Ähnlich wie Rückforderung von Vorfälligkeitsentgelt bei Darlehenswiderruf auch bei vereinbarter Aufhebung des Verbraucherdarlehensvertrages möglich (20)
Rückforderung von Vorfälligkeitsentgelt bei Darlehenswiderruf auch bei vereinbarter Aufhebung des Verbraucherdarlehensvertrages möglich
1. OLG Hamm stärkt Verbraucherrechte
Rückforderung von Vorfälligkeitsentgelt bei Darlehenswiderruf auch bei vereinbarter Aufhebung
des Verbraucherdarlehensvertrages möglich
Neckargemünd, den 01.06.2015 – Treffen Bank und Darlehensnehmer zur Regelung der Rückführung
eines Darlehens vor Ablauf der Zinsbindung eine Aufhebungsvereinbarung, in der auch ein
Vorfälligkeitsentgelt festgelegt wird, kann der Verbraucher trotzdem nachträglich den Widerruf des
Darlehensvertrags erklären, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft ist. Dies entschied das OLG
Hamm mit seinem Urteil vom 25. März 2015 (31 U 155/14). Es gab damit einem Verbraucher Recht,
der von seiner Bank die Rückzahlung der von ihm gezahlten Vorfälligkeitsentschädigung von rund
6.000 € verlangt hatte.
Die Bank hatte eingewandt, durch die zur vorzeitigen Ablösung des Darlehens getroffene
Vereinbarung sei das Widerrufsrecht gegenstandslos geworden. Fachanwalt für Bank- und
Kapitalmarktrecht Mathias Nittel: „Das OLG stellt sich auf den Standpunkt dass der
Darlehensnehmer, dem keine korrekte Widerrufsbelehrung erteilt worden ist, sein Widerrufsrecht
unbefristet wahrnehmen kann. Dies gilt auch dann, wenn der Darlehensvertrag vollständig erfüllt
wurde. Damit steht auch eine Aufhebungsvereinbarung einem Widerruf nicht entgegen.“ Auf die zu
erstattende Vorfälligkeitsentschädigung sprach das Gericht dem Kunden auch noch Zinsen hierauf in
Höhe von 5 %-Punkten über dem Basiszins zu.
Fachanwalt Mathias Nittel: „Das Urteil zeigt, dass es auch bei bereits abgelösten Darlehen Sinn
macht, prüfen zu lassen, ob die Belehrung über das Widerrufsrecht korrekt erfolgte.“ War dies nicht
der Fall, bestehen grundsätzlich gute Chancen, die Vorfälligkeitsentschädigung zurückzufordern.
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