Tausende Versicherungsmakler haben bisher nichts getan, um das eigene Lebenswerk sicher für die Erben zu machen. Nur eine Minderheit hat das Erbe komplett geschützt. Ohne die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen droht aber der Totalverlust der Courtageansprüche.
Den Erben von Versicherungsmaklern droht der Totalverlust der Courtageansprüche
1. July 20, 2019
Den Erben von Versicherungsmaklern droht der
Totalverlust der Courtageansprüche
proexpert24.de/blog/2019/07/20/den-erben-von-versicherungsmaklern-droht-der-totalverlust-
der-courtageansprueche/
Nachfolgeplanung: Warten bis es zu spät ist!
Tausende Versicherungsmakler haben bisher nichts getan, um das eigene
Lebenswerk sicher für die Erben zu machen. Nur eine Minderheit hat das
Erbe komplett geschützt. Ohne die entsprechenden Vorsorgemaßnahmen
droht aber der Totalverlust der Courtageansprüche. Was man dagegen tun
kann, erklärt Unternehmensberater Peter Schmidt in seiner Kolumne.
Nach dem Tode des Maklers Lutz B. aus Nordrhein-Westfalen* ging der gesamte
Kundenbestand, der über 30 Jahre aufgebaut wurde, inklusive aller
Courtageansprüche zurück an die Versicherer. Eine Kundenanfrage beim
Versicherer mit dem Hinweis, dass der bisherige Ansprechpartner, Makler B.,
verstorben sei genügte. Dem Kunden wurde ein neuer Ansprechpartner,
Hauptvertreter aus der Region, benannt. Die noch nach dem Tod des Maklers
gezahlten Bestandscourtagen wurden zurückgefordert. Die Witwe von Lutz B.
konnte es nicht fassen.
(* Name und Region geändert)
Gründe für den Verlust der Kunden und Courtagen
Im konkreten Fall wurde deutlich, dass der Makler – wenn überhaupt – mit
Maklerverträgen aus den 1980er Jahren gearbeitet hatte, die keine
Den Erben von Versicherungsmaklern droht der Totalverlust de... https://www.printfriendly.com/p/g/4NHYZx
1 von 5 20.07.2019, 15:04
2. Nachfolgeregelung enthielten. Demnach erlischt laut Bürgerlichem Gesetzbuch
(BGB) Paragraf 672 Satz 1 der (Makler-)Auftrag durch den Tod des Beauftragten. Das
bedeutet, wenn zwischen Kunde und Makler keine andere Regelung getroffen
wurde, dann erlischt das Vertragsverhältnis zwischen beiden, was wiederum den
(Bestands-) Courtageanspruch begründet.
Erschwerend kam beim verstorbenen Makler B. hinzu, dass er mit vielen Kunden
gar keine Makleraufträge abgeschlossen hatte. Die Witwe, die gelegentlich im Büro
aushalf, schilderte die Meinung ihres Mannes so: „Makleraufträge sind nur bei
großen Verträgen und bei den Gewerbetreibenden notwendig.“ Wir kennen solche
Auffassungen von vielen Maklern im Markt. Leider.
Wege zum Schutz des Erbes aus den Bestandscourtagen
Aus der Praxis der Beratungen als Nachfolgeexperte will ich zumindest vier Wege
skizzieren, wie man eine Situation wie bei Makler B. vermeiden kann. Weitere
Möglichkeiten gibt es auch, die zur individuellen Situation passend erschlossen
werden können.
Weg #1: Vor allem für Makler als Einzelunternehmer
Dem Einzelunternehmer bleibt nichts anderes übrig als mit jedem Kunden einen
Maklervertrag mit einer Nachfolgeklausel inklusive der entsprechenden
Datenschutzvereinbarung abzuschließen. Denkbar wäre auch eine ergänzende
Vereinbarung zum bestehenden Maklervertrag, der explizit eine solche
Nachfolgeregelung transparent enthält und von beiden Seiten unterzeichnet wird.
jetzt informieren Neue Mopedkennzeichen: Ab 1. März nur noch "grün" sicher
unterwegs
Herauszustellen ist „mit jedem Kunden“. Die Kunden mit Einzelverträgen, bei denen
der Makler bisher – fälschlicherweise – keinen Bedarf für einen Maklervertrag sah,
fallen ohne Maklervertrag mit Nachfolgeklausel aus der Möglichkeit eines
rechtzeitigen Verkaufs des Bestandes oder im Todesfall für eine Übertragung
heraus. Das sollte allen Maklern klar sein. Es lohnt sich deshalb wirklich
systematisch diese Versäumnisse nachzuholen. Die Kunden werden es würdigen,
dass ihr Versicherungsmakler auch an seine Kunden über den eigenen Tod hinaus
Verantwortung zeigt.
Die Versicherer sind verpflichtet, auch weiterhin die Bestandscourtagen an den
Nachfolger zu zahlen, soweit dieser ein zugelassener Makler ist und mit diesem eine
Courtagevereinbarung oder -zusage besteht. Der dann mit dem Nachfolger
bestehende Maklervertrag zwischen Kunde und Nachfolger begründet den
Anspruch aus Bestandscourtage.
Weg #2: Vor allem für mittelgroße Maklerunternehmen
Wandeln Sie rechtzeitig Ihren Gewerbebetrieb als Einzel- oder Kleinmakler in eine
juristische Kapital- oder Personengesellschaft um. Als notwendige Umsatzgröße
Den Erben von Versicherungsmaklern droht der Totalverlust de... https://www.printfriendly.com/p/g/4NHYZx
2 von 5 20.07.2019, 15:04
3. für diesen Schritt sehe ich spätestens das annähernde Erreichen der Pflichtgrenzen
für die Buchführungspflicht an. Für 2019 liegen diese Grenzen beim Gewinn von
mehr als 60.000 Euro und beim Umsatz von 600.000 Euro. Diese Unternehmen
müssen im Jahr 2019 grundsätzlich von der einfachen Einnahmen-
Überschussrechnung zur Bilanzierung wechseln. Und damit kann man auch gleich
noch den Schritt zur juristischen Firmenkonstruktion gehen.
Aber auch vorher gibt es gute Argumente für die Gründung einer GmbH oder GmbH
& Co. KG. Nicht umsonst arbeitet rund ein Drittel der Maklerunternehmen bereits
so. Der klare Vorteil tritt im Todesfall des Maklers zu Tage, weil dann einfach die
Gesellschafts- oder Kommanditanteile vererbt oder verkauft werden können. Am
Verhältnis der Kunden zur Maklerfirma ändert sich dann ebenso wenig wie am
Courtageanspruch. Natürlich ist nach einer Übergangszeit auch die Betreuung der
Kunden durch einen registrierten Vermittler abzusichern.
Makler, die ihren Bestand vollständig oder überwiegend an einen Maklerpool
übertragen haben, der auch ein Modell der Maklerrente anbietet, kann mit
diesem auch frühzeitig einen Vertrag zur Verrentung und – soweit angeboten – auch
der Erbenrente abschließen.
Makler, die sich für dieses Modell interessieren, sollten sich einen umfassenden
Marktüberblick zu diesen Rentenmodellen und vor allem auch der Versteuerung
dieser Maklerrenten verschaffen.
jetzt informieren Ausstellungseröffnung des 2. LVM-TALENTFORUMS 2019 am 2.
April
Weg #4 – Maklerunternehmen rechtzeitig verkaufen oder übertragen
Wer sich rechtzeitig mit dem Abschluss der Tätigkeit als Makler befasst und dies
zum selbstgewählten Zeitpunkt auch umsetzt, wird in Verbindung mit Weg #1 oder
Weg #2 wohl die beste Entscheidung treffen. Diese Maklerinnen und Makler, die für
sich selbst den Schlusspunkt unter das eigene Berufsleben setzen, profitieren von
mehreren Vorteilen.
Makler, die nach dem 55. Lebensjahr ihr Unternehmen verkaufen, können die
Freibeträge und Steuervorteile nutzen, die im Amtlichen Einkommenssteuer-
Handbuch des BMF unter Paragraf 16 (4) niedergelegt sind. Hier heißt es:
„Hat der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet oder ist er im
sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig, so wird der
Veräußerungsgewinn auf Antrag zur Einkommensteuer nur herangezogen, soweit
er 45.000 Euro übersteigt. Der Freibetrag ist dem Steuerpflichtigen nur einmal zu
gewähren. Er ermäßigt sich um den Betrag, um den der Veräußerungsgewinn
136.000 Euro übersteigt.“
Die Suche nach einem geeigneten Käufer und nach einem maximalen Verkaufspreis
kann ein Nachfolgeexperte ihres Vertrauens fachkundig unterstützen. Im Ergebnis
einer solchen Beratung kann auch das Ergebnis stehen, dass nicht der Verkauf
Den Erben von Versicherungsmaklern droht der Totalverlust de... https://www.printfriendly.com/p/g/4NHYZx
3 von 5 20.07.2019, 15:04
4. sondern ein Verrentungs-modell sinnvoll sein kann.
Modell Maklerrente auch mit Transaktionshilfe
Über das Für und Wider zu den am Markt angebotenen Maklerrenten-Modellen
habe ich hier schon mehrfach geschrieben. Im konkreten Fall kann so ein Modell
mit „Erbenschutz“ aber durchaus mehr als einen Gedanken wert sein. Schauen wir
uns das am Beispiel eines Anbieters genauer an:
Blau Direkt bietet mit der Maklerrente einen sogenannten Erbenschutz an. Stirbt
der Makler, geht der Anspruch auf die bezugsberechtigte Person über, ob vor oder
während der Rentenbezugsphase. Die Höhe der Maklerrente ergibt sich aus dem
übertragenen Bestand und der daraus resultierenden Bestandscourtage.
Im Modell mit Erbenschutz werden 90 Prozent der aus dem Bestand resultierende
Courtage an den Makler ausgeschüttet. Davon wird eine sogenannte
Technikpauschale abgezogen. Die Höhe dieser Pauschale ist abhängig von der Höhe
der Jahressrente und bewegt sich zwischen netto 99 bis 499 Euro pro Monat.
Für Partner des Lübecker Maklerpools gibt es einen besonders interessanten
Aspekt. Verstirbt der Makler, bevor er auf „Rente“ umgestellt hat, dann ist bereits zu
diesem Zeitpunkt die Rente für eine bezugsberechtigte Person gesichert und kann
abgerufen werden. Somit ist der Bestand für die Familie gesichert und deren
Existenz geschützt.
jetzt informieren ELEMENT Insurance AG nutzt Smart InsurTech-Plattform
Der Verantwortliche für die Maklerrenten von Blau Direkt, Dirk Henkies, stellt
nochmal klar: „Verstirbt der Makler während der Rentenbezugsphase, geht der
Anspruch auch auf die bezugsberechtige Person über, bis insgesamt 30 Jahre lang
gezahlt wurde. „Das rechnet sich“, so meint Henkies, „auf jeden Fall. Selbst wenn
durch die Umstellung etwas Abrieb entsteht.“
Nach Angaben von Blau Direkt läuft die Vorbereitung von Maklern für das Modell
Maklerrente Hand in Hand zwischen der dafür spezialisierten Abteilung bei Blau
Direkt und den interessierten Maklern. Das Ergebnis sind laut Nachfrage bei
Henkies schon 35 Bestände, die seit Start Juni 2018 übernommen wurde. Seit Ende
letzten Jahres, gibt es auch die ersten „echten Rentner“, die die Simplr Maklerrente
beziehen.
Geschäftlich und Privat – Postmortale Vollmacht
Grundsätzlich sollten die Fragen des privaten und geschäftlichen Erbes im Rahmen
der gesetzlichen Regelung individuell durch eine nach dem Tod geltende Vollmacht
unterstützt werden. Das sind postmortale Vollmachten, die Basis für die Ausstellung
eines Erbscheins, Regelungen zum Verkauf der Firma und für Nachfolgeregelungen
legen können. Dem interessierten Leser ist dazu auch ein Blick in das
Handelsgesetzbuch (HGB) zu empfehlen.
Den Erben von Versicherungsmaklern droht der Totalverlust de... https://www.printfriendly.com/p/g/4NHYZx
4 von 5 20.07.2019, 15:04
5. Der besonders auf eine Regelung seiner geschäftlichen Angelegenheiten im
Todesfall bedachte Makler wird prophylaktisch seine Geschäftsunterlagen nebst
Notfallplan in so einem Zustand pflegen, dass im Fall der Fälle eine rasche Übergabe
möglich ist. Ein vorbereiteter Kaufvertrag kann dazu gehören. Ob und wann Sie
soweit gehen wollen, dies ist ihre Entscheidung.
Wählen Sie Ihren Weg aus und gehen Sie diesen dann auch konsequent zu Ende.
Dann brauchen Sie sich auch keine Sorgen zu machen, dass Ihre Erben nichts
bekommen.
Vielen Dank an die Pfefferminzia
Den Erben von Versicherungsmaklern droht der Totalverlust de... https://www.printfriendly.com/p/g/4NHYZx
5 von 5 20.07.2019, 15:04