Koller Sammlung von Elfenbeinobjekten Auction 30 September 2021
1. Auktion: 30. September 2021
Auktion: 30. September 2021
SAMMLUNG VON ELFENBEINOBJEKTEN
SAMMLUNG VON ELFENBEINOBJEKTEN
2.
3.
4. AUKTION IBID 122
Bieten ab 21.09 bis 5./6.10.2021 Vorbesichtigung: Fr. 24. bis Di. 28. September, 10–18 Uhr
Gemälde,ZeichnungenGrafikAlterMeisterdes19.Jhs.
BücherAutographen,Schmuck,Möbel,Uhren,Varia,Porzellan
IBID ALTEGRAFIKZEICHNUNGEN
Bieten ab 21.09 bis 6.10.2021
IBID BÜCHER AUTOGRAPHEN
Bieten ab 21.09 bis 5.10.2021
IBIDMÖBELUHREN
Bieten ab 21.09 bis 5.10.2021
IBIDVARIASKULPTUREN
Bieten ab 21.09 bis 5.10.2021
IBID PORZELLAN
Bieten ab 21.09 bis 5.10.2021
IBID SCHMUCK
Bieten ab 21.09 bis 6.10.2021
IBID GEMÄLDE ALTER MEISTER DES 19. JHS.
Bieten ab 21.09 bis 6.10.2021
AUKTIONSPROGRAMM
AUKTIONEN SEPTEMBER 2021 (A198 IBID 122)
5. TEPPICHE
Donnerstag,30.September2021,9.30 Uhr
Lot 1501 – 1583
SAMMLUNG VON ELFENBEINOBJEKTEN
Donnerstag,30.September2021,11.00 Uhr
Lot 1301 – 1368
MÖBEL, PENDULEN,
SKULPTUREN, SILBER, PORZELLAN
Donnerstag,30.September2021,13.00 Uhr
Lot 1001 – 1248
ANTIKE WAFFEN
Donnerstag,30.September2021,17.00 Uhr
Lot 1401 – 1498
Koller Auktionen AG, Hardturmstrasse 102, 8031 Zürich, Schweiz
Tel +41 44 445 63 63, Fax +41 44 273 19 66
office@kollerauktionen.ch, www.kollerauktionen.ch
Auktion: 30. September 2021
DECORATIVE ARTS
MÖBEL, UHREN, SILBER, PORZELLAN, TEPPICHE
ANTIKE WAFFEN, SAMMLUNG VON ELFENBEINOBJEKTEN
DECORATIVE
ARTS
A198
SEPTEMBER
2021
BÜCHER AUTOGRAPHEN
Mittwoch, 29. September 2021, 14.00 Uhr
Lot 101 – 363 501 – 527
SEPTEMBER
2021
Auktion: 29. September 2021
BÜCHER, BUCHMALEREI AUTOGRAPHEN
BÜCHER,
BUCHMALEREI
AUTOGRAPHEN
A198
ALTE GRAFIK
Freitag, 1. Oktober 2021, 10.30 Uhr
Lot 3601 – 3636
ZEICHNUNGEN
Freitag, 1. Oktober 2021, 11.00 Uhr
Lot 3401 – 3488
GEMÄLDE ALTER MEISTER
Freitag, 1. Oktober 2021, 14.00 Uhr
Lot 3001 – 3072
GEMÄLDE DES 19. JH.
Freitag, 1. Oktober 2021, 16.00 Uhr
Lot 3201 – 3253
Koller Auktionen AG, Hardturmstrasse 102, 8031 Zürich, Schweiz
Tel +41 44 445 63 63, Fax +41 44 273 19 66
office@kollerauktionen.ch, www.kollerauktionen.ch
A198
OKTOBER
2021
GEMÄLDE
ALTER
MEISTER
UND
DES
19.
JH.,
ZEICHNUNGEN
UND
ALTE
GRAFIK
Auktion: 1. Oktober 2021
GEMÄLDE ALTER MEISTER DES 19. JH.
ZEICHNUNGEN UND ALTE GRAFIK
Hardturmstrasse 102, 8031 Zürich, Schweiz
VORBESICHTIGUNG
Fr. 24. bis Di. 28. September, 10–18 Uhr
6. Koller Auktionen ist Partner von Art Loss Register. Sämtliche Gegenstände in diesem Katalog, sofern sie eindeutig identifizierbar sind und
einen Schätzwert von mind. € 1000 haben, wurden vor der Versteigerung mit dem Datenbestand des Registers individuell abgeglichen.
EURO-Schätzungen
Die Schätzungen in Euro wurden zum Kurs von 1.08 umgerechnet und auf zwei Stellen gerundet, sie dienen nur zur Orientierung.
Verbindlich sind die Angaben in Schweizer Franken.
Decorative Arts S. 1
Sammlung von Elfenbeinobjekten S. 145
Antike Waffen S. 193
Teppiche S. 193
Adressen S. 256
Auktionsbedingungen S. 260
Auction Conditions S. 262
Auktions-Auftrag S. 264
AUKTIONEN
Hardturmstrasse 102
8031 Zürich, Schweiz
7. Zusätzliche Informationen und Abbildungen:
www.kollerauktionen.ch
Sammlung von Elfenbeinobjekten
AUKTION
Donnerstag, 30. September 2021, 11.00 Uhr
VORBESICHTIGUNG
Freitag 24. bis Dienstag 28. September 2021, 10–18 Uhr
English descriptions and additional photos:
www.kollerauctions.com
Stephan Koller
Möbel Dekorationen
Head of Department
Tel. +41 44 445 63 20
skoller@kollerauktionen.ch
Giordana Schmid
Möbel Dekorationen
Tel. +41 44 445 63 52
schmid@kollerauktionen.ch
Bitte beachten Sie, dass alle in dieser Auktion angebotenen Elfenbeinobjekte für den Export ins
Ausland eine Cites Genehmigung benötigen. Falls Sie eines dieser Stück kaufen und aus der Schweiz
exportieren wollen, erkundigen Sie sich bitte vor der Auktion über die Import-Bestimmungen des
Ziellandes.
8. | 146
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1301* ♣
GROSSES GOTISCHES
TRIPTYCHON / FLÜGELALTAR
Frankreich, 19. Jh. Eiche geschnitzt mit
Rosetten, Dreipassen sowie Krabben. In
hochrechteckiger Form mit Spitzgiebel.
Die Türen in Rundbogenform, innen je
mit zwei Elfenbeinreliefs besetzt, die
Szenen aus dem Leben Jesu darstel-
len. Das Mittelfeld mit Darstellung einer
Kreuzgruppe, darunter Maria mit Kind
flankiert von zwei Heiligen. Die Elfenbein-
reliefs gerahmt von gotischen Archi-
tekturmotiven. Reste von Bemalung.
Eisenbeschläge. 61 x 20 x 104 cm.
Risse im Elfenbein sowie im Holz.
Schönes Triptychon in spätgotischer
Manier, das sich wohl an ein bestehendes
Vorbild anlehnt.
CHF 4 000 / 7 000
(€ 3 700 / 6 480)
1302* ♣
CORPUS CHRISTI FRAGMENT
Portugal, 17. Jh. Elfenbein mit bernsteinfarbener Patina. Christus
mit leicht sichelförmigem Gesicht. H 18 cm.
Fragment von schöner und feiner Qualität, das sich an Arbeiten
der Zeit des 14. Jahrhunderts orientiert. Eine vergleichbare Arbeit
im Victoria Albert Museum in London, beschrieben als hispa-
no-philipinische Arbeit abgebildet bei: Marjorie Trusted: Victoria
and Albert Museum. Baroque Later Ivories. S. 358, Nr. 351.
CHF 800 / 1 000
(€ 740 / 930)
9. | 147
1303* ♣
GROSSE MADONNA MIT KIND
Frankreich, 19. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten und mit Resten
von Bemalung. Die Krone mit farbigen Glassteinen besetzt.
H 47 cm.
Risse und kleine Fehlstellen.
CHF 1 500 / 2 500
(€ 1 390 / 2 310) 1304* ♣
GROSSE ELFENBEINFIGUR DES HEILIGEN PETRUS
Deutschland, um 1900. Elfenbein vollrund geschnitten. Der Heili-
ge mit Buch und Schlüssel. Auf oktogonalem Sockel mit Taube in
Medaillon verziert, begleitet von vier musizierenden Putten. Auf
flachem Holzsockel. H ohne Sockel 80 cm.
Grosse, aus einem ganzen Stosszahn geschnittene Figur.
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
10. | 148
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1306* ♣
THRONENDE MARIA LACTANS
Neugotisch, Frankreich, 19. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten. Maria sitzend auf
einem gotischen Chorstuhl, das Kind auf dem Schoss stillend. H 32 cm.
Minimale Risse.
Die Figur orientiert sich wohl an einer Figur im Musée du Louvre, welche 1828 aus der
Sammlung Révoil angekauft wurde. Die Figur im Louvre ist ebenso wie eine thronen-
de Madonna mit Kind im Victoria Albert Museum sowie drei Figuren der Heiligen
Katharina äusserst stilecht gearbeitet. Sie werden einem Fälscher zugeschrieben,
der als Agrafe Forger bekannt ist. Vgl. Jaap Leeuwenberg: Early Nineteenth-Century
Gothic Ivories. In: Achener Kunstblätter, Sonderdruck aus Band 39, Aachen 1969, S.
121, Abbildung 20.
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
1307* ♣
KLEINE PIETÀ
Wohl ein Abbild einer Pietà aus einem Wallfahrtsort, 17./18. Jh.
Elfenbein vollrund geschnitten, mit bernsteinfarbener Patina. Auf
einfacher Bank sitzende Madonna, den Leichnahm Christi auf
dem Schoss. Verso mit Öse. H 6 cm.
Fehlstellen.
CHF 500 / 800
(€ 460 / 740)
1305* ♣
TRIPTYCHON IN FORM EINES BISCHOFS
Deutschland, um 1860/80. Elfenbein vollrund geschnitten
in Form eines Bischofs mit Bischofshut und Stab. Die Figur
auf zwei Flügel öffnend, innen die Krönung von Henri III
darstellend sowie bezeichnet „Herzog von Anyou König von
Polen“. H 28 cm.
Risse.
Solche Klappaltare in figürlicher Form erfreuten sich im 19.
Jh. grosser Beliebtheit. Sie sind eine Erfindung jener Zeit
und greifen stilistisch auf frühere Epochen zurück. Als Mo-
tive finden sich sowohl weltliche als auch religiöse, wobei
diese durchaus auch gemischt sein können.
Formgleiche Modelle tauchen immer wieder auf dem
Antiquitätenmarkt auf. Eine über die Internet-Plattform
Catawiki angebotene Figur eines Bischofs mit einem
sich auf eine Krönungsszene öffnenden Triptychon weist
grosse Parallelen zum vorliegenden Objekt auf (8.2.2021,
Lot Nr. 44586467). Bis auf wenige abweichende Dekorele-
mente und der fehlenden Inschrift sind die beiden Figuren
jedoch verwandt.
CHF 800 / 1 200
(€ 740 / 1 110)
11. | 149
1308* ♣
RELIEF MIT EINER SCHLACHTENSZENE
Deutschland oder Italien, 17. Jh. Elfenbein durchbrochen geschnitten mit
einer vielfigurigen Darstellung einer Schlacht mit osmanischen Reitern und
Kriegern. H 12,5 cm.
Kleinere Risse.
Bewegte und dynamische Darstellung einer Reiterschlacht, die aus einem
Halbsegment eines Stosszahns gearbeitet ist. Die durchbrochene Arbeits-
weise verstärkt die dynamische Wirkung und lässt die Arbeit dreidimensional
erscheinen. Auf den selben Effekt baute auch Jakob Auer, etwa bei der Ar-
beit Sieg der Engel über die Teufel, heute im Bayerischen Nationalmuseum
in München, datiert 1669. (Vgl. Eugen v. Philippowich: Elfenbein, Eschwege
1961, S. 170).
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
1309* ♣
ZWEI KNOCHEN-PLAKETTEN
Norditalien/Venedig, 15./16. Jh. Knochen geschnitzt im Relief, jeweils Dar-
stellung eines Mannes. H 10,5 cm.
Minimale Risse.
Solche Knochenplaketten wurden als Dekoration auf Schatullen aufge-
bracht, die aus Holz und Knochen bzw. Elfenbein gefertigt wurde. Bekannt
für diese Art von Arbeiten war die Werkstatt der Embriachi in Venedig. Vgl.
Margaret Gibson: The Liverpool Ivories, Liverpool 1994, S. 106. Kästchen,
die solche Plaketten tragen, befinden sich etwa im Museo Nazionale di
Ravenna: Luciana Martini: Oggetti in Avorio e osso nel Museo Nazionale die
Ravenna Sec. XV-XVI, S. 30, Abb. 9 und 10.
CHF 500 / 800
(€ 460 / 740)
12. | 150
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1310* ♣
MADONNA MIT KIND
Dieppe oder Deutschland, wohl Ende 17./Anfang 18. Jh. Elfenbein
vollrund geschnitten. Die Gottesmutter steht leicht im Kontrapost
und trägt das Kind in ihrem linken Arm, die rechte Hand umfasst
dessen Fuss. Auf gedrechseltem Holzsockel. H Figur 16,5 cm.
Reparatur an der Schulter des Kindes.
CHF 1 500 / 2 000
(€ 1 390 / 1 850)
1311* ♣
MADONNA MIT KIND
Frankreich, 19. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten. Die Gottes-
mutter leicht im Kontrapost stehend, das Kind sitzt in ihrem linken
Arm. H 20,5 cm.
Feine Risse.
Die Figur ist eine Anlehnung an die französischen Madonnen des
14. Jahrhunderts, in der die fürsorgliche Beziehung zwischen
Mutter und Kind dargestellt wird. Vgl. Hermann Schnitzler, Fritz
Volbach, Peter Bloch: Skulpturen. Sammlung E. und
M. Kofler-Truninger, Luzern, Bd. 1, S. 43 mit Abbildung einer thro-
nenden Muttergottes, ehemals aus der Sammlung J. Stein Paris.
CHF 800 / 1 200
(€ 740 / 1 110)
1312* ♣
FIGUR EINER FRAU
Deutschland, in der Art von Leonhard Kern, wohl 17. Jh. Elfenbein
vollrund geschnitten. Die Frau steht an einem Baumstrunk und
hält einen Zweig in der Hand. H 20 cm.
Die Figur erinnert stark an Arbeiten des im 17. Jh. aus Franken
stammenden Bildschnitzers Leonhard Kern. Dieser erlangte
für die Herstellung kleiner Kabinettstücke und Figuren grosse
Bekanntheit. Vergleichbar in der Anlage der Figur etwa eine
Darstellung der Hebe - Temperantia, Bestand des Bode Museums
Berlin (Inv. 716). Christian Theuerkauff: Die Bildwerke in Elfenbein
des 16.-19. Jahrhunderts, Berlin 1986, S. 164-165. Ebenso die
Drei Grazien im Landesmuseum Württemberg in Stuttgart (Inv. Nr.
1981-5).
CHF 5 000 / 8 000
(€ 4 630 / 7 410)
13. | 151
1313* ♣
DECKELHUMPEN
Deutschland, um 1830/40. Elfenbein geschnitten im Hochrelief
sowie teils vollrund, die Wandung mit mythologischen Darstellung
von Meereswesen. Der flache Klappdeckel mit Delfinaufsatz.
Runder Henkel mit Meerjungfrau beschnitzt. H 24 cm.
Delfinschwanz unvollständig, kleinere Risse und Fehlstellen.
CHF 4 000 / 5 000
(€ 3 700 / 4 630)
1314* ♣
GROSSER DECKELBECHER MIT SILBERMONTUR
Historismus, Deutschland um 1860/80. Elfenbein geschnitten im
Hochrelief mit Puttoreigen mit Hunden. Aufgesetzter Deckel mit
zwei vollrund gearbeiteten, spielenden Putten. Silbermontierung,
wohl Hanau, graviert mit Blumen- und Blattfriesen. Punziert.
H 30,5 cm, D 16 cm.
Grosser Riss im Elfenbein.
CHF 5 000 / 8 000
(€ 4 630 / 7 410)
14. | 152
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1316* ♣
MONDSICHELMADONNA
Indo-portugiesisch, wohl Goa, 2. Hälfte 17. Jh. Elfenbein vollrund
geschnitten sowie polychrom gefasst und teilvergoldet. Die
Gottesmutter auf einer Mondsichel stehend. Auf geschnitztem
und polychrom gefasstem Wolkensockel mit durchbrochenem
Blattdekor. H 18,1 / 28,7 cm, Brutto 687 gr.
Fehlstellen, Fassung teils berieben.
CHF 4 000 / 7 000
(€ 3 700 / 6 480)
1315* ♣
MADONNA
Indo-portugiesisch, wohl Goa, 2. Hälfte 17. Jh. Elfenbein vollrund
geschnitzt sowie polychrom gefasst und teilvergoldet. Auf Wol-
kensockel mit durchbrochenem Blattdekor in Teakholz, polychrom
gefasst. H 18/29,6 cm, Brutto 646 gr.
Fehlstellen, Fassung teils berieben.
Nachdem die alte hinduistische Stadt Goa im frühen 16. Jh. zur
Hauptstadt ihrer Kolonie Portugiesisch-Indien wurde, entwickelte
sich dort eine eigenständige Art von Schnitzarbeiten, bei der sich
indische und europäische Einflüsse vermischten. Dabei profi-
tierten die europäischen Jesuiten von den günstigen Materialien
sowie den Arbeitskräften vor Ort und gaben zahlreiche religiöse
Skulturen mit christichen Motiven in Auftrag.
CHF 3 500 / 5 000
(€ 3 240 / 4 630)
15. | 153
1317* ♣
DECKELHUMPEN
Deutschland, wohl Erbach um 1860/70. Elfenbein geschnitten. Die Gefässwandung
umlaufend mit feiner reliefierter Darstellung des Kampfes der Kentauren und Lapithen
bei der Hochzeit des Peirithoos und der Hippodameia. Der Deckel mit Eierstabfries
sowie aufgesetzter vollrund geschnittener Figur eines jungen Kentauren. Der Voluten-
henkel in Form einer Herme mit
Akanthusblattdekor. H 34 cm.
Kleinere Bestossungen, Teil des Sockels der Aufsatzfigur fehlt.
CHF 8 000 / 12 000
(€ 7 410 / 11 110)
16. | 154
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1318* ♣
DECKELPOKAL MIT ANTIKER SCHLACHTENSZENE
Deutschland, um 1860/80. Elfenbein geschnitten im Hochrelief.
Die Gefässwandung mit umlaufender antikisierender Schlacht
mit Streitwagen und Kämpfern vor einer Stadt. Flacher Deckel
mit Blattfries sowie aufgesetztem Helm. Zylindrischer Schaft,
beschnitzt mit Medaillons sowie mit Blattfriesen dekorierter
Rundfuss. H 36 cm.
Schaftring leicht unvollständig.
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
1319* ♣
JAGDPOKAL
Erbach oder Michelstadt, um 1860/70. In der Art von Friedrich
Hartmann (1833–1898). Elfenbein geschnitten im Hochrelief,
Darstellung einer Hirschjagd mit Hunden. Bezeichnet: Kissingen.
Auf gedrechseltem Säulenschaft und Rundfuss. Kupfereinsatz.
H 27 cm.
Feine Risse.
In den 60er Jahren nahm man sich in Erbach neben der haupt-
sächlich für den Export geschaffenen Produktion von Schirmgrif-
fen, Tierbroschen, Manschettenknöpfen... vermehrt auch wieder
der figürlichen Elfenbeinschnitzerei an. Friedrich Hartmann war bei
den geschnitzten Tierdarstellungen einer der wichtigen Exponen-
ten. Er studierte nach der Lehre in Erbach an der Münchner Aka-
demie und eröffnete nach seiner Rückkehr eine eigene Werkstatt,
in der er neben in Elfenbein geschnitzten Rosenknospen, für die
er an der Wiener Weltausstellung 1873 eine Auszeichnung erhielt,
auch zahlreiche Pokale, Humpen sowie Figuren schuf. Jagdmotive
als Dekor gehörten dort zu seinen beliebtesten Motiven. Verglei-
che etwa zwei Lichtschirme aus der Zeit um 1860 (Meinrad Maria
Grewenig: Macht Pracht. Europas Macht im 19. Jahrhundert,
2006) oder einen Jagdpockal bei: Christian Scherer: Elfenbein-
plastik seit der Renaissance, Leipzig 1903, S. 125, Abb. 104.
CHF 800 / 1 200
(€ 740 / 1 110)
1320* ♣
DECKELHUMPEN „HOCHZEIT DES BACCHUS UND
ARIADNE“
Deutschland, um 1860/80. Elfenbein geschnitten im Hochrelief.
Die Gefässwandung mit umlaufender Darstellung der Hochzeit
des Bacchus und Ariadne, im Triumphzug auf von Pantern gezo-
genem Streitwagen, gefolgt von musizierenden Putti. Deckel mit
Trauben essendem Putto bekrönt. Auf Maskaronfüssen. Henkel
mit Faun und nackter Frau sowie Maskaron. H 35 cm.
Minimale Risse, geringe Gebrauchsspuren.
CHF 4 000 / 7 000
(€ 3 700 / 6 480)
18. | 156
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1321* ♣
GROSSE PRUNKPLATTE
Deutschland um 1860/80. Elfenbein im Relief geschnitten, Silber
teils emailliert. Montiert auf Schale in dunkel gebeizter Eiche. In
ovaler Form, der Spiegel mit reliefierter Darstellung der Entfüh-
rung der Europa durch Zeus. Der breite Rand mit vier halbrunden
Reserven besetzt, die mythologische Reigen von Wasserwesen
zeigen. Dazwischen vier versilberte Medaillons mit mythologi-
schen Darstellungen, in reliefierter Volutenumrahmung mit poly-
chromen Emaileinlagen und Glassteinen besetzt. Holländischer
Importstempel J. 77 x 60 cm.
Kleinere Ausbrüche und Fehlstellen am Elfenbein sowie am Email.
Solche Prunkschüsseln oder -platten erfreuten sich als Schau-
stücke insbesondere im 17. Jh. grosser Beliebtheit. Sie hatten
keinerlei funktionalen Zweck, sondern dienten rein dekorativen
Zwecken. In der Regel bestanden sie als Set aus Platte und Kanne.
Unsere Platte folgt im Aufbau und in der Gestaltung grundsätz-
lich den barocken Werken, wie etwa der Venusschüssel bzw.
Galatheaschüssel von Johann Michael Maucher (1645-1701),
die im Museo Civico in Bologna aufbewahrt wird (Vgl. Eugen von
Philippowich: Elfenbein, Braunschweig 1962, S. 259, Abb. 196.).
Bezüglich der Silbermontierungen weist sie auch grosse Ähnlich-
keit mit einer Platte im Kunsthistorischen Museum in Wien auf, die
aus dem Augsburger und Nürnberger Raum stammt und ins Jahr
1664 datiert wird. Auch findet sich hier das Thema der Entführung
der Europa im Spiegel. (Kunstkammer, Inv.Nr. 4459).
Solche Schaustücke erlebten im 19. Jh. ein Revival und wurden
entsprechend zahlreich produziert. Vergleiche dazu etwa eine
Bacchanalplatte aus der Zeit um 1880 (Meinrad Maria Grewenig
(Hg.): Macht Pracht. Europas Glanz im 19. Jh. Privatsammlung
Achim Neuse und Volker Wurster, 2006, S. 126) bzw. eine Punk-
platte mit Apoll, die ins Jahr 1889 datiert wird.
CHF 15 000 / 25 000
(€ 13 890 / 23 150)
20. | 158
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1323* ♣
KLEINES ELFENBEIN-
TRIPTYCHON
Dieppe um 1860. Bogenförmi-
ges Triptychon, abschliessend
in Wappenkartusche unter
Krone. Darstellung einer mit-
telalterlichen Krönung in einer
Kirche, im Flachrelief.
10,5 x 6,6(13) cm.
Risse.
CHF 800 / 1 000
(€ 740 / 930)
1322* ♣
ELFENBEINTRIPTYCHON
Frankreich, Dieppe, um 1860.
Bogenförmiges Triptychon mit
Flachschnitzerei, Darstellung von
Reitern, wohl Louis XIV an den
Toren von Strassburg. Aufsatz in
Form des Fleur de Lys Wappen
unter Krone. 14,5 x 9,5(18,5) cm.
Linke Türe mit Riss, Reparaturen
an Scharnieren.
CHF 1 000 / 1 500
(€ 930 / 1 390)
21. | 159
1324* ♣
DECKELHUMPEN
Deutschland, wohl Erbach um 1860. Elfenbein geschnitten im
Hochrelief. Die Wandung mit umlaufender Hirschgruppe mit
Bäumen. Volutenhenkel (evtl. ersetzt). Der abnehmbare Deckel
mit Akanthusblattdekor sowie aufgesetzter Figur eines sitzenden
Hundes. Auf der Unterseite bezeichnet 200 No 403. H 20,5 cm.
Die Gefässwandung innen mit Rissen.
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
1325* ♣
DECKELHUMPEN MIT BACCHANAL
Deutschland um 1860/80. Elfenbein geschnitten im Relief. Ovaler
Humpen, die Wandung mit Bacchanal geschnitzt. Klappdeckel mit
Trauben essendem Faun als Aufsatz. Geschweifter Henkel mit
Meerjungfrau und Panterkopf geschnitzt. 18,5 cm.
Risse und einige Alterungsspuren.
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
22. | 160
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1326* ♣
ELFENBEINTRIPTYCHON
Frankreich, Dieppe um 1870.
Bogenförmiges Triptychon mit
feiner Flachreliefschnitzerei,
Darstellung einer höfischen
Szene mit Kardinal Richelieu und
Königin, wohl Maria Theresia, in
den Türflügeln weitere Adlige.
Geschweifter Aufsatz mit „Fleur
de lys“ Wappen unter Krone.
9,5(18) x 15,5 cm.
Reparatur an einem Scharnier.
CHF 1 000 / 1 500
(€ 930 / 1 390)
1327* ♣
FLIEHENDER WILDDIEB
Wohl Deutschland, 19. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten. Fliehen-
der Dieb mit Hase und Huhn in der linken Hand sowie einem Sack
auf dem Rücken. Auf rundem Holzsockel. Auf der Sockelunter-
sicht eine alte Etikette mit Inschrift. H ohne Sockel 12,5 cm.
Risse und Gebrauchsspuren. Schwert fehlt.
CHF 800 / 1 200
(€ 740 / 1 110)
23. | 161
1328* ♣
DECKELHUMPEN
Deutschland um 1860/80. Elfenbein fein
geschnitten. Die Wandung mit musizierendem
Puttenreigen, der Sockel mit Weinranken, Mas-
karons und Volutenfüssen. Klappdeckel mit auf
Ziegenbock reitendem Jungen. Vollrund gear-
beiteter Henkel mit Engelsbüste, Akanthusblatt
und Weinreben. H 41 cm.
CHF 6 000 / 8 000
(€ 5 560 / 7 410)
24. | 162
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1329* ♣
KLEINER POKAL
Deutschland, um 1860. Elfenbein geschnitten im Relief. Die
Gefässwandung beschnitzt mit mythologischen Darstellung und
Festons. Auf gedrechseltem Schaft und Rundfuss. H 15 cm.
Feine Risse.
CHF 500 / 700
(€ 460 / 650)
1330* ♣
KLEINER POKAL MIT SILBERMONTIERUNG
Deutschland, um 1860. Die Gefässwandung teils durchbrochen,
geschnitten in Elfenbein mit Darstellung eines bacchantischen
Reigens mit Hund. Silbermontierung und Balusterschaft auf
Rundfuss, getrieben mit Früchten, Muscheln und Palmetten.
Undeutlich punziert. H 18 cm.
Kleines Loch im Fuss.
CHF 800 / 1 200
(€ 740 / 1 110)
1331* ♣
ELFENBEINPOKAL
Deutschland um 1860. Elfenbein geschnitten. Leicht konisches
Gefäss, die Wandung umlaufend mit einem bacchantischen Rei-
gen im Dreiviertelrelief. Der kannelierte Schaft sowie Rundfuss mit
Akanthusblattdekor. Risse im Fuss und Gefäss. H 20 cm.
CHF 600 / 1 000
(€ 560 / 930)
1332* ♣
GROSSER DECKELHUMPEN MIT BACCHANTI-
SCHER SZENE
Deutschland, um 1880. Elfenbein geschnitten im Hochrelief sowie
teils vollrund. Wandung und Klappdeckel mit bacchantischen Sze-
nen dekoriert. Henkel in Form einer jungen Frau. H 45 cm.
Wenige Risse.
CHF 5 000 / 7 000
(€ 4 630 / 6 480)
26. | 164
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1333* ♣
GROSSE HISTORISCHE BILDTAFEL ZUR
GESCHICHTE ENGLANDS
Historismus, Dieppe, um 1860/80. Architektonisch
gegliederter Holzrahmen belegt mit im Flachrelief
geschnittenem Elfenbein. Reiches Dekor in Form
von Rankenwerk, Maskarons, Büsten, Engeln sowie
Personendarstellungen. Im Bogengiebel das Wap-
pen von James IV., König von Schottland, flankiert
von zwei Engeln. Die zentrale, von freistehenden
Säulen flankierte Bildtafel zeigt König Charles I.
von England, nach einem Gemälde von Anthony
van Dyck (Charles I at the Hunt, 1635), darüber ein
Portrait der jungen Maria Stuart auf dem Thron. Dar-
unter eine kleine Darstellung der drei ältesten Kinder
von Charles I., ebenso nach einem Gemälde von van
Dyck (ca. 1636). Auf der linken Seite die Darstellung
der Auflösung des langen Parlaments durch Oliver
Cromwell, nach einem Gemälde von Benjamin West
(ca. 1782). Darüber ein ovales Portrait von James,
Sohn der Maria Stuart und Henry Stuart, später
Jakob XI., König von Schottland sowie Jakob I., König
von England und Irland. Darunter eine Reiterschlacht
des Civil War of England, vermutlich nach einem Ge-
mälde von Ernest Crofts. Auf der rechten Seite die
Landung von König Charles II. an der Küste bei Dover
1660, nach einem Gemälde von Benjamin West (ca.
1782). Darüber vermutlich ein ovales Portrait des Sir
Walter Raleigh. Darunter eine Seeschlacht, ver-
mutlich bei Barfleur und La Hougue (1692) oder bei
Terheide (1657). 100 × 128 cm.
Risse und Sprünge im Elfenbein. Kleinere Restau-
rierungen.
Prächtige Arbeit des Historismus, Rahmen und Bild-
tafeln als Ensemble enststanden. Der Eklektizismus
der Zeit äussert sich nicht nur in der Gestaltung der
Tafel, sondern auch in der Auswahl der Motive der
bildlichen Darstellungen, welche sich in einem weiten
Bogen mit der Geschichte Englands des 17. Jh. und
mit dem Hause Stuart befassen.
CHF 20 000 / 30 000
(€ 18 520 / 27 780)
28. | 166
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1334* ♣
FIGUR EINES FRANZISKANER MÖNCHS
Indo-Portugiesisch, 18./19. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten.
Auf einem ovalen Sockel stehend. H 15 cm.
Risse. Attribute fehlen. Kopf ersetzt.
CHF 200 / 300
(€ 190 / 280)
1335* ♣
MADONNA MIT KIND
Indo-Portugiesisch, 17./18. Jh. Elfenbein bernsteinfarben und
vollrund geschnitten. H 13 cm.
Gesicht des Kindes unvollständig. Fehlstellen, Risse.
CHF 500 / 700
(€ 460 / 650)
1336* ♣
HEILIGER SEBASTIAN
Indo-Portugiesisch, 18. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten. Späte-
rer Sockel und Baum. H Figur 13,5 cm, total 21 cm.
Pfeile fehlen. Risse und Gebrauchsspuren.
CHF 600 / 1 000
(€ 560 / 930)
1337* ♣
HEILIGER JOSEPH MIT DEM CHRISTUSKIND
Indo-Portugiesisch, 18./19. Jh. Elfenbein bernsteinfarben,
vollrund geschnitten und mit Resten von Fassung. Auf kleinem
ovalem Sockel. H 11 cm.
Rechter Arm des Kindes unvollständig, Fehlstelle im Kragen. Etwas
berieben. Heiligenschein fehlt.
CHF 300 / 500
(€ 280 / 460)
1338* ♣
HEILIGER ANTONIUS
Indo-Portugiesisch, 18./19. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten.
Stehend mit Buch und Keule auf mit Palmetten geschnitztem
Sockel. H 16,5 cm.
Heiligenschein fehlt. Resten von Vergoldung. Risse und kleinere
Fehlstellen.
CHF 300 / 400
(€ 280 / 370)
29. | 167
1339* ♣
DECKELHUMPEN
Deutschland, um 1860/80. Elfenbein ge-
schnitten. Die Wandung mit Reiterschlacht im
Relief dekoriert. Aufsatzfigur des Mars auf dem
godronierten Deckel, der Henkel in Form eines
Soldaten, oben in Tierkopf sowie unten in Delfin
endend. Maskaronfüsse. H 47 cm.
Risse, Finger der Aufsatzfigur repariert. Gerin-
ge Fehlstellen.
CHF 6 000 / 8 000
(€ 5 560 / 7 410)
30. | 168
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1342* ♣
MADONNA MIT KIND
Frankreich, Dieppe um 1900. Elfenbein vollrund geschnitten. Ste-
hend, den Blick nach unten gesenkt, das Kind in ihrer linken Hand
sitzend. H 15 cm.
Risse.
CHF 200 / 300
(€ 190 / 280)
1341* ♣
CORPUS CHRISTI
Spanien, 18. Jh. Elfenbein vollrund geschnit-
ten und bernsteinfarben patiniert. H 34 cm.
Risse, Hände und Füsse unvollständig. Tuch
unvollständig. Fehlstellen.
CHF 1 000 / 1 500
(€ 930 / 1 390)
1340* ♣
MARIA MAGDALENA UNTERM KREUZ
Frankreich, 18./19. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten. Stehend,
den verweinten Blick nach oben gerichtet. H 15 cm.
Fehlstellen und Risse.
CHF 600 / 800
(€ 560 / 740)
31. | 169
1343* ♣
TAUFE CHRISTI
Frankreich, Dieppe, 2. Hälfte 19. Jh. Signiert JUSTIN. M. (Justin
Mathieu 1796–1864). Ovales Elfenbeinrelief. Vielfigurige Dar-
stellung, im Vordergrund Christus und Johannes der Täufer vor
zahlreichen Gläubigen, teils zu Pferd oder auf Kamelen. Im Hin-
tergrund eine felsige Landschaft mit Palmen. Unten links signiert
Justin. M. 26,5 x 37 cm.
Repariert.
Justin Mathieu war spezialisiert auf Reliefs mit historischen und
religiösen Motiven, welche in den Pariser Salons zwischen 1846
bis 1864 ausgestellt wurden. Seine brillanten, mehrfigurigen
Darstellungen in kleinformatigen Reliefs aus verschiedenen
Materialien waren sehr beliebt und begehrt bei der wohlhabenden
Mittelklasse.
CHF 1 500 / 2 000
(€ 1 390 / 1 850)
1344* ♣
CORPUS CHRISTI
Italien, 16. Jh. Auf dem Rücken datiert 1571. Elfenbein vollrund
geschnitten. H 13,5 cm.
Risse, Finger teils unvollständig.
CHF 300 / 400
(€ 280 / 370)
32. | 170
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1345* ♣
FIGURENGRUPPE „DIE ZEIT HEBT
DIE WAHRHEIT“
Historismus, Deutschland Ende 19. Jh.
Elfenbein vollrund geschnitten. Die beiden
Figuren integral geschnitten auf einem
Wolkensockel mit zwei Engeln und einem
Putto. Auf dunkel gebeiztem Holzsockel. H
52 cm.
Variantenreich bespielten die Künstler
der Renaissance und des Barocks den
allegorischen Topos von Zeit und Wahrheit.
In Anlehnung an jene Vorbilder, zitiert die
vorliegende Arbeit die Ikonographie des
Chronos als greisen, geflügelten Mannes,
der die Allegorie der Wahrheit in Form einer
jungen, weiblichen Schönheit hebt. Sinnge-
mäss veranschaulicht diese Figurenkons-
tellation die Interdependenz zwischen Zeit
und Wahrheit. Ein lateinisches Sprichwort
bringt diese gegenseitige Abhängigkeit
auf den Punkt: „Veritas filia temporis“ (Die
Wahrheit (ist) eine Tochter der Zeit), was so
viel bedeutet wie „mit der Zeit kommt die
Wahrheit ans Licht“.
Als freies, künstlerisches Vorbild für die
Komposition und Bildfindung unserer
Arbeit könnte wohl eine Figurengruppe
aus dem dänischen Nationalmuseum in
Kopenhagen gedient haben (Inv.: National-
museet, Frederiksholms Kanal 12, DK-1220
KA¸benhavn K.). Deren Elfenbeinskulptur,
welche ebenfalls die Allegorie der Zeit und
der Wahrheit illustriert, wird dem Künstler-
kreis von Joachim Henne (aktiv ca. 1663-
1707) zugeschrieben.
CHF 3 000 / 5 000
(€ 2 780 / 4 630)
1346* ♣
ERZENGEL MICHAEL IM KAMPF
MIT LUZIFER
Deutschland, um 1860/80. Elfenbein
vollrund geschnitten sowie Holz dunkel
patiniert. Michael steht über dem am
Boden liegenden Luzifer und tötet diesen
mit seinem Speer. Auf profiliertem Recht-
ecksockel. H Figur 38 cm.
Feine Risse.
Das hier repräsentierte Sujet folgt wohl
einer Originalkomposition von Raffaello
Sanzio da Urbino, kurz Raffael, mit dem
Titel „Der Erzengel Michael“ (1518), welche
sich im Louvre Paris befindet. Eine mo-
dellähnliche Figurengruppe aus Elfenbein,
jedoch mit leicht abweichenden Details
(längeres Schwert des Erzengels), wurde im
September 2020 im Auktionshaus Aguttes
angeboten (22.9.2020, Lot 28). Deren
Skulptur wurde als Norditalienische Arbeit
aus dem 19. Jahrhundert beschrieben.
CHF 5 000 / 8 000
(€ 4 630 / 7 410)
34. | 172
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1347* ♣
SELTENER SPIELWÜRFEL / TEETOTUM
England, Ende 17./Anfang 18. Jh. Walrosszahn. Mit 24 Feldern, graviert mit Buchstaben.
D 3,7 cm, 48 gr.
Gebrauchsspuren.
CHF 3 000 / 5 000
(€ 2 780 / 4 630)
1348* ♣
MINIATUR KLAPPSONNENUHR
Nürnberg um 1650. Bein graviert und teils gefärbt mit Blumen.
Aufklappbar und innen mit kleiner Kompassdose. Gravierte Skalie-
rung. Fadengnomon. Messingmonturen. 4 x 3 cm.
Gebrauchsspuren.
CHF 500 / 800
(€ 460 / 740)
1349* ♣
SELTENER POLYGONALER SPIELWÜRFEL / TEETOTUM
England, Anfang 18. Jh. Walrosszahn, die 24 Seiten mit römischen Ziffern
graviert. H 4,6 cm, 74gr.
Risse und Fehlstellen.
Würfelspiele waren seit der Antike äusserst beliebt. Ein solches, in die
römische Antike zurückgehendes Spiel, war das sogenannte Teetotum.
Dieses wurde ursprünglich mit einem hexagonalen Kreisel gespielt, des-
sen Seiten mit Buchstaben versehen waren. Sobald ein Spieler ein T warf,
das für das lateinische ‚Totum‘ (dt. alles / alle) stand, wurde das Spiel von
diesem gewonnen. Das Spiel wurde in Deutschland im 16. Jh. sehr beliebt,
war aber auch in Frankreich und England sehr bekannt. Es entwickelten
sich einige Versionen des Spiels ebenso wie des Spielgeräts. Dieser konn-
te auch als polygonaler Würfel ausfallen, der mit Zahlen oder Buchstaben
graviert war. (Chrisholm Hugh (Hrsg.): Encyclopaedia Britannica, 1911, S.
503 f.)
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
35. | 173
1350* ♣
SPAZIERSTOCK EINES SEEMANNES
Amerika/England 1. Hälfte 19. Jh. Walknochen und Walrosszahn. Tordierter sowie
teils geriffelter Schuss, im oberen Teil mit vier freistehenden Säulen. Rundknauf.
L 86,5 cm
Solche Spazierstöcke wurden von amerikanischen und europäischen Seeleuten
auf der Heimfahrt aus den Kieferknochen von Walfischen geschnitzt und an eine
naturwissenschaftlich interessierte Klientel in den Heimathäfen zum Verkauf feilge-
boten. Eine Schwierigkeit bestand auf Grund des organischen Ausgangsmaterials
darin, einen geraden Stock herzustellen. Ein Gedicht des Matrosen Charles Murphy,
der 1820 bis 1823 auf dem Walfänger ‘Dauphin of Nantucket’ unterwegs war, zeugt
davon: “And having fitted well our ship To pass Cape Horn again, Each man then fore
and aft the ship, Scrimshawing did begin. Then Knitting-sheaths and jagging-kni-
ves Were cut in every, form, And other trinkets for the girls, As presents form Cape
Horn.” (Charles Murphy: A Journal of a Whaling Voyage on board ship Dauphin of
Nantucket, 1877).
CHF 3 000 / 5 000
(€ 2 780 / 4 630)
1351* ♣
SPAZIERSTOCK EINES SEEMANNES
Amerika/England, 1. Hälfte 19.Jh. Walknochen teils tordiert bzw. geriffelt. Knauf in
Walrosszahn. L 92 cm
CHF 3 000 / 5 000
(€ 2 780 / 4 630)
1352* ♣
SPAZIERSTOCK
Deutschland, 19. Jh. Elfenbeinknauf geschnitzt in Form einer als Postbote verklei-
deten Raubkatze. Malacca-Schuss. Beinspitze. L 86,6 cm
CHF 800 / 1 200
(€ 740 / 1 110)
1353* ♣
SPAZIERSTOCK
Deutschland, 19. Jh. Elfenbeinknauf geschnitten in Form eines Löwen, mit den
Vorderpfoten auf einen Baum mit Schlange sich stützend. Grüne Glasaugen. Malac-
ca-Schuss und Metallspitze. L 96,1 cm
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
1350
1351
1352
1353
36. | 174
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1354* ♣
MINIATUR-DOMINOSPIEL
Wohl Nordrussland, Mitte 18. Jh. Elfenbein mit graviertem und
gefärbtem Dekor in Form von geometrischen Reserven und
stilisierten Blüten. Rechteckige Schatulle mit Schiebedeckel, darin
Domino-Spielsteine. 8 x 2,2 x 2 cm.
3 Steine fehlen.
Arbeiten mit vergleichbarem Dekor abgebildet bei: Irina Ukhanova.
North-Russian Bone-Carving Ivory 17th-19th Centuries. Sankt
Petersburg, 2005. S. 85 und 63/62.
CHF 600 / 800
(€ 560 / 740)
1355* ♣
SCHACHFIGUREN SET
Süddeutschland, wohl München oder Nürn-
berg um 1830/40. Elfenbein gedrechselt und
geschnitten, teils rot gefärbt. H 7 bis 10 cm.
Drechselarbeiten waren bereits im 17. und 18.
Jh. sehr beliebt. Viele Adlige übten das Drechs-
lerhandwerk zum Vergnügen aus. Auch im 19.
Jh. sorgten diese feinen Arbeiten für Staunen
und erfreuten sich grosser Beliebtheit. Ver-
gleichbare Schachfiguren sind abgebildet bei:
Georg Himmelheber, Ulrich Schneider: Schönes
Schach: Die Spiele des Bayerischen National-
museums in München und des Germanischen
Nationalmuseums in Nürnberg, Nürnberg 1988,
S. 59. Ebenso bei Hans und Barbara Holländer:
Schachpartie durch Zeiten und Welten, Ham-
burg 2005, S. 224-225.
CHF 1 800 / 2 800
(€ 1 670 / 2 590)
1356* ♣
MINIATUR-KEGELSPIEL
Geislingen oder Berchtesgaden, 18./19. Jh. Kirschkern und Bein
gedrechselt. H 1,3 cm
Solche Miniaturdrechseleien wurden in Geislingen an der Steige
sowie in Berchtesgaden als Kuriosa hergestellt. Aus Behälter wur-
den ausgehöhlte Kirschsteine, Muskatnüsse oder Pfefferkörner
verwendet. Vgl. eine ähnliche Drechselarbeit bei: P.W. Hartmann:
Elfenbeinkunst, Wien 1998, S. 66, Abb. 62.
CHF 1 000 / 1 500
(€ 930 / 1 390)
37. | 175
1359* ♣
ZWEI GESCHNITZTE FLUSSPFERDZÄHNE
Kongo, Anfang 20. Jh. Mit umlaufendem figürlichem Reliefdekor mit Dar-
stellungen des afrikanischen Lebens, die Figuren teils koloniale Siedler in
westlicher Kleidung. Der eine Zahn endend in Form einer sitzenden Frau mit
Kind. L 30,5 bzw. 32 cm.
Risse.
Ein ähnlicher Zahn abgebildet bei: Rychard H. Randall, Masterpieces of Ivory
from the Walters Art Gallery. S. 317, Abbildung 482.
CHF 600 / 800
(€ 560 / 740)
1357* ♣
DARSTELLUNG EINES „INCROYABLE REVOLUTIONNAIRE“
Dieppe, 1800. Elfenbein vollrund geschnitten. Stehender eleganter Mann in
der Tracht seiner Zeit. H 12,5 cm.
Stock fehlt.
Die „Incroyables Revolutioinaires“ waren eine aristokratische Subkultur in
der Zeit des Directoires (1795-1799). Sie feierten die Zeit nach dem Terror
der Französischen Revolution durch übertriebenen Luxus und Dekadenz
und taten sich durch extravagante Kleidung sowie Benehmen hervor.
CHF 500 / 800
(€ 460 / 740)
1358* ♣
FRAUENFIGUR, WOHL ALLEGORIE DES WINTERS
Deutschland, Ende 19. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten. In ein
Tuch eingehüllt, mit gesenktem Blick. H 26 cm.
Risse.
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
38. | 176
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1360* ♣
PRUNKDECKELHUMPEN MIT SILBERMONTIERUNG
Historismus, Wien um 1875. Die Silbermontierungen mit Meister-
marke Christian Friedrich Rothe (1817–1892) sowie beschriftet
C.F. Rothe K.K. Hof- u. Kammer-Juwelier, wohl in Zusammenarbeit
mit Anton Dominik von Fernkorn (1813–1878). Die Wandung
des Elfenbeingefässes umlaufend mit reliefiert geschnittener
Darstellung einer mittelalterlichen Schlachtenszene vor einer
belagerten Stadt. Basis, Deckel und Henkel in Silber, fein orna-
mentiert mit Blattmotiven, Diamantspitz, Voluten sowie Maska-
ronen. Der Volutenhenkel mit Blattmotiven, Schlange und Drache
sowie einer Ritterfigur im Schwertkampf. Der Deckel bekrönt von
einer Elfenbeinfigur in Form eines Tatarenkriegers mit Streitaxt zu
Pferd. H 46 cm.
Risse und Sprünge.
Christian Friedrich Rothe, geboren 1817 in Altenburg/Sachsen,
zog in jungen Jahren nach Wien und trat 1834 in ein Goldschmie-
deatelier, welches er bereits nach 10 Jahren übernahm. Nach dem
Eintritt seines Neffen Anton Otto Gerbitz um 1850 wurde die
Firma in C.F.Rothe Neffe umbenannt. Rothe erhielt 1856 von
Kaiser Franz Joseph I. den Titel des k.k. Hof-Goldarbeites und Ju-
weliers, 1874 das zusätzliche Privileg des k.k. Kammer-Juweliers
verliehen. Rothe erhielt ausserdem zahlreiche in- und ausländi-
sche Titel, so der des kauserlich persischen Hofjuweliers (1860)
sowie des kaiserlich brasilianischen Hoflieferanten (1873).
Das Unternehmen Rothes und seines Neffen wurde zu einem be-
deutenden Juwelierunternehmen für die Herstellung von Orden
und anderer Preziosen. So fertige er die aus Brillanten bestehen-
de Krone für die Krönung von Kaiserin Elisabeth zur Königin von
Ungarn sowie das Pontifikalkreuz in der Hagia Sophia.
Die plastische Arbeit ist wohl in Zusammenarbeit mit Anton
Dominik von Fernkorn (1813–1878) entstanden, einem aus Erfurt
stammenden Bildhauer, der ab 1840 in Wien sein Atelier ein-
richtete und um 1855 für die k.k. Kunsterzgiesserei tätig war. Ein
Reiterstandbild von Feinkorn, das den Heiligen Georg im Kampf
mit dem Drachen zeigt und ins Jahr 1853 datiert wird, weist gros-
se Ähnlichkeit mit Ritter auf dem Henkel unseres Humpens auf.
Das Standbild wird im Palais Montenuovo in Wien verwahrt. Vgl.
Friedrich Pollak: Anton Dominik von Fernkorn: Ein österreichischer
Plastiker, Wien 1911, S. 18 und Abb. 23.
CHF 30 000 / 40 000
(€ 27 780 / 37 040)
40. | 178
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1361* ♣
ALLEGORISCHE FIGURENGRUPPE
Frankreich, Mitte 19. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten. Darstel-
lung von zwei jungen laufenden Frauen, die eine mit Amorette auf
der Schulter, die sie mit einem Blütenkranz bekrönt. Auf naturalis-
tischem Sockel und Volutenfüssen. H 39 cm.
Minimale Risse und Bestossungen.
CHF 3 000 / 5 000
(€ 2 780 / 4 630)
1362* ♣
ALLEGORIE DES SOMMERS
Dieppe, um 1900. Elfenbein vollrund geschnitten. In Form einer
jungen Frau mit Korngarbe im Schoss sowie am Boden. Auf ihrer
Schulter sitzt ein kleines nacktes Kind. H 40 cm.
Minimale Fehlstellen, Risse im Sockel.
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
41. | 179
1363* ♣
HEILIGER GEORG IM KAMPF MIT DEM DRACHEN
Frankreich, Ende 19. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten. Der
Heilige sitzt auf seinem Pferd und tötet den am Boden liegenden
Drachen mit einem Schwert. H 31 cm.
Risse.
Dynamische Darstellung des Drachentöters, der in der Art eines
römischen Feldherrn dargestellt ist.
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
42. | 180
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1364* ♣
GALANTES FIGURENPAAR
Dieppe, um 1860/80. Elfenbein vollrund geschnitten. Galanter
Herr, seinen Hut zum Gruss hebend sowie eine junge Frau mit
Kessel, eine kleine Schale darreichend. Auf eingezogenem Rund-
sockel und Kugelfüssen. H 23,5 cm.
CHF 2 000 / 3 000
(€ 1 850 / 2 780)
43. | 181
1365* ♣
ALLEGORISCHE FIGUREN DER VIER JAHRESZEITEN
Frankreich, Dieppe um 1860. Elfenbein vollrund fein geschnitten
sowie graviert mit Blumen und Blättern. H 20,5 bis 21,5 cm.
Risse.
CHF 6 000 / 9 000
(€ 5 560 / 8 330)
1366* ♣
FIGUR DES JUNGEN MOZART
Nach einem Modell von Louis Ernest
Barrias (1841 - 1905), Dieppe, Ende 19. Jh.
Elfenbein vollrund geschnitten. Der Junge
Mozart mit Bratsche. Auf gedrechseltem
Holzsockel. H ohne Sockel 25 cm.
CHF 1 500 / 2 000
(€ 1 390 / 1 850)
44. | 182
Decorative Arts | Sammlung von Elfenbeinobjekten
1367* ♣
GALANTES FIGURENPAAR
Frankreich, Dieppe, Ende 19. Jh. Elfenbein vollrund geschnitten.
Beide in historisierenden Kostümen, die Dame mit Fächer, der
Mann mit Degen und Hut mit Feder, in bewegter Haltung. Auf
flachem Sockel. H 37,5 bzw. 39 cm.
Kleine Risse.
CHF 5 000 / 7 000
(€ 4 630 / 6 480)
1368* ♣
PAAR FIGÜRLICHE KERZENLEUCHTER
Frankreich, Dieppe um 1860/80. Elfenbein vollrund geschnitten
in Form von Faunen. Der Kerzenleuchter in Form eines Horns mit
Vasentülle. H 32 cm.
Einige Risse.
CHF 3 000 / 5 000
(€ 2 780 / 4 630)
47. Auktionen: 21. September bis 5./6. Oktober 2021
Vorbesichtigung: Fr. 24. bis Di. 28. September, 10–18 Uhr
Kontakt · Anahi Cardona · Tel. +41 44 445 63 21 · cardona@kollerauktionen.ch
Gemälde, Zeichnungen Grafik Alter Meister des 19. Jhs.
Bücher Autographen, Schmuck, Möbel, Uhren, Varia, Porzellan
48. Bücher Autographen
Auktion: Mittwoch, 29. September 2021
Kontakt · Andreas Terwey · Tel. +41 44 445 63 40 · terwey@kollerauktionen.ch
Rembrandt van Rijn (1606–1669). Einblattdruck des «Curateur over den Insolventen Boedel van Rembrant van Rijn» mit der
Ankündigung zur Versteigerung von Kunstwerken aus Rembrandts Besitz. Mit einer mehrzeiligen HolzschnittInitiale. [Amsterdam, 1658].
49. Govaert Flinck (1615–1660). Tronie eines bärtigen Mannes. 1650. Öl auf Leinwand. 61,5 × 50,7 cm.
Kontakt · Karoline Weser · Tel. +41 44 445 63 35 · weser@kollerauktionen.ch
Daniel Seghers und Cornelis Schut. Blumengirlande um eine Kartusche mit Maria und Jesuskind. Öl auf Holz. 68,5 × 53 cm.
Gemälde Alter Meister des 19. Jahrhunderts
Auktion: Freitag, 1. Oktober 2021
50. BEDINGUNGEN FÜR KLASSISCHE AUKTIONEN
Diese Bedingungen gelten für Objekte, die von
Koller (gemäss Definition unten) live im Aukti-
onssaal versteigert werden.
Durch die Teilnahme an der Auktion unterzieht
sich der Bieter den nachstehenden Auktions-
bedingungen („AGB“) der Koller Auktionen AG,
Hardturmstrasse 102, 8005 Zürich, Schweiz
(„Koller“):
1. Rechtsstellung der Parteien
Die Steigerungsobjekte werden durch Koller im
Namen und auf Rechnung des Einlieferers des zu
versteigernden Objektes („Einlieferer“) verstei-
gert. Koller handelt in fremdem Namen und auf
fremde Rechnung als direkte/unmittelbare Stell-
vertreterin des Einlieferers im Sinne von Art. 32
Abs. 1 des schweizerischen Obligationenrechts
(„OR“). Der Zuschlag erfolgt an den von Koller im
Rahmen der Auktion anerkannten Bieter mit dem
höchsten Gebot in Schweizer Franken („Käufer“),
wodurch das betroffene ersteigerte Objekt ein
verbindlicher Kaufvertrag zwischen Einlieferer
und Käufer entsteht („Kaufvertrag“). Koller wird
dadurch nicht Partei des Kaufvertrages.
2. Aufgeld
2.1 Nebst dem Zuschlagspreis ist vom Käufer
auf den Zuschlagspreis ein Aufgeld zu entrich-
ten, das wie folgt berechnet wird:
i. bei einem Zuschlag bis CHF 10‘000: 25%
ii. bei einem Zuschlag ab CHF 10‘000 bis
CHF 400‘000: 25% auf die ersten CHF 10‘000
und 22% auf die Differenz von CHF 10‘000 bis
zur Höhe des Zuschlags
iii. bei einem Zuschlag ab CHF 400‘000: 25% auf
die ersten CHF 10‘000; 22% auf CHF 390‘000
und 15% auf die Differenz von CHF 400‘000
bis zur Höhe des Zuschlags.
2.2 Falls der Käufer während einer online über-
tragenen Saal-Auktion („Live-Auktion“) live im
Internet mitbietet, oder ein Vorgebot über eine
fremde, mit Koller verlinkten Seite abgibt, wird
ein zusätzlicher Aufpreis von 3% des Zuschlags
verrechnet. Für Gebotsabgaben im Rahmen
einer Live-Auktion gelten im Übrigen die Bedin-
gungen, welche auf der Live-Auktion Webseite
publiziert sind. Diese können von den hier pub-
lizieren abweichen.
2.3 Auf das Aufgeld hat der Käufer die schwei-
zerische Mehrwertsteuer („MWST“) zu entrich-
ten. Die angegebenen %-Sätze des Aufgeldes
beziehen sich auf den Zuschlagspreis für jedes
einzelne Objekt.
2.4 Alle im Auktionskatalog mit * (Asterisk) be-
zeichneten Objekte sind vollumfänglich mehr-
wertsteuerpflichtig, d. h. bei diesen Objekten
wird die MWST auf den Zuschlagspreis plus
Aufgeld berechnet. Käufer, die eine rechtsgültig
abgestempelte Ausfuhrdeklaration vorlegen, er-
halten die MWST rückvergütet.
2.5 Der Käufer erklärt sich damit einverstanden,
dass Koller allenfalls auch vom Einlieferer eine
Kommission erhält.
3. Garantie
3.1 Koller wird den Kauf (unter Vorbehalt nachfol-
gender Ziffern 3.2 und 3.3) namens des Einlieferers
rückgängig machen und dem Käufer Kaufpreis und
Aufgeld (inkl. MWST) zurückerstatten, falls sich das
Objekt als Fälschung erweist. Eine Fälschung liegt
vor, wenn das Objekt nach vernünftiger Auffassung
von Koller eine im Hinblick auf Urheberschaft, Alter,
Periode,KulturoderHerkunftinTäuschungsabsicht
geschaffene Imitation ist, bei der sich die korrekte
Beschreibung solcher Inhalte nicht in der Beschrei-
bungimAuktionskatalog(unterBeachtungjeglicher
Ergänzungen) widerspiegelt und dieser Umstand
denWertdesObjektsimVergleichzueinemderKa-
talogbeschreibung entsprechenden Gegenstand
wesentlich beeinträchtigt. Ein Objekt gilt nicht als
gefälscht, wenn es lediglich beschädigt ist und/oder
an ihm Restaurierungsarbeiten und/oder Verände-
rungenirgendwelcherArtvorgenommenwurden.
3.2 Eine Rückabwicklung gemäss vorstehender
Bestimmung findet nach Ermessen von Koller
nicht statt, falls:
i.
die Beschreibung des Objekts im Auktions-
katalog im Einklang mit der Meinung einer
Fachperson oder mit der herrschenden Mei-
nung von Fachpersonen stand oder die Be-
schreibung im Auktionskatalog andeutete,
dass hierüber Meinungsverschiedenheiten
bestanden,
ii. die Fälschung zur Zeit des Zuschlages nach
dem Stand der Forschung und mit den allge-
mein anerkannten und üblichen Methoden
noch nicht oder nur mit unverhältnismässi-
gem Aufwand als solche erkennbar war,
iii. die Fälschung (nach Kollers sorgfältiger Ein-
schätzung) vor 1880 hergestellt wurde oder
iv. es sich beim Kaufobjekt um ein Gemälde,
Aquarell, eine Zeichnung oder Skulptur han-
delt, das gemäss den Angaben im Auktions-
katalog vor 1880 entstanden sein müsste.
3.3 Der Käufer kann von Koller (als Vertreterin
des Einlieferers) die Rückabwicklung ab dem Tag
des Zuschlages für einen Zeitraum von zwei (2)
Jahren (drei (3) Wochen für Schmuck) verlangen.
Sie wird ausschliesslich dem Käufer eingeräumt
und darf nicht an Dritte abgetreten werden. Die
Geltendmachung des Anspruchs setzt voraus,
dass der Käufer gegenüber Koller sofort nach
Entdeckung des Mangels mit eingeschriebe-
nem Brief Mängelrüge erhebt und Koller das ge-
fälschte Kaufobjekt im gleichen Zustand, wie es
ihm übergeben wurde, und unbelastet von An-
sprüchen Dritter, zurückgibt. Der Käufer hat den
Nachweis zu erbringen, dass es sich beim Ob-
jekt um eine Fälschung handelt. Koller kann vom
Käufer verlangen, dass dieser auf eigene Kosten
Gutachten von zwei unabhängigen und in dem
Bereich anerkannten Experten einholt, ist jedoch
nicht an solche Gutachten gebunden und behält
sich das Recht vor, zusätzlichen Expertenrat auf
eigene Kosten einzuholen.
3.4 KollerkannnachfreiemErmessenaufdieGel-
tendmachung eines Ausschlussgrundes gemäss
vorstehender Ziffer 3.2 oder auf die Erfüllung von
Voraussetzungen nach obiger Ziffer 3.3 verzich-
ten.
3.5 Die Ansprüche des Käufers gegen Koller als
Vertreterin des Einlieferers unter dieser Ziffer
3.1 beschränken sich auf die Rückerstattung des
von diesem bezahlten Kaufpreises und Aufgel-
des (inkl. MWST). Weitergehende oder andere
Ansprüche des Käufers sind unter jedwelchem
Rechtstitel (inklusive Irrtumsanfechtung gemäss
Art. 23 ff. OR) ausgeschlossen.
4. Haftungsausschluss
4.1 Die Steigerungsobjekte werden in dem Zu-
stand versteigert, in dem sie sich im Augenblick
des Zuschlags befinden. Bei den Steigerungsob-
jekten handelt es sich um „gebrauchte“ Waren.
Diese befinden sich naturgemäss nicht mehr in
neuwertigem Zustand.
4.2 Zu jedem Objekt beinhaltet der Auktionskata-
log eine Beschreibung mit Abbildung. Die Informa-
tionenindenAuktionskatalogen,sowie Zustands-
berichte von Koller die vor der Auktion angefordert
werden können, geben lediglich ein allgemeines
Bild und eine unverbindliche Einschätzung von
Koller wieder. Die Beschreibung der Objekte er-
folgt nach bestem Wissen und Gewissen, doch
kann Koller für die Katalogangaben keine Haftung
übernehmen. Während der Ausstellung besteht
die Möglichkeit, die Gegenstände zu besichtigen.
Entsprechend wird der Käufer aufgefordert, das
ObjektvorderAuktioninAugenscheinzunehmen,
und sich, allenfalls unter Heranziehung unabhän-
giger Fachberatung, ein eigenes Urteil über die
Übereinstimmung des Objekts mit der Katalog-
beschreibung zu bilden. Für die Objektbeschrei-
bungen ist die gedruckte Ausgabe des Katalogs
(inkl. späterer Ergänzungen) in deutscher Sprache
ausschliesslich massgebend. Koller behält sich
das Recht vor, zur Meinungsbildung Experten oder
Fachkräfte ihrer Wahl beizuziehen und sich auf
diese abzustützen. Koller kann für die Richtigkeit
solcher Meinungen nicht verantwortlich gemacht
werden. Solche Expertenmeinungen oder Gut-
achten stellen genauso wenig wie von Koller vor-
genommene Objektbeschreibungen oder sonsti-
ge Aussagen über ein Objekt (inklusive Aussagen
über dessen Wert) explizite oder stillschweigende
Zusicherungendar.
4.3 UnterVorbehaltvonvorstehenderZiff.3wird
jede Haftung für Rechts- und Sachmängel weg-
bedungen. Die Verpflichtungen des Einlieferers
gegenüber dem Käufer sind im gleichen Masse
eingeschränkt wie die Verbindlichkeiten von Kol-
ler gegenüber dem Käufer.
5. Teilnahme an der Auktion
5.1 Die Teilnahme an einer Auktion als Bieter
steht jedermann offen. Koller behält sich aber
das Recht vor, nach freiem Ermessen jeder
Person den Zutritt zu ihren Geschäftsräumlich-
keiten oder die Anwesenheit bzw. Teilnahme an
ihren Auktionen zu untersagen.
5.2 Bieter, die Koller nicht persönlich bekannt
sind, müssen sich bis 48 Stunden vor der Auktion
mittels des dafür vorgesehenen Formulars re-
gistrieren. Der rechtsgültig unterzeichneten Re-
gistrierung ist eine Kopie des gültigen Reisepas-
ses und eine Kopie der Kreditkarte beizulegen.
Bei jedem Zahlungsverzug des Bieters ist Koller
berechtigt, die Kreditkarte des Bieters gemäss
Angaben auf dem Registrierungsformular bis
zur Höhe des geschuldeten Betrages zuzüglich
Spesen des Kartenanbieters zu belasten.
5.3 Koller kann von jedem Bieter vorgängig einen
Bonitätsnachweis einer für Koller akzeptablen
Bank verlangen.
5.4 Bei Geboten für Objekte mit oberen Schätz-
werten von mehr als CHF 30 000 kann Koller vom
Bieter jederzeit die vorgängige Überweisung von
20% der unteren Schätzwerte als Sicherheit ver-
langen. Koller wird diesen Betrag nach der Aukti-
on mit ihren und den Ansprüchen der Einlieferer
verrechnenundeinenallfälligenÜberschussum-
gehend an den Käufer / Bieter zurückerstatten.
51. 6. Versteigerung
6.1 Koller kann ein Objekt unterhalb des mit dem
Einlieferer vereinbarten Mindestverkaufspreises
zum Ausruf bringen. Die Abgabe eines Gebots
anlässlich der Versteigerung bedeutet eine ver-
bindliche Offerte. Der Bieter bleibt an sein Gebot
gebunden, bis dieses entweder überboten oder
von Koller abgelehnt wird. Doppelgebote werden
sofort nochmals aufgerufen; in Zweifelsfällen
entscheidet die Auktionsleitung.
6.2 Es steht Koller frei, ein Angebot ohne be-
sondere Gründe abzulehnen oder aber, falls ein
Bieter die Voraussetzungen zur Teilnahme an
einer Auktion gemäss obiger Ziffer 5.2 bis 5.4
nicht erfüllt. Ebenso steht es Koller frei, Steige-
rungsgegenstände ohne Verkauf zuzuschlagen
oder zurückzunehmen, selbst wenn dies für die
Auktionsteilnehmer nicht erkennbar sein sollte.
6.3 Koller behält sich das Recht vor, Nummern
des Katalogs zu vereinigen, zu trennen, ausser-
halb der Reihenfolge anzubieten oder wegzulas-
sen. Koller behält sich vor, einen Zuschlag bei Vor-
liegen besonderer Umstände nur unter Vorbehalt
vorzunehmen. Erfolgt der Zuschlag unter Vorbe-
halt, so bleibt der Bieter noch während 14 Tagen
anseinGebotgebunden.Erwirdwiederfrei,wenn
die Erklärung von Koller, der Zuschlag sei definitiv,
nicht innert dieser Frist bei ihm eintrifft.
6.4 Steigerungsangebote von Kaufinteressen-
ten, die der Auktion nicht persönlich beiwohnen
können, werden bis 48 Stunden vor Beginn der
Steigerung schriftlich entgegengenommen.
6.5 Interessenten können telefonisch mitbieten,
wenn sie dies mindestens 48 Stunden vor Aukti-
onsbeginn schriftlich vorangemeldet haben. Auf
Objekte mit Schätzpreisen unter CHF 500 kann
nicht telefonisch geboten werden und Interes-
senten werden um Abgabe eines schriftlichen
Gebots bzw. um persönliches Mitbieten im Auk-
tionssaal gebeten.
6.6 Interessenten, die ihr Gebot im Rahmen ei-
ner Live-Auktion abgeben möchten, können an
der Auktion teilnehmen, nachdem sie von Koller
aufgrund eines Registrierungsgesuchs zur Auk-
tion zugelassen worden sind. Koller behält sich
das Recht vor, Registrierungsgesuche ohne wei-
teres abzulehnen.
6.7 Koller lehnt jede Haftung für nicht berück-
sichtigte Gebote aller Art sowie für nicht berück-
sichtigte Anmeldungen für telefonisches Mitbie-
tenab.FürtelefonischeMitbieterundschriftliche
Auftraggeber gilt bezüglich Legitimierung und
Bonitätsnachweis ebenfalls Ziff. 5.
7. Eigentumsübergang
Das Eigentum an einem ersteigerten Objekt
geht auf den Käufer über, sobald der Kaufpreis
und das Aufgeld (inkl. MWST) vollständig in
Schweizer Franken bezahlt sind und Koller die-
se Zahlungen dem entsprechenden Objekt zu-
geordnet hat.
8. Abholung der ersteigerten Objekte
8.1 Die ersteigerten Gegenstände müssen vom
Käufer innerhalb von 7 Tagen nach Abschluss
der Auktion während der Öffnungszeiten auf ei-
gene Kosten abgeholt werden. Erfüllungsort des
Kaufvertrages zwischen Käufer und Einlieferer ist
mithin der Geschäftssitz von Koller. Wenn die Zeit
es erlaubt, werden die Objekte nach jeder Sitzung
ausgegeben. Die Herausgabe erfolgt nach voll-
ständiger Bezahlung des Kaufpreises sowie des
Aufgeldes (inkl. MWST) und Zuordnung dieses
Betrages zum ersteigerten Objekt durch Koller.
8.2 Während der vorgenannten Frist haftet Kol-
ler für Verlust, Diebstahl, Beschädigung oder
Zerstörung zugeschlagener und bezahlter Ob-
jekte, jedoch nur bei grobfahrlässiger oder vor-
sätzlicher Handlung durch Koller und nur bis zur
Höhe von Zuschlagspreis, Aufgeld und MWST.
Nach Ablauf dieser Frist haftet Koller nicht mehr
und es ist Sache des Käufers, für eine angemes-
sene Versicherung des ersteigerten Objekts zu
sorgen. Für Rahmen und Glas kann keine Haf-
tung übernommen werden. Werden die erstei-
gerten Objekte nicht innert 7 Tagen abgeholt,
lagert Koller diese wahlweise auf Kosten und Ge-
fahr des Käufers bei einer Firma ihrer Wahl oder
in ihren eigenen Räumen zu einem Tagessatz
von CHF 10 pro Objekt ein.
8.3 Transportaufträge nimmt Koller schriftlich
entgegen. Die Transportkosten trägt der Käufer.
Ohne anders lautende schriftliche Abmachung
werden die zugeschlagenen Objekte für den
Transport durch Koller auf Kosten des Käufers
versichert. Verglaste Bilder und zerbrechliche
Objekte werden von Koller nicht versandt.
9. Bezahlung der ersteigerten Objekte
9.1 Die Rechnung aufgrund eines Zuschlags für
ein ersteigertes Objekt ist innert 7 Tagen nach
Abschluss der Auktion in Schweizer Franken
zu bezahlen. Zahlungen mittels Kreditkarte sind
nur nach Rücksprache mit der Buchhaltung von
Koller möglich und unterliegen einer Bearbei-
tungsgebühr zwischen 2 und 4%, die vom Käufer
zu bezahlen ist und auf den Rechnungsbetrag
erhoben wird.
9.2 Koller kann Zahlungen des Käufers auch ent-
gegen dessen anderslautenden Instruktionen auf
jedebeliebigeSchulddesKäufersgegenüberKoller
oder gegenüber dem Einlieferer anrechnen und
allfällige Forderungen des Käufers gegen sie mit
eigenen Ansprüchen verrechnen. Ist der Käufer
im Zahlungsverzug, wird auf den Rechnungsbe-
trag ein Verzugszins von 10% p.a. erhoben. Falls
der Käufer den Rechnungsbetrag nicht innert 7
TagennachderbetreffendenAuktionbegleicht,ist
Koller ohne weitere Rücksprache mit dem Käufer
berechtigt, den geschuldeten Rechnungsbetrag
der Kreditkarte des Käufers zu belasten. In solchen
Fällen wird auf den Rechnungsbetrag sodann eine
Bearbeitungsgebühr zwischen 2 und 4% erhoben,
dieebenfallsderKreditkartebelastetwird.
9.3 Leistet der Käufer die geschuldete Zahlung
nicht oder nicht rechtzeitig, kann Koller zudem
namens des Einlieferers wahlweise (i) weiterhin
Erfüllung des Kaufvertrags verlangen oder (ii)
ohne Fristansetzung auf Leistung des Käufers
verzichten und vom Kaufvertrag zurücktreten
oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung ver-
langen; im letzteren Fall ist Koller auch berech-
tigt, das Objekt ohne Beachtung eines Min-
destverkaufspreises entweder freihändig oder
anlässlich einer Auktion zu verkaufen und den
Erlös zur Reduktion der Schulden des Käufers
zu verwenden. Ein allfälliger über dem ursprüng-
lichen Zuschlagspreis liegender Verkaufspreis
wird an den Einlieferer ausbezahlt. Der Käufer
haftet Koller und dem Einlieferer für allen aus der
Nichtzahlung bzw. Zahlungsverspätung entste-
henden Schaden.
9.4 BiszurvollständigenBezahlungallergeschulde-
tenBeträgebehältKolleranallensichinihremBesitz
befindlichen Objekten des Käufers ein Pfandrecht.
Koller ist zur betreibungsrechtlichen oder privaten
Verwertung (inkl. Selbsteintritt) solcher Pfänder
berechtigt. Die Einrede der vorgängigen Pfandver-
wertung nach Art. 41 des Schweizer Schuldbetrei-
bungs-undKonkursrechtsistausgeschlossen.
10. Vertretung
Jeder Käufer haftet persönlich aus dem ihm erteil-
ten Zuschlag und aus dem durch ihn eingegange-
nen Kaufvertrag mit dem Einlieferer. Von Perso-
nen, die als Stellvertreter in fremdem Namen oder
als Organ einer juristischen Person bieten, kann
der Nachweis der Vertretungsbefugnis verlangt
werden. Ein solcher Stellvertreter haftet mit dem
Vertretenen unbeschränkt und solidarisch für die
ErfüllungsämtlicherVerbindlichkeiten.
11. Verschiedene Bestimmungen
11.1 Die Auktion erfolgt unter Mitwirkung eines
Beamten des Stadtammannamtes Zürich. Jede
Haftung des anwesenden Beamten, der Ge-
meinde oder des Staates für Handlungen von
Koller ist ausgeschlossen.
11.2 Koller behält sich das Recht vor, einzelne
oder alle Rechte und Pflichten aus diesen AGB
an einen Dritten zu übertragen oder durch einen
Dritten ausüben zu lassen. Der Bieter resp. der
Käufer ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten
aus diesen AGB Dritten zu übertragen.
11.3 Koller behält sich das Recht vor, Fotografien
und Abbildungen von verkauften Objekten in den
eigenen Publikationen und in den Medien zu ver-
öffentlichen und damit Werbung zu betreiben.
11.4 Die vorstehenden Bedingungen sind Be-
standteil jedes einzelnen an der Auktion ge-
schlossenen Kaufvertrags. Abänderungen sind
nur mit schriftlichem Einverständnis von Koller
verbindlich.
11.5 Sollten einzelne Bestimmungen dieser
AGB ganz oder teilweise nichtig und/oder un-
wirksam sein, bleibt die Gültigkeit und/oder
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder
Teile solcher Bestimmungen unberührt. Die un-
gültigen und/oder unwirksamen Bestimmungen
werden durch solche ersetzt, die dem Sinn und
Zweck der ungültigen und/oder unwirksamen
Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirt-
schaftlich am nächsten kommt. Das gleiche gilt
bei eventuellen Lücken der Regelung.
11.6 Die vorliegenden AGB und alle Änderungen
daran unterliegen Schweizer Recht, unter Aus-
schluss von allfälligen Verweisungen des Bun-
desgesetztes über das Internationale Privat-
recht (IPRG) und unter Ausschluss des Wiener
Kaufrechts (UN-Kaufrechts).
11.7 Für die Beurteilung von Streitigkeiten (unter
Einschluss der Geltendmachung von Verrech-
nungen und Gegenforderungen), welche aus oder
im Zusammenhang mit diesen AGB (einschliess-
lich deren Gültigkeit, Rechtswirkung, Auslegung
oder Erfüllung) entstehen, sind ausschliesslich
die Gerichte des Kantons Zürich zuständig. Kol-
ler ist aber berechtigt, ein Verfahren vor jedem
sonst zuständigen Gericht anhängig zu machen.
Zürich, 1. Juli 2018
52. AUCTION CONDITIONS (CLASSIC AUCTIONS)
These conditions apply solely to items which are
auctioned by Koller (according to the definition
below) live in the saleroom.
By participating in the auction the bidder
accepts the following Auction Conditions of
Koller Auctions Ltd, Hardturmstrasse 102, 8005
Zurich, Switzerland (“Koller”).
1. Legal status of the parties
The auction items are auctioned by Koller in
the name of and on the account of the seller
of the auctioned item (“Seller”). Koller acts on
behalf of and for the account of the Seller as his
agent as defined in article 32, section 1 of the
Swiss Code of Obligations (“CO”). The hammer
price is determined by the bidder recognised by
Koller as having made the highest bid in Swiss
Francs in the course of an auction (“Purchaser”),
resulting in the conclusion of a purchase
contract between the Seller and the Purchaser
(“Purchase Contract”). Koller is thereby not a
party to the Purchase Contract.
2. Surcharge
2.1 In addition to the bid price, the Purchaser
must pay a surcharge on such bid price
calculated as follows:
i. on a successful bid of up to CHF 10 000: 25%
ii. NEW: on a successful bid over CHF 10 000 up
to CHF 400 000: 25% on the first CHF 10 000
and 22% on the difference between CHF 10 000
and the bid.
iii. NEW: on a successful bid over CHF 400 000:
25% on the first CHF 10 000, 22% on
CHF 390 000 and 15% on the difference
between CHF 400 000 and the bid.
2.2 If the winning bid is placed over the internet
in the course of a saleroom auction which is
broadcast online (“Live Auction”), or leaves a
pre-sale bid through an independent bidding
platform which is linked with Koller, there will be
anadditional3%addedtothesurcharge.Bidders
are subject to Koller’s terms and conditions as
listed on the Live Auction website, which may
differ in some respects from those listed here.
2.3 The Purchaser must pay Swiss value added
tax (“VAT”) on the surcharge. The stated
percentage of the surcharge corresponds to the
successful bid for each individual item.
2.4 The full tax is charged on all items marked * in
the auction catalogue, i.e. VAT is charged on the
sum of the bid price plus the surcharge for those
items. The VAT will be refunded to Purchasers
providing a validly stamped export declaration.
2.5 The Purchaser agrees that Koller also has
the possibility to receive a commission from the
Seller.
3. Guarantee
3.1 Koller shall rescind the purchase (subject to
Sections 3.2 and 3.3 below) in the name of the
Seller and shall reimburse the purchase price
and the surcharge (incl. VAT) to the Purchaser if
an item proves to be a forgery. A “forgery” shall
be deemed to exist if the item, in the reasonable
opinion of Koller, is an imitation created
with the intention of causing a deception
with respect to the authorship, age, period,
culture or origin, if the correct description of
such content is not reflected in the auction
catalogue (taking account of any additions),
and if this circumstance significantly impairs
the value of the item in comparison to an item
corresponding to the catalogue description. An
item shall not be deemed to have been forged if
it is merely damaged and/or has been subjected
to restoration work and/or modifications of any
nature whatsoever.
3.2 A rescission in accordance with the above
provision shall not take place at the discretion of
Koller if:
i. the description of the item in the auction
catalogue was supported by the view of
a specialist or by the prevailing view of
specialists, or if the description in the auction
catalogue suggested that differences of
opinion exist in this respect;
ii. the forgery was not identifiable as such at the
time of the successful bid in accordance with
the current state of research and with the
generally acknowledged and usual methods,
or only with disproportionate effort;
iii. the forgery (based on Koller’s conscientious
assessment) was produced before 1880; or
iv. the purchased item is a painting, watercolour,
drawing or sculpture which according to the
details set out in the auction catalogue was
created prior to 1880.
3.3 The Purchaser may request rescission from
Koller (as the agent of the Seller) from the day
of the successful bid for a period of two (2)
years (three (3) weeks for jewellery). It shall be
granted exclusively to the Purchaser and may
not be assigned to any third party. Assertion of
theclaimshallbeconditionaluponthePurchaser
making a complaint to Koller by registered letter
immediately after the discovery of the defect,
and returning the purchased item to Koller in
the same condition as it was handed over to him
and unencumbered by third parties› claims. The
Purchaser must provide proof that the item is a
forgery. Koller may demand that the Purchaser
obtains at his own expense expert opinions from
two independent individuals who are recognised
experts in the field. However, Koller shall not be
bound by any such expert opinion, and reserves
the right to obtain additional expert advice at its
own expense.
3.4 Koller may at its complete discretion waive
the assertion of grounds for exclusion pursuant
to the above Section 3.2 or the fulfilment of
preconditionspursuanttotheaboveSection3.3.
3.5 The claims of the Purchaser against Koller
as the agent of the Seller under Section
3.1 are limited to the reimbursement of the
purchase price and surcharge (incl. VAT) paid
by the Purchaser. Further or other claims of
the Purchaser are excluded under any legal
title (including error according to art. 23 ff. CO)
whatsoever.
4. Disclaimer
4.1 The items are auctioned in the condition
existing at the time of the successful bid. The
auctioned items are “used” objects and are
therefore generally not in pristine condition.
4.2 Each item in the auction catalogue is listed
with a description and an illustration. The
information in the auction catalogue, as well
as the condition reports issued by Koller, are
intended to provide an overall impression and
a non-binding assessment by Koller. The items
are described to the best of our knowledge
and belief. However, Koller cannot accept any
liability for the details provided in the catalogue.
The items may be inspected during the preview.
The Purchaser is therefore invited to inspect an
item prior to the auction and, possibly with the
assistance of an independent specialist advisor,
to form his own opinion of the concordance
betweentheitemandthecataloguedescription.
Concerning the descriptions of the items, the
German-language print edition of the catalogue
(including any later amendments) shall be
exclusively applicable. Koller reserves the right
to call upon experts or specialists of its choice to
give an opinion and to rely on that opinion. Koller
cannot be held liable for the correctness of such
opinions. Neither any such expert opinions or
reports, nor the descriptions of items provided
by Koller, nor other statements pertaining to
an item (including statements pertaining to
the value thereof) constitute explicit or implicit
warranties.
4.3 Subject to Article 3 above, no guarantee or
warranty whatsoever is given in respect to legal
and material defects. The liabilities of the Seller
vis-à-vis the Purchaser are limited to the same
extent as the liabilities of Koller vis-à-vis the
Purchaser.
5. Participation in the auction
5.1 Any party may participate in an auction as
a bidder. However, Koller reserves the right
at its complete discretion to prevent any
person entering its premises or attending or
participating in its auctions.
5.2 Bidders who are not personally known to
Koller must register at least 48 hours before the
auction,usingtheformprovidedforthispurpose.
The registration form must be signed, with legal
effect, and a copy of the bidder’s passport must
be enclosed, as well as current, valid credit card
information. In the event of payment default by
the Purchaser, Koller shall be entitled to charge
the Purchaser’s credit card in accordance with
the details provided on the registration form for
the entire amount of the invoice, plus the credit
card processing fees.
5.3 Koller may demand in advance from any
bidder a certificate of creditworthiness issued by
a bank approved by Koller.
5.4 In the case of bids for items with upper
estimated values of more than CHF 30 000,
Koller may demand that the bidder first remits
20% of the lower estimated value as security.
Following the auction, Koller will offset this sum
against its claims and the claims of the Seller,
and will reimburse any possible surpluses to the
Purchaser/bidder without delay.
6. Auction
6.1 Koller may initiate the auctioning of an item
below the minimum selling price agreed upon
with the Seller. A bid placed at an auction is a
binding offer. The bidder shall remain bound by
his bid until this is either outbid or rejected by
Koller. Double bids shall immediately be called
once again; in case of uncertainty, the auction
management shall decide.
6.2 Koller may refuse a bid without providing
53. justification if a Purchaser fails to fulfil the
conditions for participation in an auction
pursuant to the above Sections 5.2 to 5.4. Koller
may also pass or withdraw auctioned items
without a sale even if this is not apparent to the
auction participants.
6.3 Koller reserves the right to combine,
separate or omit numbered lots in the catalogue
or to offer them out of sequence. Koller reserves
the right to sell lots “conditionally” at its sole
discretion, in which event the hammer price will
be considered as conditional and the highest
bidder will remain bound by his bid for 14 days
following the auction. The highest bidder will
be released from all obligations if he does not
receiveastatementfromKollerwithinthisperiod
declaring the hammer price as final.
6.4 Written bids from potential Purchasers
who cannot attend the auction in person are
accepted up to 48 hours before the auction
begins.
6.5 Potential Purchasers may bid by telephone
if they have given written notice at least 48
hours before the auction starts. Koller does not
accept telephone bids for lots estimated under
CHF 500, and bidders are requested to leave a
written bid or participate in the salesroom for
such items.
6.6 Potential Purchasers who intend to place
their bids in the course of a Live Auction may
participate in the auction once their registration
applications have been approved by Koller.
Koller reserves the right to decline registration
applications at its discretion.
6.7 Koller shall not be liable for any bids
including advance notifications of telephone
bidding which are not taken into consideration.
Telephone bidders and persons giving written
instructions are also subject to the provisions of
Article 5 relating to proof of identity and financial
soundness.
7. Transfer of title
Ownership of an auctioned item shall be
transferred to the Purchaser as soon as the
purchase price and the surcharge (incl. VAT)
have been comprehensively paid in Swiss francs
and Koller has attributed these payments to the
corresponding item.
8. Collection of the auctioned items
8.1Theauctioneditemsmustbecollectedatthe
Purchaser›s own expense within 7 days from the
end of the auction during official opening hours.
The place of performance for the purchase
contract between the Purchaser and the Seller
is therefore the registered office of Koller. If
time permits, the items may be handed over
after each auction session. The handover shall
take place following comprehensive payment
of the purchase price as well as the surcharge
(incl. VAT) and the attribution of this sum to the
auctioned item by Koller.
8.2 During the aforementioned period, Koller
shall be liable for loss, theft, damage or
destruction of items which have been auctioned
and paid for, although solely due to intentional or
grossly negligent acts on the part of Koller, and
onlyuptothetotaloftheauctionprice,surcharge
and VAT. Koller ceases to have liability after the
aforementioned period, and the Purchaser shall
be responsible for ensuring adequate insurance
cover for the auctioned item. No liability can be
assumed for frames and glass. If the auctioned
items are not collected within 7 days, Koller will
store the works at a company of their choice
at the purchaser’s own risk and expense or on
their own premises at a daily rate of CHF 10 per
object.
8.3 Shipping orders may be given to Koller in
writing. All shipping costs shall be borne by the
Purchaser. Unless otherwise agreed in writing,
transport insurance shall be contracted for the
sold items at the expense of the Purchaser.
Glass-covered pictures and fragile items shall
not be sent by Koller.
9. Payment for the auctioned items
9.1 The invoice for a successful bid for an
auctioned item is payable in Swiss francs within
7 days from the end of the auction. Payments by
credit card are only possible with the approval of
Koller’s accounting department, and are subject
to processing fees amounting to between 2
and 4% of the invoiced amount, payable by the
purchaser and added to the invoice total.
9.2 Irrespective of the Purchaser‘s instructions,
KollermayuseanypaymentsbythePurchaseras
settlement for any debt owed by the Purchaser
to Koller or the Seller and set off any debt which
it owes to the Purchaser against its own claims.
If the Purchaser defaults on a payment, default
interestof10%p.a.shallbechargedontopofthe
invoiced sum. If Koller does not receive payment
for purchases within seven (7) days following
the auction, Koller reserves the right to charge
the Purchaser’s credit card for the full amount
of the invoice, without further notification to
the Purchaser. In such cases the credit card
processing fees of 2–4% as described above
are also applicable, and will be charged to the
Purchaser’s credit card.
9.3 If the Purchaser does not pay or does not
pay promptly, Koller may moreover in its own
name and in the Seller›s name either (i) insist
on the fulfilment of the purchase agreement
or (ii) without further notice withdraw from the
purchase agreement and waive the subsequent
performance of the Purchaser or assert a
claim for compensation for non-performance;
in the latter case Koller shall also be entitled,
irrespective of any minimum sales price, to sell
the item either directly or in an auction, and
may use the proceeds to reduce the debts of
the Purchaser. Any amount realised above the
original hammer price shall be paid out to the
Seller. The Purchaser is liable to Koller and the
Seller for all prejudice caused by non-payment or
late payment.
9.4 Koller retains a right of retention and a lien on
all the Purchaser›s items in its custody until full
payment of all monies owed. Koller may exercise
such liens in accordance with the legislation
on the enforcement of debts or by private sale
(including in its own name). The plea of prior
lien exploitation pursuant to Art. 41 of the Swiss
Debt Collection and Bankruptcy Act is excluded.
10. Representation
Each Purchaser shall be personally liable for each
bid he places, and for the purchase contract
between the Purchaser and the Seller. Proof of
the power of representation may be requested
from persons bidding as agents for a third
party or as an organ of a corporate body. The
agent shall be jointly and severally liable with his
principal for the fulfilment of all obligations.
11. Miscellaneous provisions
11.1 The auction shall be attended by an official
fromthecityofZurich.Theattendingofficial,the
local authority and the state have no liability for
the acts of Koller.
11.2 Koller reserves the right to transfer any or
all rights and obligations from these Auction
Conditions to a third party or to have these
carried out by a third party. The bidder and/or
Purchaser does not have the right to transfer
any rights from these Auction Conditions to a
third party.
11.3 Koller reserves the right to publish
illustrations and photographs of sold items in its
own publications and the media and to publicise
its services therewith.
11.4Theaforementionedprovisionsformpartof
each individual purchase agreement concluded
at the auction. Amendments are binding only
with Koller›s written agreement.
11.5 Should certain provisions of these Auction
Conditions be or become partially or fully
invalid and/or unenforceable, this does not
affect the validity of the remaining provisions.
The invalid and/or unenforceable provisions
shall be replaced by those which most closely
approximate the economic meaning and
intended economic purpose of said provisions.
The same shall be applicable to any possible
gaps or loopholes in the provisions.
11.6 The present Auction Conditions and all
amendments thereof are governed by Swiss
law, under exclusion of possible references
to Switzerland’s Federal Code on Private
International Law (CPIL), and under exclusion of
the Vienna C.I.S.G. Convention (UN Convention).
11.7 The courts of the Canton of Zurich
shall be exclusively responsible for settling
disputes (including the assertion of offsetting
and counterclaims) which arise out of or in
conjunction with these Auction Conditions
(includingtheirvalidity,legaleffect,interpretation
or fulfilment). Koller may, however, initiate legal
proceedings before any other competent court.
11.8 In the event of any discrepancy between
the different language versions of these Auction
Conditions, the German language version shall
prevail.
Zurich, 1 July 2018