Die von der Sparda Bank Baden-Württemberg in drei im Jahr 2008 abgeschlossenen Darlehensverträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. Zu diesem Ergebnis kam das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 12. Mai 2015 (Az.: 25 O 221/14 - nicht rechtskräftig). Das Landgericht bestätigte damit den durch den Kreditnehmer erklärten Widerruf.
Nach Ansicht des Landgerichts entsprachen die in den Kreditverträgen enthaltenen Widerrufsbelehrungen nicht dem Deutlichkeitsgebot, da sie über die Dauer der Widerrufsfrist nicht unmissverständlich belehrt hat.
Landgericht Stuttgart: unwirksame Widerrufsbelehrung bei Sparda-Bank Baden-Württemberg
1. Landgericht Stuttgart: Widerrufsbelehrung in Darlehensverträgen der Sparda-Bank Baden-
Württemberg unwirksam
Gute Chancen für Kreditnehmer zur Durchsetzung des Widerrufsrecht
Neckargemünd 23.07.2015 – Die von der Sparda Bank Baden-Württemberg in drei im Jahr 2008
abgeschlossenen Darlehensverträgen verwendeten Widerrufsbelehrungen sind fehlerhaft. Zu diesem
Ergebnis kam das Landgericht Stuttgart in seinem Urteil vom 12. Mai 2015 (Az.: 25 O 221/14 – nicht
rechtskräftig) Das Landgericht bestätigte damit den durch den Kreditnehmer erklärten Widerruf.
Nach Ansicht des Landgerichts entsprachen die in den Kreditverträgen enthaltenen
Widerrufsbelehrungen nicht dem Deutlichkeitsgebot, da sie über die Dauer der Widerrufsfrist nicht
unmissverständlich belehrt hat. Die von der Sparda-Bank Baden-Württemberg verwendete
Widerrufsbelehrung enthält zwei Fristläufe. Es heißt im ersten Satz:
"Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen (einem Monat) 1
ohne Angabe
von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail) widerrufen."
ln einer Fußnote heißt es dann:
"1
Die Widerrufsfrist beträgt gemäß § 355 Abs. 2 Satz 2 BGB einen Monat, wenn die
Widerrufsbelehrung erst nach Vertragsschluss in Textform dem Kunden mitgeteilt wird bzw.
werden kann."
Für die Bestimmung, welche Frist maßgeblich ist, ist danach der Vertragsschluss entscheidend. Die
Belehrung bürdet damit dem Verbraucher in unzulässiger Weise auf, zu bestimmen, wann der
Vertragsschluss war. Ein Vertrag kommt zustande durch Angebot und Annahme. Von einem
durchschnittlichen verständigen Verbraucher ohne juristische Kenntnisse kann jedoch nicht erwartet
werden, zu wissen, wie ein Vertrag rechtlich zustande kommt und wann genau der Vertragsschluss
war. Die Verwendung zweier Fristläufe widerspricht daher dem Deutlichkeitsgebot.
Damit war das Widerrufsrecht des Kreditnehmers zum Zeitpunkt der Erklärung des Widerrufs noch
nicht erloschen.
Der auch von der Sparda-Bank Baden-Württemberg vertretenen „Bankenansicht“, wonach das
Widerrufsrecht des Kunden verwirkt sei, erteilte das Landgericht Stuttgart, wie vorher auch bereits
zahlreiche Land- und Oberlandesgerichte, eine klare Absage.
Wir raten Kunden der Sparda Bank Baden-Württemberg daher, die in Ihren Darlehensverträgen
enthaltenen Widerrufsbelehrungen von erfahrenen Fachanwälten für Bank- und Kapitalmarktrecht
darauf prüfen zu lassen, ob sie auch heute noch den Darlehenswiderruf erklären können.
Diese Prüfung führen wir für Kreditnehmer der Sparda Bank Baden-Württemberg kostenlos durch.
www.darlehenswiderruf.net