Zinsersparnis durch Widerruf von Immobilienkrediten
Kanzlei Nittel setzt Schadenersatz für Fondsanleger des IVG Euroselect Vierzehn durch
1. Kanzlei Nittel setzt Schadenersatz für Fondsanleger des IVG Euroselect Vierzehn durch
Commerzbank AG hat Anleger nicht über das Risiko fehlender Unabhängigkeit der Treuhänderin
aufgeklärt
24.11.2014 - Rund 9.000 Anleger haben sich an dem Krisenfonds IVG Euroselect 14 beteiligt und zu
diesem Zweck mit einer Treuhänderin einen Vertrag geschlossen. Da diese Treuhandgesellschaft, die
Wert-Konzept Immobilienfonds Verwaltungsgesellschaft mbH (heute PFM GmbH) zum Konzern des
Emissionshauses IVG gehörte, bestand das Risiko, dass sie die Anlegerinteressen nicht unabhängig
wahrnehmen konnte. Darüber hätte die seinerzeitige Dresdner Bank AG ihre Kunden bei der
Beratung aufklären müssen, entschied jetzt das Landgericht Frankfurt (Urteil vom 17.10.2014 – 2-21
O 339/13 - rechtskräftig). Die klagenden Anleger, die von Nittel | Fachanwälte vertreten wurden,
erhalten aufgrund des rechtskräftigen Urteils jetzt von der Commerzbank AG mehr als 50.000 €
Schadenersatz.
Die Entscheidung hat Signalwirkung über den entschiedenen Fall und den betroffenen Fonds hinaus.
Denn nicht nur beim IVG Euroselect 14, sondern auch bei zahllosen anderen Fonds mussten sich die
Anleger über Treuhandgesellschaften wie TVP Treuhand und Verwaltungsgesellschaft für
Publikumsfonds GmbH, EVT Elbe Vermögens Treuhand GmbH, DS-Fonds-Treuhand GmbH, FHT
Fondshaus Treuhand GmbH, Hanse Capital Finanzservice GmbH oder Tertia Beteiligungstreuhand
GmbH, um nur einige zu nennen, an den Fonds beteiligen, die zur Unternehmensgruppe des
jeweiligen Emissionshauses gehörten. Der Bundesgerichtshof, auf den sich das Landgericht Frankfurt
in seinem Urteil bezog, hat bereits vor mehr als 25 Jahren entschieden, dass diese Konstellation für
Anleger besondere Risiken birgt, über die im Beratungsgespräch gesondert aufzuklären ist. Den
Anwälten der Kanzlei Nittel ist kein Fall bekannt, in dem auf diesen Interessenkonflikt der
Treuhänderin und die daraus für die unabhängige Interessenwahrnehmung resultierenden Risiken
hingewiesen worden wäre.
Die Immobilie des Fonds IVG Euroselect 14 „The Gherkin“ in London wurde auf Betreiben der
finanzierenden Banken gerade zwangsweise verkauft. Anleger müssen mit dem Totalverlust ihres
investierten Kapitals rechnen. Das Urteil verbessert die Chancen, gegenüber den im Vertrieb des
Fonds tätigen Banken eine wirtschaftliche Rückabwicklung des Fonds erfolgreich durchzusetzen.
Nittel |Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Rechtsanwalt | Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
Neckargemünd:
Bahnhofstr. 24, 69151 Neckargemünd
Tel.: 06223 - 7298080 | Fax: 06223 - 7298099
München:
2. Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 – 25549850 | Fax: 089 – 25549855
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
www.nittel.co
info@nittel.co
Vom Anwalt falsch beraten? Anlegerprozess verloren?
Mehr zu Schadenersatz bei Anwaltsfehlern: www.anwaltshaftung.de