Im Jahr 2002 wurde die MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG aufgelegt, als erste einer Reihe von zunächst insgesamt sieben Fonds, der in deutsche Lebensversicherungspolicen, die am sogenannten Zweitmarkt gekauft wurden, investierte. Bis 2003 wurden für den Fonds über 28 Mio. € Eigenkapital eingesammelt und über 59 Mio. € Kredite aufgenommen. Trotz angeblich hoher Sicherheit konnten sich die Anleger bisher aber nur zweimal über Ausschüttungen freuen; seit 2008 sind sie gänzlich ausgeblieben. Auf dem Zweitmarkt können Anleger bestenfalls noch 2% für ihre Beteiligung erzielen. Viele Anleger, die nach der Beratung durch ihre Bank oder ihren Anlageberater glaubten, in eine "todsichere" Sache investieren zu können, fürchten den Totalverlust ihrer Beteiligung.
MPC Leben plus - Rechtsanwälte gehen wegen Prospektfehlern gegen die Gründungsgesellschafter vor
1. MPC Leben plus – Rechtsanwälte gehen wegen Prospektfehlern gegen die Gründungsgesellschafter
vor
Im Jahr 2002 wurde die MPC Rendite-Fonds Leben plus GmbH & Co. KG aufgelegt, als erste einer
Reihe von zunächst insgesamt sieben Fonds, der in deutsche Lebensversicherungspolicen, die am
sogenannten Zweitmarkt gekauft wurden, investierte. Bis 2003 wurden für den Fonds über 28 Mio. €
Eigenkapital eingesammelt und über 59 Mio. € Kredite aufgenommen. Trotz angeblich hoher
Sicherheit konnten sich die Anleger bisher aber nur zweimal über Ausschüttungen freuen; seit 2008
sind sie gänzlich ausgeblieben. Auf dem Zweitmarkt können Anleger bestenfalls noch 2% für ihre
Beteiligung erzielen. Viele Anleger, die nach der Beratung durch ihre Bank oder ihren Anlageberater
glaubten, in eine „todsichere“ Sache investieren zu können, fürchten den Totalverlust ihrer
Beteiligung.
Erste Schadenersatzklage gegen Gründungsgesellschafter des Fonds
Im Auftrag von Mandanten haben wir die Gründungsgesellschafter dieses Fonds erstmals durch Klage
auf Schadenersatz in Anspruch genommen. Ziel ist, dass die Verantwortlichen die Beteiligung
rückabwickeln müssen, die Anleger also ihr Geld zurück erhalten. Grundlage der Klage ist, dass nach
unserer Meinung der Emissionsprospekt in vielerlei Hinsicht fehlerhaft ist. Gründungsgesellschafter
haften nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den beitretenden Anlegern nach den
Grundsätzen der Prospekthaftung im weiteren Sinne, weil sie deren Vertragspartner beim Beitritt zur
Fondsgesellschaft sind. Die Rechtsprechung sieht sie in der Pflicht, auf Prospektfehler und im
Vergleich zum aktuellen Prospekt geänderte Verhältnisse hinzuweisen.
Als sichere Anlage beworben
Ein von uns vertretener Anleger wollte seine Altersvorsorge aufbessern. Aufgrund der Finanzkrise
nach dem 11. September 2001 war er stark verunsichert und mochte nicht mehr in Aktien- und
Mischfonds investieren. Insofern vertraute er auf die Anpreisungen des Emissionshauses, das den
Fonds mit Schlagworten wie Sicherheit, Mindestrendite und garantierte Mindestverzinsung
beworben hatte. Nachdem der Kläger sich näher dafür interessierte, erhielt er den Prospekt
übersandt. Im Begleitschreiben wurde erneut ziemlich auf den Putz gehauen. Es war die Sprache von
einer „Rendite mit Sicherheit“ und einem „minimalen Investitionsrisiko“. Unserem Mandanten wurde
der Eindruck vermittelt, er täte mit einer Beteiligung genau das Richtige, denn jetzt habe man sehr
günstig einkaufen können und bei dem zu erwartenden Anziehen der Kapitalmärkte zahle sich das
dann mit „ansehnlichen Renditen“ aus.
Absolute Verjährung von Ansprüchen droht
Allen Anlegern in diesem Fonds sei dringend angeraten, umgehend von einem auf Kapitalanlagerecht
spezialisierten Rechtsanwalt prüfen zu lassen, ob sie gegen ihre Bank, Sparkasse oder Finanzberater
Schadensersatzansprüche geltend machen können. Die Zeit drängt, denn die taggenau zu
2. berechnende sogenannte Totalverjährung von 10 Jahren ab dem Datum der Zeichnung droht! Die in
der Regel kostengünstige Beratung dürfte ihr Geld jedenfalls wert sein, bevor Ansprüche gar nicht
mehr geltend gemacht werden können.
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