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Was ist die richtige Rechtsform für
einen ambulanten Pflegedienst?

      Niederrheinischer Pflegekongress
             Neuss, 13.09.2012

                                         1
Gliederung:



   I.     Was ist eine GmbH ?
   II.    Die neue Unternehmergesellschaft
   III.   Steuerbelastung – Haftung – Wechsel des Inhabers
   IV.    Gehaltsbestandteile Fahrzeug, betriebliche Altersvorsorge, Sozialversicherungspflicht?
   V.     Vom Einzelunternehmen in die GmbH – Ablauf und Zeitplan




                                                                                                   2
Ihre Referenten:
                  Fachberater / Fachberaterin für
                            Heilberufe
                            (IFU/ISM gGmbH)




Dipl. Betriebswirt (BA)         Dipl. Betriebswirtin
     Andy Goßrau                     Elke Evertz
    Steuerberater                Steuerberaterin

                                                       3
I. Was ist eine GmbH ?



    GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein vom Inhaber getrenntes Rechtssubjekt –
    juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit


    Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen


    Zur Gründung ist mindestens eine Person (Einmann-GmbH) notwendig


    Gründung erfolgt bei einem Notar




                                                                                                  4
Stammkapital mind. 25.000 Euro


Tipp:   ewiger Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals wird wichtig bei einer Insolvenz,
        Gesellschafterwechsel und für das Finanzamt


Stammkapital darf für betriebliche Zwecke, wie Anschaffungen verwendet werden, aber keine
Entnahme des Stammkapitals durch den Gesellschafter


Verträge, wie die Kassenzulassung , werden mit der GmbH abgeschlossen, liegen bei der GmbH


Anerkennung schuldrechtlicher Verträge zwischen der GmbH und den Gesellschaftern




                                                                                             5
II.   Die neue Unternehmergesellschaft:




      keine eigene Rechtsform – Regeln der GmbH sind anzuwenden
      Firmenzusatz:     Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
                        oder
                        „UG (haftungsbeschränkt)“

      Mindestkapital 1 Euro

      Ausschüttungssperre:
      25% des Jahresüberschusses sind jährlich in eine gesetzliche Rücklage einzustellen
      Gesamthöhe unbegrenzt

      aber: sobald 25.000,- Euro erreicht sind, kann die Unternehmergesellschaft ihr Stammkapital
      erhöhen, dann keine zwingende Rücklagenbildung mehr

      Umbenennung in GmbH möglich




                                                                                                    6
III.      Steuerbelastung – Haftung – Wechsel des Inhabers

       Steuerbelastung
        Einzelunternehmen: Einkommensteuer mit individuellem Steuersatz (progressiv)
          , Verrechenbarkeit von Verlusten mit anderen Einkünften möglich
        GmbH: Körperschaftsteuer 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5 %, Ausschüttungs-
          belastung 25 %, in der Regel keine Gewerbesteuerbelastung für Pflegedienste, Verluste können
          nur auf Folgejahre vorgetragen werden (keine Verlustverrechnung mit den Einkünften der
          Gesellschafter)

       Haftung
        Einzelunternehmen: unbeschränkt mit dem persönlichem Vermögen (bei einer GbR haften alle
          Gesellschafter gesamtschuldnerisch)
        GmbH: Haftung der Gesellschaft mit ihrem Vermögen,
          die Haftung der Geschäftsführer/Gesellschafter beschränkt sich auf Sondertatbestände, in der
          Regel keine Haftung mit dem persönlichen Vermögen

       Wechsel des Inhabers/Tod des Inhabers
        Einzelunternehmen: Verträge liegen beim Inhaber, sie stehen und fallen mit ihm (kein
         automatischer Eintritt des Rechtsnachfolgers)
        GmbH: Verträge liegen bei der GmbH, Anteile können notariell übertragen werden, die GmbH
         kann auch von angestellten Personen weitergeführt werden

       Unsere Empfehlung:
       In der Regel Vorrang der GmbH, jedoch sollte man vor Umwandlung einen
       Steuerbelastungsvergleich durchführen lassen.


                                                                                                         7
Steuern in der GmbH


auf Ebene der Gesellschaft Belastung mit Körperschaftsteuer 15 % und davon 5,5 %
Solidaritätszuschlag im Rahmen der Veranlagung

Besonderheit Gewerbesteuer: grundsätzlich sind Kapitalgesellschaften aufgrund Ihrer Rechtsform
gewerbesteuerpflichtig, es gilt jedoch:

Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger
Personen nach § 3 Nr. 20d GewStG

Nach § 3 Nr. 20d GewStG sind Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger
Personen und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen von
der Gewerbesteuer befreit, wenn im Erhebungszeitraum die Pflegekosten in mindestens 40 v. H.
der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe ganz oder zum
überwiegenden Teil getragen worden sind. Diese Befreiungsregelung ist der entsprechenden
umsatzsteuerlichen Befreiung des § 4 Nr. 16k UStG nachgebildet worden, jedoch nicht identisch.

Tipp: Diese Vorschrift ist in der Praxis häufig nicht bekannt!




                                                                                                   8
9
10
IV. Gehaltsbestandteile


    Gesellschaftergeschäftsführer ist Angestellter der GmbH

    Abrechnung des Gehalts erfolgt über die Lohnsteuerkarte und wird mit dem individuellen
    Steuersatz versteuert

    Das Gehalt kann aus festen Bestandteilen auch variable Bestandteile enthalten
    (z.B. gewinnabhängige Tantiemen)

    Übersteigt die Gesamtvergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers das „fremdübliche“ Gehalt
    liegt eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung vor

    Betriebliche Altersvorsorge ist möglich, z.B. Pensionszusagen (Stichwort nachgelagerte
    Besteuerung)

    Folgende Kriterien sind einzuhalten:

      Wirksamer Anstellungsvertrag

      Verbot von Nachzahlungen


                                                                                                   11
Geschäftsführer kann ein Firmenfahrzeug erhalten.


Versteuerung erfolgt mittels Fahrtenbuch oder 1 % Regelung sowie der Versteuerung der
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte


Tipp: Berechnung des 1 % Werts erfolgt immer von den historischen
Bruttoanschaffungskosten des Fahrzeugs auch wenn ein gebrauchtes Fahrzeug in der
Anschaffung sehr viel günstiger ist, in einem solchen Fall kann die Führung eines
Fahrtenbuches Steuern einsparen.




                                                                                        12
13
Zur Sozialversicherung zählen u.a. die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die
Unfallversicherung und die Rentenversicherung

Grundsätzlich ist es so, dass der GmbH-Geschäftsführer, der auf Grund eines Anstellungsvertrages
Bezüge erhält und nicht beherrschend an der GmbH beteiligt ist, wie ein normaler Arbeitnehmer
der Sozialversicherungspflicht unterliegt.

Für den beherrschenden Gesellschafter/Geschäftsführer besteht Versicherungsfreiheit

Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr liegt in der
Regel Sozialversicherungsfreiheit vor

Je geringer die Beteiligung desto geringer wird aber auch der Einfluss auf die Gesellschaft sein. In
der Regel wird bei einer geringeren Beteiligung als 45 % von einer Sozialversicherungspflicht
auszugehen sein. Im Einzelnen wird dann die Weisungsabhängigkeit und die übrige vertragliche
Gestaltung des Anstellungsvertrages zu prüfen sein. Im Einzelfall können sogar familiäre Bindungen
eine Rolle spielen

Tipp: in Zweifelsfällen rechtsverbindliche Auskunft des Sozialversicherungsträgers,
      Bindungswirkung bei Sozialversicherungsprüfungen


                                                                                                       14
V.   Änderung der Rechtsform ist möglich, aber nicht ohne Aufwand



     Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH

     Antrag an Kranken- und Pflegekassenverbände
     Abschluss von Verträgen für die neue Rechtsform

     oder

     Anpassung der bisherigen Vertragsverhältnisse
     Beachte Bearbeitungsdauer 4 - 12 Wochen!



     Die Umwandlung in die GmbH kostet keine Steuern! (Antrag auf Buchwertansatz beim Finanzamt)


     Die Umwandlung in die GmbH kann rückwirkend erfolgen, Rückwirkungszeitraum 8 Monate




                                                                                                   15
Zeitabläufe Checklisten bei Umwandlungen

    Datum muss 100% feststehen

    Auf Leistungsrechnungen achten, zum Beispiel Einzelunternehmen bis – GmbH ab !

    Außendarstellung

    Verträge

    Abbuchungsaufträge

    Meldung am Telefon

    Wer darf was unterschreiben?

    Pkw-Zulassungen

    Informationen an Patienten, Kooperationspartner, Geschäftspartner




                                                                                     16
Formalien müssen eingehalten werden



Beschlüsse müssen eindeutig, im Vorhinein gefasst werden, um verdeckte Gewinnausschüttungen
zu vermeiden

Veröffentlichung im Unternehmensregister

Siehe: www.unternehmesregister.de




                                                                                              17
VIELEN DANK FÜR IHRE
  AUFMERKSAMKEIT !

          Elke Evertz
             und
         Andy Goßrau

          www.antax-duisburg.de
          info@antax-duisburg.de
             Tel.: 0203 99474-0

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NPK2012 - Andy Goßrau, Elke Evertz: Was ist die richtige Rechtsform für einen ambulanten Pflegedienst?

  • 1. Herzlich Willkommen ! Was ist die richtige Rechtsform für einen ambulanten Pflegedienst? Niederrheinischer Pflegekongress Neuss, 13.09.2012 1
  • 2. Gliederung: I. Was ist eine GmbH ? II. Die neue Unternehmergesellschaft III. Steuerbelastung – Haftung – Wechsel des Inhabers IV. Gehaltsbestandteile Fahrzeug, betriebliche Altersvorsorge, Sozialversicherungspflicht? V. Vom Einzelunternehmen in die GmbH – Ablauf und Zeitplan 2
  • 3. Ihre Referenten: Fachberater / Fachberaterin für Heilberufe (IFU/ISM gGmbH) Dipl. Betriebswirt (BA) Dipl. Betriebswirtin Andy Goßrau Elke Evertz Steuerberater Steuerberaterin 3
  • 4. I. Was ist eine GmbH ? GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein vom Inhaber getrenntes Rechtssubjekt – juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen Zur Gründung ist mindestens eine Person (Einmann-GmbH) notwendig Gründung erfolgt bei einem Notar 4
  • 5. Stammkapital mind. 25.000 Euro Tipp: ewiger Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals wird wichtig bei einer Insolvenz, Gesellschafterwechsel und für das Finanzamt Stammkapital darf für betriebliche Zwecke, wie Anschaffungen verwendet werden, aber keine Entnahme des Stammkapitals durch den Gesellschafter Verträge, wie die Kassenzulassung , werden mit der GmbH abgeschlossen, liegen bei der GmbH Anerkennung schuldrechtlicher Verträge zwischen der GmbH und den Gesellschaftern 5
  • 6. II. Die neue Unternehmergesellschaft: keine eigene Rechtsform – Regeln der GmbH sind anzuwenden Firmenzusatz: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) oder „UG (haftungsbeschränkt)“ Mindestkapital 1 Euro Ausschüttungssperre: 25% des Jahresüberschusses sind jährlich in eine gesetzliche Rücklage einzustellen Gesamthöhe unbegrenzt aber: sobald 25.000,- Euro erreicht sind, kann die Unternehmergesellschaft ihr Stammkapital erhöhen, dann keine zwingende Rücklagenbildung mehr Umbenennung in GmbH möglich 6
  • 7. III. Steuerbelastung – Haftung – Wechsel des Inhabers Steuerbelastung  Einzelunternehmen: Einkommensteuer mit individuellem Steuersatz (progressiv) , Verrechenbarkeit von Verlusten mit anderen Einkünften möglich  GmbH: Körperschaftsteuer 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5 %, Ausschüttungs- belastung 25 %, in der Regel keine Gewerbesteuerbelastung für Pflegedienste, Verluste können nur auf Folgejahre vorgetragen werden (keine Verlustverrechnung mit den Einkünften der Gesellschafter) Haftung  Einzelunternehmen: unbeschränkt mit dem persönlichem Vermögen (bei einer GbR haften alle Gesellschafter gesamtschuldnerisch)  GmbH: Haftung der Gesellschaft mit ihrem Vermögen, die Haftung der Geschäftsführer/Gesellschafter beschränkt sich auf Sondertatbestände, in der Regel keine Haftung mit dem persönlichen Vermögen Wechsel des Inhabers/Tod des Inhabers  Einzelunternehmen: Verträge liegen beim Inhaber, sie stehen und fallen mit ihm (kein automatischer Eintritt des Rechtsnachfolgers)  GmbH: Verträge liegen bei der GmbH, Anteile können notariell übertragen werden, die GmbH kann auch von angestellten Personen weitergeführt werden Unsere Empfehlung: In der Regel Vorrang der GmbH, jedoch sollte man vor Umwandlung einen Steuerbelastungsvergleich durchführen lassen. 7
  • 8. Steuern in der GmbH auf Ebene der Gesellschaft Belastung mit Körperschaftsteuer 15 % und davon 5,5 % Solidaritätszuschlag im Rahmen der Veranlagung Besonderheit Gewerbesteuer: grundsätzlich sind Kapitalgesellschaften aufgrund Ihrer Rechtsform gewerbesteuerpflichtig, es gilt jedoch: Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen nach § 3 Nr. 20d GewStG Nach § 3 Nr. 20d GewStG sind Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger Personen und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen von der Gewerbesteuer befreit, wenn im Erhebungszeitraum die Pflegekosten in mindestens 40 v. H. der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe ganz oder zum überwiegenden Teil getragen worden sind. Diese Befreiungsregelung ist der entsprechenden umsatzsteuerlichen Befreiung des § 4 Nr. 16k UStG nachgebildet worden, jedoch nicht identisch. Tipp: Diese Vorschrift ist in der Praxis häufig nicht bekannt! 8
  • 9. 9
  • 10. 10
  • 11. IV. Gehaltsbestandteile Gesellschaftergeschäftsführer ist Angestellter der GmbH Abrechnung des Gehalts erfolgt über die Lohnsteuerkarte und wird mit dem individuellen Steuersatz versteuert Das Gehalt kann aus festen Bestandteilen auch variable Bestandteile enthalten (z.B. gewinnabhängige Tantiemen) Übersteigt die Gesamtvergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers das „fremdübliche“ Gehalt liegt eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung vor Betriebliche Altersvorsorge ist möglich, z.B. Pensionszusagen (Stichwort nachgelagerte Besteuerung) Folgende Kriterien sind einzuhalten:  Wirksamer Anstellungsvertrag  Verbot von Nachzahlungen 11
  • 12. Geschäftsführer kann ein Firmenfahrzeug erhalten. Versteuerung erfolgt mittels Fahrtenbuch oder 1 % Regelung sowie der Versteuerung der Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte Tipp: Berechnung des 1 % Werts erfolgt immer von den historischen Bruttoanschaffungskosten des Fahrzeugs auch wenn ein gebrauchtes Fahrzeug in der Anschaffung sehr viel günstiger ist, in einem solchen Fall kann die Führung eines Fahrtenbuches Steuern einsparen. 12
  • 13. 13
  • 14. Zur Sozialversicherung zählen u.a. die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Unfallversicherung und die Rentenversicherung Grundsätzlich ist es so, dass der GmbH-Geschäftsführer, der auf Grund eines Anstellungsvertrages Bezüge erhält und nicht beherrschend an der GmbH beteiligt ist, wie ein normaler Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht unterliegt. Für den beherrschenden Gesellschafter/Geschäftsführer besteht Versicherungsfreiheit Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr liegt in der Regel Sozialversicherungsfreiheit vor Je geringer die Beteiligung desto geringer wird aber auch der Einfluss auf die Gesellschaft sein. In der Regel wird bei einer geringeren Beteiligung als 45 % von einer Sozialversicherungspflicht auszugehen sein. Im Einzelnen wird dann die Weisungsabhängigkeit und die übrige vertragliche Gestaltung des Anstellungsvertrages zu prüfen sein. Im Einzelfall können sogar familiäre Bindungen eine Rolle spielen Tipp: in Zweifelsfällen rechtsverbindliche Auskunft des Sozialversicherungsträgers, Bindungswirkung bei Sozialversicherungsprüfungen 14
  • 15. V. Änderung der Rechtsform ist möglich, aber nicht ohne Aufwand Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH Antrag an Kranken- und Pflegekassenverbände Abschluss von Verträgen für die neue Rechtsform oder Anpassung der bisherigen Vertragsverhältnisse Beachte Bearbeitungsdauer 4 - 12 Wochen! Die Umwandlung in die GmbH kostet keine Steuern! (Antrag auf Buchwertansatz beim Finanzamt) Die Umwandlung in die GmbH kann rückwirkend erfolgen, Rückwirkungszeitraum 8 Monate 15
  • 16. Zeitabläufe Checklisten bei Umwandlungen Datum muss 100% feststehen Auf Leistungsrechnungen achten, zum Beispiel Einzelunternehmen bis – GmbH ab ! Außendarstellung Verträge Abbuchungsaufträge Meldung am Telefon Wer darf was unterschreiben? Pkw-Zulassungen Informationen an Patienten, Kooperationspartner, Geschäftspartner 16
  • 17. Formalien müssen eingehalten werden Beschlüsse müssen eindeutig, im Vorhinein gefasst werden, um verdeckte Gewinnausschüttungen zu vermeiden Veröffentlichung im Unternehmensregister Siehe: www.unternehmesregister.de 17
  • 18. VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT ! Elke Evertz und Andy Goßrau www.antax-duisburg.de info@antax-duisburg.de Tel.: 0203 99474-0