mit einer Dauer von 18 Monaten unterstützte
6.000 Menschen und sah eine Zahlung von monatlich 200 Rupien für ei-
nen Erwachsenen und 100 Rupien pro Kind vor. Diese Beträge wurden
nach einem Jahr auf 300 (4 Euro) bzw. 150 Rupien (2 Euro) erhöht.
Auch bei diesem Projekt konnten positive Wirkungen in den Bereichen
Bildung, Ernährung, Gesundheit und Wirtschaft festgestellt werden. In
den Dörfern, in denen ein Grundeinkommen gezahlt wurde, sind 65 Pro-
zent der Mädchen zur Schule gegangen. In Dörfern ohne Grundeinkom-
men lag dieser Anteil bei 36 Prozent. Auch die Ausgaben für Uniformen,
Bücher, Schuhe und Schulgebühren sind gestiegen. Durch die Einfüh-
rung des Grundeinkommens wurde mehr Weizen angebaut und es konn-
ten mehr Vorräte produziert werden, sodass 78 Prozent der Menschen
angaben, in den letzten vier Wochen genügend zu essen zu haben. Vor
dem Experiment betrug dieser Anteil rund 52 Prozent. Außerdem gab es
eine deutliche positive Wirkung auf die Gesundheit: 81 Prozent der Men-
schen sagten, dass sich ihre Gesundheit verbessert hat. Auch hat der
Anteil der Kinderarbeit abgenommen und mehr Menschen haben eine
selbstständige Arbeit aufgenommen (SEWA Bharat, 2014). Ob ein flä-
chendeckendes Grundeinkommen in Indien zustande kommen wird, ist
aufgrund der kontroversen politischen Diskussion fraglich.
Die ausgewählten Experimente zeigten positive Wirkungen, allerdings
nur kurzfristige. In Nordamerika wurde daneben allerdings auch ein ne-
gativer Einfluss auf die Arbeitszeit festgestellt. Diese Ergebnisse sind je-
doch nicht universalisierbar, da jeweils nur ein kleiner Anteil der Einwoh-
ner Teil des Experiments war und die Experimente befristet waren. Die
Frage, ob ein solches Experiment auch mit allen Einwohnern eines Lan-
des funktionieren würde, bleibt daher ungewiss. Zudem erscheint ein
existenzsicherndes Grundeinkommen vor allem in armen Entwicklungs-
ländern sinnvoll, aber nicht in reichen Industrienationen mit existierenden
Sozialen Sicherungssystemen.
22
7. (Umsetzungs-) Probleme des bedingungslosen Grund-
einkommens
Für ein Land wie Deutschland stellen sich neben der Finanzierbarkeit
weitere Probleme hinsichtlich des Umgangs mit bestehenden Rentenan-
sprüchen, der möglichen Zunahme an Schwarzarbeit, einer erhöhten
Migration und in diesem Zusammenhang auch hinsichtlich des Verbleibs
Deutschlands in der EU.
Finanzierung
Ein Problem, das sich in erster Linie stellt, ist die Finanzierbarkeit eines
solchen bedingungslosen Grundeinkommens für alle Menschen in
Deutschland. Die Kosten würden je nach Ansatz unterschiedlich ausfal-
len. So liegen die Kosten eines bedingungslosen Grundeinkommens
nach Götz Werner bei knapp 818 Milliarden Euro. Dieser Berechnung
wird eine Empfängerzahl von 68,2 Millionen Menschen über 18 Jahre
und ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von 1.000 Euro zu-
grunde gelegt. Die derzeitigen Staatsausgaben für Sozialleistungen lie-
gen bei 850 Milliarden Euro (BMAS, 2015). Die Sozialversicherung voll-
ständig abzuschaffen, ist unmöglich, da die wenigsten Menschen im Fal-
le von Krankheit die Arzt- und Krankenhauskosten selbst aufbringen
können. Aber auch wenn alle Sozialleistungen abgeschafft würden,
bleibt die Frage der Finanzierung im Hinblick auf den Umgang mit Mehr-
bedarfen bestehen.
Für die Berechnung der Kosten eines bedingungslosen Grundeinkom-
mens nach Althaus wurde ebenfalls eine Einwohnerzahl von 68,2 Millio-
nen Menschen über 18 Jahre und eine Einwohnerzahl von 13 Millionen
Menschen unter 18 Jahre zugrunde gelegt. Während Althaus selbst
Mehreinnahmen von 46 Milliarden Euro pro Jahr berechnet hat, rechnet
der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen
Entwicklung (SVR) mit Mindereinnahmen des Staates von circa 230 Mil-
liarden Euro, wenn das Grundeinkommensmodell in unveränderter Form
umgesetzt werden soll (SVR, 2007, 230). Würden einzelne Elemente et-
was angepasst werden, wäre das Modell nach Althaus zu finanzieren,
die erwarteten positiven ökonomischen Entwicklungen würden jedoch
nicht in der ursprünglich erwarteten Form erreicht werden können. Zu-
dem ist die Finanzierung des Solidarischen Bürgergelds stark von der
23
abgeführten Einkommensteuer abhängig. Dass Menschen trotz des be-
dingungslosen Grundeinkommens weiterarbeiten, ist daher eine Bedin-
gung für das Grundeinkommen selbst. Sowohl das Modell der thüringi-
schen Landesregierung als auch das Modell von Götz Werner sehen zu-
sätzliche Zahlungen an Bedürftige – aber dann nur nach Bedürftigkeits-
prüfung – sowie an Menschen mit Behinderung vor. Solche über das
Grundeinkommen hinausgehenden ergänzenden Transfers würden sich
im politischen Prozess zwangsläufig ergeben. Damit entstehen zum ei-
nen weitere Kosten, die in den Berechnungen nicht einbezogen sind.
Zum anderen stellt sich die Frage, wie haltbar ein wesentliches Argu-
ment für das Grundeinkommen – nämlich die Senkung der Bürokratie-
kosten – ist.
Auch die Erfüllung der bestehenden Rentenansprüche stellt eine Her-
ausforderung dar, die bei einer Einführung des bedingungslosen Grund-
einkommens berücksichtigt werden muss. Millionen von Menschen ha-
ben bis dato in das Rentensystem eingezahlt, ihre Rentenansprüche
bleiben bestehen. Im Vorschlag der thüringischen Landesregierung ist
für Zusatzrenten und Rentenzulagen eine 12-prozentige Lohnsummen-
steuer vorgesehen, die vom Arbeitgeber gezahlt wird. Mit den Einnah-
men aus der Lohnsummensteuer sollen die bestehenden Rentenansprü-
che beglichen werden. Bonin und Schneider (2007) weisen darauf hin,
dass trotz der Einnahmen durch die Lohnsummensteuer dennoch eine
Finanzierungslücke von insgesamt 113 Milliarden Euro besteht.
Die Schweizer Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkom-
men“ hat ein monatliches bedingungsloses Grundeinkommen von 2.500
Franken für jeden Erwachsenen vorgeschlagen. Kinder unter 18 Jahren
sollen nur ein Viertel von dem Betrag erhalten (625 Franken). Bei einer
Einwohnerzahl im Jahr 2012 von 6,5 Millionen Erwachsenen und 1,5 Mil-
lionen Kindern ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von insgesamt 208
Millionen Franken. Um das Grundeinkommen zu finanzieren, muss jeder
Schweizer den Teil seines Erwerbseinkommens abgeben, der unter dem
Betrag von 2.500 Euro liegt. Zudem sollen durch das bedingungslose
Grundeinkommen Leistungen der sozialen Sicherheit wie Sozialversiche-
rungen und Sozialhilfe umgelagert werden. Insgesamt sollen auf diese
Weise 55 Milliarden Euro an Leistungen ersetzt werden. Der Schweizer
Bundesrat hat für die Schweiz dennoch eine Finanzierungslücke von 25
Milliarden Franken ausgerechnet (Tabelle 3).
24
Tabelle 3
Berechnungen des Schweizer Grundeinkommens
Finanzierungsbedarf rund 208 Mrd. Franken
(6,5 Mio. * 2.500 Franken +
1,5 Mio. * 625 Franken)
Abschöpfung von Erwerbseinkommen 128 Mrd. Franken
Ersetzen der Sozialversicherungs-
leistungen
55 Mrd. Franken
Finanzierungslücke 25 Mrd. Franken
Quelle: Schweizer Bundesrat, 2013
Zukunft der Arbeit
Ein Argument der Befürworter des Grundeinkommens ist der mögliche
Wegfall von Arbeit durch technischen Fortschritt. Durch die technische
Entwicklung wird erwartet, dass Tätigkeiten die heute von Menschen
durchgeführt werden, in Zukunft von Maschinen erledigt werden. Eine
amerikanische Studie kommt zu dem Schluss, dass in den USA 47 Pro-
zent der Arbeitsplätze in Kategorien mit hohem Risiko der Automatisie-
rung fallen (Frey/Osborne, 2013, 38). Diese Zahlen geben aber lediglich
das Potenzial der technischen Möglichkeiten wieder, das die tatsächliche
Entwicklung typischerweise überschätzt. Zudem könnte der Fortschritt
einige der betroffenen Arbeitsplätze auch nur verändern und gleichzeitig
neue schaffen (Bonin et al., 2015, 21 f.). Die Auswirkung des techni-
schen Fortschritts auf die Gesamtbeschäftigung ist daher nicht so ein-
deutig, wie es von manchen Befürwortern des Grundeinkommens darge-
stellt wird. Stettes (2016) zeigt, dass sich noch keine gravierenden Ver-
änderungen in der Arbeitswelt durch die zunehmende Verbreitung und
Vernetzung von modernen Informations- und Kommunikations-
technologien abzeichnen.
25
Zukunft der Arbeitsmoral
Wenn Menschen gefragt werden, ob sie trotz eines hohen Lotteriege-
winns arbeiten würden, bejaht die Mehrheit diese Frage. So hat eine re-
präsentative Umfrage der Forsa (2012) im Auftrag von WestLotto erge-
ben, dass lediglich ein Viertel aller Frauen und knapp ein Drittel aller
Männer ihren Job kündigen würden, wenn sie 10 Millionen Euro gewän-
nen. Ferner gaben 55 Prozent der Befragten in einer Studie des GfK
Vereins und der Bertelsmann Stiftung (2015) an, weiterarbeiten zu wol-
len, auch wenn sie sehr viel Geld gewännen. Es liegt der Schluss nahe,
dass Menschen nicht nur arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzie-
ren, sondern auch andere Gründe vorliegen müssen.
Stavrova et al. (2011) zeigen, dass Arbeitslose tatsächlich unglücklicher
sind als Beschäftigte, doch die Lebenszufriedenheit von Arbeitslosen ist
nicht in allen Ländern gleich. In einer Studie, in der die Daten von 28
OECD-Ländern analysiert werden, finden sie heraus, dass nicht aus-
schließlich das Bruttoinlandsprodukt oder die Höhe des Arbeitslosen-
gelds die unterschiedliche Lebenszufriedenheit in den Ländern erklärt,
sondern auch die herrschende soziale Arbeitsnorm. Diese beschreibt die
in einer Gesellschaft verankerte soziale Norm, arbeiten zu gehen und
nicht der Gesellschaft zur Last zu fallen. Soziale Normen spiegeln somit
die Erwartungen der Gesellschaft an das Verhalten von Individuen wider.
Abbildung 4 zeigt, dass in Ländern mit einer stark ausgeprägten sozialen
Arbeitsnorm die Lebenszufriedenheit von Arbeitslosen geringer ist als in
Ländern mit einer weniger stark ausgeprägten sozialen Arbeitsnorm.
Die soziale Norm der Arbeitsmoral kann auch den Unterschied zwischen
Lotteriegewinnern und Empfängern eines bedingungslosen Grundein-
kommens erklären. Lotteriegewinner werden auch nach ihrem Gewinn
eher weiterarbeiten, da die Gesellschaft und die verankerten Normen
sich durch ihren Lotteriegewinn nicht verändern. Die soziale Norm, zu
arbeiten, bleibt bestehen und ein Lotteriegewinner würde sie daher nicht
in Frage stellen. Aber beim bedingungslosen Grundeinkommen wäre je-
der ein Empfänger des Grundeinkommens.
Was mit der Arbeitsnorm geschehen würde, wenn aufgrund des bedin-
gungslosen Grundeinkommens immer mehr Menschen die Ansicht teilen
würden, auf Kosten der Anderen zu leben, erodiert die finanzielle Grund-
26
y = -1,7036x + 12,165
R² = 0,3289
3,5
4
4,5
5
5,5
6
6,5
7
7,5
8
2,7 2,9 3,1 3,3 3,5 3,7 3,9 4,1 4,3
Lebenszufriedenheit
soziale Arbeitsnorm
lage für Solidarität und Umverteilung. Die Arbeitsmoral und der Grund-
satz der Selbstversorgung würden schwinden (Stiftung Marktwirtschaft,
2013). Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist da-
her ein gefährliches Experiment. Da die Lebenszufriedenheit Arbeitsloser
mit sinkender Arbeitsnorm steigt, besteht die Gefahr, dass nicht alle
Menschen eine Tätigkeit aufnehmen werden, sondern durch Moral ha-
zard vom Altruismus anderer profitieren (Werner et al., 2012, 242).
Abbildung 4
Lebenszufriedenheit von Arbeitslosen
1) Korrelation r = -0,57; Signifikanz auf dem 1-Prozent-Fehlerniveau; soziale Arbeits-
norm auf einer Skala von 1 (schwache soziale Arbeitsnorm) bis 5 (starke soziale Ar-
beitsnorm); Lebenszufriedenheit auf einer Skala von 1 (sehr unzufrieden) bis 10
(sehr zufrieden); Werte für 28 OECD-Länder in den Jahren von 1999 bis 2009; teil-
weise mehrere Erhebungen pro Land.
Quelle: Stavrova et al., 2011; eigene Berechnungen
Neben der Motivation, eine Arbeit aufzunehmen, könnte durch das be-
dingungslose Grundeinkommen auch die Motivation, in Humankapital zu
investieren, verdrängt werden. So brechen bereits ein Drittel aller Ba-
chelorstudenten ihr Studium an der Universität frühzeitig ab (Studienan-
fänger 2008/2009) (Heublein et al., 2014). Auch knapp ein Viertel aller
27
Ausbildungsverträge werden vorzeitig gelöst (Bundesinstitut für Berufs-
bildung (BIBB), 2012) und in einigen Bundesländern liegt die Quote der
Schulabbrecher bei 8 Prozent und höher (Statistisches Bundesamt,
2015). Dass das bedingungslose Grundeinkommen eher zu einem An-
spruchsdenken und Unselbstständigkeit führt, anstatt Bildungsinvestitio-
nen zu fördern, ist zu befürchten.
Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft
Die Motive hinter den Ideen der Befürworter sind unterschiedlich und
führen mitunter zu großen Risiken. So soll beispielsweise im Modell nach
Götz Werner der Arbeitnehmer in seiner Position gestärkt werden. Mit
einem festen monatlichen Grundeinkommen soll er Tätigkeiten, die nicht
seinen Qualifikationen entsprechen, oder Tätigkeiten mit langen Arbeits-
zeiten oder einem zu geringen Gehalt ablehnen können. Hier verbirgt
sich aber gleichzeitig auch ein Risiko. So besteht die Gefahr, dass durch
die Lohnsubventionierung der Niedriglohnsektor weiter ausgebaut wird
und durch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes prekäre Beschäftigung
zunimmt. Soziale Ungleichheit kann infolgedessen sogar noch weiter
steigen.
Um hohe Gehälter und Vermögen höher zu besteuern, soll ein einheitli-
cher Einkommensteuersatz eingeführt werden, der ab dem ersten ver-
dienten Euro gilt. Je nach Ausgestaltung des Grundeinkommens und
Höhe des Steuersatzes ist ein weiterer Anstieg der Schattenwirtschaft zu
erwarten (Habermacher/Kirchgässner, 2013, 7), insbesondere da die
Reziprozität noch viel weniger ausgeprägt wäre als im derzeitigen Sys-
tem.
Die höhere Besteuerung hoher Gehälter und Vermögen birgt zudem die
Gefahr, dass Humankapital abwandert. Wenn Fachkräfte aufgrund eines
niedrigeren Steuersatzes im Ausland ein höheres Nettogehalt verdienen,
wird eine Auswanderung für sie attraktiver. Gleichzeitig könnte Deutsch-
land durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens
attraktiver für Geringverdiener aus dem Ausland werden. In der Europäi-
schen Union herrscht Arbeitnehmerfreizügigkeit, weshalb Zuwanderung
nicht begrenzt werden kann. Zwar sehen manche Modelle eine Begren-
zung des Grundeinkommens für Ausländer vor, doch nach Urteilen des
Bundessozialgerichts (BSG) (2015, 17) können EU-Bürger nach einem
Aufenthalt von 6 Monaten nicht von Sozialhilfe ausgeschlossen werden.
28
Für die Anziehungskraft des Sozialsystems ist auch die Höhe des
Grundeinkommens entscheidend. Der Nettoverdienst lag im Jahr 2014
zwar im Durchschnitt in keinem EU-Land unter 600 Euro, aber in sechs
Ländern unter 1.000 Euro pro Monat (siehe Abbildung 5).
Abbildung 5
Durchschnittlicher monatlicher Nettoverdienst in EU-Ländern
1) Nettoverdienste 2014 in Euro; bereinigt nach deutscher Kaufkraftparität.
Quelle: Eurostat, 2016; eigene Berechnungen
0 500 1000 1500 2000 2500
Bulgarien
Rumänien
Lettland
Litauen
Ungarn
Slowakei
Estland
Kroatien
Tschechien
Polen
Slowenien
Portugal
Griechenland
Malta
Italien
Spanien
Irland
Dänemark
Finnland
Belgien
Frankreich
Österreich
Schweden
Deutschland
Vereinigtes Königreich
Niederlande
Luxemburg
29
Nicht nur die Zuwanderung aus EU-Ländern könnte durch die Einführung
eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland zunehmen.
Schon heute nehmen Menschen lebensgefährliche Risiken auf sich, um
nach Europa zu kommen. Viele verunglücken dabei tödlich. Allein im
Jahr 2015 wurden in Deutschland 1,09 Millionen Flüchtlinge im EASY-
Verfahren registriert und knapp 477.000 Asylanträge entgegengenom-
men (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2015). Es ist leicht vor-
stellbar, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen, das dem Vielfa-
chen eines Einkommens in vielen Ländern entspricht, die Anreize zur
Wohlfahrtswanderung weiter erhöht.
8. Fazit
Aufgrund dieser Probleme ist die Einführung eines bedingungslosen
Grundeinkommens ein gefährliches Experiment. Ursache für die Prob-
leme ist insbesondere die geforderte Bedingungslosigkeit des Grundein-
kommens. Diese würde das Problem fehlender Arbeitsanreize des Sozi-
alstaats nicht lösen, sondern weiter verschärfen. Eine weniger drastische
Reformierung des deutschen Sozialsystems ist daher besser geeignet,
um Probleme wie die hohen Bürokratiekosten zu lösen oder die (teilwei-
se empfundene und erlebte) Stigmatisierung von Sozialtransferempfän-
gern zu überwinden.
Reformen innerhalb des bestehenden Systems sind mühsamer, erfor-
dern mehr Detailkenntnisse und sind evolutionär und nicht revolutionär.
Aber zugleich sind sie auch keine Fiktion und keine Illusion, die den Blick
auf die Realität verstellen und Anstrengungen zur Weiterentwicklung der
Sozialen Marktwirtschaft erlahmen lassen.
30
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Bedingungsloses Grundeinkommen – Vision, Fiktion oder Illusion?

  • 1. Bedingungsloses Grundeinkommen Vision, Fiktion oder Illusion? Autoren: Prof. Dr. Dominik H. Enste Telefon: 0221 4981-730 E-Mail: enste@iwkoeln.de Regina Schneider Telefon: 0221 4981-752 E-Mail: regina.schneider@iwkoeln.de 21.07.2016 IW policy paper · 11/2016
  • 2. 2 Inhalt Zusammenfassung..................................................................................................... 3 1. Einleitung ............................................................................................................. 4 2. Das aktuelle Sozialsystem in Deutschland........................................................... 5 3. Reformvorschläge für das bestehende System ................................................. 10 4. Bedingungsloses Grundeinkommen .................................................................. 12 5. Unterschiedliche Menschenbilder ...................................................................... 16 6. Experimente zum bedingungslosen Grundeinkommen...................................... 18 7. (Umsetzungs-) Probleme des bedingungslosen Grundeinkommens ................. 22 8. Fazit ................................................................................................................... 29 Literatur .................................................................................................................... 30 JEL-Klassifikation: D31: Persönliches Einkommen, Vermögen und Einkommens- und Ver- mögensverteilung D63: Gleichheit, Gerechtigkeit, Ungleichheit und andere normative Krite- rien und Bewertungen Z13: Gesellschaftliche Normen und Sozialkapital; Soziale Netzwerke
  • 3. 3 Zusammenfassung Der deutsche Staat hat im Jahr 2015 rund 888 Milliarden Euro für Sozial- leistungen ausgegeben. Ein Prinzip des deutschen Sozialsystems ist das der Bedürftigkeit. Menschen, die nachweislich bedürftig sind, erhalten Leistungen des Staates. Dieses System führt jedoch zu hohen Bürokra- tiekosten. Empfänger von Transferzahlungen haben oft nur geringe An- reize, zu arbeiten. Das bedingungslose Grundeinkommen soll diese und weitere Probleme des Sozialstaats lösen. Viel zu selten werden jedoch die möglichen ökonomischen und finanziel- len Risiken beleuchtet, die sich für ein Land wie Deutschland durch die Einführung des bedingungslosen Grundeinkommens ergeben würden. Die Grundeinkommensmodelle weisen Finanzierungslücken auf. Zudem ist die Bedingungslosigkeit des Grundeinkommens an die Bedingung ge- knüpft, dass die Menschen weiter arbeiten gehen. Schließlich könnte die wirtschaftliche Position Deutschlands in der EU durch ein bedingungslo- ses Grundeinkommen gefährdet sein und Wohlfahrtswanderung zu gro- ßen wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Problemen führen. Alternativ könnten Reformen, die den Übergang zwischen Transferzahlungen und Beschäftigung verbessern, die aktuellen Probleme des Sozialstaats eher lösen.
  • 4. 4 1. Einleitung Nachdem es einige Jahre ruhig um das Grundeinkommen geworden war, hat die Idee in letzter Zeit neue Aufmerksamkeit erlangt. Besonders interessant ist, dass der Ansatz eines Grundeinkommens verschiedenste Gruppen miteinander vereint. Unternehmensvertreter wie Götz Werner oder Timotheus Höttges, konservative Politiker wie Dieter Althaus, aber auch linke oder grüne Gruppierungen machen sich für ein Grundein- kommen stark. Wichtig ist jedoch, diese zu unterscheiden, da sowohl die Grundannahmen, die Modelle als auch die Ausgestaltungsformen teils stark differieren. Das Grundeinkommen soll im Kern Sozialleistungen bündeln und ersetzen, transparenter sein und die Bürokratie entschla- cken. In Deutschland läuft unter dem Namen „Mein Grundeinkommen“ seit September 2014 eine Crowdfunding-Aktion, welche regelmäßig Grund- einkommen in Höhe von 1.000 Euro monatlich für ein Jahr verlost. Für die Verwendung dieses Einkommens muss keinerlei Nachweis erbracht werden, wodurch die Bedingungslosigkeit des Einkommens erreicht wird. Bisher sind rund 40 Grundeinkommen verlost worden; es handelt sich also nicht um ein flächendeckendes Experiment, sondern hauptsächlich geht es darum, öffentliche Aufmerksamkeit für die Idee des Grundein- kommens zu erzeugen. Länder wie die Schweiz, Finnland oder die Niederlande gehen einen Schritt weiter. Im Juni 2016 haben die Schweizer über die grundsätzliche Einführung eines Grundeinkommens abgestimmt. 77 Prozent der Befrag- ten haben sie sich gegen die Einführung eines bedingungslosen Grund- einkommens ausgesprochen. In den Niederlanden und in Finnland sollen Testphasen durchgeführt werden. Anfang Juni 2016 wurde in Finnland beschlossen, das bedingungslose Grundeinkommen von 2017 bis 2018 zu testen (Kela, 2016), denn 69 Prozent der Finnen befürworten ein be- dingungsloses Grundeinkommen (Kela, 2015). Rund 10.000 Menschen sollen in den Genuss des Grundeinkommens von mindestens 550 Euro kommen. Neben der Grundsicherung soll dieses zusätzliche Leistungen wie Wohngeld beinhalten und könnte in Form einer negativen Einkom- mensteuer ausgezahlt werden. Der Staat veranschlagt dafür 20 Milliar- den Euro. In Brasilien ist das bedingungslose Grundeinkommen seit 2004 fest in der Verfassung verankert – angelaufen ist das Modell aller-
  • 5. 5 dings noch nicht, da die schrittweise Einführung an die finanzielle Situa- tion des brasilianischen Staates gekoppelt ist, die derzeit für eine tat- sächliche Umsetzung des Grundeinkommens nicht ausreicht. Während der Einzelne durch ein solches „grundloses Einkommen“ neue Freiheiten gewinnt, drohen der Gesellschaft auf der Makroebene wo- möglich kaum finanzierbare Belastungen und unkalkulierbare Risiken, da keines der bisher durchgeführten Experimente die reale Situation eines bedingungslosen Grundeinkommens simulieren kann. In der vorliegenden Publikation werden zunächst die Schwachstellen des aktuellen Sozialsystems herausgestellt. In diesem Zusammenhang wird die Idee des bedingungslosen Grundeinkommens vorgestellt und geklärt, ob es die Probleme des Sozialstaats lösen kann. Anschließend werden ausgewählte Experimente kurz beschrieben und die möglichen Umset- zungsprobleme eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutsch- land näher beleuchtet. 2. Das aktuelle Sozialsystem in Deutschland Der deutsche Staat hat im Jahr 2015 rund 888 Milliarden Euro für Sozial- leistungen ausgegeben (BMAS, 2016). Das Sozialbudget ist damit im Vergleich zum Vorjahr um 4,5 Prozent gestiegen. Die Finanzierung der Leistungen erfolgt durch Sozialbeiträge der Arbeitgeber (34,5 Prozent), Sozialbeiträge der Versicherten (30,3 Prozent) und Zuschüsse des Staa- tes (33,5 Prozent). Rund 60 Prozent der Leistungen werden im Rahmen der Sozialversicherungssysteme erbracht. Alleine die Leistungen aus der Rentenversicherung und der Krankenversicherung machen mehr mit rund 495 Milliarden Euro pro Jahr mehr als die Hälfte der Sozialleistun- gen aus. Hinzukommen Ausgaben für die Systeme des öffentlichen Dienstes wie die Pensionen und Ausgaben für die Förder- und Fürsorge- systeme, wie beispielsweise das Kindergeld und die Grundsicherung für Arbeitsuchende. Diese Leistungen müssten mit dem Grundeinkommen verrechnet werden oder wegfallen, um das Grundeinkommen finanzieren zu können.
  • 6. 6 Im OECD-Vergleich lag Deutschland mit Sozialausgaben in Höhe von über 25 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (Nettosozialleistungsquote) auf Platz 9. Damit liegt Deutschland weiterhin vor einigen skandinavi- schen Ländern, die gemeinhin als großzügige Wohlfahrtsstaaten gelten (Abbildung 1). Abbildung 1 Ausgaben für Soziales im internationalen Vergleich 1) Sozialleistungen in Prozent des Bruttoinlandsprodukts von 2011. Quelle: OECD, 2016 0 5 10 15 20 25 30 35 Kanada Irland Finnland Griechenland Portugal Österreich Schweden Spanien Deutschland Italien Japan Niederlande Dänemark Vereinigtes Königreich Belgien USA Frankreich Nettosozialquoten Bruttosozialquoten
  • 7. 7 Bedürftigkeitsprüfung Der Bezug von Sozialleistungen ist in Deutschland stets an Bedingungen geknüpft. Beispielsweise wird das Arbeitslosengeld I (ALG I) bei Eintritt der Arbeitslosigkeit gezahlt, jedoch muss die Anwartschaftszeit erfüllt sein, der Arbeitslosengeldempfänger muss Bemühungen zeigen, seine Beschäftigungslosigkeit beenden zu wollen und muss der Agentur für Arbeit zur Vermittlung jederzeit zur Verfügung stehen. Nach dem Bezug von Arbeitslosengeld besteht bei weiterhin andauernder Arbeitslosigkeit ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II (ALG II), das den Regelbedarf von derzeit 404 Euro sowie mögliche Mehrbedarfe und Leistungen für Unter- kunft und Heizung umfasst. Im Gegensatz zum ALG I basiert das ALG II auf dem Bedürftigkeitsprinzip. Das bedeutet, dass Menschen ALG II erst dann beziehen dürfen, wenn sie nachweislich bedürftig sind. Um den Anspruch auf ALG II nicht zu verlieren, müssen Bezieher an Eingliede- rungsmaßnahmen teilnehmen. Bei Nichteinhaltung der Pflichten, die in der Eingliederungsvereinbarung geregelt sind, muss der ALG II- Empfänger mit Leistungskürzungen oder Leistungsstreichungen rech- nen. Zu den Pflichten gehören außerdem die ständige Erreichbarkeit und die regelmäßige Meldepflicht bei der zuständigen Agentur für Arbeit. Abwesenheiten werden sanktioniert. So ist es derzeit nicht nur so, dass alle Bedarfe separat geprüft werden (ALG II, Kindergeld, BAföG, Sozial- hilfe), sondern dass auch die nötige Anspruchsprüfung auf eine be- stimmte Sozialleistung mit großem bürokratischen Aufwand und Kosten verbunden ist. Allein die Personalkosten für die Sozialversicherungssys- teme beliefen sich im Jahr 2015 auf rund 20 Milliarden Euro (Statisti- sches Bundesamt, 2016). Anreizprobleme Ein weiteres Problem des gegenwärtigen Sozialsystems ist die Ausge- staltung der Arbeitsanreize. Derzeit gibt es etwa 4,4 Millionen Menschen in Deutschland, die erwerbsfähig und Empfänger von ALG II sind. Tat- sächlich arbeitslos ist jedoch ein geringerer Anteil von nur knapp 1,9 Mil- lionen Menschen (Bundesagentur für Arbeit, 2015). Nicht arbeitslose Leistungsempfänger sind unter anderem nicht erwerbstätige Alleinerzie- hende oder Erwerbstätige mit nicht existenzsicherndem Einkommen (Working Poor), sogenannte „Aufstocker“. Zusätzliches Einkommen wie beispielsweise auch Kindergeld mindert den ALG II-Anspruch. Um Ar-
  • 8. 8 beitsanreize zu schaffen, werden Hinzuverdienste nur zu Teilen ange- rechnet, sodass ein Teil des Erwerbseinkommens anrechnungsfrei bleibt. Der anrechnungsfreie Anteil sinkt mit zunehmendem Erwerbsein- kommen: Während die ersten 100 Euro gänzlich anrechnungsfrei blei- ben, nimmt der prozentuale Anteil des anrechnungsfreien Nettoeinkom- mens mit steigendem Nettoeinkommen bis maximal 1.500 Euro (mit Kin- dern) kontinuierlich ab. Trotz der Bemühungen um eine sinnvolle Anreiz- struktur, bestehen dennoch Schwierigkeiten dies anreizgerecht zu ge- stalten: Die Summe aus Erwerbs- und Transfereinkommen steigt zwar mit zunehmendem Nettoeinkommen, der Anspruch auf ALG II sinkt je- doch mit zunehmendem angerechneten Nettoeinkommen fast linear, so- dass das Bruttoeinkommen, also die Summe aus Erwerbs- und Trans- fereinkommen, bis zur Grenze der Hilfsbedürftigkeit relativ stabil bleibt und nur eine geringere Steigerung aufweist. Der ALG II-Empfänger muss bis zur Aufstockungsgrenze also abwägen, ob er freie Zeit gegen Arbeit und einen geringen Zuwachs an Einkommen eintauschen will. Abbildung 2 veranschaulicht das beschriebene Anreizproblem für eine alleinerzie- hende Person mit einem Kind. Die Abbildung beruht auf Beispielzahlen, die sich durch Gesetzesänderungen im Detail geändert haben, aber die grundsätzlich zutreffend sind. Der definierte Bedarfssatz beeinflusst die Anreizwirkung stark. Je höher der Bedarf angesetzt wird, umso flacher verläuft die Kurve der Summe aus Erwerbs- und Transfereinkommen. Bei einem niedrigeren Bedarf würde die Kurve steiler ausfallen und somit einen höheren Arbeitsanreiz bieten. Zudem überlagern sich steuerfinanzierte Transfereinkommen und zu zahlende Einkommensteuer. Beispielsweise hat eine alleinerziehende Person mit einem Kind und einem Nettoeinkommen von 1.400 Euro ei- nen ALG II-Anspruch in Höhe von 169,48 Euro. Gleichzeitig muss sie aber 208,63 Euro Einkommensteuer entrichten.
  • 9. 9 Abbildung 2 Höhe des ALG II-Anspruchs, abhängig vom erzielten Nettoeinkommen 1) Annahme: Alleinerziehende Person mit einem Kind (10 Jahre), Miete (437 Euro), Heizung (90 Euro) z. B. in Berlin. Quelle: Enste/Schäfer, 2008; eigene Berechnungen Aufgrund des Erwerbsfreibetrags und der gestaffelten Anrechnungssätze werden Teilzeiteinkommen und Einkommen aus geringfügiger Beschäfti- gung gegenüber Vollzeiteinkommen stark bevorzugt. Während die ersten 100 Euro Bruttoeinkommen gänzlich anrechnungs- und steuerfrei sind, wird ein Einkommen von 200 Euro bereits implizit zu 40 Prozent steuer- lich belastet (Enste/Schäfer, 2008, 255). Die implizite Besteuerung steigt degressiv bis zu einem Nettoeinkommen von 1.800 Euro auf 80 Prozent an. Diese Systematik führt zu geringen Arbeitsanreizen. So stehen einer alleinerziehenden Person mit einem Kind und einem Nettoeinkommen von 400 Euro aus einer geringfügigen Beschäftigung insgesamt 1.409,48 Euro monatlich zur Verfügung. Eine alleinerziehende Person mit einem Kind und einer Vollzeittätigkeit verdient bei einem Nettoeinkommen von 1.700 Euro nur knapp 200 Euro mehr. Die Anteile der erwerbstätigen Leistungsberechtigten, die einer geringfügigen oder Teilzeitbeschäfti- gung nachgehen, spiegeln dieses Problem wider: Laut einer Erhebung aus dem Zeitraum September 2013 bis August 2014 war knapp die Hälf- te der 1,3 Millionen erwerbstätigen ALG II-Empfänger geringfügig be- 0 500 1000 1500 2000 2500 GesamteszurVerfügungstehendesEinkommen Nettoeinkommen Anspruch ALG II
  • 10. 10 schäftigt und ein Viertel hat in Teilzeit gearbeitet. Nur ein Sechstel ist ei- ner sozialversicherungspflichtigen Vollzeittätigkeit nachgegangen (Abbil- dung 3). Abbildung 3 Art der Beschäftigung von erwerbstätigen ALG II-Empfängern Quelle: Bundesagentur für Arbeit, 2015 3. Reformvorschläge für das bestehende System Es existieren zahlreiche Ansätze, die eine Reform der Sozialpolitik an der Schnittstelle zwischen Arbeitsmarkt und Transferbezug (Sozialhilfe, Arbeitslosengeld II) anstreben. Die meisten dieser Vorschläge zielen auf Lohnsubventionen oder Lohnkostenzuschüsse (IfW; DIW; ZEW), Work- fare (staatliche Transferzahlungen nur bei Gegenleistungen) (ifo; ZEW) oder eine Veränderung der Hinzuverdienstregeln für Empfänger von ALG II (BDI/BDA/DIHK; SVR) ab (Tabelle 1). Durch diese Reformen sol- len vor allem die Arbeitsanreize gestärkt, neue Stellen geschaffen und auf diese Weise mehr Menschen in eine Vollzeittätigkeit geführt werden. Die strategischen Ansatzpunkte und Kernbotschaften dieser Konzepte werden in der folgenden Übersicht zusammengefasst, ohne hier auf De- tails eingehen zu können. Die Übersicht zeigt, dass es aus unterschiedli- chen politischen und ökonomischen, ideologischen Positionen zahlreiche Alternativen gibt, die sorgfältig geprüft werden sollten (Enste, 2008; Schäfer, 2008). 47% 28% 16% 9% geringfügig beschäftigt sozialversicherungspflichtig in Teilzeit sozialversicherungspflichtig in Vollzeit selbstständig
  • 11. 11 Tabelle 1 Kernaussagen verschiedener Reformvorschläge Institutionen (Quellen) Wesentliche Elemente des An- satzes Erwarteter Wirkungszusammen- hang BDA, BDI, DIHK (BDA, 2014; BDA, BDI, DIHK, 2010) Zielgruppe: Geringver- diener, gering qualifizier- te Arbeitslose und Langzeitarbeitslose Erhöhung des Bruttoerwerbsein- kommensbetrags, der auf das ALG II angerechnet wird; Verdopplung des Freibetrags Stärkung der Arbeitsanreize; An- stieg der Aufnahmen von Vollzeit- tätigkeiten und Steigerung der selbst erzielten Einkommen DIW (Müller/Steiner, 2011) Zielgruppe: geringquali- fizierte Arbeitslose Lohnsubventionen an Arbeitgeber bei Mindestlohn; Beschäftigungsbonus Beschäftigungssicherung im Nied- riglohnbereich; Verbesserung der Einkommenssituation im Niedrig- lohnbereich gegenüber dem Status quo; Reduzierung der Einkom- mensungleichheit ifo (Sinn/Holzner/Meister/ Ochel/Werding, 2006) Zielgruppe: gering qua- lifizierte Arbeitslose und Langzeitarbeitslose Höherer Hinzuverdienst; Lohnsteuergutschrift; niedrigerer Transferentzug; Workfare, sonst Absenkung des ALG II; Abschaffung der Minijobs Schaffung neuer Stellen durch Senkung der Anspruchslöhne ge- ring qualifizierter Arbeitskräfte IfW (Boss/Christensen/ Schrader, 2010; Brown/ Merkl/Snower, 2010) Zielgruppe: Geringver- diener, gering qualifizier- te Arbeitslose und Langzeitarbeitslose Zuschuss zu den Arbeitskosten durch Einstellungsgutscheine für Arbeitgeber; Erhöhung des Kinder- geldes; Verbesserung der Kinder- betreuung; Förderung der Qualifika- tion; Erhöhung der beruflichen und regionalen Mobilität Lerneffekte durch die Einstellung von Langzeitarbeitslosen und ge- ring qualifizierten Arbeitskräften; Steigerung der Arbeitsproduktivität; Erhöhung der Stellen auch nach Auslaufen der Förderung; Möglich- keit der beruflichen Weiter- entwicklung SVR (SVR, 2010) Zielgruppe: gering qua- lifizierte Arbeitslose und Langzeitarbeitslose Veränderung der Hinzu- verdienstregeln: Ausweitung der Hinzuverdienstgrenze; Variation des Freibetrags; Einführung einer Vollanrechnungsschwelle; Variation der Freibetragssätze; Veränderung des Regelsatzes Stärkung der Arbeitsanreize und Abbau von Defiziten wie Kombi- lohnfalle und Lohnabstandsfalle ZEW (Fitzenberger, 2008) Zielgruppe: Arbeitslose, ältere Arbeitslose Eingliederungszuschüsse in Kom- bination mit Workfare; Entgeltsiche- rung; Beitragsbonus Erhöhung der Arbeitsanreize; Kompensation von Benachteiligten; Verkürzung der individuellen Ar- beitslosigkeitsdauer Auch das IW Köln hatte 2008 einen Lösungsansatz entwickelt, der die soziale Grundsicherung in Deutschland weiterentwickelt und die An- reizproblematik löst, in dem diese in ein System einer negativen Ein- kommensteuer integriert wird (Schäfer, 2008). Allen diesen Ideen und Lösungsansätzen ist gemein, dass sie nicht die Strahlkraft der Vision ei- nes bedingungslosen Grundeinkommens haben. Sie sind evolutionär und nicht revolutionär. Sie haben nicht den Charme etwas ganz Neues zu schaffen und sind viel mühsamer zu verstehen, da sie sich auch mit den Details eines Übergangs auf ein neues System befassen.
  • 12. 12 4. Bedingungsloses Grundeinkommen Die Modelle für das bedingungslose Grundeinkommen bieten viel Raum für weitreichende Gedankenspiele. Deshalb wird bei der Ausgestaltung des Sozialsystems das bedingungslose Grundeinkommen von vielen als eine Lösung für eine Vielzahl der aktuellen Probleme des Sozialstaates angeführt. Das bedingungslose Grundeinkommen stellt ein Finanz- transferkonzept dar, nach dem jeder Bürger eine bedingungslose, das heißt ohne eine Prüfung der Bedürftigkeit, gesetzlich festgelegte finanzi- elle Zuwendung vom Staat erhält, ohne dafür eine Gegenleistung erbrin- gen zu müssen. Diese Transferleistung soll in der Regel für alle Bürger gleich hoch sein; manche Befürworter sehen einen geringeren Satz für Kinder vor. Mit Ausnahme von einigen Ansätzen ist die Höhe des bedin- gungslosen Grundeinkommens in den meisten Modellen nicht existenz- sichernd, sondern wird als eine Art Sozialdividende oder negative Ein- kommensteuer verstanden, die die Bürger entlasten soll. Einführungsgründe Die verschiedenen Ansätze zur Ausgestaltung des bedingungslosen Grundeinkommens basieren teils auf unterschiedlichen Ideen und Argu- menten. Während ein Teil der Befürworter vor allem die Verbesserung der Lebenssituation der Menschen im Blick hat, sehen andere die wirt- schaftlichen Vorteile für die Gesellschaft vordergründig. Für Befürworter wie Götz Werner ist das bedingungslose Grundeinkom- men die Voraussetzung für individuelle Freiheit und Selbstverwirkli- chung. Mithilfe des bedingungslosen Grundeinkommens sollen Men- schen die Tätigkeiten ausführen können, die ihrer Person am meisten entsprechen. So sind sie nicht mehr darauf angewiesen, ausschließlich entlohnte Erwerbsarbeit auszuführen. Aufgrund der gesellschaftlichen Entwicklung werden unterschiedliche Tätigkeiten nicht mehr gleich ent- lohnt. So verdienen beispielsweise Erzieher, Altenpfleger oder Sozialar- beiter trotz der gesellschaftlichen Bedeutung ihrer Arbeit im Durchschnitt zwischen 2.300 und maximal 3.200 Euro brutto (Wirtschafts- und Sozi- alwissenschaftliches Institut, 2016). Das bedingungslose Grundeinkom- men soll diesen Unterschied ausgleichen und auch geringer bezahlte, aber notwendige Berufe attraktiver machen. Außerdem sollen Selbst- ständigkeit und Unternehmergeist durch das geringere finanzielle Risiko
  • 13. 13 gefördert und Innovationen unterstützt werden. Auch die fortschreitende Digitalisierung soll in mancher Augen den Verlust von Arbeitsplätzen zur Folge haben (Frey/Osborne, 2013; ING-DiBa, 2015), sodass ein bedin- gungsloses Grundeinkommen auch an dieser Stelle ausgleichend wirken soll. Ein anderer Ansatz wird von Dieter Althaus vertreten. Er befürwortet ein bedingungsloses Grundeinkommen vor allem aus ökonomischen Grün- den. Das gegenwärtige Steuer- und Transfersystem soll vereinfacht, Ar- beitsmärkte sollen weiter dereguliert sowie flexibilisiert und die Lohnne- benkosten stark gesenkt werden (Spannagel, 2015). Ein weiterer Teil der Befürworter betrachtet das bedingungslose Grundeinkommen aufgrund der wachsenden sozialen Ungleichheit und Armut als notwendig. Ein Fünftel der einkommensschwächsten Bevölkerung bestreitet fast die Hälfte ihrer Einkommen mit Transferleistungen (Niehues/Schaefer/ Schröder, 2013). Diese Situation werde sich aufgrund der demografi- schen Entwicklung aller Voraussicht nach weiter verschärfen. Die Bun- desarbeitsgemeinschaft (BAG) und bei der Partei DIE LINKE sieht daher ein emanzipatorisches Grundeinkommen in existenzsichernder Höhe vor, das zu mehr Verteilungsgerechtigkeit führen und die Armut senken soll (Spannagel, 2015). Die größten Ausgabenanteile der Sozialversicherung entfallen in Deutschland auf die Renten-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung. Deren Finanzierung erfolgt überwiegend über Lohnzusatzkosten, wodurch der Produktionsfaktor Arbeit verglichen mit anderen Produkti- onsfaktoren verteuert wird. Auf Maschinen, Automaten, Importe usw. würden keine Sozialbeiträge erhoben. Diese Transferleistungen sollen im Konzept verschiedener Ökonomen und Sozialpolitiker dafür genutzt werden, ein einheitliches Grundeinkommen für alle zu finanzieren. Modelle Zwei verschiedene Grundeinkommensmodelle wurden in der Öffentlich- keit breit diskutiert (Tabelle 2). Diese Modelle müssten an die neuen Be- dingungen wie höheres Existenzminimum zahlenmäßig angepasst wer- den; aber die Grundideen und Konzepte sind weiterhin anwendbar und die Gegenüberstellung hilft, die breite Diskussion zu strukturieren.
  • 14. 14 Modell 1: Der Drogerieunternehmer Götz Werner (Werner, 2007) fordert ein bedingungsloses Grundeinkommen von 1.000 Euro pro Monat pro Person, das iterativ eingeführt werden soll, bis seine volle Höhe erreicht wird. Finanziert werden soll diese Form der Zuwendung durch eine Um- stellung des Steuersystems auf eine Konsumsteuer von bis zu 50 Pro- zent. Nicht mehr beim Arbeits- oder Kapitaleinsatz setzt die Besteuerung an, sondern erst dann, wenn konsumiert wird. Die bisherigen sozialen Sicherungssysteme sollen schrittweise ersetzt und nach und nach end- gültig abgeschafft werden. Rechnungen zur Finanzierung dieses Modells liegen bisher nicht vor, sodass die gesellschaftlichen Konsequenzen für ein solches Experiment mit 81 Millionen Menschen unklar sind. Der Vor- schlag basiert auf der Idee, dass erst das bedingungslose Grundein- kommen Menschen ermöglicht, sich selbst zu entfalten und Tätigkeiten nachzugehen, die den eigenen Qualifikationen am besten entsprechen. Das geringere Risiko soll Menschen dazu motivieren, unternehmerisch tätig zu werden und so die Innovationskraft Deutschlands zu stärken. Zudem soll nicht mehr Arbeit, sondern der Konsum besteuert werden, da diese Art der Besteuerung als gerechter angesehen wird. Durch den Wegfall der Einkommensteuer sollen die Arbeitsanreize erhöht werden. Modell 2: Der Bürgergeld-Vorschlag der Thüringischen Landesregierung (Althaus, 2007) stellt darauf ab, dass jeder Erwachsene 800 Euro monat- lich erhält, Kinder bis 18 Jahre hingegen nur 500 Euro. In diesem Betrag ist eine Gesundheitsprämie von 200 Euro enthalten, die vom Grundein- kommen abgezogen wird. Finanziert werden soll dieser Transfer durch die Abschaffung sämtlicher anderer Sozialleistungen und durch eine ein- heitliche Erhöhung der Mehrwertsteuer auf 19 Prozent (außer Lebens- mittel). Mit der Einführung des „solidarischen Bürgergeldes“ ist auch eine Einkommensteuerreform verbunden. Der Steuersatz auf Einkommen, das über das Bürgergeld hinausgeht, liegt für alle Einkommensniveaus bei 50 Prozent. Nur wer statt 800 Euro Bürgergeld 400 Euro in Anspruch nimmt, erhält den reduzierten Steuersatz von 25 Prozent. Die Inan- spruchnahme des „kleinen Bürgergelds“ lohnt sich ab einem Verdienst von mehr als 1.600 Euro monatlich. Anders als bei Götz Werner steht bei Dieter Althaus‘ Vorschlag der Bürokratieabbau durch die Vereinfachung des Steuer- und Transfersystems im Vordergrund. Außerdem sollen der Kündigungsschutz gelockert und die Lohnnebenkosten gesenkt werden, um den Arbeitsmarkt zu flexibilisieren. Die Arbeitsanreize sollen durch einen besseren Übergang zwischen Transferbezug und Steuerzahlung
  • 15. 15 erhöht werden. Indem die Lohnnebenkosten und damit die Grenzkosten für neue Arbeitsplätze verringert werden und so die Fixkosten des Ar- beitnehmers abnehmen, würden Arbeitgeber mehr Anreize haben, Ar- beitssuchende einzustellen und Arbeitslosigkeit und prekäre Beschäfti- gung würden sinken. Durch die Verringerung der Lohnzusatzkosten sol- len das Wirtschaftswachstum angeregt und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft gestärkt werden. Tabelle 2 Zwei Modelle im Überblick Modell 1: Götz Werner Modell 2: Dieter Althaus (Landesre- gierung Thüringen) Höhe in Euro pro Monat 1.000 für alle Erwachsenen 600 bzw. 300 für Kinder bis einschließ- lich 18 Jahre Art des Grund- einkommens Sozialdividende Negative Einkommensteuer Jährliche Kosten in Mrd. Euro 818 733 Jährliche Kosten in Mrd. Euro 1.034 (inkl. Kranken- und Unfall- versicherung) 745 (inkl. Unfallversicherung) Finanzierung Erhöhung der Konsumsteuern Teilweiser Wegfall bestehender Sozial- leistungen, Erhöhung der Mehrwert- steuer von 7 % auf 19 %, Flat Tax von 50 % Ziele Förderung unternehmerischer Aktivitäten und Selbstentfaltung durch höhere Risikofreude und Trennung von Arbeit und Ein- kommen; Reaktion auf die Digita- lisierung und den Verlust von Arbeitsplätzen; Förderung ehren- amtlicher Tätigkeiten; Erhöhung der Arbeitsanreize durch Kon- sumsteuern Bürokratieabbau durch Vereinfachung des Steuer- und Transfersystems; Flexibilisierung des Arbeitsmarktes durch Aufweichung des Kündigungs- schutzes und Senkung der Lohnne- benkosten; Erhöhung der Arbeitsanrei- ze durch besseren Übergang zwischen Transferbezug und Steuerzahlung Sozialver- sicherungen Schrittweise Senkung bis voll- ständige Abschaffung aller Sozi- alversicherungen Wegfall aller Sozialversicherungen, Gesundheitsprämie von 200 Euro im Grundeinkommen inbegriffen Mehrbedarfe Sonderbedarfe werden auf Antrag berücksichtigt Bei Bedarf Erstattung der Kosten für Unterkunft und Heizung, Sozialhilfe Quellen: Althaus, 2007; Werner, 2007
  • 16. 16 5. Unterschiedliche Menschenbilder Homo oeconomicus versus Homo reciprocans Für die Bewertung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist entscheidend, welches Menschenbild zugrunde gelegt wird. Dieses kann je nach Modell unterschiedlich sein. Im Allgemeinen haben Ökonomen ein eher pessimistisch realistisches Menschenbild vor Augen, bei dem der Mensch als ein Eigennutzmaximierer modelliert wird. Der sogenannte „Homo oeconomicus“ versucht, unter den gegebenen Bedingungen gemäß seiner Präferenzen die Alternativen auszuwählen, die ihm den höchsten Nutzen stiften. Dabei wird angenommen, dass er auf Anreize reagiert und gemäß den Rahmenbedingungen jeweils versucht, das für ihn subjektiv beste Ergebnis zu erzielen (Enste, 2008). Das Ergebnis vieler ökonomischer Analysen, die mithilfe von spieltheore- tischen Experimenten durchgeführt wurden, zeigt jedoch, dass Men- schen generell sehr viel Wert auf Reziprozität legen und sich diese in der Entwicklung der Menschheitsgeschichte als positives und im evolutori- schen Prozess erfolgreiches Prinzip durchgesetzt hat. Das heißt, dass eine Leistung in der Regel eine wie auch immer geartete Gegenleistung erfordert (Enste, 2008). Eine Umfrage des Instituts für Demoskopie Al- lensbach von 2013 spiegelt dieses Meinungsbild wider: 70 Prozent der rund 1.700 Befragten stimmen der Aussage zu, dass derjenige, der mehr leistet, auch mehr verdienen sollte (Institut für Demoskopie Allensbach, 2013, 6). Durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkom- mens würden die Fairnesspräferenzen von Menschen verletzt und genau dieses Grundprinzip der sozialen Gerechtigkeit ausgehebelt und in sein Gegenteil verkehrt werden. Die Auflösung des Leistungs- und Gegenleis- tungsprinzips („Quid pro quo“) führt dazu, die Rechtfertigung des Sozial- staates noch stärker zu hinterfragen. Die Bedeutung des Gegenleis- tungsprinzips zeigt sich auch in der Ausgestaltung der Grundsicherung. Der Anspruch auf Grundsicherungsleistungen ist mit der Forderung nach Gegenleistungen (zum Beispiel dem Befolgen von Eingliederungsmaß- nahmen) verbunden. Im Falle der Nichteinhaltung dieser Pflichten wer- den Sanktionen verhängt. Im Gegensatz zu den Grundsicherungsleis- tungen sind beim bedingungslosen Grundeinkommen keine Sanktionen vorgesehen.
  • 17. 17 Nicht nur Ökonomen, sondern auch Sozialpsychologen zeigen zum Bei- spiel auf Basis der Equity-Theorie oder der Austauschtheorie theoretisch und empirisch die Bedeutung der Ausgewogenheit von Leistung und Gegenleistung. Nur wenige Menschen werden dauerhaft anderen etwas schenken, wenn sie nie etwas dafür zurückbekommen. Es ist daher vor- stellbar, dass die Nettozahler, die den Sozialstaat finanzieren, je nach Höhe der Leistungen hinterfragen werden, warum sie für den Sozialstaat zahlen sollen, während möglicherweise immer mehr Nettoempfänger ausschließlich das Transfereinkommen beziehen (Enste, 2008). Diese auf Verhaltensänderungen basierenden dynamischen Effekte können in den Modellrechnungen, welche die Finanzierbarkeit von einzelnen Grundeinkommenskonzepten belegen sollen, nicht einfließen. Subsidiaritäts- und Bedürftigkeitsprinzip Wesentlicher Stützpfeiler der Sozialen Marktwirtschaft ist das aus der katholischen Soziallehre kommende Subsidiaritätsprinzip. Dieses be- schreibt, dass der Staat bzw. eine übergeordnete Institution nur dann tä- tig wird, wenn der Einzelne bzw. die Familie, also untergeordnete Ebe- nen, nicht mehr dazu in der Lage sind, diese Leistungen zu erbringen. Konkret heißt dies, dass eine Bedürftigkeit vorliegen muss, da sie die Voraussetzung für Eingriffe der nächst höheren Ebene ist. Damit ver- bunden ist eine entsprechende Prüfung der Bedürftigkeit und damit auch der Nachweisführung über die Unfähigkeit, sich selbst ausreichend ver- sorgen zu können und das Existenzminimum zu sichern. Insbesondere stellt die Orientierung am Subsidiaritätsprinzip die Voraus- setzung des Vorhandenseins von Bedürftigkeit sicher. Personen werden entsprechend ihrer Bedürftigkeit mit Transferleistungen unterstützt und damit wird ungleiches ungleich und gleiches tatsächlich gleich behandelt. Dieses wäre bei einem bedingungslosen Grundeinkommen nicht ge- währleistet, da jedem Bürger eine Zahlung in derselben Höhe zustehen würde, und könnte dazu führen, dass zum Beispiel ein Mensch mit kör- perlicher Behinderung in gleicher Weise ein Grundeinkommen erhielte wie ein nicht arbeitswilliger Jugendlicher, der gesund ist und ohne Prob- leme arbeiten könnte. Diese Gleichbehandlung von ungleichen Tatbe- ständen verstößt gegen das Gerechtigkeitsempfinden vieler Menschen.
  • 18. 18 6. Experimente zum bedingungslosen Grundeinkommen Experimente zum bedingungslosen Grundeinkommen wurden in keinem Land flächendeckend, sondern in den meisten Fällen in bestimmten Re- gionen durchgeführt. Im Folgenden soll jeweils ein Experiment in Kana- da, Namibia, Brasilien und Indien vorgestellt werden. Insgesamt konnten durch das gewährte Grundeinkommen kurzfristig positive Effekte ver- zeichnet werden: Der Anteil unterernährter Menschen ist gesunken, der gesundheitliche Zustand vieler hat sich verbessert und auch positive wirtschaftliche Entwicklungen konnten festgestellt werden (De Lee- uw/Rüber, 2015). Allerdings sank vielfach die offiziell geleistete Arbeits- zeit. In Nordamerika bestand bereits vor über 50 Jahren Interesse an einem bedingungslosen Grundeinkommen. Zwischen 1968 und 1980 wurden fünf Experimente mit einer negativen Einkommensteuer durchgeführt, um diese als Mittel zur Armutsbekämpfung zu testen. Für fast alle dieser Experimente wurden jeweils in der ausgewählten Region Teilnehmer zu- fällig ausgewählt. In allen fünf nordamerikanischen Experimenten hatte das Grundeinkommen dabei einen negativen Einfluss auf die Arbeitszeit. Zwar war der Effekt für Männer gering, aber weibliche Teilnehmer arbei- teten zum Teil mehr als 20 Prozent weniger Stunden (Hum/Simpson, 1993).
  • 19. 19 Kanada An MINCOME, das zwischen 1974 und 1979 in Dauphin in Kanada ge- testet wurde, konnten dagegen alle 10.000 Einwohner teilnehmen. Dabei erhielten Familien ohne eigenes Einkommen 60 Prozent der Niedrig- lohngrenze, die in Kanada abhängig von der Familiengröße berechnet wird. Für jeden Dollar, den die Teilnehmer aus anderen Quellen erhiel- ten, ist der Transfer um 50 Cent reduziert worden. Insgesamt erhielt un- gefähr ein Drittel aller Familien in Dauphin einen Transfer, was positive Auswirkungen auf alle Einwohner hatte. Forget (2011) führte dies darauf zurück, dass das Experiment eine Einkommenssicherheit auch für un- vorhergesehene Ereignisse bot. Dies hatte positive Effekte auf die Bil- dung: Während MINCOME besuchten in Dauphin mehr Schüler als in einer vergleichbaren Stadt die zwölfte Klasse, statt die Schule nach der elften Klasse zu beenden. Zudem verbesserte sich die Gesundheit der Einwohner, was sich an der gesunkenen Anzahl an Krankenhausaufent- halten zeigte. Insgesamt mussten während MINCOME weniger Perso- nen aufgrund von Unfällen und Verletzungen im Krankenhaus behandelt werden. Das Projekt wurde allerdings nach fünf Jahren beendet, da das Budget von 17 Millionen Dollar aufgebraucht war und die Regierung kein Interesse an der Fortführung des Experiments hatte (Forget, 2011). Namibia Ein bekanntes Experiment namens Basic Income Grant (BIG) ist in Na- mibia durchgeführt worden. Dieses startete im Januar 2008 und war zu- nächst auf zwei Jahre ausgelegt. Empfänger dieses bedingungslosen Grundeinkommens waren 1.000 Personen in Otjivero-Omitara, die zu- nächst 100 Namibia-Dollar (entsprach circa 10 Euro) und nach zwei Jah- ren einen reduzierten Betrag von 80 Namibia-Dollar monatlich erhalten haben. Nach zwei Jahren wurden positive Entwicklungen verzeichnet. So ist der Anteil unterernährter Kinder von 43 Prozent auf 17 Prozent gesunken und die Zahl der Krankenhaus- und Schulbesuche hat sich er- höht (Klocke-Daffa, 2012). Die gestiegene Kaufkraft führte zu einem Wirtschaftswachstum von insgesamt 12 Prozent (Dahlmann, o. J.). Es konnten jedoch keine nachhaltigen positiven Entwicklungen festgestellt werden.
  • 20. 20 Brasilien – bedingtes Grundeinkommen In Brasilien werden derzeit etwa 11 Millionen Familien, dies entspricht einem Viertel aller Einwohner, mit einem Grundeinkommen, dem soge- nannten Bolsa Familia, gefördert. Das Grundeinkommen ist nicht bedin- gungslos, sondern ist an die Einkommenshöhe geknüpft: Arme Familien mit einem monatlichen Einkommen von unter 120 Reais (entspricht circa 30 Euro) und sehr arme Familien mit einem monatlichen Einkommen von unter 60 Reais (entspricht circa 15 Euro) sind Empfänger dieses Grund- einkommens. Es wird nur unter der Bedingung gezahlt, dass die Kinder die Schule besuchen, regelmäßig zum Arzt gehen und geimpft werden. Pro Kind erhält jede Familie eine monatliche Zahlung bis zu einem ma- ximalen Gesamtbetrag von 172 Reais (entspricht 44 Euro). Brasilianer mit einem monatlichen Einkommen von weniger als 60 Reais erhalten zusätzlich 58 Reais monatlich zur Zahlung ihrer Miete (Hall, 2008). Die Ergebnisse zeigten – aufgrund der an Bedingungen geknüpften Auszah- lung – positive Auswirkungen dahingehend, dass mehr Kinder die Schule besuchten. Gleichzeitig sind aber die Leistungen der Schüler schlechter geworden. Deutlichere Effekte konnten in Bezug auf die Bekämpfung von Unterernährung festgestellt werden: In Gebieten, in denen Men- schen Bolsa Familia erhalten, liegt der Anteil Unterernährter bei 5 Pro- zent, in anderen Gebieten bei 15 Prozent. Die geförderten Familien ha- ben mehr Geld für Lebensmittel ausgegeben, sodass auch die Kinder- sterblichkeitsrate gesunken ist. Die Zahl der Impfungen ist seit der Ein- führung von Bolsa Familia nicht gestiegen. Dies könnte daran liegen, dass die Einhaltung der Bedingungen nicht ausreichend geprüft wird. Die wirtschaftlichen Effekte von Bolsa Familia sind nicht sehr stark. Insge- samt haben Frauen weniger Stunden gearbeitet, der Anteil erwerbstäti- ger Frauen ist aber gleichzeitig um 4,3 Prozent gestiegen (Soares/Ribas/Osório, 2010). Kritik wird vor allem daran geübt, dass Po- litiker das Bolsa Familia für ihre Interessen nutzen, um auf diese Weise Wähler zu gewinnen.
  • 21. 21 Indien Eine bedingungslose Form des Grundeinkommens stellt auch ein von der Self Employed Women’s Association (SEWA) in Indien initiiertes Pro- jekt dar. Das Experiment mit einer Dauer von 18 Monaten unterstützte 6.000 Menschen und sah eine Zahlung von monatlich 200 Rupien für ei- nen Erwachsenen und 100 Rupien pro Kind vor. Diese Beträge wurden nach einem Jahr auf 300 (4 Euro) bzw. 150 Rupien (2 Euro) erhöht. Auch bei diesem Projekt konnten positive Wirkungen in den Bereichen Bildung, Ernährung, Gesundheit und Wirtschaft festgestellt werden. In den Dörfern, in denen ein Grundeinkommen gezahlt wurde, sind 65 Pro- zent der Mädchen zur Schule gegangen. In Dörfern ohne Grundeinkom- men lag dieser Anteil bei 36 Prozent. Auch die Ausgaben für Uniformen, Bücher, Schuhe und Schulgebühren sind gestiegen. Durch die Einfüh- rung des Grundeinkommens wurde mehr Weizen angebaut und es konn- ten mehr Vorräte produziert werden, sodass 78 Prozent der Menschen angaben, in den letzten vier Wochen genügend zu essen zu haben. Vor dem Experiment betrug dieser Anteil rund 52 Prozent. Außerdem gab es eine deutliche positive Wirkung auf die Gesundheit: 81 Prozent der Men- schen sagten, dass sich ihre Gesundheit verbessert hat. Auch hat der Anteil der Kinderarbeit abgenommen und mehr Menschen haben eine selbstständige Arbeit aufgenommen (SEWA Bharat, 2014). Ob ein flä- chendeckendes Grundeinkommen in Indien zustande kommen wird, ist aufgrund der kontroversen politischen Diskussion fraglich. Die ausgewählten Experimente zeigten positive Wirkungen, allerdings nur kurzfristige. In Nordamerika wurde daneben allerdings auch ein ne- gativer Einfluss auf die Arbeitszeit festgestellt. Diese Ergebnisse sind je- doch nicht universalisierbar, da jeweils nur ein kleiner Anteil der Einwoh- ner Teil des Experiments war und die Experimente befristet waren. Die Frage, ob ein solches Experiment auch mit allen Einwohnern eines Lan- des funktionieren würde, bleibt daher ungewiss. Zudem erscheint ein existenzsicherndes Grundeinkommen vor allem in armen Entwicklungs- ländern sinnvoll, aber nicht in reichen Industrienationen mit existierenden Sozialen Sicherungssystemen.
  • 22. 22 7. (Umsetzungs-) Probleme des bedingungslosen Grund- einkommens Für ein Land wie Deutschland stellen sich neben der Finanzierbarkeit weitere Probleme hinsichtlich des Umgangs mit bestehenden Rentenan- sprüchen, der möglichen Zunahme an Schwarzarbeit, einer erhöhten Migration und in diesem Zusammenhang auch hinsichtlich des Verbleibs Deutschlands in der EU. Finanzierung Ein Problem, das sich in erster Linie stellt, ist die Finanzierbarkeit eines solchen bedingungslosen Grundeinkommens für alle Menschen in Deutschland. Die Kosten würden je nach Ansatz unterschiedlich ausfal- len. So liegen die Kosten eines bedingungslosen Grundeinkommens nach Götz Werner bei knapp 818 Milliarden Euro. Dieser Berechnung wird eine Empfängerzahl von 68,2 Millionen Menschen über 18 Jahre und ein bedingungsloses Grundeinkommen in Höhe von 1.000 Euro zu- grunde gelegt. Die derzeitigen Staatsausgaben für Sozialleistungen lie- gen bei 850 Milliarden Euro (BMAS, 2015). Die Sozialversicherung voll- ständig abzuschaffen, ist unmöglich, da die wenigsten Menschen im Fal- le von Krankheit die Arzt- und Krankenhauskosten selbst aufbringen können. Aber auch wenn alle Sozialleistungen abgeschafft würden, bleibt die Frage der Finanzierung im Hinblick auf den Umgang mit Mehr- bedarfen bestehen. Für die Berechnung der Kosten eines bedingungslosen Grundeinkom- mens nach Althaus wurde ebenfalls eine Einwohnerzahl von 68,2 Millio- nen Menschen über 18 Jahre und eine Einwohnerzahl von 13 Millionen Menschen unter 18 Jahre zugrunde gelegt. Während Althaus selbst Mehreinnahmen von 46 Milliarden Euro pro Jahr berechnet hat, rechnet der Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftlichen Entwicklung (SVR) mit Mindereinnahmen des Staates von circa 230 Mil- liarden Euro, wenn das Grundeinkommensmodell in unveränderter Form umgesetzt werden soll (SVR, 2007, 230). Würden einzelne Elemente et- was angepasst werden, wäre das Modell nach Althaus zu finanzieren, die erwarteten positiven ökonomischen Entwicklungen würden jedoch nicht in der ursprünglich erwarteten Form erreicht werden können. Zu- dem ist die Finanzierung des Solidarischen Bürgergelds stark von der
  • 23. 23 abgeführten Einkommensteuer abhängig. Dass Menschen trotz des be- dingungslosen Grundeinkommens weiterarbeiten, ist daher eine Bedin- gung für das Grundeinkommen selbst. Sowohl das Modell der thüringi- schen Landesregierung als auch das Modell von Götz Werner sehen zu- sätzliche Zahlungen an Bedürftige – aber dann nur nach Bedürftigkeits- prüfung – sowie an Menschen mit Behinderung vor. Solche über das Grundeinkommen hinausgehenden ergänzenden Transfers würden sich im politischen Prozess zwangsläufig ergeben. Damit entstehen zum ei- nen weitere Kosten, die in den Berechnungen nicht einbezogen sind. Zum anderen stellt sich die Frage, wie haltbar ein wesentliches Argu- ment für das Grundeinkommen – nämlich die Senkung der Bürokratie- kosten – ist. Auch die Erfüllung der bestehenden Rentenansprüche stellt eine Her- ausforderung dar, die bei einer Einführung des bedingungslosen Grund- einkommens berücksichtigt werden muss. Millionen von Menschen ha- ben bis dato in das Rentensystem eingezahlt, ihre Rentenansprüche bleiben bestehen. Im Vorschlag der thüringischen Landesregierung ist für Zusatzrenten und Rentenzulagen eine 12-prozentige Lohnsummen- steuer vorgesehen, die vom Arbeitgeber gezahlt wird. Mit den Einnah- men aus der Lohnsummensteuer sollen die bestehenden Rentenansprü- che beglichen werden. Bonin und Schneider (2007) weisen darauf hin, dass trotz der Einnahmen durch die Lohnsummensteuer dennoch eine Finanzierungslücke von insgesamt 113 Milliarden Euro besteht. Die Schweizer Volksinitiative „Für ein bedingungsloses Grundeinkom- men“ hat ein monatliches bedingungsloses Grundeinkommen von 2.500 Franken für jeden Erwachsenen vorgeschlagen. Kinder unter 18 Jahren sollen nur ein Viertel von dem Betrag erhalten (625 Franken). Bei einer Einwohnerzahl im Jahr 2012 von 6,5 Millionen Erwachsenen und 1,5 Mil- lionen Kindern ergibt sich ein Finanzierungsbedarf von insgesamt 208 Millionen Franken. Um das Grundeinkommen zu finanzieren, muss jeder Schweizer den Teil seines Erwerbseinkommens abgeben, der unter dem Betrag von 2.500 Euro liegt. Zudem sollen durch das bedingungslose Grundeinkommen Leistungen der sozialen Sicherheit wie Sozialversiche- rungen und Sozialhilfe umgelagert werden. Insgesamt sollen auf diese Weise 55 Milliarden Euro an Leistungen ersetzt werden. Der Schweizer Bundesrat hat für die Schweiz dennoch eine Finanzierungslücke von 25 Milliarden Franken ausgerechnet (Tabelle 3).
  • 24. 24 Tabelle 3 Berechnungen des Schweizer Grundeinkommens Finanzierungsbedarf rund 208 Mrd. Franken (6,5 Mio. * 2.500 Franken + 1,5 Mio. * 625 Franken) Abschöpfung von Erwerbseinkommen 128 Mrd. Franken Ersetzen der Sozialversicherungs- leistungen 55 Mrd. Franken Finanzierungslücke 25 Mrd. Franken Quelle: Schweizer Bundesrat, 2013 Zukunft der Arbeit Ein Argument der Befürworter des Grundeinkommens ist der mögliche Wegfall von Arbeit durch technischen Fortschritt. Durch die technische Entwicklung wird erwartet, dass Tätigkeiten die heute von Menschen durchgeführt werden, in Zukunft von Maschinen erledigt werden. Eine amerikanische Studie kommt zu dem Schluss, dass in den USA 47 Pro- zent der Arbeitsplätze in Kategorien mit hohem Risiko der Automatisie- rung fallen (Frey/Osborne, 2013, 38). Diese Zahlen geben aber lediglich das Potenzial der technischen Möglichkeiten wieder, das die tatsächliche Entwicklung typischerweise überschätzt. Zudem könnte der Fortschritt einige der betroffenen Arbeitsplätze auch nur verändern und gleichzeitig neue schaffen (Bonin et al., 2015, 21 f.). Die Auswirkung des techni- schen Fortschritts auf die Gesamtbeschäftigung ist daher nicht so ein- deutig, wie es von manchen Befürwortern des Grundeinkommens darge- stellt wird. Stettes (2016) zeigt, dass sich noch keine gravierenden Ver- änderungen in der Arbeitswelt durch die zunehmende Verbreitung und Vernetzung von modernen Informations- und Kommunikations- technologien abzeichnen.
  • 25. 25 Zukunft der Arbeitsmoral Wenn Menschen gefragt werden, ob sie trotz eines hohen Lotteriege- winns arbeiten würden, bejaht die Mehrheit diese Frage. So hat eine re- präsentative Umfrage der Forsa (2012) im Auftrag von WestLotto erge- ben, dass lediglich ein Viertel aller Frauen und knapp ein Drittel aller Männer ihren Job kündigen würden, wenn sie 10 Millionen Euro gewän- nen. Ferner gaben 55 Prozent der Befragten in einer Studie des GfK Vereins und der Bertelsmann Stiftung (2015) an, weiterarbeiten zu wol- len, auch wenn sie sehr viel Geld gewännen. Es liegt der Schluss nahe, dass Menschen nicht nur arbeiten, um ihren Lebensunterhalt zu finanzie- ren, sondern auch andere Gründe vorliegen müssen. Stavrova et al. (2011) zeigen, dass Arbeitslose tatsächlich unglücklicher sind als Beschäftigte, doch die Lebenszufriedenheit von Arbeitslosen ist nicht in allen Ländern gleich. In einer Studie, in der die Daten von 28 OECD-Ländern analysiert werden, finden sie heraus, dass nicht aus- schließlich das Bruttoinlandsprodukt oder die Höhe des Arbeitslosen- gelds die unterschiedliche Lebenszufriedenheit in den Ländern erklärt, sondern auch die herrschende soziale Arbeitsnorm. Diese beschreibt die in einer Gesellschaft verankerte soziale Norm, arbeiten zu gehen und nicht der Gesellschaft zur Last zu fallen. Soziale Normen spiegeln somit die Erwartungen der Gesellschaft an das Verhalten von Individuen wider. Abbildung 4 zeigt, dass in Ländern mit einer stark ausgeprägten sozialen Arbeitsnorm die Lebenszufriedenheit von Arbeitslosen geringer ist als in Ländern mit einer weniger stark ausgeprägten sozialen Arbeitsnorm. Die soziale Norm der Arbeitsmoral kann auch den Unterschied zwischen Lotteriegewinnern und Empfängern eines bedingungslosen Grundein- kommens erklären. Lotteriegewinner werden auch nach ihrem Gewinn eher weiterarbeiten, da die Gesellschaft und die verankerten Normen sich durch ihren Lotteriegewinn nicht verändern. Die soziale Norm, zu arbeiten, bleibt bestehen und ein Lotteriegewinner würde sie daher nicht in Frage stellen. Aber beim bedingungslosen Grundeinkommen wäre je- der ein Empfänger des Grundeinkommens. Was mit der Arbeitsnorm geschehen würde, wenn aufgrund des bedin- gungslosen Grundeinkommens immer mehr Menschen die Ansicht teilen würden, auf Kosten der Anderen zu leben, erodiert die finanzielle Grund-
  • 26. 26 y = -1,7036x + 12,165 R² = 0,3289 3,5 4 4,5 5 5,5 6 6,5 7 7,5 8 2,7 2,9 3,1 3,3 3,5 3,7 3,9 4,1 4,3 Lebenszufriedenheit soziale Arbeitsnorm lage für Solidarität und Umverteilung. Die Arbeitsmoral und der Grund- satz der Selbstversorgung würden schwinden (Stiftung Marktwirtschaft, 2013). Die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ist da- her ein gefährliches Experiment. Da die Lebenszufriedenheit Arbeitsloser mit sinkender Arbeitsnorm steigt, besteht die Gefahr, dass nicht alle Menschen eine Tätigkeit aufnehmen werden, sondern durch Moral ha- zard vom Altruismus anderer profitieren (Werner et al., 2012, 242). Abbildung 4 Lebenszufriedenheit von Arbeitslosen 1) Korrelation r = -0,57; Signifikanz auf dem 1-Prozent-Fehlerniveau; soziale Arbeits- norm auf einer Skala von 1 (schwache soziale Arbeitsnorm) bis 5 (starke soziale Ar- beitsnorm); Lebenszufriedenheit auf einer Skala von 1 (sehr unzufrieden) bis 10 (sehr zufrieden); Werte für 28 OECD-Länder in den Jahren von 1999 bis 2009; teil- weise mehrere Erhebungen pro Land. Quelle: Stavrova et al., 2011; eigene Berechnungen Neben der Motivation, eine Arbeit aufzunehmen, könnte durch das be- dingungslose Grundeinkommen auch die Motivation, in Humankapital zu investieren, verdrängt werden. So brechen bereits ein Drittel aller Ba- chelorstudenten ihr Studium an der Universität frühzeitig ab (Studienan- fänger 2008/2009) (Heublein et al., 2014). Auch knapp ein Viertel aller
  • 27. 27 Ausbildungsverträge werden vorzeitig gelöst (Bundesinstitut für Berufs- bildung (BIBB), 2012) und in einigen Bundesländern liegt die Quote der Schulabbrecher bei 8 Prozent und höher (Statistisches Bundesamt, 2015). Dass das bedingungslose Grundeinkommen eher zu einem An- spruchsdenken und Unselbstständigkeit führt, anstatt Bildungsinvestitio- nen zu fördern, ist zu befürchten. Konsequenzen für die deutsche Wirtschaft und Gesellschaft Die Motive hinter den Ideen der Befürworter sind unterschiedlich und führen mitunter zu großen Risiken. So soll beispielsweise im Modell nach Götz Werner der Arbeitnehmer in seiner Position gestärkt werden. Mit einem festen monatlichen Grundeinkommen soll er Tätigkeiten, die nicht seinen Qualifikationen entsprechen, oder Tätigkeiten mit langen Arbeits- zeiten oder einem zu geringen Gehalt ablehnen können. Hier verbirgt sich aber gleichzeitig auch ein Risiko. So besteht die Gefahr, dass durch die Lohnsubventionierung der Niedriglohnsektor weiter ausgebaut wird und durch die Flexibilisierung des Arbeitsmarktes prekäre Beschäftigung zunimmt. Soziale Ungleichheit kann infolgedessen sogar noch weiter steigen. Um hohe Gehälter und Vermögen höher zu besteuern, soll ein einheitli- cher Einkommensteuersatz eingeführt werden, der ab dem ersten ver- dienten Euro gilt. Je nach Ausgestaltung des Grundeinkommens und Höhe des Steuersatzes ist ein weiterer Anstieg der Schattenwirtschaft zu erwarten (Habermacher/Kirchgässner, 2013, 7), insbesondere da die Reziprozität noch viel weniger ausgeprägt wäre als im derzeitigen Sys- tem. Die höhere Besteuerung hoher Gehälter und Vermögen birgt zudem die Gefahr, dass Humankapital abwandert. Wenn Fachkräfte aufgrund eines niedrigeren Steuersatzes im Ausland ein höheres Nettogehalt verdienen, wird eine Auswanderung für sie attraktiver. Gleichzeitig könnte Deutsch- land durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens attraktiver für Geringverdiener aus dem Ausland werden. In der Europäi- schen Union herrscht Arbeitnehmerfreizügigkeit, weshalb Zuwanderung nicht begrenzt werden kann. Zwar sehen manche Modelle eine Begren- zung des Grundeinkommens für Ausländer vor, doch nach Urteilen des Bundessozialgerichts (BSG) (2015, 17) können EU-Bürger nach einem Aufenthalt von 6 Monaten nicht von Sozialhilfe ausgeschlossen werden.
  • 28. 28 Für die Anziehungskraft des Sozialsystems ist auch die Höhe des Grundeinkommens entscheidend. Der Nettoverdienst lag im Jahr 2014 zwar im Durchschnitt in keinem EU-Land unter 600 Euro, aber in sechs Ländern unter 1.000 Euro pro Monat (siehe Abbildung 5). Abbildung 5 Durchschnittlicher monatlicher Nettoverdienst in EU-Ländern 1) Nettoverdienste 2014 in Euro; bereinigt nach deutscher Kaufkraftparität. Quelle: Eurostat, 2016; eigene Berechnungen 0 500 1000 1500 2000 2500 Bulgarien Rumänien Lettland Litauen Ungarn Slowakei Estland Kroatien Tschechien Polen Slowenien Portugal Griechenland Malta Italien Spanien Irland Dänemark Finnland Belgien Frankreich Österreich Schweden Deutschland Vereinigtes Königreich Niederlande Luxemburg
  • 29. 29 Nicht nur die Zuwanderung aus EU-Ländern könnte durch die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens in Deutschland zunehmen. Schon heute nehmen Menschen lebensgefährliche Risiken auf sich, um nach Europa zu kommen. Viele verunglücken dabei tödlich. Allein im Jahr 2015 wurden in Deutschland 1,09 Millionen Flüchtlinge im EASY- Verfahren registriert und knapp 477.000 Asylanträge entgegengenom- men (Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, 2015). Es ist leicht vor- stellbar, dass ein bedingungsloses Grundeinkommen, das dem Vielfa- chen eines Einkommens in vielen Ländern entspricht, die Anreize zur Wohlfahrtswanderung weiter erhöht. 8. Fazit Aufgrund dieser Probleme ist die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens ein gefährliches Experiment. Ursache für die Prob- leme ist insbesondere die geforderte Bedingungslosigkeit des Grundein- kommens. Diese würde das Problem fehlender Arbeitsanreize des Sozi- alstaats nicht lösen, sondern weiter verschärfen. Eine weniger drastische Reformierung des deutschen Sozialsystems ist daher besser geeignet, um Probleme wie die hohen Bürokratiekosten zu lösen oder die (teilwei- se empfundene und erlebte) Stigmatisierung von Sozialtransferempfän- gern zu überwinden. Reformen innerhalb des bestehenden Systems sind mühsamer, erfor- dern mehr Detailkenntnisse und sind evolutionär und nicht revolutionär. Aber zugleich sind sie auch keine Fiktion und keine Illusion, die den Blick auf die Realität verstellen und Anstrengungen zur Weiterentwicklung der Sozialen Marktwirtschaft erlahmen lassen.
  • 30. 30 Literatur Althaus, Dieter, 2007, Solidarisches Bürgergeld. Ein Konzept für den So- zialstaat von morgen, in: Hagemann, Tim (Hrsg.), Deutschland morgen – Visionen unserer Zukunft, Bielefeld, S. 130–138 BAMF – Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Hrsg.), 2015, Asylge- schäftsstatistik für den Monat Dezember 2015, Nürnberg BDA – Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände, 2014, Kombi-Einkommen verbessert Teilhabechancen, http://www.arbeitgeber.de/www/arbeitgeber.nsf/res/Kombi- Einkommen.pdf/$file/Kombi-Einkommen.pdf [18.5.2016] BDA (Hrsg.), BDI - Bundesverband der Deutschen Industrie (Hrsg.), DIHK – Deutscher Industrie- und Handelskammertag (Hrsg.), 2010, Ar- beitsanreize stärken – Erwerbsfreibeträge beim Arbeitslosengeld II sinn- voll reformieren, Berlin BIBB – Bundesinstitut für Berufsbildung (Hrsg.), 2012, Weiterhin hohe Quote vorzeitig gelöster Ausbildungsverträge, in: Berufsbildung in Wis- senschaft und Praxis, Nr. 2, Bonn BMAS – Bundesministerium für Arbeit und Soziales (Hrsg.), 2016, Sozi- albudget 2015, Bonn Bonin, Holger / Gregory, Terry / Zierahn, Ulrich, 2015, Übertragung der Studie von Frey/Osborne (2013) auf Deutschland, ZEW Kurzexpertise, Nr. 57, Mannheim Bonin, Holger / Schneider, Hilmar, 2007, Beschäftigungswirkungen und fiskalische Effekte einer Einführung des Solidarischen Bürgergelds, Bonn Boss, Alfred / Christensen, Björn / Schrader, Klaus, 2010, Die Hartz IV- Falle: Wenn Arbeit nicht mehr lohnt, in: Kieler Diskussionsbeiträge, Nr. 474/475, Kiel
  • 31. 31 Brown, Alessio / Merkl, Christian / Snower, Dennis, 2010, Comparing the Effectiveness of Employment Subsidies, Kiel Working Paper, Nr. 1302, Kiel BSG – Bundessozialgericht (Hrsg.), 2015, Die Tätigkeit des Bundessozi- algerichts im Jahr 2015. Eine Übersicht, Kassel Bundesagentur für Arbeit (Hrsg.), 2015, Der Arbeits- und Ausbildungs- markt in Deutschland - Monatsbericht Oktober 2015, Nürnberg Dahlmann, Frank, o. J., Was wurde aus dem Grundeinkommen in Nami- bia?, http://www.brandeins.de/lesen/was-wurde-aus/grundeinkommen-in- namibia/ [21.4.2016] De Leeuw, Suzanne G. / Rüber, Ina E., 2015, Basic Income – Just a vague utopian concept or a promising solution to precariousness? (un- veröffentlichtes Manuskript) Enste, Dominik H., 2008, Bedingungsloses Grundeinkommen. Traum oder Albtraum für die Soziale Marktwirtschaft?, RHI-Diskussion, Nr. 5, München Enste, Dominik H. / Schäfer, Holger, 2008, Sozialstaatskonzepte und Erwerbsarbeit, in: Institut der deutschen Wirtschaft Köln (Hrsg.), Die Zu- kunft der Arbeit in Deutschland, Köln, S. 249–268 Eurostat, 2016, Nettojahresverdienste, http://appsso.eurostat.ec.europa.eu/nui/show.do [21.4.2016] Fitzenberger, Bernd, 2008, Nach der Reform ist vor der Reform? Eine arbeitsökonomische Analyse ausgewählter Aspekte der Hartz-Reformen, Mannheim Forget, Evelyn L., 2011, The Town With No Poverty. Using Health Ad- ministration Data to Revisit Outcomes of a Canadian Guaranteed Annual Income Field Experiment, University of Manitoba, https://public.econ.duke.edu/~erw/197/forget-cea%20%282%29.pdf [15.6.2016]
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  • 34. 34 Spannagel, Dorothee, 2015, Das bedingungslose Grundeinkommen: Chancen und Risiken einer Entkoppelung von Einkommen und Arbeit, WSI Report, Nr. 24, Düsseldorf Statistisches Bundesamt, 2016, Ausgaben der Sozialversicherung – Kern- und Extrahaushalte, Wiesbaden Statistisches Bundesamt, 2015, Fachserie 11.1 – Allgemeinbildende Schulen, https://www.destatis.de/DE/Publikationen/Thematisch/ Bildung- Forschung Kultur/Schulen/AllgemeinbildendeSchulen.html [12.5.2016] Stavrova, Olga / Schlösser, Thomas / Fetchenhauer, Detlef, 2011, Are the unemployed equally unhappy all around the world? The role of the social norms to work and welfare state provision in 28 OECD countries, in: Journal of Economic Psychology, 32. Jg., Nr. 1, S. 159–171 Stettes, Oliver, 2016, Arbeitswelt und Arbeitsmarktordnung der Zukunft. Welche Schlüsse können aus der vorliegenden empirischen Evidenz be- reits geschlossen werden?, INSM-Gutachten, Köln Stiftung Marktwirtschaft (Hrsg.), 2013, Das bedingungslose Grundein- kommen – ein unhaltbares Versprechen, Berlin SVR – Sachverständigenrat zur Begutachtung der gesamtwirtschaftli- chen Entwicklung (Hrsg.), 2007, Das Erreichte nicht verspielen. Jahres- gutachten 2007/2008, Wiesbaden SVR (Hrsg.), 2010, Chancen für einen stabilen Aufschwung. Jahresgut- achten 2010/11, Wiesbaden Werner, Götz, 2007, Einkommen für alle, Köln Werner, Götz W. / Eichhorn, Wolfgang / Friedrich, Lothar, 2012, Das Grundeinkommen. Würdigung – Wertungen – Wege, Karlsruhe WSI – Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliches Institut der Hans- Böckler-Stiftung, 2016, Gehaltscheck Sozialberufe, https://www.lohnspiegel.de/html/berufsgehaelter.php [21.4.2016]