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2022
Paul G. Huppertz
servicEvolution
15.08.2022
Dienstleistung versus Service
Abgrenzungen & Unterschiede
Leitkonzept der Servicialisierung
Diskussionspapiere
Firma
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Themenbereich
Leitkonzept der Servicialisierung
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Paul G. Huppertz
+49-1520-9 84 59 62
Thema/Gegenstand
Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
Ablage
Servicialisierung
Diskussionspapiere
Dokumentautor
Paul G. Huppertz
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Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00
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Inhalt
01. Dienstleistung – Analysen & Zusammenfassung..................................................................................................................................................................................................................................................3
02. Dienstleistung – Wikipedia & Stichwort..................................................................................................................................................................................................................................................................7
03. Dienstleistung – Wirtschaftslexikon & Stichwort.............................................................................................................................................................................................................................................60
04. Dienstleistungswende – Digitalisierung & Transformierung ...................................................................................................................................................................................................................... 70
05. Dienstleistungen – Taskforce & Empfehlungen.................................................................................................................................................................................................................................................92
06. Dienstleistung – Alltagssprache und Bedeutungsgeschichte.......................................................................................................................................................................................................................98
07. Dienstleistung – Definition & Kundenintegration ......................................................................................................................................................................................................................................... 129
08. Dienstleistung – Begriff & Definitionsproblem............................................................................................................................................................................................................................................... 133
09. Dienstleistung - Begriffsabgrenzungen & Erscheinungsformen.............................................................................................................................................................................................................. 141
10. Dienstleistungen – Wirtschaftslexikon24 & Erklärungen.......................................................................................................................................................................................................................... 215
11. Dienstleistungserbringungsarten versus Dienstkategorien...................................................................................................................................................................................................................... 219
12. Dienstleistung – Begriff & Definition................................................................................................................................................................................................................................................................... 237
13. IT-Dienstleistung – Schlagwort & Aufklärung................................................................................................................................................................................................................................................. 238
14. Verbraucher – Produktbesitzer versus Service-Konsumenten................................................................................................................................................................................................................ 246
15. Servicialisierung – Leitkonzept & Konzeptpapiere....................................................................................................................................................................................................................................... 247
16. Service-Definition & Online-Seminarreihe ‚service@ducation‘............................................................................................................................................................................................................... 249
17. Service-Definition & Onsite-Seminarreihe ‚ServicEducation‘................................................................................................................................................................................................................... 254
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Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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01. Dienstleistung – Analysen & Zusammenfassung
Aus den systematischen Analysen der in diesem Diskussionspapier referenzierten Artikel & Ausarbeitungen ergibt sich im Wesentlichen folgendes:
• Das Wort ‚Dienstleistung‘ als sprachliche Einheit wird nicht unterschieden von der semantischen Einheit des Begriffs ‚Dienstleistung‘, der in solide fundierter Weise gebildet
wird gemäß dem Tetraeder der Begriffstheorie und der dabei bezeichnet wird mit dem (Begriffs-)Wort ‚Dienstleistung‘.
• Der Ausdruck ‚Dienstleistung‘ wird regelmäßig verkürzt auf Leistung mit dem Effekt, dass einerseits „Leistung als Tätigkeit“ und somit Leistungserstellung(sprozesse) sowie
andererseits „Leistung als Ergebnis“ und somit Leistungsbündel betrachtet werden, jedoch keine Dienstkategorien mit den zugehörigen, präzise identifizierten Diensttypen.
o Derweil ist jegliche Leistung (= ein bestimmtes Quantum an Energie bzw. Arbeit während einer bestimmten Zeitspanne) grundverschieden von einem einzelnen & einmaligen
Dienst, der durch das Auf- & Einbringen von Leistung/en verschiedener Arten erbracht wurde an den abrufenden Dienstkonsumenten.
o Das Stamm- & Basiswort ‚Dienst‘ wird einfach weggelassen, obwohl es jeweils das alleinzig relevante Ergebnis beschreibt, nämlich einen nach einem expliziten Dienstabruf
eines autorisierten Dienstkonsumenten explizit an diesen vollständig & abschließend erbrachten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst eines bestimmten Diensttyps.
• Der Ausdruck ‚Dienstleistung‘ wird häufig dargestellt als Gegensatz zu dem Ausdruck ‚Sachleistung‘. Dabei wird folgendes völlig verkannt bzw. durchgehend ignoriert:
o Das Ergebnis einer „Sach-Leistung“ ist eine Sache und somit ein materielles Objekt in Gestalt eines fertiggestellten Sachgut/Produktexemplars (= Gebrauchsgegenstand)
oder eines Verbrauchsguts eines präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Sachgut/Produkttyps aus einer bestimmten Sachgut/Produktkategorie.
o Das Ergebnis einer „Dienst-Leistung“ ist ein einzelner Dienst und somit ein per se immaterielles Ergebnis. Dieses manifestiert sich jeweils darin, dass der Zustand eines von
einem autorisierten Dienstkonsumenten bei einem expliziten Dienstabruf übergebenen Dienstobjekts vollständig & abschließend geändert wurde gemäß seinen aktuellen
Erfordernissen & Erwartungen. Das Wort ‚Diensterbringung (= Service-Erbringung)‘ (englisch ‚service rendering‘ und französisch ‚rendement de service‘) beschreibt den
Ablauf einer durch einen Dienst/Service-Abruf eines Dienst/Service-Konsumenten ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion besser treffend
als das Wort „Dienstleistung“. Insbesondere vermeidet das Wort ‚Diensterbringung‘ die fehlgehende Fixierung auf das Teilwort ‚Leistung‘.
• Der Ausdruck ‚Dienstleistung‘ wird regelmäßig gleichgesetzt mit dem Ausdruck ‚Service‘. Derweil ist schon das Wort ‚Dienstleistung‘ grundverschieden von dem Wort ‚Service
(= Dienst)‘. Demzufolge ist auch eindeutige & konsistente Definition des Begriffs ‚Service (= Dienst)‘ grundverschieden von den eindeutigen & konsistenten Definitionen der
Begriffe ‚Serviceleistung (= Dienstleistung)‘, treffender geschrieben: ‚Service-Erbringung (= Dienst-Erbringung)‘.
• Der Begriff ‚Dienst‘, der gemäß dem Tetraeder der Begriffstheorie bezeichnet wird mit dem Wort ‚Dienst‘, wird nicht eindeutig & konsistent definiert. Somit wird verkannt,
dass gilt: „Dienst = Service = Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten“.
o Daraus ergibt sich, dass ein Bündel von Nutzeffekten, das einem bestimmten Dienst/Service-Typ zugeschrieben ist, nach einem expliziten Dienst/Service-Abruf eines auto-
risierten Dienst/Service-Konsumenten für diesen im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion von Grund auf neu be-
werkstelligt werden muss an demjenigen Dienst/Service-Objekt, das er beim Dienst/Service-Abruf eigens zu diesem Zweck übergibt in die Dienst/Service-Erbringungsum-
gebung (= Servuktionsumgebung = Service(land)scape) und somit in die Obhut & Verfügungsgewalt eines rechenschaftspflichtigen Dienstleisters/Service Providers.
o Letzterer ist während (je)der jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion gesamthaftend für den Zustand des übergebenen Dienst/Service-Objekts, den er
gezielt & qualifiziert ändern (lassen) muss gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen des abrufenden Dienst/ Service-Konsumenten. Nur wenn das vollständig &
abschließend erfolgt ist, kann der abrufende Dienst/Service-Konsument die von ihm beabsichtigte Aktivität effizient ausführen und somit dienst/service-basierende Wert-
schöpfung realisieren für seinen aktuellen Kontext privater oder beruflicher Art.
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Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
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Zwischen den allgemeingültigen & vollständigen, eindeutigen & konsistenten Definitionen für die beiden elementaren Grundbegriffe ‚Produkt (= Erzeugnis)‘ und ‚Dienst (= Service)‘
spannt sich der Bogen der Ausdrücke ‚Sachleistung‘, ‚Leistung/Kosten‘ und ‚Dienstleistung‘. Durch die Verkürzung und die Fixierung auf eingebrachte Leistungen werden die unauf-
hebbaren & unüberbrückbaren Unterschiede zwischen fertiggestellten, jeweils einzelnen Sachgut/Produktexemplaren bestimmter Sachgut/Produkttypen und erbrachten, jeweils
einzelnen Diensten/Services bestimmter Dienst/Service-Typen völlig verwischt.
Produkt Sachleistung Leistung Dienstleistung Dienst
Produktleistung ist einer der 3 generischen
Produktqualifikatoren für einen Produkttyp,
nämlich
• Beschaffenheitsmerkmal/e
• Ausstattungsmerkmal/e
• Leistungsmerkmal/e
Sachleistungen sind
konkrete Produkte,
die materieller Natur
sind.
Physik:
Arbeit pro Zeitspanne
Dienstleistungen bein-
halten bestimmte
Funktionen wie Bera-
ten, Kontrollieren, Be-
fördern, Bedienen und
sie sind immaterieller
Natur.
Ein Dienst ist ein Bündel von Nutzeffekten,
• das einem bestimmten Diensttyp zuge-
schrieben ist. sei es im- oder explizit
• das auf einen expliziten Dienstabruf ei-
nes autorisierten Dienstkonsumenten
explizit für ihn von Grund auf bewerkstel-
ligt wird an dem von ihm eigens zu die-
sem Zweck übergebenen Dienstobjekt.
Frequenzverwaltung:
Sendeleistung
Rechnungswesen:
Betriebsertrag
Es gibt die Produktarten
• Gebrauchsgegenstand
• Verbrauchs/Konsumgut
Es gibt die Sachgutar-
ten
• Investitionsgut
• Vorleistungsgut
• Gebrauchsgut
• Verbrauchsgut
Leistungsarten gemäß Sozialge-
setzbuch (SGB)
• Dienstleistungen
• Sachleistungen
• Geldleistungen
Dienstleistungsarten
sind
• personenbezogene
Dienstleistungen
• sachbezogene
Dienstleistungen
• originäre Dienst-
leistungen
• produktbeglei-
tende Dienstleis-
tungen
Auf Basis von Dienstobjekttyp (= Service-Ob-
jekttyp) & Nutzeffekttyp werden in Dienst-
Kategorien (= Service-Kategorien) zusam-
mengefasst die jeweils präzise & prägnant
identifizierten
• personenbezogenen Dienst/Service-Ty-
pen
• produkt(exemplar)bezogenen Dienst/
Service-Typen
• anspruchsbezogenen Dienst/Service-Ty-
pen
• informationsbezogenen Dienst/Service-
Typen
Leistungsarten (= Kostenarten)
werden in der Kosten- & Leis-
tungsrechnung unterschieden
nach Art der verbrauchten Pro-
duktionsfaktoren
• Personalkosten
• Betriebsmittelkosten
• Werkstoffkosten
• Kapitalkosten
nach Funktionsbereich
• Beschaffungskosten
• Lagerhaltungskosten
• Fertigungskosten
• Verwaltungskosten
• Vertriebskosten
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• Wagniskosten
nach Art der Verrechnung auf
Produkte
• Einzelkosten
• Gemeinkosten
Ein Produktexemplar (= Erzeugnis) ist per se
• tangibel, anfassbar, manipulierbar
• materiell, aus Komponenten/Rohstoffen
• substanzhaltig, physisch & logisch
• beständig, haltbar, dauerhaft
• bestellbar & lieferbar
• vorproduzierbar & prüfbar
• lagerbar & transportierbar
• verkaufbar & kaufbar
• übergebbar & übernehmbar
• inventarisierbar & bilanzierbar
• besitzbar & verlierbar
• betätigbar & benutzbar
• pflegbar & wartbar
• reparierbar & zerstörbar
• rückgebbar & rücknehmbar
Sachleistungen
• sind lagerbar
• sind materiell
• werden in der Re-
gel durch Integra-
tion interner Fakto-
ren erstellt
• können käuflich er-
worben werden
• werden meist ex-
klusiv benutzt
Um Dienstleistungen
besser eingrenzen zu
können, wurden die so
genannten IHIP-Krite-
rien aufgestellt:
• Intangibilität: Ser-
vice sind nicht
greifbar, so dass
ein Kunde die Qua-
lität nicht im vo-
raus bewerten
kann
• Heterogenität: Ser-
vice sind hetero-
gen, sprich der
Kunde spezifiziert
den erwünschten
Service.
• Untrennbarkeit:
Die „Produktion“
und der „Konsum
finden simultan
statt.
• Nichtlagerbarkeit:
Service sind nicht
lagerbar bzw. ver-
derblich
Ein Dienst (= Service) ist per se
• intangibel, unberührbar, unmanipulierbar
• immateriell, keine Bestandteile/Rohstoffe
• substanzlos, physisch & logisch
• flüchtig, vorübergehend, vergänglich
• abrufbar & erbringbar
• nicht vorab erbringbar & nicht prüfbar
• nicht lagerbar & nicht transportierbar
• nicht verkaufbar & nicht kaufbar
• nicht übergebbar & nicht übernehmbar
• nicht inventarisierbar & nicht bilanzierbar
• nicht besitzbar & nicht verlierbar
• nicht betätigbar & nicht benutzbar
• nicht pflegbar & nicht wartbar
• nicht reparierbar & nicht zerstörbar
• nicht rückgebbar & nicht rücknehmbar.
s. Artikel ‚7 Important Characteristics of
Services‘
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Produkt Sachleistung Leistung Dienstleistung Dienst
Der Begriff ‚Produkt‘ ist allgemeingültig &
vollständig, eindeutig & konsistent definiert:
„Ein Produkt (= Erzeugnis) ist ein Bündel von
wiederholt ausführbaren & beständigen
Funktionen.“
Ein Sachgut (= Real-
gut) ist ein Wirt-
schaftsgut, das als Er-
gebnis des Produkti-
onsprozesses auf dem
Markt angeboten
wird.
Bei einer Dienstleis-
tung
• muss ein externer
Faktor integriert
werden
• muss das Uno-
actu-Prinzip einge-
halten werden
Der Begriff ‚Dienst‘ ist allgemeingültig &
vollständig, eindeutig & konsistent definiert:
„Ein Dienst (= Service) ist ein Bündel von ein-
malig konsumierbaren & flüchtigen Nutzef-
fekten.“
Das Wort ‚Produkt‘ ist abgeleitet
• auf der ersten Ebene von dem lateini-
schen Substantiv ‚productum‘ – ‚Erzeug-
nis, Ware, Handelsgut‘
• auf der zweiten Ebene von dem lateini-
schen Partizip ‚productum‘ – ‚das Her-
vorgebrachte‘
• auf der dritten Ebene von dem lateini-
schen Verb ‚producere‘ – ‚hervorbrin-
gen‘
Das Stichwort ‚Sache‘
steht für
• das Abstraktum
‚Sache‘
• den Rechtsbegriff
‚Sache‘
• das Wort ‚Gegen-
stand‘
Das Kompositum
Dienstleistung setzt
sich zusammen aus
den beiden eigenstän-
digen Teilwörtern
‚Dienst‘ und ‚Leistung‘.
Das Wort ‚Dienst‘ ist ein Synonym für das
Wort ‚Service‘, das abgeleitet ist
• auf der ersten Ebene von dem lateinischen
Substantiv ‚servitium‘ – Sklavenschaft,
(Sklaven-)Dienst‘
• auf der zweiten Ebene von dem lateini-
schen Substantiv ‚servus‘ – ‚Sklave, Diener,
Knecht‘
• auf der dritten Ebene von dem lateini-
schen Verb ‚servire‘ – ‚(be)dienen, Sklave
sein‘
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02. Dienstleistung – Wikipedia & Stichwort
In der folgenden Tabelle wird der Wikipedia-Artikel zu dem Stichwort ‚Dienstleistung‘, Stand August 2021, analysiert & aufgearbeitet.
Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Dienstleistung (englisch service, französisch service) ist ein im-
materielles Gut, das entsteht, wenn ein Wirtschaftssubjekt für
ein anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausübt.
Das Substantiv 'service' in der französischen und der englischen Sprache ist abgeleitet
• auf der ersten Ebene aus dem lateinischen Substantiv 'servitium' - 'Sklaverei, (Sklaven-)Dienst, Sklavenschaft',
das ein Synonym ist für die seit dem 8. Jahrhundert in der deutschen Sprache nachgewiesenen Substantive mit-
telhochdeutsch ‚dienest‘ und althochdeutsch ‚dionöst‘ sowie angelsächsisch ‚thionost‘ (1 S. 199)
• auf der zweiten Ebene aus dem lateinischen Substantiv ‚servus‘ – ‚Sklave, Diener, Knecht, Leibeigener‘, das ein
Synonym ist für das althochdeutsche Substantiv ‚dio‘ – ‚Knecht‘
• auf der dritten Ebene aus dem lateinischen Verb ‚servire‘ – ‚(be)dienen, Sklave sein‘, das ein Synonym ist für das
althochdeutsche Verb ‚dionôn‘, gekürzt aus ‚diuwinôn‘.
Demzufolge ist das Wort ‚Dienstleistung‘ grundverschieden von dem Wort ‚Dienst‘.
• Aus der sprachgeschichtlich nachweisbaren Herkunft und der ureigenen, überlieferten Bedeutung des angeführ-
ten Worts ‚Service‘ gibt es keinerlei validen Anhaltspunkt für dessen Gleichsetzung mit dem Wort ‚Dienstleis-
tung‘. Die Verwendung des Worts ‚Dienstleistung‘ als Synonym für das Wort ‚service / Service‘ ist also unbegrün-
det und fehlgehend, willkürlich und irreführend.
• Da die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienstleistung‘ die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs
‚Dienstleistung‘ ist und da die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienst‘ die Bezeichnung für die semantische Einheit
des Begriffs ‚Dienst‘, wird erkennbar, dass auch der fundiert definierte Begriff ‚Dienstleistung‘ grundverschieden
ist von dem fundiert definierten Begriff ‚Dienst‘.
Eine Dienstleistung ist keinerlei Gut im Sinne von
• Besitz, der jemandem zur Verfügung steht, denn man kann sie nicht besitzen und sie kann auch niemandem zur
Verfügung gestellt werden, da sie per se intangibel & flüchtig ist
• Mittel, das der Bedürfnisbefriedigung dient, denn sie ist kein Mittel, sondern eine jeweils einzelne & einmalige
Transaktion, die ein autorisierter Dienstkonsument auslöst durch einen expliziten Abruf eines einzelnen Diens-
tes eines bestimmten Diensttyps und durch die gleichzeitige Übergabe seines aktuellen Dienstobjekts.
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Eine Dienstleistung entsteht nicht wie z.B. ein Produktexemplar bei dessen Herstellung, denn durch eine Dienst-
leistung wird nichts neu hervorgebracht (= produziert), also auch dann nicht, „wenn ein Wirtschaftssubjekt für ein
anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausführt“. Zudem
• ist das „Ausführen einer Tätigkeit“ als solches keine Dienstleistung, und zwar unabhängig davon, ob diese Tä-
tigkeit entgeltlich ist oder nicht
• ist ein „Wirtschaftssubjekt“ per se kein Dienstleister. Dienstleister (= Service Provider) sind nur diejenigen Or-
ganisation(seinheit)en, die einen oder mehrere, jeweils präzise identifizierte & eindeutig spezifizierte Dienst-
typen (= Service-Typen) zur Erbringung anbieten.
Statt dessen wird ein einzelner Dienst geleistet (= Service geleistet), treffender geschrieben: wird ein einzelner
Dienst (= Service) erst dann erbracht, wenn …
… ein von einem auftraggebenden Dienst/Service-Kunden autorisierter Dienst/Service-Konsument …
… an einem von ihm ausgewählten Dienst/Service-Erbringungspunkt …
… einen einzelnen Dienst/Service eines bestimmten Dienst/Service-Typs explizit abruft …
… und dabei sein aktuelles Dienst/Service-Objekt übergibt …
… in die Dienst/Service-Erbringungsumgebung eines rechenschaftspflichtigen Dienstleisters/Service Providers, …
… damit dieser im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion …
… bei Einhaltung des Uno-actu-Prinzips …
… den Zustand dieses Dienst/Service-Objekts gezielt & qualifiziert ändern lässt …
… gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen dieses abrufenden Dienst/Service-Konsumenten.
So wird z.B. jemandem, der einen frankierten & adressierten Brief (= Dienst/Service-Objekt) einwirft (= Dienst/Ser-
vice-Abruf) in einen Briefkasten (= Dienst/Service-Erbringungspunkt), daraufhin ein einzelner Briefzustellungs-
Dienst/Service erbracht, indem dieser Brief im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen
Dienst/Service-Transaktion zugestellt wird in den Briefkasten desjenigen Adressaten, den er vorgibt (= dienst/ser-
vice-spezifischer Nutzeffekt). Der Absender des Briefs ist dann sowohl ein auftraggebender Dienst/Service-Kunde,
da bzw. wenn er den Brief frankiert hat (= Vorkasse für diesen Briefzustellungs-Dienst/Service), als auch autorisierter
Dienst/Service-Konsument, da er den Brief einwirft (= Dienst/Service-Abruf).
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Etymologie
Das Kompositum Dienstleistung setzt sich aus „Dienst“ und
„Leistung“ zusammen.
Das Kompositum ‚Dienstleistung‘ ist zusammengesetzt aus dem Wort ‚Dienst‘ und dem Wort ‚Leistung‘:
• Die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienst (= Service)‘ ist die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs
‚Dienst (= Service)‘. Die nachvollziehbar hergeleitete & plausibel erklärte, allgemeingültige & vollständige, ein-
deutige & konsistente Definition für den Begriff ‚Dienst (= Service)‘ lautet: „Ein Dienst (= Service) ist ein Bündel
von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten.“
o Ein solches Bündel von Nutzeffekten ist einem bestimmten Diensttyp (= Service-Typ) zugeschrieben, sei es
implizit oder explizit.
o Ein solches Bündel von Nutzeffekten wird für einen autorisierten Dienstkonsumenten (= Service-Konsumen-
ten) auf seinen expliziten Dienstabruf (= Service-Abruf) hin im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils ein-
zelnen & einmaligen Diensttransaktion (= Service-Transaktion) von Grund auf neu bewerkstelligt an demje-
nigen Dienstobjekt (= Service-Objekt), das er bei diesem Abruf eigens zu diesem Zweck übergibt in die Dienst-
erbringungsumgebung (= Service-Erbringungsumgebung) und somit in die Obhut & Verfügungsgewalt eines
rechenschaftspflichtigen Dienstleisters (= Service Providers).
• Die sprachliche Einheit des Worts ‚Leistung‘ ist die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs ‚Leis-
tung‘, der definiert ist als Quotient aus Arbeit und Zeit. Eine Leistung ist also ein bestimmtes Quantum an Arbeit,
das während einer bestimmten Zeitspanne aufgebracht wird.
• Jegliche Leistung, die auf- & eingebracht wird, um einen explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen
Dienst (= Service) eines bestimmten Typs an den abrufenden Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten) zu
erbringen, ist grundverschieden von dem erbrachten Dienst (= Service).
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Dienst (aus althochdeutsch dionöst ‚Dienstleistung‘, abgeleitet
aus dio ‚Knecht‘ (1)). ist die Tätigkeit eines Rechtssubjekts im
Auftrag eines anderen, Leistung sind alle sachzielorientierten
Handlungen eines Wirtschaftssubjekts und ihr Ergebnis. Aus
der Kombination beider liegt eine Dienstleistung vor, wenn ein
Wirtschaftssubjekt eine am eigenen Betriebszweck orientierte
entgeltliche Tätigkeit für andere übernimmt.
Das althochdeutsche Wort ‚dionöst‘ bedeutet nicht ‚Dienstleistung‘, sondern ‚Dienst‘ gemäß (2 S. 199), abgeleitet
aus mittelhochdeutsch ‚dien(e)st‘, althochdeutsch ‚dionöst‘, angelsächsisch ‚thionost‘.
Eine Tätigkeit als solche ist generell keine Dienstleistung. also auch nicht eine Tätigkeit eines Rechtssubjekts im
Auftrag eines anderen, selbst dann nicht, wenn sie zur Erbringung eines abgerufenen Dienstes beiträgt.
Leistungen, die deklariert werden als „sachzielorientierte Handlungen eines Wirtschaftssubjekts“ sind in jedem Fall
und Kontext grundverschieden von den Ergebnissen derartiger Handlungen. Derweil ist eine Dienstleistung kein
Sachziel und ein erbrachter Dienst auch nicht, denn sie sind keine Sachen, keine Sachgutexemplare.
Diese Erklärungen zur Herkunft & Bedeutung des Stichworts ‚Dienstleistung‘ sind falsch, fehlgehend & irreführend.
Somit sind sie völlig ungeeignet für die fundierte Erfassung & Erklärung des Begriffs ‚Dienstleistung‘.
Ein Dienst nützt primär nicht dem eigenen Interesse, sondern
dem des Dienstherrn; der Dienst kann Rudolph Bauer (3) frei-
willig oder aus einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflich-
tung erfolgen.
Ein Dienst (= Service) als solcher nützt keinem Interesse, da er per se intangibel & immateriell, substanzlos & flüch-
tig ist. Anders geschrieben: Bei einem Dienst/Service an sich ist nichts vorhanden, was irgendjemandem irgendwie
nützen könnte.
Derweil ist einem erforderlichen bzw. zur Erbringung angebotenen Dienst/Service-Typ ein bestimmtes Bündel von
Nutzeffekten zugeschrieben, das diesen ausmacht aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten bzw. autorisier-
ten Dienst/Service-Konsumenten. Dieses Bündel von Nutzeffekten muss ein dafür rechenschaftspflichtiger Dienst-
leister/Service Provider nach einem Dienst/Service-Abruf eines autorisierten Dienst/Service-Konsumenten im Ver-
lauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion von Grund auf neu be-
werkstelligen lassen an demjenigen Dienst/Service-Objekt, das dieser Dienst/Service-Konsument beim Dienst/Ser-
vice-Abruf eigens zu diesem Zweck übergibt in die Dienst/Service-Erbringungsumgebung (= Servuktionsumgebung)
und somit in die Obhut & Verfügungsgewalt dieses Dienstleisters/Service Providers.
Ein so genannter „Dienstherr“ ist de facto ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider, der einen
oder mehrere Dienst/Service-Typ/en zur Erbringung anbietet. Dienst/Service-Kunden, die die gleichnamige Haupt-
rolle aus dem allgemeingültigen Dienst/Service-Erbringungsmodell (= Servuktionsmodell) jeweils konkret beset-
zen, beauftragen bei Bedarf einen solchen Dienst/Service-Typ zur Erbringung für von ihnen jeweils autorisierte
Dienst/Service-Konsumenten. Beim Abschluss eines solchen Dienst/Service-Erbringungskontrakts erweist sich, ob
ein auftraggebender Dienst/Service-Kunde das aus privaten bzw. geschäftlichen Gründen tut oder zwecks Erfüllung
gesetzlicher Verpflichtungen.
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Leitkonzept der Servicialisierung
Druckdatum
15.08.2022
Bearbeiter, Telefon-Nr.
Paul G. Huppertz
+49-1520-9 84 59 62
Thema/Gegenstand
Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Servicialisierung
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Dokumentautor
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Freiwillig erweist jemand einem Anderen einen Dienst, mög-
licherweise unentgeltlich (Gefälligkeit).
Wie die Bezeichnung „Gefälligkeit“ und die Erläuterung derselben verdeutlichen, ist derjenige, der jemandem eine
Gefälligkeit kein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider, denn dieser
• bietet einen oder mehrere Dienst/Service-Typ/en zur Erbringung an, z.B. in seinem Dienst/Service-Katalog
• wird beauftragt von vielen unterschiedlichen Dienst/Service-Kunden, die jeweils einen bestimmten Dienst/Ser-
vice-Typ zur Erbringung beauftragen für von ihnen autorisierte Dienst/Service-Konsumenten
• muss sich für jeden Dienst/Service-Typ. den er zur Erbringung anbietet, bewähren im tagtäglichen Dienst/Ser-
vice-Triathlon, indem er jedem von einem auftraggebenden Dienst/Service-Kunden autorisierten Dienst/Ser-
vice-Konsumenten jeden von ihm abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service eines für ihn be-
auftragen Dienst/Service-Typs verzugslos & verlässlich, sicher & geschützt sowie vollständig & abschließend er-
bringen lässt.
Anders geschrieben: Wenn jemand einem Anderen eine Gefälligkeit erweist, erbringt er ihm keinen Dienst/Service,
denn dann sind die 3 konstitutiven Hauptrollen aus dem allgemeingültigen Dienst/Service-Erbringungsmodell (=
Servuktionsmodell) nicht adäquat besetzt:
• Dienst/Service-Konsument, der bei Bedarf jeweils einen einzelnen Dienst/Service eines bestimmten Typs abruft
und dabei sein aktuelles Dienst/Service-Objekt übergibt die betreffende Dienst/Service-Erbringungsumgebung
• Dienst/Service-Kunde, der bei einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister/Service Provider einen bestimmten
Dienst/Service-Typ zur Erbringung beauftragt für von ihm autorisierte Dienst/Service-Konsumenten
• Dienstleister/Service Provider, der einen Dienst/Service-Typ zur Erbringung anbietet und der zusagt, jedem von
einem auftraggebenden Dienst/Service-Kunden autorisierten Dienst/Service-Konsumenten jeden von ihm expli-
zit abgerufenen Dienst/Service eines für ihn beauftragten Dienst/Service-Typs erbringen zu lassen (= Servukti-
onsversprechen).
Beispiel: Wenn jemand einem anderen gefälligerweise bei einem Umzug hilft, wird er dadurch nicht zu einem Um-
zugsspediteur und somit nicht zu einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister/Service Provider für den Dienst/Ser-
vice-Typ ‚Umzugs-Dienst/Service‘.
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Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Eine entgeltliche Dienstpflicht ergibt sich für Diener oder
Staatsdiener im Staatsdienst.
Ein (Staats-)Diener, auch ‚(Staats-)Bediensteter‘ oder ‚Dienst/Service-Akteur‘,
• ist ein Mitarbeiter eines rechenschaftspflichtigen (öffentlichen) Dienstleister/Service Providers, der mit ihm ei-
nen Arbeitsvertrag geschlossen hat und der ihn bezahlt
• trägt dazu bei, meist gemeinsam mit anderen seinesgleichen, dass autorisierten Dienst/Service-Konsumenten
die von ihnen jeweils explizit abgerufenen Dienste/Services eines bestimmten Typs verzugslos & verlässlich er-
bracht werden
• ist nicht rechenschaftspflichtig dafür, dass die Dienst/Service-Erbringung vorbereitet & ausgeführt wird.
Der so genannte „Staatsdienst“, auch „Öffentlicher Dienst“, umfasst zahlreiche Institutionen & Organisationen, Äm-
ter & Anstalten, die als öffentliche Dienstleister/Service Provider jeweils rechenschaftspflichtig sind für die Erbrin-
gung von Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚Bürgerunterstützungs-Dienst/Service‘, so dass Bür-
gerInnen in deren Zuständigkeitsbereichen jeweils autorisierte Dienst/Service-KonsumentInnen sind.
Weitere Dienstarten sind Messdiener oder der Militärdienst.
Ein Messdiener ist keine Dienst/Service-Art, sondern ein Dienst/Service-Akteur, der beiträgt zur Erbringung von
Diensten/Services in Form von Ritualen religiöser Arten.
Der Militärdienst ist keine Dienst/Service-Art, sondern eine Verpflichtung zur Erbringung von Diensten/Services, die
dazu beitragen, die militärische Sicherheit & Souveränität eines Staates und seiner Bürger zu erhalten oder wieder-
herzustellen.
Die griechische Antike verband das Dienen (altgriechisch:
διαχονεω diakonéo; hieraus Diakonie) mit der Tätigkeit an einer
Person.
Bei der Diakonie geht es um Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Oberkategorie 'personenbezogener Dienst/
Service' und bei dieser um eine spezielle Unterkategorie.
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Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Der im englischsprachigen Bereich und im deutschsprachigen
Raum als Anglizismus verwendete Begriff „Service“ geht auf
lateinisch servitium für kostenlosen Sklavendienst zurück. Al-
lerdings beschränkt sich im deutschsprachigen Raum der Ser-
vice auf produktbegleitende Dienstleistungen von Konsum-
und Investitionsgüterherstellern. etwa dem Lieferservice, und
kann keinesfalls mit dem Dienstleistungsbegriff gleichgestellt
werden.
Das Wort ‚Service‘, das abgeleitet ist von lateinisch ‚servitium‘ – ‚Sklaverei, (Sklaven-)Dienst, Sklavenschaft‘, ist ein
Synonym für das Wort ‚Dienst‘. Das Wort ‚Service (= Dienst)‘ ist die Bezeichnung für den Begriff ‚Service (= Dienst)‘,
dessen allgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition lautet: „Ein Service (= Dienst) ist ein
Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten.“
In der Sklavenhaltergesellschaft der Römer in der Antike war ein Sklave, lateinisch ‚servus‘, das Eigentum (= Leibei-
gener) des jeweiligen Hausherrn. Als solche waren sie Service/Dienst-Akteure, die dazu beitragen mussten, abge-
rufene Services/Dienste verschiedener Typen zu erbringen, z.B. der Service/Dienst-Typen
• Verpflegungs-Service/Dienst
• Reinigungs-Service/Dienst für verschiedene Kategorien von Produkttypen und Anlagentypen
• Personenbeförderungs-Service/Dienst
• Güterbeförderungs-Service/Dienst
Für die Erbringung von abgerufenen Services/Diensten eines bestimmten Typs ist es nachrangig, ob es kostenlos
oder gegen Entgelt erfolgt. Jedem autorisierten Service/Dienst-Konsumenten muss ein vom ihm abgerufener, je-
weils einzelner & einmaliger Service/Dienst verzugslos & verlässlich, sicher & geschützt sowie vollständig & abschlie-
ßend erbracht werden. Nur dann kann er die von ihm beabsichtigte Aktivität ausführen, was sein Motiv war, einen
Service/Dienst dieses Typs abzurufen.
Bei so genannten „produktbegleitenden Dienstleistungen“ geht es um Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Ka-
tegorie ‚produkt(exemplar)bezogener Dienst/Service‘, z.B. um die Dienst/Service-Typen
• Produktinstallierungs-Dienst/Service
• Produktwartungs-Dienst/Service
• Produktreparierungs-Dienst/Service
Der fundiert definierte Begriff ‚Service (= Dienst)‘ ist grundverschieden von dem fundiert definierten Begriff ‚Ser-
viceleistung (= Dienstleistung)‘. Letztere umfasst eine jeweils einzelne & einmalige Transaktion, in deren Verlauf ein
rechenschaftspflichtiger Service Provider/Dienstleister einem autorisierten Service/Dienst-Konsumenten einen von
ihm abgerufenen Service/Dienst erbringen lässt, indem er den Zustand des von ihm beim Service/Dienst-Abruf
übergebenen Service/Dienst-Objekts gezielt & qualifiziert ändern lässt gemäß dessen aktuellen Erfordernissen &
Erwartungen.
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Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Allgemeines
Zu den Wirtschaftssubjekten gehören Unternehmen, der Staat
mit seinen Untergliederungen (öffentliche Verwaltung, Staats-
unternehmen, Kommunalunternehmen) und Privathaushalte.
Derweil sind die Mitarbeiter von Unternehmen, Organisationen & Institutionen sowie die Mitglieder von Privathaus-
halten auch Wirtschaftssubjekte, und zwar wechselweise
• Produktinteressenten bzw. -kunden, die Produktexemplare bestimmter Produkttypen bestellen & erhalten
• Produkteigentümer bzw. -besitzer, die Produktexemplare benutzen, indem sie bei Bedarf deren Funktion/en
betätigen, die Produktexemplare daraufhin jeweils ausführen
• Dienst/Service-Kunden, die bestimmte Dienst/Service-Typen zur Erbringung beauftragen für von ihnen autori-
sierten Dienst/Service-Konsumenten
• Dienst/Service-Konsumenten, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste/Services der für sie beauftragten Typen
abrufen, um aktuell anstehende Aktivitäten effizient auszuführen
Unternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen,
heißen Dienstleistungsunternehmen (beispielsweise Kreditin-
stitute, Versicherungswirtschaft, Handelsunternehmen, Ver-
kehrsbetriebe, Gastronomie, Notare, Friseure), die übrigen
sind Sachleistungsunternehmen (Urproduktion, Automobilher-
steller, Bauwirtschaft, Anlagenbau, Maschinenbau).
Dienstleistungsunternehmen (= Dienstleister/Service Provider) sind jeweils rechenschaftspflichtig für die verläss-
liche & spezifikationsgemäße Erbringung von einzelnen Diensten/Services bestimmter Dienst/Service-Typen:
• Kreditinstitute für den Dienst/Service-Typ ‚Kreditfinanzierungs-Dienst/Service‘
• Versicherungsfirmen für Dienst/Service-Typen der Kategorie ‚Versicherungs-Dienst/Service‘
• Handelsunternehmen für den Dienst/Service-Typ ‚Produktbeschaffungs-Dienst/Service‘
• Verkehrsbetriebe für Dienst/Service-Typen der Kategorie ‚Personenbeförderungs-Dienst/Service‘
• Gastronomie für den Dienst/Service-Typ ‚Verpflegungs-Dienst/Service‘
• Notare für den Dienst/Service-Typ ‚Urkundenbeglaubigungs-Dienst/Service‘
• Friseure für den Dienst/Service-Typ ‚Frisier-Dienst/Service‘.
Sachleistungsunternehmen (= Sachguthersteller/Produzenten) sind jeweils haftungspflichtig für die verlässliche &
spezifikationsgemäße Herstellung von einzelnen Sachgut/Produktexemplaren bestimmter Sachgut/Produkttypen:
• Automobilhersteller für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Automobil‘
• Baufirmen für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Gebäude‘
• Maschinenbauer für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Maschine‘
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Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Die öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen er-
bringen ebenfalls im Rahmen der Daseinsvorsorge ausschließ-
lich Dienstleistungen.
Organisationen & Institutionen der so genannten „Öffentlichen Verwaltung (ÖV)“ und öffentliche Unternehmen sind
rechenschaftspflichtige Dienstleister/Service Provider für Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚Bür-
gerunterstützungs-Dienst/Service‘. Dabei sind BürgerInnen jeweils autorisierte Dienst/Service-KonsumentInnen,
die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste/Services der betreffenden Typen abrufen, um ihr Dasein im Rahmen der
staatlichen bzw. gesellschaftlichen Gegebenheiten zu organisieren.
Die Phrase „Dienstleistungen erbringen“ ist in sich redundant, denn eine Dienstleistung (= Dienst/Service-Erbrin-
gung) ist bereits eine abgeschlossene Erbringung eines von einem Dienst/Service-Konsumenten explizit abgerufe-
nen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienstes/Service des von ihm abgerufenen Typs an diesen Dienst/Service-Kon-
sumenten. Diese Redundanz wird deutlich, wenn man schreibt ‚Dienst/Serviceleistungen leisten‘ oder ‚Dienst/Ser-
vice-Erbringungen erbringen‘. Dieser elementare & erfolgskritische Unterschied wird offensichtlich nicht wahrge-
nommen & nicht verstanden aus den folgenden Gründen:
• Die allgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition für den Begriff ‚Dienst/Service‘ ist un-
bekannt und wird demzufolge nicht angewendet.
• Die unausweichlichen & unabänderlichen Dienst/Service-Charakteristika, im Wesentlichen Intangibilität & Im-
materialität, Substanzlosigkeit & Flüchtigkeit, sind unbekannt und werden demzufolge durchgängig ignoriert
bzw. nicht adäquat berücksichtigt.
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Thema/Gegenstand
Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Die Produktionstätigkeit öffentlicher Haushalte besteht darin,
Sachgüter und Dienstleistungen zu erwerben und hieraus un-
ter Einsatz eigener Produktionsfaktoren öffentliche Dienstleis-
tungen zu erbringen.
So genannte „Öffentliche Haushalte“ produzieren nichts, denn sie sind keine Produzenten (= Sachguthersteller),
die (sehr) große Mengen von Produktexemplaren (= Sachgutexemplaren) bestimmter Produkttypen (= Sachgutty-
pen) herstellen und zwischenlagern, um sie in weiteren Schritten zu verteilen & zu verkaufen. Öffentliche Haus-
halte sind öffentliche Dienstleister/Service Provider, die jeweils rechenschaftspflichtig sind für die Erbringung von
bestimmten Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚Bürgerunterstützungs-Dienst/Service‘, z.B.
• Einwohnerregistrierungs-Dienst/Service
• Grundbuchverwaltungs-Dienst/Service
• Kfz-Zulassungs-Dienst/Service
• Wasserversorgungs-Dienst/Service
• Müllentsorgungs-Dienst/Service.
Offensichtlich ist völlig unbekannt bzw. wird durchgängig ignoriert, was dieser bahnbrechende & wegweisende Leit-
satz erfasst & reflektiert:
„Production, c’est faire des choses. Servuction, c’est rendre des services.“
„Production is making goods. Servuction is rendering services.“
„Produktion ist Sachgüter fertigen. Servuktion ist Services erbringen.“
[Pierre Eiglier & Eric Langeard, Institut d’Administration des Entreprises (IAE) (4)]
Dieser Leitsatz verdeutlicht:
• Voraussetzungen & Randbedingungen
• Standorte & Umgebungen
• Rollen & Rechenschaftspflichten
• Auftraggeber & Auftragnehmer
• Auslöser & Adressaten
• Objekte & Zielzustände
• Anforderungen & Angebote
• Vereinbarungen & Verträge
• Modelle & Methoden
• Maßnahmen & Mittel
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Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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• Aufgaben & Aktivitäten
• Abläufe & Ergebnisse
der Sachgutfertigung sind grundverschieden von denen der Service-Erbringung (= Dienst-Erbringung). Die Ansätze
& Vorgehensweisen der Produktion direkt anzuwenden auf die Servuktion, führt bei dieser zu strukturellen Ineffi-
zienzen sowie zu verlustträchtigen Konsequenzen.
Sachgüter, genauer geschrieben: einzelne Sachgut/Produktexemplare (= Gebrauchsgegenstände oder Verbrauchs-
guter) verschiedener Kategorien & Typen kann man erwerben & erhalten, übernehmen & aufbewahren, denn sie
sind per se jeweils tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig.
Im Gegensatz dazu sind Dienst/Serviceleistungen per se intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig ist. Das
gilt genauso für explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienste/Services.
Ein öffentlicher Dienstleister/Service Provider kann Dienste/Services nur dann leisten, treffender geschrieben: kann
explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienste/Services nur dann verzugslos & verlässlich sowie rationell
& rentabel erbringen, wenn er den zugehörigen Dienst/Service-Typ vorher
• präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienst/Service-
Identifikatoren), und zwar aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten bzw. autorisierten Dienst/Service-
Konsumenten
• eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Attribute (= 12 Standard-
Dienst/Service-Qualifikatoren), und zwar gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von adressierten bzw. au-
torisierten Dienst/Service-Konsumenten sowie in deren Begriffen & Formulierungen.
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Privathaushalte erbringen nur dann Dienstleistungen, wenn sie
dafür eine Gegenleistung erhalten und keine bloße Gefälligkeit
vorliegt.
Privathaushalte erbringen keinesfalls Dienste/Services irgendwelcher Typen, denn sie sind keine rechenschafts-
pflichtigen Dienstleister/Service Provider. Derweil agieren die Mitglieder von Privathaushalten als
• Dienst/Service-Konsumenten, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste/Services bestimmten Typen abrufen, um
aktuell anstehende Aktivitäten effizient auszuführen
• Dienst/Service-Kunden, die erforderliche Dienst/Service-Typen beauftragen für von ihnen autorisierte Dienst/
Service-Konsumenten, die Mitglieder, Gäste oder Besucher ihrer Haushalte sind.
Haushaltsbezogene Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die
in einem Privathaushalt durch Erwerbsarbeit erbracht werden.
Hierzu gehören entgeltliche Reinigungs-, Nachhilfe- oder Über-
setzerdienste.
Ein Haushaltsvorstand beauftragt in seiner Rolle als Dienst/Service-Kunde verschiedene Dienst/Service-Typen zur
Erbringung für Mitglieder, Gäste oder Besucher seines Haushalts in ihren Rollen als autorisierte Dienst/Service-Kon-
sumenten, z.B. die Dienst/Service-Typen
• elektrischer Energieversorgungs-Dienst/Service
• Wasserversorgungs-Dienst/Service
• Abfallentsorgungs-Dienst/Service
• Wohnungsreinigungs-Dienst/Service
• Wissensvermittlungs-Dienst/Service
• Kinderbetreuungs-Dienst/Service
• Seniorenbetreuungs-Dienst/Service.
Die von dem beauftragten Dienstleister/Service Provider eingesetzten Dienst/Service-Akteure tragen durch die ihre
bezahlten Arbeiten dazu bei, explizit abgerufene Dienste/Services der beauftragten Typen jeweils zu erbringen an
den abrufenden Dienst/Service-Konsumenten.
Viele erwerbsfähige Menschen sind Angestellte oder Beamte;
sie erbringen Dienstleistungen im Rahmen ihrer Arbeitsverhält-
nisse.
Angestellte oder Beamte sind Mitarbeiter von rechenschaftspflichtigen Dienstleistern/Service Providern. Als Dienst/
Service-Akteure tragen sie allenfalls bei zur Erbringung großer Mengen von Diensten/Services bestimmter Dienst/
Service-Typen in der jeweiligen Dienst/Service-Erbringungsumgebung, die der Dienstleister/Service Provider mit
erheblichen Aufwand gezielt herstellen & aktiv aufrecht erhalten lässt.
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Geschichte
Das römische Recht kannte die Dienstleistungen freier Tagelöh-
ner und Handwerker (lateinisch locatio conductio operarum),
doch die meisten Dienstleistungen wurden von Sklaven er-
bracht, die ihren Eigentümern als Sachen galten. für deren
Dienstleistungen bei Kunden eine Sachenmiete erhoben wurde
(lateinisch locatio conductio rei).
Tagelöhner verrichten je nach tagesaktuellem Auftrag bestimmte Arbeiten. Dabei ist zu klären, ob sie das jeweils in
der Rolle eines Dienstakteurs tun, um explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienste bestimmter Typen
explizit an abrufende Dienstkonsumenten zu erbringen.
Arbeiten bzw. Tätigkeiten als solche sind keine Dienstleistungen.
In der Sequenz der Wörter ‘servitium‘ – ‚Dienst‘, ‚‘servus‘ – ‘Diener‘, ‘servire‘ – ‘(be)dienen‘ sind mit den Dienern
diejenigen Rolleninhaber eingereiht, die explizit abgerufene Dienste bestimmter Typen jeweils explizit an abrufen-
den Dienstkonsumenten erbringen müssen.
• Diese Rolleninhaber werden eingesetzt von einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister, der einen oder meh-
rere Diensttyp/en zur Erbringung anbietet.
• Der betreffende Diensttyp muss präzise identifiziert & eindeutig spezifiziert werden, um zu gewährleisten, dass
abgerufene Dienste dieses Typs verlässlich & spezifikationsgemäß erbracht werden.
Bei der „Sachenmiete“ geht es um den eigenständigen Diensttyp ‚Vermietungsdienst‘, der präzise & prägnant iden-
tifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Mieter (= Besitzer des Mietobjekts)
2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: der Dienstkonsument hat das Recht & den Anspruch, das ihm von dessen Eigen-
tümer überlassene Mietobjekt einzusetzen bzw. zu nutzen für seine Belange
Es bleibt zu klären, ob ein von einem auftraggebenden Dienstkunden autorisierter Dienstkonsument das betref-
fende Mietobjekt einsetzt, um Dienste eines bestimmten Typs zu erbringen, womit er ein Dienstakteur wäre.
Der Dienstverpflichtete (lateinisch locator) hatte seine Dienst-
leistung ordnungsgemäß dem Dienstherrn (lateinisch conduc-
tor) und erhielt hierfür eine Vergütung (lateinisch merces).
Ein ‚locator‘ – ‚Verpachter‘ ist ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister für den Diensttyp ‚Vermietungsdienst‘.
• Ein ‚conductor‘ – ‚Mietender‘ ist ein Dienstkunde, der bei diesem Dienstleister diesen Diensttyp zur Erbringung
beauftragt für von ihm autorisierte Dienstkonsumenten und der diesem Dienstleister die Menge der einzelnen
Dienste bezahlt, die letztere jeweils explizit abgerufen & simultan zu deren Erbringungen konsumiert haben.
• Der Dienstleister muss einem autorisierten Dienstkonsumenten jeden von ihm explizit abgerufenen, jeweils ein-
zelnen & einmaligen Dienst dieses Typs erbringen, indem er diesem das betreffende Mietobjekt für die verein-
barte Zeitspanne überlässt, so dass er es einsetzen kann für seine Belange.
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Das Recht auf Dienstleistungen galt als dingliches Recht (latei-
nisch res operae servorum), aus der Arbeit fremder Sklaven
Nutzen ziehen zu dürfen.
Von auftraggebenden Dienstkunden autorisierte Dienstkonsumenten haben das Recht, bei Bedarf jeweils einzelne
Dienste eines für sie beauftragten Diensttyps explizit abzurufen & simultan zu deren Erbringungen zu konsumieren.
Das ist kein „dingliches Recht“, sondern es handelt sich um Diensttypen der Dienstkategorie ‚anspruchsbezogener
Dienst‘, deren Dienstobjekt jeweils ‚Recht & Anspruch eines abrufenden Dienstkonsumenten‘ ist.
Dienste der Ärzte oder Lehrer mit intellektuellen Leistungen (la-
teinisch operae liberales) erfolgten aufgrund eines Auftrags (la-
teinisch mandatum) ohne Vergütung.
Ärzte sind rechenschaftspflichtige Dienstleister bzw. Dienstakteure für den Diensttyp ‚Gesunderhaltungsdienst‘,
der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikato-
ren):
1. Dienstkonsument: Patient, Kranker, Verletzter
2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten wird seine Gesundheit durch vorsorgende Maßnah-
men erhalten oder durch nachsorgende Maßnahmen wieder hergestellt
Lehrer sind von einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister in Gestalt einer Schule eingesetzte, verantwortliche
Dienstakteure für den Diensttyp ‚Wissensvermittlungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand
seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Schüler
2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: dem Dienstkonsumenten wird bestimmtes Wissen vermittelt
Per „Auftrag/Mandat“ beauftragt ein Dienstkunde (= Service-Kunde) bei einem von ihm ausgewählten Dienstleister
(= Service Provider) einen bestimmten Diensttyp (= Service-Typ) zur Erbringung für von ihm autorisierte Dienstkon-
sumenten (= Service-Konsumenten). Auf Basis des dadurch abgeschlossenen, wechselseitig verbindlichen Dienster-
bringungskontrakts (= Service-Erbringungskontrakts) muss der beauftragte & somit rechenschaftspflichtige Dienst-
leister (= Service Provider) jedem autorisierten Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten) jeden von ihm explizit
abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst (= Service) des beauftragten Typs verzugslos & verlässlich, sicher
& geschützt sowie vollständig & abschließend erbringen lassen.
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Leitkonzept der Servicialisierung
Druckdatum
15.08.2022
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+49-1520-9 84 59 62
Thema/Gegenstand
Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Bereits hier gehörte zum „Knecht sein“ (lateinisch servire) die
Unterordnung mit einem unbezahlten Sklavendienst.
Das lateinische Verb ‚servire‘ mit seiner originären & primären Bedeutung ‚(be)dienen‘ legt den Schwerpunkt da-
rauf, dass ein ‚servus‘ – ‚Diener‘ jemanden auf dessen Aufforderung hin bedient, indem er für ihn etwas Bestimmtes
bewerkstelligt. Die Rolle eines Dieners wird also nur deswegen etabliert & besetzt, weil jemand bei Bedarf bedient
werden soll, jedoch nicht zwecks „Unterordnung mit einem unbezahlten Sklavendienst“.
Da die Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten) angewiesen sind auf die verzugslose & verlässliche Erbringung
der von ihnen explizit abgerufenen Dienste (= Services), ist es für sie nachrangig, ob das jeweils vergütet wird oder
nicht. Nur wenn jedem von ihnen jeder von ihm explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienst (= Service)
verlässlich erbracht wird, kann er jeweils seine aktuell anstehende Aktivität effizient ausführen & dienst/service-
basierende Wertschöpfung realisieren für seinen aktuellen Kontext privater oder beruflicher Art.
Die Fixierung auf das „Knecht sein“ offenbart, dass zwar die Rolle eines Dienst/Service-Akteurs betrachtet wird, nicht
jedoch die Rolle des Dienst/Service-Konsumenten. Somit wird die letztere, absolut erfolgskritische Hauptrolle jeg-
licher Dienst/Service-Erbringung ignoriert, jedoch nicht in den Fokus all seiner Betrachtungen & Bestrebungen ge-
stellt.
Offensichtlich ist mit „Sklavendienst“ das Verpflichtungsverhältnis zwischen Sklavenhalter und Sklave/n gemeint,
jedoch nicht die Erfüllung dieser Verpflichtung durch die Erbringung von explizit abgerufenen, jeweils einzelnen &
einmaligen Diensten/Services jeweils explizit an die abrufenden Dienst/Service-Konsumenten. Anders geschrieben:
Nur von auftraggebenden Dienst/Service-Kunden autorisierte Dienst/Service-Konsumenten fordern per Dienst/Ser-
vice-Abruf jeweils dazu auf, dieses Verpflichtungsverhältnis konkret zu erfüllen.
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Im Mittelalter lösten Knecht, Dienstmagd und Dienstbote die
früheren Sklaven ab. Das Gesinde erbrachte Hand- und Spann-
dienste gegen Naturalien oder Lohn.
Arbeit, die von den so bezeichneten Personen verrichtet wird, ist per se kein Dienst (= Service). In diesem Kontext
erweist sich folgendes:
• Es wird nicht unterschieden zwischen dem Wort ‚Arbeit‘ und dem Wort ‚Dienst‘.
• Das Wort ‚Dienst‘ wird nach Belieben gleichgesetzt mit anderen Wörtern.
• Es wird nicht unterschieden zwischen dem Wort ‚Dienst‘ und dem Begriff ‚Dienst‘
• Die fundiert hergeleitete, allgemeingültige & konsistente Definition für den Begriff ‚Dienst (= Service)‘ ist un-
bekannt, so dass sie nicht eindeutig unterschieden werden kann von Definitionen anderer Begriffe.
Jegliche Arbeit, die ausgeführt wird, um einem autorisierten Dienst/Service-Konsument einen von ihm explizit ab-
gerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service zu erbringen, ist grundverschieden von dem erbrachten
Dienst/Service.
Das Verb „dienen“ erfuhr in jener Zeit einen Bedeutungswan-
del, denn „dienlich“ im Sinne von „nützlich“ kam erst im 16.
Jahrhundert auf.
Derweil geht es beim „Dienen“ in jedem Fall und Kontext darum, …
… dass von einem Dienstleister beschäftigte & eingesetzte Diener …
… im Auftrag von Dienstkunden für von diesen autorisierte Dienstkonsumenten …
… auf deren explizite Anforderungen hin (= Dienstabrufe) …
… jeweils einzelne Dienste des für diese beauftragten Diensttyps an diese erbringen, …
… indem sie für sie jeweils etwas Bestimmtes bewerkstelligen.
Aus der Sicht & für die Belange von auftraggebenden Dienstkunden ist das Erbringen von abgerufenen Diensten an
autorisierte Dienstkonsumenten „nützlich“, da sie dann davon entlastet sind, es selbst zu tun.
Aus der Sicht & für die Belange von autorisierten Dienstkonsumenten ist das Erbringen von abgerufenen Diensten
unerlässlich, da sie das für sie Erforderliche selbst nicht bewerkstelligen können.
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Die soziale Beziehung zwischen Herrschaft und Dienerschaft
verband den Arbeitsplatz mit Erniedrigung, Degradierung und
Entwürdigung. „Dienen“ ist ein „herrschaftliches personales
Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Personen in un-
terschiedlicher sozialer Stellung“.
Derweil ist „Dienen“ kein Verhältnis irgendeiner Art. Statt dessen umfasst es jeweils das gezielte & qualifizierte Be-
werkstelligen von bestimmten Ergebnissen für autorisierte Dienstkonsumenten auf deren explizite Dienstabrufe hin.
Die jeweils „Herrschenden“ fungieren entweder als Dienstleister oder als Dienstkunden, ohne sich dessen bewusst
zu sein, insbesondere, da sie auf ihre soziale Überordnung fixiert sind.
Das Dienstleistungspersonal arbeitete nunmehr als Arbeiter
oder Angestellte in Unternehmen oder als Beamte im öffentli-
chen Dienst für den Dienstherrn, stets verbunden mit einem
Über- und Unterordnungsverhältnis.
Dienste leisten, treffender geschrieben: das Erbringen von explizit abgerufenen Diensten eines bestimmten Dienst-
typs jeweils explizit an die abrufenden Dienstkonsumenten, ist grundverschieden von den dienstrelevanten Arbei-
ten, die dazu ausgeführt werden müssen.
Diener tragen dazu bei, jeweils einzelne Dienste bestimmter Diensttypen zu erbringen an autorisierte Dienstkonsu-
menten, die diese jeweils abrufen. Das tun sie im Auftrag ihrer „Dienstherren“, die de facto Dienstleister sind.
Der „Verdienst“ avancierte zu einem durch Tätigkeit erworbe-
nen Wert.
Eine Tätigkeit als solche ist kein Dienst. Die monetäre Belohnung für eine Tätigkeit müsste bezeichnet werden als
„Tätigkeitslohn“ statt „Verdienst“.
Das Allgemeine Preußische Landrecht (APL) vom Juni 1794 ent-
hielt einen Vertragstyp, durch den „Sachen gegen Handlungen
oder Handlungen gegen Handlungen versprochen werden“ (I
11, § 869 ff. APL).
Derweil sind Handlungen jedweder Art per se weder Dienste noch Dienstleistungen, denn
• ein Dienst ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten, das einem bestimmten Dienst-
typ zugeschrieben ist
• eine Dienstleistung, treffender geschrieben: eine Diensterbringung, ist eine einmalige Bewerkstelligung des
Bündels von Nutzeffekten, das einem abgerufenen Diensttyp zugeschrieben ist, und zwar für einen abrufenden
Dienstkonsumenten an dem von ihm eigens zu diesem Zweck übergebenen Dienstobjekt.
Das hieraus abgeleitete ADHGB vom Mai 1861 widmete sich
der Dienstleistung allgemein nicht, sondern befasste sich mit
dienstleistungsorientierten Spezialformen.
Beim Handel mit Produktexemplaren verschiedener Produkttypen geht es um den Diensttyp ‚Produktbeschaf-
fungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3
Dienstidentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Produktinteressent
2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten wird die Zahl der von ihm bestellten Produktexemp-
lare der von ihm ausgewählten Produkttypen ausgeliefert & ausgehändigt an denjenigen Adressaten, den er vor-
gibt
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
So beinhaltete es das Dienstverhältnis der Handlungsgehilfen
(Art. 57 bis 65 ADHGB). Zu jener Zeit hatte es ohne Dienstleis-
tungen keine materielle Produktion gegeben. Synchron mit der
Industrialisierung entstanden im 19. Jahrhundert funktionsnot-
wendige Dienstleistungen wie etwa das Transport- oder das
Bankwesen, denn produzierte Güter bedürfen einer Transport-
, Zahlungs- und Finanzierungsleistung.
Seit je her werden In fast allen produzierenden Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis zum Industriekonzern
(sehr) große Mengen von Diensten verschiedener Diensttypen abgerufen & erbracht. Dabei sind die Mitarbeiter
von Abteilungen, Gruppen oder Teams von auftraggebenden Dienstkunden, z.B. Kostenstellenleiter, autorisierte
Dienstkonsumenten, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste dieser Typen abrufen & simultan zu deren Erbringun-
gen konsumieren, um geschäfts(prozess)- oder produkt(ions)relevante Aktivitäten effizient auszuführen.
Dienstleistungen entstehen nicht, denn sie sind, genauso wie erbrachte Dienste, per se jeweils intangibel & imma-
teriell, substanzlos & flüchtig. Ganz im Gegensatz dazu sind fertiggestellte Produktexemplare per se jeweils tangi-
bel & materiell, substanzhaltig & beständig, denn nur dann kann man deren Funktionen immer wieder betätigen.
Im Transportwesen geht es um den Diensttyp ‚Güterbeförderungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird
an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Besitzer von Sachgütern in Form von Stück- oder Schüttgütern
2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm übergebenen Sachgutexemplare
ausgeliefert & ausgehändigt an den Adressaten, den er vorgibt
Im Bankwesen geht es um den Diensttyp ‚Finanzmanagementdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an
Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Budgetverwalter
2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm benötigten Finanzmittel be-
schafft & ihm übergeben zwecks Einsatz für seine Belange
Produzierte Güter als solche bedürfen keiner Dienstleistungen. Vielmehr müssen vielen Mitarbeitern in der Produk-
tion die von ihnen explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienste verschiedener Typen verzugslos &
verlässlich erbracht werden, damit sie aktuell anstehende produktionsrelevante Aktivitäten effizient ausführen kön-
nen.
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Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Der Nationalökonom Nassau William Senior sprach bereits
1854 davon, dass Produkte in Dienstleistungen und Waren un-
terteilt werden (englisch products are divided into Services and
Commodities).
Nassau William Senior hat offensichtlich völlig verkannt, dass Waren in Gestalt von Produktexemplaren, die be-
stimmte Funktionen haben, grundverschieden sind von Dienstleistungen, die jeweils Zustandsänderungen von
Dienstobjekten umfassen:
• Produkte sind entweder Gebrauchsgegenstände oder Verbrauchs/Konsumgüter, die jeweils neu hervorge-
bracht (= produziert) werden. Sie sind per se jeweils tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig, so dass
sie gelagert & transportiert, übergeben & übernommen werden können.
o Jeweils einzelne & einmalige Produktexemplare in Gestalt von Gebrauchsgegenständen bestimmter Katego-
rien & Typen, z.B. Kochtopf, Schraubendreher, Geschirrspüler, Rasenmäher, werden im Verlauf von jeweils
einzelnen & einmaligen Produktionstransaktionen gemäß Stückliste & Fertigungsplan für den betreffenden
Produkttyp aus den erforderlichen Komponenten & Teilfabrikaten, Einzelteilen & Rohstoffen zusammenge-
setzt. Die dadurch in die Produktexemplare implementierten Funktionen führen diese jeweils aus, nachdem
jemand sie betätigt hat (= Gebraucher).
o Verbrauchsgüter bestimmter Kategorien & Typen, z.B. Lebensmittel, Getränke, Medikamente, Brennstoffe,
Baustoffe, werden aus bestimmten Rohstoffen gewonnen und haben bestimmte Funktionen, die bei deren
Verbrauch jeweils einmalig zur Wirkung gebracht werden.
• Dienstleistungen sind per se jeweils intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig, so dass sie nicht neu her-
vorgebracht sowie nicht gelagert & nicht transportiert, nicht übergeben & nicht übernommen werden (können).
Es sind jeweils einzelne & einmalige Transaktionen, in deren Verlauf der Zustand eines von einem autorisierten
Dienstkonsumenten bei einem Dienstabruf übergebenen und somit bereits vorhandenen Dienstobjekts gezielt
& qualifiziert geändert wird gemäß seinen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen.
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Der Betriebswirt Erich Gutenberg lehnte 1953 die Anwendung
des Produktbegriffs auf Dienstleistungen ab, wodurch sich bis
1969 die Lehrmeinung verfestigte, dass Sachgüter produziert
und Dienstleistungen „bereitgestellt“ würden.
Die Anwendung des Begriffs ‚Produkt‘ auf den Begriff ‚Dienstleistung‘ ist in sich widersprüchlich & irreführend:
• Ein Produkt ist ein per se tangibles & materielles, substanzhaltiges & beständiges Ergebnis einer jeweils einzel-
nen & einmaligen Produktionstransaktion, kurzum: ein Transaktionsergebnis.
• Eine Dienstleistung ist ein per se intangibler & immaterieller, substanzloser & flüchtiger, jeweils einzelner &
einmaliger Vorgang ist, in dessen Verlauf der Zustand eines von einem abrufenden Dienstkonsumenten eigens
zu diesem Zweck übergebenen Dienstobjekts gezielt & qualifiziert geändert wird, kurzum: ein Transaktionsab-
lauf.
Die seit 1969 „verfestigte Lehrmeinung“ ist eine fehlgehende & irreführende Meinung, jedoch kein fundiertes &
belastbares Wissen wie das folgende:
• Sachgüter in Gestalt von Gebrauchsgegenständen oder Verbrauchsgütern werden jeweils neu hervorgebracht
(= produziert). Sie sind jeweils tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig.
• Dienstleistungen (= Dienst/Service-Erbringungen) werden nicht „bereitgestellt“, da sie per se intangibel & im-
materiell, substanzlos & flüchtig sind. Sie werden jeweils von Grund auf neu ausgeführt, indem der Zustand eines
von einem autorisierten Dienstkonsumenten bei einem expliziten Dienstabruf übergebenen Dienstobjekts voll-
ständig & abschließend geändert wird gemäß seinen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen.
Es ist anzunehmen, dass Gutenberg hiermit sein Erkenntnisob-
jekt eingrenzen, nicht aber bewusst den Herstellungsprozess
von Dienstleistungen verneinen wollte.
Gutenberg hat treffend & richtig erkannt, dass ein Produkt jeweils neu hergestellt (= produziert) wird, während das
für eine Dienstleistung völlig unmöglich ist:
• Im Verlauf einer jeweils einzelnen & einmaligen Produktionstransaktion (= Fertigungsdurchlauf) wird ein Pro-
duktexemplar eines bestimmten Typs von Gebrauchsgegenstand oder Verbrauchsgut neu hervorgebracht.
• Im Verlauf einer jeweils einzelnen & einmaligen Servuktionstransaktion (= Dienst/Service-Erbringung) wird der
Zustand eines bereits vorhandenen Dienst/Service-Objekts gezielt geändert.
Der Bereich der Dienstleistungen hat insbesondere im 19. und
20. Jahrhundert an Bedeutung gewonnen und stellt mittler-
weile einen Hauptbereich unserer Volkswirtschaft dar.
Auch & insbesondere in etablierten Industrieländern werden 60 bis 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) er-
wirtschaftet durch Erbringen & Fakturieren sehr großer Mengen von jeweils einzelnen & einmaligen Diensten ver-
schiedener Kategorien & Typen. Somit sind diese Länder de facto schon seit langem Servistrieländer.
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Das im Januar 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch
(BGB) berücksichtigt außer dem Dienstvertrag, Werkvertrag
und Auftrag (einschließlich Geschäftsbesorgung) einige Son-
derformen (Makler, Verwahrung).
Ein Dienstvertrag gemäß BGB ist grundverschieden von einem qualifizierten & belastbaren Diensterbringungsver-
trag/kontrakt (= Service-Erbringungsvertrag/kontrakt) für einen erforderlichen Diensttyp (= Service-Typ), der
• präzise & prägnant identifiziert wurde an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienst/Service-
Identifikatoren) aus der Sicht & Wahrnehmung von autorisierten Dienst/Service-Konsumenten in Verantwor-
tungsbereichen von registrierten Dienst/Service-Kunden
• eindeutig & vollständig spezifiziert wurde auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Attribute (= 12 Standard-
Dienst/Service-Qualifikatoren) gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von autorisierten Dienst/Service-Kon-
sumenten.
Somit kann man für jeden Diensttyp (= Service-Typ) eindeutig & nachvollziehbar feststellen, ob einem autorisierten
Dienst/Service-Konsumenten ein von ihm explizit abgerufener, jeweils einzelner & einmaliger Dienst/Service eines
für ihn zur Erbringung beauftragten Dienst/Service-Typs verlässlich & spezifikationsgemäß erbracht wurde oder
nicht. Dafür ist der Zustand des von ihm beim Dienst/Service-Abruf übergebenen Dienst/Service-Objekts der allein-
zig valide & belastbare Bezug, denn dieser muss vollständig & abschließend geändert (worden) sein gemäß den
aktuellen Erfordernissen & Erwartungen dieses Dienst/Service-Konsumenten.
Ein Werkvertrag betrifft jeweils ein bestimmtes (Ge-)Werk bzw. ein einmaliges Werkergebnis, z.B. in Gestalt eines
Bauwerks oder einer Anlage, in Form eines Bauplans oder eines Gutachtens. Ein solcher Vertrag ist grundverschie-
den von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionsvertrag/kontrakt), mit dem ein Dienst/
Service-Kunde bei einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister/Service Provider einen präzise identifizierten & ein-
deutig spezifizierten Dienst/Service-Typ zur Erbringung beauftragt für von ihm autorisierte Dienst/Service-Konsu-
menten.
Ein Auftrag ist eine einmalige Aufforderung, ein bestimmtes Ergebnis zu bewerkstelligen. Ein Auftrag als solcher ist
grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionsvertrag/kontrakt) für ei-
nen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ, denn jedem von einem auftraggebenden
Dienst/ Service-Kunden autorisierten Dienst/Service-Konsumenten muss jeder von ihm explizit abgerufene, jeweils
einzelne & einmalige Dienst/Service verzugslos & verlässlich erbracht werden.
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Später kamen weitere hinzu (Reisevertrag im Mai 1979, Zah-
lungsdienste im Oktober 2009, Behandlungsvertrag im Februar
2013), ohne jedoch die bestehende Vielfalt des Alltags annä-
hernd abzudecken.
Ein Reisevertrag ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionskon-
trakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service-Kategorie
‚Reiseveranstaltungs-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Service-Er-
bringungsmodell (= Servuktionsmodell).
Ein Zahlungsdienst ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktions-
kontrakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service-Katego-
rie ‚Finanzmanagement-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Service-
Erbringungsmodell (= Servuktionsmodell).
Ein Behandlungsvertrag ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servukti-
onskontrakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service-Ka-
tegorie ‚Gesunderhaltungs-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Service-
Erbringungsmodell (= Servuktionsmodell).
Die Vielfalt von erforderlichen bzw. zur Erbringung angebotenen Dienst/Service-Typen wird auf einfache & eingän-
gige Weise abgedeckt & geordnet, indem sie jeweils an Hand von Dienst/Service-Objekttyp und Nutzeffekttyp zu-
sammengefasst werden zu Dienst/Service-Kategorien. Letztere werden den jeweiligen Servistrien zugeordnet, in
denen Servuzenten (= Service Provider/Dienstleister) zusammengefasst werden, die derartige Dienst/Service-Ty-
pen zur Erbringung anbieten.
Die universell anwendbare Methode für die präzise & prägnante Identifizierung von erbrachten bzw. erforderlichen
Dienst/Service-Typen und von den zugehörigen Dienst/Service-Kategorien beruht auf der konsistenten & kohären-
ten Dienst/Service-Terminologie, deren robuster & belastbarer Grundstein die allgemeingültige & vollständige, ein-
deutige & konsistente Definition des elementaren Grundbegriffs ‚Dienst (= Service)‘ ist.
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Bestimmte kaufmännische Dienstleistungen erhielten – im
gleichzeitig in Kraft getretenen – Handelsrecht eine Sonderstel-
lung (etwa Handelsvertreter, Kommissionär, Spediteur, Fracht-
geschäft oder Lagerhaltung).
Bei den so genannten „kaufmännischen Dienstleistungen“ geht es im Wesentlichen um den Dienst/Service-Typ ‚Pro-
duktbeschaffungs-Dienst/Service‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden
Merkmale (= 3 Dienst/Service-Identifikatoren):
1. Dienst/Service-Konsument: Produktinteressent
2. Dienst/Service-Objekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienst/Service-Konsumenten
3. Dienst/Service-spezifischer Nutzeffekt: für den Dienst/Service-Konsumenten wird die von ihm festgelegte An-
zahl an Produktexemplaren der von ihm ausgewählten Produkttypen ausgeliefert & ausgehändigt an denjenigen
Adressaten, den er vorgibt
Handelsvertreter und Kommissionäre sind
• entweder als Personen Dienst/Service-Akteure, die auf bestimmte Weise beitragen zur Erbringung von explizit
abgerufenen Diensten/Services des Typs ‚Produktbeschaffungs-Dienst/Service‘
• oder als Organisation(seinheit)en Dienstbeitragszubringer/Service Contribution Feeder, die im Auftrag von re-
chenschaftspflichtigen Dienstleistern/Service Providern Dienstbeiträge/Service Contributions bestimmter Typen
einspeisen, damit explizit abgerufene Produktbeschaffungs-Dienste/Services jeweils explizit an die abrufenden
Dienst/Service-Konsumenten erbracht werden.
Ein Spediteur ist ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider im Frachtgeschäft für den Dienst/Ser-
vice-Typ ‚Fracht/Güter-Beförderungs-Dienst/Service‘, der präzise identifiziert wird an Hand seiner 3 Dienst/Ser-
vice-Identifikatoren & eindeutig spezifiziert wird auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Qualifikatoren.
Bei der Lagerhaltung geht es um den Dienst/Service-Typ ‚Güteraufbewahrungs-Dienst/Service‘, der präzise & präg-
nant identifiziert wird an Hand seiner 3 Dienst/Service-Identifikatoren
1. Dienst/Service-Konsument: Besitzer von Sachgütern
2. Dienst/Service-Objekt: Hab & Gut des abrufenden Dienst/Service-Konsumenten
3. Dienst/Service-spezifischer Nutzeffekt: für den Dienst/Service-Konsumenten werden seine Sachgüter in dem
von ihm gewählten Lager so lange aufbewahrt, bis er sie von dort wieder abtransportieren lässt
Firma
servicEvolution
Themenbereich
Leitkonzept der Servicialisierung
Druckdatum
15.08.2022
Bearbeiter, Telefon-Nr.
Paul G. Huppertz
+49-1520-9 84 59 62
Thema/Gegenstand
Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
Ablage
Servicialisierung
Diskussionspapiere
Dokumentautor
Paul G. Huppertz
Dokumentname
Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00
Dokumentdatum
15.08.2022
Dokumentseite
30 von 258
Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com
Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Abgrenzungen
Bei Dienstleistungsunternehmen steht das Angebot der Dienst-
leistung im Vordergrund, auch wenn wie in der Gastronomie
gleichzeitig ein Warenverkauf stattfindet. Hierbei kommt es
nicht bloß auf den Verkauf von Speisen und Getränken an, son-
dern vor allem auf die hierauf bezogenen Dienstleistungen Zu-
bereitung, Servieren und Gastlichkeit. Deshalb kann die Erstel-
lung einer Dienstleistung mit materiellen Produkten verbunden
sein oder auch nicht.
Ein Dienstleistungsunternehmen, treffender geschrieben: ein Dienstleister bietet einen oder mehrere Diensttyp/en
zur Erbringung an, denn das ist dessen Existenzbegründung & Existenzberechtigung. Ein rechenschaftsfähiger
Dienstleister erstellt für die betreffenden Diensttypen jeweils konkrete & verbindliche Diensterbringungsangebote
in Form von eindeutigen & vollständigen Dienstspezifikationen für präzise & prägnant identifizierte Diensttypen.
In der Gastronomie, treffender geschrieben: bei den rechenschaftspflichtigen Betrieben & Firmen der Gastronomie-
branche geht es um Diensttypen der Dienstkategorie ‚Verpflegungsdienst‘, die jeweils präzise & prägnant identifi-
ziert werden an Hand ihrer 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren):
1. Dienstkonsument: Restaurantgast, hungriger bzw. durstiger Mensch
2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten
3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm bestellten Speisen und Getränke
jeweils frisch zubereitet und frisch eingeschenkt sowie an ihn serviert
Ein Gastronomiebetrieb ist also kein Produktverkäufer bzw. Lebensmittelhändler, denn er verkauft keine Lebens-
mittel, z.B. Kartoffel, Salatköpfe, Fleischstücke, oder Getränke, z.B. Bier, Wein, Limonade, sondern er verwendet sie
jeweils, um große Mengen von explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Diensten des Typs ‚Verpfle-
gungsdienst‘ zu erbringen. Sobald ein Kellner (= Dienstakteur) einem Restaurantgast (= autorisierter Dienstkonsu-
ment) die von ihm bestellten, für ihn frisch zubereiteten Speisen und die eingeschenkten Getränke serviert (= dienst-
spezifischer Nutzeffekt), hat der Dienstkonsument den explizit an ihn erbrachten, jeweils einzelnen & einmaligen
Verpflegungsdienst bereits simultan zu dessen Erbringung konsumiert, so dass er das Ergebnis dieser Diensterbrin-
gung verzehren kann, nämlich die für ihn zubereiteten Speisen & Getränke.
Lebensmittel und Getränke sind also dienstrelevante Elemente, die jeweils grundverschieden sind von einem ver-
zugslos & verlässlich erbrachten Verpflegungsdienst.
Das Zubereiten und Servieren von bestellten Speisen und Getränken sind dienstrelevante Tätigkeiten, die jeweils
grundverschieden sind von einem verzugslos & verlässlich erbrachten Verpflegungsdienst.
Eine Dienstleistung wird nicht erstellt wie ein Produktexemplar. Stattdessen wird einem autorisierten Dienstkonsu-
menten ein von ihm explizit abgerufener, jeweils einzelner & einmaliger Dienst eines bestimmten Typs erbracht.,
indem der Zustand des von ihm übergebenen Dienstobjekts gezielt & qualifiziert geändert wird gemäß seinen aktu-
ellen Erfordernissen & Erwartungen.
Firma
servicEvolution
Themenbereich
Leitkonzept der Servicialisierung
Druckdatum
15.08.2022
Bearbeiter, Telefon-Nr.
Paul G. Huppertz
+49-1520-9 84 59 62
Thema/Gegenstand
Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung
Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede
Ablage
Servicialisierung
Diskussionspapiere
Dokumentautor
Paul G. Huppertz
Dokumentname
Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00
Dokumentdatum
15.08.2022
Dokumentseite
31 von 258
Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com
Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur
Während ein Speiseeishersteller ein Produktionsunternehmen
ist, handelt es sich bei einem Eiscafé um ein Dienstleistungsun-
ternehmen.
Ein Speiseeishersteller ist ein haftungspflichtiger Produzent für Verbrauchsguttypen der Verbrauchsgutkategorie
‚Speiseeis‘. Hergestellte Mengen von Verbrauchsgütern dieses Typs verkauft der Produzent an Produktinteressen-
ten, z.B. an Dienstleister für den Diensttyp ‚Verpflegungsdienst‘, die die von ihnen bestellten und daraufhin an sie
gelieferten Teilmengen der Verbrauchsgüter übernehmen, um sie zu verwenden für ihre Ziele & Zwecke, z.B. für das
Erbringen von zahlreichen, explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Verpflegungsdiensten.
Ein haftungspflichtiger & haftungsfähiger Produzent bietet zum Kauf an
• entweder jeweils einzelne & einmalige Produktexemplare in Gestalt von Gebrauchsgegenständen eines Pro-
dukttyps, den er
o präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner wesensbestimmenden Funktion (= Produktidentifikator)
aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Produktbesitzern, wobei diese Funktion oft schon reflektiert
wird durch die Bezeichnung des Produkttyps, z.B. Wasserkocher, Kochtopf, Schraubendreher, Rasenmäher,
Metallsäge
o eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis von Beschaffenheits-, Ausstattungs- und Leistungsmerkma-
len (= Produktqualifikatoren) gemäß den Anforderungen & Vorstellungen von adressierten Produktbesitzern,
z.B. Werkstoff, Maße, Gewicht, Farbe, Leistungsabgabe
• oder große Mengen von Verbrauchsgütern eines bestimmten Typs, den er
o präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner wesensbestimmenden Funktion (= Produktidentifika-
tor), aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Verbrauchern, wobei diese Funktion oft schon reflek-
tiert wird durch die Bezeichnung des Verbrauchsguts, z.B. Lebensmittel, Getränk, Brennstoff
o eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis von Beschaffenheits-, Ausstattungs- & Leistungsmerkmalen
(= Produktqualifikatoren) gemäß den Anforderungen & Vorstellungen von adressierten Verbrauchern, z.B.
flüssig, fest, gasförmig, geschnitten, Inhaltsstoffe, Brennwert, o.ä.
Ein rechenschaftspflichtiger & rechenschaftsfähiger Servuzent (= Service Provider/Dienstleister) bietet einen erfor-
derlichen bzw. erwünschten Service/Dienst-Typ zur Erbringung an, den er
• präzise & prägnant identifiziert an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Service/Dienst-Identifi-
katoren) aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Service/Dienst-Konsumenten
• eindeutig & vollständig spezifiziert auf Basis der 12 Standard-Service/Dienst-Attribute (= 12 Standard-Service/
Dienst-Qualifikatoren) gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von adressierten Service/Dienst-Konsumen-
ten.
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  • 1. 2022 Paul G. Huppertz servicEvolution 15.08.2022 Dienstleistung versus Service Abgrenzungen & Unterschiede Leitkonzept der Servicialisierung Diskussionspapiere
  • 2. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 2 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Inhalt 01. Dienstleistung – Analysen & Zusammenfassung..................................................................................................................................................................................................................................................3 02. Dienstleistung – Wikipedia & Stichwort..................................................................................................................................................................................................................................................................7 03. Dienstleistung – Wirtschaftslexikon & Stichwort.............................................................................................................................................................................................................................................60 04. Dienstleistungswende – Digitalisierung & Transformierung ...................................................................................................................................................................................................................... 70 05. Dienstleistungen – Taskforce & Empfehlungen.................................................................................................................................................................................................................................................92 06. Dienstleistung – Alltagssprache und Bedeutungsgeschichte.......................................................................................................................................................................................................................98 07. Dienstleistung – Definition & Kundenintegration ......................................................................................................................................................................................................................................... 129 08. Dienstleistung – Begriff & Definitionsproblem............................................................................................................................................................................................................................................... 133 09. Dienstleistung - Begriffsabgrenzungen & Erscheinungsformen.............................................................................................................................................................................................................. 141 10. Dienstleistungen – Wirtschaftslexikon24 & Erklärungen.......................................................................................................................................................................................................................... 215 11. Dienstleistungserbringungsarten versus Dienstkategorien...................................................................................................................................................................................................................... 219 12. Dienstleistung – Begriff & Definition................................................................................................................................................................................................................................................................... 237 13. IT-Dienstleistung – Schlagwort & Aufklärung................................................................................................................................................................................................................................................. 238 14. Verbraucher – Produktbesitzer versus Service-Konsumenten................................................................................................................................................................................................................ 246 15. Servicialisierung – Leitkonzept & Konzeptpapiere....................................................................................................................................................................................................................................... 247 16. Service-Definition & Online-Seminarreihe ‚service@ducation‘............................................................................................................................................................................................................... 249 17. Service-Definition & Onsite-Seminarreihe ‚ServicEducation‘................................................................................................................................................................................................................... 254
  • 3. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 3 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com 01. Dienstleistung – Analysen & Zusammenfassung Aus den systematischen Analysen der in diesem Diskussionspapier referenzierten Artikel & Ausarbeitungen ergibt sich im Wesentlichen folgendes: • Das Wort ‚Dienstleistung‘ als sprachliche Einheit wird nicht unterschieden von der semantischen Einheit des Begriffs ‚Dienstleistung‘, der in solide fundierter Weise gebildet wird gemäß dem Tetraeder der Begriffstheorie und der dabei bezeichnet wird mit dem (Begriffs-)Wort ‚Dienstleistung‘. • Der Ausdruck ‚Dienstleistung‘ wird regelmäßig verkürzt auf Leistung mit dem Effekt, dass einerseits „Leistung als Tätigkeit“ und somit Leistungserstellung(sprozesse) sowie andererseits „Leistung als Ergebnis“ und somit Leistungsbündel betrachtet werden, jedoch keine Dienstkategorien mit den zugehörigen, präzise identifizierten Diensttypen. o Derweil ist jegliche Leistung (= ein bestimmtes Quantum an Energie bzw. Arbeit während einer bestimmten Zeitspanne) grundverschieden von einem einzelnen & einmaligen Dienst, der durch das Auf- & Einbringen von Leistung/en verschiedener Arten erbracht wurde an den abrufenden Dienstkonsumenten. o Das Stamm- & Basiswort ‚Dienst‘ wird einfach weggelassen, obwohl es jeweils das alleinzig relevante Ergebnis beschreibt, nämlich einen nach einem expliziten Dienstabruf eines autorisierten Dienstkonsumenten explizit an diesen vollständig & abschließend erbrachten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst eines bestimmten Diensttyps. • Der Ausdruck ‚Dienstleistung‘ wird häufig dargestellt als Gegensatz zu dem Ausdruck ‚Sachleistung‘. Dabei wird folgendes völlig verkannt bzw. durchgehend ignoriert: o Das Ergebnis einer „Sach-Leistung“ ist eine Sache und somit ein materielles Objekt in Gestalt eines fertiggestellten Sachgut/Produktexemplars (= Gebrauchsgegenstand) oder eines Verbrauchsguts eines präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Sachgut/Produkttyps aus einer bestimmten Sachgut/Produktkategorie. o Das Ergebnis einer „Dienst-Leistung“ ist ein einzelner Dienst und somit ein per se immaterielles Ergebnis. Dieses manifestiert sich jeweils darin, dass der Zustand eines von einem autorisierten Dienstkonsumenten bei einem expliziten Dienstabruf übergebenen Dienstobjekts vollständig & abschließend geändert wurde gemäß seinen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen. Das Wort ‚Diensterbringung (= Service-Erbringung)‘ (englisch ‚service rendering‘ und französisch ‚rendement de service‘) beschreibt den Ablauf einer durch einen Dienst/Service-Abruf eines Dienst/Service-Konsumenten ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion besser treffend als das Wort „Dienstleistung“. Insbesondere vermeidet das Wort ‚Diensterbringung‘ die fehlgehende Fixierung auf das Teilwort ‚Leistung‘. • Der Ausdruck ‚Dienstleistung‘ wird regelmäßig gleichgesetzt mit dem Ausdruck ‚Service‘. Derweil ist schon das Wort ‚Dienstleistung‘ grundverschieden von dem Wort ‚Service (= Dienst)‘. Demzufolge ist auch eindeutige & konsistente Definition des Begriffs ‚Service (= Dienst)‘ grundverschieden von den eindeutigen & konsistenten Definitionen der Begriffe ‚Serviceleistung (= Dienstleistung)‘, treffender geschrieben: ‚Service-Erbringung (= Dienst-Erbringung)‘. • Der Begriff ‚Dienst‘, der gemäß dem Tetraeder der Begriffstheorie bezeichnet wird mit dem Wort ‚Dienst‘, wird nicht eindeutig & konsistent definiert. Somit wird verkannt, dass gilt: „Dienst = Service = Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten“. o Daraus ergibt sich, dass ein Bündel von Nutzeffekten, das einem bestimmten Dienst/Service-Typ zugeschrieben ist, nach einem expliziten Dienst/Service-Abruf eines auto- risierten Dienst/Service-Konsumenten für diesen im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion von Grund auf neu be- werkstelligt werden muss an demjenigen Dienst/Service-Objekt, das er beim Dienst/Service-Abruf eigens zu diesem Zweck übergibt in die Dienst/Service-Erbringungsum- gebung (= Servuktionsumgebung = Service(land)scape) und somit in die Obhut & Verfügungsgewalt eines rechenschaftspflichtigen Dienstleisters/Service Providers. o Letzterer ist während (je)der jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion gesamthaftend für den Zustand des übergebenen Dienst/Service-Objekts, den er gezielt & qualifiziert ändern (lassen) muss gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen des abrufenden Dienst/ Service-Konsumenten. Nur wenn das vollständig & abschließend erfolgt ist, kann der abrufende Dienst/Service-Konsument die von ihm beabsichtigte Aktivität effizient ausführen und somit dienst/service-basierende Wert- schöpfung realisieren für seinen aktuellen Kontext privater oder beruflicher Art.
  • 4. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 4 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zwischen den allgemeingültigen & vollständigen, eindeutigen & konsistenten Definitionen für die beiden elementaren Grundbegriffe ‚Produkt (= Erzeugnis)‘ und ‚Dienst (= Service)‘ spannt sich der Bogen der Ausdrücke ‚Sachleistung‘, ‚Leistung/Kosten‘ und ‚Dienstleistung‘. Durch die Verkürzung und die Fixierung auf eingebrachte Leistungen werden die unauf- hebbaren & unüberbrückbaren Unterschiede zwischen fertiggestellten, jeweils einzelnen Sachgut/Produktexemplaren bestimmter Sachgut/Produkttypen und erbrachten, jeweils einzelnen Diensten/Services bestimmter Dienst/Service-Typen völlig verwischt. Produkt Sachleistung Leistung Dienstleistung Dienst Produktleistung ist einer der 3 generischen Produktqualifikatoren für einen Produkttyp, nämlich • Beschaffenheitsmerkmal/e • Ausstattungsmerkmal/e • Leistungsmerkmal/e Sachleistungen sind konkrete Produkte, die materieller Natur sind. Physik: Arbeit pro Zeitspanne Dienstleistungen bein- halten bestimmte Funktionen wie Bera- ten, Kontrollieren, Be- fördern, Bedienen und sie sind immaterieller Natur. Ein Dienst ist ein Bündel von Nutzeffekten, • das einem bestimmten Diensttyp zuge- schrieben ist. sei es im- oder explizit • das auf einen expliziten Dienstabruf ei- nes autorisierten Dienstkonsumenten explizit für ihn von Grund auf bewerkstel- ligt wird an dem von ihm eigens zu die- sem Zweck übergebenen Dienstobjekt. Frequenzverwaltung: Sendeleistung Rechnungswesen: Betriebsertrag Es gibt die Produktarten • Gebrauchsgegenstand • Verbrauchs/Konsumgut Es gibt die Sachgutar- ten • Investitionsgut • Vorleistungsgut • Gebrauchsgut • Verbrauchsgut Leistungsarten gemäß Sozialge- setzbuch (SGB) • Dienstleistungen • Sachleistungen • Geldleistungen Dienstleistungsarten sind • personenbezogene Dienstleistungen • sachbezogene Dienstleistungen • originäre Dienst- leistungen • produktbeglei- tende Dienstleis- tungen Auf Basis von Dienstobjekttyp (= Service-Ob- jekttyp) & Nutzeffekttyp werden in Dienst- Kategorien (= Service-Kategorien) zusam- mengefasst die jeweils präzise & prägnant identifizierten • personenbezogenen Dienst/Service-Ty- pen • produkt(exemplar)bezogenen Dienst/ Service-Typen • anspruchsbezogenen Dienst/Service-Ty- pen • informationsbezogenen Dienst/Service- Typen Leistungsarten (= Kostenarten) werden in der Kosten- & Leis- tungsrechnung unterschieden nach Art der verbrauchten Pro- duktionsfaktoren • Personalkosten • Betriebsmittelkosten • Werkstoffkosten • Kapitalkosten nach Funktionsbereich • Beschaffungskosten • Lagerhaltungskosten • Fertigungskosten • Verwaltungskosten • Vertriebskosten
  • 5. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 5 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com • Wagniskosten nach Art der Verrechnung auf Produkte • Einzelkosten • Gemeinkosten Ein Produktexemplar (= Erzeugnis) ist per se • tangibel, anfassbar, manipulierbar • materiell, aus Komponenten/Rohstoffen • substanzhaltig, physisch & logisch • beständig, haltbar, dauerhaft • bestellbar & lieferbar • vorproduzierbar & prüfbar • lagerbar & transportierbar • verkaufbar & kaufbar • übergebbar & übernehmbar • inventarisierbar & bilanzierbar • besitzbar & verlierbar • betätigbar & benutzbar • pflegbar & wartbar • reparierbar & zerstörbar • rückgebbar & rücknehmbar Sachleistungen • sind lagerbar • sind materiell • werden in der Re- gel durch Integra- tion interner Fakto- ren erstellt • können käuflich er- worben werden • werden meist ex- klusiv benutzt Um Dienstleistungen besser eingrenzen zu können, wurden die so genannten IHIP-Krite- rien aufgestellt: • Intangibilität: Ser- vice sind nicht greifbar, so dass ein Kunde die Qua- lität nicht im vo- raus bewerten kann • Heterogenität: Ser- vice sind hetero- gen, sprich der Kunde spezifiziert den erwünschten Service. • Untrennbarkeit: Die „Produktion“ und der „Konsum finden simultan statt. • Nichtlagerbarkeit: Service sind nicht lagerbar bzw. ver- derblich Ein Dienst (= Service) ist per se • intangibel, unberührbar, unmanipulierbar • immateriell, keine Bestandteile/Rohstoffe • substanzlos, physisch & logisch • flüchtig, vorübergehend, vergänglich • abrufbar & erbringbar • nicht vorab erbringbar & nicht prüfbar • nicht lagerbar & nicht transportierbar • nicht verkaufbar & nicht kaufbar • nicht übergebbar & nicht übernehmbar • nicht inventarisierbar & nicht bilanzierbar • nicht besitzbar & nicht verlierbar • nicht betätigbar & nicht benutzbar • nicht pflegbar & nicht wartbar • nicht reparierbar & nicht zerstörbar • nicht rückgebbar & nicht rücknehmbar. s. Artikel ‚7 Important Characteristics of Services‘
  • 6. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 6 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Produkt Sachleistung Leistung Dienstleistung Dienst Der Begriff ‚Produkt‘ ist allgemeingültig & vollständig, eindeutig & konsistent definiert: „Ein Produkt (= Erzeugnis) ist ein Bündel von wiederholt ausführbaren & beständigen Funktionen.“ Ein Sachgut (= Real- gut) ist ein Wirt- schaftsgut, das als Er- gebnis des Produkti- onsprozesses auf dem Markt angeboten wird. Bei einer Dienstleis- tung • muss ein externer Faktor integriert werden • muss das Uno- actu-Prinzip einge- halten werden Der Begriff ‚Dienst‘ ist allgemeingültig & vollständig, eindeutig & konsistent definiert: „Ein Dienst (= Service) ist ein Bündel von ein- malig konsumierbaren & flüchtigen Nutzef- fekten.“ Das Wort ‚Produkt‘ ist abgeleitet • auf der ersten Ebene von dem lateini- schen Substantiv ‚productum‘ – ‚Erzeug- nis, Ware, Handelsgut‘ • auf der zweiten Ebene von dem lateini- schen Partizip ‚productum‘ – ‚das Her- vorgebrachte‘ • auf der dritten Ebene von dem lateini- schen Verb ‚producere‘ – ‚hervorbrin- gen‘ Das Stichwort ‚Sache‘ steht für • das Abstraktum ‚Sache‘ • den Rechtsbegriff ‚Sache‘ • das Wort ‚Gegen- stand‘ Das Kompositum Dienstleistung setzt sich zusammen aus den beiden eigenstän- digen Teilwörtern ‚Dienst‘ und ‚Leistung‘. Das Wort ‚Dienst‘ ist ein Synonym für das Wort ‚Service‘, das abgeleitet ist • auf der ersten Ebene von dem lateinischen Substantiv ‚servitium‘ – Sklavenschaft, (Sklaven-)Dienst‘ • auf der zweiten Ebene von dem lateini- schen Substantiv ‚servus‘ – ‚Sklave, Diener, Knecht‘ • auf der dritten Ebene von dem lateini- schen Verb ‚servire‘ – ‚(be)dienen, Sklave sein‘
  • 7. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 7 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com 02. Dienstleistung – Wikipedia & Stichwort In der folgenden Tabelle wird der Wikipedia-Artikel zu dem Stichwort ‚Dienstleistung‘, Stand August 2021, analysiert & aufgearbeitet. Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Dienstleistung (englisch service, französisch service) ist ein im- materielles Gut, das entsteht, wenn ein Wirtschaftssubjekt für ein anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausübt. Das Substantiv 'service' in der französischen und der englischen Sprache ist abgeleitet • auf der ersten Ebene aus dem lateinischen Substantiv 'servitium' - 'Sklaverei, (Sklaven-)Dienst, Sklavenschaft', das ein Synonym ist für die seit dem 8. Jahrhundert in der deutschen Sprache nachgewiesenen Substantive mit- telhochdeutsch ‚dienest‘ und althochdeutsch ‚dionöst‘ sowie angelsächsisch ‚thionost‘ (1 S. 199) • auf der zweiten Ebene aus dem lateinischen Substantiv ‚servus‘ – ‚Sklave, Diener, Knecht, Leibeigener‘, das ein Synonym ist für das althochdeutsche Substantiv ‚dio‘ – ‚Knecht‘ • auf der dritten Ebene aus dem lateinischen Verb ‚servire‘ – ‚(be)dienen, Sklave sein‘, das ein Synonym ist für das althochdeutsche Verb ‚dionôn‘, gekürzt aus ‚diuwinôn‘. Demzufolge ist das Wort ‚Dienstleistung‘ grundverschieden von dem Wort ‚Dienst‘. • Aus der sprachgeschichtlich nachweisbaren Herkunft und der ureigenen, überlieferten Bedeutung des angeführ- ten Worts ‚Service‘ gibt es keinerlei validen Anhaltspunkt für dessen Gleichsetzung mit dem Wort ‚Dienstleis- tung‘. Die Verwendung des Worts ‚Dienstleistung‘ als Synonym für das Wort ‚service / Service‘ ist also unbegrün- det und fehlgehend, willkürlich und irreführend. • Da die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienstleistung‘ die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs ‚Dienstleistung‘ ist und da die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienst‘ die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs ‚Dienst‘, wird erkennbar, dass auch der fundiert definierte Begriff ‚Dienstleistung‘ grundverschieden ist von dem fundiert definierten Begriff ‚Dienst‘. Eine Dienstleistung ist keinerlei Gut im Sinne von • Besitz, der jemandem zur Verfügung steht, denn man kann sie nicht besitzen und sie kann auch niemandem zur Verfügung gestellt werden, da sie per se intangibel & flüchtig ist • Mittel, das der Bedürfnisbefriedigung dient, denn sie ist kein Mittel, sondern eine jeweils einzelne & einmalige Transaktion, die ein autorisierter Dienstkonsument auslöst durch einen expliziten Abruf eines einzelnen Diens- tes eines bestimmten Diensttyps und durch die gleichzeitige Übergabe seines aktuellen Dienstobjekts.
  • 8. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 8 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Eine Dienstleistung entsteht nicht wie z.B. ein Produktexemplar bei dessen Herstellung, denn durch eine Dienst- leistung wird nichts neu hervorgebracht (= produziert), also auch dann nicht, „wenn ein Wirtschaftssubjekt für ein anderes eine entgeltliche Tätigkeit ausführt“. Zudem • ist das „Ausführen einer Tätigkeit“ als solches keine Dienstleistung, und zwar unabhängig davon, ob diese Tä- tigkeit entgeltlich ist oder nicht • ist ein „Wirtschaftssubjekt“ per se kein Dienstleister. Dienstleister (= Service Provider) sind nur diejenigen Or- ganisation(seinheit)en, die einen oder mehrere, jeweils präzise identifizierte & eindeutig spezifizierte Dienst- typen (= Service-Typen) zur Erbringung anbieten. Statt dessen wird ein einzelner Dienst geleistet (= Service geleistet), treffender geschrieben: wird ein einzelner Dienst (= Service) erst dann erbracht, wenn … … ein von einem auftraggebenden Dienst/Service-Kunden autorisierter Dienst/Service-Konsument … … an einem von ihm ausgewählten Dienst/Service-Erbringungspunkt … … einen einzelnen Dienst/Service eines bestimmten Dienst/Service-Typs explizit abruft … … und dabei sein aktuelles Dienst/Service-Objekt übergibt … … in die Dienst/Service-Erbringungsumgebung eines rechenschaftspflichtigen Dienstleisters/Service Providers, … … damit dieser im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion … … bei Einhaltung des Uno-actu-Prinzips … … den Zustand dieses Dienst/Service-Objekts gezielt & qualifiziert ändern lässt … … gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen dieses abrufenden Dienst/Service-Konsumenten. So wird z.B. jemandem, der einen frankierten & adressierten Brief (= Dienst/Service-Objekt) einwirft (= Dienst/Ser- vice-Abruf) in einen Briefkasten (= Dienst/Service-Erbringungspunkt), daraufhin ein einzelner Briefzustellungs- Dienst/Service erbracht, indem dieser Brief im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion zugestellt wird in den Briefkasten desjenigen Adressaten, den er vorgibt (= dienst/ser- vice-spezifischer Nutzeffekt). Der Absender des Briefs ist dann sowohl ein auftraggebender Dienst/Service-Kunde, da bzw. wenn er den Brief frankiert hat (= Vorkasse für diesen Briefzustellungs-Dienst/Service), als auch autorisierter Dienst/Service-Konsument, da er den Brief einwirft (= Dienst/Service-Abruf).
  • 9. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 9 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Etymologie Das Kompositum Dienstleistung setzt sich aus „Dienst“ und „Leistung“ zusammen. Das Kompositum ‚Dienstleistung‘ ist zusammengesetzt aus dem Wort ‚Dienst‘ und dem Wort ‚Leistung‘: • Die sprachliche Einheit des Worts ‚Dienst (= Service)‘ ist die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs ‚Dienst (= Service)‘. Die nachvollziehbar hergeleitete & plausibel erklärte, allgemeingültige & vollständige, ein- deutige & konsistente Definition für den Begriff ‚Dienst (= Service)‘ lautet: „Ein Dienst (= Service) ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten.“ o Ein solches Bündel von Nutzeffekten ist einem bestimmten Diensttyp (= Service-Typ) zugeschrieben, sei es implizit oder explizit. o Ein solches Bündel von Nutzeffekten wird für einen autorisierten Dienstkonsumenten (= Service-Konsumen- ten) auf seinen expliziten Dienstabruf (= Service-Abruf) hin im Verlauf der dadurch ausgelösten, jeweils ein- zelnen & einmaligen Diensttransaktion (= Service-Transaktion) von Grund auf neu bewerkstelligt an demje- nigen Dienstobjekt (= Service-Objekt), das er bei diesem Abruf eigens zu diesem Zweck übergibt in die Dienst- erbringungsumgebung (= Service-Erbringungsumgebung) und somit in die Obhut & Verfügungsgewalt eines rechenschaftspflichtigen Dienstleisters (= Service Providers). • Die sprachliche Einheit des Worts ‚Leistung‘ ist die Bezeichnung für die semantische Einheit des Begriffs ‚Leis- tung‘, der definiert ist als Quotient aus Arbeit und Zeit. Eine Leistung ist also ein bestimmtes Quantum an Arbeit, das während einer bestimmten Zeitspanne aufgebracht wird. • Jegliche Leistung, die auf- & eingebracht wird, um einen explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst (= Service) eines bestimmten Typs an den abrufenden Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten) zu erbringen, ist grundverschieden von dem erbrachten Dienst (= Service).
  • 10. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 10 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Dienst (aus althochdeutsch dionöst ‚Dienstleistung‘, abgeleitet aus dio ‚Knecht‘ (1)). ist die Tätigkeit eines Rechtssubjekts im Auftrag eines anderen, Leistung sind alle sachzielorientierten Handlungen eines Wirtschaftssubjekts und ihr Ergebnis. Aus der Kombination beider liegt eine Dienstleistung vor, wenn ein Wirtschaftssubjekt eine am eigenen Betriebszweck orientierte entgeltliche Tätigkeit für andere übernimmt. Das althochdeutsche Wort ‚dionöst‘ bedeutet nicht ‚Dienstleistung‘, sondern ‚Dienst‘ gemäß (2 S. 199), abgeleitet aus mittelhochdeutsch ‚dien(e)st‘, althochdeutsch ‚dionöst‘, angelsächsisch ‚thionost‘. Eine Tätigkeit als solche ist generell keine Dienstleistung. also auch nicht eine Tätigkeit eines Rechtssubjekts im Auftrag eines anderen, selbst dann nicht, wenn sie zur Erbringung eines abgerufenen Dienstes beiträgt. Leistungen, die deklariert werden als „sachzielorientierte Handlungen eines Wirtschaftssubjekts“ sind in jedem Fall und Kontext grundverschieden von den Ergebnissen derartiger Handlungen. Derweil ist eine Dienstleistung kein Sachziel und ein erbrachter Dienst auch nicht, denn sie sind keine Sachen, keine Sachgutexemplare. Diese Erklärungen zur Herkunft & Bedeutung des Stichworts ‚Dienstleistung‘ sind falsch, fehlgehend & irreführend. Somit sind sie völlig ungeeignet für die fundierte Erfassung & Erklärung des Begriffs ‚Dienstleistung‘. Ein Dienst nützt primär nicht dem eigenen Interesse, sondern dem des Dienstherrn; der Dienst kann Rudolph Bauer (3) frei- willig oder aus einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflich- tung erfolgen. Ein Dienst (= Service) als solcher nützt keinem Interesse, da er per se intangibel & immateriell, substanzlos & flüch- tig ist. Anders geschrieben: Bei einem Dienst/Service an sich ist nichts vorhanden, was irgendjemandem irgendwie nützen könnte. Derweil ist einem erforderlichen bzw. zur Erbringung angebotenen Dienst/Service-Typ ein bestimmtes Bündel von Nutzeffekten zugeschrieben, das diesen ausmacht aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten bzw. autorisier- ten Dienst/Service-Konsumenten. Dieses Bündel von Nutzeffekten muss ein dafür rechenschaftspflichtiger Dienst- leister/Service Provider nach einem Dienst/Service-Abruf eines autorisierten Dienst/Service-Konsumenten im Ver- lauf der dadurch ausgelösten, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service-Transaktion von Grund auf neu be- werkstelligen lassen an demjenigen Dienst/Service-Objekt, das dieser Dienst/Service-Konsument beim Dienst/Ser- vice-Abruf eigens zu diesem Zweck übergibt in die Dienst/Service-Erbringungsumgebung (= Servuktionsumgebung) und somit in die Obhut & Verfügungsgewalt dieses Dienstleisters/Service Providers. Ein so genannter „Dienstherr“ ist de facto ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider, der einen oder mehrere Dienst/Service-Typ/en zur Erbringung anbietet. Dienst/Service-Kunden, die die gleichnamige Haupt- rolle aus dem allgemeingültigen Dienst/Service-Erbringungsmodell (= Servuktionsmodell) jeweils konkret beset- zen, beauftragen bei Bedarf einen solchen Dienst/Service-Typ zur Erbringung für von ihnen jeweils autorisierte Dienst/Service-Konsumenten. Beim Abschluss eines solchen Dienst/Service-Erbringungskontrakts erweist sich, ob ein auftraggebender Dienst/Service-Kunde das aus privaten bzw. geschäftlichen Gründen tut oder zwecks Erfüllung gesetzlicher Verpflichtungen.
  • 11. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 11 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Freiwillig erweist jemand einem Anderen einen Dienst, mög- licherweise unentgeltlich (Gefälligkeit). Wie die Bezeichnung „Gefälligkeit“ und die Erläuterung derselben verdeutlichen, ist derjenige, der jemandem eine Gefälligkeit kein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider, denn dieser • bietet einen oder mehrere Dienst/Service-Typ/en zur Erbringung an, z.B. in seinem Dienst/Service-Katalog • wird beauftragt von vielen unterschiedlichen Dienst/Service-Kunden, die jeweils einen bestimmten Dienst/Ser- vice-Typ zur Erbringung beauftragen für von ihnen autorisierte Dienst/Service-Konsumenten • muss sich für jeden Dienst/Service-Typ. den er zur Erbringung anbietet, bewähren im tagtäglichen Dienst/Ser- vice-Triathlon, indem er jedem von einem auftraggebenden Dienst/Service-Kunden autorisierten Dienst/Ser- vice-Konsumenten jeden von ihm abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service eines für ihn be- auftragen Dienst/Service-Typs verzugslos & verlässlich, sicher & geschützt sowie vollständig & abschließend er- bringen lässt. Anders geschrieben: Wenn jemand einem Anderen eine Gefälligkeit erweist, erbringt er ihm keinen Dienst/Service, denn dann sind die 3 konstitutiven Hauptrollen aus dem allgemeingültigen Dienst/Service-Erbringungsmodell (= Servuktionsmodell) nicht adäquat besetzt: • Dienst/Service-Konsument, der bei Bedarf jeweils einen einzelnen Dienst/Service eines bestimmten Typs abruft und dabei sein aktuelles Dienst/Service-Objekt übergibt die betreffende Dienst/Service-Erbringungsumgebung • Dienst/Service-Kunde, der bei einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister/Service Provider einen bestimmten Dienst/Service-Typ zur Erbringung beauftragt für von ihm autorisierte Dienst/Service-Konsumenten • Dienstleister/Service Provider, der einen Dienst/Service-Typ zur Erbringung anbietet und der zusagt, jedem von einem auftraggebenden Dienst/Service-Kunden autorisierten Dienst/Service-Konsumenten jeden von ihm expli- zit abgerufenen Dienst/Service eines für ihn beauftragten Dienst/Service-Typs erbringen zu lassen (= Servukti- onsversprechen). Beispiel: Wenn jemand einem anderen gefälligerweise bei einem Umzug hilft, wird er dadurch nicht zu einem Um- zugsspediteur und somit nicht zu einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister/Service Provider für den Dienst/Ser- vice-Typ ‚Umzugs-Dienst/Service‘.
  • 12. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 12 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Eine entgeltliche Dienstpflicht ergibt sich für Diener oder Staatsdiener im Staatsdienst. Ein (Staats-)Diener, auch ‚(Staats-)Bediensteter‘ oder ‚Dienst/Service-Akteur‘, • ist ein Mitarbeiter eines rechenschaftspflichtigen (öffentlichen) Dienstleister/Service Providers, der mit ihm ei- nen Arbeitsvertrag geschlossen hat und der ihn bezahlt • trägt dazu bei, meist gemeinsam mit anderen seinesgleichen, dass autorisierten Dienst/Service-Konsumenten die von ihnen jeweils explizit abgerufenen Dienste/Services eines bestimmten Typs verzugslos & verlässlich er- bracht werden • ist nicht rechenschaftspflichtig dafür, dass die Dienst/Service-Erbringung vorbereitet & ausgeführt wird. Der so genannte „Staatsdienst“, auch „Öffentlicher Dienst“, umfasst zahlreiche Institutionen & Organisationen, Äm- ter & Anstalten, die als öffentliche Dienstleister/Service Provider jeweils rechenschaftspflichtig sind für die Erbrin- gung von Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚Bürgerunterstützungs-Dienst/Service‘, so dass Bür- gerInnen in deren Zuständigkeitsbereichen jeweils autorisierte Dienst/Service-KonsumentInnen sind. Weitere Dienstarten sind Messdiener oder der Militärdienst. Ein Messdiener ist keine Dienst/Service-Art, sondern ein Dienst/Service-Akteur, der beiträgt zur Erbringung von Diensten/Services in Form von Ritualen religiöser Arten. Der Militärdienst ist keine Dienst/Service-Art, sondern eine Verpflichtung zur Erbringung von Diensten/Services, die dazu beitragen, die militärische Sicherheit & Souveränität eines Staates und seiner Bürger zu erhalten oder wieder- herzustellen. Die griechische Antike verband das Dienen (altgriechisch: διαχονεω diakonéo; hieraus Diakonie) mit der Tätigkeit an einer Person. Bei der Diakonie geht es um Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Oberkategorie 'personenbezogener Dienst/ Service' und bei dieser um eine spezielle Unterkategorie.
  • 13. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 13 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Der im englischsprachigen Bereich und im deutschsprachigen Raum als Anglizismus verwendete Begriff „Service“ geht auf lateinisch servitium für kostenlosen Sklavendienst zurück. Al- lerdings beschränkt sich im deutschsprachigen Raum der Ser- vice auf produktbegleitende Dienstleistungen von Konsum- und Investitionsgüterherstellern. etwa dem Lieferservice, und kann keinesfalls mit dem Dienstleistungsbegriff gleichgestellt werden. Das Wort ‚Service‘, das abgeleitet ist von lateinisch ‚servitium‘ – ‚Sklaverei, (Sklaven-)Dienst, Sklavenschaft‘, ist ein Synonym für das Wort ‚Dienst‘. Das Wort ‚Service (= Dienst)‘ ist die Bezeichnung für den Begriff ‚Service (= Dienst)‘, dessen allgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition lautet: „Ein Service (= Dienst) ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten.“ In der Sklavenhaltergesellschaft der Römer in der Antike war ein Sklave, lateinisch ‚servus‘, das Eigentum (= Leibei- gener) des jeweiligen Hausherrn. Als solche waren sie Service/Dienst-Akteure, die dazu beitragen mussten, abge- rufene Services/Dienste verschiedener Typen zu erbringen, z.B. der Service/Dienst-Typen • Verpflegungs-Service/Dienst • Reinigungs-Service/Dienst für verschiedene Kategorien von Produkttypen und Anlagentypen • Personenbeförderungs-Service/Dienst • Güterbeförderungs-Service/Dienst Für die Erbringung von abgerufenen Services/Diensten eines bestimmten Typs ist es nachrangig, ob es kostenlos oder gegen Entgelt erfolgt. Jedem autorisierten Service/Dienst-Konsumenten muss ein vom ihm abgerufener, je- weils einzelner & einmaliger Service/Dienst verzugslos & verlässlich, sicher & geschützt sowie vollständig & abschlie- ßend erbracht werden. Nur dann kann er die von ihm beabsichtigte Aktivität ausführen, was sein Motiv war, einen Service/Dienst dieses Typs abzurufen. Bei so genannten „produktbegleitenden Dienstleistungen“ geht es um Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Ka- tegorie ‚produkt(exemplar)bezogener Dienst/Service‘, z.B. um die Dienst/Service-Typen • Produktinstallierungs-Dienst/Service • Produktwartungs-Dienst/Service • Produktreparierungs-Dienst/Service Der fundiert definierte Begriff ‚Service (= Dienst)‘ ist grundverschieden von dem fundiert definierten Begriff ‚Ser- viceleistung (= Dienstleistung)‘. Letztere umfasst eine jeweils einzelne & einmalige Transaktion, in deren Verlauf ein rechenschaftspflichtiger Service Provider/Dienstleister einem autorisierten Service/Dienst-Konsumenten einen von ihm abgerufenen Service/Dienst erbringen lässt, indem er den Zustand des von ihm beim Service/Dienst-Abruf übergebenen Service/Dienst-Objekts gezielt & qualifiziert ändern lässt gemäß dessen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen.
  • 14. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 14 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Allgemeines Zu den Wirtschaftssubjekten gehören Unternehmen, der Staat mit seinen Untergliederungen (öffentliche Verwaltung, Staats- unternehmen, Kommunalunternehmen) und Privathaushalte. Derweil sind die Mitarbeiter von Unternehmen, Organisationen & Institutionen sowie die Mitglieder von Privathaus- halten auch Wirtschaftssubjekte, und zwar wechselweise • Produktinteressenten bzw. -kunden, die Produktexemplare bestimmter Produkttypen bestellen & erhalten • Produkteigentümer bzw. -besitzer, die Produktexemplare benutzen, indem sie bei Bedarf deren Funktion/en betätigen, die Produktexemplare daraufhin jeweils ausführen • Dienst/Service-Kunden, die bestimmte Dienst/Service-Typen zur Erbringung beauftragen für von ihnen autori- sierten Dienst/Service-Konsumenten • Dienst/Service-Konsumenten, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste/Services der für sie beauftragten Typen abrufen, um aktuell anstehende Aktivitäten effizient auszuführen Unternehmen, die ausschließlich Dienstleistungen erbringen, heißen Dienstleistungsunternehmen (beispielsweise Kreditin- stitute, Versicherungswirtschaft, Handelsunternehmen, Ver- kehrsbetriebe, Gastronomie, Notare, Friseure), die übrigen sind Sachleistungsunternehmen (Urproduktion, Automobilher- steller, Bauwirtschaft, Anlagenbau, Maschinenbau). Dienstleistungsunternehmen (= Dienstleister/Service Provider) sind jeweils rechenschaftspflichtig für die verläss- liche & spezifikationsgemäße Erbringung von einzelnen Diensten/Services bestimmter Dienst/Service-Typen: • Kreditinstitute für den Dienst/Service-Typ ‚Kreditfinanzierungs-Dienst/Service‘ • Versicherungsfirmen für Dienst/Service-Typen der Kategorie ‚Versicherungs-Dienst/Service‘ • Handelsunternehmen für den Dienst/Service-Typ ‚Produktbeschaffungs-Dienst/Service‘ • Verkehrsbetriebe für Dienst/Service-Typen der Kategorie ‚Personenbeförderungs-Dienst/Service‘ • Gastronomie für den Dienst/Service-Typ ‚Verpflegungs-Dienst/Service‘ • Notare für den Dienst/Service-Typ ‚Urkundenbeglaubigungs-Dienst/Service‘ • Friseure für den Dienst/Service-Typ ‚Frisier-Dienst/Service‘. Sachleistungsunternehmen (= Sachguthersteller/Produzenten) sind jeweils haftungspflichtig für die verlässliche & spezifikationsgemäße Herstellung von einzelnen Sachgut/Produktexemplaren bestimmter Sachgut/Produkttypen: • Automobilhersteller für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Automobil‘ • Baufirmen für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Gebäude‘ • Maschinenbauer für Sachgut/Produkttypen der Sachgut/Produktkategorie ‚Maschine‘
  • 15. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 15 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Die öffentliche Verwaltung und öffentliche Unternehmen er- bringen ebenfalls im Rahmen der Daseinsvorsorge ausschließ- lich Dienstleistungen. Organisationen & Institutionen der so genannten „Öffentlichen Verwaltung (ÖV)“ und öffentliche Unternehmen sind rechenschaftspflichtige Dienstleister/Service Provider für Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚Bür- gerunterstützungs-Dienst/Service‘. Dabei sind BürgerInnen jeweils autorisierte Dienst/Service-KonsumentInnen, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste/Services der betreffenden Typen abrufen, um ihr Dasein im Rahmen der staatlichen bzw. gesellschaftlichen Gegebenheiten zu organisieren. Die Phrase „Dienstleistungen erbringen“ ist in sich redundant, denn eine Dienstleistung (= Dienst/Service-Erbrin- gung) ist bereits eine abgeschlossene Erbringung eines von einem Dienst/Service-Konsumenten explizit abgerufe- nen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienstes/Service des von ihm abgerufenen Typs an diesen Dienst/Service-Kon- sumenten. Diese Redundanz wird deutlich, wenn man schreibt ‚Dienst/Serviceleistungen leisten‘ oder ‚Dienst/Ser- vice-Erbringungen erbringen‘. Dieser elementare & erfolgskritische Unterschied wird offensichtlich nicht wahrge- nommen & nicht verstanden aus den folgenden Gründen: • Die allgemeingültige & vollständige, eindeutige & konsistente Definition für den Begriff ‚Dienst/Service‘ ist un- bekannt und wird demzufolge nicht angewendet. • Die unausweichlichen & unabänderlichen Dienst/Service-Charakteristika, im Wesentlichen Intangibilität & Im- materialität, Substanzlosigkeit & Flüchtigkeit, sind unbekannt und werden demzufolge durchgängig ignoriert bzw. nicht adäquat berücksichtigt.
  • 16. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 16 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Die Produktionstätigkeit öffentlicher Haushalte besteht darin, Sachgüter und Dienstleistungen zu erwerben und hieraus un- ter Einsatz eigener Produktionsfaktoren öffentliche Dienstleis- tungen zu erbringen. So genannte „Öffentliche Haushalte“ produzieren nichts, denn sie sind keine Produzenten (= Sachguthersteller), die (sehr) große Mengen von Produktexemplaren (= Sachgutexemplaren) bestimmter Produkttypen (= Sachgutty- pen) herstellen und zwischenlagern, um sie in weiteren Schritten zu verteilen & zu verkaufen. Öffentliche Haus- halte sind öffentliche Dienstleister/Service Provider, die jeweils rechenschaftspflichtig sind für die Erbringung von bestimmten Dienst/Service-Typen der Dienst/Service-Kategorie ‚Bürgerunterstützungs-Dienst/Service‘, z.B. • Einwohnerregistrierungs-Dienst/Service • Grundbuchverwaltungs-Dienst/Service • Kfz-Zulassungs-Dienst/Service • Wasserversorgungs-Dienst/Service • Müllentsorgungs-Dienst/Service. Offensichtlich ist völlig unbekannt bzw. wird durchgängig ignoriert, was dieser bahnbrechende & wegweisende Leit- satz erfasst & reflektiert: „Production, c’est faire des choses. Servuction, c’est rendre des services.“ „Production is making goods. Servuction is rendering services.“ „Produktion ist Sachgüter fertigen. Servuktion ist Services erbringen.“ [Pierre Eiglier & Eric Langeard, Institut d’Administration des Entreprises (IAE) (4)] Dieser Leitsatz verdeutlicht: • Voraussetzungen & Randbedingungen • Standorte & Umgebungen • Rollen & Rechenschaftspflichten • Auftraggeber & Auftragnehmer • Auslöser & Adressaten • Objekte & Zielzustände • Anforderungen & Angebote • Vereinbarungen & Verträge • Modelle & Methoden • Maßnahmen & Mittel
  • 17. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 17 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com • Aufgaben & Aktivitäten • Abläufe & Ergebnisse der Sachgutfertigung sind grundverschieden von denen der Service-Erbringung (= Dienst-Erbringung). Die Ansätze & Vorgehensweisen der Produktion direkt anzuwenden auf die Servuktion, führt bei dieser zu strukturellen Ineffi- zienzen sowie zu verlustträchtigen Konsequenzen. Sachgüter, genauer geschrieben: einzelne Sachgut/Produktexemplare (= Gebrauchsgegenstände oder Verbrauchs- guter) verschiedener Kategorien & Typen kann man erwerben & erhalten, übernehmen & aufbewahren, denn sie sind per se jeweils tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig. Im Gegensatz dazu sind Dienst/Serviceleistungen per se intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig ist. Das gilt genauso für explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienste/Services. Ein öffentlicher Dienstleister/Service Provider kann Dienste/Services nur dann leisten, treffender geschrieben: kann explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienste/Services nur dann verzugslos & verlässlich sowie rationell & rentabel erbringen, wenn er den zugehörigen Dienst/Service-Typ vorher • präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienst/Service- Identifikatoren), und zwar aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten bzw. autorisierten Dienst/Service- Konsumenten • eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Attribute (= 12 Standard- Dienst/Service-Qualifikatoren), und zwar gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von adressierten bzw. au- torisierten Dienst/Service-Konsumenten sowie in deren Begriffen & Formulierungen.
  • 18. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 18 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Privathaushalte erbringen nur dann Dienstleistungen, wenn sie dafür eine Gegenleistung erhalten und keine bloße Gefälligkeit vorliegt. Privathaushalte erbringen keinesfalls Dienste/Services irgendwelcher Typen, denn sie sind keine rechenschafts- pflichtigen Dienstleister/Service Provider. Derweil agieren die Mitglieder von Privathaushalten als • Dienst/Service-Konsumenten, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste/Services bestimmten Typen abrufen, um aktuell anstehende Aktivitäten effizient auszuführen • Dienst/Service-Kunden, die erforderliche Dienst/Service-Typen beauftragen für von ihnen autorisierte Dienst/ Service-Konsumenten, die Mitglieder, Gäste oder Besucher ihrer Haushalte sind. Haushaltsbezogene Dienstleistungen sind Dienstleistungen, die in einem Privathaushalt durch Erwerbsarbeit erbracht werden. Hierzu gehören entgeltliche Reinigungs-, Nachhilfe- oder Über- setzerdienste. Ein Haushaltsvorstand beauftragt in seiner Rolle als Dienst/Service-Kunde verschiedene Dienst/Service-Typen zur Erbringung für Mitglieder, Gäste oder Besucher seines Haushalts in ihren Rollen als autorisierte Dienst/Service-Kon- sumenten, z.B. die Dienst/Service-Typen • elektrischer Energieversorgungs-Dienst/Service • Wasserversorgungs-Dienst/Service • Abfallentsorgungs-Dienst/Service • Wohnungsreinigungs-Dienst/Service • Wissensvermittlungs-Dienst/Service • Kinderbetreuungs-Dienst/Service • Seniorenbetreuungs-Dienst/Service. Die von dem beauftragten Dienstleister/Service Provider eingesetzten Dienst/Service-Akteure tragen durch die ihre bezahlten Arbeiten dazu bei, explizit abgerufene Dienste/Services der beauftragten Typen jeweils zu erbringen an den abrufenden Dienst/Service-Konsumenten. Viele erwerbsfähige Menschen sind Angestellte oder Beamte; sie erbringen Dienstleistungen im Rahmen ihrer Arbeitsverhält- nisse. Angestellte oder Beamte sind Mitarbeiter von rechenschaftspflichtigen Dienstleistern/Service Providern. Als Dienst/ Service-Akteure tragen sie allenfalls bei zur Erbringung großer Mengen von Diensten/Services bestimmter Dienst/ Service-Typen in der jeweiligen Dienst/Service-Erbringungsumgebung, die der Dienstleister/Service Provider mit erheblichen Aufwand gezielt herstellen & aktiv aufrecht erhalten lässt.
  • 19. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 19 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Geschichte Das römische Recht kannte die Dienstleistungen freier Tagelöh- ner und Handwerker (lateinisch locatio conductio operarum), doch die meisten Dienstleistungen wurden von Sklaven er- bracht, die ihren Eigentümern als Sachen galten. für deren Dienstleistungen bei Kunden eine Sachenmiete erhoben wurde (lateinisch locatio conductio rei). Tagelöhner verrichten je nach tagesaktuellem Auftrag bestimmte Arbeiten. Dabei ist zu klären, ob sie das jeweils in der Rolle eines Dienstakteurs tun, um explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienste bestimmter Typen explizit an abrufende Dienstkonsumenten zu erbringen. Arbeiten bzw. Tätigkeiten als solche sind keine Dienstleistungen. In der Sequenz der Wörter ‘servitium‘ – ‚Dienst‘, ‚‘servus‘ – ‘Diener‘, ‘servire‘ – ‘(be)dienen‘ sind mit den Dienern diejenigen Rolleninhaber eingereiht, die explizit abgerufene Dienste bestimmter Typen jeweils explizit an abrufen- den Dienstkonsumenten erbringen müssen. • Diese Rolleninhaber werden eingesetzt von einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister, der einen oder meh- rere Diensttyp/en zur Erbringung anbietet. • Der betreffende Diensttyp muss präzise identifiziert & eindeutig spezifiziert werden, um zu gewährleisten, dass abgerufene Dienste dieses Typs verlässlich & spezifikationsgemäß erbracht werden. Bei der „Sachenmiete“ geht es um den eigenständigen Diensttyp ‚Vermietungsdienst‘, der präzise & prägnant iden- tifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Mieter (= Besitzer des Mietobjekts) 2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: der Dienstkonsument hat das Recht & den Anspruch, das ihm von dessen Eigen- tümer überlassene Mietobjekt einzusetzen bzw. zu nutzen für seine Belange Es bleibt zu klären, ob ein von einem auftraggebenden Dienstkunden autorisierter Dienstkonsument das betref- fende Mietobjekt einsetzt, um Dienste eines bestimmten Typs zu erbringen, womit er ein Dienstakteur wäre. Der Dienstverpflichtete (lateinisch locator) hatte seine Dienst- leistung ordnungsgemäß dem Dienstherrn (lateinisch conduc- tor) und erhielt hierfür eine Vergütung (lateinisch merces). Ein ‚locator‘ – ‚Verpachter‘ ist ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister für den Diensttyp ‚Vermietungsdienst‘. • Ein ‚conductor‘ – ‚Mietender‘ ist ein Dienstkunde, der bei diesem Dienstleister diesen Diensttyp zur Erbringung beauftragt für von ihm autorisierte Dienstkonsumenten und der diesem Dienstleister die Menge der einzelnen Dienste bezahlt, die letztere jeweils explizit abgerufen & simultan zu deren Erbringungen konsumiert haben. • Der Dienstleister muss einem autorisierten Dienstkonsumenten jeden von ihm explizit abgerufenen, jeweils ein- zelnen & einmaligen Dienst dieses Typs erbringen, indem er diesem das betreffende Mietobjekt für die verein- barte Zeitspanne überlässt, so dass er es einsetzen kann für seine Belange.
  • 20. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 20 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Das Recht auf Dienstleistungen galt als dingliches Recht (latei- nisch res operae servorum), aus der Arbeit fremder Sklaven Nutzen ziehen zu dürfen. Von auftraggebenden Dienstkunden autorisierte Dienstkonsumenten haben das Recht, bei Bedarf jeweils einzelne Dienste eines für sie beauftragten Diensttyps explizit abzurufen & simultan zu deren Erbringungen zu konsumieren. Das ist kein „dingliches Recht“, sondern es handelt sich um Diensttypen der Dienstkategorie ‚anspruchsbezogener Dienst‘, deren Dienstobjekt jeweils ‚Recht & Anspruch eines abrufenden Dienstkonsumenten‘ ist. Dienste der Ärzte oder Lehrer mit intellektuellen Leistungen (la- teinisch operae liberales) erfolgten aufgrund eines Auftrags (la- teinisch mandatum) ohne Vergütung. Ärzte sind rechenschaftspflichtige Dienstleister bzw. Dienstakteure für den Diensttyp ‚Gesunderhaltungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikato- ren): 1. Dienstkonsument: Patient, Kranker, Verletzter 2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten wird seine Gesundheit durch vorsorgende Maßnah- men erhalten oder durch nachsorgende Maßnahmen wieder hergestellt Lehrer sind von einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister in Gestalt einer Schule eingesetzte, verantwortliche Dienstakteure für den Diensttyp ‚Wissensvermittlungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Schüler 2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: dem Dienstkonsumenten wird bestimmtes Wissen vermittelt Per „Auftrag/Mandat“ beauftragt ein Dienstkunde (= Service-Kunde) bei einem von ihm ausgewählten Dienstleister (= Service Provider) einen bestimmten Diensttyp (= Service-Typ) zur Erbringung für von ihm autorisierte Dienstkon- sumenten (= Service-Konsumenten). Auf Basis des dadurch abgeschlossenen, wechselseitig verbindlichen Dienster- bringungskontrakts (= Service-Erbringungskontrakts) muss der beauftragte & somit rechenschaftspflichtige Dienst- leister (= Service Provider) jedem autorisierten Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten) jeden von ihm explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst (= Service) des beauftragten Typs verzugslos & verlässlich, sicher & geschützt sowie vollständig & abschließend erbringen lassen.
  • 21. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 21 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Bereits hier gehörte zum „Knecht sein“ (lateinisch servire) die Unterordnung mit einem unbezahlten Sklavendienst. Das lateinische Verb ‚servire‘ mit seiner originären & primären Bedeutung ‚(be)dienen‘ legt den Schwerpunkt da- rauf, dass ein ‚servus‘ – ‚Diener‘ jemanden auf dessen Aufforderung hin bedient, indem er für ihn etwas Bestimmtes bewerkstelligt. Die Rolle eines Dieners wird also nur deswegen etabliert & besetzt, weil jemand bei Bedarf bedient werden soll, jedoch nicht zwecks „Unterordnung mit einem unbezahlten Sklavendienst“. Da die Dienstkonsumenten (= Service-Konsumenten) angewiesen sind auf die verzugslose & verlässliche Erbringung der von ihnen explizit abgerufenen Dienste (= Services), ist es für sie nachrangig, ob das jeweils vergütet wird oder nicht. Nur wenn jedem von ihnen jeder von ihm explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienst (= Service) verlässlich erbracht wird, kann er jeweils seine aktuell anstehende Aktivität effizient ausführen & dienst/service- basierende Wertschöpfung realisieren für seinen aktuellen Kontext privater oder beruflicher Art. Die Fixierung auf das „Knecht sein“ offenbart, dass zwar die Rolle eines Dienst/Service-Akteurs betrachtet wird, nicht jedoch die Rolle des Dienst/Service-Konsumenten. Somit wird die letztere, absolut erfolgskritische Hauptrolle jeg- licher Dienst/Service-Erbringung ignoriert, jedoch nicht in den Fokus all seiner Betrachtungen & Bestrebungen ge- stellt. Offensichtlich ist mit „Sklavendienst“ das Verpflichtungsverhältnis zwischen Sklavenhalter und Sklave/n gemeint, jedoch nicht die Erfüllung dieser Verpflichtung durch die Erbringung von explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Diensten/Services jeweils explizit an die abrufenden Dienst/Service-Konsumenten. Anders geschrieben: Nur von auftraggebenden Dienst/Service-Kunden autorisierte Dienst/Service-Konsumenten fordern per Dienst/Ser- vice-Abruf jeweils dazu auf, dieses Verpflichtungsverhältnis konkret zu erfüllen.
  • 22. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 22 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Im Mittelalter lösten Knecht, Dienstmagd und Dienstbote die früheren Sklaven ab. Das Gesinde erbrachte Hand- und Spann- dienste gegen Naturalien oder Lohn. Arbeit, die von den so bezeichneten Personen verrichtet wird, ist per se kein Dienst (= Service). In diesem Kontext erweist sich folgendes: • Es wird nicht unterschieden zwischen dem Wort ‚Arbeit‘ und dem Wort ‚Dienst‘. • Das Wort ‚Dienst‘ wird nach Belieben gleichgesetzt mit anderen Wörtern. • Es wird nicht unterschieden zwischen dem Wort ‚Dienst‘ und dem Begriff ‚Dienst‘ • Die fundiert hergeleitete, allgemeingültige & konsistente Definition für den Begriff ‚Dienst (= Service)‘ ist un- bekannt, so dass sie nicht eindeutig unterschieden werden kann von Definitionen anderer Begriffe. Jegliche Arbeit, die ausgeführt wird, um einem autorisierten Dienst/Service-Konsument einen von ihm explizit ab- gerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienst/Service zu erbringen, ist grundverschieden von dem erbrachten Dienst/Service. Das Verb „dienen“ erfuhr in jener Zeit einen Bedeutungswan- del, denn „dienlich“ im Sinne von „nützlich“ kam erst im 16. Jahrhundert auf. Derweil geht es beim „Dienen“ in jedem Fall und Kontext darum, … … dass von einem Dienstleister beschäftigte & eingesetzte Diener … … im Auftrag von Dienstkunden für von diesen autorisierte Dienstkonsumenten … … auf deren explizite Anforderungen hin (= Dienstabrufe) … … jeweils einzelne Dienste des für diese beauftragten Diensttyps an diese erbringen, … … indem sie für sie jeweils etwas Bestimmtes bewerkstelligen. Aus der Sicht & für die Belange von auftraggebenden Dienstkunden ist das Erbringen von abgerufenen Diensten an autorisierte Dienstkonsumenten „nützlich“, da sie dann davon entlastet sind, es selbst zu tun. Aus der Sicht & für die Belange von autorisierten Dienstkonsumenten ist das Erbringen von abgerufenen Diensten unerlässlich, da sie das für sie Erforderliche selbst nicht bewerkstelligen können.
  • 23. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 23 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Die soziale Beziehung zwischen Herrschaft und Dienerschaft verband den Arbeitsplatz mit Erniedrigung, Degradierung und Entwürdigung. „Dienen“ ist ein „herrschaftliches personales Über- und Unterordnungsverhältnis zwischen Personen in un- terschiedlicher sozialer Stellung“. Derweil ist „Dienen“ kein Verhältnis irgendeiner Art. Statt dessen umfasst es jeweils das gezielte & qualifizierte Be- werkstelligen von bestimmten Ergebnissen für autorisierte Dienstkonsumenten auf deren explizite Dienstabrufe hin. Die jeweils „Herrschenden“ fungieren entweder als Dienstleister oder als Dienstkunden, ohne sich dessen bewusst zu sein, insbesondere, da sie auf ihre soziale Überordnung fixiert sind. Das Dienstleistungspersonal arbeitete nunmehr als Arbeiter oder Angestellte in Unternehmen oder als Beamte im öffentli- chen Dienst für den Dienstherrn, stets verbunden mit einem Über- und Unterordnungsverhältnis. Dienste leisten, treffender geschrieben: das Erbringen von explizit abgerufenen Diensten eines bestimmten Dienst- typs jeweils explizit an die abrufenden Dienstkonsumenten, ist grundverschieden von den dienstrelevanten Arbei- ten, die dazu ausgeführt werden müssen. Diener tragen dazu bei, jeweils einzelne Dienste bestimmter Diensttypen zu erbringen an autorisierte Dienstkonsu- menten, die diese jeweils abrufen. Das tun sie im Auftrag ihrer „Dienstherren“, die de facto Dienstleister sind. Der „Verdienst“ avancierte zu einem durch Tätigkeit erworbe- nen Wert. Eine Tätigkeit als solche ist kein Dienst. Die monetäre Belohnung für eine Tätigkeit müsste bezeichnet werden als „Tätigkeitslohn“ statt „Verdienst“. Das Allgemeine Preußische Landrecht (APL) vom Juni 1794 ent- hielt einen Vertragstyp, durch den „Sachen gegen Handlungen oder Handlungen gegen Handlungen versprochen werden“ (I 11, § 869 ff. APL). Derweil sind Handlungen jedweder Art per se weder Dienste noch Dienstleistungen, denn • ein Dienst ist ein Bündel von einmalig konsumierbaren & flüchtigen Nutzeffekten, das einem bestimmten Dienst- typ zugeschrieben ist • eine Dienstleistung, treffender geschrieben: eine Diensterbringung, ist eine einmalige Bewerkstelligung des Bündels von Nutzeffekten, das einem abgerufenen Diensttyp zugeschrieben ist, und zwar für einen abrufenden Dienstkonsumenten an dem von ihm eigens zu diesem Zweck übergebenen Dienstobjekt. Das hieraus abgeleitete ADHGB vom Mai 1861 widmete sich der Dienstleistung allgemein nicht, sondern befasste sich mit dienstleistungsorientierten Spezialformen. Beim Handel mit Produktexemplaren verschiedener Produkttypen geht es um den Diensttyp ‚Produktbeschaf- fungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Produktinteressent 2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten wird die Zahl der von ihm bestellten Produktexemp- lare der von ihm ausgewählten Produkttypen ausgeliefert & ausgehändigt an denjenigen Adressaten, den er vor- gibt
  • 24. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 24 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur So beinhaltete es das Dienstverhältnis der Handlungsgehilfen (Art. 57 bis 65 ADHGB). Zu jener Zeit hatte es ohne Dienstleis- tungen keine materielle Produktion gegeben. Synchron mit der Industrialisierung entstanden im 19. Jahrhundert funktionsnot- wendige Dienstleistungen wie etwa das Transport- oder das Bankwesen, denn produzierte Güter bedürfen einer Transport- , Zahlungs- und Finanzierungsleistung. Seit je her werden In fast allen produzierenden Unternehmen vom Handwerksbetrieb bis zum Industriekonzern (sehr) große Mengen von Diensten verschiedener Diensttypen abgerufen & erbracht. Dabei sind die Mitarbeiter von Abteilungen, Gruppen oder Teams von auftraggebenden Dienstkunden, z.B. Kostenstellenleiter, autorisierte Dienstkonsumenten, die bei Bedarf jeweils einzelne Dienste dieser Typen abrufen & simultan zu deren Erbringun- gen konsumieren, um geschäfts(prozess)- oder produkt(ions)relevante Aktivitäten effizient auszuführen. Dienstleistungen entstehen nicht, denn sie sind, genauso wie erbrachte Dienste, per se jeweils intangibel & imma- teriell, substanzlos & flüchtig. Ganz im Gegensatz dazu sind fertiggestellte Produktexemplare per se jeweils tangi- bel & materiell, substanzhaltig & beständig, denn nur dann kann man deren Funktionen immer wieder betätigen. Im Transportwesen geht es um den Diensttyp ‚Güterbeförderungsdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Besitzer von Sachgütern in Form von Stück- oder Schüttgütern 2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm übergebenen Sachgutexemplare ausgeliefert & ausgehändigt an den Adressaten, den er vorgibt Im Bankwesen geht es um den Diensttyp ‚Finanzmanagementdienst‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Budgetverwalter 2. Dienstobjekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm benötigten Finanzmittel be- schafft & ihm übergeben zwecks Einsatz für seine Belange Produzierte Güter als solche bedürfen keiner Dienstleistungen. Vielmehr müssen vielen Mitarbeitern in der Produk- tion die von ihnen explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Dienste verschiedener Typen verzugslos & verlässlich erbracht werden, damit sie aktuell anstehende produktionsrelevante Aktivitäten effizient ausführen kön- nen.
  • 25. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 25 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Der Nationalökonom Nassau William Senior sprach bereits 1854 davon, dass Produkte in Dienstleistungen und Waren un- terteilt werden (englisch products are divided into Services and Commodities). Nassau William Senior hat offensichtlich völlig verkannt, dass Waren in Gestalt von Produktexemplaren, die be- stimmte Funktionen haben, grundverschieden sind von Dienstleistungen, die jeweils Zustandsänderungen von Dienstobjekten umfassen: • Produkte sind entweder Gebrauchsgegenstände oder Verbrauchs/Konsumgüter, die jeweils neu hervorge- bracht (= produziert) werden. Sie sind per se jeweils tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig, so dass sie gelagert & transportiert, übergeben & übernommen werden können. o Jeweils einzelne & einmalige Produktexemplare in Gestalt von Gebrauchsgegenständen bestimmter Katego- rien & Typen, z.B. Kochtopf, Schraubendreher, Geschirrspüler, Rasenmäher, werden im Verlauf von jeweils einzelnen & einmaligen Produktionstransaktionen gemäß Stückliste & Fertigungsplan für den betreffenden Produkttyp aus den erforderlichen Komponenten & Teilfabrikaten, Einzelteilen & Rohstoffen zusammenge- setzt. Die dadurch in die Produktexemplare implementierten Funktionen führen diese jeweils aus, nachdem jemand sie betätigt hat (= Gebraucher). o Verbrauchsgüter bestimmter Kategorien & Typen, z.B. Lebensmittel, Getränke, Medikamente, Brennstoffe, Baustoffe, werden aus bestimmten Rohstoffen gewonnen und haben bestimmte Funktionen, die bei deren Verbrauch jeweils einmalig zur Wirkung gebracht werden. • Dienstleistungen sind per se jeweils intangibel & immateriell, substanzlos & flüchtig, so dass sie nicht neu her- vorgebracht sowie nicht gelagert & nicht transportiert, nicht übergeben & nicht übernommen werden (können). Es sind jeweils einzelne & einmalige Transaktionen, in deren Verlauf der Zustand eines von einem autorisierten Dienstkonsumenten bei einem Dienstabruf übergebenen und somit bereits vorhandenen Dienstobjekts gezielt & qualifiziert geändert wird gemäß seinen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen.
  • 26. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 26 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Der Betriebswirt Erich Gutenberg lehnte 1953 die Anwendung des Produktbegriffs auf Dienstleistungen ab, wodurch sich bis 1969 die Lehrmeinung verfestigte, dass Sachgüter produziert und Dienstleistungen „bereitgestellt“ würden. Die Anwendung des Begriffs ‚Produkt‘ auf den Begriff ‚Dienstleistung‘ ist in sich widersprüchlich & irreführend: • Ein Produkt ist ein per se tangibles & materielles, substanzhaltiges & beständiges Ergebnis einer jeweils einzel- nen & einmaligen Produktionstransaktion, kurzum: ein Transaktionsergebnis. • Eine Dienstleistung ist ein per se intangibler & immaterieller, substanzloser & flüchtiger, jeweils einzelner & einmaliger Vorgang ist, in dessen Verlauf der Zustand eines von einem abrufenden Dienstkonsumenten eigens zu diesem Zweck übergebenen Dienstobjekts gezielt & qualifiziert geändert wird, kurzum: ein Transaktionsab- lauf. Die seit 1969 „verfestigte Lehrmeinung“ ist eine fehlgehende & irreführende Meinung, jedoch kein fundiertes & belastbares Wissen wie das folgende: • Sachgüter in Gestalt von Gebrauchsgegenständen oder Verbrauchsgütern werden jeweils neu hervorgebracht (= produziert). Sie sind jeweils tangibel & materiell, substanzhaltig & beständig. • Dienstleistungen (= Dienst/Service-Erbringungen) werden nicht „bereitgestellt“, da sie per se intangibel & im- materiell, substanzlos & flüchtig sind. Sie werden jeweils von Grund auf neu ausgeführt, indem der Zustand eines von einem autorisierten Dienstkonsumenten bei einem expliziten Dienstabruf übergebenen Dienstobjekts voll- ständig & abschließend geändert wird gemäß seinen aktuellen Erfordernissen & Erwartungen. Es ist anzunehmen, dass Gutenberg hiermit sein Erkenntnisob- jekt eingrenzen, nicht aber bewusst den Herstellungsprozess von Dienstleistungen verneinen wollte. Gutenberg hat treffend & richtig erkannt, dass ein Produkt jeweils neu hergestellt (= produziert) wird, während das für eine Dienstleistung völlig unmöglich ist: • Im Verlauf einer jeweils einzelnen & einmaligen Produktionstransaktion (= Fertigungsdurchlauf) wird ein Pro- duktexemplar eines bestimmten Typs von Gebrauchsgegenstand oder Verbrauchsgut neu hervorgebracht. • Im Verlauf einer jeweils einzelnen & einmaligen Servuktionstransaktion (= Dienst/Service-Erbringung) wird der Zustand eines bereits vorhandenen Dienst/Service-Objekts gezielt geändert. Der Bereich der Dienstleistungen hat insbesondere im 19. und 20. Jahrhundert an Bedeutung gewonnen und stellt mittler- weile einen Hauptbereich unserer Volkswirtschaft dar. Auch & insbesondere in etablierten Industrieländern werden 60 bis 80 Prozent des Bruttoinlandsprodukts (BIP) er- wirtschaftet durch Erbringen & Fakturieren sehr großer Mengen von jeweils einzelnen & einmaligen Diensten ver- schiedener Kategorien & Typen. Somit sind diese Länder de facto schon seit langem Servistrieländer.
  • 27. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 27 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Das im Januar 1900 in Kraft getretene Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) berücksichtigt außer dem Dienstvertrag, Werkvertrag und Auftrag (einschließlich Geschäftsbesorgung) einige Son- derformen (Makler, Verwahrung). Ein Dienstvertrag gemäß BGB ist grundverschieden von einem qualifizierten & belastbaren Diensterbringungsver- trag/kontrakt (= Service-Erbringungsvertrag/kontrakt) für einen erforderlichen Diensttyp (= Service-Typ), der • präzise & prägnant identifiziert wurde an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienst/Service- Identifikatoren) aus der Sicht & Wahrnehmung von autorisierten Dienst/Service-Konsumenten in Verantwor- tungsbereichen von registrierten Dienst/Service-Kunden • eindeutig & vollständig spezifiziert wurde auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Attribute (= 12 Standard- Dienst/Service-Qualifikatoren) gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von autorisierten Dienst/Service-Kon- sumenten. Somit kann man für jeden Diensttyp (= Service-Typ) eindeutig & nachvollziehbar feststellen, ob einem autorisierten Dienst/Service-Konsumenten ein von ihm explizit abgerufener, jeweils einzelner & einmaliger Dienst/Service eines für ihn zur Erbringung beauftragten Dienst/Service-Typs verlässlich & spezifikationsgemäß erbracht wurde oder nicht. Dafür ist der Zustand des von ihm beim Dienst/Service-Abruf übergebenen Dienst/Service-Objekts der allein- zig valide & belastbare Bezug, denn dieser muss vollständig & abschließend geändert (worden) sein gemäß den aktuellen Erfordernissen & Erwartungen dieses Dienst/Service-Konsumenten. Ein Werkvertrag betrifft jeweils ein bestimmtes (Ge-)Werk bzw. ein einmaliges Werkergebnis, z.B. in Gestalt eines Bauwerks oder einer Anlage, in Form eines Bauplans oder eines Gutachtens. Ein solcher Vertrag ist grundverschie- den von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionsvertrag/kontrakt), mit dem ein Dienst/ Service-Kunde bei einem rechenschaftspflichtigen Dienstleister/Service Provider einen präzise identifizierten & ein- deutig spezifizierten Dienst/Service-Typ zur Erbringung beauftragt für von ihm autorisierte Dienst/Service-Konsu- menten. Ein Auftrag ist eine einmalige Aufforderung, ein bestimmtes Ergebnis zu bewerkstelligen. Ein Auftrag als solcher ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionsvertrag/kontrakt) für ei- nen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ, denn jedem von einem auftraggebenden Dienst/ Service-Kunden autorisierten Dienst/Service-Konsumenten muss jeder von ihm explizit abgerufene, jeweils einzelne & einmalige Dienst/Service verzugslos & verlässlich erbracht werden.
  • 28. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 28 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Später kamen weitere hinzu (Reisevertrag im Mai 1979, Zah- lungsdienste im Oktober 2009, Behandlungsvertrag im Februar 2013), ohne jedoch die bestehende Vielfalt des Alltags annä- hernd abzudecken. Ein Reisevertrag ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktionskon- trakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service-Kategorie ‚Reiseveranstaltungs-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Service-Er- bringungsmodell (= Servuktionsmodell). Ein Zahlungsdienst ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servuktions- kontrakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service-Katego- rie ‚Finanzmanagement-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Service- Erbringungsmodell (= Servuktionsmodell). Ein Behandlungsvertrag ist grundverschieden von einem Dienst/Service-Erbringungsvertrag/kontrakt (= Servukti- onskontrakt) für einen präzise identifizierten & eindeutig spezifizierten Dienst/Service-Typ der Dienst/Service-Ka- tegorie ‚Gesunderhaltungs-Dienst/Service‘, der sich bezieht auf das allgemeingültige & vollständige Dienst/Service- Erbringungsmodell (= Servuktionsmodell). Die Vielfalt von erforderlichen bzw. zur Erbringung angebotenen Dienst/Service-Typen wird auf einfache & eingän- gige Weise abgedeckt & geordnet, indem sie jeweils an Hand von Dienst/Service-Objekttyp und Nutzeffekttyp zu- sammengefasst werden zu Dienst/Service-Kategorien. Letztere werden den jeweiligen Servistrien zugeordnet, in denen Servuzenten (= Service Provider/Dienstleister) zusammengefasst werden, die derartige Dienst/Service-Ty- pen zur Erbringung anbieten. Die universell anwendbare Methode für die präzise & prägnante Identifizierung von erbrachten bzw. erforderlichen Dienst/Service-Typen und von den zugehörigen Dienst/Service-Kategorien beruht auf der konsistenten & kohären- ten Dienst/Service-Terminologie, deren robuster & belastbarer Grundstein die allgemeingültige & vollständige, ein- deutige & konsistente Definition des elementaren Grundbegriffs ‚Dienst (= Service)‘ ist.
  • 29. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 29 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Bestimmte kaufmännische Dienstleistungen erhielten – im gleichzeitig in Kraft getretenen – Handelsrecht eine Sonderstel- lung (etwa Handelsvertreter, Kommissionär, Spediteur, Fracht- geschäft oder Lagerhaltung). Bei den so genannten „kaufmännischen Dienstleistungen“ geht es im Wesentlichen um den Dienst/Service-Typ ‚Pro- duktbeschaffungs-Dienst/Service‘, der präzise & prägnant identifiziert wird an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienst/Service-Identifikatoren): 1. Dienst/Service-Konsument: Produktinteressent 2. Dienst/Service-Objekt: Recht & Anspruch des abrufenden Dienst/Service-Konsumenten 3. Dienst/Service-spezifischer Nutzeffekt: für den Dienst/Service-Konsumenten wird die von ihm festgelegte An- zahl an Produktexemplaren der von ihm ausgewählten Produkttypen ausgeliefert & ausgehändigt an denjenigen Adressaten, den er vorgibt Handelsvertreter und Kommissionäre sind • entweder als Personen Dienst/Service-Akteure, die auf bestimmte Weise beitragen zur Erbringung von explizit abgerufenen Diensten/Services des Typs ‚Produktbeschaffungs-Dienst/Service‘ • oder als Organisation(seinheit)en Dienstbeitragszubringer/Service Contribution Feeder, die im Auftrag von re- chenschaftspflichtigen Dienstleistern/Service Providern Dienstbeiträge/Service Contributions bestimmter Typen einspeisen, damit explizit abgerufene Produktbeschaffungs-Dienste/Services jeweils explizit an die abrufenden Dienst/Service-Konsumenten erbracht werden. Ein Spediteur ist ein rechenschaftspflichtiger Dienstleister/Service Provider im Frachtgeschäft für den Dienst/Ser- vice-Typ ‚Fracht/Güter-Beförderungs-Dienst/Service‘, der präzise identifiziert wird an Hand seiner 3 Dienst/Ser- vice-Identifikatoren & eindeutig spezifiziert wird auf Basis der 12 Standard-Dienst/Service-Qualifikatoren. Bei der Lagerhaltung geht es um den Dienst/Service-Typ ‚Güteraufbewahrungs-Dienst/Service‘, der präzise & präg- nant identifiziert wird an Hand seiner 3 Dienst/Service-Identifikatoren 1. Dienst/Service-Konsument: Besitzer von Sachgütern 2. Dienst/Service-Objekt: Hab & Gut des abrufenden Dienst/Service-Konsumenten 3. Dienst/Service-spezifischer Nutzeffekt: für den Dienst/Service-Konsumenten werden seine Sachgüter in dem von ihm gewählten Lager so lange aufbewahrt, bis er sie von dort wieder abtransportieren lässt
  • 30. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 30 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Abgrenzungen Bei Dienstleistungsunternehmen steht das Angebot der Dienst- leistung im Vordergrund, auch wenn wie in der Gastronomie gleichzeitig ein Warenverkauf stattfindet. Hierbei kommt es nicht bloß auf den Verkauf von Speisen und Getränken an, son- dern vor allem auf die hierauf bezogenen Dienstleistungen Zu- bereitung, Servieren und Gastlichkeit. Deshalb kann die Erstel- lung einer Dienstleistung mit materiellen Produkten verbunden sein oder auch nicht. Ein Dienstleistungsunternehmen, treffender geschrieben: ein Dienstleister bietet einen oder mehrere Diensttyp/en zur Erbringung an, denn das ist dessen Existenzbegründung & Existenzberechtigung. Ein rechenschaftsfähiger Dienstleister erstellt für die betreffenden Diensttypen jeweils konkrete & verbindliche Diensterbringungsangebote in Form von eindeutigen & vollständigen Dienstspezifikationen für präzise & prägnant identifizierte Diensttypen. In der Gastronomie, treffender geschrieben: bei den rechenschaftspflichtigen Betrieben & Firmen der Gastronomie- branche geht es um Diensttypen der Dienstkategorie ‚Verpflegungsdienst‘, die jeweils präzise & prägnant identifi- ziert werden an Hand ihrer 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Dienstidentifikatoren): 1. Dienstkonsument: Restaurantgast, hungriger bzw. durstiger Mensch 2. Dienstobjekt: Leib & Leben des abrufenden Dienstkonsumenten 3. Dienstspezifischer Nutzeffekt: für den Dienstkonsumenten werden die von ihm bestellten Speisen und Getränke jeweils frisch zubereitet und frisch eingeschenkt sowie an ihn serviert Ein Gastronomiebetrieb ist also kein Produktverkäufer bzw. Lebensmittelhändler, denn er verkauft keine Lebens- mittel, z.B. Kartoffel, Salatköpfe, Fleischstücke, oder Getränke, z.B. Bier, Wein, Limonade, sondern er verwendet sie jeweils, um große Mengen von explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Diensten des Typs ‚Verpfle- gungsdienst‘ zu erbringen. Sobald ein Kellner (= Dienstakteur) einem Restaurantgast (= autorisierter Dienstkonsu- ment) die von ihm bestellten, für ihn frisch zubereiteten Speisen und die eingeschenkten Getränke serviert (= dienst- spezifischer Nutzeffekt), hat der Dienstkonsument den explizit an ihn erbrachten, jeweils einzelnen & einmaligen Verpflegungsdienst bereits simultan zu dessen Erbringung konsumiert, so dass er das Ergebnis dieser Diensterbrin- gung verzehren kann, nämlich die für ihn zubereiteten Speisen & Getränke. Lebensmittel und Getränke sind also dienstrelevante Elemente, die jeweils grundverschieden sind von einem ver- zugslos & verlässlich erbrachten Verpflegungsdienst. Das Zubereiten und Servieren von bestellten Speisen und Getränken sind dienstrelevante Tätigkeiten, die jeweils grundverschieden sind von einem verzugslos & verlässlich erbrachten Verpflegungsdienst. Eine Dienstleistung wird nicht erstellt wie ein Produktexemplar. Stattdessen wird einem autorisierten Dienstkonsu- menten ein von ihm explizit abgerufener, jeweils einzelner & einmaliger Dienst eines bestimmten Typs erbracht., indem der Zustand des von ihm übergebenen Dienstobjekts gezielt & qualifiziert geändert wird gemäß seinen aktu- ellen Erfordernissen & Erwartungen.
  • 31. Firma servicEvolution Themenbereich Leitkonzept der Servicialisierung Druckdatum 15.08.2022 Bearbeiter, Telefon-Nr. Paul G. Huppertz +49-1520-9 84 59 62 Thema/Gegenstand Grundlagen & Grundbegriffe, Modelle & Methoden der Service-Erbringung Dienstleistung versus Service – Abgrenzungen und Unterschiede Ablage Servicialisierung Diskussionspapiere Dokumentautor Paul G. Huppertz Dokumentname Dienstleistung versus Service - Abgrenzungen und Unterschiede V06.00.00 Dokumentdatum 15.08.2022 Dokumentseite 31 von 258 Paul G. Huppertz ▪ Schöne Aussicht 41 ▪ 65396 Walluf ▪ +49-61 23-74 04 16 ▪ Paul.G.Huppertz@servicEvolution.com Zitat aus dem o.a. Artikel Analyse & Aufarbeitung, Kritik & Korrektur Während ein Speiseeishersteller ein Produktionsunternehmen ist, handelt es sich bei einem Eiscafé um ein Dienstleistungsun- ternehmen. Ein Speiseeishersteller ist ein haftungspflichtiger Produzent für Verbrauchsguttypen der Verbrauchsgutkategorie ‚Speiseeis‘. Hergestellte Mengen von Verbrauchsgütern dieses Typs verkauft der Produzent an Produktinteressen- ten, z.B. an Dienstleister für den Diensttyp ‚Verpflegungsdienst‘, die die von ihnen bestellten und daraufhin an sie gelieferten Teilmengen der Verbrauchsgüter übernehmen, um sie zu verwenden für ihre Ziele & Zwecke, z.B. für das Erbringen von zahlreichen, explizit abgerufenen, jeweils einzelnen & einmaligen Verpflegungsdiensten. Ein haftungspflichtiger & haftungsfähiger Produzent bietet zum Kauf an • entweder jeweils einzelne & einmalige Produktexemplare in Gestalt von Gebrauchsgegenständen eines Pro- dukttyps, den er o präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner wesensbestimmenden Funktion (= Produktidentifikator) aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Produktbesitzern, wobei diese Funktion oft schon reflektiert wird durch die Bezeichnung des Produkttyps, z.B. Wasserkocher, Kochtopf, Schraubendreher, Rasenmäher, Metallsäge o eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis von Beschaffenheits-, Ausstattungs- und Leistungsmerkma- len (= Produktqualifikatoren) gemäß den Anforderungen & Vorstellungen von adressierten Produktbesitzern, z.B. Werkstoff, Maße, Gewicht, Farbe, Leistungsabgabe • oder große Mengen von Verbrauchsgütern eines bestimmten Typs, den er o präzise & prägnant identifiziert (hat) an Hand seiner wesensbestimmenden Funktion (= Produktidentifika- tor), aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Verbrauchern, wobei diese Funktion oft schon reflek- tiert wird durch die Bezeichnung des Verbrauchsguts, z.B. Lebensmittel, Getränk, Brennstoff o eindeutig & vollständig spezifiziert (hat) auf Basis von Beschaffenheits-, Ausstattungs- & Leistungsmerkmalen (= Produktqualifikatoren) gemäß den Anforderungen & Vorstellungen von adressierten Verbrauchern, z.B. flüssig, fest, gasförmig, geschnitten, Inhaltsstoffe, Brennwert, o.ä. Ein rechenschaftspflichtiger & rechenschaftsfähiger Servuzent (= Service Provider/Dienstleister) bietet einen erfor- derlichen bzw. erwünschten Service/Dienst-Typ zur Erbringung an, den er • präzise & prägnant identifiziert an Hand seiner 3 wesensbestimmenden Merkmale (= 3 Service/Dienst-Identifi- katoren) aus der Sicht & Wahrnehmung von adressierten Service/Dienst-Konsumenten • eindeutig & vollständig spezifiziert auf Basis der 12 Standard-Service/Dienst-Attribute (= 12 Standard-Service/ Dienst-Qualifikatoren) gemäß den Erfordernissen & Erwartungen von adressierten Service/Dienst-Konsumen- ten.