2. Themen
• Historie Creative Commons Austria
• CC GPL 4.0 deutsche Fassung
• Urteil HG Wien 19.07.2016, FPÖ vs
Filmpiratinnen und Filmpiraten e.V.
• CC0 & Open Data
• EU-Urheberrechtsreform
11. CC GPL 4.0
International ausgelegt, keine EU Ports
Klarer strukturiert
• Marken- und Patentrechte aussen vor
• 4.0 Version verfügbar seit November 2013
• ND: Änderungen erlaubt, wenn nicht
weiter geteilt
• More details see
https://wiki.creativecommons.org/wiki/Lice
nse_Versions#License_Suite_Versions
13. CC GPL 4.0
• deutschsprachige Fassung seit 12.12.16
• Keine Portierung mehr in nationale
Fassungen
• Sui generis Datenbankrechte in Scope der
Lizenz aufgenommen
• Verzicht auf Persönlichkeitsrechte soweit
erforderlich; Möglichkeit der Anonymität
• Korrekturmöglichkeit bei Verstoß gegen
Lizenzbedingungen (30d ab Kenntnis)
15. FPÖ vs Filmpiratinnen und
Filmpiraten
Urteil HG Wien 19.07.2016, nicht rechtskräftig
Zfg: Kläger, dass Anspruch der Filmpiraten,
die FPÖ hätte es zu unterlassen, das im Internet
abrufbare Video ber die Verleihung des Jenaer
Zivilcourage-Preises zu verwenden, nicht zu Recht
besteht, wird abgewiesen.
CC GPL (...) BY NC SA
CC-Lizenz = Urheberverträge iSd § 24 UrhG
16. FPÖ vs Filmpiratinnen und
Filmpiraten
Namensnennung:
• ua mit Originalwerk verbundene
Internetadresse anzugeben; keine Angaben
über Bezug des Filmmaterials (Logo nicht
ausreichend)
• Nichtkommerzielle Nutzung:
• Darf keiner Gewinnerzielung dienen; solche
Absicht bei FPÖ-TV nicht ersichtlich
17. FPÖ vs Filmpiratinnen und
Filmpiraten
• Weitergabe unter gleichen Bedingungen (SA):
- Weitergabe nur zu jenen Lizenzbedingungen, unter
denen das der Bearbeitung zu Grunde liegende
urspr0ngliche Werk steht;
- Standard YouTube-Lizenz ≠ SA
- Ohne eine vorherige, separat und schriftlich
vorliegende Zustimmung des Lizenzgebers darf
weder explizit noch implizit irgendeine Verbindung
zum Lizenzgeber und ebenso wenig eine
Unterst0tzung oder Billigung durch ihn angedeutet
werden. Dies ist durch kommentarlose Einblendung
des Logos geschehen.
18. CC0 („CC Zero“)
Open Data
• Entlassung von Werken in Public Domain nach
österreichischem UrhG fraglich, weil Verzicht auf
Urheberpersönlichkeitsrechte nicht möglich sei.
• Urheberpersönlichkeitsrecht:
Urheberschaft/Namensnennung;
Werkintegrität/Bearbeitung
• Verzicht auf Namensnennung nach öRsp
zulässig; Verzicht, Bearbeitung unter
Bedingungen zu setzen offenbar auch zulässig
(Umkehrschluss Urteil HG vom 19.07.2016)
19. CC0 Open Data
• Legal CC HQ, CC Europe empfehlen für Open
Data CC 0
• Problem CC BY: Bei Verletzung der
Lizenzbedingungen volle Anwendung des
UrhG; zB Datenbanken mit 5.000 Werken,
jedes Werk einzeln mit Namen etc zu
versehen
• Moral Rights bei Daten keine Kategorie
• Mithaftung: alle Rechte geklärt?
• Plagiarism: Betrug; ≠ Datenebene
20. EU-Urheberrechtsreform
• STN an BM f0r Justiz durch CC/IG
Kultur/KUPF/FRO/DORFTV/FS1 sowie Plattform
ISPA, AK Vorrat 20 Initiativen
• Neue Freie Werknutzungen (Schranken) zu
begr0ßen, nicht weitreichend genug, kein Fair
Use;
• Leistungsschutzrecht f0r Verleger: Link auf
Pressetexte uU k0nftig zahlungspflichtig
• Besser Werbesteuer als Leistungsschutzrecht
21. EU Urheberrechtsreform
• Upload-Filter für Host-Provider
- Kleine Host-Provider m0ssten YouTubes
ContentID verwenden; Wettbewerbsproblem
- Technisch dzt noch keine geeigneten Lösungen
zB f0r technische Pr0fung von Filmen
- Risiko der Einf0hrung einer zentralen Zensur-
Infrastruktur wie in China Russland
22. EU-Urheberrechtsreform
• EuGH Sabam/Scarlet C-70/10: generelle
Überwachungsstrukturen können eine starke
Beeinträchtigung verschiedenster Rechtsg0ter,
die grundrechtlich gesch0tzt sind bedeuten.
• Beweislast-Umkehr; Einf0hrung privater
Rechtsdurchsetzung
• Technisch Freie Werknutzung dzt nicht
erkennbar! Existenzielle Bedrohung der Sharing-
Kultur!
23. EU-Urheberrechtsreform
• Vermutlich wirkungslos wie schon Kopierschutz
= trotzdem Kopien gesch0tzter Werke
• Europäische Filmwirtschaft lebt von
Subventionen = besser diese unter CC zu
stellen statt upload-Filter, weil öffentlich
finanziert
• Urheberrecht ist Eingriff in Wettbewerb; dient
Innovation, um Zugang aller zu erweitern.
• Upload-Filter bewirkt Gegenteil
24. DI Dr. Roland Alton-Scheidl (public lead)
Dr. Alexander Baratsits. LLM (legal lead)
Dr. Joachim Losehand (science commons)
Dr. Nicole Lieger (community support)
Mag. Gernot Hausar (OER)
info / legal / team @creativecommons.at
http://creativecommons.at
fairkom association is the CC-at affiliate