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iMooX
Urheberrecht
Einheit 9:
Vergütung?
Mag. Michael Lanzinger
Die Leerkassettenvergütung
Problemstellung
Wenn ich privat downloaden darf, was bekommt dann
der Urheber dafür?
Die Leerkassettenvergütung
Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG
• Wenn zu erwarten ist, dass von Werken, die der
Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden oder im
Rundfunk gesendet werden Privatkopien im Sinne von §
42 Abs 2-7 UrhG angefertigt werden, hat der Urheber
Anspruch auf eine ‚Leerkassettenvergütung‘
• Vergütung ergibt sich auf Trägermaterial, welches
unbespielt zum Verkauf angeboten wird
• Abs 2 regelt überdies ‚Reprographievergütung‘ &
‚Gerätevergütung‘ bei analoger Vervielfältigung (va
Kopien)
Die Leerkassettenvergütung
Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG
• in der Praxis bedeutet dies Aufschlag auf den Endpreis
ua von
– Audio- und Videoleerkassetten
– CD-R/-RW
– bespielbare DVD
– integrierte und wechselbare MP3-Speicher-Festplatten in MP3-
Jukeboxes bzw MP3-Player
– Festplatten in bzw. für DVD-Recorder
– USB-Sticks
– Festplatten???
Die Leerkassettenvergütung
Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG
• Vergütung wird zB durch Austro-Mechana (Musik),
Bildrecht (visuelle Rechte) oder VAM (audio-visuelle
Rechte) von Anbietern eingehoben und an (registrierte)
Künstler verteilt
• Problematisch ist, dass durch die ‚Digitalisierung‘ immer
weniger Trägermedien gekauft werden und dies die
Vergütung schmälert, weswegen die
Verwertungsgesellschaften auch Festplatten aller Art von
der Vergütung nach § 42b UrhG umfasst sehen wollen
Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t
• Hewlett Packard (HP) als Kläger gegen Austro
Mechana (AM) wegen angeblicher Rechtswidrigkeit
einer ‚Festplattenabgabe‘
• Austro Mechana gab für 1.10.2010 eine
Tarifverlautbarung für Leerkassettenvergütung auf
Festplatten bekannt
• Hewlett Packard klagte beim HG Wien auf Feststellung,
dass Festplatten von dieser Vergütung nicht umfasst
seien
Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t
• HP: Laut ‚Gericom-Urteil‘ sind nur MP3-Player umfasst,
nicht jedoch PC-Festplatten, zumal hier eine
ausschließliche Nutzung iSv § 42 UrhG zur Privatkopie
nicht anzunehmen sei
• AM: alleine die Möglichkeit zur Nutzung zur
Vervielfältigung reicht als Grundlage für Vergütung aus,
da durch technische Entwicklung sonst eine ‚Lücke‘
entstehen würde
Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t
• HG Wien gab der Klage statt und bestätigte das
Gericom-Urteil
• Berufungsgericht bestätigte das Erstgericht, zumal
aufgrund der Multifunktionalität von Festplatten nicht
angenommen werden kann, dass freier Speicherplatz
rein für Privatkopien verwendet wird
• AM legte dagegen Revision als Rechtsmittel ein
Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t
• Laut OGH steht die Multifunktionalität einer Festplatte
bzw dass diese nicht zwangsläufig für Privatkopien
genutzt wird, nicht einem grundsätzlichen Ausschluss
hinsichtlich der Vergütung entgegen
• Vergütung knüpft am ‚Schaden der rechtmäßigen
Urheberrechtsverletzung‘ an
• Daher auch eine entsprechende Vergütung im Rahmen
der Durchschnittsbetrachtung denkbar und Festplatten
einer Vergütung nach § 42b UrhG zugänglich
• Verfahren läuft derzeit noch
Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – C-463/12
• Vorabentscheidungsverfahren des EuGH im Fall
Copydan Båndkopi gegen Nokia Danmark A/S wegen
Zahlung der Vergütung zur Finanzierung des gerechten
Ausgleichs gemäß der in Art 5 Abs 2 lit b der Richtlinie
2001/29 vorgesehenen Ausnahme in Bezug auf das
Vervielfältigungsrecht (Privatkopievergütung)
• Nach RL steht es Mitgliedsstaaten offen Normen zur
Privatkopie zu schaffen
Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – C-463/12
• Kläger wollte Vergütung für Inhalte, die auf
Speicherkarten von Mobiltelefonen gespeichert werden
• Beklagter war der Ansicht, dass nur Privatkopien
derartige Vergütungen auslösen kann und dass sich auf
Mobiltelefonen bzw deren Speicherkarten nur ‚selten‘
derartige Inhalte befinden
Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – C-463/12
• Laut EuGH bedingt bereits die Privatkopie an sich einen
‚Nachteil‘ für den Urheber, welcher zu vergüten ist
• Nachweis, dass mit den Geräten tatsächlich Privatkopien
angefertigt werden ist nicht erforderlich, da von ‚vollem
Ausschöpfen der Möglichkeiten des Gerätes‘
auszugehen ist
• Jedoch kann sich Art des Gerätes auf die Höhe der
Vergütung auswirken bzw zu fragen, ob das Gerät
grundsätzlich eine Eignung zur Kopieerstellung bietet
Die Leerkassettenvergütung
Streit um die Festplatten – C-463/12
• Insbesondere zB bei MP3-Playern anzunehmen, bei
anderen Geräten jedoch nicht sicher, da diese
multifunktional sind und uU die Speicherung nur
sekundärer Zweck
• Ist überdies nachweisbar, dass dem
Berechtigten/Urheber nur ein ‚geringer Nachteil‘ entsteht,
so können Geräte von der Vergütung ausgenommen
werden
Die Leerkassettenvergütung
IN A NUTSHELL
• Aufgrund der Privatkopie besteht Vergütung für
 Trägermedien (Leerkassetten)
 Reprographien
 Vervielfältigungsgeräte
• Festplatten-Vergütung derzeit strittig
• Verwertungsgesellschaften zur Einhebung berechtigt
Vielen Dank!
michael.lanzinger@jku.at

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  • 2. Die Leerkassettenvergütung Problemstellung Wenn ich privat downloaden darf, was bekommt dann der Urheber dafür?
  • 3. Die Leerkassettenvergütung Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG • Wenn zu erwarten ist, dass von Werken, die der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden oder im Rundfunk gesendet werden Privatkopien im Sinne von § 42 Abs 2-7 UrhG angefertigt werden, hat der Urheber Anspruch auf eine ‚Leerkassettenvergütung‘ • Vergütung ergibt sich auf Trägermaterial, welches unbespielt zum Verkauf angeboten wird • Abs 2 regelt überdies ‚Reprographievergütung‘ & ‚Gerätevergütung‘ bei analoger Vervielfältigung (va Kopien)
  • 4. Die Leerkassettenvergütung Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG • in der Praxis bedeutet dies Aufschlag auf den Endpreis ua von – Audio- und Videoleerkassetten – CD-R/-RW – bespielbare DVD – integrierte und wechselbare MP3-Speicher-Festplatten in MP3- Jukeboxes bzw MP3-Player – Festplatten in bzw. für DVD-Recorder – USB-Sticks – Festplatten???
  • 5. Die Leerkassettenvergütung Leerkassettenvergütung nach § 42b UrhG • Vergütung wird zB durch Austro-Mechana (Musik), Bildrecht (visuelle Rechte) oder VAM (audio-visuelle Rechte) von Anbietern eingehoben und an (registrierte) Künstler verteilt • Problematisch ist, dass durch die ‚Digitalisierung‘ immer weniger Trägermedien gekauft werden und dies die Vergütung schmälert, weswegen die Verwertungsgesellschaften auch Festplatten aller Art von der Vergütung nach § 42b UrhG umfasst sehen wollen
  • 6. Die Leerkassettenvergütung Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t • Hewlett Packard (HP) als Kläger gegen Austro Mechana (AM) wegen angeblicher Rechtswidrigkeit einer ‚Festplattenabgabe‘ • Austro Mechana gab für 1.10.2010 eine Tarifverlautbarung für Leerkassettenvergütung auf Festplatten bekannt • Hewlett Packard klagte beim HG Wien auf Feststellung, dass Festplatten von dieser Vergütung nicht umfasst seien
  • 7. Die Leerkassettenvergütung Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t • HP: Laut ‚Gericom-Urteil‘ sind nur MP3-Player umfasst, nicht jedoch PC-Festplatten, zumal hier eine ausschließliche Nutzung iSv § 42 UrhG zur Privatkopie nicht anzunehmen sei • AM: alleine die Möglichkeit zur Nutzung zur Vervielfältigung reicht als Grundlage für Vergütung aus, da durch technische Entwicklung sonst eine ‚Lücke‘ entstehen würde
  • 8. Die Leerkassettenvergütung Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t • HG Wien gab der Klage statt und bestätigte das Gericom-Urteil • Berufungsgericht bestätigte das Erstgericht, zumal aufgrund der Multifunktionalität von Festplatten nicht angenommen werden kann, dass freier Speicherplatz rein für Privatkopien verwendet wird • AM legte dagegen Revision als Rechtsmittel ein
  • 9. Die Leerkassettenvergütung Streit um die Festplatten – 4 Ob 138/13t • Laut OGH steht die Multifunktionalität einer Festplatte bzw dass diese nicht zwangsläufig für Privatkopien genutzt wird, nicht einem grundsätzlichen Ausschluss hinsichtlich der Vergütung entgegen • Vergütung knüpft am ‚Schaden der rechtmäßigen Urheberrechtsverletzung‘ an • Daher auch eine entsprechende Vergütung im Rahmen der Durchschnittsbetrachtung denkbar und Festplatten einer Vergütung nach § 42b UrhG zugänglich • Verfahren läuft derzeit noch
  • 10. Die Leerkassettenvergütung Streit um die Festplatten – C-463/12 • Vorabentscheidungsverfahren des EuGH im Fall Copydan Båndkopi gegen Nokia Danmark A/S wegen Zahlung der Vergütung zur Finanzierung des gerechten Ausgleichs gemäß der in Art 5 Abs 2 lit b der Richtlinie 2001/29 vorgesehenen Ausnahme in Bezug auf das Vervielfältigungsrecht (Privatkopievergütung) • Nach RL steht es Mitgliedsstaaten offen Normen zur Privatkopie zu schaffen
  • 11. Die Leerkassettenvergütung Streit um die Festplatten – C-463/12 • Kläger wollte Vergütung für Inhalte, die auf Speicherkarten von Mobiltelefonen gespeichert werden • Beklagter war der Ansicht, dass nur Privatkopien derartige Vergütungen auslösen kann und dass sich auf Mobiltelefonen bzw deren Speicherkarten nur ‚selten‘ derartige Inhalte befinden
  • 12. Die Leerkassettenvergütung Streit um die Festplatten – C-463/12 • Laut EuGH bedingt bereits die Privatkopie an sich einen ‚Nachteil‘ für den Urheber, welcher zu vergüten ist • Nachweis, dass mit den Geräten tatsächlich Privatkopien angefertigt werden ist nicht erforderlich, da von ‚vollem Ausschöpfen der Möglichkeiten des Gerätes‘ auszugehen ist • Jedoch kann sich Art des Gerätes auf die Höhe der Vergütung auswirken bzw zu fragen, ob das Gerät grundsätzlich eine Eignung zur Kopieerstellung bietet
  • 13. Die Leerkassettenvergütung Streit um die Festplatten – C-463/12 • Insbesondere zB bei MP3-Playern anzunehmen, bei anderen Geräten jedoch nicht sicher, da diese multifunktional sind und uU die Speicherung nur sekundärer Zweck • Ist überdies nachweisbar, dass dem Berechtigten/Urheber nur ein ‚geringer Nachteil‘ entsteht, so können Geräte von der Vergütung ausgenommen werden
  • 14. Die Leerkassettenvergütung IN A NUTSHELL • Aufgrund der Privatkopie besteht Vergütung für  Trägermedien (Leerkassetten)  Reprographien  Vervielfältigungsgeräte • Festplatten-Vergütung derzeit strittig • Verwertungsgesellschaften zur Einhebung berechtigt