9 
Gründe warum Creative 
Commons nicht geht 
Leonhard Dobusch 
Juniorprofessur für Organisationstheorie 
Freie Universität Berlin – Fachbereich Wirtschaftswissenschaften 
Berlin, 06. November 2014
Creative Commons
Normales 
Urheberrecht Creative Commons 
©Automatisch: Alle 
Rechte vorbehalten 
Manche Rechte 
vorbehalten
CREATIVE COMMONS 
Namensnennung Gleiche Lizenz Nicht-kommerziell Keine Bearbeitung 
Teilen & Tauschen ohne nachfragen müssen
#1! 
ZU KOMPLIZIERT
#2! 
NAZIS
#3! 
VERGÜTUNG 
“ 
Creative Commons ist [einer eine 
angemessenen Vergütung gemäß §32 
UrhG.] nicht kompatibel. 
CC Composers Club e. V.
Der Urheber kann aber unentgeltlich 
ein einfaches Nutzungsrecht für 
jedermann einräumen. § 
§ 32 Absatz 3 UrhG
#4! 
KEINE COMPLIANCE 
158 AUFSÄTZE 
„DER BUND MIT WIKI“ – 
ERFAHRUNGEN AUS DER 
KOOPERATION ZWISCHEN 
DEM BUNDESARCHIV UND 
WIKIMEDIA1 
von Oliver Sander 
ckeln, die allen Seiten Vorteile bietet. Ende 2004 wurde als erster 
Schritt im Referat B 6 die Bilddatenbank DC5 der Hamburger 
Firma Digital Collections in Betrieb genommen.5 Es handelt sich 
dabei um eine auch in anderen Archiven der öffentlichen Hand 
(Bundestag, Bundesrat, Informations- und Medienzentrale der 
Der Begriff der „private public partnership“ ist zwar mittler-weile 
ein geradezu abgedroschener Modebegriff, aber inhaltlich 
beschreibt er korrekt, was das Bundesarchiv und Wikimedia 2008 
realisiert haben: eine Partnerschaft von Bund und Bürgern, die 
beiden Seiten nützt. Voraussetzungen, Realisierung und Folgen
#5! 
RECHTSSICHERHEIT 
“ 
Creative Commons Lizenzen [sind] 
aus all den genannten Gründen im 
vielfältigen Sendealltag niemals 
rechtssicher 
CC Composers Club e. V.
#6! 
GEMA & CO
Quelle: FAQ auf gema.de, 
https://www.gema.de/presse/top-themen/c3s-faq.html 
“
#7! 
PERSÖNLICHKEITSRECHTE
lizenziert werden sollen. 
Je mehr bereits vorhandenes Fremd- oder Archivmaterial in einer Produktion enthalten ist, 
desto komplizierter wird eine Rechteklärung für eine geplante CC-Lizenzierung. 
2.3.4 Dokumentation der Freigabe 
Alle Personen, deren Rechte bei einer CC-Lizenz berührt sind – zum Beispiel Interviewpartner 
– müssen ihre Freigabe dokumentieren. Die Freigabe kann direkt in der Aufzeichnung des 
Beitrags erfolgen. Ein Vorschlag für eine entsprechende schriftliche Erklärung könnte für ein 
Interview so aussehen: 
Hiermit erkläre ich in Bezug auf das am [DATUM] dem [ANSTALT] gegebene Interview, dass ich die 
Weiternutzung des Textes und der Video- und Audioaufnahme unter folgender Creative-Commons- 
Lizenz Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 4.0 Deutschland (CC BY-NC-ND 4.0 DE) 
zustimme. 
Mir ist bekannt, dass damit Dritte das Recht haben, das Interview unter Nennung der Quelle ohne 
Veränderung zu nutzen und zu veröffentlichen. Eine kommerzielle Nutzung ist Dritten durch diese 
Lizenz nicht erlaubt. 
Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung grundsätzlich nicht widerrufen kann. Im Fall der Ausübung 
eines gesetzlich anerkannten Widerrufsgrunds ist mir bekannt, dass der Widerruf nur für die Zukunft 
wirkt und die Rechtmäßigkeit bereits erfolgter Veröffentlichungen und zur Verfügungstellungen an 
Dritte nicht berührt. 
14 Creative Commons in der ARD | Bericht an die RKO | 13. März 2014 
Mir ist bekannt, dass auch nach erfolgtem Widerruf Dritte das Interview nutzen können, weil sie das 
Interview vor Widerruf oder im Fall einer Erlangung durch Dritte auch nach Widerruf erlangt haben. 
Die Rundfunkanstalt ist nicht verpflichtet, gegen solche Nutzungen vorzugehen. 
Die Rundfunkanstalt haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter und ist auch nicht verpflichtet, gegen 
rechtswidrige Nutzungen vorzugehen. 
Ich versichere, dass ich in dem Interview keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte) 
verletzt habe und stelle insoweit die Rundfunkanstalt von allen Ansprüchen Dritter frei. 
[DATUM], [NAME] 
2.4 Kennzeichnung der Inhalte 
Die Kennzeichnung von ARD-Inhalten als CC-lizenzierte Inhalte muss gemäß den Vorgaben 
Creative Commons in der ARD 
Bericht der AG Creative Commons an die Redaktionskonferenz Online
#8! 
NONCOMMERCIAL
(n=1484; aktive Lizenzanwender, die bereits eigene Werke lizenziert haben; 
Mehrfachnennungen möglich) 
Nutzung des NC-Lizenzbausteins 
Aus: Dobusch, L./Kapeller, J. (2012): Regulatorische Unsicherheit und private Standardisierung: Koordination durch Ambiguität. In: 
Managementforschung, Band 22: Steuerung durch Regeln, 43-81 
Auch wenn nur ein geringer Teil der Online-Population (17%) überhaupt Lizenzierungen
FREIES WISSEN DANK 
CREATIVE-COMMONS-LIZENZEN 
Paul Klimpel 
Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung 
»nicht-kommerziell – NC«
#9! 
WENIG INHALTE
Creative Commons in Zahlen. 
71,20 
50,15 
100,97 
336,05 
WEIL WIR DAS 
NETZ LIEBEN.
+ 
VIERHUNDERT 
MILLIONEN 
CC-lizenzierte Werke im gesamten Internet 
400.000.000 
Quelle: D64, CC-BY-SA http://cc.d64.serpens.uberspace.de/wp-content/uploads/sites/2/2013/12/CC_infografik_eng.pdf
Kontakt 
E-Mail: 
Leonhard.Dobusch@fu-berlin.de 
! 
Twitter: 
@leonidobusch 
! 
Homepages: 
http://wiwiss.fu-berlin.de/dobusch 
http://www.dobusch.net 
! 
Blog: 
http://www.governancexborders.com

9 Gründe warum Creative Commons (nicht) geht

  • 1.
    9 Gründe warumCreative Commons nicht geht Leonhard Dobusch Juniorprofessur für Organisationstheorie Freie Universität Berlin – Fachbereich Wirtschaftswissenschaften Berlin, 06. November 2014
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    Normales Urheberrecht CreativeCommons ©Automatisch: Alle Rechte vorbehalten Manche Rechte vorbehalten
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    CREATIVE COMMONS NamensnennungGleiche Lizenz Nicht-kommerziell Keine Bearbeitung Teilen & Tauschen ohne nachfragen müssen
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    #3! VERGÜTUNG “ Creative Commons ist [einer eine angemessenen Vergütung gemäß §32 UrhG.] nicht kompatibel. CC Composers Club e. V.
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    Der Urheber kannaber unentgeltlich ein einfaches Nutzungsrecht für jedermann einräumen. § § 32 Absatz 3 UrhG
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    #4! KEINE COMPLIANCE 158 AUFSÄTZE „DER BUND MIT WIKI“ – ERFAHRUNGEN AUS DER KOOPERATION ZWISCHEN DEM BUNDESARCHIV UND WIKIMEDIA1 von Oliver Sander ckeln, die allen Seiten Vorteile bietet. Ende 2004 wurde als erster Schritt im Referat B 6 die Bilddatenbank DC5 der Hamburger Firma Digital Collections in Betrieb genommen.5 Es handelt sich dabei um eine auch in anderen Archiven der öffentlichen Hand (Bundestag, Bundesrat, Informations- und Medienzentrale der Der Begriff der „private public partnership“ ist zwar mittler-weile ein geradezu abgedroschener Modebegriff, aber inhaltlich beschreibt er korrekt, was das Bundesarchiv und Wikimedia 2008 realisiert haben: eine Partnerschaft von Bund und Bürgern, die beiden Seiten nützt. Voraussetzungen, Realisierung und Folgen
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    #5! RECHTSSICHERHEIT “ Creative Commons Lizenzen [sind] aus all den genannten Gründen im vielfältigen Sendealltag niemals rechtssicher CC Composers Club e. V.
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    Quelle: FAQ aufgema.de, https://www.gema.de/presse/top-themen/c3s-faq.html “
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    lizenziert werden sollen. Je mehr bereits vorhandenes Fremd- oder Archivmaterial in einer Produktion enthalten ist, desto komplizierter wird eine Rechteklärung für eine geplante CC-Lizenzierung. 2.3.4 Dokumentation der Freigabe Alle Personen, deren Rechte bei einer CC-Lizenz berührt sind – zum Beispiel Interviewpartner – müssen ihre Freigabe dokumentieren. Die Freigabe kann direkt in der Aufzeichnung des Beitrags erfolgen. Ein Vorschlag für eine entsprechende schriftliche Erklärung könnte für ein Interview so aussehen: Hiermit erkläre ich in Bezug auf das am [DATUM] dem [ANSTALT] gegebene Interview, dass ich die Weiternutzung des Textes und der Video- und Audioaufnahme unter folgender Creative-Commons- Lizenz Namensnennung-NichtKommerziell-KeineBearbeitung 4.0 Deutschland (CC BY-NC-ND 4.0 DE) zustimme. Mir ist bekannt, dass damit Dritte das Recht haben, das Interview unter Nennung der Quelle ohne Veränderung zu nutzen und zu veröffentlichen. Eine kommerzielle Nutzung ist Dritten durch diese Lizenz nicht erlaubt. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung grundsätzlich nicht widerrufen kann. Im Fall der Ausübung eines gesetzlich anerkannten Widerrufsgrunds ist mir bekannt, dass der Widerruf nur für die Zukunft wirkt und die Rechtmäßigkeit bereits erfolgter Veröffentlichungen und zur Verfügungstellungen an Dritte nicht berührt. 14 Creative Commons in der ARD | Bericht an die RKO | 13. März 2014 Mir ist bekannt, dass auch nach erfolgtem Widerruf Dritte das Interview nutzen können, weil sie das Interview vor Widerruf oder im Fall einer Erlangung durch Dritte auch nach Widerruf erlangt haben. Die Rundfunkanstalt ist nicht verpflichtet, gegen solche Nutzungen vorzugehen. Die Rundfunkanstalt haftet nicht für Rechtsverletzungen Dritter und ist auch nicht verpflichtet, gegen rechtswidrige Nutzungen vorzugehen. Ich versichere, dass ich in dem Interview keine Rechte Dritter (insbesondere Persönlichkeitsrechte) verletzt habe und stelle insoweit die Rundfunkanstalt von allen Ansprüchen Dritter frei. [DATUM], [NAME] 2.4 Kennzeichnung der Inhalte Die Kennzeichnung von ARD-Inhalten als CC-lizenzierte Inhalte muss gemäß den Vorgaben Creative Commons in der ARD Bericht der AG Creative Commons an die Redaktionskonferenz Online
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  • 22.
    (n=1484; aktive Lizenzanwender,die bereits eigene Werke lizenziert haben; Mehrfachnennungen möglich) Nutzung des NC-Lizenzbausteins Aus: Dobusch, L./Kapeller, J. (2012): Regulatorische Unsicherheit und private Standardisierung: Koordination durch Ambiguität. In: Managementforschung, Band 22: Steuerung durch Regeln, 43-81 Auch wenn nur ein geringer Teil der Online-Population (17%) überhaupt Lizenzierungen
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    FREIES WISSEN DANK CREATIVE-COMMONS-LIZENZEN Paul Klimpel Folgen, Risiken und Nebenwirkungen der Bedingung »nicht-kommerziell – NC«
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    Creative Commons inZahlen. 71,20 50,15 100,97 336,05 WEIL WIR DAS NETZ LIEBEN.
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    + VIERHUNDERT MILLIONEN CC-lizenzierte Werke im gesamten Internet 400.000.000 Quelle: D64, CC-BY-SA http://cc.d64.serpens.uberspace.de/wp-content/uploads/sites/2/2013/12/CC_infografik_eng.pdf
  • 27.
    Kontakt E-Mail: Leonhard.Dobusch@fu-berlin.de ! Twitter: @leonidobusch ! Homepages: http://wiwiss.fu-berlin.de/dobusch http://www.dobusch.net ! Blog: http://www.governancexborders.com