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Strategienetzwerk - 10. Januar 2015
Compliance – nicht nur für den
Wirtschaftsprüfer
2015 │ Rainer Vieregge │ 52070 Aachen │ Soerser Winkel 24a │
T: +49 241 9108490 │ R. Vieregge@4EGGE4YOU.de
2015 │ Rainer Vieregge │ Aachen │
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DAS BIN ICH!
ZU MEINER PERSON!
Rainer Vieregge
Dipl.-Ing. (Maschinenbau)
Jahrgang 1953
Business Coach
mit Betätigungsschwerpunkt
Integrierte Managementsysteme
Technische Risikoanalyse
Team-Moderation
Wirtschaftsmediation
Hobbys
Essen, Wandern, Lesen
und der BVB
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WAS GEHÖRT ALLES ZUR „COMPLIANCE“?
UNWISSENHEIT SCHÜTZT VOR STRAFE NICHT!
Wann muss die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden?
Bei Nebel mit Sichtweite unter 50 m.
Wie schnell dürfen Sie bei Sichtweite unter 50 m fahren?
50 km/h.
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WAS BEDEUTET DER BEGRIFF „COMPLIANCE“?
BEGRIFFLICHKEIT!
Compliance stammt von dem englischen Verb „to comply
with“. Übersetzt bedeutet dies etwa „etwas einhalten“,
„etwas entsprechen“ oder „etwas nachkommen“.
Als Fachbegriff kommt Compliance ursprünglich aus
der Medizin. Er bezeichnet die Therapietreue des
Patienten, also ob er die ärztlichen Ratschläge und
Verordnungen konsequent verfolgt oder nicht.
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GIBT ES EIN COMPLIANCE-GESETZ?
NEIN!
Es gibt kein übergeordnetes
Compliance-Gesetz. Die
Anforderungen kommen aus
verschiedenen Gesetzen und führen zu
einer Verantwortlichkeit
der Organisation und
seiner Organe.
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BEISPIELE FÜR RELEVANTE GESETZE GEFÄLLIG?
ALLES ALTE BEKANNTE!
• Ordnungswidrigkeitengesetz (OWiG),
§§30, 130 OWiG
• Aktiengesetz (AktG),
§§90, 161
• Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG),
§64a
• US Foreign Currupt Practices Act
• UK Bribery Act
Wesentliche Gesetze:
• Gesetz über den Wertpapierhandel (WpHG),
§33, Abs. 1
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BEISPIELE FÜR WESENTLICHE VORGABEN GEFÄLLIG?
ALLES ALTE BEKANNTE!
• IDW PS 980
Grundsätze ordnungsgemäßer Prüfung von
Compliance Management Systemen
„Gegenstand, Ziel und Umfang der Prüfung
Gegenstand der Prüfung sind die in einer CMS-Beschrei-
bung enthaltenen Aussagen der gesetzlichen Vertreter über
das CMS.“
„Die Wirksamkeit des CMS ist dann gegeben, wenn die
Grundsätze und Maßnahmen von den hiervon Betroffenen
nach Maßgabe ihrer Verantwortung zur Kenntnis genommen
und beachtet werden.“
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BEISPIELE FÜR WESENTLICHE VORGABEN GEFÄLLIG?
ALLES ALTE BEKANNTE!
• Deutscher Corporate Governance Kodex
Der Vorstand informiert den Aufsichtsrat regelmäßig, zeitnah
und umfassend über alle für das Unternehmen relevanten
Fragen der Strategie, der Planung, der Geschäftsentwicklung,
der Risikolage, des Risikomanagements und der Compliance.
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WIE WICHTIG IST DAS THEMA COMPLIANCE IM UNTERNEHMEN?
76,2% HALTEN DAS THEMA FÜR WICHTIG!
Quelle: IMWF Institut (Mai 2010) – „Potenzialanalyse Compliance“
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WIE VIEL % DER MITARBEITER KENNEN DIE RELEVANTEN FESTLEGUNGEN?
61% KENNEN SIE – 39% KENNEN SIE NICHT!
Quelle: IMWF Institut (Mai 2010) – „Potenzialanalyse Compliance“
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IST COMPLIANCE ETWAS NEUES?
ERFÜLLUNG VON GESETZEN / REGELN WAR SCHON IMMER ZWINGEND!
Compliance betrifft alle Unter-
nehmen, unabhängig von
Rechtsform, Branche und
Größe!
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WIE IST DIE EINSCHÄTZUNG DER RELEVANZ VON GESETZEN / REGELN?
EIN AUSSCHNITT!
Quelle: PWC (2010) – Compliance und Unternehmenskultur
Bei 11 von 173
Nennungen hat
IDW PS 980
eine sehr starke
Relevanz
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GIBT ES RECHTSFOLGEN AUS VERSTÖßEN?
JA!
: Rechtsfolgen
• Keine allgemeine Sanktion
Quelle: RA Reusch GbR, Saarbrücken / Berlin
• Rechtsfolgen abhängig vom Gebot, gegen das verstoßen wird
• Unterteilung in öffentlich-rechtliche, zivilrechtliche und strafrechtliche
Konsequenzen sowie Ordnungswidrigkeiten
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GIBT ES RECHTSFOLGEN AUS VERSTÖßEN?
JA!
: Zentrale Vorschrift:§ 130 OWiG
„Wer als Inhaber eines Betriebes oder Unternehmens vorsätzlich oder
fahrlässig die Aufsichtsmaßnahmen unterlässt, die erforderlich sind, um
in dem Betrieb oder Unternehmen Zuwiderhandlungen gegen Pflichten
zu verhindern, die den Inhaber treffen und deren Verletzung mit Strafe
oder Geldbuße bedroht ist, handelt ordnungswidrig, wenn eine solche
Zuwiderhandlung begangen wird, die durch gehörige Aufsicht verhindert
oder wesentlich erschwert worden wäre. Zu den erforderlichen
Aufsichtsmaßnahmen gehören auch die Bestellung, sorgfältige Auswahl
und Überwachung von Aufsichtspersonen.“
Quelle: RA Reusch GbR, Saarbrücken / Berlin
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GIBT ES RECHTSFOLGEN AUS VERSTÖßEN?
JA!
: § 130 OWiG
Bei Kapitalgesellschaften trifft Verpflichtung Leitungspersonen nach
§ 9 OWiG
Quelle: RA Reusch GbR, Saarbrücken / Berlin
Ahndung mit Geldbuße bei Vorsatz 10 Mio. (§ 130 Abs. 3 S. 2 i.V.m.
§ 30 Abs. 2 S. 3 OWiG)
Geldbuße gegenüber Unternehmen nach § 30 OWiG
Ordnungsgemäße Delegation und Kontrolle für jeden haftungsträchtigen
Bereich?
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GIBT ES RECHTSFOLGEN AUS VERSTÖßEN?
JA!
: Rechtsfolgen der Produkthaftung
Zivilrechtlich:
Schadensersatzhaftung gegenüber Geschädigten
Produkthaftungsgesetz und § 823 Abs. 1 BGB
(Produzentenhaftung)
Quelle: RA Reusch GbR, Saarbrücken / Berlin
Öffentlich-rechtlich:
behördliche Maßnahmen auf Grundlage des ProdSG
Bußgeldverfahren nach §§ 130, 30 OWiG
Für das Unternehmen:
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GIBT ES RECHTSFOLGEN AUS VERSTÖßEN?
JA!
: Rechtsfolgen der Produkthaftung
• Zivilrechtlich
Schadensersatzhaftung gegenüber Geschädigten nach
§ 823 Abs. 1 BGB (Produzentenhaftung)
Quelle: RA Reusch GbR, Saarbrücken / Berlin
Für Einzelpersonen:
• Arbeitsrechtlich
Abmahnung und Kündigung
• Öffentlich-rechtlich
Bußgeldverfahren nach §§ 130, 30 OWiG
• Strafrechtlich
Vorsätzliche oder fahrlässige Körperverletzung oder Tötung
(§§ 212, 222, 223, 229 StGB)
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WIE SIEHT DIE ERMITTLUNG RELEVANTER VORGABEN AUS?
1. AUS DER INNENSICHT!
Frage: Welche Risiken liegen in unserer Organisation vor?
Gestaltung des Rahmens für
die Behandlung von Risiken
Umsetzung des
Risikomanagements
Überwachung und Über-
prüfung des Rahmens
Kontinuierliche Verbes-
serung des Rahmens
Quelle: Mäder/Vieregge; PULS-Modell
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WIE SIEHT DIE ERMITTLUNG RELEVANTER VORGABEN AUS?
1. AUS DER INNENSICHT!
Prüfung anhand eines Fragenkatalogs:
Quelle: ONR 49002-1:2004, „Risikomanagement …..“
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WIE SIEHT DIE ERMITTLUNG RELEVANTER VORGABEN AUS?
2. AUS DER AUßENSICHT!
Frage: Welche internen und externen Anforderungen
bestehen für die Organisation?
Sammlung aller relevanten Vorgaben
Aufbau eines Rechtskatasters
• Intern
• Extern
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WIE ERKENNE ICH DAS RISIKONIVEAU?
DIE RISIKOMATRIX!
Zusammenführung der erkannten Risiken aus interner und
externer Sichtweise!
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WIE SIND DIE HERAUSFORDERUNGEN IN DEN GRIFF ZU BEKOMMEN?
TR CMS 101:2011!
Gibt es einen Standard
zum Aufbau eines
Compliance
Management Systems
(CMS)?
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EIN STANDARD?
TR CMS 101:2011!
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WAS BRINGT DIE ZUKUNFT?
COMPLIANCE-LEITFADEN!
Eine Expertenrunde, bestehend aus:
• Henrik Baark, Rechtsanwalt
• Rudolf Ehlen, Steuerberater / Wirtschaftsprüfer
• Walter Schlegel, TÜV Rheinland Cert
• Klaus Spengler, Auditor / Berater
• Rainer Vieregge, Businesscoach
hat ergänzend zum Standard „TR CMS 101:2011“ einen
Compliance-Leitfaden „TR CMS 100:2013“ erarbeitet, der
die Forderung des Standards interpretiert und
Nachweisdokumente vorschlägt.
Veröffentlichung: TÜV Media, 07.2013
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WIE SIEHT DER COMPLIANCE-LEITFADEN AUS?
EIN BEISPIEL!
Quelle: TÜV Media, TR CMS 100:2013
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WAS BRINGT DIE ZUKUNFT?
ISO-STANDARD!
Die ISO 19600:2015
„Compliance Management System – Guideline“
ist seit Dezember 2014 veröffentlicht!
Der neue Standard ist nicht zertifizierungsfähig!
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THE END?
WAREN SIE ZUFRIEDEN, SAGEN SIE ES ANDEREN – SONST MIR!
Fragen – auch später?
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!