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Creative-Commons-Lizenzen
Verständlich und offen
statt undurchschaubar und restriktiv
Dagmar Schobert, Michaela Voigt | Infotreff UB der TU Berlin | 13.04.2017
Inhalte sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, lizensiert unter CC BY 4.0
Creative Commons Namensnennung 4.0 International | https://creativecommons.org/licenses/by/4.0
Seite 2
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Präsentationstitel Blindtext Lorem ipsum dolores | M. Mustermann | Anlass der Präsentation
Seite 8
§ 1 Aufgaben der Autorin
[…]
§ 2 Aufgaben des Universitätsverlages
[…]
§ 3 Rechteübertragung an den Universitätsverlag der TU Berlin
Die Urheberrechte am Werk liegen beim Autor/der Autorin (Rechteinhaber). Die Rechteinhaberin
räumt der Technischen Universität Berlin (ausgeübt durch den Universitätsverlag) hiermit die
folgenden Nutzungsrechte ein:
[…]
§ 4 Rechteübertragung an die Allgemeinheit
Die Inhaberin der Urheberrechte ist einverstanden, dass die Publikation unter dem Creative
Commons-Lizenzvertrag CC BY 4.0 veröffentlicht werden:
Creative Commons Namensnennung 4.0 | http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/
Die Rechte der Urheberinnen und Urheber bleiben durch die Pflicht zur Nennung der
Verfassernamen gewahrt. Nähere Informationen: http://creativecommons.org/licenses/
Auszug aus dem Verlagsvertrag des
Universitätsverlages
Wo setzt die UB CC-Lizenzen ein?
− Eigene Inhalte:
− Publikationen (z. B. Jahresbericht, Vorträge)
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Was sind CC-Lizenzen?
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Geschichte der CC-Lizenzen
− Creative Commons 2001 in USA
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Seite 11
GRUNDSÄTZE
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• UrheberIn = SchöpferIn eines Werkes
• Urheberrecht kann nur natürliche Person (UrheberIn) beanspruchen
• vs. InhaberIn Verwertungsrechte: natürliche oder juristische Person
Wer
• Geschützt wird ein Werk
• keine Ideen, Inhalte, Konzepte o.Ä.
• Werk = persönliche geistige Schöpfung (§ 2 UrhG)  u.a.
• Texte, Publikationen
• Fotos
• Filme, Videoclips, Tonaufnahmen
Was
• Schutz per Gesetz
• keine Registrierung notwendig (im Ggs. zu Patenten, Warenzeichen usw.)
• Schutzdauer: bis 70 Jahre nach Tod der Urheberin / des Urhebers
Wie
Rechte der UrheberInnen
• Erstveröffentlichung (ob + wie)
• Anerkennung der Urheberschaft
• Schutz vor Entstellung des Werkes
Urheberpersönlich-
keitsrechte
(§§ 12–14)
• Vervielfältigung (§ 16)
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Verwertungsrechte
(§§ 15–24)
Seite 14
Einräumung von Nutzungsrechten
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Zusammenfassung
Seite 16
Urheberrecht
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Einfache
Nutzungsrechte
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Graphik von Timothy Vollmer (cc) 2013,
lizenziert unter CC BY 4.0 International
Präsentationstitel Blindtext Lorem ipsum dolores | M. Mustermann | Anlass der Präsentation
Seite 18
BESTANDTEILE DER LIZENZEN
Seite 19
Baukastenprinzip
Seite 20
4 Bausteine
BY: Attribution
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Lizenzbedingungen
UrheberInnen räumen der Allgemeinheit einfache Nutzungsrechte ein, die flexibler und weiter sind, als
das deutsche Urheberrecht sie vorsieht.
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Seite 26
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Seite 27
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Seite 28
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Seite 29
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Seite 31
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Seite 32
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Seite 34
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Quellennachweis in wissenschaftlichen Arbeiten unerlässlich, es
gelten die Regeln für gute wissenschaftliche Praxis!
Die Digitalisierten Sammlungen der Universitätsbibliothek der Technischen
Universität Berlin stehen allen Interessierten weltweit zur Nutzung zur
Verfügung. Bei der Nachnutzung der Digitalisate dieser Seite bitten wir Sie
um eine möglichst vollständige Quellenangabe (…)
CC-INHALTE FINDEN
Seite 35
Suche von Creative Commons
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Commons, …
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Seite 40
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− „Bilder unter freier Lizenz nutzen (…)“ (Video, 4 min 10 s)
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Beispiele für Kennzeichnung
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Foto: Martin Ibert: Unibibliothek der TU Berlin,
Fasanenstraße, CC BY-SA 2.0
Foto: „Unibibliothek der TU Berlin, Fasanenstraße“
von Martin Ibert ist lizenziert unter einer
Creative Commons Namensnennung -
Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0
Unported Lizenz
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(https://www.flickr.com/photos/mar_ibert/40217
71057), „Unibibliothek der TU Berlin,
Fasanenstraße“,
https://creativecommons.org/licenses/by-
sa/2.0/
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(https://www.flickr.com/photos/mar_ibert/40217
71057), „Unibibliothek der TU Berlin,
Fasanenstraße“, lizenziert unter einer Creative
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(https://creativecommons.org/licenses/by-
sa/2.0/)
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Kontakt
Seite 44
openaccess@ub.tu-berlin.de
Dagmar Schobert 030 314 76127
Michaela Voigt 030 314 76130
www.ub.tu-berlin.de/
http://blogs.ub.tu-berlin.de/openaccess/
@UB_TU_Berlin
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Creative-Commons-Lizenzen: Verständlich und offen statt undurchschaubar und restriktiv

  • 1. Creative-Commons-Lizenzen Verständlich und offen statt undurchschaubar und restriktiv Dagmar Schobert, Michaela Voigt | Infotreff UB der TU Berlin | 13.04.2017 Inhalte sind, sofern nicht anders gekennzeichnet, lizensiert unter CC BY 4.0 Creative Commons Namensnennung 4.0 International | https://creativecommons.org/licenses/by/4.0
  • 8. Präsentationstitel Blindtext Lorem ipsum dolores | M. Mustermann | Anlass der Präsentation Seite 8 § 1 Aufgaben der Autorin […] § 2 Aufgaben des Universitätsverlages […] § 3 Rechteübertragung an den Universitätsverlag der TU Berlin Die Urheberrechte am Werk liegen beim Autor/der Autorin (Rechteinhaber). Die Rechteinhaberin räumt der Technischen Universität Berlin (ausgeübt durch den Universitätsverlag) hiermit die folgenden Nutzungsrechte ein: […] § 4 Rechteübertragung an die Allgemeinheit Die Inhaberin der Urheberrechte ist einverstanden, dass die Publikation unter dem Creative Commons-Lizenzvertrag CC BY 4.0 veröffentlicht werden: Creative Commons Namensnennung 4.0 | http://creativecommons.org/licenses/by/4.0/ Die Rechte der Urheberinnen und Urheber bleiben durch die Pflicht zur Nennung der Verfassernamen gewahrt. Nähere Informationen: http://creativecommons.org/licenses/ Auszug aus dem Verlagsvertrag des Universitätsverlages
  • 9. Wo setzt die UB CC-Lizenzen ein? − Eigene Inhalte: − Publikationen (z. B. Jahresbericht, Vorträge) − Website − Schulungsmaterialien − Social-Media-Inhalte − Digitalisierte Sammlungen − Universitätsverlag (Standardvertrag) − DepositOnce (Wahl durch AutorInnen) − …
  • 10. Was sind CC-Lizenzen? − Standardisierte Lizenzverträge − Bauen auf Urheberrechtsgesetzen auf − Urheberinnen können mit CC-Lizenzen Nutzern Rechte einräumen − Beinhalten Rechte und Pflichten für UrheberInnen und NutzerInnen Seite 10 Alle Rechte vorbehalten Einige Rechte vorbehalten
  • 11. Geschichte der CC-Lizenzen − Creative Commons 2001 in USA gegründet − Gemeinnützige Organisation − 1. Version der Lizenzen 2002 − Lizenzen in USA für internationale Anwendung entwickelt − Lizenzmodule im Laufe der Jahre mehrfach überarbeitet, aktuell Version 4.0 von 2013 − Offizielle deutsche Übersetzung der Version 4.0 vom Januar 2017 Seite 11
  • 13. Urheberrechtsschutz Seite 13 • UrheberIn = SchöpferIn eines Werkes • Urheberrecht kann nur natürliche Person (UrheberIn) beanspruchen • vs. InhaberIn Verwertungsrechte: natürliche oder juristische Person Wer • Geschützt wird ein Werk • keine Ideen, Inhalte, Konzepte o.Ä. • Werk = persönliche geistige Schöpfung (§ 2 UrhG)  u.a. • Texte, Publikationen • Fotos • Filme, Videoclips, Tonaufnahmen Was • Schutz per Gesetz • keine Registrierung notwendig (im Ggs. zu Patenten, Warenzeichen usw.) • Schutzdauer: bis 70 Jahre nach Tod der Urheberin / des Urhebers Wie
  • 14. Rechte der UrheberInnen • Erstveröffentlichung (ob + wie) • Anerkennung der Urheberschaft • Schutz vor Entstellung des Werkes Urheberpersönlich- keitsrechte (§§ 12–14) • Vervielfältigung (§ 16) • Verbreitung (§ 17) • Öffentliche Zugänglichmachung (§ 19a) • … Verwertungsrechte (§§ 15–24) Seite 14
  • 15. Einräumung von Nutzungsrechten Seite 15 • Nutzungsrechte können übertragen werden (§ 31 UrhG) … einzeln für jede Verwertungsart … zeitlich begrenzt (z.B. für 5 Jahre) … räumlich begrenzt (z.B. für Vertrieb in Europa) … ausschließlich oder einfach Verwertungs- rechte • RechteinhaberIn kann Werk exklusiv nutzen • Auch UrheberIn muss Rechte für weitere Nutzungen einholen Ausschließlich • RechteinhaberIn kann Werk nutzen • UrheberIn kann wiederholt einfache Rechte an verschiedene Vertragsparteien übertragen Einfach
  • 17.
  • 18. Präsentationstitel Blindtext Lorem ipsum dolores | M. Mustermann | Anlass der Präsentation Seite 18
  • 20. Baukastenprinzip Seite 20 4 Bausteine BY: Attribution (Namensnennung) SA: Share-alike (Weitergabe unter gleichen Bedingungen) NC: Non-commercial (Nicht kommerziell) ND: No derivatives (Keine Bearbeitungen) 6 Lizenztypen
  • 21. Drei Ebenen − Ausführlicher Lizenzvertrag − Kurzfassung − Maschinenlesbare Fassung + Icons Seite 21 Abb. Three “Layers” Of Creative Commons Licenses von Creative Commons, lizenziert unter CC BY 3.0 Unported
  • 24. Ebene 3: Maschinenlesbare Fassung Seite 24 HTML PDF XMP
  • 25. VERWENDUNG VON CC- LIZENZIERTEN INHALTEN Seite 25
  • 26. Lizenzbedingungen UrheberInnen räumen der Allgemeinheit einfache Nutzungsrechte ein, die flexibler und weiter sind, als das deutsche Urheberrecht sie vorsieht. Der Lizenzgeber kann eine einmal vergebene Lizenz nicht widerrufen. Seite 26 Immer erlaubt • Vervielfältigung und Verbreitung • Recht auf öffentliches Zeigen Immer obligatorisch • UrheberIn nennen • Link auf Fundstelle angeben • Link zum Lizenztext angeben Ggf. weitere Einschränkungen • Keine kommerzielle Verwendung • Keine Bearbeitung • Bearbeitungen unter gleicher Lizenz
  • 27. NC – Keine kommerzielle Nutzung − Lizenztext lässt offen, wie „kommerzielle Nutzung“ zu verstehen ist  „Handlungen, die nicht vorrangig auf einen geschäftlichen Vorteil oder eine geldwerte Vergütung gerichtet sind“  „Kommerziell ist eine Nutzung dann, wenn sie in erster Linie auf kommerziell relevante Vorteile oder auf eine Vergütung abzielt.“ − Bisher keine eindeutigen Gerichtsurteile zur Auslegung − Problem: Verhindert Nachnutzungen in freien Wissensdatenbanken (z. B. Wikimedia) Seite 27
  • 28. ND – Keine Bearbeitung Seite 28 − Werk darf genutzt werden, solange es nicht bearbeitet (CC-deutsch: „abgewandelt“) wird! − Beispiele: − Umfassende Bearbeitung von Fotos − Übersetzung von Texten − Vertonung von Videos − Keine Abwandlung: Aufnahme in eine Sammlung oder Sammelwerk − Problem: Was zählt als Bearbeitung bzw. „Abwandlung“?
  • 29. SA – Weitergabe unter gleichen Bedingungen − SA-Klausel muss „nur“ für Abwandlungen eingehalten werden − Wenn ein Werk eines Anderen genutzt und „abgewandelt“ wird, muss neues Werk zu gleichen Bedingungen zur Verfügung gestellt werden − Ziel: Pool an frei lizenzierten Werken erweitern − Bekannteste Anwendung: Wikipedia − Problem: Was zählt als Bearbeitung bzw. „Abwandlung“? Seite 29
  • 30. Was gilt als Bearbeitung bzw. „Abwandlung“? Seite 30 Rein technische Änderungen und Vervielfältigungen? Nein, vgl. CC-Lizenztextlesung (ab ca. 00:35:00) CC-lizenziertes Lied nutzen zur Vertonung eines Videos? Ja, vgl. CC-Lizenztextlesung (ca. 00:36:50) Aufnahme in Sammlung / Sammelband? Nein, vgl. Abs. 1. a des Lizenztextes der CC BY 3.0 DE Bildausschnitt? Bild einfärben? Jein: „Das Beschneiden eines Bildes stellt eine Umgestaltung im Sinne des § 23 Abs. 1 UrhG dar, wenn dadurch die Bildaussage verändert wird.“ (OLG Köln, Urteil vom 31.10.2014, Az. 6 U 60/14)
  • 32. Kennzeichnung für gemeinfreie Werke Seite 32 Public Domain Dedication (CC0) • Geschützte Werke in Gemeinfreiheit entlassen Public Domain Mark • Gemeinfreie Werke kennzeichnen! • Gemeinfrei = Schutzfrist abgelaufen Ähneln im Prinzip den CC-Lizenzen Anderer Anwendungshintergrund Andere Elemente
  • 33. Public Domain-Inhalte nutzen Seite 33 Hinweis auf Rechteinhaber nicht erforderlich (anders als Regel „Namensnennung“) … schadet aber auch nicht! „Sie dürfen das Werk kopieren, verändern, verbreiten und aufführen, sogar zu kommerziellen Zwecken, ohne um weitere Erlaubnis bitten zu müssen.“
  • 34. Gemeinfreie Inhalte Bsp. TU Berlin Seite 34 Digitalisierte Sammlungen TU Berlin – Auszug Nutzungsbedingungen: Quellennachweis in wissenschaftlichen Arbeiten unerlässlich, es gelten die Regeln für gute wissenschaftliche Praxis! Die Digitalisierten Sammlungen der Universitätsbibliothek der Technischen Universität Berlin stehen allen Interessierten weltweit zur Nutzung zur Verfügung. Bei der Nachnutzung der Digitalisate dieser Seite bitten wir Sie um eine möglichst vollständige Quellenangabe (…)
  • 36. Suche von Creative Commons − CC Search https://search.creativecommons.org/ − Aggregator für verschiedene Plattformen/Suchmaschinen (Keine eigene Suchmaschine) − Quellen: Europeana, Flickr, Google Bilder, Wikimedia Commons, … − Firefox Addon: CC Suche als Suchmaschine einbinden − CC Search Beta https://ccsearch.creativecommons.org/ − Suchmaschine für freie (CC-lizensierte) Inhalte − Noch in Entwicklung! − Quellen: Europeana, Flickr, Metropolitan Museum of Art, New York Public Library…. Seite 36
  • 37. Google Bildersuche − Suche über Webressourcen (Google Index): http://images.google.com/ − Filter für Lizenz: Trefferanzeige  Tools  Nutzungsrechte Seite 37
  • 38. Flickr − Suche in Flickr-Inhalten: https://www.flickr.com/search/ − Filter für Lizenz: Trefferanzeige  Beliebige Lizenz Seite 38
  • 39. Pixabay − Suche in Pixabay-Inhalten: https://pixabay.com/ (u.a. Fotos, Vektorgrafiken) − 100 % gemeinfreie Inhalte (CC0) − Keine Einschränkungen bzw. Auflagen für Nutzung (keine Pflicht der Namensnennung/ Kennzeichnung) − Empfehlung: Gemeinfreie Inhalte dennoch kennzeichnen − 1) Vorbildfunktion der UB − 2) Bekanntmachen freier Inhalte Seite 39
  • 40. Wie sieht der korrekte Nachweis aus? Fragen vorab − Auf welchen Inhalt erstreckt sich Lizenz? − Alle Vorgaben der Lizenz eingehalten? − Wie wird Inhalt genutzt? (Print, Online?) Kennzeichnung − Urheber + Titel des Werkes + Link Quelle − Lizenz nennen und verlinken − Abwandlungen kennzeichnen Seite 40 Empfehlungen: − „Bilder unter freier Lizenz nutzen (…)“ (Video, 4 min 10 s) − Checkliste nutzen (HTML, ODT, PDF)
  • 41. Seite 41 Sie wollen dieses Flickr-Foto nutzen?
  • 42. Beispiele für Kennzeichnung Online Foto: Martin Ibert: Unibibliothek der TU Berlin, Fasanenstraße, CC BY-SA 2.0 Foto: „Unibibliothek der TU Berlin, Fasanenstraße“ von Martin Ibert ist lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Unported Lizenz Print Foto: Martin Ibert (https://www.flickr.com/photos/mar_ibert/40217 71057), „Unibibliothek der TU Berlin, Fasanenstraße“, https://creativecommons.org/licenses/by- sa/2.0/ Foto: Martin Ibert (https://www.flickr.com/photos/mar_ibert/40217 71057), „Unibibliothek der TU Berlin, Fasanenstraße“, lizenziert unter einer Creative Commons Namensnennung - Weitergabe unter gleichen Bedingungen 2.0 Unported Lizenz (https://creativecommons.org/licenses/by- sa/2.0/) Seite 42
  • 43. Lizenzhinweisgenerator − Hilfe bei Erstellen von korrekten Verweisen und Lizenzhinweisen für Inhalte aus Wikipedia / Wikimedia Commons  https://lizenzhinweisgenerator.de/ Seite 43
  • 44. Kontakt Seite 44 openaccess@ub.tu-berlin.de Dagmar Schobert 030 314 76127 Michaela Voigt 030 314 76130 www.ub.tu-berlin.de/ http://blogs.ub.tu-berlin.de/openaccess/ @UB_TU_Berlin http://de.slideshare.net/UB_TU_Berlin