Vor eineinhalb Jahren meldete sich Herr O. in unserer Kanzlei. Er war unzufrieden mit einer Rechtsanwaltskanzlei, die er ursprünglich mit seiner Vertretung wegen einer Schiffsfondsbeteiligung gegen die ihn beratende Bank beauftragt hatte, Nachdem ihm dort zunächst Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bescheinigt worden waren, erteilte er der Kanzlei das Mandat. Seine Rechtsschutzversicherung sagte Deckung zu und die Anwälte schrieben mit einem wenig individuellen Standardschreiben die Bank an. Dass auch Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds bestanden, übersah die Kanzlei. Nach diesem einen Schreiben wurde das Honorar gegenüber der Rechtsschutzversicherung abgerechnet. Und danach geschah erst einmal nichts.
1. Anwaltshaftung: Falscher Rat vom Anwalt
Nittel & Minderjahn Fachanwälte setzen Schadenersatz durch
12.10.2015 – Vor eineinhalb Jahren meldete sich Herr O. in unserer Kanzlei. Er war unzufrieden mit
einer Rechtsanwaltskanzlei, die er ursprünglich mit seiner Vertretung wegen einer
Schiffsfondsbeteiligung gegen die ihn beratende Bank beauftragt hatte, Nachdem ihm dort zunächst
Erfolgsaussichten für die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen bescheinigt worden waren,
erteilte er der Kanzlei das Mandat. Seine Rechtsschutzversicherung sagte Deckung zu und die
Anwälte schrieben mit einem wenig individuellen Standardschreiben die Bank an. Dass auch
Ansprüche gegen die Gründungsgesellschafter des Fonds bestanden, übersah die Kanzlei. Nach
diesem einen Schreiben wurde das Honorar gegenüber der Rechtsschutzversicherung abgerechnet.
Und danach geschah erst einmal nichts.
Als der Mandant dann, das Jahresende nahte, er um die Verjährung seiner Ansprüche fürchtete und
auf eine Schadenersatzklage drängte, verwies der bearbeitende Anwalt dann völlig überraschend auf
die vermeintlich fehlenden Erfolgsaussichten einer Klage und lehnte die Klageerhebung ab. Als der
Mandant weiter drängte, schrieb die Kanzlei die Rechtsschutzversicherung an und verwies auf die
vermeintlich fehlenden Erfolgsaussichten für eine Klage. Die Versicherung lehnte daraufhin die
Kostenübernahme ab. Zu Unrecht, wie sich später herausstellen sollte.
Als sich der Mandant an uns wandte, überzeugten wir zunächst die Rechtsschutzversicherung von
den Erfolgsaussichten und reichten gegen die beratende Bank und die Gründungsgesellschafter des
Schiffsfonds Klage ein. Mit der Bank konnten wir einen für den Mandanten günstigen Vergleich
erzielen, die Gründungsgesellschafter wurden nach der Beweisaufnahme verurteilt, den restlichen
Schaden zu ersetzen.
Dieser Fall zeigt, dass es sich lohnen kann, gerade in Fällen von Falschberatung bei Kapitalanlagen, in
denen sich die Einschätzung der beauftragten Anwälte zu den Erfolgsaussichten einer Klage
überraschend ändert, bei erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht eine
Zweitmeinung einzuholen. Denn unser Fall ist kein Einzelfall. Wir wissen, dass einige Kanzleien, die
besonders intensiv um Mandate von Fondsanlegern geworben haben, zum Jahresende wohl schlicht
und ergreifend nicht mehr in der Lage waren, die eigentlich erforderlichen und Erfolg
versprechenden Klagen zu erstellen und einzureichen. Die Mandanten wurden dann mit Argumenten
wie „keine Erfolgsaussichten“ oder „die Klage machen wir nicht, Sie haben uns nur außergerichtlich
beauftragt“ vor vollendete Tatsachen gestellt.
Sollten die Ansprüche dann verjährt sein, stehen den geschädigten Anlegern
Schadenersatzansprüche gegen die beauftragten Anwälte unter dem Gesichtspunkt der
Anwaltshaftung zu.
Sind auch Sie von derartigen Anwaltsfehlern betroffen? Wir stehen Ihnen gerne zu einem
unverbindlichen Gespräch (auch telefonisch) zur Verfügung.
2. Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
Nittel & Minderjahn | Rechtsanwälte Partnerschaft mbB
Neckargemünd:
Bahnhofstraße 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 – 7298080
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855
Hamburg:
Am Kaiserkai 69, 20457 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
Blücherstraße 53 | 10961 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
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Vom Anwalt falsch beraten? Anlegerprozess verloren?
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