2015 habe ich - in Zusammenarbeit mit iMooX - einen Massive Open Online Course ('MOOC') zum Thema Urheberrecht aufgezeichnet. Nun, 2017 und wegen der geänderten Rechtslage, habe ich den MOOC teilweise überarbeitet und wird dieser wohl Ende 2017 online gehen.
Bis dahin finden Sie hier die Folien der insgesamt 10 MOOC-Einheiten aus 2015.
3. Die Leerkassettenvergütung
Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG
• Wenn zu erwarten ist, dass von Werken, die der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden oder im
Rundfunk gesendet werden Privatkopien im Sinne von §
42 Abs 2-7 UrhG angefertigt werden, hat der Urheber
Anspruch auf eine ‚Leerkassettenvergütung‘
• Vergütung ergibt sich auf Trägermaterial, welches
unbespielt zum Verkauf angeboten wird
• Abs 2 regelt überdies ‚Reprographievergütung‘ &
‚Gerätevergütung‘ bei analoger Vervielfältigung (va
Kopien)
4. Die Leerkassettenvergütung
Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG
• in der Praxis bedeutet dies Aufschlag auf den Endpreis
ua von
– Audio- und Videoleerkassetten
– CD-R/-RW
– bespielbare DVD
– integrierte und wechselbare MP3-Speicher-Festplatten in MP3-
Jukeboxes bzw MP3-Player
– Festplatten in bzw. für DVD-Recorder
– USB-Sticks
– Festplatten???
5. Die Leerkassettenvergütung
Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG
• Vergütung wird zB durch Austro-Mechana (Musik),
Bildrecht (visuelle Rechte) oder VAM (audio-visuelle
Rechte) von Anbietern eingehoben und an (registrierte)
Künstler verteilt
• Problematisch ist, dass durch die ‚Digitalisierung‘ immer
weniger Trägermedien gekauft werden und dies die
Vergütung schmälert, weswegen die
Verwertungsgesellschaften auch Festplatten aller Art von
der Vergütung nach § 42b UrhG umfasst sehen wollen
6. Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t
• Hewlett Packard (HP) als Kläger gegen Austro
Mechana (AM) wegen angeblicher Rechtswidrigkeit
einer ‚Festplattenabgabe‘
• Austro Mechana gab für 1.10.2010 eine
Tarifverlautbarung für Leerkassettenvergütung auf
Festplatten bekannt
• Hewlett Packard klagte beim HG Wien auf Feststellung,
dass Festplatten von dieser Vergütung nicht umfasst
seien
7. Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t
• HP: Laut ‚Gericom-Urteil‘ sind nur MP3-Player umfasst,
nicht jedoch PC-Festplatten, zumal hier eine
ausschließliche Nutzung iSv § 42 UrhG zur Privatkopie
nicht anzunehmen sei
• AM: alleine die Möglichkeit zur Nutzung zur
Vervielfältigung reicht als Grundlage für Vergütung aus,
da durch technische Entwicklung sonst eine ‚Lücke‘
entstehen würde
8. Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t
• HG Wien gab der Klage statt und bestätigte das
Gericom-Urteil
• Berufungsgericht bestätigte das Erstgericht, zumal
aufgrund der Multifunktionalität von Festplatten nicht
angenommen werden kann, dass freier Speicherplatz
rein für Privatkopien verwendet wird
• AM legte dagegen Revision als Rechtsmittel ein
9. Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t
• Laut OGH steht die Multifunktionalität einer Festplatte
bzw dass diese nicht zwangsläufig für Privatkopien
genutzt wird, nicht einem grundsätzlichen Ausschluss
hinsichtlich der Vergütung entgegen
• Vergütung knüpft am ‚Schaden der rechtmäßigen
Urheberrechtsverletzung‘ an
• Daher auch eine entsprechende Vergütung im Rahmen
der Durchschnittsbetrachtung denkbar und Festplatten
einer Vergütung nach § 42b UrhG zugänglich
• Verfahren läuft derzeit noch
10. Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – C-463/12
• Vorabentscheidungsverfahren des EuGH im Fall
Copydan Båndkopi gegen Nokia Danmark A/S wegen
Zahlung der Vergütung zur Finanzierung des gerechten
Ausgleichs gemäß der in Art 5 Abs 2 lit b der Richtlinie
2001/29 vorgesehenen Ausnahme in Bezug auf das
Vervielfältigungsrecht (Privatkopievergütung)
• Nach RL steht es Mitgliedsstaaten offen Normen zur
Privatkopie zu schaffen
11. Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – C-463/12
• Kläger wollte Vergütung für Inhalte, die auf
Speicherkarten von Mobiltelefonen gespeichert werden
• Beklagter war der Ansicht, dass nur Privatkopien
derartige Vergütungen auslösen kann und dass sich auf
Mobiltelefonen bzw deren Speicherkarten nur ‚selten‘
derartige Inhalte befinden
12. Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – C-463/12
• Laut EuGH bedingt bereits die Privatkopie an sich einen
‚Nachteil‘ für den Urheber, welcher zu vergüten ist
• Nachweis, dass mit den Geräten tatsächlich Privatkopien
angefertigt werden ist nicht erforderlich, da von ‚vollem
Ausschöpfen der Möglichkeiten des Gerätes‘
auszugehen ist
• Jedoch kann sich Art des Gerätes auf die Höhe der
Vergütung auswirken bzw zu fragen, ob das Gerät
grundsätzlich eine Eignung zur Kopieerstellung bietet
13. Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – C-463/12
• Insbesondere zB bei MP3-Playern anzunehmen, bei
anderen Geräten jedoch nicht sicher, da diese
multifunktional sind und uU die Speicherung nur
sekundärer Zweck
• Ist überdies nachweisbar, dass dem
Berechtigten/Urheber nur ein ‚geringer Nachteil‘ entsteht,
so können Geräte von der Vergütung ausgenommen
werden
14. Die Leerkassettenvergütung
IN A NUTSHELL
• Aufgrund der Privatkopie besteht Vergütung für
Trägermedien (Leerkassetten)
Reprographien
Vervielfältigungsgeräte
• Festplatten-Vergütung derzeit strittig
• Verwertungsgesellschaften zur Einhebung berechtigt