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2021
Paul G. Huppertz
servicEvolution
04.09.2021
Dienstleistung versus Service
Abgrenzungen & Unterschiede
Leitkonzept der Servicialisierung
Diskussionspapiere
Firma
servicEvolution
Themenbereich
Leitkonzept der Servicialisierung
Druckdatum
06.09.2021
Bearbeiter, Telefon-Nr.
Paul G. Huppertz
+49-1520-9 84 59 62
Thema/Gegenstand
Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
Ablage
Servicialisierung
Diskussionspapiere
Dokumentautor
Paul G. Huppertz
Dokumentname
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Inhalt
01. Dienstleistung – Analysen & Zusammenfassung........................................................................................................................................................................................................... 3
02. Dienstleistung – Wikipedia & Stichwort ........................................................................................................................................................................................................................ 4
03. Dienstleistung – Wirtschaftslexikon & Stichwort ........................................................................................................................................................................................................ 57
04. Dienstleistungswende – Digitalisierung & Transformierung ....................................................................................................................................................................................... 67
05. Dienstleistungen – Taskforce & Empfehlungen........................................................................................................................................................................................................... 89
06. Dienstleistung - Begriffsabgrenzungen & Erscheinungsformen.................................................................................................................................................................................. 91
07. Dienstleistungen – Wirtschaftslexikon24 & Erklärungen .......................................................................................................................................................................................... 165
08. Dienstleistung – Begriff & Definition ......................................................................................................................................................................................................................... 169
09. Verbraucher – Produktbesitzer versus Service-Konsumenten.................................................................................................................................................................................. 170
10. Servicialisierung – Leitkonzept & Konzeptpapiere .................................................................................................................................................................................................... 172
11. Service-Definition & Online-Seminarreihe ‚service@ducation‘................................................................................................................................................................................. 173
12. Service-Definition & Onsite-Seminarreihe ‚ServicEducation‘.................................................................................................................................................................................... 178
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01. Dienstleistung – Analysen & Zusammenfassung
Aus den systematischen Analysen der in diesem Diskussionspapier referenzierten Artikel & Ausarbeitungen ergibt sich im Wesentlichen folgendes:
• Das Wort ‚Dienstleistung‘ als sprachliche Einheit wird regelmäßig nicht unterschieden von der semantischen Einheit des Begriffs ‚Dienstleistung‘, der in solide fundierter Weise
gebildet wird gemäß dem Tetraeder der Begriffstheorie und der dabei bezeichnet wird mit dem Wort ‚Dienstleistung‘.
• Das Schlagwort ‚Dienstleistung‘ wird regelmäßig verkürzt auf Leistung mit dem Effekt, dass einerseits „Leistung als Tätigkeit“ und somit Leistungserstellung(sprozesse) sowie
andererseits „Leistung als Ergebnis“ und somit Leistungsbündel betrachtet werden, jedoch keine Diensttypen oder Dienstkategorien.
o Derweil ist jegliche Leistung (= bestimmtes Quantum an Energie bzw. Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne) grundverschieden von einem einzelnen & einmaligen Dienst,
der durch Auf- & Einbringen von Leistung/en bewerkstelligt & erbracht wurde.
o Das Stamm- & Basiswort ‚Dienst‘ wird einfach weggelassen, obwohl es jeweils das alleinzig relevante Ergebnis beschreibt, nämlich einen nach einem expliziten Dienstabruf
eines autorisierten Dienstkonsumenten explizit für & an diesen vollständig & abschließend erbrachten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst eines bestimmten Diensttyps.
• Das Schlagwort ‚Dienstleistung‘ wird häufig dargestellt als Gegensatz zu dem Schlagwort ‚Sachleistung‘. Dabei wird folgendes völlig verkannt bzw. durchgehend ignoriert:
o Das Ergebnis einer „Sachleistung“ ist eine Sache und somit ein materielles Objekt in Gestalt eines fertiggestellten Sachgut/Produktexemplars (= Gebrauchsgegenstand)
oder eines Verbrauchsguts eines präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Sachgut/Produkttyps aus einer bestimmten Sachgut/Produktkategorie.
o Das Ergebnis einer „Dienstleistung“ ist ein Dienst und somit ein immaterielles Ergebnis, das sich jeweils darin manifestiert, dass der Zustand eines von einem autorisierten
Dienstkonsumenten bei einem Dienstabruf übergebenen Dienstobjekts vollständig & abschließend geändert wurde gemäß seinen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen.
Das Wort ‚Diensterbringung‘ (englisch ‚service rendering‘ und französisch ‚rendre service‘) beschreibt diesen Ablauf besser treffend als „Dienstleistung“, insbesondere da
letzteres regelmäßig verkürzt wird auf Leistung.
• Das Schlagwort ‚Dienstleistung‘ wird regelmäßig gleichgesetzt mit dem Schlagwort ‚Service‘. Derweil ist schon das Wort ‚Dienstleistung‘ grundverschieden von dem Wort
‚Service (= Dienst)‘. Demzufolge ist auch eindeutige & konsistente Definition des Begriffs ‚Service (= Dienst)‘ grundverschieden von den eindeutigen & konsistenten Definitio-
nen der Begriffe ‚Serviceleistung (= Dienstleistung)‘ und ‚Service-Erbringung (= Dienst-Erbringung)‘.
• Der Begriff ‚Dienst‘, der gemäß dem Tetraeder der Begriffstheorie bezeichnet wird mit dem Wort ‚Dienst‘, wird nicht eindeutig & konsistent definiert. Somit wird verkannt,
dass gilt: „Dienst = Service = Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten“. Daraus ergibt sich, dass ein Bündel von Nutzeffekten, das einem bestimmten
Dienst/Service-Typ zugeschrieben ist, nach einem expliziten Dienst/Service-Abruf eines autorisierten Dienst/Service-Konsumenten für diesen im Verlauf der dadurch ausge-
lösten Dienst/Service-Transaktion von Grund auf neu bewerkstellig werden muss an demjenigen Dienst/Service-Objekt, das er beim Dienst/Service-Abruf eigens zu diesem
Zweck übergibt in die Dienst/Service-Erbringungsumgebung (= Servuktionsumgebung = Servicescape) und somit in die Obhut & Verfügungsgewalt eines rechenschaftspflich-
tigen Dienstleisters/Service Providers. Letzterer ist während der jeweils einzelnen & einmaligen Transaktion gesamthaftend für den Zustand des übergebenen Dienst/Service-
Objekts, den er gezielt & qualifiziert ändern (lassen) muss gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen des abrufenden Dienst/Service-Konsumenten.
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02. Dienstleistung – Wikipedia & Stichwort
In der folgenden Tabelle wird der Wikipedia-Artikel zu dem Stichwort ‚Dienstleistung‘, Stand August 2021, analysiert & aufgearbeitet.
Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Dienstleistung (englisch service, französisch service) ist ein im-
materielles Gut, das entsteht, wenn ein Wirtschaftssubjekt
für ein anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausübt.
Das Substantiv 'service' in der französischen und der englischen Sprache ist abgeleitet
• auf der ersten Ebene aus dem lateinischen Substantiv 'servitium' - 'Sklaverei, (Sklaven-)Dienst, Sklavenschaft',
das ein Synonym ist für die seit dem 8. Jahrhundert in der deutschen Sprache nachgewiesenen Substantive mit-
telhochdeutsch ‚dienest‘ und althochdeutsch ‚dionöst‘ sowie angelsächsisch ‚thionost‘ (1 S. 199)
• auf der zweiten Ebene aus dem lateinischen Substantiv ‚servus‘ – ‚Sklave, Diener, Knecht, Leibeigener‘, das ein
Synonym ist für das althochdeutsche Substantiv ‚dio‘ – ‚Knecht‘
• auf der dritten Ebene aus dem lateinischen Verb ‚servire‘ – ‚(be)dienen, Sklave sein‘, das ein Synonym ist für das
althochdeutsche Verb ‚dionôn‘, gekürzt aus ‚diuwinôn‘.
Demzufolge ist das Wort ‚Dienstleistung‘ grundverschieden von dem Wort ‚Dienst‘.
• Aus der sprachgeschichtlich nachweisbaren Herkunft und der ureigenen, überlieferten Bedeutung des angeführ-
ten Worts ‚service‘ gibt es keinerlei validen Anhaltspunkt für dessen Gleichsetzung mit dem Wort ‚Dienstleis-
tung‘. Die Verwendung des Worts ‚Dienstleistung‘ als Synonym für das Wort ‚service / Service‘ ist also unbegrün-
det und fehlgehend, willkürlich und irreführend.
• Da die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienstleistung‘ die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs
‚Dienstleistung‘ ist und die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienst‘ die Bezeichnung für die semantische Einheit
des Begriffs ‚Dienst‘, wird erkennbar, dass auch der fundiert definierte Begriff ‚Dienstleistung‘ grundverschieden
ist von dem fundiert definierten Begriff ‚Dienst‘.
Eine Dienstleistung ist keinerlei Gut im Sinne von
• Besitz, der jemandem zur Verfügung, denn man kann sie nicht besitzen und sie kann auch niemandem zur Ver-
fügung stehen, da sie per se intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig ist
• Mittel, das der Bedürfnisbefriedigung dient, denn sie ist kein Mittel, sondern eine jeweils einzelne & einmalige
Transaktion, die ein autorisierter Dienstkonsument auslöst durch einen expliziten eines einzelnen Dienstes ei-
nes bestimmten Diensttyps.
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Eine Dienstleistung entsteht nicht wie z.B. ein Produktexemplar bei dessen Herstellung, denn durch eine Dienst-
leistung wird nichts neu hervorgebracht (= produziert), also auch dann nicht, „wenn ein Wirtschaftssubjekt für ein
anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausführt“. Zudem
• ist das „Ausführen einer Tätigkeit“ als solches keine Dienstleistung, und zwar unabhängig davon, ob diese Tä-
tigkeit entgeltlich ist oder nicht
• ist ein „Wirtschaftssubjekt“ per se kein Dienstleister.
Statt dessen wird ein Dienst geleistet, genauer geschrieben: wird ein einzelner Dienst erst dann erbracht, wenn …
… ein von einem auftraggebenden Dienstkunden autorisierter Dienstkonsument …
… an einem bestimmten Diensterbringungspunkt …
… einen einzelnen Dienst eines bestimmten Diensttyps explizit abruft …
… und dabei sein aktuelles Dienstobjekt übergibt …
… in die Diensterbringungsumgebung eines rechenschaftspflichtigen Dienstleisters, …
… damit dieser im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Diensttransaktion …
… bei Einhaltung des Uno-actu-Prinzips …
… den Zustand dieses Dienstobjekts gezielt & qualifiziert ändern lässt …
… gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen dieses abrufenden Dienstkonsumenten.
So wird z.B. jemandem, der einen frankierten & adressierten Brief (= Dienstobjekt) einwirft (= Dienstabruf) in ei-
nen Briefkasten (= Diensterbringungspunkt), daraufhin ein einzelner Briefzustellungsdienst erbracht, indem dieser
Brief verzugslos & verlässlich zugestellt wird (= Diensttransaktion) in den Briefkasten desjenigen Adressaten, den
er vorgibt (= dienstspezifischer Nutzeffekt). Der Absender des Briefs ist sowohl ein auftraggebender Dienstkunde,
da bzw. wenn er den Brief frankiert hat (= Vorkasse für Briefzustellungsdienst), als auch autorisierter Dienstkonsu-
ment, da er den Brief einwirft (= Dienstabruf).
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Etymologie
Das Kompositum Dienstleistung setzt sich aus „Dienst“ und
„Leistung“ zusammen.
Das Kompositum ‚Dienstleistung‘ ist zusammengesetzt aus dem Wort ‚Dienst‘ und dem Wort ‚Leistung‘:
• Die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienst (= Service)‘ ist die Bezeichnung für die semantische Einheit des Be-
griffs ‚Dienst (= Service)‘. Die allgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition für den Be-
griff ‚Dienst (= Service)‘ lautet: „Ein Dienst (= Service) ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen
Nutzeffekten.“
o Ein solches Bündel von Nutzeffekten ist einem bestimmten Diensttyp (= Service-Typ) zugeschrieben, sei es
implizit oder explizit.
o Ein solches Bündel von Nutzeffekten wird für einen autorisierten Dienstkonsumenten (= Service-Konsu-
menten) auf seinen expliziten Dienstabruf (= Service-Abruf) hin im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils
einzelnen & einmaligen Diensttransaktion (= Service-Transaktion) von Grund auf neu bewerkstelligt an
demjenigen Dienstobjekt (= Service-Objekt), das er bei diesem Abruf eigens zu diesem Zweck übergibt in
die Diensterbringungsumgebung (= Service-Erbringungsumgebung) und somit in die Obhut & Verfügungs-
gewalt eines rechenschaftspflichtigen Dienstleisters (= Service Providers).
• Die sprachliche Einheit des Worts ‚Leistung‘ ist die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs ‚Leis-
tung‘, der definiert ist als Quotient aus Arbeit und Zeit. Eine Leistung ist also ein bestimmtes Quantum an Ar-
beit, das während einer bestimmten Zeitspanne aufgebracht wird.
• Jegliche Leistung, die auf- & eingebracht wird, um einen explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen
Dienst (= Service) eines bestimmten Typs zu erbringen, ist grundverschieden von dem erbrachten Dienst (=
Service).
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Dienst (aus althochdeutsch dionöst ‚Dienstleistung‘, abgelei-
tet aus dio ‚Knecht‘ (1)). ist die Tätigkeit eines Rechtssubjekts
im Auftrag eines anderen, Leistung sind alle sachzielorientier-
ten Handlungen eines Wirtschaftssubjekts und ihr Ergebnis.
Aus der Kombination beider liegt eine Dienstleistung vor,
wenn ein Wirtschaftssubjekt eine am eigenen Betriebszweck
orientierte entgeltliche Tätigkeit für andere übernimmt.
Das althochdeutsche Wort ‚dionöst‘ bedeutet nicht ‚Dienstleistung‘, sondern ‚Dienst‘ gemäß (2 S. 199), abgeleitet
aus mittelhochdeutsch ‚dien(e)st‘, althochdeutsch ‚dionöst‘, angelsächsisch ‚thionost‘.
Eine Tätigkeit als solche ist generell keine Dienstleistung. also auch nicht eine Tätigkeit eines Rechtssubjekts im
Auftrag eines anderen, selbst dann nicht, wenn sie zur Erbringung eines abgerufenen Dienstes beiträgt.
Leistungen, die deklariert werden als „sachzielorientierte Handlungen eines Wirtschaftssubjekts“ sind in jedem Fall
und Kontext grundverschieden von den Ergebnissen derartiger Handlungen. Derweil ist eine Dienstleistung kein
Sachziel und ein erbrachter Dienst auch nicht, den sie sind keine Sachen, keine Sachgutexemplare.
Diese Erklärungen zur Herkunft & Bedeutung des Stichworts ‚Dienstleistung‘ sind falsch, fehlgehend & irrefüh-
rend. Somit sind sie völlig ungeeignet für die fundierte Erfassung & Erklärung des Begriffs ‚Dienstleistung‘.
Ein Dienst nützt primär nicht dem eigenen Interesse, sondern
dem des Dienstherrn; der Dienst kann Rudolph Bauer (3) frei-
willig oder aus einer gesetzlichen oder vertraglichen Ver-
pflichtung erfolgen.
Ein Dienst (= Service) als solcher nützt keinem Interesse, da er per se intangibel & immateriell, substanzlos &
flüchtig ist. Anders geschrieben: Bei einem Dienst/Service an sich ist nichts vorhanden, was irgendjemandem nüt-
zen könnte.
Derweil ist einem bestimmten Dienst/Service-Typ ein bestimmtes Bündel von Nutzeffekten zugeschrieben, das
diesen ausmacht aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten bzw. autorisierten Dienst/Service-Konsumenten.
Dieses Bündel von Nutzeffekten muss ein dafür rechenschaftspflichtige Dienstleister/Service Provider nach einem
Dienst/Service-Abruf eines autorisierten Dienst/Service-Konsumenten im Verlauf der dadurch ausgelösten
Dienst/Service-Transaktion von Grund auf neu bewerkstelligen lassen an demjenigen Dienst/Service-Objekt, das
dieser Dienst/Service-Konsument beim Dienst/Service-Abruf eigens zu diesem Zweck übergibt in die Dienst/Ser-
vice-Erbringungsumgebung und somit in die Obhut & Verfügungsgewalt dieses Dienstleisters/Service Providers.
Ein so genannter „Dienstherr“ ist de facto ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider, der einen
oder mehrere Dienst/Service-Typ/en zur Erbringung anbietet. Dienst/Service-Kunden, die die gleichnamige
Hauptrolle aus dem allgemeingültigen Dienst/Service-Erbringungsmodell jeweils konkret besetzen, beauftragen
bei Bedarf einen solchen Dienst/Service-Typ jeweils zur Erbringung für von ihnen autorisierte Dienst/Service-Kon-
sumenten. Beim Abschluss eines solchen Dienst/Service-Erbringungskontrakts erweist sich, ob ein auftraggeben-
der Dienst/Service-Kunde das aus privaten bzw. geschäftlichen Gründen tut oder zwecks Erfüllung gesetzlicher
Verpflichtungen.
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Freiwillig erweist jemand einem Anderen einen Dienst, mög-
licherweise unentgeltlich (Gefälligkeit).
Wie die Bezeichnung „Gefälligkeit“ und die Erläuterung derselben verdeutlichen, ist derjenige, der jemandem eine
Gefälligkeit kein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider, denn dieser
• bietet einen oder mehrere Dienst/Service-Typ/en zu Erbringung an
• wird beauftragt von vielen unterschiedlichen Dienst/Service-Kunden, die jeweils bestimmte Dienst/Service-
Typen zur Erbringung beauftragen für von ihnen autorisierte Dienst/Service-Konsumenten
• muss sich für jeden Dienst/Service-Typ. den er zur Erbringung anbietet, bewähren im tagtäglichen Dienst/Ser-
vice-Triathlon, indem er jedem autorisierten Dienst/Service-Konsumenten jeden von ihm abgerufenen, jeweils
einzelnen & einmaligen Dienst/Service eines für ihn beauftragen Dienst/Service-Typs verzugslos & verlässlich,
sicher & geschützt sowie vollständig & abschließend erbringen lässt.
Anders geschrieben: Wenn jemand einem Anderen eine Gefälligkeit erweist, erbringt er ihm keinen Dienst/Ser-
vice, denn dann sind die 3 konstitutiven Hauptrollen aus dem allgemeingültigen Dienst/Service-Erbringungsmo-
dell (= Servuktionsmodell) nicht adäquat besetzt:
• Dienst/Service-Konsument, der bei Bedarf jeweils einen einzelnen Dienst/Service eines bestimmten Typs ab-
ruft
• Dienst/Service-Kunde, der bei einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister/Service Provider einen bestimm-
ten Dienst/Service-Typ zur Erbringung beauftragt für von ihm autorisierte Dienst/Service-Konsumenten
• Dienstleister/Service Provider, der einen Dienst/Service-Typ zur Erbringung anbietet und der zusagt, jedem
von einem auftraggebenden Dienst/Service-Kunden jeden von ihm explizit abgerufenen Dienst/Service eines
für ihn beauftragten Dienst/Service-Typs erbringen zu lassen.
Beispiel: Wenn jemand einem anderen bei einem Umzug hilft, wird er dadurch nicht zu einem Umzugsspediteur
und somit nicht zu einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister/Service Provider für den Dienst/Service-Typ ‚Um-
zugs-Dienst/Service‘.
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Eine entgeltliche Dienstpflicht ergibt sich für Diener oder
Staatsdiener im Staatsdienst.
Ein (Staats-)Diener, auch ‚(Staats-)Bediensteter‘ oder ‚Dienst/Service-Akteur‘,
• ist ein Mitarbeiter eines rechenschaftspflichtigen (öffentlichen) Dienstleister/Service Providers, der mit ihm
einen Arbeitsvertrag geschlossen hat und der ihn bezahlt
• trägt dazu bei, meist gemeinsam mit anderen seinesgleichen, dass autorisierten Dienst/Service-Konsumenten
die von ihnen jeweils explizit abgerufenen Dienste/Services eines bestimmten Typs verzugslos & verlässlich
erbracht werden
• ist nicht rechenschaftspflichtig dafür, dass die Dienst/Service-Erbringung vorbereitet & ausgeführt wird.
Der so genannte „Staatsdienst“, auch „Öffentlicher Dienst“, umfasst zahlreiche Institutionen & Organisationen,
Ämter & Anstalten, die als öffentliche Dienstleister/Service Provider jeweils rechenschaftspflichtig sind für die
Erbringung von Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚Bürgerunterstützungs-Dienst/Service‘, so
dass BürgerInnen jeweils autorisierte Dienst/Service-KonsumentInnen sind.
Weitere Dienstarten sind Messdiener oder der Militärdienst.
Ein Messdiener ist keine Dienst/Service-Art, sondern ein Diener/Service-Akteur, der beiträgt zur Erbringung von
Diensten/Services in Form von Ritualen religiöser Arten.
Der Militärdienst ist keine Dienst/Service-Art, sondern eine Verpflichtung zur Erbringung von Diensten/Services,
die dazu beitragen, die militärische Sicherheit & Souveränität eines Staates zu erhalten oder wiederherzustellen.
Die griechische Antike verband das Dienen (altgriechisch:
διαχονεω diakonéo; hieraus Diakonie) mit der Tätigkeit an einer
Person.
Bei der Diakonie geht es um Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Oberkategorie 'personenbezogener
Dienst/Service' und bei dieser um eine spezielle Unterkategorie.
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Der im englischsprachigen Bereich und im deutschsprachigen
Raum als Anglizismus verwendete Begriff „Service“ geht auf
lateinisch servitium für kostenlosen Sklavendienst zurück. Al-
lerdings beschränkt sich im deutschsprachigen Raum der Ser-
vice auf produktbegleitende Dienstleistungen von Konsum-
und Investitionsgüterherstellern. etwa dem Lieferservice, und
kann keinesfalls mit dem Dienstleistungsbegriff gleichgestellt
werden.
Das Wort ‚Service‘, das abgeleitet ist von lateinisch ‚servitium‘ – ‚Sklaverei, (Sklaven-)Dienst, Sklavenschaft‘, ist ein
Synonym für das Wort ‚Dienst‘. Das Wort ‚Service (= Dienst)‘ ist die Bezeichnung für den Begriff ‚Service (=
Dienst)‘, dessen allgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition lautet: „Ein Service (=
Dienst) ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten.“
In der Sklavenhaltergesellschaft der Römer in der Antike war ein Sklave, lateinisch ‚servus‘, das Eigentum des je-
weiligen Hausherrn (= Leibeigener). Als solche waren sie Service/Dienst-Akteure, die dazu beitragen mussten, ab-
gerufene Services/Dienste verschiedener Typen zu erbringen, z.B. der Service/Dienst-Typen
• Verpflegungs-Service/Dienst
• Reinigungs-Service/Dienst für verschiedene Kategorien von Produkttypen und Anlagentypen
• Personenbeförderungs-Service/Dienst
• Güterbeförderungs-Service/Dienst
Für die Erbringung von Services/Diensten eines bestimmten Typs ist es nachrangig, ob es kostenlos oder gegen
Entgelt erfolgt. Jedem autorisierten Service/Dienst-Konsumenten muss ein vom ihm abgerufener, jeweils einzelner
& einmaliger Service/Dienst verzugslos & verlässlich erbracht werden. Nur dann kann er die von ihm beabsichtigte
Aktivität ausführen, was sein Motiv war, einen Service/Dienst dieses Typs abzurufen.
Bei so genannten „produktbegleitende Dienstleistungen“ geht es um Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-
Kategorie ‚produkt(exemplar)bezogener Dienst/Service‘, z.B. um die Dienst/Service-Typen
• Produktinstallierungs-Dienst/Service
• Produktwartungs-Dienst/Service
• Produktreparierungs-Dienst/Service
Der fundierte definierte Begriff ‚Service (= Dienst)‘ ist grundverschieden von dem fundiert definierten Begriff ‚Ser-
vice-Leistung (= Dienst-Leistung)‘. Letztere umfasst eine jeweils einzelne & einmalige Transaktion, in deren Verlauf
ein rechenschaftspflichtiger Service Provider/Dienstleister einem autorisierten Service/Dienst-Konsumenten ei-
nen von ihm abgerufenen Service/Dienst erbringen lässt, indem er den Zustand des von ihm beim Service/Dienst-
Abrruf übergebenen Service/Dienst-Objekts ändern lässt gemäß dessen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen.
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Allgemeines
Zu den Wirtschaftssubjekten gehören Unternehmen, der
Staat mit seinen Untergliederungen (öffentliche Verwaltung,
Staatsunternehmen, Kommunalunternehmen) und Privat-
haushalte.
Derweil sind die Mitarbeiter von Unternehmen, Organisationen & Institutionen sowie die Mitglieder von Privat-
haushalten auch Wirtschaftssubjekte, und zwar wechselweise
• Produktinteressenten bzw. -kunden, die Produktexemplare bestimmter Produkttypen bestellen & erhalten
• Produkteigentümer bzw. -besitzer, die Produktexemplare benutzen, indem sie bei Bedarf deren Funktion/en
betätigen, die Produktexemplare daraufhin jeweils ausführen
• Dienst/Service-Kunden, die bestimmte Dienst/Service-Typen zur Erbringung beauftragen für von ihnen autori-
sierten Dienst/Service-Konsumenten
• Dienst/Service-Konsumenten, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste/Services der für sie beauftragten Typen
abrufen, um aktuell anstehende Aktivitäten effizient auszuführen
Unternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen,
heißen Dienstleistungsunternehmen (beispielsweise Kreditin-
stitute, Versicherungswirtschaft, Handelsunternehmen, Ver-
kehrsbetriebe, Gastronomie, Notare, Friseure), die übrigen
sind Sachleistungsunternehmen (Urproduktion, Automobil-
hersteller, Bauwirtschaft, Anlagenbau, Maschinenbau).
Dienstleistungsunternehmen (= Dienstleister/Service Provider) sind jeweils rechenschaftspflichtig für die verläss-
liche & spezifikationsgemäße Erbringung von einzelnen Diensten/Services bestimmter Dienst/Service-Typen:
• Kreditinstitute für den Dienst/Service-Typ ‚Kreditfinanzierungs-Dienst/Service‘
• Versicherungsfirmen für Dienst/Service-Typen der Kategorie ‚Versicherungs-Dienst/Service‘
• Handelsunternehmen für den Dienst/Service-Typ ‚Produktbeschaffungs-Dienst/Service‘
• Verkehrsbetriebe für Dienst/Service-Typen der Kategorie ‚Personenbeförderungs-Dienst/Service‘
• Gastronomie für den Dienst/Service-Typ ‚Verpflegungs-Dienst/Service‘
• Notare für den Dienst/Service-Typ ‚Urkundenbeglaubigungs-Dienst/Service‘
• Friseure für den Dienst/Service-Typ ‚Frisier-Dienst/Service‘.
Sachleistungsunternehmen (= Sachguthersteller/Produzenten) sind jeweils haftungspflichtig für die verlässliche &
spezifikationsgemäße Herstellung von einzelnen Sachgut/Produktexemplaren bestimmter Sachgut/Produkttypen:
• Automobilhersteller für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Automobil‘
• Baufirmen für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Gebäude‘
• Maschinenbauer für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Maschine‘
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servicEvolution
Themenbereich
Leitkonzept der Servicialisierung
Druckdatum
06.09.2021
Bearbeiter, Telefon-Nr.
Paul G. Huppertz
+49-1520-9 84 59 62
Thema/Gegenstand
Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
Ablage
Servicialisierung
Diskussionspapiere
Dokumentautor
Paul G. Huppertz
Dokumentname
Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00
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06.09.2021
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Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com
Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Die öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen er-
bringen ebenfalls im Rahmen der Daseinsvorsorge ausschließ-
lich Dienstleistungen.
Organisationen & Institutionen der so genannten „Öffentlichen Verwaltung (ÖV)“ und öffentliche Unternehmen
sind rechenschaftspflichtige Dienstleister/Service Provider für Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie
‚Bürgerunterstützungs-Dienst/Service‘. Dabei sind BürgerInnen jeweils autorisierte Dienst/Service-Konsumenten-
Innen, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste/Services der betreffenden Typen abrufen, um ihr Dasein im Rahmen
der staatlichen bzw. gesellschaftlichen Gegebenheiten zu organisieren.
Die Phrase „Dienstleistungen erbringen“ ist in sich redundant, denn eine Dienstleistung (= Dienst/Service-Erbrin-
gung) ist bereits eine abgeschlossene Erbringung eines von einem Dienst/Service-Konsumenten explizit abgerufe-
nen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienstes/Service des von ihm abgerufenen Typs an diesen Dienst/Service-Kon-
sumenten. Diese Redundanz wird deutlich, wenn man schreibt ‚Dienst/Serviceleistungen leisten‘ oder ‚Dienst/Ser-
vice-Erbringungen erbringen‘. Dieser elementare & erfolgskritische Unterschied wird offensichtlich nicht wahrge-
nommen & nicht verstanden aus den folgenden Gründen:
• Die allgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition für den Begriff ‚Dienst/Service‘ ist
unbekannt und wird demzufolge nicht angewendet.
• Die unausweichlichen & unabänderlichen Dienst/Service-Charakteristika, im Wesentlichen Intangibilität & Im-
materialität, Substanzlosigkeit & Flüchtigkeit, sind unbekannt und werden demzufolge durchgängig ignoriert
bzw. nicht adäquat berücksichtigt.
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Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Die Produktionstätigkeit öffentlicher Haushalte besteht darin,
Sachgüter und Dienstleistungen zu erwerben und hieraus un-
ter Einsatz eigener Produktionsfaktoren öffentliche Dienstleis-
tungen zu erbringen.
Öffentliche Haushalte produzieren nichts, denn sie sind keine Produzenten (= Sachguthersteller), die (sehr) große
Mengen von Produktexemplaren (= Sachgutexemplaren) bestimmter Produkttypen (= Sachguttypen) herstellen
und zwischenlagern, um sie in weiteren Schritten zu verteilen & zu verkaufen. Öffentliche Haushalte sind öffentli-
che Dienstleiter/Service Provider, die jeweils rechenschaftspflichtig sind für die Erbringung von bestimmten
Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚Bürgerunterstützungs-Dienst/Service‘, z.B.
• Einwohnerregistrierungs-Dienst/Service
• Grundbuchverwaltungs-Dienst/Service
• Kfz-Zulassungs-Dienst/Service
• Wasserversorgungs-Dienst/Service
• Müllentsorgungs-Dienst/Service.
Offensichtlich ist völlig unbekannt bzw. wird durchgängig ignoriert, was dieser bahnbrechende & wegweisende
Leitsatz erfasst & reflektiert:
„Production, c’est faire des choses. Servuction, c’est rendre des services.“
„Production is making goods. Servuction is rendering services.“
„Produktion ist Sachgüter fertigen. Servuktion ist Services erbringen.“
[Pierre Eiglier & Eric Langeard, Institut d’Administration des Entresprises (IAE) (4)]
Dieser Leitsatz verdeutlicht:
• Voraussetzungen & Randbedingungen
• Standorte & Umgebungen
• Rollen & Rechenschaftspflichten
• Auftraggeber & Auftragnehmer
• Auslöser & Adressaten
• Objekte & Zielzustände
• Anforderungen & Angebote
• Vereinbarungen & Verträge
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• Modelle & Methoden
• Maßnahmen & Mittel
• Aufgaben & Aktivitäten
• Abläufe & Ergebnisse
der Sachgutfertigung sind grundverschieden von denen der Service-Erbringung (= Dienst-Erbringung). Die Ansätze
& Vorgehensweisen der Produktion direkt anzuwenden auf die Servuktion, führt bei dieser zu strukturellen Ineffi-
zienzen sowie zu verlustträchtigen Konsequenzen.
Sachgüter, genauer geschrieben: einzelne Sachgut/Produktexemplare (= Gebrauchsgegenstände) verschiedener
Sachgut/Produkttypen kann erwerben & erhalten, übernehmen & aufbewahren, denn sie sind per se tangibel &
materiell, substanzhaltig & beständig. Im Gegensatz dazu sind Dienst/Serviceleistungen wie auch die dabei ver-
lässliche erbrachten, jeweils einzelne & einmalige Dienste/Services, per se intangibel & immateriell, substanzlos &
flüchtig ist. Das gilt genauso für explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienste/Services.
Ein öffentlicher Dienstleister/Service Provider kann Dienste/Services nur dann leisten, treffender geschrieben:
kann explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienste/Services nur dann verzugslos & verlässlich sowie
rationell & rentabel erbringen, wenn er den zugehörigen Dienst/Service-Typ vorher
• präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienst/Service-
Identifikatoren), und zwar aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten bzw. autorisierten Dienst/Service-
Konsumenten
• eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Attribute (= 12 Standard-
Dienst/Service-Qualifikatoren), und zwar gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von adressierten bzw. au-
torisierten Dienst/Service-Konsumenten.
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Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Privathaushalte erbringen nur dann Dienstleistungen, wenn
sie dafür eine Gegenleistung erhalten und keine bloße Gefäl-
ligkeit vorliegt
Privathaushalte erbringen keinesfalls Dienste/Services irgendwelcher Typen, denn sie sind keine rechenschafts-
pflichtigen Dienstleister/Service Provider. Derweil agieren die Mitglieder von Privathaushalten bei Bedarf als
• Dienst/Service-Konsumenten, die einzelne Dienste/Services bestimmten Typen abrufen, um aktuell anste-
hende Aktivitäten effizient auszuführen
• Dienst/Service-Kunden, die erforderliche Dienst/Service-Typen beauftragen für von ihnen autorisierte
Dienst/Service-Konsumenten, die Mitglieder, Gäste oder Besucher ihrer Haushalte sind.
Haushaltsbezogene Dienstleistungen sind Dienstleistungen,
die in einem Privathaushalt durch Erwerbsarbeit erbracht
werden. Hierzu gehören entgeltliche Reinigungs-, Nachhilfe-
oder Übersetzerdienste.
Ein Haushaltsvorstand beauftragt in seiner Rolle als Dienst/Service-Kunde verschiedene Dienst/Service-Typen zur
Erbringung für Mitglieder, Gäste oder Besucher seines Haushalts in ihren Rollen als autorisierte Dienst/Service-
Konsumenten, z.B. die Dienst/Service-Typen
• elektrischer Energieversorgungs-Dienst/Service
• Wasserversorgungs-Dienst/Service
• Abfallentsorgungs-Dienst/Service
• Wohnungsreinigungs-Dienst/Service
• Wissensvermittlungs-Dienst/Service
• Kinderbetreuungs-Dienst/Service
• Seniorenbetreuungs-Dienst/Service.
Die von dem beauftragten Dienstleister/Service Provider eingesetzten Dienst/Service-Akteure tragen durch die
ihre bezahlten Arbeiten dazu bei, explizit abgerufene Dienste/Services der beauftragten Typen jeweils zu erbrin-
gen an den abrufenden Dienst/Service-Konsumenten.
Viele erwerbsfähige Menschen sind Angestellte oder Beamte;
sie erbringen Dienstleistungen im Rahmen ihrer Arbeitsver-
hältnisse.
Angestellte oder Beamte sind Mitarbeiter von rechenschaftspflichtigen Dienstleistern/Service Providern. Als
Dienst/Service-Akteure tragen sie allenfalls bei zur Erbringung großer Mengen von Diensten/Services bestimmter
Dienst/Service-Typen in der jeweiligen Dienst/Service-Erbringungsumgebung, die der Dienstleister/Service Provi-
der mit erheblichen Aufwand gezielt herstellen & aufrecht erhalten lässt.
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Leitkonzept der Servicialisierung
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06.09.2021
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Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Geschichte
Das römische Recht kannte die Dienstleistungen freier Tage-
löhner und Handwerker (lateinisch locatio conductio opera-
rum), doch die meisten Dienstleistungen wurden von Sklaven
erbracht, die ihren Eigentümern als Sachen galten. für deren
Dienstleistungen bei Kunden eine Sachenmiete erhoben
wurde (lateinisch locatio conductio rei).
Tagelöhner verrichten bestimmte Arbeiten, wobei zu klären ist, ob sie das jeweils tun, um explizit abgerufene, je-
weils einzelne & einmalige Dienste bestimmter Typen explizit an abrufende Dienstkonsumenten zu erbringen. Ar-
beiten bzw. Tätigkeiten als solche sind keine Dienstleistungen.
In der Sequenz der Wörter ‘servitium‘ – ‚Dienst‘, ‚‘servus‘ – ‘Diener‘, ‘servire‘ – ‘(be)dienen‘ sind mit den Dienern
diejenigen Rolleninhaber eingereiht, die explizit abgerufene Dienste bestimmter Typen jeweils explizit an abrufen-
den Dienstkonsumenten erbringen müssen.
• Diese Rolleninhaber werden eingesetzt von einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister, der einen oder meh-
rere Diensttyp/en zur Erbringung anbietet.
• Der betreffende Diensttyp muss präzise identifiziert & eindeutig spezifiziert werden, um zu gewährleisten, dass
abgerufene Dienste dieses Typs verlässlich & spezifikationsgemäß erbracht werden.
Bei der „Sachenmiete“ geht es um den eigenständigen Diensttyp ‚Vermietungsdienst‘, der präzise & prägnant
identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Besitzer des Mietobjekts
2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: der Dienstkonsument hat das Recht & den Anspruch, das Mietobjekt einzuset-
zen bzw. zu nutzen für seine Belange
Es bleibt zu klären, ob ein von einem auftraggebenden Dienstkunden autorisierter Dienstkonsument, das Mietob-
jekt einsetzt, um Dienste eines bestimmten Typs zu erbringen.
Der Dienstverpflichtete (lateinisch locator) hatte seine Dienst-
leistung ordnungsgemäß dem Dienstherrn (lateinisch conduc-
tor) und erhielt hierfür eine Vergütung (lateinisch merces).
Ein ‚locator‘ – ‚Verpachter‘ ist ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister für den Diensttyp ‚Vermietungsdienst‘.
• Ein ‚conductor‘ – ‚Mieter‘ ist ein Dienstkunde, der bei diesem Dienstleister diesen Diensttyp zur Erbringung
beauftragt für von ihm autorisierte Dienstkonsumenten und der diesem Dienstleister die Menge der einzelnen
Dienste bezahlt, die letztere jeweils explizit abgerufen & simultan zu deren Erbringungen konsumiert haben.
• Der Dienstleister muss einem autorisierten Dienstkonsumenten jeden von ihm explizit abgerufenen, jeweils
einzelnen & einmaligen Dienst dieses Typs erbringen, indem er diesem das betreffende Mietobjekt überlässt,
so dass er es einsetzen kann für seine Belange.
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06.09.2021
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Thema/Gegenstand
Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Das Recht auf Dienstleistungen galt als dingliches Recht (latei-
nisch res operae servorum), aus der Arbeit fremder Sklaven
Nutzen ziehen zu dürfen.
Von auftraggebenden Dienstkunden autorisierte Dienstkonsumenten haben das Recht, bei Bedarf jeweils einzelne
Dienste eines für sie beauftragten Diensttyps explizit abzurufen & simultan zu deren Erbringungen zu konsumie-
ren. Das ist kein „dingliches Recht“, sondern es handelt sich um Diensttypen der Dienstkategorie ‚anspruchsbezo-
gener Dienst‘, deren Dienstobjekt jeweils ‚Recht & Anspruch eines abrufenden Dienstkonsumenten‘ ist.
Dienste der Ärzte oder Lehrer mit intellektuellen Leistungen
(lateinisch operae liberales) erfolgten aufgrund eines Auftrags
(lateinisch mandatum) ohne Vergütung.
Ärzte sind rechenschaftspflichtige Dienstleister bzw. Dienstakteure für den Diensttyp ‚Gesunderhaltungsdienst‘,
der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifika-
toren):
1. Dienstkonsument: Patient, Kranker, Verletzter
2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten wird seine Gesundheit durch vorsorgende Maßnah-
men erhalten oder durch nachsorgende Maßnahmen wieder hergestellt
Lehrer sind rechenschaftspflichtige Dienstleister bzw. Dienstakteure für den Diensttyp ‚Wissensvermittlungs-
dienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Diensti-
dentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Schüler
2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: dem Dienstkonsumenten wird bestimmtes Wissen vermittelt
Per „Auftrag/Mandat“ beauftragt ein Dienstkunde (= Service-Kunde) bei einem von ihm ausgewählten Dienstleis-
ter (= Service Provider) einen bestimmten Diensttyp (= Service-Typ) zur Erbringung für von ihm autorisierte
Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten). Auf Basis des dadurch abgeschlossenen, wechselseitig verbindli-
chen Diensterbringungskontrakts (= Service-Erbringungskontrakts) muss der beauftragte & somit rechenschafts-
pflichtige Dienstleister (= Service Provider) jedem autorisierten Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten) je-
den von ihm explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst (= Service) des beauftragten Typs ver-
zugslos & verlässlich sowie vollständig & abschließend erbringen lassen.
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06.09.2021
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Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Bereits hier gehörte zum „Knecht sein“ (lateinisch servire) die
Unterordnung mit einem unbezahlten Sklavendienst.
Das lateinische Verb ‚servire‘ mit seiner originären & primären Bedeutung ‚(be)dienen‘ legt den Schwerpunkt da-
rauf, dass ein ‚servus‘ – ‚Diener‘ jemanden auf dessen Aufforderung hin bedient, indem er für ihn etwas Bestimm-
tes bewerkstelligt. Die Rolle eines Dieners wird also nur deswegen etabliert & besetzt, weil jemand bei Bedarf be-
dient werden soll, jedoch nicht zwecks „Unterordnung mit einem unbezahlten Sklavendienst“.
Da die Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten) angewiesen sind auf die verzugslose & verlässliche Erbrin-
gung der von ihnen explizit abgerufenen Diensten (= Services), ist es für sie nachrangig, ob das jeweils vergütet
wird oder nicht. Nur wenn jedem von ihnen jeder von ihm explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienst
(= Service) verlässlich erbracht wird, kann er jeweils seine aktuell anstehende Aktivität effizient ausführen &
dienst/service-basierende Wertschöpfung realisieren für seinen aktuellen Kontext privater oder beruflicher Art.
Die Fixierung auf das „Knecht sein“ offenbart, dass zwar die Rolle eines Dienst/Service-Akteurs betrachtet wird,
nicht jedoch die Rolle des Dienst/Service-Konsumenten. Somit wird die letztere, absolut erfolgskritische Hauptrolle
jeglicher Dienst/Service-Erbringung ignoriert, jedoch nicht in den Fokus all seiner Betrachtungen & Bestrebungen
gestellt.
Offensichtlich ist mit „Sklavendienst“ das Verpflichtungsverhältnis zwischen Sklavenhalter und Sklave/n gemeint,
jedoch nicht die Erfüllung dieser Verpflichtung durch die Erbringung von explizit abgerufenen, jeweils einzelnen &
einmaligen Diensten/Services jeweils explizit an die abrufenden Dienst/Service-Konsumenten. Anders geschrieben:
Nur autorisierte Dienst/Service-Konsumenten fordern per Dienst/Service-Abruf jeweils dazu auf, das Verpflich-
tungsverhältnis konkret zu erfüllen.
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Druckdatum
06.09.2021
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Im Mittelalter lösten Knecht, Dienstmagd und Dienstbote die
früheren Sklaven ab. Das Gesinde erbrachte Hand- und
Spanndienste gegen Naturalien oder Lohn.
Arbeit, die von den so bezeichneten Personen verrichtet wird, ist per se kein Dienst (= Service). In diesem Kontext
erweist sich, dass
• nicht unterschieden wird dem Wort ‚Arbeit‘ und dem Wort ‚Dienst‘
• das Wort ‚Dienst‘ nach Belieben gleichgesetzt wird mit anderen Wörtern
• nicht unterschieden wird zwischen dem Wort ‚Dienst‘ und dem Begriff ‚Dienst‘
• die fundiert hergeleitete, allgemeingültige & konsistente Definition für den Begriff ‚Dienst‘ unbekannt ist, so
dass er nicht eindeutig unterschieden werden kann von Definitionen anderer Begriffe.
Jegliche Arbeit, die ausgeführt wird, um einem autorisierten Dienst/Service-Konsument einen von ihm explizit ab-
gerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service zu erbringen, ist grundverschieden von dem erbrachten
Dienst/Service.
Das Verb „dienen“ erfuhr in jener Zeit einen Bedeutungswan-
del, denn „dienlich“ im Sinne von „nützlich“ kam erst im 16.
Jahrhundert auf.
Derweil geht es beim „Dienen“ in jedem Fall und Kontext darum, …
… dass von einem Dienstleister beschäftigt & eingesetzte Diener …
… im Auftrag von Dienstkunden für von diesen autorisierte Dienstkonsumenten …
… auf deren explizite Anforderungen hin (= Dienstabrufe) …
… jeweils einzelne Dienste des für sie beauftragten Diensttyps an sie erbringen, …
… indem sie für sie jeweils etwas Bestimmtes bewerkstelligen.
Aus der Sicht & für die Belange von auftraggebenden Dienstkunden ist das Erbringen von abgerufenen Diensten an
autorisierte Dienstkonsumenten „nützlich“, da sie davon entlastet sind, es selbst zu tun.
Aus der Sicht & für die Belange von autorisierten Dienstkonsumenten ist das Erbringen von abgerufenen Diensten
unerlässlich, da sie das für sie Erforderliche selbst nicht bewerkstelligen können.
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06.09.2021
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Die soziale Beziehung zwischen Herrschaft und Dienerschaft
verband den Arbeitsplatz mit Erniedrigung, Degradierung und
Entwürdigung. „Dienen“ ist ein „herrschaftliches personales
Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Personen in un-
terschiedlicher sozialer Stellung“.
Derweil ist „Dienen“ kein Verhältnis irgendeiner Art. Statt dessen umfasst es jeweils das gezielte & qualifizierte
Bewerkstelligen von bestimmten Ergebnissen für autorisierte Dienstkonsumenten auf deren explizite Dienstabrufe
hin. Die jeweils „Herrschenden“ fungieren entweder als Dienstleister oder als Dienstkunden, ohne sich dessen be-
wusst zu sein, insbesondere, da sie auf ihre soziale Überordnung fixiert sind.
Das Dienstleistungspersonal arbeitete nunmehr als Arbeiter
oder Angestellte in Unternehmen oder als Beamte im öffentli-
chen Dienst für den Dienstherrn, stets verbunden mit einem
Über- und Unterordnungsverhältnis.
Dienste leisten, treffender geschrieben: das Erbringen von explizit abgerufenen Diensten eines bestimmten Dienst-
typs jeweils explizit an die abrufenden Dienstkonsumenten, ist grundverschieden von den dienstrelevanten Arbei-
ten, die dazu ausgeführt werden müssen.
Diener erbringen jeweils einzelne Dienste bestimmter Diensttypen an autorisierte Dienstkonsumenten, die diese
abrufen, und zwar im Auftrag ihrer „Dienstherren“, die de facto Dienstleister sind.
Der „Verdienst“ avancierte zu einem durch Tätigkeit erworbe-
nen Wert.
Eine Tätigkeit als solche ist kein Dienst. Die monetäre Belohnung für eine Tätigkeit müsste bezeichnet werden als
„Vertätigkeit“.
Das Allgemeine Preußische Landrecht (APL) vom Juni 1794
enthielt einen Vertragstyp, durch den „Sachen gegen Hand-
lungen oder Handlungen gegen Handlungen versprochen
werden“ (I 11, § 869 ff. APL).
Derweil sind Handlungen jedweder Art per se weder Dienste noch Dienstleistungen, denn
• ein Dienst ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten, das einem bestimmten
Diensttyp zugeschrieben ist
• eine Dienstleistung, treffender geschrieben: eine Diensterbringung, ist eine einmalige Bewerkstelligung des
Bündels von Nutzeffekten, das einem abgerufenen Diensttyp zugeschrieben ist, und zwar für einen abrufen-
den Dienstkonsumenten an dem von ihm eigens zu diesem Zweck übergebenen Dienstobjekt
Das hieraus abgeleitete ADHGB vom Mai 1861 widmete sich
der Dienstleistung allgemein nicht, sondern befasste sich mit
dienstleistungsorientierten Spezialformen.
Beim Handel mit Produktexemplaren verschiedener Produkttypen geht es um den Diensttyp ‚Produktbeschaf-
fungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3
Dienstidentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Produktinteressent
2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten wird die Zahl der von ihm bestellten Pro-
duktexemplare der von ihm ausgewählten Produkttypen ausgeliefert & ausgehändigt an denjenigen Adressa-
ten, den er vorgibt
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
So beinhaltete es das Dienstverhältnis der Handlungsgehilfen
(Art. 57 bis 65 ADHGB). Zu jener Zeit hatte es ohne Dienstleis-
tungen keine materielle Produktion gegeben. Synchron mit
der Industrialisierung entstanden im 19. Jahrhundert funkti-
onsnotwendige Dienstleistungen wie etwa das Transport-
oder das Bankwesen, denn produzierte Güter bedürfen einer
Transport-, Zahlungs- und Finanzierungsleistung.
Seit je her werden In fast allen produzierenden Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis zum Industriekonzern
(sehr) große Mengen von Diensten verschiedener Diensttypen abgerufen & erbracht. Dabei sind die Mitarbeiter
von Abteilungen, Gruppen oder Teams autorisierte Dienstkonsumenten, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste
dieser Typen abrufen & simultan zu deren Erbringungen konsumieren, um geschäfts(prozess)- oder pro-
dukt(ions)relevante Aktivitäten effizient auszuführen.
Dienstleistungen entstehen nicht, denn sie sind, genauso wie erbrachte Dienste, per se jeweils intangibel & imma-
teriell, substanzlos & flüchtig, ganz im Gegensatz zu fertiggestellten Produktexemplaren, die jeweils tangibel & ma-
teriell, substanzhaltig & beständig sind.
Im Transportwesen geht es um den Diensttyp ‚Güterbeförderungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird
an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Besitzer von Sachgütern in Form von Stück- oder Schüttgütern
2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm übergebenen Sachgutexemp-
lare ausgeliefert & ausgehändigt an den Adressaten, den er vorgibt
Im Bankwesen geht es um den Diensttyp ‚Finanzmanagementdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an
Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Budgetverwalter
2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm benötigten Finanzmittel be-
schafft & ihm übergeben zwecks Einsatz für seine Belange
Produzierte Güter als solche bedürfen keiner Dienstleistungen. Vielmehr müssen vielen Mitarbeitern in der Pro-
duktion die von ihnen explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienste verzugslos & verlässlich er-
bracht werden, damit sie aktuell anstehende produktionsrelevante Aktivitäten effizient ausführen können.
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Leitkonzept der Servicialisierung
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06.09.2021
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Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Der Nationalökonom Nassau William Senior sprach bereits
1854 davon, dass Produkte in Dienstleistungen und Waren
unterteilt werden (englisch products are divided into Services
and Commodities).
Nassau William Senior hat offensichtlich völlig verkannt, dass Waren in Gestalt von Produkten, die bestimmte
Funktionen haben, grundverschieden sind von Dienstleistungen, die jeweils Zustandsänderungen von Dienstobjek-
ten umfassen:
• Produkte sind entweder Gebrauchsgegenstände oder Verbrauchsgüter, die jeweils neu hervorgebracht (= pro-
duziert) werden. Sie sind per se jeweils tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig, so dass sie gelagert
& transportiert, übergeben & übernommen werden können.
o Jeweils einzelne & einmalige Produktexemplare in Gestalt von Gebrauchsgegenständen bestimmter Kate-
gorien & Typen, z.B. Kochtopf, Schraubendreher, Geschirrspüler, Rasenmäher, werden im Verlauf von je-
weils einzelnen & einmaligen Produktionstransaktionen gemäß Stückliste & Fertigungsplan für den betref-
fenden Produkttyp aus den erforderlichen Komponenten & Teilfabrikaten, Einzelteilen & Rohstoffen zusam-
mengesetzt. Die dadurch in die Produktexemplare implementierten Funktionen werden von diesen jeweils
ausgeführt, nachdem jemand sie betätigt hat.
o Verbrauchsgüter bestimmter Kategorien & Typen, z.B. Lebensmittel, Getränke, Medikamente, Brennstoffe,
Baustoffe, werden aus bestimmten Rohstoffen gewonnen und haben bestimmte Funktionen, die bei deren
Verbrauch jeweils einmalig zur Wirkung gebracht werden.
• Dienstleistungen sind per se jeweils intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig, so dass sie nicht neu her-
vorgebracht sowie nicht gelagert & nicht transportiert, nicht übergeben & nicht übernommen werden. Es sind
jeweils einzelne & einmalige Transaktionen, in deren Verlauf der Zustand eines von einem autorisierten Dienst-
konsumenten bei einem Dienstabruf übergebenen und somit bereits vorhandenen Dienstobjekts gezielt &
qualifiziert geändert wird gemäß seinen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen.
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Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Der Betriebswirt Erich Gutenberg lehnte 1953 die Anwendung
des Produktbegriffs auf Dienstleistungen ab, wodurch sich bis
1969 die Lehrmeinung verfestigte, dass Sachgüter produziert
und Dienstleistungen „bereitgestellt“ würden.
Die Anwendung des Begriffs ‚Produkt‘ auf den Begriff ‚Dienstleistung‘ ist in sich widersprüchlich & irreführend:
• Ein Produkt ist ein per se tangibles & materielles, substanzhaltiges & beständiges Ergebnis einer jeweils einzel-
nen & einmaligen Produktionstransaktion, kurzum: ein Transaktionsergebnis.
• Eine Dienstleistung ist ein per se intangibler & immaterieller, substanzloser & flüchtiger, jeweils einzelner &
einmaliger Vorgang ist, in dessen Verlauf der Zustand eines von einem abrufenden Dienstkonsumenten eigens
zu diesem Zweck übergebenen Dienstobjekts gezielt & qualifiziert geändert wird, kurzum: ein Transaktionsab-
lauf
Die seit 1969 „verfestigte Lehrmeinung“ ist ein fehlgehende & irreführende Meinung, jedoch kein fundiertes &
belastbares Wissen wie das folgende:
• Sachgüter in Gestalt von Gebrauchsgegenständen oder Verbrauchsgütern werden jeweils neu hervorgebracht.
Sie sind jeweils tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig.
• Dienstleistungen (= Dienst/Service-Erbringungen) werden nicht „bereitgestellt“, da sie per se intangibel & im-
materiell, substanzlos & flüchtig sind. Sie werden jeweils von Grund auf neu ausgeführt, indem der Zustand
eines von einem autorisierten Dienstkonsumenten bei einem expliziten Dienstabruf übergebenen Dienstob-
jekts vollständig & abschließend geändert wird gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen dieses ab-
rufenden Dienstkonsumenten.
Es ist anzunehmen, dass Gutenberg hiermit sein Erkenntnis-
objekt eingrenzen, nicht aber bewusst den Herstellungspro-
zess von Dienstleistungen verneinen wollte.
Gutenberg hat treffend & richtig erkannt, dass ein Produkt jeweils neu hergestellt (= produziert) wird, während
das für eine Dienstleistung völlig unmöglich ist:
• Im Verlauf einer jeweils einzelnen & einmaligen Produktionstransaktion (= Fertigungsdurchlauf) wird ein Pro-
dukt eines bestimmten Typs von Gebrauchsgegenstand oder Verbrauchsgut neu hervorgebracht.
• Im Verlauf einer jeweils einzelnen & einmaligen Servuktionstransaktion (= Dienst/Service-Erbringung) wird
der Zustand eines bereits vorhandenen Dienst/Service-Objekts gezielt geändert.
Der Bereich der Dienstleistungen hat insbesondere im 19. und
20. Jahrhundert an Bedeutung gewonnen und stellt mittler-
weile einen Hauptbereich unserer Volkswirtschaft dar.
Auch & insbesondere in etablierten Industrieländern werden 60 bis 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP)
erwirtschaftet durch Erbringen & Fakturieren sehr großer Mengen von jeweils einzelnen & einmaligen Diensten
verschiedener Kategorien & Typen. Somit sind diese Länder de facto schon seit langem Servistrieländer.
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Das im Januar 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB) berücksichtigt außer dem Dienstvertrag, Werkvertrag
und Auftrag (einschließlich Geschäftsbesorgung) einige Son-
derformen (Makler, Verwahrung).
Ein Dienstvertrag gemäß BGB ist grundverschieden von einem qualifizierten & belastbaren Diensterbringungsver-
trag/kontrakt (= Service-Erbringungsvertrag/kontrakt) für einen erforderlichen Diensttyp (= Service-Typ), der
• präzise & prägnant identifiziert wurde an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienst/Service-
Identifikatoren) aus der Sicht & Wahrnehmung von autorisierten Dienst/Service-Konsumenten in Verantwor-
tungsbereichen von registrierten Dienst/Service-Kunden
• eindeutig & vollständig spezifiziert wurde auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Attribute (= 12 Standard-
Dienst/Service-Qualifikatoren) gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von autorisierten Dienst/Service-
Konsumenten.
Somit kann für jeden Diensttyp (= Service-Typ) eindeutig & nachvollziehbar festgestellt werden, ob einem autori-
sierten Dienst/Service-Konsumenten ein von ihm explizit abgerufener, jeweils einzelner & einmaliger Dienst/Ser-
vice eines für ihn zur Erbringung beauftragten Dienst/Service-Typs verlässlich & spezifikationsgemäß erbracht
wurde oder nicht. Dafür ist der Zustand des von ihm beim Dienst/Service-Abruf übergebenen Dienst/Service-Ob-
jekts der alleinzig valide & belastbare Bezug, denn dieser muss vollständig & abschließend geändert (worden) sein
gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen dieses Dienst/Service-Konsumenten.
Ein Werkvertrag betrifft jeweils ein bestimmtes (Ge-)Werk bzw. ein einmaliges Werkergebnis, z.B. in Gestalt eines
Bauwerks oder einer Anlage, in Form eines Bauplans oder eines Gutachtens. Ein solcher Vertrag ist grundverschie-
den von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionsvertrag/kontrakt) für einen präzise
identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ, dem ein bestimmtes Bündel von Nutzeffekten zuge-
schrieben ist, das jeweils an einem von einem Dienst/Service-Konsumenten bei einem expliziten Dienst/Service-
Abruf übergebenen Dienst/Service-Objekt vollständig & abschließend bewerkstelligt werden muss.
Ein Auftrag ist eine einmalige Aufforderung, ein bestimmtes Ergebnis zu bewerkstelligen. Ein Auftrag ist grundver-
schieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionsvertrag/kontrakt) für einen prä-
zise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ, denn jedem von einem auftraggebenden
Dienst/Service-Kunden autorisierten Dienst/Service-Konsumenten muss jeder von ihm explizit abgerufene, jeweils
einzelne & einmalige Dienst/Service verzugslos & verlässlich erbracht werden.
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Später kamen weitere hinzu (Reisevertrag im Mai 1979, Zah-
lungsdienste im Oktober 2009, Behandlungsvertrag im Feb-
ruar 2013), ohne jedoch die bestehende Vielfalt des Alltags
annähernd abzudecken.
Ein Reisevertrag ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionskon-
trakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service-Kategorie
‚Reiseveranstaltungs-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Service-Er-
bringungsmodell (= Servuktionsmodell).
Ein Zahlungsdienst ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktions-
kontrakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service-Kate-
gorie ‚Finanzmanagement-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Service-
Erbringungsmodell (= Servuktionsmodell).
Ein Behandlungsvertrag ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servukti-
onskontrakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service-
Kategorie ‚Gesunderhaltungs-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Ser-
vice-Erbringungsmodell (= Servuktionsmodell).
Die Vielfalt von erforderlichen bzw. zur Erbringung angebotenen Dienst/Service-Typen wird auf einfache & ein-
gängige Weise abgedeckt & geordnet, indem sie jeweils an Hand von Dienst/Service-Objekttyp und Nutzeffekttyp
zusammengefasst werden zu Dienst/Service-Kategorien. Letztere werden den jeweiligen Servistrien zugeordnet,
in denen Servuzenten (= Service Provider/Dienstleister) zusammengefasst werden, die derartige Dienst/Service-
Typen zur Erbringung anbieten.
Die universell anwendbare Methode für die präzise & prägnante Identifizierung von erbrachten bzw. erforderli-
chen Dienst/Service-Typen und von den zugehörigen Dienst/Service-Kategorien beruht auf der konsistenten &
kohärenten Dienst/Service-Terminologie, deren robuster & belastbarer Grundstein die allgemeingültige & voll-
ständige, eindeutige & konsistente Definition des elementaren Grundbegriffs ‚Dienst (= Service)‘ ist.
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Bestimmte kaufmännische Dienstleistungen erhielten – im
gleichzeitig in Kraft getretenen – Handelsrecht eine Sonder-
stellung (etwa Handelsvertreter, Kommissionär, Spediteur,
Frachtgeschäft oder Lagerhaltung).
Bei den so genannten „kaufmännischen Dienstleistungen“ geht es im Wesentlichen um den Dienst/Service-Typ
‚Produktbeschaffungs-Dienst/Service‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestim-
menden Merkmale (= 3 Dienst/Service-Identifikatoren):
1. Dienst/Service-Konsument: Produktinteressent
2. Dienst/Service-Objekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienst/Service-Konsumenten
3. Dienst/Service-spezifischer Nutzeffekt: für den Dienst/Service-Konsumenten wird die von ihm festgelegte An-
zahl an Produktexemplaren der von ihm ausgewählten Produkttypen ausgeliefert & ausgehändigt an denjeni-
gen Adressaten, den er vorgibt
Handelsvertreter und Kommissionäre sind
• entweder als Personen Dienst/Service-Akteure, die auf bestimmte Weise beitragen zur Erbringung von explizit
abgerufenen Diensten/Services des Typs ‚Produktbeschaffungs-Dienst/Service‘
• oder als Organisation(seinheit)en Dienstbeitragszubringer/Service Contribution Feeder, die im Auftrag von
rechenschaftspflichtigen Dienstleistern/Service Providern Dienstbeiträge/Service Contributions bestimmter
Typen einspeisen, damit explizit abgerufene Produktbeschaffungs-Dienste/Services jeweils explizit an die abru-
fenden Dienst/Service-Konsumenten erbracht werden.
Ein Spediteur ist ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider im Frachtgeschäft für den Dienst/Ser-
vice-Typ ‚Fracht/Güter-Beförderungs-Dienst/Service‘, der präzise identifiziert wird an Hand seiner 3 Dienst/Ser-
vice-Identifikatoren & eindeutig spezifiziert wird auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Qualifikatoren.
Bei der Lagerhaltung geht es um den Dienst/Service-Typ ‚Güteraufbewahrungs-Dienst/Service‘, der präzise &
prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 Dienst/Service-Identifikatoren
1. Dienst/Service-Konsument: Besitzer von Sachgütern
2. Dienst/Service-Objekt: Hab & Gut des abrufenden Dienst/Service-Konsumenten
3. Dienst/Service-spezifischer Nutzeffekt: für den Dienst/Service-Konsumenten werden seine Sachgüter in dem
von ihm gewählten Lager so lange aufbewahrt, bis er sie von dort wieder abtransportieren lässt
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Abgrenzungen
Bei Dienstleistungsunternehmen steht das Angebot der
Dienstleistung im Vordergrund, auch wenn wie in der Gastro-
nomie gleichzeitig ein Warenverkauf stattfindet. Hierbei
kommt es nicht bloß auf den Verkauf von Speisen und Ge-
tränken an, sondern vor allem auf die hierauf bezogenen
Dienstleistungen Zubereitung, Servieren und Gastlichkeit.
Deshalb kann die Erstellung einer Dienstleistung mit materiel-
len Produkten verbunden sein oder auch nicht.
Ein Dienstleistungsunternehmen, treffender geschrieben: ein Dienstleister bietet einen oder mehrere Dienst-
typ/en zur Erbringung an, denn das ist dessen Existenzbegründung & Existenzberechtigung. Ein rechenschaftfähi-
ger Dienstleister erstellt für die betreffenden Diensttypen jeweils konkrete & verbindliche Diensterbringungsange-
bote in Form von eindeutigen & vollständigen Dienstspezifikationen für präzise & prägnant identifizierte Dienstty-
pen.
In der Gastronomie, treffender geschrieben: bei den rechenschaftspflichtigen Betrieben & Firmen der Gastrono-
miebranche geht es um Diensttypen der Dienstkategorie ‚Verpflegungsdienst‘, die jeweils präzise & prägnant iden-
tifiziert werden an Hand ihrer 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Restaurantgast, hungriger bzw. durstiger Mensch
2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm bestellten Speisen und Ge-
tränke jeweils frisch zubereitet und eingeschenkt sowie an ihn serviert
Ein Gastronomiebetrieb ist also kein Produktverkäufer bzw. Lebensmittelhändler, denn er verkauft keine Lebens-
mittel, z.B. Kartoffel, Salatköpfe, Fleischstücke, oder Getränke, z.B. Bier, Wein, Limonade, sondern er verwendet
sie jeweils, um große Mengen von explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Diensten des Typs ‚Ver-
pflegungsdienst‘ zu erbringen. Sobald ein Kellner (= Dienstakteur) einem Restaurantgast (= autorisierter Dienst-
konsument) die von ihm bestellten, für ihn frisch zubereiteten Speisen und die eingeschenkten Getränke serviert
(= dienstspezifischer Nutzeffekt), hat der Dienstkonsument den explizit an ihn erbrachten, jeweils einzelnen & ein-
maligen Verpflegungsdienst bereits simultan zu dessen Erbringung konsumiert, so dass er das Ergebnis dieser
Diensterbringung verzehren kann.
Lebensmittel und Getränke sind also dienstrelevante Elemente, die jeweils grundverschieden sind von einem ver-
zugslos & verlässlich erbrachten Verpflegungsdienst.
Das Zubereiten und Servieren von bestellten Speisen und Getränken sind dienstrelevante Tätigkeiten, die jeweils
grundverschieden sind von einem verzugslos & verlässlich erbrachten Verpflegungsdienst.
Eine Dienstleistung wird nicht erstellt wie ein Produktexemplar. Stattdessen wird einem autorisierten Dienstkonsu-
menten ein von ihm explizit abgerufener, jeweils einzelner & einmaliger Dienst eines bestimmten Typs erbracht.
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Während ein Speiseeishersteller ein Produktionsunterneh-
men ist, handelt es sich bei einem Eiscafé um ein Dienstleis-
tungsunternehmen.
Ein Speiseeishersteller ist ein haftungspflichtiger Produzent für Verbrauchsguttypen der Verbrauchsgutkategorie
‚Speiseeis‘. Hergestellte Mengen von Verbrauchsgütern dieses Typs verkauft der Produzent an Produktinteressen-
ten, z.B. an Dienstleister für den Diensttyp ‚Verpflegungsdienst‘, die die von ihnen bestellten und daraufhin an sie
gelieferten Teilmengen der Verbrauchsgüter übernehmen, um sie zu verwenden für ihre Ziele & Zwecke, z.B. für
das Erbringen von zahlreichen, explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Verpflegungsdiensten.
Ein haftungspflichtiger & haftungsfähiger Produzent bietet zum Kauf an
• entweder jeweils einzelne & einmalige Produktexemplare in Gestalt von Gebrauchsgegenständen eines Pro-
dukttyps, den er
o präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner wesensbestimmenden Funktion (= Produktidentifika-
tor) aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Produktbesitzern, wobei diese Funktion oft schon re-
flektiert wird durch die Bezeichnung des Produkttyps, z.B. Wasserkocher, Kochtopf, Schraubendreher, Ra-
senmäher, Metallsäge
o eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis von Beschaffenheits-, Ausstattungs- und Leistungsmerk-
malen (= Produktqualifikatoren) gemäß den Anforderungen & Vorstellungen von adressierten Produktbe-
sitzern, z.B. Werkstoff, Maße, Gewicht, Farbe, Leistungsabgabe
• oder große Mengen von Verbrauchsgütern eines bestimmten Typs, den er
o präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner wesensbestimmenden Funktion (= Produktidentifika-
tor), aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Verbrauchern, wobei diese Funktion oft schon reflek-
tiert wird durch die Bezeichnung des Verbrauchsguts, z.B. Lebensmittel, Getränk, Brennstoff
o eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis von Beschaffenheits-, Ausstattungs- & Leistungsmerkma-
len (= Produktqualifikatoren) gemäß den Anforderungen & Vorstellungen von adressierten Verbrauchern,
z.B. flüssig, fest, gasförmig, geschnitten, Inhaltsstoffe, Brennwert, o.ä.
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Ein rechenschaftspflichtiger & rechenschaftsfähiger Servuzent bietet einen Service/Dienst-Typ zur Erbringung an,
den er
• präzise & prägnant identifiziert an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Service/Dienst-Identifi-
katoren) aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Service/Dienst-Konsumenten
• eindeutig & vollständig spezifiziert auf Basis der 12 Standard-Service/Dienst-Attribute (= 12 Standard-Ser-
vice/Dienst-Qualifikatoren) gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von adressierten Service/Dienst-Konsu-
menten.
Die Abgrenzung zwischen beiden fällt nicht immer leicht, weil
Produktionsunternehmen auch (produktbegleitende) Dienst-
leistungen anbieten und umgekehrt Dienstleistungsunterneh-
men auch Produkte verkaufen.
Produzenten (= Sachgut- oder Verbrauchsguthersteller) erkennt man daran, dass sie
• in ihren Produktkatalogen zu identifizierten & spezifizierten Produkttypen oft Fotos, Zeichnungen oder Maßan-
gaben von Produktexemplaren oder Verbrauchsgütern präsentieren, da diese vorzeigbar & sichtbar sind
• in ihren Lagern große Mengen von fertiggestellten Produktexemplaren oder Verbrauchsgütern der von ihnen
zum Kauf angebotenen Produkttypen bevorraten, um sie an Produktinteressenten ausliefern & aushändigen zu
lassen sowie gegen Bezahlung an sie zu übereignen.
Servuzenten (= Service Provider/Dienstleister) erkennt man daran, dass sie
• in ihren Service/Dienst-Katalogen keine Services/Dienste präsentieren, da diese per se immateriell & substanz-
los sowie nicht vorzeigbar & nicht sichtbar sind
• allenfalls Service/Dienst-Erbringungsumgebungen (= Servuktionsumgebungen) mit den jeweiligen Ser-
vice/Dienst-Erbringungspunkten (= Servuktionspunkten) für diese Service/Dienst-Typen abbilden
• keine Lager haben, in denen sie Services/Dienste bevorraten, da diese per se intangibel & immateriell, sub-
stanzlos & flüchtig sind, so dass sie jeweils von Grund auf neu erbracht werden müssen, sobald autorisierte
Service/Dienst-Konsumenten welche davon explizit abrufen.
So genannte „produktbegleitende Dienstleistungen“ sind Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚pro-
dukt(exemplar)bezogener Dienst‘, wie z.B. Produktinstallierungs-Dienst/Service, Produktreinigungs-Dienst/Ser-
vice, Produktwartungs-Dienst/Service, deren Erbringung separat beauftragt werden muss.
Dienstleistungsunternehmen, treffender geschrieben: Dienstleister/Service Provider berechnen allenfalls erforder-
liche Produktexemplare oder Verbrauchsgüter dienst/service-relevanter Typen, z.B. Ersatzteile für defekte Ge-
räte oder Lebensmittel in frisch zubereiteten Speisen, wenn sie explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige
Dienste/Services bestimmter Typen erbringen.
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Die Abgrenzung zwischen Dienst- und Sachleistung ist letztlich
fließend. So erlangen Dienstleistungskomponenten im Busi-
ness-to-Business-Marketing, beispielsweise im Maschinen-
und Anlagenbau, verstärkt an Bedeutung (z.B. Beratung, Tele-
service).
Der Übergang zwischen Dienstleistung und Sachleistung erscheint nur deswegen fließend, weil man sich fixiert auf
Leistung, während man die Basis- und Stammwörter ‚Dienst‘ und ‚Sach(e)‘ geflissentlich weglässt. Derweil ist jegli-
che Leistung,
• die auf- & eingebracht wird, um ein jeweils einzelnes & einmaliges Sachgutexemplar eines bestimmten Typs
herzustellen, grundverschieden von dem fertiggestellten Sachgutexemplar
• die auf- & eingebracht wird, um einen explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst eines be-
stimmten Typs zu erbringen, grundverschieden von dem erbrachten Dienst.
Eine Dienstleistung hat keinerlei Komponenten, denn sie ist per se intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig.
Falls Beratung ein Diensttyp ist, muss er präzise & prägnant identifiziert werden an Hand seiner 3 wesensbestim-
menden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren)
1. Dienstkonsument, der bei Bedarf jeweils einen einzelnen Dienst dieses Typs abruft, um eine aktuell anste-
hende Aktivität effizient auszuführen
2. Dienstobjekt, an dem jeweils der dienstspezifische Nutzeffekt bewerkstelligt werden muss
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt, der nach einem expliziten Dienstabruf eines autorisierten Dienstkonsumenten
von Grund auf neu bewerkstelligt werden muss an demjenigen Dienstobjekt, das er beim Dienstabruf eigens zu
diesem Zweck übergibt in die Diensterbringungsumgebung des rechenschaftspflichtigen Dienstleisters
Falls „Teleservice“ ein Service-Typ ist, wird er präzise & prägnant identifiziert an Hand seiner 3 wesensbestimmen-
den Merkmale (= 3 Service-Identifikatoren). Derweil ist es für einen erforderlichen Service/Dienst-Typ nachrangig,
ob abgerufene Service/Dienste dieses Typs jeweils aus der Ferne oder aus der Nähe erbracht werden. Alleinzig
maßgeblich ist, dass jedem autorisierten Service/Dienst-Konsumenten jeder von ihm explizit abgerufene, jeweils
einzelne & einmalige Service/Dienst verzugslos & verlässlich erbracht wird.
Firma
servicEvolution
Themenbereich
Leitkonzept der Servicialisierung
Druckdatum
06.09.2021
Bearbeiter, Telefon-Nr.
Paul G. Huppertz
+49-1520-9 84 59 62
Thema/Gegenstand
Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
Ablage
Servicialisierung
Diskussionspapiere
Dokumentautor
Paul G. Huppertz
Dokumentname
Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00
Dokumentdatum
06.09.2021
Dokumentseite
31 von 183
Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com
Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Auch in der Konsumgüterindustrie tragen Dienstleistungs-
komponenten zur verstärkten Differenzierung und so zur Er-
langung von Wettbewerbsvorteilen (z.B. Absatzfinanzierung
von Hi-Fi-Elektronik oder Autos durch Autobanken). Nicht zu-
letzt können derartige Dienstleistungskomponenten kaufent-
scheidend sein und zum Hauptbestandteil des Produkts avan-
cieren.
Als Konsumgüter werden eingeordnet
• Verbrauchsgüter wie Lebensmittel, Getränke, Brennstoffe, die bei ihrer Verwendung jeweils tatsächlich konsu-
miert/aufgebraucht werden
• Gebrauchsgegenstände wie Schuhe, Kleider, Werkzeug, Geräte, Geschirr, … die nicht konsumiert, sondern bei
Bedarf jeweils benutzt werden, indem deren Funktionen bestätigt werden, die sie daraufhin jeweils ausführen.
Für den zweiten Fall ist die Bezeichnung ‚Konsumgüter‘ also in sich widersprüchlich & irreführend. Es wäre adä-
quat, von Verbrauchsgütern und Verbrauchern sowie von Gebrauchsgütern und Gebrauchern zu sprechen.
Bei der „Absatzfinanzierung“ geht es um den Dienst/Service-Typ ‚Finanzmanagement-Dienst/Service‘, den rechen-
schaftspflichtige Dienstleister/Service Provider der Produzenten zur Erbringung anbieten müssen und den
Dienst/Service-Kunden zur Erbringung beauftragen müssen für von ihnen autorisierte Dienst/Service-Konsumen-
ten.
Die Finanzierung des Beschaffungspreises für ein bestimmtes Produktexemplar wird niemals zu dessen Bestand-
teil. Sie wird allenfalls zu einem Bestandteil eines produkt(exemplar)bezogenen Angebots, bei dem das Pro-
duktexemplar der Hauptbestandteil ist & bleibt.
Daher wird zunehmend der Versuch aufgegeben, Dienstleis-
tungen von Sachleistungen abzugrenzen.
Dieser Versuch bleibt ohne Erfolg, solange man alles zurückschneidet auf Leistungen, denn die sind sowohl grund-
verschieden von fertiggestellten Sachgut/Produktexemplaren als auch grundverschieden von erbrachten Diens-
ten/Services.
Sachgut/Produkttypen werden eindeutig & stringent abgegrenzt von Dienst/Service-Typen auf Basis der allgemein-
gültigen & vollständigen, eindeutigen & konsistenten Definitionen für die elementaren Grundbegriffe ‚Produkt (=
Erzeugnis)‘ und ‚Service (= Dienst)‘:
• Ein Produkt ist ein Bündel von wiederholt ausführbaren & beständigen Funktionen.
• Ein Service ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten.
Aus diesen Definitionen wurden jeweils die universell anwendbaren Identifikatoren und Qualifikatoren für Pro-
dukt/Sachgut-Typen und für Service/Dienst-Typen abgeleitet.
Firma
servicEvolution
Themenbereich
Leitkonzept der Servicialisierung
Druckdatum
06.09.2021
Bearbeiter, Telefon-Nr.
Paul G. Huppertz
+49-1520-9 84 59 62
Thema/Gegenstand
Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
Ablage
Servicialisierung
Diskussionspapiere
Dokumentautor
Paul G. Huppertz
Dokumentname
Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00
Dokumentdatum
06.09.2021
Dokumentseite
32 von 183
Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com
Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur
Sämtliche Absatzobjekte werden hier als Leistungsbündel auf-
gefasst, deren Leistungsergebnis einerseits eher materiell
oder immateriell, der Leistungserstellungsprozess eher auto-
nom oder integrativ ausgeprägt ist. Ein derartiges Verständnis
erlaubt eine differenzierte Konzeption des absatzpolitischen
Instrumentariums.
Das „Leistungsergebnis“ einer „Sachleistung“ ist eine Sache, treffender geschrieben: ein einzelnes, funktionstüchti-
ges Sachgut/Produktexemplar und somit eindeutig ein materielles Objekt.
• Dieses Sachgut/Produktexemplar wurde im Verlauf eines von dem betreffenden Sachguthersteller/Produzen-
ten ausgelösten, einzelnen & einmaligen Fertigungsdurchlaufs (= Produktionstransaktion) gemäß Stückliste &
Fertigungsplan für den betreffenden Sachgut/Produkttyp aus den erforderlichen Teilfabrikaten & Einzelteilen
zusammengesetzt, auf Funktionalität & Qualität geprüft sowie auf Lager gelegt.
• In weiteren Schritten wird es abtransportiert, um es an einen Produktinteressenten zu verkaufen & zu übereig-
nen, der es dann bei Bedarf immer wieder einsetzen bzw. benutzen kann für seine Belange.
• Der zukünftige Eigentümer bzw. Besitzer dieses Sachgut/Produktexemplars war weder anwesend in der Pro-
duktionsumgebung des Produzenten noch beteiligt bei der betreffenden Produktionstransaktion, so dass der
Produzent ihn dort & dabei nicht berücksichtigen musste.
Das „Leistungsergebnis“ einer „Dienstleistung“ ist ein Dienst, treffender geschrieben: ein einzelner, erbrachter
Dienst/Service und somit eindeutig ein immaterielles Ergebnis.
• Dieser Dienst/Service wurde im Verlauf einer von einem autorisierten Dienst/Service-Konsumenten durch ei-
nen expliziten Dienst/Service-Abruf ausgelösten, einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion (= Ser-
vuktionstransaktion) explizit an ihn erbracht, indem der Zustand des von ihm bei diesem Abruf übergebenen
Dienst/Service-Objekts qualifiziert geändert wurde gemäß seinen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen.
• Auf Basis des vollständig & abschließend geänderten Zustands seines Dienst/Service-Objekts führt der abru-
fende Dienst/Service-Konsument seine aktuell anstehende Aktivität aus und realisiert somit dienst/service-
basierende Wertschöpfung für seinen aktuellen Kontext privater oder beruflicher Art.
• Der autorisierte Dienst/Service-Konsument ist beim Dienst/Service-Abruf anwesend in der Dienst/Service-Er-
bringungsumgebung (= Servuktionsumgebung) des rechenschaftspflichtigen Dienstleisters/Service Providers.
Dieser muss ihn berücksichtigen, indem er das von ihm übergebene Dienst/Service-Objekt übernimmt in seine
Obhut & Verfügungsgewalt, um dessen Zustand ändern zu lassen gemäß dessen aktuellen Erfordernissen &
Erwartungen. Der Dienstleister/Service Provider ist während der Servuktionstransaktion rechenschaftspflichtig
& gesamthaftend für den Zustand des übergebenen Dienst/Service-Objekts.
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  • 1. 2021 Paul G. Huppertz servicEvolution 04.09.2021 Dienstleistung versus Service Abgrenzungen & Unterschiede Leitkonzept der Servicialisierung Diskussionspapiere
  • 2. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 2 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Inhalt 01. Dienstleistung – Analysen & Zusammenfassung........................................................................................................................................................................................................... 3 02. Dienstleistung – Wikipedia & Stichwort ........................................................................................................................................................................................................................ 4 03. Dienstleistung – Wirtschaftslexikon & Stichwort ........................................................................................................................................................................................................ 57 04. Dienstleistungswende – Digitalisierung & Transformierung ....................................................................................................................................................................................... 67 05. Dienstleistungen – Taskforce & Empfehlungen........................................................................................................................................................................................................... 89 06. Dienstleistung - Begriffsabgrenzungen & Erscheinungsformen.................................................................................................................................................................................. 91 07. Dienstleistungen – Wirtschaftslexikon24 & Erklärungen .......................................................................................................................................................................................... 165 08. Dienstleistung – Begriff & Definition ......................................................................................................................................................................................................................... 169 09. Verbraucher – Produktbesitzer versus Service-Konsumenten.................................................................................................................................................................................. 170 10. Servicialisierung – Leitkonzept & Konzeptpapiere .................................................................................................................................................................................................... 172 11. Service-Definition & Online-Seminarreihe ‚service@ducation‘................................................................................................................................................................................. 173 12. Service-Definition & Onsite-Seminarreihe ‚ServicEducation‘.................................................................................................................................................................................... 178
  • 3. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 3 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com 01. Dienstleistung – Analysen & Zusammenfassung Aus den systematischen Analysen der in diesem Diskussionspapier referenzierten Artikel & Ausarbeitungen ergibt sich im Wesentlichen folgendes: • Das Wort ‚Dienstleistung‘ als sprachliche Einheit wird regelmäßig nicht unterschieden von der semantischen Einheit des Begriffs ‚Dienstleistung‘, der in solide fundierter Weise gebildet wird gemäß dem Tetraeder der Begriffstheorie und der dabei bezeichnet wird mit dem Wort ‚Dienstleistung‘. • Das Schlagwort ‚Dienstleistung‘ wird regelmäßig verkürzt auf Leistung mit dem Effekt, dass einerseits „Leistung als Tätigkeit“ und somit Leistungserstellung(sprozesse) sowie andererseits „Leistung als Ergebnis“ und somit Leistungsbündel betrachtet werden, jedoch keine Diensttypen oder Dienstkategorien. o Derweil ist jegliche Leistung (= bestimmtes Quantum an Energie bzw. Arbeit in einer bestimmten Zeitspanne) grundverschieden von einem einzelnen & einmaligen Dienst, der durch Auf- & Einbringen von Leistung/en bewerkstelligt & erbracht wurde. o Das Stamm- & Basiswort ‚Dienst‘ wird einfach weggelassen, obwohl es jeweils das alleinzig relevante Ergebnis beschreibt, nämlich einen nach einem expliziten Dienstabruf eines autorisierten Dienstkonsumenten explizit für & an diesen vollständig & abschließend erbrachten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst eines bestimmten Diensttyps. • Das Schlagwort ‚Dienstleistung‘ wird häufig dargestellt als Gegensatz zu dem Schlagwort ‚Sachleistung‘. Dabei wird folgendes völlig verkannt bzw. durchgehend ignoriert: o Das Ergebnis einer „Sachleistung“ ist eine Sache und somit ein materielles Objekt in Gestalt eines fertiggestellten Sachgut/Produktexemplars (= Gebrauchsgegenstand) oder eines Verbrauchsguts eines präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Sachgut/Produkttyps aus einer bestimmten Sachgut/Produktkategorie. o Das Ergebnis einer „Dienstleistung“ ist ein Dienst und somit ein immaterielles Ergebnis, das sich jeweils darin manifestiert, dass der Zustand eines von einem autorisierten Dienstkonsumenten bei einem Dienstabruf übergebenen Dienstobjekts vollständig & abschließend geändert wurde gemäß seinen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen. Das Wort ‚Diensterbringung‘ (englisch ‚service rendering‘ und französisch ‚rendre service‘) beschreibt diesen Ablauf besser treffend als „Dienstleistung“, insbesondere da letzteres regelmäßig verkürzt wird auf Leistung. • Das Schlagwort ‚Dienstleistung‘ wird regelmäßig gleichgesetzt mit dem Schlagwort ‚Service‘. Derweil ist schon das Wort ‚Dienstleistung‘ grundverschieden von dem Wort ‚Service (= Dienst)‘. Demzufolge ist auch eindeutige & konsistente Definition des Begriffs ‚Service (= Dienst)‘ grundverschieden von den eindeutigen & konsistenten Definitio- nen der Begriffe ‚Serviceleistung (= Dienstleistung)‘ und ‚Service-Erbringung (= Dienst-Erbringung)‘. • Der Begriff ‚Dienst‘, der gemäß dem Tetraeder der Begriffstheorie bezeichnet wird mit dem Wort ‚Dienst‘, wird nicht eindeutig & konsistent definiert. Somit wird verkannt, dass gilt: „Dienst = Service = Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten“. Daraus ergibt sich, dass ein Bündel von Nutzeffekten, das einem bestimmten Dienst/Service-Typ zugeschrieben ist, nach einem expliziten Dienst/Service-Abruf eines autorisierten Dienst/Service-Konsumenten für diesen im Verlauf der dadurch ausge- lösten Dienst/Service-Transaktion von Grund auf neu bewerkstellig werden muss an demjenigen Dienst/Service-Objekt, das er beim Dienst/Service-Abruf eigens zu diesem Zweck übergibt in die Dienst/Service-Erbringungsumgebung (= Servuktionsumgebung = Servicescape) und somit in die Obhut & Verfügungsgewalt eines rechenschaftspflich- tigen Dienstleisters/Service Providers. Letzterer ist während der jeweils einzelnen & einmaligen Transaktion gesamthaftend für den Zustand des übergebenen Dienst/Service- Objekts, den er gezielt & qualifiziert ändern (lassen) muss gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen des abrufenden Dienst/Service-Konsumenten.
  • 4. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 4 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com 02. Dienstleistung – Wikipedia & Stichwort In der folgenden Tabelle wird der Wikipedia-Artikel zu dem Stichwort ‚Dienstleistung‘, Stand August 2021, analysiert & aufgearbeitet. Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Dienstleistung (englisch service, französisch service) ist ein im- materielles Gut, das entsteht, wenn ein Wirtschaftssubjekt für ein anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausübt. Das Substantiv 'service' in der französischen und der englischen Sprache ist abgeleitet • auf der ersten Ebene aus dem lateinischen Substantiv 'servitium' - 'Sklaverei, (Sklaven-)Dienst, Sklavenschaft', das ein Synonym ist für die seit dem 8. Jahrhundert in der deutschen Sprache nachgewiesenen Substantive mit- telhochdeutsch ‚dienest‘ und althochdeutsch ‚dionöst‘ sowie angelsächsisch ‚thionost‘ (1 S. 199) • auf der zweiten Ebene aus dem lateinischen Substantiv ‚servus‘ – ‚Sklave, Diener, Knecht, Leibeigener‘, das ein Synonym ist für das althochdeutsche Substantiv ‚dio‘ – ‚Knecht‘ • auf der dritten Ebene aus dem lateinischen Verb ‚servire‘ – ‚(be)dienen, Sklave sein‘, das ein Synonym ist für das althochdeutsche Verb ‚dionôn‘, gekürzt aus ‚diuwinôn‘. Demzufolge ist das Wort ‚Dienstleistung‘ grundverschieden von dem Wort ‚Dienst‘. • Aus der sprachgeschichtlich nachweisbaren Herkunft und der ureigenen, überlieferten Bedeutung des angeführ- ten Worts ‚service‘ gibt es keinerlei validen Anhaltspunkt für dessen Gleichsetzung mit dem Wort ‚Dienstleis- tung‘. Die Verwendung des Worts ‚Dienstleistung‘ als Synonym für das Wort ‚service / Service‘ ist also unbegrün- det und fehlgehend, willkürlich und irreführend. • Da die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienstleistung‘ die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs ‚Dienstleistung‘ ist und die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienst‘ die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs ‚Dienst‘, wird erkennbar, dass auch der fundiert definierte Begriff ‚Dienstleistung‘ grundverschieden ist von dem fundiert definierten Begriff ‚Dienst‘. Eine Dienstleistung ist keinerlei Gut im Sinne von • Besitz, der jemandem zur Verfügung, denn man kann sie nicht besitzen und sie kann auch niemandem zur Ver- fügung stehen, da sie per se intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig ist • Mittel, das der Bedürfnisbefriedigung dient, denn sie ist kein Mittel, sondern eine jeweils einzelne & einmalige Transaktion, die ein autorisierter Dienstkonsument auslöst durch einen expliziten eines einzelnen Dienstes ei- nes bestimmten Diensttyps.
  • 5. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 5 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Eine Dienstleistung entsteht nicht wie z.B. ein Produktexemplar bei dessen Herstellung, denn durch eine Dienst- leistung wird nichts neu hervorgebracht (= produziert), also auch dann nicht, „wenn ein Wirtschaftssubjekt für ein anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausführt“. Zudem • ist das „Ausführen einer Tätigkeit“ als solches keine Dienstleistung, und zwar unabhängig davon, ob diese Tä- tigkeit entgeltlich ist oder nicht • ist ein „Wirtschaftssubjekt“ per se kein Dienstleister. Statt dessen wird ein Dienst geleistet, genauer geschrieben: wird ein einzelner Dienst erst dann erbracht, wenn … … ein von einem auftraggebenden Dienstkunden autorisierter Dienstkonsument … … an einem bestimmten Diensterbringungspunkt … … einen einzelnen Dienst eines bestimmten Diensttyps explizit abruft … … und dabei sein aktuelles Dienstobjekt übergibt … … in die Diensterbringungsumgebung eines rechenschaftspflichtigen Dienstleisters, … … damit dieser im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Diensttransaktion … … bei Einhaltung des Uno-actu-Prinzips … … den Zustand dieses Dienstobjekts gezielt & qualifiziert ändern lässt … … gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen dieses abrufenden Dienstkonsumenten. So wird z.B. jemandem, der einen frankierten & adressierten Brief (= Dienstobjekt) einwirft (= Dienstabruf) in ei- nen Briefkasten (= Diensterbringungspunkt), daraufhin ein einzelner Briefzustellungsdienst erbracht, indem dieser Brief verzugslos & verlässlich zugestellt wird (= Diensttransaktion) in den Briefkasten desjenigen Adressaten, den er vorgibt (= dienstspezifischer Nutzeffekt). Der Absender des Briefs ist sowohl ein auftraggebender Dienstkunde, da bzw. wenn er den Brief frankiert hat (= Vorkasse für Briefzustellungsdienst), als auch autorisierter Dienstkonsu- ment, da er den Brief einwirft (= Dienstabruf).
  • 6. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 6 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Etymologie Das Kompositum Dienstleistung setzt sich aus „Dienst“ und „Leistung“ zusammen. Das Kompositum ‚Dienstleistung‘ ist zusammengesetzt aus dem Wort ‚Dienst‘ und dem Wort ‚Leistung‘: • Die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienst (= Service)‘ ist die Bezeichnung für die semantische Einheit des Be- griffs ‚Dienst (= Service)‘. Die allgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition für den Be- griff ‚Dienst (= Service)‘ lautet: „Ein Dienst (= Service) ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten.“ o Ein solches Bündel von Nutzeffekten ist einem bestimmten Diensttyp (= Service-Typ) zugeschrieben, sei es implizit oder explizit. o Ein solches Bündel von Nutzeffekten wird für einen autorisierten Dienstkonsumenten (= Service-Konsu- menten) auf seinen expliziten Dienstabruf (= Service-Abruf) hin im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Diensttransaktion (= Service-Transaktion) von Grund auf neu bewerkstelligt an demjenigen Dienstobjekt (= Service-Objekt), das er bei diesem Abruf eigens zu diesem Zweck übergibt in die Diensterbringungsumgebung (= Service-Erbringungsumgebung) und somit in die Obhut & Verfügungs- gewalt eines rechenschaftspflichtigen Dienstleisters (= Service Providers). • Die sprachliche Einheit des Worts ‚Leistung‘ ist die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs ‚Leis- tung‘, der definiert ist als Quotient aus Arbeit und Zeit. Eine Leistung ist also ein bestimmtes Quantum an Ar- beit, das während einer bestimmten Zeitspanne aufgebracht wird. • Jegliche Leistung, die auf- & eingebracht wird, um einen explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst (= Service) eines bestimmten Typs zu erbringen, ist grundverschieden von dem erbrachten Dienst (= Service).
  • 7. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 7 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Dienst (aus althochdeutsch dionöst ‚Dienstleistung‘, abgelei- tet aus dio ‚Knecht‘ (1)). ist die Tätigkeit eines Rechtssubjekts im Auftrag eines anderen, Leistung sind alle sachzielorientier- ten Handlungen eines Wirtschaftssubjekts und ihr Ergebnis. Aus der Kombination beider liegt eine Dienstleistung vor, wenn ein Wirtschaftssubjekt eine am eigenen Betriebszweck orientierte entgeltliche Tätigkeit für andere übernimmt. Das althochdeutsche Wort ‚dionöst‘ bedeutet nicht ‚Dienstleistung‘, sondern ‚Dienst‘ gemäß (2 S. 199), abgeleitet aus mittelhochdeutsch ‚dien(e)st‘, althochdeutsch ‚dionöst‘, angelsächsisch ‚thionost‘. Eine Tätigkeit als solche ist generell keine Dienstleistung. also auch nicht eine Tätigkeit eines Rechtssubjekts im Auftrag eines anderen, selbst dann nicht, wenn sie zur Erbringung eines abgerufenen Dienstes beiträgt. Leistungen, die deklariert werden als „sachzielorientierte Handlungen eines Wirtschaftssubjekts“ sind in jedem Fall und Kontext grundverschieden von den Ergebnissen derartiger Handlungen. Derweil ist eine Dienstleistung kein Sachziel und ein erbrachter Dienst auch nicht, den sie sind keine Sachen, keine Sachgutexemplare. Diese Erklärungen zur Herkunft & Bedeutung des Stichworts ‚Dienstleistung‘ sind falsch, fehlgehend & irrefüh- rend. Somit sind sie völlig ungeeignet für die fundierte Erfassung & Erklärung des Begriffs ‚Dienstleistung‘. Ein Dienst nützt primär nicht dem eigenen Interesse, sondern dem des Dienstherrn; der Dienst kann Rudolph Bauer (3) frei- willig oder aus einer gesetzlichen oder vertraglichen Ver- pflichtung erfolgen. Ein Dienst (= Service) als solcher nützt keinem Interesse, da er per se intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig ist. Anders geschrieben: Bei einem Dienst/Service an sich ist nichts vorhanden, was irgendjemandem nüt- zen könnte. Derweil ist einem bestimmten Dienst/Service-Typ ein bestimmtes Bündel von Nutzeffekten zugeschrieben, das diesen ausmacht aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten bzw. autorisierten Dienst/Service-Konsumenten. Dieses Bündel von Nutzeffekten muss ein dafür rechenschaftspflichtige Dienstleister/Service Provider nach einem Dienst/Service-Abruf eines autorisierten Dienst/Service-Konsumenten im Verlauf der dadurch ausgelösten Dienst/Service-Transaktion von Grund auf neu bewerkstelligen lassen an demjenigen Dienst/Service-Objekt, das dieser Dienst/Service-Konsument beim Dienst/Service-Abruf eigens zu diesem Zweck übergibt in die Dienst/Ser- vice-Erbringungsumgebung und somit in die Obhut & Verfügungsgewalt dieses Dienstleisters/Service Providers. Ein so genannter „Dienstherr“ ist de facto ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider, der einen oder mehrere Dienst/Service-Typ/en zur Erbringung anbietet. Dienst/Service-Kunden, die die gleichnamige Hauptrolle aus dem allgemeingültigen Dienst/Service-Erbringungsmodell jeweils konkret besetzen, beauftragen bei Bedarf einen solchen Dienst/Service-Typ jeweils zur Erbringung für von ihnen autorisierte Dienst/Service-Kon- sumenten. Beim Abschluss eines solchen Dienst/Service-Erbringungskontrakts erweist sich, ob ein auftraggeben- der Dienst/Service-Kunde das aus privaten bzw. geschäftlichen Gründen tut oder zwecks Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
  • 8. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 8 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Freiwillig erweist jemand einem Anderen einen Dienst, mög- licherweise unentgeltlich (Gefälligkeit). Wie die Bezeichnung „Gefälligkeit“ und die Erläuterung derselben verdeutlichen, ist derjenige, der jemandem eine Gefälligkeit kein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider, denn dieser • bietet einen oder mehrere Dienst/Service-Typ/en zu Erbringung an • wird beauftragt von vielen unterschiedlichen Dienst/Service-Kunden, die jeweils bestimmte Dienst/Service- Typen zur Erbringung beauftragen für von ihnen autorisierte Dienst/Service-Konsumenten • muss sich für jeden Dienst/Service-Typ. den er zur Erbringung anbietet, bewähren im tagtäglichen Dienst/Ser- vice-Triathlon, indem er jedem autorisierten Dienst/Service-Konsumenten jeden von ihm abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service eines für ihn beauftragen Dienst/Service-Typs verzugslos & verlässlich, sicher & geschützt sowie vollständig & abschließend erbringen lässt. Anders geschrieben: Wenn jemand einem Anderen eine Gefälligkeit erweist, erbringt er ihm keinen Dienst/Ser- vice, denn dann sind die 3 konstitutiven Hauptrollen aus dem allgemeingültigen Dienst/Service-Erbringungsmo- dell (= Servuktionsmodell) nicht adäquat besetzt: • Dienst/Service-Konsument, der bei Bedarf jeweils einen einzelnen Dienst/Service eines bestimmten Typs ab- ruft • Dienst/Service-Kunde, der bei einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister/Service Provider einen bestimm- ten Dienst/Service-Typ zur Erbringung beauftragt für von ihm autorisierte Dienst/Service-Konsumenten • Dienstleister/Service Provider, der einen Dienst/Service-Typ zur Erbringung anbietet und der zusagt, jedem von einem auftraggebenden Dienst/Service-Kunden jeden von ihm explizit abgerufenen Dienst/Service eines für ihn beauftragten Dienst/Service-Typs erbringen zu lassen. Beispiel: Wenn jemand einem anderen bei einem Umzug hilft, wird er dadurch nicht zu einem Umzugsspediteur und somit nicht zu einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister/Service Provider für den Dienst/Service-Typ ‚Um- zugs-Dienst/Service‘.
  • 9. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 9 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Eine entgeltliche Dienstpflicht ergibt sich für Diener oder Staatsdiener im Staatsdienst. Ein (Staats-)Diener, auch ‚(Staats-)Bediensteter‘ oder ‚Dienst/Service-Akteur‘, • ist ein Mitarbeiter eines rechenschaftspflichtigen (öffentlichen) Dienstleister/Service Providers, der mit ihm einen Arbeitsvertrag geschlossen hat und der ihn bezahlt • trägt dazu bei, meist gemeinsam mit anderen seinesgleichen, dass autorisierten Dienst/Service-Konsumenten die von ihnen jeweils explizit abgerufenen Dienste/Services eines bestimmten Typs verzugslos & verlässlich erbracht werden • ist nicht rechenschaftspflichtig dafür, dass die Dienst/Service-Erbringung vorbereitet & ausgeführt wird. Der so genannte „Staatsdienst“, auch „Öffentlicher Dienst“, umfasst zahlreiche Institutionen & Organisationen, Ämter & Anstalten, die als öffentliche Dienstleister/Service Provider jeweils rechenschaftspflichtig sind für die Erbringung von Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚Bürgerunterstützungs-Dienst/Service‘, so dass BürgerInnen jeweils autorisierte Dienst/Service-KonsumentInnen sind. Weitere Dienstarten sind Messdiener oder der Militärdienst. Ein Messdiener ist keine Dienst/Service-Art, sondern ein Diener/Service-Akteur, der beiträgt zur Erbringung von Diensten/Services in Form von Ritualen religiöser Arten. Der Militärdienst ist keine Dienst/Service-Art, sondern eine Verpflichtung zur Erbringung von Diensten/Services, die dazu beitragen, die militärische Sicherheit & Souveränität eines Staates zu erhalten oder wiederherzustellen. Die griechische Antike verband das Dienen (altgriechisch: διαχονεω diakonéo; hieraus Diakonie) mit der Tätigkeit an einer Person. Bei der Diakonie geht es um Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Oberkategorie 'personenbezogener Dienst/Service' und bei dieser um eine spezielle Unterkategorie.
  • 10. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 10 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Der im englischsprachigen Bereich und im deutschsprachigen Raum als Anglizismus verwendete Begriff „Service“ geht auf lateinisch servitium für kostenlosen Sklavendienst zurück. Al- lerdings beschränkt sich im deutschsprachigen Raum der Ser- vice auf produktbegleitende Dienstleistungen von Konsum- und Investitionsgüterherstellern. etwa dem Lieferservice, und kann keinesfalls mit dem Dienstleistungsbegriff gleichgestellt werden. Das Wort ‚Service‘, das abgeleitet ist von lateinisch ‚servitium‘ – ‚Sklaverei, (Sklaven-)Dienst, Sklavenschaft‘, ist ein Synonym für das Wort ‚Dienst‘. Das Wort ‚Service (= Dienst)‘ ist die Bezeichnung für den Begriff ‚Service (= Dienst)‘, dessen allgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition lautet: „Ein Service (= Dienst) ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten.“ In der Sklavenhaltergesellschaft der Römer in der Antike war ein Sklave, lateinisch ‚servus‘, das Eigentum des je- weiligen Hausherrn (= Leibeigener). Als solche waren sie Service/Dienst-Akteure, die dazu beitragen mussten, ab- gerufene Services/Dienste verschiedener Typen zu erbringen, z.B. der Service/Dienst-Typen • Verpflegungs-Service/Dienst • Reinigungs-Service/Dienst für verschiedene Kategorien von Produkttypen und Anlagentypen • Personenbeförderungs-Service/Dienst • Güterbeförderungs-Service/Dienst Für die Erbringung von Services/Diensten eines bestimmten Typs ist es nachrangig, ob es kostenlos oder gegen Entgelt erfolgt. Jedem autorisierten Service/Dienst-Konsumenten muss ein vom ihm abgerufener, jeweils einzelner & einmaliger Service/Dienst verzugslos & verlässlich erbracht werden. Nur dann kann er die von ihm beabsichtigte Aktivität ausführen, was sein Motiv war, einen Service/Dienst dieses Typs abzurufen. Bei so genannten „produktbegleitende Dienstleistungen“ geht es um Dienst/Service-Typen der Dienst/Service- Kategorie ‚produkt(exemplar)bezogener Dienst/Service‘, z.B. um die Dienst/Service-Typen • Produktinstallierungs-Dienst/Service • Produktwartungs-Dienst/Service • Produktreparierungs-Dienst/Service Der fundierte definierte Begriff ‚Service (= Dienst)‘ ist grundverschieden von dem fundiert definierten Begriff ‚Ser- vice-Leistung (= Dienst-Leistung)‘. Letztere umfasst eine jeweils einzelne & einmalige Transaktion, in deren Verlauf ein rechenschaftspflichtiger Service Provider/Dienstleister einem autorisierten Service/Dienst-Konsumenten ei- nen von ihm abgerufenen Service/Dienst erbringen lässt, indem er den Zustand des von ihm beim Service/Dienst- Abrruf übergebenen Service/Dienst-Objekts ändern lässt gemäß dessen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen.
  • 11. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 11 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Allgemeines Zu den Wirtschaftssubjekten gehören Unternehmen, der Staat mit seinen Untergliederungen (öffentliche Verwaltung, Staatsunternehmen, Kommunalunternehmen) und Privat- haushalte. Derweil sind die Mitarbeiter von Unternehmen, Organisationen & Institutionen sowie die Mitglieder von Privat- haushalten auch Wirtschaftssubjekte, und zwar wechselweise • Produktinteressenten bzw. -kunden, die Produktexemplare bestimmter Produkttypen bestellen & erhalten • Produkteigentümer bzw. -besitzer, die Produktexemplare benutzen, indem sie bei Bedarf deren Funktion/en betätigen, die Produktexemplare daraufhin jeweils ausführen • Dienst/Service-Kunden, die bestimmte Dienst/Service-Typen zur Erbringung beauftragen für von ihnen autori- sierten Dienst/Service-Konsumenten • Dienst/Service-Konsumenten, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste/Services der für sie beauftragten Typen abrufen, um aktuell anstehende Aktivitäten effizient auszuführen Unternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen, heißen Dienstleistungsunternehmen (beispielsweise Kreditin- stitute, Versicherungswirtschaft, Handelsunternehmen, Ver- kehrsbetriebe, Gastronomie, Notare, Friseure), die übrigen sind Sachleistungsunternehmen (Urproduktion, Automobil- hersteller, Bauwirtschaft, Anlagenbau, Maschinenbau). Dienstleistungsunternehmen (= Dienstleister/Service Provider) sind jeweils rechenschaftspflichtig für die verläss- liche & spezifikationsgemäße Erbringung von einzelnen Diensten/Services bestimmter Dienst/Service-Typen: • Kreditinstitute für den Dienst/Service-Typ ‚Kreditfinanzierungs-Dienst/Service‘ • Versicherungsfirmen für Dienst/Service-Typen der Kategorie ‚Versicherungs-Dienst/Service‘ • Handelsunternehmen für den Dienst/Service-Typ ‚Produktbeschaffungs-Dienst/Service‘ • Verkehrsbetriebe für Dienst/Service-Typen der Kategorie ‚Personenbeförderungs-Dienst/Service‘ • Gastronomie für den Dienst/Service-Typ ‚Verpflegungs-Dienst/Service‘ • Notare für den Dienst/Service-Typ ‚Urkundenbeglaubigungs-Dienst/Service‘ • Friseure für den Dienst/Service-Typ ‚Frisier-Dienst/Service‘. Sachleistungsunternehmen (= Sachguthersteller/Produzenten) sind jeweils haftungspflichtig für die verlässliche & spezifikationsgemäße Herstellung von einzelnen Sachgut/Produktexemplaren bestimmter Sachgut/Produkttypen: • Automobilhersteller für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Automobil‘ • Baufirmen für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Gebäude‘ • Maschinenbauer für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Maschine‘
  • 12. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 12 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Die öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen er- bringen ebenfalls im Rahmen der Daseinsvorsorge ausschließ- lich Dienstleistungen. Organisationen & Institutionen der so genannten „Öffentlichen Verwaltung (ÖV)“ und öffentliche Unternehmen sind rechenschaftspflichtige Dienstleister/Service Provider für Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚Bürgerunterstützungs-Dienst/Service‘. Dabei sind BürgerInnen jeweils autorisierte Dienst/Service-Konsumenten- Innen, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste/Services der betreffenden Typen abrufen, um ihr Dasein im Rahmen der staatlichen bzw. gesellschaftlichen Gegebenheiten zu organisieren. Die Phrase „Dienstleistungen erbringen“ ist in sich redundant, denn eine Dienstleistung (= Dienst/Service-Erbrin- gung) ist bereits eine abgeschlossene Erbringung eines von einem Dienst/Service-Konsumenten explizit abgerufe- nen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienstes/Service des von ihm abgerufenen Typs an diesen Dienst/Service-Kon- sumenten. Diese Redundanz wird deutlich, wenn man schreibt ‚Dienst/Serviceleistungen leisten‘ oder ‚Dienst/Ser- vice-Erbringungen erbringen‘. Dieser elementare & erfolgskritische Unterschied wird offensichtlich nicht wahrge- nommen & nicht verstanden aus den folgenden Gründen: • Die allgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition für den Begriff ‚Dienst/Service‘ ist unbekannt und wird demzufolge nicht angewendet. • Die unausweichlichen & unabänderlichen Dienst/Service-Charakteristika, im Wesentlichen Intangibilität & Im- materialität, Substanzlosigkeit & Flüchtigkeit, sind unbekannt und werden demzufolge durchgängig ignoriert bzw. nicht adäquat berücksichtigt.
  • 13. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 13 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Die Produktionstätigkeit öffentlicher Haushalte besteht darin, Sachgüter und Dienstleistungen zu erwerben und hieraus un- ter Einsatz eigener Produktionsfaktoren öffentliche Dienstleis- tungen zu erbringen. Öffentliche Haushalte produzieren nichts, denn sie sind keine Produzenten (= Sachguthersteller), die (sehr) große Mengen von Produktexemplaren (= Sachgutexemplaren) bestimmter Produkttypen (= Sachguttypen) herstellen und zwischenlagern, um sie in weiteren Schritten zu verteilen & zu verkaufen. Öffentliche Haushalte sind öffentli- che Dienstleiter/Service Provider, die jeweils rechenschaftspflichtig sind für die Erbringung von bestimmten Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚Bürgerunterstützungs-Dienst/Service‘, z.B. • Einwohnerregistrierungs-Dienst/Service • Grundbuchverwaltungs-Dienst/Service • Kfz-Zulassungs-Dienst/Service • Wasserversorgungs-Dienst/Service • Müllentsorgungs-Dienst/Service. Offensichtlich ist völlig unbekannt bzw. wird durchgängig ignoriert, was dieser bahnbrechende & wegweisende Leitsatz erfasst & reflektiert: „Production, c’est faire des choses. Servuction, c’est rendre des services.“ „Production is making goods. Servuction is rendering services.“ „Produktion ist Sachgüter fertigen. Servuktion ist Services erbringen.“ [Pierre Eiglier & Eric Langeard, Institut d’Administration des Entresprises (IAE) (4)] Dieser Leitsatz verdeutlicht: • Voraussetzungen & Randbedingungen • Standorte & Umgebungen • Rollen & Rechenschaftspflichten • Auftraggeber & Auftragnehmer • Auslöser & Adressaten • Objekte & Zielzustände • Anforderungen & Angebote • Vereinbarungen & Verträge
  • 14. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 14 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com • Modelle & Methoden • Maßnahmen & Mittel • Aufgaben & Aktivitäten • Abläufe & Ergebnisse der Sachgutfertigung sind grundverschieden von denen der Service-Erbringung (= Dienst-Erbringung). Die Ansätze & Vorgehensweisen der Produktion direkt anzuwenden auf die Servuktion, führt bei dieser zu strukturellen Ineffi- zienzen sowie zu verlustträchtigen Konsequenzen. Sachgüter, genauer geschrieben: einzelne Sachgut/Produktexemplare (= Gebrauchsgegenstände) verschiedener Sachgut/Produkttypen kann erwerben & erhalten, übernehmen & aufbewahren, denn sie sind per se tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig. Im Gegensatz dazu sind Dienst/Serviceleistungen wie auch die dabei ver- lässliche erbrachten, jeweils einzelne & einmalige Dienste/Services, per se intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig ist. Das gilt genauso für explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienste/Services. Ein öffentlicher Dienstleister/Service Provider kann Dienste/Services nur dann leisten, treffender geschrieben: kann explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienste/Services nur dann verzugslos & verlässlich sowie rationell & rentabel erbringen, wenn er den zugehörigen Dienst/Service-Typ vorher • präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienst/Service- Identifikatoren), und zwar aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten bzw. autorisierten Dienst/Service- Konsumenten • eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Attribute (= 12 Standard- Dienst/Service-Qualifikatoren), und zwar gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von adressierten bzw. au- torisierten Dienst/Service-Konsumenten.
  • 15. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 15 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Privathaushalte erbringen nur dann Dienstleistungen, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten und keine bloße Gefäl- ligkeit vorliegt Privathaushalte erbringen keinesfalls Dienste/Services irgendwelcher Typen, denn sie sind keine rechenschafts- pflichtigen Dienstleister/Service Provider. Derweil agieren die Mitglieder von Privathaushalten bei Bedarf als • Dienst/Service-Konsumenten, die einzelne Dienste/Services bestimmten Typen abrufen, um aktuell anste- hende Aktivitäten effizient auszuführen • Dienst/Service-Kunden, die erforderliche Dienst/Service-Typen beauftragen für von ihnen autorisierte Dienst/Service-Konsumenten, die Mitglieder, Gäste oder Besucher ihrer Haushalte sind. Haushaltsbezogene Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die in einem Privathaushalt durch Erwerbsarbeit erbracht werden. Hierzu gehören entgeltliche Reinigungs-, Nachhilfe- oder Übersetzerdienste. Ein Haushaltsvorstand beauftragt in seiner Rolle als Dienst/Service-Kunde verschiedene Dienst/Service-Typen zur Erbringung für Mitglieder, Gäste oder Besucher seines Haushalts in ihren Rollen als autorisierte Dienst/Service- Konsumenten, z.B. die Dienst/Service-Typen • elektrischer Energieversorgungs-Dienst/Service • Wasserversorgungs-Dienst/Service • Abfallentsorgungs-Dienst/Service • Wohnungsreinigungs-Dienst/Service • Wissensvermittlungs-Dienst/Service • Kinderbetreuungs-Dienst/Service • Seniorenbetreuungs-Dienst/Service. Die von dem beauftragten Dienstleister/Service Provider eingesetzten Dienst/Service-Akteure tragen durch die ihre bezahlten Arbeiten dazu bei, explizit abgerufene Dienste/Services der beauftragten Typen jeweils zu erbrin- gen an den abrufenden Dienst/Service-Konsumenten. Viele erwerbsfähige Menschen sind Angestellte oder Beamte; sie erbringen Dienstleistungen im Rahmen ihrer Arbeitsver- hältnisse. Angestellte oder Beamte sind Mitarbeiter von rechenschaftspflichtigen Dienstleistern/Service Providern. Als Dienst/Service-Akteure tragen sie allenfalls bei zur Erbringung großer Mengen von Diensten/Services bestimmter Dienst/Service-Typen in der jeweiligen Dienst/Service-Erbringungsumgebung, die der Dienstleister/Service Provi- der mit erheblichen Aufwand gezielt herstellen & aufrecht erhalten lässt.
  • 16. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 16 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Geschichte Das römische Recht kannte die Dienstleistungen freier Tage- löhner und Handwerker (lateinisch locatio conductio opera- rum), doch die meisten Dienstleistungen wurden von Sklaven erbracht, die ihren Eigentümern als Sachen galten. für deren Dienstleistungen bei Kunden eine Sachenmiete erhoben wurde (lateinisch locatio conductio rei). Tagelöhner verrichten bestimmte Arbeiten, wobei zu klären ist, ob sie das jeweils tun, um explizit abgerufene, je- weils einzelne & einmalige Dienste bestimmter Typen explizit an abrufende Dienstkonsumenten zu erbringen. Ar- beiten bzw. Tätigkeiten als solche sind keine Dienstleistungen. In der Sequenz der Wörter ‘servitium‘ – ‚Dienst‘, ‚‘servus‘ – ‘Diener‘, ‘servire‘ – ‘(be)dienen‘ sind mit den Dienern diejenigen Rolleninhaber eingereiht, die explizit abgerufene Dienste bestimmter Typen jeweils explizit an abrufen- den Dienstkonsumenten erbringen müssen. • Diese Rolleninhaber werden eingesetzt von einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister, der einen oder meh- rere Diensttyp/en zur Erbringung anbietet. • Der betreffende Diensttyp muss präzise identifiziert & eindeutig spezifiziert werden, um zu gewährleisten, dass abgerufene Dienste dieses Typs verlässlich & spezifikationsgemäß erbracht werden. Bei der „Sachenmiete“ geht es um den eigenständigen Diensttyp ‚Vermietungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Besitzer des Mietobjekts 2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: der Dienstkonsument hat das Recht & den Anspruch, das Mietobjekt einzuset- zen bzw. zu nutzen für seine Belange Es bleibt zu klären, ob ein von einem auftraggebenden Dienstkunden autorisierter Dienstkonsument, das Mietob- jekt einsetzt, um Dienste eines bestimmten Typs zu erbringen. Der Dienstverpflichtete (lateinisch locator) hatte seine Dienst- leistung ordnungsgemäß dem Dienstherrn (lateinisch conduc- tor) und erhielt hierfür eine Vergütung (lateinisch merces). Ein ‚locator‘ – ‚Verpachter‘ ist ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister für den Diensttyp ‚Vermietungsdienst‘. • Ein ‚conductor‘ – ‚Mieter‘ ist ein Dienstkunde, der bei diesem Dienstleister diesen Diensttyp zur Erbringung beauftragt für von ihm autorisierte Dienstkonsumenten und der diesem Dienstleister die Menge der einzelnen Dienste bezahlt, die letztere jeweils explizit abgerufen & simultan zu deren Erbringungen konsumiert haben. • Der Dienstleister muss einem autorisierten Dienstkonsumenten jeden von ihm explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst dieses Typs erbringen, indem er diesem das betreffende Mietobjekt überlässt, so dass er es einsetzen kann für seine Belange.
  • 17. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 17 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Das Recht auf Dienstleistungen galt als dingliches Recht (latei- nisch res operae servorum), aus der Arbeit fremder Sklaven Nutzen ziehen zu dürfen. Von auftraggebenden Dienstkunden autorisierte Dienstkonsumenten haben das Recht, bei Bedarf jeweils einzelne Dienste eines für sie beauftragten Diensttyps explizit abzurufen & simultan zu deren Erbringungen zu konsumie- ren. Das ist kein „dingliches Recht“, sondern es handelt sich um Diensttypen der Dienstkategorie ‚anspruchsbezo- gener Dienst‘, deren Dienstobjekt jeweils ‚Recht & Anspruch eines abrufenden Dienstkonsumenten‘ ist. Dienste der Ärzte oder Lehrer mit intellektuellen Leistungen (lateinisch operae liberales) erfolgten aufgrund eines Auftrags (lateinisch mandatum) ohne Vergütung. Ärzte sind rechenschaftspflichtige Dienstleister bzw. Dienstakteure für den Diensttyp ‚Gesunderhaltungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifika- toren): 1. Dienstkonsument: Patient, Kranker, Verletzter 2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten wird seine Gesundheit durch vorsorgende Maßnah- men erhalten oder durch nachsorgende Maßnahmen wieder hergestellt Lehrer sind rechenschaftspflichtige Dienstleister bzw. Dienstakteure für den Diensttyp ‚Wissensvermittlungs- dienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Diensti- dentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Schüler 2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: dem Dienstkonsumenten wird bestimmtes Wissen vermittelt Per „Auftrag/Mandat“ beauftragt ein Dienstkunde (= Service-Kunde) bei einem von ihm ausgewählten Dienstleis- ter (= Service Provider) einen bestimmten Diensttyp (= Service-Typ) zur Erbringung für von ihm autorisierte Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten). Auf Basis des dadurch abgeschlossenen, wechselseitig verbindli- chen Diensterbringungskontrakts (= Service-Erbringungskontrakts) muss der beauftragte & somit rechenschafts- pflichtige Dienstleister (= Service Provider) jedem autorisierten Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten) je- den von ihm explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst (= Service) des beauftragten Typs ver- zugslos & verlässlich sowie vollständig & abschließend erbringen lassen.
  • 18. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 18 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Bereits hier gehörte zum „Knecht sein“ (lateinisch servire) die Unterordnung mit einem unbezahlten Sklavendienst. Das lateinische Verb ‚servire‘ mit seiner originären & primären Bedeutung ‚(be)dienen‘ legt den Schwerpunkt da- rauf, dass ein ‚servus‘ – ‚Diener‘ jemanden auf dessen Aufforderung hin bedient, indem er für ihn etwas Bestimm- tes bewerkstelligt. Die Rolle eines Dieners wird also nur deswegen etabliert & besetzt, weil jemand bei Bedarf be- dient werden soll, jedoch nicht zwecks „Unterordnung mit einem unbezahlten Sklavendienst“. Da die Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten) angewiesen sind auf die verzugslose & verlässliche Erbrin- gung der von ihnen explizit abgerufenen Diensten (= Services), ist es für sie nachrangig, ob das jeweils vergütet wird oder nicht. Nur wenn jedem von ihnen jeder von ihm explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienst (= Service) verlässlich erbracht wird, kann er jeweils seine aktuell anstehende Aktivität effizient ausführen & dienst/service-basierende Wertschöpfung realisieren für seinen aktuellen Kontext privater oder beruflicher Art. Die Fixierung auf das „Knecht sein“ offenbart, dass zwar die Rolle eines Dienst/Service-Akteurs betrachtet wird, nicht jedoch die Rolle des Dienst/Service-Konsumenten. Somit wird die letztere, absolut erfolgskritische Hauptrolle jeglicher Dienst/Service-Erbringung ignoriert, jedoch nicht in den Fokus all seiner Betrachtungen & Bestrebungen gestellt. Offensichtlich ist mit „Sklavendienst“ das Verpflichtungsverhältnis zwischen Sklavenhalter und Sklave/n gemeint, jedoch nicht die Erfüllung dieser Verpflichtung durch die Erbringung von explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Diensten/Services jeweils explizit an die abrufenden Dienst/Service-Konsumenten. Anders geschrieben: Nur autorisierte Dienst/Service-Konsumenten fordern per Dienst/Service-Abruf jeweils dazu auf, das Verpflich- tungsverhältnis konkret zu erfüllen.
  • 19. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 19 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Im Mittelalter lösten Knecht, Dienstmagd und Dienstbote die früheren Sklaven ab. Das Gesinde erbrachte Hand- und Spanndienste gegen Naturalien oder Lohn. Arbeit, die von den so bezeichneten Personen verrichtet wird, ist per se kein Dienst (= Service). In diesem Kontext erweist sich, dass • nicht unterschieden wird dem Wort ‚Arbeit‘ und dem Wort ‚Dienst‘ • das Wort ‚Dienst‘ nach Belieben gleichgesetzt wird mit anderen Wörtern • nicht unterschieden wird zwischen dem Wort ‚Dienst‘ und dem Begriff ‚Dienst‘ • die fundiert hergeleitete, allgemeingültige & konsistente Definition für den Begriff ‚Dienst‘ unbekannt ist, so dass er nicht eindeutig unterschieden werden kann von Definitionen anderer Begriffe. Jegliche Arbeit, die ausgeführt wird, um einem autorisierten Dienst/Service-Konsument einen von ihm explizit ab- gerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service zu erbringen, ist grundverschieden von dem erbrachten Dienst/Service. Das Verb „dienen“ erfuhr in jener Zeit einen Bedeutungswan- del, denn „dienlich“ im Sinne von „nützlich“ kam erst im 16. Jahrhundert auf. Derweil geht es beim „Dienen“ in jedem Fall und Kontext darum, … … dass von einem Dienstleister beschäftigt & eingesetzte Diener … … im Auftrag von Dienstkunden für von diesen autorisierte Dienstkonsumenten … … auf deren explizite Anforderungen hin (= Dienstabrufe) … … jeweils einzelne Dienste des für sie beauftragten Diensttyps an sie erbringen, … … indem sie für sie jeweils etwas Bestimmtes bewerkstelligen. Aus der Sicht & für die Belange von auftraggebenden Dienstkunden ist das Erbringen von abgerufenen Diensten an autorisierte Dienstkonsumenten „nützlich“, da sie davon entlastet sind, es selbst zu tun. Aus der Sicht & für die Belange von autorisierten Dienstkonsumenten ist das Erbringen von abgerufenen Diensten unerlässlich, da sie das für sie Erforderliche selbst nicht bewerkstelligen können.
  • 20. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 20 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Die soziale Beziehung zwischen Herrschaft und Dienerschaft verband den Arbeitsplatz mit Erniedrigung, Degradierung und Entwürdigung. „Dienen“ ist ein „herrschaftliches personales Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Personen in un- terschiedlicher sozialer Stellung“. Derweil ist „Dienen“ kein Verhältnis irgendeiner Art. Statt dessen umfasst es jeweils das gezielte & qualifizierte Bewerkstelligen von bestimmten Ergebnissen für autorisierte Dienstkonsumenten auf deren explizite Dienstabrufe hin. Die jeweils „Herrschenden“ fungieren entweder als Dienstleister oder als Dienstkunden, ohne sich dessen be- wusst zu sein, insbesondere, da sie auf ihre soziale Überordnung fixiert sind. Das Dienstleistungspersonal arbeitete nunmehr als Arbeiter oder Angestellte in Unternehmen oder als Beamte im öffentli- chen Dienst für den Dienstherrn, stets verbunden mit einem Über- und Unterordnungsverhältnis. Dienste leisten, treffender geschrieben: das Erbringen von explizit abgerufenen Diensten eines bestimmten Dienst- typs jeweils explizit an die abrufenden Dienstkonsumenten, ist grundverschieden von den dienstrelevanten Arbei- ten, die dazu ausgeführt werden müssen. Diener erbringen jeweils einzelne Dienste bestimmter Diensttypen an autorisierte Dienstkonsumenten, die diese abrufen, und zwar im Auftrag ihrer „Dienstherren“, die de facto Dienstleister sind. Der „Verdienst“ avancierte zu einem durch Tätigkeit erworbe- nen Wert. Eine Tätigkeit als solche ist kein Dienst. Die monetäre Belohnung für eine Tätigkeit müsste bezeichnet werden als „Vertätigkeit“. Das Allgemeine Preußische Landrecht (APL) vom Juni 1794 enthielt einen Vertragstyp, durch den „Sachen gegen Hand- lungen oder Handlungen gegen Handlungen versprochen werden“ (I 11, § 869 ff. APL). Derweil sind Handlungen jedweder Art per se weder Dienste noch Dienstleistungen, denn • ein Dienst ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten, das einem bestimmten Diensttyp zugeschrieben ist • eine Dienstleistung, treffender geschrieben: eine Diensterbringung, ist eine einmalige Bewerkstelligung des Bündels von Nutzeffekten, das einem abgerufenen Diensttyp zugeschrieben ist, und zwar für einen abrufen- den Dienstkonsumenten an dem von ihm eigens zu diesem Zweck übergebenen Dienstobjekt Das hieraus abgeleitete ADHGB vom Mai 1861 widmete sich der Dienstleistung allgemein nicht, sondern befasste sich mit dienstleistungsorientierten Spezialformen. Beim Handel mit Produktexemplaren verschiedener Produkttypen geht es um den Diensttyp ‚Produktbeschaf- fungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Produktinteressent 2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten wird die Zahl der von ihm bestellten Pro- duktexemplare der von ihm ausgewählten Produkttypen ausgeliefert & ausgehändigt an denjenigen Adressa- ten, den er vorgibt
  • 21. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 21 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur So beinhaltete es das Dienstverhältnis der Handlungsgehilfen (Art. 57 bis 65 ADHGB). Zu jener Zeit hatte es ohne Dienstleis- tungen keine materielle Produktion gegeben. Synchron mit der Industrialisierung entstanden im 19. Jahrhundert funkti- onsnotwendige Dienstleistungen wie etwa das Transport- oder das Bankwesen, denn produzierte Güter bedürfen einer Transport-, Zahlungs- und Finanzierungsleistung. Seit je her werden In fast allen produzierenden Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis zum Industriekonzern (sehr) große Mengen von Diensten verschiedener Diensttypen abgerufen & erbracht. Dabei sind die Mitarbeiter von Abteilungen, Gruppen oder Teams autorisierte Dienstkonsumenten, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste dieser Typen abrufen & simultan zu deren Erbringungen konsumieren, um geschäfts(prozess)- oder pro- dukt(ions)relevante Aktivitäten effizient auszuführen. Dienstleistungen entstehen nicht, denn sie sind, genauso wie erbrachte Dienste, per se jeweils intangibel & imma- teriell, substanzlos & flüchtig, ganz im Gegensatz zu fertiggestellten Produktexemplaren, die jeweils tangibel & ma- teriell, substanzhaltig & beständig sind. Im Transportwesen geht es um den Diensttyp ‚Güterbeförderungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Besitzer von Sachgütern in Form von Stück- oder Schüttgütern 2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm übergebenen Sachgutexemp- lare ausgeliefert & ausgehändigt an den Adressaten, den er vorgibt Im Bankwesen geht es um den Diensttyp ‚Finanzmanagementdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Budgetverwalter 2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm benötigten Finanzmittel be- schafft & ihm übergeben zwecks Einsatz für seine Belange Produzierte Güter als solche bedürfen keiner Dienstleistungen. Vielmehr müssen vielen Mitarbeitern in der Pro- duktion die von ihnen explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienste verzugslos & verlässlich er- bracht werden, damit sie aktuell anstehende produktionsrelevante Aktivitäten effizient ausführen können.
  • 22. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 22 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Der Nationalökonom Nassau William Senior sprach bereits 1854 davon, dass Produkte in Dienstleistungen und Waren unterteilt werden (englisch products are divided into Services and Commodities). Nassau William Senior hat offensichtlich völlig verkannt, dass Waren in Gestalt von Produkten, die bestimmte Funktionen haben, grundverschieden sind von Dienstleistungen, die jeweils Zustandsänderungen von Dienstobjek- ten umfassen: • Produkte sind entweder Gebrauchsgegenstände oder Verbrauchsgüter, die jeweils neu hervorgebracht (= pro- duziert) werden. Sie sind per se jeweils tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig, so dass sie gelagert & transportiert, übergeben & übernommen werden können. o Jeweils einzelne & einmalige Produktexemplare in Gestalt von Gebrauchsgegenständen bestimmter Kate- gorien & Typen, z.B. Kochtopf, Schraubendreher, Geschirrspüler, Rasenmäher, werden im Verlauf von je- weils einzelnen & einmaligen Produktionstransaktionen gemäß Stückliste & Fertigungsplan für den betref- fenden Produkttyp aus den erforderlichen Komponenten & Teilfabrikaten, Einzelteilen & Rohstoffen zusam- mengesetzt. Die dadurch in die Produktexemplare implementierten Funktionen werden von diesen jeweils ausgeführt, nachdem jemand sie betätigt hat. o Verbrauchsgüter bestimmter Kategorien & Typen, z.B. Lebensmittel, Getränke, Medikamente, Brennstoffe, Baustoffe, werden aus bestimmten Rohstoffen gewonnen und haben bestimmte Funktionen, die bei deren Verbrauch jeweils einmalig zur Wirkung gebracht werden. • Dienstleistungen sind per se jeweils intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig, so dass sie nicht neu her- vorgebracht sowie nicht gelagert & nicht transportiert, nicht übergeben & nicht übernommen werden. Es sind jeweils einzelne & einmalige Transaktionen, in deren Verlauf der Zustand eines von einem autorisierten Dienst- konsumenten bei einem Dienstabruf übergebenen und somit bereits vorhandenen Dienstobjekts gezielt & qualifiziert geändert wird gemäß seinen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen.
  • 23. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 23 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Der Betriebswirt Erich Gutenberg lehnte 1953 die Anwendung des Produktbegriffs auf Dienstleistungen ab, wodurch sich bis 1969 die Lehrmeinung verfestigte, dass Sachgüter produziert und Dienstleistungen „bereitgestellt“ würden. Die Anwendung des Begriffs ‚Produkt‘ auf den Begriff ‚Dienstleistung‘ ist in sich widersprüchlich & irreführend: • Ein Produkt ist ein per se tangibles & materielles, substanzhaltiges & beständiges Ergebnis einer jeweils einzel- nen & einmaligen Produktionstransaktion, kurzum: ein Transaktionsergebnis. • Eine Dienstleistung ist ein per se intangibler & immaterieller, substanzloser & flüchtiger, jeweils einzelner & einmaliger Vorgang ist, in dessen Verlauf der Zustand eines von einem abrufenden Dienstkonsumenten eigens zu diesem Zweck übergebenen Dienstobjekts gezielt & qualifiziert geändert wird, kurzum: ein Transaktionsab- lauf Die seit 1969 „verfestigte Lehrmeinung“ ist ein fehlgehende & irreführende Meinung, jedoch kein fundiertes & belastbares Wissen wie das folgende: • Sachgüter in Gestalt von Gebrauchsgegenständen oder Verbrauchsgütern werden jeweils neu hervorgebracht. Sie sind jeweils tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig. • Dienstleistungen (= Dienst/Service-Erbringungen) werden nicht „bereitgestellt“, da sie per se intangibel & im- materiell, substanzlos & flüchtig sind. Sie werden jeweils von Grund auf neu ausgeführt, indem der Zustand eines von einem autorisierten Dienstkonsumenten bei einem expliziten Dienstabruf übergebenen Dienstob- jekts vollständig & abschließend geändert wird gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen dieses ab- rufenden Dienstkonsumenten. Es ist anzunehmen, dass Gutenberg hiermit sein Erkenntnis- objekt eingrenzen, nicht aber bewusst den Herstellungspro- zess von Dienstleistungen verneinen wollte. Gutenberg hat treffend & richtig erkannt, dass ein Produkt jeweils neu hergestellt (= produziert) wird, während das für eine Dienstleistung völlig unmöglich ist: • Im Verlauf einer jeweils einzelnen & einmaligen Produktionstransaktion (= Fertigungsdurchlauf) wird ein Pro- dukt eines bestimmten Typs von Gebrauchsgegenstand oder Verbrauchsgut neu hervorgebracht. • Im Verlauf einer jeweils einzelnen & einmaligen Servuktionstransaktion (= Dienst/Service-Erbringung) wird der Zustand eines bereits vorhandenen Dienst/Service-Objekts gezielt geändert. Der Bereich der Dienstleistungen hat insbesondere im 19. und 20. Jahrhundert an Bedeutung gewonnen und stellt mittler- weile einen Hauptbereich unserer Volkswirtschaft dar. Auch & insbesondere in etablierten Industrieländern werden 60 bis 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) erwirtschaftet durch Erbringen & Fakturieren sehr großer Mengen von jeweils einzelnen & einmaligen Diensten verschiedener Kategorien & Typen. Somit sind diese Länder de facto schon seit langem Servistrieländer.
  • 24. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 24 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Das im Januar 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) berücksichtigt außer dem Dienstvertrag, Werkvertrag und Auftrag (einschließlich Geschäftsbesorgung) einige Son- derformen (Makler, Verwahrung). Ein Dienstvertrag gemäß BGB ist grundverschieden von einem qualifizierten & belastbaren Diensterbringungsver- trag/kontrakt (= Service-Erbringungsvertrag/kontrakt) für einen erforderlichen Diensttyp (= Service-Typ), der • präzise & prägnant identifiziert wurde an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienst/Service- Identifikatoren) aus der Sicht & Wahrnehmung von autorisierten Dienst/Service-Konsumenten in Verantwor- tungsbereichen von registrierten Dienst/Service-Kunden • eindeutig & vollständig spezifiziert wurde auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Attribute (= 12 Standard- Dienst/Service-Qualifikatoren) gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von autorisierten Dienst/Service- Konsumenten. Somit kann für jeden Diensttyp (= Service-Typ) eindeutig & nachvollziehbar festgestellt werden, ob einem autori- sierten Dienst/Service-Konsumenten ein von ihm explizit abgerufener, jeweils einzelner & einmaliger Dienst/Ser- vice eines für ihn zur Erbringung beauftragten Dienst/Service-Typs verlässlich & spezifikationsgemäß erbracht wurde oder nicht. Dafür ist der Zustand des von ihm beim Dienst/Service-Abruf übergebenen Dienst/Service-Ob- jekts der alleinzig valide & belastbare Bezug, denn dieser muss vollständig & abschließend geändert (worden) sein gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen dieses Dienst/Service-Konsumenten. Ein Werkvertrag betrifft jeweils ein bestimmtes (Ge-)Werk bzw. ein einmaliges Werkergebnis, z.B. in Gestalt eines Bauwerks oder einer Anlage, in Form eines Bauplans oder eines Gutachtens. Ein solcher Vertrag ist grundverschie- den von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionsvertrag/kontrakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ, dem ein bestimmtes Bündel von Nutzeffekten zuge- schrieben ist, das jeweils an einem von einem Dienst/Service-Konsumenten bei einem expliziten Dienst/Service- Abruf übergebenen Dienst/Service-Objekt vollständig & abschließend bewerkstelligt werden muss. Ein Auftrag ist eine einmalige Aufforderung, ein bestimmtes Ergebnis zu bewerkstelligen. Ein Auftrag ist grundver- schieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionsvertrag/kontrakt) für einen prä- zise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ, denn jedem von einem auftraggebenden Dienst/Service-Kunden autorisierten Dienst/Service-Konsumenten muss jeder von ihm explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienst/Service verzugslos & verlässlich erbracht werden.
  • 25. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 25 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Später kamen weitere hinzu (Reisevertrag im Mai 1979, Zah- lungsdienste im Oktober 2009, Behandlungsvertrag im Feb- ruar 2013), ohne jedoch die bestehende Vielfalt des Alltags annähernd abzudecken. Ein Reisevertrag ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionskon- trakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service-Kategorie ‚Reiseveranstaltungs-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Service-Er- bringungsmodell (= Servuktionsmodell). Ein Zahlungsdienst ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktions- kontrakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service-Kate- gorie ‚Finanzmanagement-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Service- Erbringungsmodell (= Servuktionsmodell). Ein Behandlungsvertrag ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servukti- onskontrakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service- Kategorie ‚Gesunderhaltungs-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Ser- vice-Erbringungsmodell (= Servuktionsmodell). Die Vielfalt von erforderlichen bzw. zur Erbringung angebotenen Dienst/Service-Typen wird auf einfache & ein- gängige Weise abgedeckt & geordnet, indem sie jeweils an Hand von Dienst/Service-Objekttyp und Nutzeffekttyp zusammengefasst werden zu Dienst/Service-Kategorien. Letztere werden den jeweiligen Servistrien zugeordnet, in denen Servuzenten (= Service Provider/Dienstleister) zusammengefasst werden, die derartige Dienst/Service- Typen zur Erbringung anbieten. Die universell anwendbare Methode für die präzise & prägnante Identifizierung von erbrachten bzw. erforderli- chen Dienst/Service-Typen und von den zugehörigen Dienst/Service-Kategorien beruht auf der konsistenten & kohärenten Dienst/Service-Terminologie, deren robuster & belastbarer Grundstein die allgemeingültige & voll- ständige, eindeutige & konsistente Definition des elementaren Grundbegriffs ‚Dienst (= Service)‘ ist.
  • 26. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 26 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Bestimmte kaufmännische Dienstleistungen erhielten – im gleichzeitig in Kraft getretenen – Handelsrecht eine Sonder- stellung (etwa Handelsvertreter, Kommissionär, Spediteur, Frachtgeschäft oder Lagerhaltung). Bei den so genannten „kaufmännischen Dienstleistungen“ geht es im Wesentlichen um den Dienst/Service-Typ ‚Produktbeschaffungs-Dienst/Service‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestim- menden Merkmale (= 3 Dienst/Service-Identifikatoren): 1. Dienst/Service-Konsument: Produktinteressent 2. Dienst/Service-Objekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienst/Service-Konsumenten 3. Dienst/Service-spezifischer Nutzeffekt: für den Dienst/Service-Konsumenten wird die von ihm festgelegte An- zahl an Produktexemplaren der von ihm ausgewählten Produkttypen ausgeliefert & ausgehändigt an denjeni- gen Adressaten, den er vorgibt Handelsvertreter und Kommissionäre sind • entweder als Personen Dienst/Service-Akteure, die auf bestimmte Weise beitragen zur Erbringung von explizit abgerufenen Diensten/Services des Typs ‚Produktbeschaffungs-Dienst/Service‘ • oder als Organisation(seinheit)en Dienstbeitragszubringer/Service Contribution Feeder, die im Auftrag von rechenschaftspflichtigen Dienstleistern/Service Providern Dienstbeiträge/Service Contributions bestimmter Typen einspeisen, damit explizit abgerufene Produktbeschaffungs-Dienste/Services jeweils explizit an die abru- fenden Dienst/Service-Konsumenten erbracht werden. Ein Spediteur ist ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider im Frachtgeschäft für den Dienst/Ser- vice-Typ ‚Fracht/Güter-Beförderungs-Dienst/Service‘, der präzise identifiziert wird an Hand seiner 3 Dienst/Ser- vice-Identifikatoren & eindeutig spezifiziert wird auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Qualifikatoren. Bei der Lagerhaltung geht es um den Dienst/Service-Typ ‚Güteraufbewahrungs-Dienst/Service‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 Dienst/Service-Identifikatoren 1. Dienst/Service-Konsument: Besitzer von Sachgütern 2. Dienst/Service-Objekt: Hab & Gut des abrufenden Dienst/Service-Konsumenten 3. Dienst/Service-spezifischer Nutzeffekt: für den Dienst/Service-Konsumenten werden seine Sachgüter in dem von ihm gewählten Lager so lange aufbewahrt, bis er sie von dort wieder abtransportieren lässt
  • 27. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 27 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Abgrenzungen Bei Dienstleistungsunternehmen steht das Angebot der Dienstleistung im Vordergrund, auch wenn wie in der Gastro- nomie gleichzeitig ein Warenverkauf stattfindet. Hierbei kommt es nicht bloß auf den Verkauf von Speisen und Ge- tränken an, sondern vor allem auf die hierauf bezogenen Dienstleistungen Zubereitung, Servieren und Gastlichkeit. Deshalb kann die Erstellung einer Dienstleistung mit materiel- len Produkten verbunden sein oder auch nicht. Ein Dienstleistungsunternehmen, treffender geschrieben: ein Dienstleister bietet einen oder mehrere Dienst- typ/en zur Erbringung an, denn das ist dessen Existenzbegründung & Existenzberechtigung. Ein rechenschaftfähi- ger Dienstleister erstellt für die betreffenden Diensttypen jeweils konkrete & verbindliche Diensterbringungsange- bote in Form von eindeutigen & vollständigen Dienstspezifikationen für präzise & prägnant identifizierte Dienstty- pen. In der Gastronomie, treffender geschrieben: bei den rechenschaftspflichtigen Betrieben & Firmen der Gastrono- miebranche geht es um Diensttypen der Dienstkategorie ‚Verpflegungsdienst‘, die jeweils präzise & prägnant iden- tifiziert werden an Hand ihrer 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Restaurantgast, hungriger bzw. durstiger Mensch 2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm bestellten Speisen und Ge- tränke jeweils frisch zubereitet und eingeschenkt sowie an ihn serviert Ein Gastronomiebetrieb ist also kein Produktverkäufer bzw. Lebensmittelhändler, denn er verkauft keine Lebens- mittel, z.B. Kartoffel, Salatköpfe, Fleischstücke, oder Getränke, z.B. Bier, Wein, Limonade, sondern er verwendet sie jeweils, um große Mengen von explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Diensten des Typs ‚Ver- pflegungsdienst‘ zu erbringen. Sobald ein Kellner (= Dienstakteur) einem Restaurantgast (= autorisierter Dienst- konsument) die von ihm bestellten, für ihn frisch zubereiteten Speisen und die eingeschenkten Getränke serviert (= dienstspezifischer Nutzeffekt), hat der Dienstkonsument den explizit an ihn erbrachten, jeweils einzelnen & ein- maligen Verpflegungsdienst bereits simultan zu dessen Erbringung konsumiert, so dass er das Ergebnis dieser Diensterbringung verzehren kann. Lebensmittel und Getränke sind also dienstrelevante Elemente, die jeweils grundverschieden sind von einem ver- zugslos & verlässlich erbrachten Verpflegungsdienst. Das Zubereiten und Servieren von bestellten Speisen und Getränken sind dienstrelevante Tätigkeiten, die jeweils grundverschieden sind von einem verzugslos & verlässlich erbrachten Verpflegungsdienst. Eine Dienstleistung wird nicht erstellt wie ein Produktexemplar. Stattdessen wird einem autorisierten Dienstkonsu- menten ein von ihm explizit abgerufener, jeweils einzelner & einmaliger Dienst eines bestimmten Typs erbracht.
  • 28. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 28 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Während ein Speiseeishersteller ein Produktionsunterneh- men ist, handelt es sich bei einem Eiscafé um ein Dienstleis- tungsunternehmen. Ein Speiseeishersteller ist ein haftungspflichtiger Produzent für Verbrauchsguttypen der Verbrauchsgutkategorie ‚Speiseeis‘. Hergestellte Mengen von Verbrauchsgütern dieses Typs verkauft der Produzent an Produktinteressen- ten, z.B. an Dienstleister für den Diensttyp ‚Verpflegungsdienst‘, die die von ihnen bestellten und daraufhin an sie gelieferten Teilmengen der Verbrauchsgüter übernehmen, um sie zu verwenden für ihre Ziele & Zwecke, z.B. für das Erbringen von zahlreichen, explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Verpflegungsdiensten. Ein haftungspflichtiger & haftungsfähiger Produzent bietet zum Kauf an • entweder jeweils einzelne & einmalige Produktexemplare in Gestalt von Gebrauchsgegenständen eines Pro- dukttyps, den er o präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner wesensbestimmenden Funktion (= Produktidentifika- tor) aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Produktbesitzern, wobei diese Funktion oft schon re- flektiert wird durch die Bezeichnung des Produkttyps, z.B. Wasserkocher, Kochtopf, Schraubendreher, Ra- senmäher, Metallsäge o eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis von Beschaffenheits-, Ausstattungs- und Leistungsmerk- malen (= Produktqualifikatoren) gemäß den Anforderungen & Vorstellungen von adressierten Produktbe- sitzern, z.B. Werkstoff, Maße, Gewicht, Farbe, Leistungsabgabe • oder große Mengen von Verbrauchsgütern eines bestimmten Typs, den er o präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner wesensbestimmenden Funktion (= Produktidentifika- tor), aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Verbrauchern, wobei diese Funktion oft schon reflek- tiert wird durch die Bezeichnung des Verbrauchsguts, z.B. Lebensmittel, Getränk, Brennstoff o eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis von Beschaffenheits-, Ausstattungs- & Leistungsmerkma- len (= Produktqualifikatoren) gemäß den Anforderungen & Vorstellungen von adressierten Verbrauchern, z.B. flüssig, fest, gasförmig, geschnitten, Inhaltsstoffe, Brennwert, o.ä.
  • 29. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 29 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Ein rechenschaftspflichtiger & rechenschaftsfähiger Servuzent bietet einen Service/Dienst-Typ zur Erbringung an, den er • präzise & prägnant identifiziert an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Service/Dienst-Identifi- katoren) aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Service/Dienst-Konsumenten • eindeutig & vollständig spezifiziert auf Basis der 12 Standard-Service/Dienst-Attribute (= 12 Standard-Ser- vice/Dienst-Qualifikatoren) gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von adressierten Service/Dienst-Konsu- menten. Die Abgrenzung zwischen beiden fällt nicht immer leicht, weil Produktionsunternehmen auch (produktbegleitende) Dienst- leistungen anbieten und umgekehrt Dienstleistungsunterneh- men auch Produkte verkaufen. Produzenten (= Sachgut- oder Verbrauchsguthersteller) erkennt man daran, dass sie • in ihren Produktkatalogen zu identifizierten & spezifizierten Produkttypen oft Fotos, Zeichnungen oder Maßan- gaben von Produktexemplaren oder Verbrauchsgütern präsentieren, da diese vorzeigbar & sichtbar sind • in ihren Lagern große Mengen von fertiggestellten Produktexemplaren oder Verbrauchsgütern der von ihnen zum Kauf angebotenen Produkttypen bevorraten, um sie an Produktinteressenten ausliefern & aushändigen zu lassen sowie gegen Bezahlung an sie zu übereignen. Servuzenten (= Service Provider/Dienstleister) erkennt man daran, dass sie • in ihren Service/Dienst-Katalogen keine Services/Dienste präsentieren, da diese per se immateriell & substanz- los sowie nicht vorzeigbar & nicht sichtbar sind • allenfalls Service/Dienst-Erbringungsumgebungen (= Servuktionsumgebungen) mit den jeweiligen Ser- vice/Dienst-Erbringungspunkten (= Servuktionspunkten) für diese Service/Dienst-Typen abbilden • keine Lager haben, in denen sie Services/Dienste bevorraten, da diese per se intangibel & immateriell, sub- stanzlos & flüchtig sind, so dass sie jeweils von Grund auf neu erbracht werden müssen, sobald autorisierte Service/Dienst-Konsumenten welche davon explizit abrufen. So genannte „produktbegleitende Dienstleistungen“ sind Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚pro- dukt(exemplar)bezogener Dienst‘, wie z.B. Produktinstallierungs-Dienst/Service, Produktreinigungs-Dienst/Ser- vice, Produktwartungs-Dienst/Service, deren Erbringung separat beauftragt werden muss. Dienstleistungsunternehmen, treffender geschrieben: Dienstleister/Service Provider berechnen allenfalls erforder- liche Produktexemplare oder Verbrauchsgüter dienst/service-relevanter Typen, z.B. Ersatzteile für defekte Ge- räte oder Lebensmittel in frisch zubereiteten Speisen, wenn sie explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienste/Services bestimmter Typen erbringen.
  • 30. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 30 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Die Abgrenzung zwischen Dienst- und Sachleistung ist letztlich fließend. So erlangen Dienstleistungskomponenten im Busi- ness-to-Business-Marketing, beispielsweise im Maschinen- und Anlagenbau, verstärkt an Bedeutung (z.B. Beratung, Tele- service). Der Übergang zwischen Dienstleistung und Sachleistung erscheint nur deswegen fließend, weil man sich fixiert auf Leistung, während man die Basis- und Stammwörter ‚Dienst‘ und ‚Sach(e)‘ geflissentlich weglässt. Derweil ist jegli- che Leistung, • die auf- & eingebracht wird, um ein jeweils einzelnes & einmaliges Sachgutexemplar eines bestimmten Typs herzustellen, grundverschieden von dem fertiggestellten Sachgutexemplar • die auf- & eingebracht wird, um einen explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst eines be- stimmten Typs zu erbringen, grundverschieden von dem erbrachten Dienst. Eine Dienstleistung hat keinerlei Komponenten, denn sie ist per se intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig. Falls Beratung ein Diensttyp ist, muss er präzise & prägnant identifiziert werden an Hand seiner 3 wesensbestim- menden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren) 1. Dienstkonsument, der bei Bedarf jeweils einen einzelnen Dienst dieses Typs abruft, um eine aktuell anste- hende Aktivität effizient auszuführen 2. Dienstobjekt, an dem jeweils der dienstspezifische Nutzeffekt bewerkstelligt werden muss 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt, der nach einem expliziten Dienstabruf eines autorisierten Dienstkonsumenten von Grund auf neu bewerkstelligt werden muss an demjenigen Dienstobjekt, das er beim Dienstabruf eigens zu diesem Zweck übergibt in die Diensterbringungsumgebung des rechenschaftspflichtigen Dienstleisters Falls „Teleservice“ ein Service-Typ ist, wird er präzise & prägnant identifiziert an Hand seiner 3 wesensbestimmen- den Merkmale (= 3 Service-Identifikatoren). Derweil ist es für einen erforderlichen Service/Dienst-Typ nachrangig, ob abgerufene Service/Dienste dieses Typs jeweils aus der Ferne oder aus der Nähe erbracht werden. Alleinzig maßgeblich ist, dass jedem autorisierten Service/Dienst-Konsumenten jeder von ihm explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Service/Dienst verzugslos & verlässlich erbracht wird.
  • 31. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 31 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Auch in der Konsumgüterindustrie tragen Dienstleistungs- komponenten zur verstärkten Differenzierung und so zur Er- langung von Wettbewerbsvorteilen (z.B. Absatzfinanzierung von Hi-Fi-Elektronik oder Autos durch Autobanken). Nicht zu- letzt können derartige Dienstleistungskomponenten kaufent- scheidend sein und zum Hauptbestandteil des Produkts avan- cieren. Als Konsumgüter werden eingeordnet • Verbrauchsgüter wie Lebensmittel, Getränke, Brennstoffe, die bei ihrer Verwendung jeweils tatsächlich konsu- miert/aufgebraucht werden • Gebrauchsgegenstände wie Schuhe, Kleider, Werkzeug, Geräte, Geschirr, … die nicht konsumiert, sondern bei Bedarf jeweils benutzt werden, indem deren Funktionen bestätigt werden, die sie daraufhin jeweils ausführen. Für den zweiten Fall ist die Bezeichnung ‚Konsumgüter‘ also in sich widersprüchlich & irreführend. Es wäre adä- quat, von Verbrauchsgütern und Verbrauchern sowie von Gebrauchsgütern und Gebrauchern zu sprechen. Bei der „Absatzfinanzierung“ geht es um den Dienst/Service-Typ ‚Finanzmanagement-Dienst/Service‘, den rechen- schaftspflichtige Dienstleister/Service Provider der Produzenten zur Erbringung anbieten müssen und den Dienst/Service-Kunden zur Erbringung beauftragen müssen für von ihnen autorisierte Dienst/Service-Konsumen- ten. Die Finanzierung des Beschaffungspreises für ein bestimmtes Produktexemplar wird niemals zu dessen Bestand- teil. Sie wird allenfalls zu einem Bestandteil eines produkt(exemplar)bezogenen Angebots, bei dem das Pro- duktexemplar der Hauptbestandteil ist & bleibt. Daher wird zunehmend der Versuch aufgegeben, Dienstleis- tungen von Sachleistungen abzugrenzen. Dieser Versuch bleibt ohne Erfolg, solange man alles zurückschneidet auf Leistungen, denn die sind sowohl grund- verschieden von fertiggestellten Sachgut/Produktexemplaren als auch grundverschieden von erbrachten Diens- ten/Services. Sachgut/Produkttypen werden eindeutig & stringent abgegrenzt von Dienst/Service-Typen auf Basis der allgemein- gültigen & vollständigen, eindeutigen & konsistenten Definitionen für die elementaren Grundbegriffe ‚Produkt (= Erzeugnis)‘ und ‚Service (= Dienst)‘: • Ein Produkt ist ein Bündel von wiederholt ausführbaren & beständigen Funktionen. • Ein Service ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten. Aus diesen Definitionen wurden jeweils die universell anwendbaren Identifikatoren und Qualifikatoren für Pro- dukt/Sachgut-Typen und für Service/Dienst-Typen abgeleitet.
  • 32. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 06.09.2021 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V01.01.00 Dokumentdatum 06.09.2021 Dokumentseite 32 von 183 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik n& Korrektur Sämtliche Absatzobjekte werden hier als Leistungsbündel auf- gefasst, deren Leistungsergebnis einerseits eher materiell oder immateriell, der Leistungserstellungsprozess eher auto- nom oder integrativ ausgeprägt ist. Ein derartiges Verständnis erlaubt eine differenzierte Konzeption des absatzpolitischen Instrumentariums. Das „Leistungsergebnis“ einer „Sachleistung“ ist eine Sache, treffender geschrieben: ein einzelnes, funktionstüchti- ges Sachgut/Produktexemplar und somit eindeutig ein materielles Objekt. • Dieses Sachgut/Produktexemplar wurde im Verlauf eines von dem betreffenden Sachguthersteller/Produzen- ten ausgelösten, einzelnen & einmaligen Fertigungsdurchlaufs (= Produktionstransaktion) gemäß Stückliste & Fertigungsplan für den betreffenden Sachgut/Produkttyp aus den erforderlichen Teilfabrikaten & Einzelteilen zusammengesetzt, auf Funktionalität & Qualität geprüft sowie auf Lager gelegt. • In weiteren Schritten wird es abtransportiert, um es an einen Produktinteressenten zu verkaufen & zu übereig- nen, der es dann bei Bedarf immer wieder einsetzen bzw. benutzen kann für seine Belange. • Der zukünftige Eigentümer bzw. Besitzer dieses Sachgut/Produktexemplars war weder anwesend in der Pro- duktionsumgebung des Produzenten noch beteiligt bei der betreffenden Produktionstransaktion, so dass der Produzent ihn dort & dabei nicht berücksichtigen musste. Das „Leistungsergebnis“ einer „Dienstleistung“ ist ein Dienst, treffender geschrieben: ein einzelner, erbrachter Dienst/Service und somit eindeutig ein immaterielles Ergebnis. • Dieser Dienst/Service wurde im Verlauf einer von einem autorisierten Dienst/Service-Konsumenten durch ei- nen expliziten Dienst/Service-Abruf ausgelösten, einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion (= Ser- vuktionstransaktion) explizit an ihn erbracht, indem der Zustand des von ihm bei diesem Abruf übergebenen Dienst/Service-Objekts qualifiziert geändert wurde gemäß seinen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen. • Auf Basis des vollständig & abschließend geänderten Zustands seines Dienst/Service-Objekts führt der abru- fende Dienst/Service-Konsument seine aktuell anstehende Aktivität aus und realisiert somit dienst/service- basierende Wertschöpfung für seinen aktuellen Kontext privater oder beruflicher Art. • Der autorisierte Dienst/Service-Konsument ist beim Dienst/Service-Abruf anwesend in der Dienst/Service-Er- bringungsumgebung (= Servuktionsumgebung) des rechenschaftspflichtigen Dienstleisters/Service Providers. Dieser muss ihn berücksichtigen, indem er das von ihm übergebene Dienst/Service-Objekt übernimmt in seine Obhut & Verfügungsgewalt, um dessen Zustand ändern zu lassen gemäß dessen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen. Der Dienstleister/Service Provider ist während der Servuktionstransaktion rechenschaftspflichtig & gesamthaftend für den Zustand des übergebenen Dienst/Service-Objekts.