Poser: Rechtsprechungsübersicht zu Verkehrssicherungs- und Betreiberpflichten...
Yvonne Fietz: Kinder- und Jugendkultur. Modellregion Hamburg
1. Best Practice J 1.2
Beispiele aus den Kultursparten
Kinder- und Jugendkultur
Modellregion Hamburg
Yvonne Fietz
Kinder- und Jugendkultur ist eine Querschnittsaufgabe der Bereiche Kultur, Bildung und Soziales.
In der Freien und Hansestadt Hamburg sind diese drei Ressorts in drei verschiedenen Fachbehörden
untergebracht und auf Bezirksebene tun sich außerdem weitere Zuständigkeiten auf – mit den ent-
sprechenden Entwicklungshindernissen. Seit 2000 hat sich trotzdem eine dynamische Entwicklung
im Bereich der Kinder- und Jugendkultur vollzogen. Verschiedene Faktoren in den Bereichen Poli-
tik, Verwaltung, Kultur, Bildung und Soziales haben die Dynamik begünstigt.
Gliederung Seite
1. Kinder- und Jugendkultur als kulturpolitische Herausforderung 2
1.1 Die Rahmenbedingungen der Kinder- und Jugendkultur im Jahr 2000 3
1.2 Gründung des Behörden übergreifenden „Arbeitskreises Kinder- und Jugendkultur“ 4
1.3 Das Rahmenkonzept Kinder- und Jugendkulturarbeit in Hamburg 4
1.4 Die Landesarbeitsgemeinschaft Kinder- und Jugendkultur (LAG) 6
2. Grundlagen einer innovativen und nachhaltigen Entwicklung der Kinder-
und Jugendkultur 7
2.1 Politik 8
2.2 Verwaltung 9
2.3 Netzwerke 10
2.4 Einrichtungen und Projekte der Kinder- und Jugendkultur 11
2.5 Finanzen 12
3. Grundlagen gelingender Kooperation zwischen Kultur und Schule 13
3.1 Strukturelle Grundlagen 15
3.1.1 Kooperationsvereinbarungen 15
3.1.2 Externe Prozessbegleitung 15
3.1.3 Kooperationsstrukturen 16
3.1.4 Qualitätsentwicklung und -sicherung 16
3.1.5 Förderungen 17
3.2 Service: Information und Koordination 17
4. Kinder- und Jugendkultur-Projekte in Hamburg 18
4.1 KulturKooperationen in Stadtteilen 18
4.2 Theaterprojekt „Land der Farben“ 19
4.3 Fotoprojekt „Ich und meine Stadt“ 21
4.4 Windprojekt 23
1
2. J 1.2 Best Practice
Beispiele aus den Kultursparten
1. Kinder- und Jugendkultur als kultur-
politische Herausforderung
Mitteilung des Senats: Im Oktober 2000 legte der Hamburger Senat eine Mitteilung an die
Bestandsaufnahme und Bürgerschaft zur Kinder- und Jugendkultur1 vor. Die Bestandsauf-
Maßnahmen zur Kinder- nahme ergab, dass Hamburg ein reichhaltiges und breites Spektrum
und Jugendkultur in für Kinder und Jugendliche zu bieten hat, dass jedoch die „Koordina-
Hamburg tion und Kooperation zwischen den zuständigen Behörden und Trä-
gern der Kulturangebote zu effektivieren“ sei.2 Eine fachliche Diskus-
sion für Kinder- und Jugendkultur sowie Kulturpädagogik und deren
Qualität und Relevanz fand in Hamburg – im Gegensatz zu anderen
Bundesländern und Großstädten – kaum statt. In den Medien wurden
die Interessen von Eltern, Kindern und Jugendlichen durch Berichter-
stattung, fachliche Auseinandersetzung etc. nur in geringem Maße
bedient.
In den folgenden Jahren erfolgten erste Schritte, um eine „Weiterent-
wicklung der Kinderkultur, Jugendkultur und Kulturpädagogik in
Hamburg“ voranzutreiben:
1. Gründung eines Fachbehörden übergreifenden „Arbeitskreises
Kinder und Jugendkultur“,
2. Konstituierung der Landesarbeitsgemeinschaft Kinderkultur, Ju-
gendkultur und Kulturpädagogik (LAG), in der alle Akteure zu-
sammen geführt werden sollen,
3. Fördermittel für professionelles freies Kindertheater in einer Höhe
von 100.000 Euro jährlich, die eine fachkundige Jury vergibt und
4. die KinderKultur-Zeitung wurde als Sonderbeilage der am stärks-
ten von Familien gelesenen Tageszeitung ins Leben gerufen.
Rahmenkonzept Kinder- Eine „Studie zur konzeptionellen Weiterentwicklung der Kinderkultur,
und Jugendkulturarbeit Jugendkultur und Kulturpädagogik, die gemeinsam mit der LAG erar-
beitet“ werden sollte, wurde nicht durchgeführt. Stattdessen erarbeitet
die Kulturbehörde in Zusammenarbeit mit der Behörde für Bildung
und Sport, der Behörde für Familie und Soziales, der Behörde für
Wissenschaft und Gesundheit, den Bezirken sowie Vertretern der Kul-
tureinrichtungen und -initiativen das im Juli 2004 präsentierte „Rah-
menkonzept Kinder- und Jugendkulturarbeit in Hamburg“3, mit dem
Hamburg sich bundesweit als „Modellregion Kinder- und Jugendkul-
tur“ positionierte.
2
3. Best Practice J 1.2
Beispiele aus den Kultursparten
1.1 Die Rahmenbedingungen
der Kinder- und Jugendkultur im Jahr 2000
Als der Hamburger Senat die Mitteilung zur Kinder- und Jugendkultur
im Jahr 2000 vorlegte, waren die öffentlich geförderten Aktivitäten
auf verschiedene Fachbehörden verteilt, ohne dass es eine kontinuier-
liche Behörden übergreifende Kommunikation und Zusammenarbeit
gab. Die Akteure der Kinder- und Jugendkultur hatten unter Förder-
strukturen und mangelnder öffentlicher Aufmerksamkeit und Wert-
schätzung zu leiden. Besonders die Zusammenarbeit mit (Ganztags-
)Schulen gestaltete sich außerordentlich schwierig: das neue Lehrerar-
beitszeitmodell, die Verkürzung aufs 12-stufiges Gymnasium, die
Reduzierung der zusätzlichen Mittel im Ganztagsschul- und Gesamt-
schulbereich etc. belasteten die Rahmenbedingungen für gelingende
Kooperationen im Bereich der Kulturellen Bildung erheblich.
Entwicklungshindernisse der Kinder- und Jugendkultur:
• keine kontinuierlichen Zuständigkeiten in den beteiligten Fachbe-
hörden,
• keine Fachbehörden übergreifende Kooperations- und Kommuni-
kationsstrukturen,
• große Kulturinstitutionen nehmen z. T. ihre Verantwortung gegen-
über Kindern und Jugendlichen nicht ausreichend wahr,
• Kürzungen, die den Kinder- und Jugendkultur-Bereich zusätzlich
schwächen,
• geringe öffentliche Wahrnehmung und Wertschätzung,
• keine gezielte Unterstützung netzwerkwirksamer Aktivitäten
(Datenbanken, dachverbandliche Struktur etc.)
• wenig geeignete Förderinstrumente,
• äußerst zurückhaltendes privates finanzielles Engagement,
• keine Kulturentwicklungsplanung für den Kinder- und Jugendbe-
reich und seinen Schnittstellen mit den anderen Fachbehörden.
War im Jahr 2000 in der Mitteilung des Senats noch vorgesehen, dass
die Behörde für Bildung und Sport die Federführung zur Weiterent-
wicklung der Kinder- und Jugendkultur in Hamburg haben sollte,
wurde im Jahr 2003 die Kulturbehörde beauftragt, ein „Rahmenkon-
zeptes Kinder- und Jugendkulturarbeit“ zu erarbeiten.
3
4. J 1.2 Best Practice
Beispiele aus den Kultursparten
Aufnahme in Trotz eines Regierungswechsels konnte mit dem Rahmenkonzept ein
das offizielle wichtiger Meilenstein für die Kinder- und Jugendkultur gelegt wer-
Regierungsprogramm den: als Bestandteil des offiziellen Leitbildes der „Wachsenden Stadt“
nahm Hamburg die „Modellregion Kinder- und Jugendkultur“ ins
Regierungsprogramm auf und steckte damit unter Beteiligung hoch
qualifizierten Fachleuten aus Theorie, Praxis und Verwaltung einen
weiten Entwicklungsrahmen ab.
Zuständigkeiten Außerdem richtete die Kulturbehörde die Stelle eines Referenten für
schaffen Kinder- und Jugendkultur ein, die von vorneherein als Quer-
schnittsaufgabe angelegt wurde: Wer in der Hamburger Kulturbehörde
das Gespräch zu kinder- und jugendkulturellen Themen sucht, begeg-
net in der Regel sowohl dem Referenten für Kinder- und Jugendkultur
als auch dem Referenten für die entsprechenden Kultursparte.
1.2 Gründung des Behörden übergreifenden
„Arbeitskreises Kinder- und Jugendkultur“
Der erste Schritt, eine Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendkul-
tur zu ermöglichen, war zweifelsohne die Gründung eines Behörden
übergreifenden „Arbeitskreises Kinder- und Jugendkultur“. Unter der
Leitung der Kulturbehörde wurden die anderen Fachbehörden aufge-
fordert, eine Person in den Arbeitskreis zu entsenden. Dadurch wurden
zunächst auf informellem Weg Zuständigkeiten geschaffen, die sich
im Laufe der Zeit verstetigten und schließlich in offizielle Beauftra-
gungen übergingen.
Der „Arbeitskreis Kinder- und Jugendkultur“ hat die Erstellung des
Rahmenkonzepts begleitet und mit gestaltet. Nach Inkrafttreten des
Rahmenkonzepts wurde der AK in die „Projektgruppe Kinder- und
Jugendkultur“ umgewandelt, dessen Koordination und Vorsitz in den
Händen der Kulturbehörde liegt, und in die auch Vertreter der LAG
Kinder- und Jugendkultur entsandt werden. Die Projektgruppe trifft
sich vierteljährlich, entwickelt das „Rahmenkonzept Kinder- und Ju-
gendkulturarbeit“ weiter und begleitet die Umsetzung.
1.3 Das Rahmenkonzept Kinder- und
Jugendkulturarbeit in Hamburg
Die Kulturbehörde legte im Juli 2004 das Rahmenkonzept mit dem
Ziel vor, Hamburg zur „Modellregion für Kinder- und Jugendkultur“
auszubauen. Es wurde unter breiter Beteiligung von Behörden und
Experten aus der Praxis erarbeitet. Ergebnis des Beteiligungsprozesses
ist u. a. eine ausführliche Bestandsaufnahme der vielfältigen Angebote
für Kinder und Jugendliche gewesen. Zugleich zeigte sich eine un-
durchsichtige Angebotslage für die Adressaten und eine mangelnde
Zusammenarbeit und Kommunikation unter den Akteuren.
4