Für die Anleger des Schiffsfonds besteht das Risiko des Totalverlusts des investierten Kapitals. Bei der gegenwärtigen Marktlage ist kaum zu erwarten, dass der Erlös bei einem Verkauf der Schiffe die Verbindlichkeiten übersteigen wird.
Schadenersatzansprüche für Anleger
Dabei hätte dieser Fonds Privatanlegern gar nicht empfohlen werden dürfen. Nur 33% des investierten Eigenkapitals sind tatsächlich in den Bau der Schiffe geflossen. Der Rest von rund 67% wurde für diverse Vergütungen, Vertriebsprovisionen und Zinsen verwendet. Gerade dieser Umstand eröffnet Anlegern die Möglichkeit, Schadenersatz gegen die beratenden Banken und Sparkassen sowie die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen. Uns ist keine Anleger bekannt, dem sein Berater diese Zahlen offenbart hätte.
Zinsersparnis durch Widerruf von Immobilienkrediten
MPC MS Santa-P Schiffe: Schiffe des krisengeschüttelten Fonds fahren in die Insolvenz
1. MPC-Schiffsfonds MS „Santa-P Schiffe“
Nur 33 % der Anlegergelder flossen in den Bau der Schiffe, der Rest in Vergütungen, Provisionen
und Zinsen
Schiffe des krisengeschüttelten Fonds fahren in die Insolvenz
31. Januar 2014 - In sechs hochmoderne Panamax-Schiffe , die unter dem Dach des vom
Emissionshaus MPC herausgegebenen Schiffsfonds MS „Santa-P Schiffe“ zusammengefasst sind,
investierten Anleger in den Jahren 2004 und 2005 über 87 Mio. €. Nach der im vergangenen Jahr
gescheiterten Sanierung der Beteiligungsgesellschaft MS “Santa-P Schiffe” GmbH & Co. KG befinden
sich jetzt zwei Fondsschiffe im vorläufigen Insolvenzverfahren. Bereits im November 2013 wurde
Insolvenzantrag für die Kommanditgesellschaft MS „Santa Priscilla“ Offen Reederei GmbH & Co.
gestellt. Jetzt musste das zweite Fondsschiff, die Kommanditgesellschaft MS „Santa Patricia“ Offen
Reederei GmbH & Co. Insolvenzantrag stellen.
Auch die wirtschaftliche Situation der vier anderen Schiffe ist angesichts der angespannten Lage auf
den weltweiten Schiffsmärkten alles andere als rosig. Weitere Insolvenzen kämen nicht
überraschend. Für die Anleger des Schiffsfonds sieht er das Risiko des Totalverlusts des investierten
Kapitals. Bei der gegenwärtigen Marktlage ist kaum zu erwarten, dass der Erlös bei einem Verkauf der
Schiffe die Verbindlichkeiten übersteigen wird.
Schadenersatzansprüche für Anleger
Dabei hätte dieser Fonds Privatanlegern gar nicht empfohlen werden dürfen. Nur 33 % des
investierten Eigenkapitals sind tatsächlich in den Bau der Schiffe geflossen. Der Rest von rund 67 %
wurde für diverse Vergütungen, Vertriebsprovisionen und Zinsen verwendet. Gerade dieser Umstand
eröffnet Anlegern die Möglichkeit, Schadenersatz gegen die beratenden Banken und Sparkassen
sowie die Gründungsgesellschafter des Fonds durchzusetzen. Uns ist keine Anleger bekannt, dem sein
Berater diese Zahlen offenbart hätte.
Auch darüber, dass in diesem Fonds die Vertriebskosten 33,6 % des Kommanditkapitals der Anleger
betrugen, wurden diese von ihren Beratern regelmäßig nicht informiert, obwohl nach der
Rechtsprechung des BGH über Vertriebsaufwendungen von mehr als 15 % ausdrücklich aufgeklärt
werden muss. (BGH III ZR 359/02)
Hinzu kommt, dass der Prospekt nach unserer Meinung gerade hinsichtlich der geplanten
Mittelverwendung intransparent und irreführend ist. Der Bundesgerichtshof fordert, dass in einem
Prospekt ohne weiteres zu erkennen sein muss, welcher Anteil des von den Anlegern investierten
Kapitals für andere Zwecke als die Anschaffungs- und Herstellungskosten verwendet wird. Dem
2. genügt die Darstellung der geplanten Mittelverwendung im Prospekt nach unserer Ansicht in keiner
Weise. [BGH II ZR 329/04)
Auch über die Vertriebsprovisionen, die an die im Vertrieb des Fonds tätigen Banken geflossen sind,
wurde nach unseren Erfahrungen ebenfalls regelmäßig nicht informiert. So wie im Fall eines
Mandanten, für den wir Schadenersatzansprüche gegen die Apotheker- und Ärztebank erstritten
haben. Die ApoBank hat ihren Kunden nicht darüber aufgeklärt, dass sie für den Vertrieb des Fonds
14 % an Provisionen erhalten hat. Daher hat das Landgericht Karlsruhe die Bank, die im Übrigen gar
nicht bestritten hat, den Kunden nicht über die Provision aufgeklärt zu haben, rechtskräftig zur
vollständigen wirtschaftlichen Rückabwicklung der Beteiligung verurteilt.
Schadenersatzansprüche drohen zu verjähren
Die Vielzahl möglicher Angriffspunkte lässt auch für andere Anleger des MPC-Fonds MS „Santa-P
Schiffe“ einen positiven Prozessausgang erwarten. Angesichts der maximalen taggenau berechneten
Verjährungsfrist von 10 Jahren, die für einige Anleger des ab Februar 2004 vertriebenen Fonds akut
abzulaufen drohe, bestehe akuter Handlungsbedarf. Wer jetzt nicht umgehend seine Chancen auf
Schadenersatz nutzt und durch einen spezialisierten Anwalt die richtigen Schritte einleiten lässt,
riskiert seine Ansprüche zu verlieren.
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
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