Am 20.5. durfte ich auf der (sehr genialen) Vienna Maker Faire - https://makerfairevienna.com - einen Vortrag halten zum Thema freie Lizenzen im 3D-Druck.
Spannend ist dabei, dass Creative Commons (CC) primär für den Bildungsbereich gedacht sind/waren und im 3D-Druck (teilweise) neue Herausforderungen haben, etwa ob die Lizenz nur für den Plan oder auch das gedruckte Objekt gilt.
2. Magister Who?
RA Magister Michael Lanzinger
office@kanzlei-lanzinger.at
www.rechtsanwalt-lanzinger.at
Seit 01.10.2011 externer Lektor an der UNI Linz & Uni Graz
LVAs im Bereich Zivil- & Internetrecht
Seit 01.02.2014 WiFi-Trainer
Seit 01.07.2016 selbständiger Rechtsanwalt in Wels (OÖ)
mit Schwerpunkt im IT- und Urheberrecht
3. Creative Commons
Wie passt CC zum 3D-Druck?
• Vorlage für 3D-Druck existiert als digitales Dokument
und kann so auch weitergegeben werden
– Bsp.: Customizable Universal Charging Dock auf thingiverse
• Für die Nutzung Vorlage als geistiges Eigentum des/der
UrheberIn muss vorab Erlaubnis/Verwertungsrecht
eingeholt werden, ansonsten Urheberrechtsverletzung
• Für privaten Gebrauch (= Privatkopie) wäre auch freie
Werknutzung nach dem Urheberrecht möglich, nicht
jedoch bei zB Bearbeitung und/oder Verkauf
4. Creative Commons
Die (gute) Idee hinter CC
• Probleme im UrhG
– Verwertungsrechte liegen bei der/beim UrheberIn, allgemeine
Nutzung setzt aktives Verhalten voraus
– kein international gültiges Urheberrecht und teilweise sehr
unterschiedliche Rechtstraditionen
• Creative Commons (CC) bieten Möglichkeit auf einfache
Art und Weise der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an
Werken zu ermöglichen
• Wird erreicht durch standardisierte Lizenzen, die auf
User optimiert sind
5. Creative Commons
CC-Lizenzen
• Angeboten werden sechs verschiedene Lizenzen:
– CC BY: Namensnennung der/des LizenzgeberIn/s
– CC BY-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung
– CC BY-NC-SA: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle
Weitergabe zu gleichen Bedingungen
– CC BY-SA: Namensnennung & Weitergabe zu gleichen
Bedingungen
– CC BY-NC: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle
Weitergabe
– CC BY-NC-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung & nur
nicht-kommerzielle Weitergabe
6. Creative Commons
CC-Lizenzen
• Gelten als Lizenzen iSd UrhG
• Jede Lizenz verfügt über ‚drei Schichten‘:
– Ausgestaltung als vollwertige Lizenz
– Common Deeds = ‚menschenlesbare‘ Lizenz für Nicht-Juristen
– Maschinenlesbare Version, va um von Suchmaschienen
auffindbar zu sein (CC REL)
• Zu beachten:
– Bereits verschiedene CC-Versionen, die sich primär in den
Lizenz-Details unterscheiden
– Derzeit aktuell: Version 4.0
7. Creative Commons
CC-Lizenzen
• Zusätzlich CC0 = Open Content bzw Public Domain
– Problem, da (in Österreich) derartige ‚Aufgabe des Rechtes‘
(Open Access) eigentlich nicht vorgesehen
• Kritik an CC:
– Nach dem UrhG eigentlich ‚bloße‘ Lizenzverträge
– Nicht immer geeignet, zB bei der Lizensierung von Software
• Ad internationales Recht:
– Teilweise nationale Anpassungen (Portierungen)
– Keine Portierungen mehr bei der Version 4.0
8. Creative Commons
CC vs freie Werknutzung
• CC keine exklusiven Lizenzen, dh Werk kann auch
(zusätzlich) anders lizensiert werden, jedoch für selbes
Werk nicht zwei verschiedene CC-Lizenzen
• CC im Gegensatz zu freier Werknutzung auch
kommerziell nutzbar
• CC nicht an die engen Voraussetzungen der freien
Werknutzung gebunden
• CC beinhaltet ausdrücklich Weitergabe & Bearbeitung,
was nach UrhG eher problematisch ist
9. Creative Commons
Exkurs: GNU
• Quelle/Betriebssystem: http://www.gnu.org/
• Da CC für Software nicht geeignet ist, muss hier eine
andere Form der Lizensierung gewählt werden
• Derzeit aktuell ist die dritte Version: GNU GPLv3
• Benutzt das ‚Copyleft‘-Prinzip, dh nur Weitergabe von
Bearbeitungen & Ableitungen unter gleichen
Bedingungen (vgl. dazu auch SA bei CC)
• Nutzung unter GNU GPL auch kommerziell möglich
10. Creative Commons
Richtige Quellenangabe bei CC (1)
• CC muss jedenfalls richtig zitiert werden
• Angabe des Namens des/der UrheberIn
– Bei mehreren UrheberInnen sind alle Personen zu nennen
– Wurde Verwertungsrecht übertragen, dann auch Nennung des
Berechtigten
• Angabe der Bezeichnung des Werkes
– Link auf das Werk
– Hinweis, ob es sich um eine Bearbeitung handelt
11. Creative Commons
Richtige Quellenangabe bei CC (2)
• Verlinkung auf die Lizenz
– Auch möglich, auf die Lizenz des zitierten Werkes zu verweisen
• Wenn Angaben sehr lange, dann möglich mittels Kurz-
Link auf eigene Subsite zu verweisen und dort die
Informationen zu erteilen (oder in Fußnoten)
• Bei Bildern wird bloßes Mouse-over als richtige
Quellenangabe idR nicht zugelassen
• Gute Übersicht/Vorlage auf futurezone.de
12. Creative Commons
CC & 3D-Druck?
• Durch CC einfache Möglichkeit für Lizensierung der
Druckvorlagen
– Digitale Entwürfe werden ‚in die Wirklichkeit portiert‘
• Das gedruckte Objekt stellt an sich eigenes Werk dar
(Drucker = UrheberIn)
13. Creative Commons
CC & 3D-Druck?
• Problem mit der UrheberIn-Bezeichnung
– wird teilweise durch QR-Code gelöst
• Unklar, ob Lizenz nur für (digitale) Vorlage gilt oder ob
auch das gedruckte Objekt eine ‚Kopie‘ ist
– Primär auf die Intention des Lizensgebers (als Vertragserrichter)
abzustellen
– Wird in der Community so gesehen
– Gegenargument: CC primär für Medien, eher nicht für
‚Hardware‘ und Drucker verwendet eigenes Material