Betroffene Anleger, bei denen mit derart fehlerhaften Güteanträgen die Verjährung nicht wirksam gehemmt wurde und die deshalb ihre Schadenersatzklage verloren haben, können daher unter Umständen von ihren Anwälten Schadenersatz unter dem Gesichtspunkt der Anwaltshaftung verlangen. Um hier keine Fehler zu machen, ist es ratsam, unmittelbar nach Zugang eines derartigen Urteils einen sowohl mit den "CMI-Fällen", als auch mit den Besonderheiten der Anwaltshaftung vertrauten Anwalt zu konsultieren.
Anwaltshaftung : Clerical Medical-Klage verloren wegen fehlerhaftem Güteantrag
1. Anwaltshaftung – Clerical Medical-Klage verloren wegen fehlerhaftem Güteantrag
Welche Möglichkeiten geschädigte Anleger jetzt noch haben
08.10.2015 - Seit der Bundesgerichtshof im Juli 2015 darüber entschieden hat, welche
Mindestanforderungen an Güteanträge zu stellen sind, häufen sich Urteile, die von einer Verjährung
von Schadenersatzansprüchen klagender Anleger ausgehen. Der Grund: Die von den Anwälten der
Kläger gestellten Güteanträge waren unzureichend.
Dies gilt auch für Anleger, die in diverse Altersvorsorgemodelle (Lex-Konzept-Rente,
Sicherheitskompakt-Rente (SKR), EuroPlan-Rente, System-Rente, Smart In-Rente, etc.) investiert und
dabei Versicherungsverträge mit Clerical Medical (CMI) abgeschlossen haben. Eigentlich hatten die
Schadenersatzklagen von geschädigten CMI-Anlegern nach Grundsatzurteilen des BGH gute
Aussichten auf Erfolg. Eine große Zahl von Klagen wurde aber erst eingereicht, nachdem die Anwälte
der Anleger zuvor Güteverfahren eingeleitet hatten, um die Verjährung der Ansprüche zu hemmen
und Zeit für die Klageeinreichung zu gewinnen.
Machten die Anwälte bei den Güteanträgen Fehler, scheitern die eigentlich sehr
erfolgversprechenden Klagen an der Verjährung. Verschiedene Oberlandes- und Landgerichte haben
in den letzten Monaten Klagen von CMI-Anlegern abgewiesen, weil standardisierte Güteanträge
verwendet oder nach den Verfahrensordnungen der Güteanträge erforderliche Vollmachten nicht
vorgelegt worden waren.
Die Leidtragenden sind die Anleger, für die bereits die abgeschlossenen Anlagemodelle zum Teil
existenzbedrohende Folgen haben. Allerdings sind die Chancen, den entstandenen Schaden von den
mit der Erstellung des Güteantrags beauftragten Anwälten ersetzt zu bekommen, gut. Um hierbei
keine Fehler zu machen, raten wir, unmittelbar nach einem derartigen Urteils einen sowohl mit den
„CMI-Fällen“ als auch mit den Besonderheiten der Anwaltshaftung vertrauten Anwalt zu
konsultieren.
Wir stehen Ihnen gerne zu einem unverbindlichen Gespräch (auch telefonisch) zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co