Nicht nur auf der Vienna Maker Faire 2017 konnte ich zum Thema Freie Lizenzen & 3D-Druck vortragen, sondern auch am 18.5.2017 im Rahmen des Technologieplauscherl in Linz (http://technologieplauscherl.at/47/).
Eine sehr gelungene und gemütliche Veranstaltung, mein herzlicher Dank geht an die OrganisatiorInnen und an die TeilnehmerInnen für interessante Fragen.
Am 20.7.2016 durfte ich im Rahmen des Technologieplauscherl (http://technologieplauscherl.at/39/) einen Vortrag zum Thema Haftung im Web halten.
Die Folien beschäftigen sich inhaltlich mit Provider-Haftung sowie Cookies und deren (zulässige) Verwendung.
Im Rahmen der Ausbildung eDidactics unterrichte ich jährlich an der Kunstuniversität Graz das 'Modul 7 - Rechtsfragen'.
Anbei finden Sie die Seminar-Folien des WS 2016/17, welche sich mit den Rechtsfragen bei technologiegestützter Lehre beschäftigen.
Digital Marketing - Akademischer Handelsmanager 2017Michael Lanzinger
Vergangene Woche war ich erneut am WiFi in Linz im Einsatz, diesmal für den Bereich Akademischer Handelsmanager.
Neben Informationen zu Pflichten für Website-Betreiber finden sich in den Folien auch Hinweise zum aktuellen und kommenden Datenschutzrecht
Im Rahmen der Ausbildung eDidactics - https://edidactics.at/?p=97 - unterrichte ich jährlich an der Kunstuniversität Graz das 'Modul 7 - Rechtsfragen'.
Anbei finden Sie die Seminar-Folien des WS 2017/18, welche sich mit den Rechtsfragen bei technologiegestützter Lehre beschäftigen.
Übrigens: Teil dieses Seminars ist auch der MOOC zum Thema Urheberrecht, welcher unter https://imoox.at/mooc/course/view.php?id=36 zu finden ist.
Vortrag - Cybercrime & Co beim UnternehmenskongressMichael Lanzinger
Am 12.10.2017 konnte ich im Rahmen des Unternehmenskongresses am Flughafen Hörsching des Wirtschaftsverbandes OÖ (http://www.wirtschaftsverband-oberoesterreich.at) einen Vortrag zum Thema Cybercrime, Content-Haftung und Datenschutz halten. Ich darf mich für die Einladung und die spannenden Diskussionen bedanken und stelle hier nun die Vortragsfolien zur Verfügung.
Nicht nur auf der Vienna Maker Faire 2017 konnte ich zum Thema Freie Lizenzen & 3D-Druck vortragen, sondern auch am 18.5.2017 im Rahmen des Technologieplauscherl in Linz (http://technologieplauscherl.at/47/).
Eine sehr gelungene und gemütliche Veranstaltung, mein herzlicher Dank geht an die OrganisatiorInnen und an die TeilnehmerInnen für interessante Fragen.
Am 20.7.2016 durfte ich im Rahmen des Technologieplauscherl (http://technologieplauscherl.at/39/) einen Vortrag zum Thema Haftung im Web halten.
Die Folien beschäftigen sich inhaltlich mit Provider-Haftung sowie Cookies und deren (zulässige) Verwendung.
Im Rahmen der Ausbildung eDidactics unterrichte ich jährlich an der Kunstuniversität Graz das 'Modul 7 - Rechtsfragen'.
Anbei finden Sie die Seminar-Folien des WS 2016/17, welche sich mit den Rechtsfragen bei technologiegestützter Lehre beschäftigen.
Digital Marketing - Akademischer Handelsmanager 2017Michael Lanzinger
Vergangene Woche war ich erneut am WiFi in Linz im Einsatz, diesmal für den Bereich Akademischer Handelsmanager.
Neben Informationen zu Pflichten für Website-Betreiber finden sich in den Folien auch Hinweise zum aktuellen und kommenden Datenschutzrecht
Im Rahmen der Ausbildung eDidactics - https://edidactics.at/?p=97 - unterrichte ich jährlich an der Kunstuniversität Graz das 'Modul 7 - Rechtsfragen'.
Anbei finden Sie die Seminar-Folien des WS 2017/18, welche sich mit den Rechtsfragen bei technologiegestützter Lehre beschäftigen.
Übrigens: Teil dieses Seminars ist auch der MOOC zum Thema Urheberrecht, welcher unter https://imoox.at/mooc/course/view.php?id=36 zu finden ist.
Vortrag - Cybercrime & Co beim UnternehmenskongressMichael Lanzinger
Am 12.10.2017 konnte ich im Rahmen des Unternehmenskongresses am Flughafen Hörsching des Wirtschaftsverbandes OÖ (http://www.wirtschaftsverband-oberoesterreich.at) einen Vortrag zum Thema Cybercrime, Content-Haftung und Datenschutz halten. Ich darf mich für die Einladung und die spannenden Diskussionen bedanken und stelle hier nun die Vortragsfolien zur Verfügung.
Teaching and Learning Experience Design – der Ruf nach besserer Lehre: aber wie?Isa Jahnke
Der Ruf danach, dass es bessere Lehre geben muss oder das Lehre verbessert werden sollte, ist nicht neu. Es gibt auch schon seit längerer Zeit Rufe danach, dass Lehre der Forschung in Universitäten gleichgestellt werden soll. (Und in den letzten Jahren ist in Deutschland auch einiges an positiven Entwicklungen geschehen, z.B. durch die Aktivitäten des Stifterverbands). Wie kann die Verbesserung der Lehre weitergehen? Fehlt etwas in dieser Entwicklung? Ja, sagt dieser Beitrag, der zum Nachdenken und Diskutieren anregen soll. In diesem Beitrag wird ein forschungsbasierter Ansatz zur Diskussion gestellt. Es wird argumentiert, dass Lehre nur dann besser wird, wenn es mit den Prinzipen der Wissenschaft und Forschung angegangen wird (d.h. gestalten, Daten erheben, auswerten, verbessern). Es benötigt neue Verhaltensregeln oder -prinzipien bei der Gestaltung von Lehrveranstaltungen. Das bedeutet zum Beispiel das Prinzipien der Evidenzbasierung und wissenschaftliche Herangehensweisen im Lehr-Lerndesign als zentrales Fundament etabliert werden sollte. Evidenzbasierung hier meint, folgt man der Logik der Forschung, dass Lehrveranstaltungen als Intervention verstanden werden. Mit dieser Intervention werden Studierende befähigt, bestimmte vorab festgelegte Kompetenzen zu entwickeln. Und die Frage, die sich bei jeder Lehr-Lernveranstaltung dann stellt, ist, ob diese Objectives bzw. Learning Outcomes auch erreicht wurden. Klar ist, dass die subjektive Lehrevaluation der Studierenden oder auch die Notengebnung nicht ausreichen, um diese Frage zu beantworten. Hierfür gibt es eine Reihe von Methoden, die genutzt werden können, z.B. aus dem Bereich des User- / Learning Experience Design. Diese Methoden umfassen unter anderem Usability-Tests, Learner Experience Studies, Pre-/Post-Tests, und Follow-up Interviews. Diese können zur Gestaltung und Erfassung von effektiven, effizienten und ansprechenden digitalen Lerndesigns verwendet (Reigeluth 1983, Honebein & Reigeluth, 2022).
Der Beitrag will die Entwicklung zur Verbesserung von Lehre weiter pushen. Neue Ideen in die Bewegung bringen. Als Gründungsvizepräsidentin der UTN hab ich die Chance, hier ein neues Fundament für eine gesamte Uni zu legen. Wird das Gelingen? Ist dieser Ansatz, den ich hier vorstelle, eine erfolgsversprechende Option dafür? Hier können sich die TeilnehmerInnen an dieser Entwicklung beteiligen.
Teaching and Learning Experience Design – der Ruf nach besserer Lehre: aber wie?Isa Jahnke
Der Ruf danach, dass es bessere Lehre geben muss oder das Lehre verbessert werden sollte, ist nicht neu. Es gibt auch schon seit längerer Zeit Rufe danach, dass Lehre der Forschung in Universitäten gleichgestellt werden soll. (Und in den letzten Jahren ist in Deutschland auch einiges an positiven Entwicklungen geschehen, z.B. durch die Aktivitäten des Stifterverbands). Wie kann die Verbesserung der Lehre weitergehen? Fehlt etwas in dieser Entwicklung? Ja, sagt dieser Beitrag, der zum Nachdenken und Diskutieren anregen soll. In diesem Beitrag wird ein forschungsbasierter Ansatz zur Diskussion gestellt. Es wird argumentiert, dass Lehre nur dann besser wird, wenn es mit den Prinzipen der Wissenschaft und Forschung angegangen wird (d.h. gestalten, Daten erheben, auswerten, verbessern). Es benötigt neue Verhaltensregeln oder -prinzipien bei der Gestaltung von Lehrveranstaltungen. Das bedeutet zum Beispiel das Prinzipien der Evidenzbasierung und wissenschaftliche Herangehensweisen im Lehr-Lerndesign als zentrales Fundament etabliert werden sollte. Evidenzbasierung hier meint, folgt man der Logik der Forschung, dass Lehrveranstaltungen als Intervention verstanden werden. Mit dieser Intervention werden Studierende befähigt, bestimmte vorab festgelegte Kompetenzen zu entwickeln. Und die Frage, die sich bei jeder Lehr-Lernveranstaltung dann stellt, ist, ob diese Objectives bzw. Learning Outcomes auch erreicht wurden. Klar ist, dass die subjektive Lehrevaluation der Studierenden oder auch die Notengebnung nicht ausreichen, um diese Frage zu beantworten. Hierfür gibt es eine Reihe von Methoden, die genutzt werden können, z.B. aus dem Bereich des User- / Learning Experience Design. Diese Methoden umfassen unter anderem Usability-Tests, Learner Experience Studies, Pre-/Post-Tests, und Follow-up Interviews. Diese können zur Gestaltung und Erfassung von effektiven, effizienten und ansprechenden digitalen Lerndesigns verwendet (Reigeluth 1983, Honebein & Reigeluth, 2022).
Der Beitrag will die Entwicklung zur Verbesserung von Lehre weiter pushen. Neue Ideen in die Bewegung bringen. Als Gründungsvizepräsidentin der UTN hab ich die Chance, hier ein neues Fundament für eine gesamte Uni zu legen. Wird das Gelingen? Ist dieser Ansatz, den ich hier vorstelle, eine erfolgsversprechende Option dafür? Hier können sich die TeilnehmerInnen an dieser Entwicklung beteiligen.
2. Vorbemerkung
●
Der Verfasser ist kein Jurist.
●
Er verfolgt Rechtsfragen
rundum das eLearning seit
Jahren.
●
Er stellt seinen persönlichen
Kenntnisstand dar.
●
Er leistet keine individuelle
Rechtsberatung.
5. Fernabsatzrecht
●
Betrifft online Kaufverträge
●
Aufklärungspflicht über
Gebührenpflicht
●
Rücktrittsrecht
●
Wenn keine Aufklärung über
Rücktrittsrecht erfolgt bleibt
dies dauerhaft.
6. Fernunterrichtsgesetz
●
Betrifft Kurse,
●
die überwiegend über Distanz
angeboten werden
●
wenn sie kostenpflichtig sind
bei berufsbildenden Lehrgängen auch
bei Unentgeltlichkeit
●
wenn der Lernerfolg überwacht wird
●
Ausnahme: Freizeit und Unterhaltung
dienende Kursen
●
Es besteht Anmelde- und
Genehmigungspflicht
●
Diese ist kostenpflichtig
7. Fernunterrichtsgesetz
●
Erweitertes Rücktrittsrecht
●
Nach sechs Monaten ohne
Begründung,
auch wenn Kurs bereits
abgeschlossen
●
Jeweils nach weiteren drei
Monaten
●
Rückzahlungsanspruch
8. Berufsständische Fortbildung
●
Fortbildungspflicht für
●
Mediziner, Juristen z.T. Lehrer
●
Anmeldung von
Veranstaltungen
●
Prüfung der Kammern,
Standesorganisationen
●
Eigene Regeln
●
Wettbewerbssituation
10. Grundlage des Datenschutzrechts
●
Zweckbestimmung der Daten-
erhebung und -verarbeitung
●
Information der Betroffenen
●
Datensparsamkeit
●
Verfahrensdokumentation
●
Kein Rechtsanspruch auf
vollständige Datenlöschung
11. Datenschutzrecht
●
Klarheit
●
Welche Daten sollen erfasst
werden?
●
Wozu werden sie verwandt?
●
Wer erhält Zugriff? Weitergabe
●
Wann werden sie gelöscht?
●
Die Begründung der
Verwendung hat Vorrang
●
Betroffener muss vorab
informiert werden
12. Datenschutzbeauftragte
●
Datenschutzbeauftragte sind
weisungsunabhängig.
●
Da die Gesetze eLearning nicht
konkret regeln, ist es Aufgabe
der Datenschutzbeauftragten,
es entsprechend auszulegen.
●
Es gibt unterschiedliche
Auslegungen
13. Schule
●
Landesrecht unterscheidet sich
●
Zustimmungspflicht der Eltern in
einigen Bundesländern
●
Eigene (Moodle) Anlage zum
Datenschutz in Bayern
●
Vorabgenehmigung in Hessen
erforderlich.
●
Die Landesdatenschutzbeauf-
tragten einiger Länder haben
sich bisher nicht mit der Frage
befasst.
15. Urheberrecht
●
Werke Dritter sind geschützt; gilt auch
für Schülerarbeiten
●
Eine Nutzung ist mit der Zustimmung
der Urheber möglich
●
Schutz gilt noch 70 Jahre nach dem Tod
●
Übersetzung schafft neues Werk
●
Ein Urheber kann andere (Verlag) mit
Wahrnehmung der Verwertungsrechte
beauftragen.
●
Urheberschaft ist nicht übertragbar (dt.
Recht)
16. Urheberrecht - Sonderrechte
●
Zitate sind genehmigungsfrei
erlaubt
●
Bildung und Forschung dürfen
kleine Teile nutzen (§ 52a)
●
Lehrbücher ausgeschlossen
●
Kleine Teile umstritten
●
Kopierregelung (Verwertungs-
vertrag Schule) gilt nicht für
Lernplattformen
●
Recht am eigenen Bild
17. Wenn ich selber Urheber bin
●
Eigene Werke sind automatisch
geschützt – keine Meldepflicht
●
Tipp: im Werk festlegen, wie
andere nutzen dürfen
●
Creative Commons Lizenz
●
Achtung: non commercial
unterbindet Nutzung wenn
Organisation für Kurs Geld
nimmt (VHS-Hochschule)
18. 'Internet'-Recht
●
Haftung für Inhalte
●
Der Betreiber haftet für Inhalte ab dem
Moment in denen er von ihnen Kenntnis
erlangt.
●
Es besteht keine Vorabprüfungspflicht.
●
Entfernen ab Kenntnis reicht aus.
●
Vorsicht bei Abmahnung
●
Beanstandeten Inhalt prüfen, entfernen
●
Ruhe bewahren. Nicht ungeprüft
Erklärungen abgeben/unterzeichnen
→ Gebührenpflicht
19. Medienrecht
●
Impressumspflicht
●
Betreiber der Seite
●
Vollständige ladungsfähige
Anschrift
●
Verantwortliche Personen
(namentlich)
●
Erreichbarkeit (Telefon und
E-Mail)
●
Steuernummer oder UID
20. Rundfunkrecht: nicht gewollte Schwelle
●
Betrifft öffentlich zugängliche
Webinare
●
Voraussetzung: vermitteln Inhalte,
sind geplant im Ablauf. Dann sind
sie redaktionelle Angebote. Gilt
besonders wenn sie wiederholt
angeboten werden.
●
Bis 500 Nutzer: Anmeldepflicht
●
Über 500 Nutzer möglich:
Genehmigungspflicht
21. Gesetzesänderungen – ante portas
Urheberrecht – Dauerbaustelle
●
●
UrhG § 52 (Bildungsprivileg)
zeitlich befristet verlängert
bis Ende 2014
●
3. Korb: verwaiste Werke;
Verfahren wenn
Rechteinhaber nicht zu
ermitteln sind
22. Neue Gesetze -
Diese Gesetze können künftig
Auswirkungen haben.
●
Arbeitnehmerdatenschutzrecht
●
Betriebliche Speicherung und
Weitergabe von personen-
bezogenen Daten
●
Verlegerleistungsschutzrecht
●
Verwendung von kürzesten
Schnipseln aus Verlagsveröffent-
lichungen (Überschriften)
●
Probleme: Web-Links; RSS-Feeds
23. Kontakt
eLeDia eLearning im Dialog GmbH
Am Treptower Park 75
12435 Berlin
Telefon: 030 - 50 56 10 70
E-Mail: info@eledia.de
Web: http://eledia.de
http://moodle.de