Der Bundesgerichtshof (BGH) verhandelt am 16. März 2016 über einen Widerruf eines Kaufvertrags über Matratzen im Wert von 417,50 €, der über das Internet abgeschlossen wurde. Diese Entscheidung könnte weitreichende Auswirkungen auf die Auslegung des Widerrufsrechts bei Fernabsatzverträgen und Darlehensverträgen haben, insbesondere da die Motivation des Kunden für den Widerruf in der aktuellen Rechtsprechung umstritten ist. Verbraucher, die mit Widerrufsfragen konfrontiert sind, sollten ihre Verfahren vor der Entscheidung des BGH offenhalten.