CC-Lizenzen und
3D-Druck
RA Michael Lanzinger
Magister Who?
RA Magister Michael Lanzinger
office@kanzlei-lanzinger.at
www.rechtsanwalt-lanzinger.at
Seit 01.10.2011 externer Lektor an der UNI Linz & Uni Graz
LVAs im Bereich Zivil- & Internetrecht
Seit 01.02.2014 WiFi- & BFI-Trainer
Seit 01.07.2016 selbständiger Rechtsanwalt in Wels (OÖ)
mit Schwerpunkt im IT- und Urheberrecht
Creative Commons
Wie passt CC zum 3D-Druck?
• Vorlage für 3D-Druck existiert als digitales Dokument
und kann so auch weitergegeben werden
– Bsp.: Customizable Universal Charging Dock auf thingiverse
• Für die Nutzung Vorlage als geistiges Eigentum des/der
UrheberIn muss vorab Erlaubnis/Verwertungsrecht
eingeholt werden, ansonsten Urheberrechtsverletzung
• Für privaten Gebrauch (= Privatkopie) wäre auch freie
Werknutzung nach dem Urheberrecht möglich, nicht
jedoch bei zB Bearbeitung und/oder Verkauf
Creative Commons
Die (gute) Idee hinter CC
• Probleme im UrhG
– Verwertungsrechte liegen bei der/beim UrheberIn, allgemeine
Nutzung setzt aktives Verhalten voraus
– kein international gültiges Urheberrecht und teilweise sehr
unterschiedliche Rechtstraditionen
• Creative Commons (CC) bieten Möglichkeit auf einfache
Art und Weise der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an
Werken zu ermöglichen
• Wird erreicht durch standardisierte Lizenzen, die auf
User optimiert sind
Creative Commons
CC-Lizenzen
• Angeboten werden sechs verschiedene Lizenzen:
– CC BY: Namensnennung der/des LizenzgeberIn/s
– CC BY-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung
– CC BY-NC-SA: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle
Weitergabe zu gleichen Bedingungen
– CC BY-SA: Namensnennung & Weitergabe zu gleichen
Bedingungen
– CC BY-NC: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle
Weitergabe
– CC BY-NC-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung & nur
nicht-kommerzielle Weitergabe
Creative Commons
CC-Lizenzen
• Gelten als Lizenzen iSd UrhG
• Jede Lizenz verfügt über ‚drei Schichten‘:
– Ausgestaltung als vollwertige Lizenz
– Common Deeds = ‚menschenlesbare‘ Lizenz für Nicht-Juristen
– Maschinenlesbare Version, va um von Suchmaschienen
auffindbar zu sein (CC REL)
• Zu beachten:
– Bereits verschiedene CC-Versionen, die sich primär in den
Lizenz-Details unterscheiden
– Derzeit aktuell: Version 4.0
Creative Commons
CC-Lizenzen
• Zusätzlich CC0 = Open Content bzw Public Domain
– Problem, da (in Österreich) derartige ‚Aufgabe des Rechtes‘
(Open Access) eigentlich nicht vorgesehen
• Kritik an CC:
– Nach dem UrhG eigentlich ‚bloße‘ Lizenzverträge
– Nicht immer geeignet, zB bei der Lizensierung von Software
• Ad internationales Recht:
– Teilweise nationale Anpassungen (Portierungen)
– Keine Portierungen mehr bei der Version 4.0
Creative Commons
CC BY
• Lizenzvertrag:
https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode
• Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden,
solange die Voraussetzungen befolgt werden
• Common Deeds:
– Weitergabe & Adpatierung in jedem Medium oder Format
– Nennung der/des LizenzgeberIn/s
Creative Commons
CC BY-ND
• Lizenzvertrag: https://creativecommons.org/licenses/by-
nd/4.0/legalcode
• Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden,
solange die Voraussetzungen befolgt werden
• Common Deeds:
– Weitergabe in jedem Medium oder Format
– Nennung der/des LizenzgeberIn/s
– Wenn Adaptierung, darf diese nicht weitergegeben werden
Creative Commons
CC BY-NC-SA
• Lizenzvertrag: https://creativecommons.org/licenses/by-
nc-sa/4.0/legalcode
• Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden,
solange die Voraussetzungen befolgt werden
• Common Deeds:
– Weitergabe & Adaptierung in jedem Medium oder Format
– Nennung der/des LizenzgeberIn/s
– Nur nicht-kommerzielle Verwendung
– Adaptierung nur unter gleicher Lizenz
Creative Commons
CC BY-SA
• Lizenzvertrag: https://creativecommons.org/licenses/by-
sa/4.0/legalcode
• Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden,
solange die Voraussetzungen befolgt werden
• Common Deeds:
– Weitergabe & Adaptierung in jedem Medium oder Format
– Nennung der/des LizenzgeberIn/s
– Adaptierung nur unter gleicher Lizenz
Creative Commons
CC BY-NC
• Lizenzvertrag: https://creativecommons.org/licenses/by-
nc/4.0/legalcode
• Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden,
solange die Voraussetzungen befolgt werden
• Common Deeds:
– Weitergabe & Adaptierung in jedem Medium oder Format
– Nennung der/des LizenzgeberIn/s
– Nur nicht-kommerzielle Verwendung
Creative Commons
CC BY-NC-ND
• Lizenzvertrag: https://creativecommons.org/licenses/by-
nc-nd/4.0/legalcode
• Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden,
solange die Voraussetzungen befolgt werden
• Common Deeds:
– Weitergabe in jedem Medium oder Format
– Nennung der/des LizenzgeberIn/s
– Nur nicht-kommerzielle Verwendung
– Keine Weitergabe von Adaptierung/Bearbeitung
Creative Commons
CC vs freie Werknutzung
• CC keine exklusiven Lizenzen, dh Werk kann auch
(zusätzlich) anders lizensiert werden, jedoch für selbes
Werk nicht zwei verschiedene CC-Lizenzen
• CC im Gegensatz zu freier Werknutzung auch
kommerziell nutzbar
• CC nicht an die engen Voraussetzungen der freien
Werknutzung gebunden
• CC beinhaltet ausdrücklich Weitergabe & Bearbeitung,
was nach UrhG eher problematisch ist
Creative Commons
Exkurs: GNU
• Quelle/Betriebssystem: http://www.gnu.org/
• Da CC für Software nicht optimal ist, muss hier eine
andere Form der Lizensierung gewählt werden
• Derzeit aktuell ist die dritte Version: GNU GPLv3
• Benutzt das ‚Copyleft‘-Prinzip, dh nur Weitergabe von
Bearbeitungen & Ableitungen unter gleichen
Bedingungen (vgl. dazu auch SA bei CC)
• Nutzung unter GNU GPL auch kommerziell möglich
Creative Commons
Richtige Quellenangabe bei CC (1)
• CC muss jedenfalls richtig zitiert werden
• Angabe des Namens des/der UrheberIn
– Bei mehreren UrheberInnen sind alle Personen zu nennen
– Wurde Verwertungsrecht übertragen, dann auch Nennung des
Berechtigten (zB Institut)
• Angabe der Bezeichnung des Werkes
– Link auf das Werk
– Hinweis, ob es sich um eine Bearbeitung handelt
Creative Commons
Richtige Quellenangabe bei CC (2)
• Verlinkung auf die Lizenz
– Auch möglich, auf die Lizenz des zitierten Werkes zu verweisen
• Wenn Angaben sehr lange, dann möglich mittels Kurz-
Link auf eigene Subsite zu verweisen und dort die
Informationen zu erteilen (oder in Fußnoten)
• Bei Bildern wird bloßes Mouse-over als richtige
Quellenangabe idR nicht zugelassen
• Gute Übersicht/Vorlage auf futurezone.de
Creative Commons
CC passt zum 3D-Druck!
• Durch CC einfache Möglichkeit für Lizensierung der
Druckvorlagen
• Das gedruckte Objekt stellt eigenes Werk dar
(Schaffer/Drucker = UrheberIn), durch CC jedoch auch
Verwendung/Bearbeitung von Vorlage möglich
• Interessantes Detail: durch 3D-Druck werden die an sich
digitalen CC-Lizenzen ‚in die Wirklichkeit portiert‘
Credits
Vielen Dank!
office@kanzlei-lanzinger.at
www.rechtsanwalt-lanzinger.at

Creative Commons im 3D-Druck

  • 1.
  • 2.
    Magister Who? RA MagisterMichael Lanzinger office@kanzlei-lanzinger.at www.rechtsanwalt-lanzinger.at Seit 01.10.2011 externer Lektor an der UNI Linz & Uni Graz LVAs im Bereich Zivil- & Internetrecht Seit 01.02.2014 WiFi- & BFI-Trainer Seit 01.07.2016 selbständiger Rechtsanwalt in Wels (OÖ) mit Schwerpunkt im IT- und Urheberrecht
  • 3.
    Creative Commons Wie passtCC zum 3D-Druck? • Vorlage für 3D-Druck existiert als digitales Dokument und kann so auch weitergegeben werden – Bsp.: Customizable Universal Charging Dock auf thingiverse • Für die Nutzung Vorlage als geistiges Eigentum des/der UrheberIn muss vorab Erlaubnis/Verwertungsrecht eingeholt werden, ansonsten Urheberrechtsverletzung • Für privaten Gebrauch (= Privatkopie) wäre auch freie Werknutzung nach dem Urheberrecht möglich, nicht jedoch bei zB Bearbeitung und/oder Verkauf
  • 4.
    Creative Commons Die (gute)Idee hinter CC • Probleme im UrhG – Verwertungsrechte liegen bei der/beim UrheberIn, allgemeine Nutzung setzt aktives Verhalten voraus – kein international gültiges Urheberrecht und teilweise sehr unterschiedliche Rechtstraditionen • Creative Commons (CC) bieten Möglichkeit auf einfache Art und Weise der Öffentlichkeit Nutzungsrechte an Werken zu ermöglichen • Wird erreicht durch standardisierte Lizenzen, die auf User optimiert sind
  • 5.
    Creative Commons CC-Lizenzen • Angebotenwerden sechs verschiedene Lizenzen: – CC BY: Namensnennung der/des LizenzgeberIn/s – CC BY-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung – CC BY-NC-SA: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle Weitergabe zu gleichen Bedingungen – CC BY-SA: Namensnennung & Weitergabe zu gleichen Bedingungen – CC BY-NC: Namensnennung & nur nicht-kommerzielle Weitergabe – CC BY-NC-ND: Namensnennung & keine Bearbeitung & nur nicht-kommerzielle Weitergabe
  • 6.
    Creative Commons CC-Lizenzen • Geltenals Lizenzen iSd UrhG • Jede Lizenz verfügt über ‚drei Schichten‘: – Ausgestaltung als vollwertige Lizenz – Common Deeds = ‚menschenlesbare‘ Lizenz für Nicht-Juristen – Maschinenlesbare Version, va um von Suchmaschienen auffindbar zu sein (CC REL) • Zu beachten: – Bereits verschiedene CC-Versionen, die sich primär in den Lizenz-Details unterscheiden – Derzeit aktuell: Version 4.0
  • 7.
    Creative Commons CC-Lizenzen • ZusätzlichCC0 = Open Content bzw Public Domain – Problem, da (in Österreich) derartige ‚Aufgabe des Rechtes‘ (Open Access) eigentlich nicht vorgesehen • Kritik an CC: – Nach dem UrhG eigentlich ‚bloße‘ Lizenzverträge – Nicht immer geeignet, zB bei der Lizensierung von Software • Ad internationales Recht: – Teilweise nationale Anpassungen (Portierungen) – Keine Portierungen mehr bei der Version 4.0
  • 8.
    Creative Commons CC BY •Lizenzvertrag: https://creativecommons.org/licenses/by/4.0/legalcode • Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden, solange die Voraussetzungen befolgt werden • Common Deeds: – Weitergabe & Adpatierung in jedem Medium oder Format – Nennung der/des LizenzgeberIn/s
  • 9.
    Creative Commons CC BY-ND •Lizenzvertrag: https://creativecommons.org/licenses/by- nd/4.0/legalcode • Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden, solange die Voraussetzungen befolgt werden • Common Deeds: – Weitergabe in jedem Medium oder Format – Nennung der/des LizenzgeberIn/s – Wenn Adaptierung, darf diese nicht weitergegeben werden
  • 10.
    Creative Commons CC BY-NC-SA •Lizenzvertrag: https://creativecommons.org/licenses/by- nc-sa/4.0/legalcode • Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden, solange die Voraussetzungen befolgt werden • Common Deeds: – Weitergabe & Adaptierung in jedem Medium oder Format – Nennung der/des LizenzgeberIn/s – Nur nicht-kommerzielle Verwendung – Adaptierung nur unter gleicher Lizenz
  • 11.
    Creative Commons CC BY-SA •Lizenzvertrag: https://creativecommons.org/licenses/by- sa/4.0/legalcode • Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden, solange die Voraussetzungen befolgt werden • Common Deeds: – Weitergabe & Adaptierung in jedem Medium oder Format – Nennung der/des LizenzgeberIn/s – Adaptierung nur unter gleicher Lizenz
  • 12.
    Creative Commons CC BY-NC •Lizenzvertrag: https://creativecommons.org/licenses/by- nc/4.0/legalcode • Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden, solange die Voraussetzungen befolgt werden • Common Deeds: – Weitergabe & Adaptierung in jedem Medium oder Format – Nennung der/des LizenzgeberIn/s – Nur nicht-kommerzielle Verwendung
  • 13.
    Creative Commons CC BY-NC-ND •Lizenzvertrag: https://creativecommons.org/licenses/by- nc-nd/4.0/legalcode • Kann von LizenzgeberIn nicht wiederrufen werden, solange die Voraussetzungen befolgt werden • Common Deeds: – Weitergabe in jedem Medium oder Format – Nennung der/des LizenzgeberIn/s – Nur nicht-kommerzielle Verwendung – Keine Weitergabe von Adaptierung/Bearbeitung
  • 14.
    Creative Commons CC vsfreie Werknutzung • CC keine exklusiven Lizenzen, dh Werk kann auch (zusätzlich) anders lizensiert werden, jedoch für selbes Werk nicht zwei verschiedene CC-Lizenzen • CC im Gegensatz zu freier Werknutzung auch kommerziell nutzbar • CC nicht an die engen Voraussetzungen der freien Werknutzung gebunden • CC beinhaltet ausdrücklich Weitergabe & Bearbeitung, was nach UrhG eher problematisch ist
  • 15.
    Creative Commons Exkurs: GNU •Quelle/Betriebssystem: http://www.gnu.org/ • Da CC für Software nicht optimal ist, muss hier eine andere Form der Lizensierung gewählt werden • Derzeit aktuell ist die dritte Version: GNU GPLv3 • Benutzt das ‚Copyleft‘-Prinzip, dh nur Weitergabe von Bearbeitungen & Ableitungen unter gleichen Bedingungen (vgl. dazu auch SA bei CC) • Nutzung unter GNU GPL auch kommerziell möglich
  • 16.
    Creative Commons Richtige Quellenangabebei CC (1) • CC muss jedenfalls richtig zitiert werden • Angabe des Namens des/der UrheberIn – Bei mehreren UrheberInnen sind alle Personen zu nennen – Wurde Verwertungsrecht übertragen, dann auch Nennung des Berechtigten (zB Institut) • Angabe der Bezeichnung des Werkes – Link auf das Werk – Hinweis, ob es sich um eine Bearbeitung handelt
  • 17.
    Creative Commons Richtige Quellenangabebei CC (2) • Verlinkung auf die Lizenz – Auch möglich, auf die Lizenz des zitierten Werkes zu verweisen • Wenn Angaben sehr lange, dann möglich mittels Kurz- Link auf eigene Subsite zu verweisen und dort die Informationen zu erteilen (oder in Fußnoten) • Bei Bildern wird bloßes Mouse-over als richtige Quellenangabe idR nicht zugelassen • Gute Übersicht/Vorlage auf futurezone.de
  • 18.
    Creative Commons CC passtzum 3D-Druck! • Durch CC einfache Möglichkeit für Lizensierung der Druckvorlagen • Das gedruckte Objekt stellt eigenes Werk dar (Schaffer/Drucker = UrheberIn), durch CC jedoch auch Verwendung/Bearbeitung von Vorlage möglich • Interessantes Detail: durch 3D-Druck werden die an sich digitalen CC-Lizenzen ‚in die Wirklichkeit portiert‘
  • 19.