eLearning Rechtsaspekte

   Ralf Hilgenstock
Vorbemerkung
      ●
          Der Verfasser ist kein Jurist.
      ●
          Er verfolgt Rechtsfragen
          rundum das eLearning seit
          Jahren.
      ●
          Er stellt seinen persönlichen
          Kenntnisstand dar.
      ●
          Er leistet keine individuelle
          Rechtsberatung.
Rechtsbereiche

      e-Learning berührt
      unterschiedliche Rechtsaspekte
       ●
           Vertragsabschlüsse
       ●
           Datenschutz
       ●
           Mitbestimmungsrecht
       ●
           Urheberrecht
       ●
           Rundfunkrecht
Vertragsabschlüsse
       ●
           Rechtsquellen
           ●
               Fernabsatzrecht
           ●
               Fernunterrichtsgesetz
Fernabsatzrecht
       ●
           Betrifft online Kaufverträge
       ●
           Aufklärungspflicht über
           Gebührenpflicht
       ●
           Rücktrittsrecht


       ●
           Wenn keine Aufklärung über
           Rücktrittsrecht erfolgt bleibt
           dies dauerhaft.
Fernunterrichtsgesetz
       ●
           Betrifft Kurse,
              ●
                  die überwiegend über Distanz
                  angeboten werden
              ●
                  wenn sie kostenpflichtig sind
                  bei berufsbildenden Lehrgängen auch
                  bei Unentgeltlichkeit
              ●
                  wenn der Lernerfolg überwacht wird
              ●
                  Ausnahme: Freizeit und Unterhaltung
                  dienende Kursen
       ●
           Es besteht Anmelde- und
           Genehmigungspflicht
       ●
           Diese ist kostenpflichtig
Fernunterrichtsgesetz
       ●
           Erweitertes Rücktrittsrecht
           ●
               Nach sechs Monaten ohne
               Begründung,
               auch wenn Kurs bereits
               abgeschlossen
           ●
               Jeweils nach weiteren drei
               Monaten
           ●
               Rückzahlungsanspruch
Berufsständische Fortbildung
       ●
           Fortbildungspflicht für
           ●
               Mediziner, Juristen z.T. Lehrer
       ●
           Anmeldung von
           Veranstaltungen
           ●
               Prüfung der Kammern,
               Standesorganisationen
           ●
               Eigene Regeln
           ●
               Wettbewerbssituation
Datenschutz
      ●
          Rechtsquellen
          ●
              EU-Datenschutzrecht
          ●
              Bundesdatenschutzgesetz
              (Unternehmen)
              Landesdatenschutzgesetze
              (öffentliche Einrichtungen)
          ●
              Verordnungen und Erlasse
              - Schule/Hochschule
          ●
              Gesundheitsbereich
      ●
          Betrieblicher
          Datenschutzbeauftragter
Grundlage des Datenschutzrechts
       ●
           Zweckbestimmung der Daten-
           erhebung und -verarbeitung
       ●
           Information der Betroffenen
       ●
           Datensparsamkeit
       ●
           Verfahrensdokumentation


       ●
           Kein Rechtsanspruch auf
           vollständige Datenlöschung
Datenschutzrecht
      ●
          Klarheit
          ●
              Welche Daten sollen erfasst
              werden?
          ●
              Wozu werden sie verwandt?
          ●
              Wer erhält Zugriff? Weitergabe
          ●
              Wann werden sie gelöscht?
      ●
          Die Begründung der
          Verwendung hat Vorrang
      ●
          Betroffener muss vorab
          informiert werden
Datenschutzbeauftragte
      ●
          Datenschutzbeauftragte sind
          weisungsunabhängig.
      ●
          Da die Gesetze eLearning nicht
          konkret regeln, ist es Aufgabe
          der Datenschutzbeauftragten,
          es entsprechend auszulegen.
      ●
          Es gibt unterschiedliche
          Auslegungen
Schule
         ●
             Landesrecht unterscheidet sich
             ●
                 Zustimmungspflicht der Eltern in
                 einigen Bundesländern
             ●
                 Eigene (Moodle) Anlage zum
                 Datenschutz in Bayern
             ●
                 Vorabgenehmigung in Hessen
                 erforderlich.
             ●
                 Die Landesdatenschutzbeauf-
                 tragten einiger Länder haben
                 sich bisher nicht mit der Frage
                 befasst.
Mitbestimmungsrecht
      ●
          Betriebliche Weiterbildung
          unterliegt der Mitbestimmungs-
          pflicht
      ●
          Primärer Fokus:
          ●
              Zugänglichkeit
          ●
              Arbeitszeit – Lernzeit
          ●
              Lernorte
          ●
              Datenschutz
Urheberrecht
 ●
     Werke Dritter sind geschützt; gilt auch
     für Schülerarbeiten
 ●
     Eine Nutzung ist mit der Zustimmung
     der Urheber möglich
 ●
     Schutz gilt noch 70 Jahre nach dem Tod
 ●
     Übersetzung schafft neues Werk
 ●
     Ein Urheber kann andere (Verlag) mit
     Wahrnehmung der Verwertungsrechte
     beauftragen.
 ●
     Urheberschaft ist nicht übertragbar (dt.
     Recht)
Urheberrecht - Sonderrechte
       ●
           Zitate sind genehmigungsfrei
           erlaubt
       ●
           Bildung und Forschung dürfen
           kleine Teile nutzen (§ 52a)
           ●
               Lehrbücher ausgeschlossen
           ●
               Kleine Teile umstritten
           ●
               Kopierregelung (Verwertungs-
               vertrag Schule) gilt nicht für
               Lernplattformen
       ●
           Recht am eigenen Bild
Wenn ich selber Urheber bin
       ●
           Eigene Werke sind automatisch
           geschützt – keine Meldepflicht
       ●
           Tipp: im Werk festlegen, wie
           andere nutzen dürfen
       ●
           Creative Commons Lizenz
           ●
               Achtung: non commercial
               unterbindet Nutzung wenn
               Organisation für Kurs Geld
               nimmt (VHS-Hochschule)
'Internet'-Recht
 ●
     Haftung für Inhalte
     ●
         Der Betreiber haftet für Inhalte ab dem
         Moment in denen er von ihnen Kenntnis
         erlangt.
     ●
         Es besteht keine Vorabprüfungspflicht.
     ●
         Entfernen ab Kenntnis reicht aus.
 ●
     Vorsicht bei Abmahnung
     ●
         Beanstandeten Inhalt prüfen, entfernen
     ●
         Ruhe bewahren. Nicht ungeprüft
         Erklärungen abgeben/unterzeichnen
         → Gebührenpflicht
Medienrecht
      ●
          Impressumspflicht
          ●
              Betreiber der Seite
          ●
              Vollständige ladungsfähige
              Anschrift
          ●
              Verantwortliche Personen
              (namentlich)
          ●
              Erreichbarkeit (Telefon und
              E-Mail)
          ●
              Steuernummer oder UID
Rundfunkrecht: nicht gewollte Schwelle
       ●
           Betrifft öffentlich zugängliche
           Webinare
       ●
           Voraussetzung: vermitteln Inhalte,
           sind geplant im Ablauf. Dann sind
           sie redaktionelle Angebote. Gilt
           besonders wenn sie wiederholt
           angeboten werden.
       ●
           Bis 500 Nutzer: Anmeldepflicht
       ●
           Über 500 Nutzer möglich:
           Genehmigungspflicht
Gesetzesänderungen – ante portas

       Urheberrecht – Dauerbaustelle
       ●

        ●
          UrhG § 52 (Bildungsprivileg)
          zeitlich befristet verlängert
          bis Ende 2014
        ●
          3. Korb: verwaiste Werke;
          Verfahren wenn
          Rechteinhaber nicht zu
          ermitteln sind
Neue Gesetze -

      Diese Gesetze können künftig
      Auswirkungen haben.
       ●
           Arbeitnehmerdatenschutzrecht
              ●
                  Betriebliche Speicherung und
                  Weitergabe von personen-
                  bezogenen Daten
       ●
           Verlegerleistungsschutzrecht
              ●
                  Verwendung von kürzesten
                  Schnipseln aus Verlagsveröffent-
                  lichungen (Überschriften)
              ●
                  Probleme: Web-Links; RSS-Feeds
Kontakt
      eLeDia eLearning im Dialog GmbH


      Am Treptower Park 75
      12435 Berlin


      Telefon:   030 - 50 56 10 70
      E-Mail:    info@eledia.de
      Web:       http://eledia.de
                 http://moodle.de

E-Learning rechtliche Aspekte

  • 1.
    eLearning Rechtsaspekte Ralf Hilgenstock
  • 2.
    Vorbemerkung ● Der Verfasser ist kein Jurist. ● Er verfolgt Rechtsfragen rundum das eLearning seit Jahren. ● Er stellt seinen persönlichen Kenntnisstand dar. ● Er leistet keine individuelle Rechtsberatung.
  • 3.
    Rechtsbereiche e-Learning berührt unterschiedliche Rechtsaspekte ● Vertragsabschlüsse ● Datenschutz ● Mitbestimmungsrecht ● Urheberrecht ● Rundfunkrecht
  • 4.
    Vertragsabschlüsse ● Rechtsquellen ● Fernabsatzrecht ● Fernunterrichtsgesetz
  • 5.
    Fernabsatzrecht ● Betrifft online Kaufverträge ● Aufklärungspflicht über Gebührenpflicht ● Rücktrittsrecht ● Wenn keine Aufklärung über Rücktrittsrecht erfolgt bleibt dies dauerhaft.
  • 6.
    Fernunterrichtsgesetz ● Betrifft Kurse, ● die überwiegend über Distanz angeboten werden ● wenn sie kostenpflichtig sind bei berufsbildenden Lehrgängen auch bei Unentgeltlichkeit ● wenn der Lernerfolg überwacht wird ● Ausnahme: Freizeit und Unterhaltung dienende Kursen ● Es besteht Anmelde- und Genehmigungspflicht ● Diese ist kostenpflichtig
  • 7.
    Fernunterrichtsgesetz ● Erweitertes Rücktrittsrecht ● Nach sechs Monaten ohne Begründung, auch wenn Kurs bereits abgeschlossen ● Jeweils nach weiteren drei Monaten ● Rückzahlungsanspruch
  • 8.
    Berufsständische Fortbildung ● Fortbildungspflicht für ● Mediziner, Juristen z.T. Lehrer ● Anmeldung von Veranstaltungen ● Prüfung der Kammern, Standesorganisationen ● Eigene Regeln ● Wettbewerbssituation
  • 9.
    Datenschutz ● Rechtsquellen ● EU-Datenschutzrecht ● Bundesdatenschutzgesetz (Unternehmen) Landesdatenschutzgesetze (öffentliche Einrichtungen) ● Verordnungen und Erlasse - Schule/Hochschule ● Gesundheitsbereich ● Betrieblicher Datenschutzbeauftragter
  • 10.
    Grundlage des Datenschutzrechts ● Zweckbestimmung der Daten- erhebung und -verarbeitung ● Information der Betroffenen ● Datensparsamkeit ● Verfahrensdokumentation ● Kein Rechtsanspruch auf vollständige Datenlöschung
  • 11.
    Datenschutzrecht ● Klarheit ● Welche Daten sollen erfasst werden? ● Wozu werden sie verwandt? ● Wer erhält Zugriff? Weitergabe ● Wann werden sie gelöscht? ● Die Begründung der Verwendung hat Vorrang ● Betroffener muss vorab informiert werden
  • 12.
    Datenschutzbeauftragte ● Datenschutzbeauftragte sind weisungsunabhängig. ● Da die Gesetze eLearning nicht konkret regeln, ist es Aufgabe der Datenschutzbeauftragten, es entsprechend auszulegen. ● Es gibt unterschiedliche Auslegungen
  • 13.
    Schule ● Landesrecht unterscheidet sich ● Zustimmungspflicht der Eltern in einigen Bundesländern ● Eigene (Moodle) Anlage zum Datenschutz in Bayern ● Vorabgenehmigung in Hessen erforderlich. ● Die Landesdatenschutzbeauf- tragten einiger Länder haben sich bisher nicht mit der Frage befasst.
  • 14.
    Mitbestimmungsrecht ● Betriebliche Weiterbildung unterliegt der Mitbestimmungs- pflicht ● Primärer Fokus: ● Zugänglichkeit ● Arbeitszeit – Lernzeit ● Lernorte ● Datenschutz
  • 15.
    Urheberrecht ● Werke Dritter sind geschützt; gilt auch für Schülerarbeiten ● Eine Nutzung ist mit der Zustimmung der Urheber möglich ● Schutz gilt noch 70 Jahre nach dem Tod ● Übersetzung schafft neues Werk ● Ein Urheber kann andere (Verlag) mit Wahrnehmung der Verwertungsrechte beauftragen. ● Urheberschaft ist nicht übertragbar (dt. Recht)
  • 16.
    Urheberrecht - Sonderrechte ● Zitate sind genehmigungsfrei erlaubt ● Bildung und Forschung dürfen kleine Teile nutzen (§ 52a) ● Lehrbücher ausgeschlossen ● Kleine Teile umstritten ● Kopierregelung (Verwertungs- vertrag Schule) gilt nicht für Lernplattformen ● Recht am eigenen Bild
  • 17.
    Wenn ich selberUrheber bin ● Eigene Werke sind automatisch geschützt – keine Meldepflicht ● Tipp: im Werk festlegen, wie andere nutzen dürfen ● Creative Commons Lizenz ● Achtung: non commercial unterbindet Nutzung wenn Organisation für Kurs Geld nimmt (VHS-Hochschule)
  • 18.
    'Internet'-Recht ● Haftung für Inhalte ● Der Betreiber haftet für Inhalte ab dem Moment in denen er von ihnen Kenntnis erlangt. ● Es besteht keine Vorabprüfungspflicht. ● Entfernen ab Kenntnis reicht aus. ● Vorsicht bei Abmahnung ● Beanstandeten Inhalt prüfen, entfernen ● Ruhe bewahren. Nicht ungeprüft Erklärungen abgeben/unterzeichnen → Gebührenpflicht
  • 19.
    Medienrecht ● Impressumspflicht ● Betreiber der Seite ● Vollständige ladungsfähige Anschrift ● Verantwortliche Personen (namentlich) ● Erreichbarkeit (Telefon und E-Mail) ● Steuernummer oder UID
  • 20.
    Rundfunkrecht: nicht gewollteSchwelle ● Betrifft öffentlich zugängliche Webinare ● Voraussetzung: vermitteln Inhalte, sind geplant im Ablauf. Dann sind sie redaktionelle Angebote. Gilt besonders wenn sie wiederholt angeboten werden. ● Bis 500 Nutzer: Anmeldepflicht ● Über 500 Nutzer möglich: Genehmigungspflicht
  • 21.
    Gesetzesänderungen – anteportas Urheberrecht – Dauerbaustelle ● ● UrhG § 52 (Bildungsprivileg) zeitlich befristet verlängert bis Ende 2014 ● 3. Korb: verwaiste Werke; Verfahren wenn Rechteinhaber nicht zu ermitteln sind
  • 22.
    Neue Gesetze - Diese Gesetze können künftig Auswirkungen haben. ● Arbeitnehmerdatenschutzrecht ● Betriebliche Speicherung und Weitergabe von personen- bezogenen Daten ● Verlegerleistungsschutzrecht ● Verwendung von kürzesten Schnipseln aus Verlagsveröffent- lichungen (Überschriften) ● Probleme: Web-Links; RSS-Feeds
  • 23.
    Kontakt eLeDia eLearning im Dialog GmbH Am Treptower Park 75 12435 Berlin Telefon: 030 - 50 56 10 70 E-Mail: info@eledia.de Web: http://eledia.de http://moodle.de