Medienfonds Montranus I: Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
1. Medienfonds Montranus I:
Oberlandesgericht Karlsruhe bestätigt Rückabwicklung der Fondsbeteiligung
23.06.2015 - Nach den Oberlandesgerichten in Frankfurt, München, Stuttgart und Koblenz hat jetzt
auch das Oberlandesgericht Karlsruhe (Urteil vom 14.04.2015) einem Anleger eines Montranus
Medienfonds Recht gegeben und die Helaba Dublin zur Rückabwicklung der Beteiligung an der
Montranus Beteiligungs GmbH & Co. Verwaltungs KG verurteilt. Ausschlaggebend für die
Entscheidung war einmal mehr die fehlerhafte Widerrufsbelehrung im Zusammenhang mit der zur
teilwiesen Finanzierung der Beteiligung abzuschließenden Inhaberschuldverschreibung.
Das OLG Karlsruhe bestätigte, wie auch andere Oberlandesgerichte vor ihm, dass die
Widerrufsbelehrung nicht ordnungsgemäß ist. Daher hat der Lauf der Widerrufsfrist noch nicht
begonnen. Darüber hinaus ist das Widerrufsrecht nicht verwirkt, denn es fehlt an dem für die
Verwirkung erforderlichen Umstandsmoment. Auch der Umstand, dass der Kläger den Widerruf erst
über drei Jahre nach vollständiger Rückführung der Finanzierung erklärt hat, ändert daran nach
Ansicht des OLG Karlsruhe nichts.
Widerruf und Rückabwicklung auch heute noch möglich
Für die Anleger der von HANNOVER LEASING für Privatanleger aufgelegten Montranus Medienfonds
I, II und III hat dies zur Folge, dass sie die mit der Helaba Dublin zur Finanzierung von
Fondsbeteiligungen abgeschlossenen Finanzierungsverträge (Kreditvertrag oder
Inhaberschuldverschreibung) auch heute noch widerrufen können. Auf der Grundlage dieses
Widerrufs können die Anleger der Montranus Fonds von der finanzierenden Bank die Rückzahlung
des eingesetzten Eigenkapitals abzüglich erhaltener Ausschüttungen verlangen. Einige Gerichte
haben den Montranus-Anlegern darüber hinaus den entgangenen Gewinn zugesprochen. Im
Gegenzug müssen sie ihre Fondsbeteiligung an die Helaba Dublin übertragen.
Wir haben schon für zahlreiche Anleger von Montranus Medienfonds die Rückabwicklung der
Beteiligung durchgesetzt. Gerne helfen wir auch Ihnen weiter.
Mehr Informationen zu Ihren Möglichkeiten bei Montranus Medienfonds erhalten Sie hier:
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
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