Am 03.10.2017 konnte ich in Krems einen Vortrag bei der Bundes-AG-Tagung halten. Der Vortrag beinhaltete im Wesentlichen die Beantwortung der 10+ Fragen, welche ich vorab gestellt bekommen habe, wobei sich diese im Bereich Urheberrecht, Datenschutzrecht und Schulrecht bewegt haben. Ich darf nun an dieser Stelle die Slides online stellen und mich gleichsam bei den TeilnehmerInnen für einen spannenden Vormittag bedanken.
Einführung in die Arbeit mit Open Educational Resources (OER)JulienDietrich
Präsentation zur Einführung in die Arbeit mit
Open Educational Resources (OER) der Universität Duisburg-Essen, die an der Schule am Burgfeld in Bad Segeberg verwendet wurde.
Einführung in die Arbeit mit Open Educational Resources (OER)JulienDietrich
Präsentation zur Einführung in die Arbeit mit
Open Educational Resources (OER) der Universität Duisburg-Essen, die an der Schule am Burgfeld in Bad Segeberg verwendet wurde.
Einfürung in Open Data und Linked Data im Kontext bibliografische Daten und Bibliotheken. Inklusive einem Szenario für den Einstieg: Erweiterung eines Katalogs oder Dokumentenservers um eine semantische Komponente.
Vortrag im Rahmen der Veranstaltung "Gegenwart und Zukunft der Sacherschließung". Die interdisziplinäre Fortbildung für Fachreferentinnen und Fachreferenten wurde veranstaltet von der Kommission für Fachreferatsarbeit mit Unterstützung der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig und fand am 6. und 7. Oktober 2011 statt.
Enthält Teile von CC Attribution-ShareAlike Vorträgen Anderer. Vielen Dank an dieser Stelle.
Medienrecht und Open Educational Resources in der Schulefriolz
Bei vielen Lehrkräften herrscht Unsicherheit, wenn es um die Verwendung bzw. Erstellung von Unterrichtsmaterialien geht:
- Welches Bild-/Ton-/Videomaterial darf verwendet werden?
- Darf Material Dritter verändert werden?
- Wie müssen Quellen angegeben werden?
- Welche Videofilme dürfen gezeigt werden?
- Wie stellt man eigenes erstelltes Material Anderen zur Verfügung?
Neben der aktuellen Gesetzeslage und den damit verbundenen Implikationen sollen auch Alternativen, allen voran OER (Open Educational Ressources) aufgezeigt werden, die zu mehr Rechtssicherheit verhelfen und zum Teilen unter Kollegen ermutigen sollen.
Vortrag zum Urheberrecht an der Hahn-Schule in LinzMichael Lanzinger
Ende 2017 hatte ich das Vergnügen an der Hahn-Schule in Linz diesen Vortrag gleich zweimal hintereinander zu halten. Einmal für die SchülerInnen und einmal im Rahmen der Abendschule.
Ich bedanke mich an dieser Stelle - dezent verspätet - für die Aufmerksamkeit und die interessanten Diskussionspunkte.
Online konferenz oer workshop_hochschule_modul3-2JulienDietrich
Präsentation zu Open Educational Resources (OER)
Offene Lehr- und Lernmaterialien zusammenstellen und bearbeiten der Universität Duisburg-Essen, die im Rahmen des Qualifizierungsworkshops zum Modul 3 verwendet wurde.
Wissensmanagement 2.0: Wikis in Organisationen.Tim Schlotfeldt
Impulsvortrag am 11. Oktober 2011 vor Studenten des Seminars „Web 2.0 und die Gesellschaft (AW448)“ der Beuth Hochschule für Technik Berlin.
Siehe auch im E-Learning-Wiki: http://www.tschlotfeldt.de/elearning-wiki/Wissensmanagement_2.0_%e2%80%93_Wikis_in_Organisationen
Folien zum Webinar "OER-Projekte in Österreich mit Fokus auf in Schulen genutzte LMSe (incl. Initiative eTapas)" an der Donau Universität Krems im Lehrgang SeLe
Am 23.1. habe ich für die Grüne Wirtschaft im Axis Coworking Loft Linz einen Crashkurs zum Datenschutz gehalten, Bilder sind zB hier zu finden: https://www.facebook.com/media/set/?set=ms.c.eJxFk9uRxTAIQzva4Q3uv7GdoGv5M2dAyKCo2VS6hWSNZ~%3BwpgKsf0Rq5wLzNU0wJAhV9Qcpq2FADFd0PrIZSNGpb3C5o~_BD6iEYFx3aiwn8gejVMrkZmt3k0jWX5V6GaBP0Zi~_CUHogKKwYtF4TYvkUOQX5Tjl~%3BwfX6i~%3BioGLXSqOzbPHRu2G7McAt~_KGYoWRJOvnW~%3BsVLFiQRPE2Fo~%3BBGeNpdLYCYAmgGhQVNeYFn3oGovzwADcxyWsx7NuWGFyhe67MVWCPaUFF~_Tr4wh9uK5G0GmsqDlF46z1w9sGrDt3mnhtUqMUgBq1xmausZzAThmHsK14GTuyFfxfAoExBibPJlkmCHBKprBkx3YoAYLr12nhDMIzlO4p~%3BRyCAHgttRr8CTM2p82WTOTDuORECy9XiKXkA3DKf78ModP6B~%3Bnz2~%3BI~-.bps.a.1228651777235167.1073741842.483650688401950&type=1
Thematisch drehte sich die Veranstaltung natürlich um die kommende DSGVO. Ich darf mich an dieser Stelle auch für den sehr interessanten Abend mit spannenden Fragen bedanken.
Auf den Folien finden Sie Informationen zum Datenschutz derzeit, zur DSGVO, praktische Hinweise und die vorab gestellten Fragen.
Digital Marketing - Akademischer Handelsmanager 2017Michael Lanzinger
Vergangene Woche war ich erneut am WiFi in Linz im Einsatz, diesmal für den Bereich Akademischer Handelsmanager.
Neben Informationen zu Pflichten für Website-Betreiber finden sich in den Folien auch Hinweise zum aktuellen und kommenden Datenschutzrecht
Vortrag - Cybercrime & Co beim UnternehmenskongressMichael Lanzinger
Am 12.10.2017 konnte ich im Rahmen des Unternehmenskongresses am Flughafen Hörsching des Wirtschaftsverbandes OÖ (http://www.wirtschaftsverband-oberoesterreich.at) einen Vortrag zum Thema Cybercrime, Content-Haftung und Datenschutz halten. Ich darf mich für die Einladung und die spannenden Diskussionen bedanken und stelle hier nun die Vortragsfolien zur Verfügung.
Am 17.2.2017 durfte ich am MakerCON 2017 in Heidelberg einen Vortrag zur Verwendung von Creative Commons-Lizenzen im Bereich des 3D-Drucks halten. In meinem Vortrag stelle ich primär dar, dass die (digitalen) Pläne, welche für den Druck verwendet werden und diese Lizenzen gestellt werden können.
OER-Seminar: Potenziale und Fallstricke - Urheberrecht, OER und Creative Comm...Matthias Andrasch
Link zu den Folien: https://goo.gl/YGoJMU (als Powerpoint, Open Office Präsentation, PDF und mehr herunterladbar)
Zielgruppe in diesem Fall: Studierende, z.B. aus dem Intermedia-Studiengang, Lehramt oder Erziehungswissenschaften, welche über wenig Kenntnisse in Bezug auf Urheberrecht sowie freie Lizenzen verfügen
Studierende erstellen in diesem Seminar Feinkonzepte zu OER-Projekten, Seminarbeschreibung hier:
http://blog.hf.uni-koeln.de/oer/2016/03/01/seminarbeschreibung/
90minütige Seminarstunde, Studierende hatten sich vorher mit (Medien-)Didaktik und der bildungspolitischen Frage zu OER beschäftigt, z.B. 5R kennengelernt.
Droidcon 2010: Datenschutz in mobilen Anwendungen speziell beim Betriebssyste...Droidcon Berlin
Datenschutz in mobilen Anwendungen - speziell beim Betriebssystem Android
Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Gegenüber den Datenschutzfragen bei festen Internet-Verbindungen potenzieren sich die Themen beim Einsatz von Mobilgeräten. Es geht um nichts anderes als die rechtliche, technische und organisatorische Umsetzung des Auftrages des Bundesverfassungsgerichtes, die Totalüberwachung hierbei zu verhindern, mehr noch: die informationelle Selbstbestimmung von Nutzenden und Dritten zu ermöglichen und sicherzustellen. In der Keynote werden hierzu die Mindestanforderungen dargestellt sowie das, was aus Datenschutzsicht wünschenswert wäre -adressiert an Google, Entwickler, nutzende Unternehmen und Anwender.
Mehr unter : https://www.datenschutzzentrum.de/
OERlabs-Vortrag II: Potenziale und Fallstricke - OER, Urheberrecht und Creati...Matthias Andrasch
Matthias Andrasch für OERlabs (www.oerlabs.de), Lizenz der Folieninhalte: CC0 - einzelne Grafiken/Inhalte sind davon ausgenommen, siehe Kennzeichnung auf der jeweiligen Folie. Präsentationsvorlage von Slidescarnival (CC BY 4.0)
Gastvortrag im Seminar „Gestaltung und Produktion digitalen Lernmaterials“ von S. Hofhues (aktualisierte Version 10/2018)
Link zu den Folien: https://kurzelinks.de/v847 | Vortrag I: https://kurzelinks.de/be04
Open Standards, Open Source, Open Data. Zuviel des Guten?Arnulf Christl
Ein Vortrag von der FOSSGIS Konferenz 2013 in Rapperswil, Schweiz. Die Online Version dieses Vortrags finden Sie unter: http://metaspatial.net/conferences/fossgis2013_open.html
Der Vortrag beleuchtet ausnahmsweise mal die Schattenseiten dieser drei Gesellen, denn: Ja, es gibt sie, z.B.
* behindern Standards Innovation,
* zerstört Open Source bewährte Geschäftsmodelle und
* Open Data fördert das Chaos.
Eine konstruktive Herangehensweise zeigt, dass es lediglich gilt diese Schattenseiten auzuleuchten, um das volle Potential expliziter Offenheit ausschöpfen zu können.
Am 20.7.2016 durfte ich im Rahmen des Technologieplauscherl (http://technologieplauscherl.at/39/) einen Vortrag zum Thema Haftung im Web halten.
Die Folien beschäftigen sich inhaltlich mit Provider-Haftung sowie Cookies und deren (zulässige) Verwendung.
Im Studiengang "Informations- und Wissensmanagement“ an der Fachhochschule Hannover, 24. April 2009
Links bei Delicious: http://delicious.com/CH_/miuw2009
Am 096.11.2017 - und damit fast ein Jahr nach meinem ersten Workshop bei der FHK - durfte ich für die Fachhochschule-Konferenz am Campus02 in Graz wieder einen Vortrag zum Thema Recht & Lehre halten, wobei schwerpunktmäßig das Urheber- und Datenschutzrecht behandelt wurde.
Ich darf hier nun meine Slides zur Verfügung stellen und bedanke mich bei den TeilnehmerInnen für Diskussionen und spannenden Fragestellungen.
Einfürung in Open Data und Linked Data im Kontext bibliografische Daten und Bibliotheken. Inklusive einem Szenario für den Einstieg: Erweiterung eines Katalogs oder Dokumentenservers um eine semantische Komponente.
Vortrag im Rahmen der Veranstaltung "Gegenwart und Zukunft der Sacherschließung". Die interdisziplinäre Fortbildung für Fachreferentinnen und Fachreferenten wurde veranstaltet von der Kommission für Fachreferatsarbeit mit Unterstützung der Deutschen Nationalbibliothek in Leipzig und fand am 6. und 7. Oktober 2011 statt.
Enthält Teile von CC Attribution-ShareAlike Vorträgen Anderer. Vielen Dank an dieser Stelle.
Medienrecht und Open Educational Resources in der Schulefriolz
Bei vielen Lehrkräften herrscht Unsicherheit, wenn es um die Verwendung bzw. Erstellung von Unterrichtsmaterialien geht:
- Welches Bild-/Ton-/Videomaterial darf verwendet werden?
- Darf Material Dritter verändert werden?
- Wie müssen Quellen angegeben werden?
- Welche Videofilme dürfen gezeigt werden?
- Wie stellt man eigenes erstelltes Material Anderen zur Verfügung?
Neben der aktuellen Gesetzeslage und den damit verbundenen Implikationen sollen auch Alternativen, allen voran OER (Open Educational Ressources) aufgezeigt werden, die zu mehr Rechtssicherheit verhelfen und zum Teilen unter Kollegen ermutigen sollen.
Vortrag zum Urheberrecht an der Hahn-Schule in LinzMichael Lanzinger
Ende 2017 hatte ich das Vergnügen an der Hahn-Schule in Linz diesen Vortrag gleich zweimal hintereinander zu halten. Einmal für die SchülerInnen und einmal im Rahmen der Abendschule.
Ich bedanke mich an dieser Stelle - dezent verspätet - für die Aufmerksamkeit und die interessanten Diskussionspunkte.
Online konferenz oer workshop_hochschule_modul3-2JulienDietrich
Präsentation zu Open Educational Resources (OER)
Offene Lehr- und Lernmaterialien zusammenstellen und bearbeiten der Universität Duisburg-Essen, die im Rahmen des Qualifizierungsworkshops zum Modul 3 verwendet wurde.
Wissensmanagement 2.0: Wikis in Organisationen.Tim Schlotfeldt
Impulsvortrag am 11. Oktober 2011 vor Studenten des Seminars „Web 2.0 und die Gesellschaft (AW448)“ der Beuth Hochschule für Technik Berlin.
Siehe auch im E-Learning-Wiki: http://www.tschlotfeldt.de/elearning-wiki/Wissensmanagement_2.0_%e2%80%93_Wikis_in_Organisationen
Folien zum Webinar "OER-Projekte in Österreich mit Fokus auf in Schulen genutzte LMSe (incl. Initiative eTapas)" an der Donau Universität Krems im Lehrgang SeLe
Am 23.1. habe ich für die Grüne Wirtschaft im Axis Coworking Loft Linz einen Crashkurs zum Datenschutz gehalten, Bilder sind zB hier zu finden: https://www.facebook.com/media/set/?set=ms.c.eJxFk9uRxTAIQzva4Q3uv7GdoGv5M2dAyKCo2VS6hWSNZ~%3BwpgKsf0Rq5wLzNU0wJAhV9Qcpq2FADFd0PrIZSNGpb3C5o~_BD6iEYFx3aiwn8gejVMrkZmt3k0jWX5V6GaBP0Zi~_CUHogKKwYtF4TYvkUOQX5Tjl~%3BwfX6i~%3BioGLXSqOzbPHRu2G7McAt~_KGYoWRJOvnW~%3BsVLFiQRPE2Fo~%3BBGeNpdLYCYAmgGhQVNeYFn3oGovzwADcxyWsx7NuWGFyhe67MVWCPaUFF~_Tr4wh9uK5G0GmsqDlF46z1w9sGrDt3mnhtUqMUgBq1xmausZzAThmHsK14GTuyFfxfAoExBibPJlkmCHBKprBkx3YoAYLr12nhDMIzlO4p~%3BRyCAHgttRr8CTM2p82WTOTDuORECy9XiKXkA3DKf78ModP6B~%3Bnz2~%3BI~-.bps.a.1228651777235167.1073741842.483650688401950&type=1
Thematisch drehte sich die Veranstaltung natürlich um die kommende DSGVO. Ich darf mich an dieser Stelle auch für den sehr interessanten Abend mit spannenden Fragen bedanken.
Auf den Folien finden Sie Informationen zum Datenschutz derzeit, zur DSGVO, praktische Hinweise und die vorab gestellten Fragen.
Digital Marketing - Akademischer Handelsmanager 2017Michael Lanzinger
Vergangene Woche war ich erneut am WiFi in Linz im Einsatz, diesmal für den Bereich Akademischer Handelsmanager.
Neben Informationen zu Pflichten für Website-Betreiber finden sich in den Folien auch Hinweise zum aktuellen und kommenden Datenschutzrecht
Vortrag - Cybercrime & Co beim UnternehmenskongressMichael Lanzinger
Am 12.10.2017 konnte ich im Rahmen des Unternehmenskongresses am Flughafen Hörsching des Wirtschaftsverbandes OÖ (http://www.wirtschaftsverband-oberoesterreich.at) einen Vortrag zum Thema Cybercrime, Content-Haftung und Datenschutz halten. Ich darf mich für die Einladung und die spannenden Diskussionen bedanken und stelle hier nun die Vortragsfolien zur Verfügung.
Am 17.2.2017 durfte ich am MakerCON 2017 in Heidelberg einen Vortrag zur Verwendung von Creative Commons-Lizenzen im Bereich des 3D-Drucks halten. In meinem Vortrag stelle ich primär dar, dass die (digitalen) Pläne, welche für den Druck verwendet werden und diese Lizenzen gestellt werden können.
OER-Seminar: Potenziale und Fallstricke - Urheberrecht, OER und Creative Comm...Matthias Andrasch
Link zu den Folien: https://goo.gl/YGoJMU (als Powerpoint, Open Office Präsentation, PDF und mehr herunterladbar)
Zielgruppe in diesem Fall: Studierende, z.B. aus dem Intermedia-Studiengang, Lehramt oder Erziehungswissenschaften, welche über wenig Kenntnisse in Bezug auf Urheberrecht sowie freie Lizenzen verfügen
Studierende erstellen in diesem Seminar Feinkonzepte zu OER-Projekten, Seminarbeschreibung hier:
http://blog.hf.uni-koeln.de/oer/2016/03/01/seminarbeschreibung/
90minütige Seminarstunde, Studierende hatten sich vorher mit (Medien-)Didaktik und der bildungspolitischen Frage zu OER beschäftigt, z.B. 5R kennengelernt.
Droidcon 2010: Datenschutz in mobilen Anwendungen speziell beim Betriebssyste...Droidcon Berlin
Datenschutz in mobilen Anwendungen - speziell beim Betriebssystem Android
Dr. Thilo Weichert, Leiter des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD)
Gegenüber den Datenschutzfragen bei festen Internet-Verbindungen potenzieren sich die Themen beim Einsatz von Mobilgeräten. Es geht um nichts anderes als die rechtliche, technische und organisatorische Umsetzung des Auftrages des Bundesverfassungsgerichtes, die Totalüberwachung hierbei zu verhindern, mehr noch: die informationelle Selbstbestimmung von Nutzenden und Dritten zu ermöglichen und sicherzustellen. In der Keynote werden hierzu die Mindestanforderungen dargestellt sowie das, was aus Datenschutzsicht wünschenswert wäre -adressiert an Google, Entwickler, nutzende Unternehmen und Anwender.
Mehr unter : https://www.datenschutzzentrum.de/
OERlabs-Vortrag II: Potenziale und Fallstricke - OER, Urheberrecht und Creati...Matthias Andrasch
Matthias Andrasch für OERlabs (www.oerlabs.de), Lizenz der Folieninhalte: CC0 - einzelne Grafiken/Inhalte sind davon ausgenommen, siehe Kennzeichnung auf der jeweiligen Folie. Präsentationsvorlage von Slidescarnival (CC BY 4.0)
Gastvortrag im Seminar „Gestaltung und Produktion digitalen Lernmaterials“ von S. Hofhues (aktualisierte Version 10/2018)
Link zu den Folien: https://kurzelinks.de/v847 | Vortrag I: https://kurzelinks.de/be04
Open Standards, Open Source, Open Data. Zuviel des Guten?Arnulf Christl
Ein Vortrag von der FOSSGIS Konferenz 2013 in Rapperswil, Schweiz. Die Online Version dieses Vortrags finden Sie unter: http://metaspatial.net/conferences/fossgis2013_open.html
Der Vortrag beleuchtet ausnahmsweise mal die Schattenseiten dieser drei Gesellen, denn: Ja, es gibt sie, z.B.
* behindern Standards Innovation,
* zerstört Open Source bewährte Geschäftsmodelle und
* Open Data fördert das Chaos.
Eine konstruktive Herangehensweise zeigt, dass es lediglich gilt diese Schattenseiten auzuleuchten, um das volle Potential expliziter Offenheit ausschöpfen zu können.
Am 20.7.2016 durfte ich im Rahmen des Technologieplauscherl (http://technologieplauscherl.at/39/) einen Vortrag zum Thema Haftung im Web halten.
Die Folien beschäftigen sich inhaltlich mit Provider-Haftung sowie Cookies und deren (zulässige) Verwendung.
Im Studiengang "Informations- und Wissensmanagement“ an der Fachhochschule Hannover, 24. April 2009
Links bei Delicious: http://delicious.com/CH_/miuw2009
Am 096.11.2017 - und damit fast ein Jahr nach meinem ersten Workshop bei der FHK - durfte ich für die Fachhochschule-Konferenz am Campus02 in Graz wieder einen Vortrag zum Thema Recht & Lehre halten, wobei schwerpunktmäßig das Urheber- und Datenschutzrecht behandelt wurde.
Ich darf hier nun meine Slides zur Verfügung stellen und bedanke mich bei den TeilnehmerInnen für Diskussionen und spannenden Fragestellungen.
2018 hatte ich mehrmals das Vergnügen 'quer durch Österreich' für den Österreichischen Rechtsanwaltsverein - https://www.rechtsanwaltsverein.at - vortragen zu dürfen. Konkret ging es um die Umsetzung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) in der Rechtsanwaltskanzlei. Hier finden Sie nun die aktuellen Vortragsfolien zum Thema. Für Rückfragen stehe ich gerne zur Verfügung.
Ähnlich wie Vortrag - 10+ Fragen zum Urheber- & Datenschutzrecht (20)
Vor dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hatte ich viermal die Gelegenheit für den Rechtsanwaltsverein Vorträge zum Thema Datenschutz in der Rechtsanwaltskanzlei zu halten. Sowohl in Graz, als auch in Salzburg und zweimal in Wien hatte ich so die Möglichkeit ca. 200 RechtsanwältInnen und Kanzleiangestellte zu informieren und Fragen zu beantworten.
EdMedia in Amsterdam 2018 - The Austrian view of Copyright lawMichael Lanzinger
Am 27.6. hatte ich die Freude (und die Ehre) zu meinem - über das FNMA (https://www.fnm-austria.at/home.html) - eingereichte Paper auf der EdMedia (https://www.aace.org/conf/edmedia/) in Amsterdam vorzutragen. Besonders gefreut hat mich, dass ich für mein Paper auch gleich einen Award erhalten habe.
Die Folien selbst, wie das Paper, beschäftigen sich mit dem österreichischen Urheberrecht und insbesondere auch mit Open Educational Ressourcen sowie Creative Commons
Heute konnte ich im Rahmen der FNMA-Talks - http://www.fnm-austria.at/fnm-talks.html - ein Webinar zum Thema Datenschutz und DSGVO halten. Die Aufzeichnung des Stream finden Sie im Mitgliederbereich des FNMA und die Folien darf ich hier zur Verfügung stellen. Neben einem Überblick über die Neuerungen beschäftigen sich die Slides auch mit den Auswirkungen auf die Wissenschaft und Lehre
Vortrag zum Urheberrecht in der Lehre bei eEducation-Praxistage 2018Michael Lanzinger
Am 12.3.2018 konnte ich einen Vortrag im Rahmen der eEducation-Praxistage 2018 an der PH OÖ zum Urheberrecht in der Lehre halten. Ich danke den TeilnehmerInnen für die spannenden Fragen und Diskussionen über den Vortrag hinaus. In den Folien finden Sie Informationen zum Urheberrecht, den Neuerungen, Creative Commons und Open Educational Ressources
IRIS-Vortrag - Rechtsfragen im Zusammenhang mit digitalen Online-SpielenMichael Lanzinger
Am 24.2.2018 konnte ich im Rahmen der IRIS 2018 in Salzburg vortragen. Anbei finden Sie die Folien, die sich mit urheberrechtlichen und datenschutzrechtlichen Aspekten von Online-Spielen beschäftigen.
Auch im Februar 2018 habe ich wieder am WiFi Linz den Kurs 'Grundlagen Internetrecht' im Seminar Online Marketing gehalten. Anbei finden Sie die Folien, deren Themen sich über das Vertragsrecht, Informationspflichten im Web und Provider-Haftung bis hin zum Strafrecht spannen. Ein großes Thema war natürlich auch die kommende DatenschutzgrundVO
Im Rahmen der Ausbildung eDidactics - https://edidactics.at/?p=97 - unterrichte ich jährlich an der Kunstuniversität Graz das 'Modul 7 - Rechtsfragen'.
Anbei finden Sie die Seminar-Folien des WS 2017/18, welche sich mit den Rechtsfragen bei technologiegestützter Lehre beschäftigen.
Übrigens: Teil dieses Seminars ist auch der MOOC zum Thema Urheberrecht, welcher unter https://imoox.at/mooc/course/view.php?id=36 zu finden ist.
Im Rahmen der Ausbildung eDidactics unterrichte ich jährlich an der Kunstuniversität Graz das 'Modul 7 - Rechtsfragen'.
Anbei finden Sie die Seminar-Folien des WS 2016/17, welche sich mit den Rechtsfragen bei technologiegestützter Lehre beschäftigen.
Am 9.10.2017 konnte ich mein bereits zweites Webinar an der Virtuellen PH (http://www.virtuelle-ph.at/) halten. Diesmal gemeinsam mit Frau Dr.in Natascha Miljkovic von der Agentur Zitier-Weise (http://www.plagiatpruefung.at/). Ich habe dabei den rechtlichen Part übernommen und möchte nun meine Folien zum zweiten Teil des gemeinsamen Webinars (quasi '& Co') online stellen. Inhaltlich befassen sich diese Slides mit der freien Werknutzung (insbesondere Zitate), der Schulbuch-Ausnahme und den Creative Commons.
Pressegespräch - Verein für Datenschutz und IT-SicherheitMichael Lanzinger
Ich bin Gründungsmitglied des Vereins für Datenschutz und IT-Sicherheit - kurz: DAVITS (Web: https://www.davits.eu; Facebook: https://www.facebook.com/davits.eu/). Unser Ziel ist die Information im Datenschutz im rechtlichen, sozialen, technischen und wirtschaftlichen Umfeld. Anbei finden Sie Folien, die wir für Pressegespräche erstellt haben (noch im alten Design). Diese Folien enthalten Informationen über DAVITS sowie zum Datenschutz(recht) allgemein.
Nachdem ich 2016 das erste Mal mit von der Partie war, hatte ich die Freude 2017 erneut am E-Learning-Tag an der FH Johanneum in Graz (https://www.fh-joanneum.at/veranstaltung/16-e-learning-tag-an-der-fh-joanneum/) einen Workshop anbieten zu dürfen. Auf den Slides finden Sie diverse rechtliche Themen, die im Bereich der Lehre relevant sein können, behandelt. Allem voran natürlich Urheberrecht und Datenschutz.
Am 5.9.2017 hatte ich das Vergnügen erstmals im Rahmen des Lehrgangs für Schulbibliotheken bei Buch.Zeit (http://www.buchzeit.at) zum Thema Recht vorzutragen.
Hier finden Sie nun die Folien, die sich mit den Themen Datenschutzrecht, Urheberrecht (inklusive freie Werknutzung, CC und OER) sowie Jugendrecht beschäftigen.
Ich bin nunmehr - neben meiner Tätigkeit als Rechtsanwalt im IT-Recht - auch für die O.P.P.-Beratungsgruppe GmbH (http://www.opp-beratung.com) als Senior Berater im Bereich Datenschutz tätig. Und im Rahmen dieser Tätigkeit konnte ich für das Unternehmen Nimbusec (https://nimbusec.com/index.html) im Juli und im August 2017 jeweils einen Vortrag zum Thema Datenschutz halten. Es wäre zwei tolle Termine, jeweils am Flugplatz in Wels und beim zweiten Termin sogar inklusive einem Rundflug.
Es ist nun bereits eine Zeit her, dass ich den ersten Teil der drei Foliensätze von Digital Marketing online gestellt habe: https://www.slideshare.net/MichaelLanzinger/digital-marketing-teil-i-von-iii
Daher darf ich nun auch noch Teil III von III zur Verfügung stellen.
Es ist nun bereits eine Zeit her, dass ich den ersten Teil der drei Foliensätze von Digital Marketing online gestellt habe: https://www.slideshare.net/MichaelLanzinger/digital-marketing-teil-i-von-iii
Daher darf ich nun Teil II von III zur Verfügung stellen.
2015 habe ich - in Zusammenarbeit mit iMooX - einen Massive Open Online Course ('MOOC') zum Thema Urheberrecht aufgezeichnet. Nun, 2017 und wegen der geänderten Rechtslage, habe ich den MOOC teilweise überarbeitet und wird dieser wohl Ende 2017 online gehen.
Bis dahin finden Sie hier die Folien der insgesamt 10 MOOC-Einheiten aus 2015.
2015 habe ich - in Zusammenarbeit mit iMooX - einen Massive Open Online Course ('MOOC') zum Thema Urheberrecht aufgezeichnet. Nun, 2017 und wegen der geänderten Rechtslage, habe ich den MOOC teilweise überarbeitet und wird dieser wohl Ende 2017 online gehen.
Bis dahin finden Sie hier die Folien der insgesamt 10 MOOC-Einheiten aus 2015.
2015 habe ich - in Zusammenarbeit mit iMooX - einen Massive Open Online Course ('MOOC') zum Thema Urheberrecht aufgezeichnet. Nun, 2017 und wegen der geänderten Rechtslage, habe ich den MOOC teilweise überarbeitet und wird dieser wohl Ende 2017 online gehen.
Bis dahin finden Sie hier die Folien der insgesamt 10 MOOC-Einheiten aus 2015.
Nicht nur auf der Vienna Maker Faire 2017 konnte ich zum Thema Freie Lizenzen & 3D-Druck vortragen, sondern auch am 18.5.2017 im Rahmen des Technologieplauscherl in Linz (http://technologieplauscherl.at/47/).
Eine sehr gelungene und gemütliche Veranstaltung, mein herzlicher Dank geht an die OrganisatiorInnen und an die TeilnehmerInnen für interessante Fragen.
Vienna Maker Faire 2017 - Creative Commons-Lizenzen im 3D-DruckMichael Lanzinger
Am 20.5. durfte ich auf der (sehr genialen) Vienna Maker Faire - https://makerfairevienna.com - einen Vortrag halten zum Thema freie Lizenzen im 3D-Druck.
Spannend ist dabei, dass Creative Commons (CC) primär für den Bildungsbereich gedacht sind/waren und im 3D-Druck (teilweise) neue Herausforderungen haben, etwa ob die Lizenz nur für den Plan oder auch das gedruckte Objekt gilt.
2. Magister Who?
RA Magister Michael Lanzinger
office@kanzlei-lanzinger.at
www.rechtsanwalt-lanzinger.at
Seit 01.10.2011 externer Lektor an der UNI Linz & Uni Graz
LVAs im Bereich Zivil- & Internetrecht
Seit 01.02.2014 WiFi-Trainer
Seit 01.07.2016 selbständiger Rechtsanwalt in Wels (OÖ) mit
Schwerpunkt im IT- und Urheberrecht
Seit 01.05.2017 Senior Berater bei O.P.P.-Beratungsgruppe
(Datenschutz)
5. Rechtliche Rahmenbedingungen
• Recht im Web betrifft viele Gesetzesbereiche
• Öffentliches Recht: DatenschutzG
• Strafrecht: StGB (illegale Inhalte von Homepages)
• Zivilrecht: ABGB, UrhG
• EU-/Völkerrecht: Richtlinien, Verordnungen, Staatsverträge
6. Rechtliche Rahmenbedingungen
Datenschutzgesetz (DSG 2000)
Umsetzung der Datenschutzrichtlinie
Inhalte:
• Schutz personenbezogener Daten
• Rechtsschutzinstrumente
• Nicht zu verwechseln mit Markenschutz
• Probleme derzeit va bei Sozialen Netzwerken
7. Rechtliche Rahmenbedingungen
Gemeinschaftsrecht im Datenschutz - DSGVO
• EU-VO 2016/679 vom 27.4.2016 zum Schutz der
Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr
• Gilt ab 25. Mai 2018 direkt und unmittelbar (auch) in
Österreich
• Zusätzlich
– DSG (2018)
– ePrivacy-VO
12. Frage I
• Inwieweit dürfen Social Media für schulische Zwecke
herangezogen werden?
• Dies insbesondere unter dem Aspekt des Datenschutzes
13. Frage I
Social Media im Schulkontext
• Gegenfrage: Zu welchem Zweck sollen diese
herangezogen werden?
• Zu beachten, dass die meisten Social-Media-Tools aus
den USA stammen, wo hinsichtlich Datenschutz und
Urheberrecht (ganz) andere Vorgaben bestehen
• Server = Datenverarbeitung zumeist im Ausland, Daten
werden versandt
• Nutzungsbedingungen: was dürfen diese Tools mit Ihren
Daten?
14. Frage I
Social Media im Schulkontext
• Von der Verwendung wird (eher) abgeraten
• Jedenfalls sollten keine Dateien, Bilder, Aufnahmen
versandt werden
• Wenn die Verwendung erfolgen soll, dann vorab kritische
Lesung der Nutzungsbedingungen und Einholung der
Zustimmung der Beteiligten/Erziehungsberechtigten
15. Frage II
• Darf oder muss sogar die Nutzung von Smartphones an
Schulen eingeschränkt werden?
• Dies unter den Aspekten Recht am eigenen Bild,
Cybermobbing, Privateigentum
16. Frage II
Web-Delikte
• § 107a StGB: Beharrliche Verfolgung
Betrifft auch ‚Cyberstalking‘ (vgl. Abs 2 Z 2)
Bereits vor 2015 im Gesetz verankert, Abs 3 kam neu hinzu
Strafe: bis zu einem Jahr (Abs 1)/bis zu drei Jahren (Abs 3)
• § 107c StGB: Fortgesetzte Belästigung im Wege einer
Telekommunikation oder eines Computersystems
(‚Cybermobbing‘)
Verletzung in der Ehre
Veröffentlichung von Bildern oder Tatsachen
Strafe: bis zu einem Jahr (Abs 1)/bis zu drei Jahren (Abs 3)
17. Frage II
Computer-Delikte
• Betrifft den Bereich der Sachbeschädigung
• § 118a StGB: Hacking
• § 126a StGB: Datenbeschädigung
• § 126b StGB: Störung der Funktionsfähigkeit eines
Computersystems
• § 126c StGB: Missbrauch von Computerprogrammen
oder Zugangsdaten
18. Frage II
Smartphones?
• Generelles Verbot nicht sinnvoll, da auch BYOD in der
Lehre möglich (und sinnvoll) ist
• Jedoch Förderung der Kompetenz der SchülerInnen
bezüglich Cybercrime sowie Umgang mit Daten (va in
Social Media)
• Wenn Verbot, dann sollte dies klar kommuniziert werden,
jedoch solltenkonfiszierte Geräte jedenfalls am Ende des
Schultages wieder ausgefolgt werden
19. Frage III
• Inwieweit dürfen Schulen Daten auf Cloud-Servern
speichern?
• Macht es dabei einen Unterscheid, wo sich der Server-
Standort befindet (zB EU oder USA)?
20. Frage III
Unterschiedliches Recht
• Österreich/EU
– DatenschutzG
– DSGVO ab 2018
– UrheberrechtsG
– Pflichten nach AGBG (Zivilrecht, zB Schadenersatz)
• USA/Drittländer
– Teilweise andere Rechtstradition
– Copyright Law entspricht (eher) Markenrecht
– Derzeit Privacy-Shield-Abkommen
21. Frage III
Fragen vorab
• Bei Angeboten von Cloud-Diensten sollte Folgendes
beachtet werden:
– Wie ist die IT-Sicherheit des Anbieters?
– Wo stehen die Server?
– Welchem Recht unterfällt der Nutzungsvertrag?
– Besteht ein Follow-the-Sun-Service = werden Daten zum
Service rund um den Globus gesandt?
– Besteht mit dem Gesetzgeber des Dienstanbieters ein
Abkommen (zB Privacy Shield) oder Standardvertragsklauseln?
– Welche Daten sollen gespeichert werden?
22. Frage III
Problematisch Aspekte
• Bei Angeboten die gratis oder mit wenig Kosten
verbunden sind werden die Daten idR außerhalb der EU
gespeichert und verarbeitet
• Die Speicherung der Daten von Minderjährigen ist immer
besonders sorgfältig vorzunehmen
• Kategorisierte Daten (zB Daten über Gesundheit oder
Sexualleben) sollten nicht derart gespeichert werden
23. Frage IV
• Verstoßen Generallizenzen wie MS-ACH gegen den
freien Wettbewerb?
• Bedarf es hier nicht Ausschreibungen was die Software
konkret leisten können muss?
24. Frage IV
Vorab
• MS-ACH = Microsoft Austrian College und High School
Agreement
• Wird vom BMB im Rahmen von Bildung 4.0 unterstützt
• Entscheidung seitens des BMB als organisatorisch
übergeordnete Stelle
25. Frage IV
Und zur Frage
• mE kein Verstoß gegen den freien Wettbewerb, wenn
die entsprechenden Ausschreibungsvorschriften
beachtet wurden
• BMB als verantwortliche Stelle kann mE derartige
Entscheidungen treffen, zumal Hauptkosten von BMB
übernommen werden
• Informationen des BMB lesen sich als ‚Kann‘, dh
Software nicht zwingend einzusetzen
26. Frage V
• Welche Unterschiede gibt es im Urheberrecht zwischen
innerhalb und außerhalb des Klassenzimmers?
27. Frage V
Interessante Neuerungen in der UrhG-Novelle
• § 42 Abs 6 UrhG: Ausweitung von Schulen und
Universitäten auch auf ‚andere Bildungseinrichtungen‘
Dadurch wesentliche Ausweitung der Möglichkeit zur
Vervielfältigung für den Unterrichtsgebrauch auf Papier und
ähnlichen Datenträgern (zB Karton oder Folien)
Jedoch beschränkt auf jeweilige Klasse oder LVA
Andere Datenträger möglich, jedoch dann nur nicht-kommerziell
Freie Werknutzung dieser Art nicht für Schul- und Lehrbücher
28. Frage V
Interessante Neuerungen in der UrhG-Novelle
• § 42a Abs 2 UrhG (NEU): Vervielfältigung durch
öffentliche Einrichtungen für Schulgebrauch und
Forschung auf allen Datenträgern
Gilt auch für Gebrauch nach § 42 Abs 5 UrhG
• § 42g UrhG (NEU): Öffentliche Zurverfügungstellung von
Werken für Unterricht und Lehre
Einem eingeschränkten Nutzerkreis (= Lernplattform)
Lediglich nicht-kommerziell
Freie Werknutzung dieser Art nicht für Schul- und Lehrbücher
(richtet sich nach Bezeichnung & Beschaffenheit)
29. Frage V
Freie Werknutzung
• Von der Notwendigkeit der Erlaubnis des Urhebers
ausgenommen ist die sog. ‚freie Werknutzung‘
• Grundsätzlich ist Verwendung fremder Medien nicht
zulässig, selbst wenn diese frei im TV, Radio oder Web
zur Verfügung stehen
• Jedoch Recht zur ‚Privatkopie‘ (§ 42 UrhG), welche va
über die Leerkassettenvergütung abgedeckt wird
• Umfasst sind (auch) Berichterstattung über
Tagesereignisse, Zeitungsartikel, Verwendung im
Unterricht
30. Frage V
Privatkopie im Web
• Wenn im Internet nur Download und keine Weitergabe,
dann ebenfalls von Privatkopie umfasst
• Gilt auch für Streams, da hier bloße temporäre Kopie in
den Arbeitsspeicher
• Auch bloß private Weitergabe unter Freunden (zB
Cloud-Speicher) nicht erlaubt
• Umgehen von Kopierschutz (zB DVD-Rip oder
Download von YouTube) ebenfalls nicht erlaubt
31. Frage V
Und zur Frage
• Für Lehre (und Wissenschaft) besteht erweiterte Rechte
zur freien Werknutzung
• Begriff der Lernplattformen noch nicht ausreichend
definiert
• Im Zweifel
– Erlaubnis einholen (Lizenz)
– lediglich verlinken
– OER nutzen
32. Frage VI
• Wie deklariert man Werke unter freien Lizenzen korrekt?
33. Frage VI
Die (gute) Idee hinter CC
• Probleme im UrhG
– Verwertungsrechte liegen bei der/beim UrheberIn, allgemeine
Nutzung setzt aktives Verhalten voraus
– kein international gültiges Urheberrecht und teilweise sehr
unterschiedliche Rechtstraditionen
• Creative Commons (CC) bieten Möglichkeit auf einfache
Art und Weise der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an
Werken zu ermöglichen
• Wird erreicht durch standardisierte Lizenzen, die auf
User optimiert sind
34. Frage VI
CC-Lizenzen
• Angeboten werden sechs verschiedene Lizenzen:
– CC BY: Namensnennung der/des LizenzgeberIn/s
– CC BY-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung
– CC BY-NC-SA: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle
Weitergabe zu gleichen Bedingungen
– CC BY-SA: Namensnennung & Weitergabe zu gleichen
Bedingungen
– CC BY-NC: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle
Weitergabe
– CC BY-NC-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung & nur
nicht-kommerzielle Weitergabe
35. Frage VI
CC-Lizenzen
• Gelten als Lizenzen iSd UrhG
• Jede Lizenz verfügt über ‚drei Schichten‘:
– Ausgestaltung als vollwertige Lizenz
– Common Deeds = ‚menschenlesbare‘ Lizenz für Nicht-Juristen
– Maschinenlesbare Version, va um von Suchmaschienen
auffindbar zu sein (CC REL)
• Zu beachten:
– Bereits verschiedene CC-Versionen, die sich primär in den
Lizenz-Details unterscheiden
– Derzeit aktuell: Version 4.0
36. Frage VI
Richtige Quellenangabe bei CC (1)
• CC muss jedenfalls richtig zitiert werden
• Angabe des Namens des/der UrheberIn
– Bei mehreren UrheberInnen sind alle Personen zu nennen
– Wurde Verwertungsrecht übertragen, dann auch Nennung des
Berechtigten (zB Institut)
• Angabe der Bezeichnung des Werkes
– Link auf das Werk
– Hinweis, ob es sich um eine Bearbeitung handelt
37. Frage VI
Richtige Quellenangabe bei CC (2)
• Verlinkung auf die Lizenz
– Auch möglich, auf die Lizenz des zitierten Werkes zu verweisen
• Wenn Angaben sehr lange, dann möglich mittels Kurz-
Link auf eigene Subsite zu verweisen und dort die
Informationen zu erteilen (oder in Fußnoten)
• Bei Bildern wird bloßes Mouse-over als richtige
Quellenangabe idR nicht zugelassen
• Gute Übersicht/Vorlage auf futurezone.de
38. Frage VII
• Welche Schul-Anwendungen benötigen einen Eintrag in
das DVR?
• Insbesondere relevant hier EduFlow
39. Frage VII
Publizität von Datenanwendungen
• §§ 16 ff DSG regeln die Publizität von
Datenanwendungen
– Die Datenschutzbehörde hat ein Register über die Auftraggeber
der Datenanwendungen zu führen, in welches Einsicht
genommen werden kann
– Auch hat jeder Auftraggeber die Datenanwendung vor Beginn zu
melden, insbesondere bei Verarbeitung sensibler Daten (DVR-
Nummer)
40. Frage VII
Publizität von Datenanwendungen
• Ausnahme zB bei öffentlich bekannten Daten oder einer
‚Standardanwendung‘ entsprechen, welche qua
Verordnung als solche vorgesehen ist
• § 19 DSG regelt Inhalt einer solchen Meldung:
Name und Anschrift des Auftraggebers
Nachweis über die rechtliche Befugnis zur Verarbeitung
Zweck der Datenanwendung
Kreis der Betroffenen
Allgemeine Angabe über die getroffenen Maßnahme der
Datensicherheit
41. Frage VII
Ab 25.5.2018
• System ändert sich: Verpflichtung ein
Verarbeitungsverzeichnis zu führen
• DVR-Online wird mit Inkrafttreten der DSGVO
eingefroren, dh keine Einmeldungen mehr möglich und
Ende 2019 dann abgeschaltet
42. Frage VII
Und zur Frage
• Derzeit noch Einmeldungen möglich und sollten auch
vorgenommen werden, insbesondere, wenn sensible
Daten verarbeitet werden
• EduFlow mE jedenfalls eine Datenverarbeitung, da auf
Website klargestellt wird, dass personenbezogene Daten
(va von Kindern) verarbeitet werden
• Zusätzlich zur Einmeldung:
– Wie ist Vertrag mit EduFlow ausgestaltet
– Besteht die Zustimmung der Eltern zur Datenverarbeitung?
43. Frage VIII
• Inwieweit kann/darf/soll bei privaten Schülergeräten
technische Hilfe geleistet werden?
• Dies insbesondere im Licht eines Haftungsausschlusses
44. Frage IX
• Können IT-Manager als Schulen (persönlich) haftbar
gemacht werden, wenn die technische Struktur in
kritischen Situationen versagt?
45. Fragen VIII & IX
Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch (ABGB)
Bildet die Grundlage für das österreichische Zivilrecht
Relevante Inhalte:
• Vertragstypen
• Vertragsschluss und –auflösung
• Gewährleistung & Garantie
• Schadenersatz
46. Fragen VIII & IX
Es kommt darauf an …
• In welcher Form wird Support geleistet?
• Welcher Vertrag besteht mit dem IT-Manager?
– Arbeitsvertrag?
– Dienstvertrag hinsichtlich IT-Managment?
• Handelt es sich um einen internen oder externen IT-
Manager bzw -Supporter?
47. Fragen VIII & IX
To-do
• Bestehende Verträge überprüfen
– Haftungsbeschränkung?
– Schadensdeckelung?
• Workflows und Prozesse definieren va hinsichtlich IT-
Sicherheit und Verarbeitung von Daten
– zB Wer hat Zugang zum Serverraum?
• Ausbildung des IT-Managers gewährleisten
• Ausbildung und Prozesse entsprechend dokumentieren
48. Fragen VIII & IX
Und zur Frage VIII
• Wenn nicht notwendig, sollte auf den Support von
privaten Schülergeräten verzichtet werden
• Wenn Support erteilt werden soll, dann ist es sinnvoll
einen Werkvertrag mit den Erziehungsberechtigten zu
schließen
– Support klar (uU nach Standard) definieren
– Haftungsausschluss/-einschränkung
49. Fragen VIII & IX
Und zur Frage IX
• Vorbehaltlich der arbeitsrechtlichen Normen KANN IT-
Manager verantwortlich werden für Vorsatz und (grobe)
Fahrlässigkeit, da er als Sachverständiger (§§ 1298 f
ABGB) haftet
• Bei externen IT-Manager sind Themen wie
Haftungsbegrenzung/Schadensdeckelung im Vertrag zu
regeln
50. Frage X
• Bedarf es einer Zustimmung der Eltern um Fotos und
Videos der Kinder online zu stellen, selbst wenn diese
Personen nicht nachteilig abgebildet sind?
52. Frage X
Lichtbilder im UrhG
• Lichtbilder gelten nach § 3 UrhG als Werke der
bildenden Kunst (‚Lichtbildkunst‘)
• Bildnisschutz nach § 78 UrhG: Bilder dürfen nicht
veröffentlicht und/oder verbreitet werden, wenn dies den
Interessen des/der Abgebildeten zuwiderläuft
• Ungeachtet dessen Datenschutz zu beachten und
(am besten) vorab Einwilligung für ‚Mitwirkung‘
einholen, zB bei Anmeldung zu LVA
53. Frage X
Längere Antwort daher
• An sich Möglichkeit der Verwendung der Lichtbilder
• Auch wenn ‚öffentlich angefertigt‘ keine grundsätzliche
Zustimmung anzunehmen
• Ebenso keine ‚Crowd-Ausnahme‘, nur wenn nicht
erkennbar
• Bei Minderjährigen ist Zustimmung der Verantwortlichen
immer zu empfehlen!
• Zweck sollte bei Zustimmung klar sein
55. Frage XI
Gemeinschaftsrecht im Datenschutz - DSGVO
• EU-VO 2016/679 vom 27.4.2016 zum Schutz der
Verarbeitung personenbezogener Daten und zum freien
Datenverkehr
• Gilt ab 25. Mai 2018 direkt und unmittelbar (auch) in
Österreich
56. Frage XI
Was ändert sich?
• Grundsätze des Datenschutzes (zB Zweckbindung,
Datensparsamkeit) enthalten und weiterentwickelt
• DSGVO gilt in der europäischen Union sowie für
Unternehmen, die auf dem europäischen Markt tätig sind
• Anwendbar auf personenbezogene Daten außer diese
betreffen persönlichen/familiären Bereich (sog.
‚Haushaltsausnahme‘)
57. Frage XI
Was ändert sich?
• Recht auf Vergessenwerden
– Erweiterung des Löschungsanspruches
– ‚Weitergabe‘ des Wunsches auf Löschung durch
Datenverarbeiter
• Datenportabilität = gewünschte Datenweitergabe in
strukturierter Form (zB bei Bankwechsel)
• Profiling = ‚Persönlichkeitsbewertung‘
– Besondere Auskunftspflicht auch über technische Aspekte
– Besonderes Widerspruchsrecht des Betroffenen
58. Frage XI
Was ändert sich?
• Privacy by Design/by Default = Verarbeitung möglichst
weniger Daten als ‚Grundeinstellung‘
• Data Breach Notification Duty
– Meldung bei Schutzverletzung an die Aufsichtsbehörde binnen
72 Stunden
– Pflicht zur umfassenden Erteilung von Informationen zur
Verletzung
• Datenschutz-Folgenabschätzung = Verarbeiter muss die
Folgen der Daten-Verarbeitung für die Zukunft
einschätzen
59. Frage XI
Was ändert sich?
• Datenschutzbeauftragter
– Bei Datenverarbeitung durch Behörden/öffentliche Stellen
– Bei umfangreicher, regelmäßiger Beobachtung von Personen als
Kerntätigkeit
– Bei Verarbeitung von sensiblen Daten als Kerntätigkeit
• Behördliches On-Stop-Shop-Prinzip
• Höhere Strafen
– Bußgelder: 4% globaler Jahresumsatz oder bis € 20 Mio.
– Betroffene kann sich an Behörde oder Gericht wenden
60. Frage XI
Und zur Frage
• DSGVO betrifft Datenverarbeitungen von Einrichtungen
innerhalb der EU (Art 3 DSGVO)
• DSGVO betrifft Datenverarbeitungen
personenbezogener Daten (von natürlichen Personen),
die in einem Dateisystem gespeichert (werden) sollen
(Art 2 DSGVO)
• Die DSGVO betrifft daher auch öffentliche Einrichtungen
wie Schulen bzw private Bildungseinrichtungen
61. Frage XI
Und zur Frage
• Sokrates/Litera/Druckkostenverwaltung uU – wenn
Dateisystem iSd DSGVO – als Applikation zu verstehen,
die zu einer Verarbeitung gehören
• Zu prüfen auf Zweck & Rechtsmäßigkeit
– Sind Zustimmungen notwendig?
• Fraglich daher, ob ein Datenverarbeitungsregister (Art
30) zu führen ist
– Durchaus für Schulen denkbar
– Jedoch sollte hier Strategie des BMB abgewartet werden