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Orange Ocean Schiffsfonds insolvent
Totalverlust für Anleger von sechs Bulker-Fonds
22.04.2014 - Als einer der letzten Anbieter startete das Emissionshaus Orange Ocean im Jahr 2008
mit der Emission von Schiffsfonds, zu Beginn der sich abzeichnenden weltweiten Schifffahrtskrise.
Allein sechs davon wurden im Jahr 2008 aufgelegt, ein weiterer im Jahr 2010.
Mitte April 2014 eröffnete das Amtsgericht Hamburg die vorläufigen Insolvenzverfahren über die
beiden 54.000-tdw-Bulker MS Marietta Bolten (Orange Ocean 01) und MS Lucia Bolten (Orange
Ocean 02) und die vier 35.000-tdw-Bulker MS United Tristan da Cunha (Orange Ocean 04), MS United
Tronador (Orange Ocean 05), MS United Tambora (Orange Ocean 06) und MS United Takawangha
(Orange Ocean 07). Für die Anleger bedeutet dies aller Voraussicht nach den Totalverlust ihrer
Einlage.
Dass die Fondsgesellschaften die im Jahr 2008 aufgelegten Schiffe zu einer Zeit gekauft haben, in der
sich die Kaufpreise für Bulker auf nie dagewesener Höhe befanden, stellte der
Brancheninformationsdienst fondstelegramm bereits im Februar 2008 in der Analyse für den ersten
Fonds MS Marietta Bolten (Orange Ocean 01) fest. Auch hinsichtlich des zwei Jahre später
aufgelegten Fonds MS United Takawangha (Orange Ocean 07) kritisierte das fondstelegramm den
hohen Kaufpreis. Letzterer war einer der Gründe, warum die in einen Markt mit fallenden
Charterraten hinein aufgelegten Fonds scheitern mussten.
Die betroffenen Anleger der insolventen Orange Ocean-Fonds stehen nun vor der Alternative,
erlittene Verluste hinzunehmen oder bestehende Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz zu
nutzen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht, bedürfen jedoch in jedem Einzelfall einer
eingehenden Prüfung.
Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken
Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der
gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds
nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das
Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig
(Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil
der Beratung bilden müssen.
Doch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Containerschiff, mit denen wir
uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen
auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:
 Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung.
Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum
Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten
Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.
 Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Zahlreiche Mandanten berichten
uns, dass ihnen der Schiffsfonds als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da
eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung mit hohen Verlustrisiken ist,
ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden,
dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden
dürfen.
 Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds
gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar
nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten
Anleger mehrheitlich nicht informiert. In einigen Fällen wurde vielmehr damit geworben,
dass die Anteile jederzeit auf einem Zweitmarkt zu veräußern seien.
 Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in die Orange Ocean Fonds
investierte Geld ist nicht nur für den Kauf der Fondsschiffe aufgewandt worden. Ein
wesentlicher Anteil des von den Anlegern aufgebrachten Kommanditkapitals in nicht
investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich
Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der
Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante
Mittelverwendung und den Anteil der Weichkosten informiert.
 Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen: Die im Vertrieb tätigen Anlageberater
wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen
investierten Gelder für Vertriebskosten eingeplant ist, denn sie übersteigen auch bei diesem
Fonds nach unseren Berechnungen 15% des Emissionskapitals und damit den Wert, ab dem
der Bundesgerichtshof eine ausdrückliche Information des Anlegers durch den Berater
vorschreibt.
 Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die
Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die
Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen
gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist
bei Schiffsfonds konzeptionsbedingt regelmäßig der Fall gewesen. Aus diesem Grund müssen
Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten
Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen.
Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger
Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen
haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht
ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von
Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von
Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils
geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf
Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für
etwaige Prospektfehler haften.
Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung an einem Orange Ocean Fonds?
Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen?
Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen!
Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht
Ihr Ansprechpartner
Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht
info@nittel.co
Berlin:
Cicerostraße 21, 10709 Berlin
Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279
Hamburg:
Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg
Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043
Heidelberg:
Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg
Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729
München:
Residenzstraße 25, 80333 München
Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855
Leipzig:
Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig
Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01
Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/orange-ocean-schiffsfonds-insolvent-totalverlust-fuer-
anleger-von-sechs-bulker-fonds.html
Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter
nittel.co , schiffsfonds-anleger.de und anwaltshaftung.de

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Orange Ocean Schiffsfonds insolvent: Totalverlust für Anleger von sechs Bulker-Fonds

  • 1. Orange Ocean Schiffsfonds insolvent Totalverlust für Anleger von sechs Bulker-Fonds 22.04.2014 - Als einer der letzten Anbieter startete das Emissionshaus Orange Ocean im Jahr 2008 mit der Emission von Schiffsfonds, zu Beginn der sich abzeichnenden weltweiten Schifffahrtskrise. Allein sechs davon wurden im Jahr 2008 aufgelegt, ein weiterer im Jahr 2010. Mitte April 2014 eröffnete das Amtsgericht Hamburg die vorläufigen Insolvenzverfahren über die beiden 54.000-tdw-Bulker MS Marietta Bolten (Orange Ocean 01) und MS Lucia Bolten (Orange Ocean 02) und die vier 35.000-tdw-Bulker MS United Tristan da Cunha (Orange Ocean 04), MS United Tronador (Orange Ocean 05), MS United Tambora (Orange Ocean 06) und MS United Takawangha (Orange Ocean 07). Für die Anleger bedeutet dies aller Voraussicht nach den Totalverlust ihrer Einlage. Dass die Fondsgesellschaften die im Jahr 2008 aufgelegten Schiffe zu einer Zeit gekauft haben, in der sich die Kaufpreise für Bulker auf nie dagewesener Höhe befanden, stellte der Brancheninformationsdienst fondstelegramm bereits im Februar 2008 in der Analyse für den ersten Fonds MS Marietta Bolten (Orange Ocean 01) fest. Auch hinsichtlich des zwei Jahre später aufgelegten Fonds MS United Takawangha (Orange Ocean 07) kritisierte das fondstelegramm den hohen Kaufpreis. Letzterer war einer der Gründe, warum die in einen Markt mit fallenden Charterraten hinein aufgelegten Fonds scheitern mussten. Die betroffenen Anleger der insolventen Orange Ocean-Fonds stehen nun vor der Alternative, erlittene Verluste hinzunehmen oder bestehende Möglichkeit der Erlangung von Schadenersatz zu nutzen. Die Chancen hierfür stehen nicht schlecht, bedürfen jedoch in jedem Einzelfall einer eingehenden Prüfung. Völlig unzureichende Aufklärung über Risiken Aus Gesprächen mit zahlreichen Anlegern wissen wir, dass diese über die Risiken, die sich in der gegenwärtigen Krise des Fonds verwirklicht haben, von ihren Beratern vor der Zeichnung des Fonds nicht informiert wurden. Geschlossene Fonds sind unternehmerische Beteiligungen die als solche das Risiko bergen, dass das eingesetzte Kapital zumindest zu einem Teil, wenn nicht sogar vollständig (Totalverlust) verloren gehen kann. Die Risiken der Beteiligung hätten daher einen wesentlichen Teil der Beratung bilden müssen. Doch die Beratungen im Zusammenhang mit der Beteiligung an dem Containerschiff, mit denen wir uns für unsere Mandanten bislang befasst haben weisen erhebliche Aufklärungspflichtverletzungen auf, von denen nachfolgend einige wenige genannt werden:  Kein Hinweis auf Totalverlustrisiko: Ein Schiffsfonds ist eine unternehmerische Beteiligung. Als „Mitunternehmer“ tragen die Fondsanleger unternehmerische Risiken, die bis hin zum
  • 2. Totalverlust des investierten Kapitals gehen. Nur ein geringer Teil der uns bekannten Schiffsfondsanleger wurde über diesen bedeutsamen Umstand informiert.  Schiffsfondsbeteiligung als Altersvorsorge nicht geeignet: Zahlreiche Mandanten berichten uns, dass ihnen der Schiffsfonds als Altersvorsorge bzw. Anlage im Alter empfohlen wurde. Da eine Schiffsfondsbeteiligung eine unternehmerische Beteiligung mit hohen Verlustrisiken ist, ist sie als Altersvorsorge völlig ungeeignet. Der Bundesgerichtshof hat daher entschieden, dass Beteiligungen an geschlossenen Fonds nicht als Altersvorsorge empfohlen werden dürfen.  Kein Zweitmarkt für „gebrauchte“ Fondsbeteiligungen: Für Anteile an geschlossene Fonds gibt es keinen geregelten Zweitmarkt. Eine Veräußerung der Anteile ist daher in der Regel gar nicht oder nur mit erheblichen Preisabschlägen möglich. Hierüber wurden die uns bekannten Anleger mehrheitlich nicht informiert. In einigen Fällen wurde vielmehr damit geworben, dass die Anteile jederzeit auf einem Zweitmarkt zu veräußern seien.  Hohe Weichkosten verschwiegen: Das von den Anlegern in die Orange Ocean Fonds investierte Geld ist nicht nur für den Kauf der Fondsschiffe aufgewandt worden. Ein wesentlicher Anteil des von den Anlegern aufgebrachten Kommanditkapitals in nicht investive Verwendungen, also diverse Dienstleistungsvergütungen (einschließlich Vertriebskosten), Zwischenfinanzierungszinsen und Gründungskosten. Die Berater der Anleger, mit denen wir gesprochen haben, haben sie nicht über die geplante Mittelverwendung und den Anteil der Weichkosten informiert.  Kein Hinweis auf Höhe der Vertriebsaufwendungen: Die im Vertrieb tätigen Anlageberater wären verpflichtet gewesen, die Anleger darauf hinzuweisen, welcher Anteil der von ihnen investierten Gelder für Vertriebskosten eingeplant ist, denn sie übersteigen auch bei diesem Fonds nach unseren Berechnungen 15% des Emissionskapitals und damit den Wert, ab dem der Bundesgerichtshof eine ausdrückliche Information des Anlegers durch den Berater vorschreibt.  Risiko des Wiederauflebens der Anlegerhaftung verschwiegen: Als Kommanditist haften die Schiffsfondsanleger grundsätzlich nur in Höhe ihrer Einlage. Ist diese geleistet, erlischt die Haftung für Gesellschaftsverbindlichkeiten. Sie lebt jedoch wieder auf, wenn Ausschüttungen gezahlt werden, bei denen es sich nicht um Bilanzgewinne der Gesellschaft handelt. Dies ist bei Schiffsfonds konzeptionsbedingt regelmäßig der Fall gewesen. Aus diesem Grund müssen Schiffsfondsanleger im Falle der Insolvenz der Fondsgesellschaft in der Regel die gesamten Ausschüttungen an den Insolvenzverwalter zurückzahlen. Falschberatung und Prospektfehler begründen Schadenersatzansprüche der Anleger Die im Vertrieb des Fonds beteiligten Berater haben die Anleger mit denen wir bislang gesprochen haben über die Risiken dieser hochspekulativen Schiffsfondsbeteiligung gar nicht oder nicht ausreichend informiert. Wir haben bei einer Analyse der Beratungen eine Vielzahl von Beratungsfehlern festgestellt. Daher sehen wir vielversprechende Chancen zur Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen die Berater wegen der Verletzung von Pflichten aus den jeweils geschlossenen Beratungsverträgen. Die Gründungsgesellschafter des Fonds haften ebenfalls auf Schadenersatz, da sie sich die Beratungsfehler der Anlageberater zurechnen lassen müssen und für etwaige Prospektfehler haften.
  • 3. Haben Sie Fragen zu Ihrer Fondsbeteiligung an einem Orange Ocean Fonds? Möchten Sie wissen, wie Ihre Chancen stehen, Schadenersatzansprüche durchzusetzen? Rufen Sie uns an, wir wissen, wie Sie zu Ihrem Recht kommen! Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht Ihr Ansprechpartner Mathias Nittel, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht info@nittel.co Berlin: Cicerostraße 21, 10709 Berlin Tel.: 030 - 95999280 | Fax: 030 - 95999279 Hamburg: Dörpfeldstraße 6, 22609 Hamburg Tel.: 040 - 53799042 | Fax: 040 - 53799043 Heidelberg: Hans-Böckler-Straße 2 A, 69115 Heidelberg Tel.: 06221 - 915770 | Fax: 06221 - 9157729 München: Residenzstraße 25, 80333 München Tel.: 089 - 25549850 | Fax: 089 - 25549855 Leipzig: Rosa-Luxemburg-Straße 27 (Listhaus), 04103 Leipzig Tel.: 0341 - 21 8296 00 | Fax: 0341 - 21 8296 01 Artikellink: https://nittel.co/kanzlei/aktuell/orange-ocean-schiffsfonds-insolvent-totalverlust-fuer- anleger-von-sechs-bulker-fonds.html Mehr Informationen zu Nittel | Kanzlei für Bank- und Kapitalmarktrecht finden Sie im Internet unter nittel.co , schiffsfonds-anleger.de und anwaltshaftung.de