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Marktwächter-Experten warnen vor den Folgen unzulässiger Klauseln in Sparverträgen
1. Roland
Marktwächter-Experten warnen vor den Folgen unzulässiger
Klauseln in Sparverträgen
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Ihr habt Fragen zu Versicherungs, Finanzierungs- und Versicherungsverträgen? Hier hilft
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bundesweit agierendes Expertennetzwerk unterstützt und berät zu allen Fragen. Nun
aber zur Pressemeldung der Marktwächter.
Bei bestimmten langfristigen Sparverträgen werden Verbrauchern seit Jahren zu niedrige
Zinsen gutgeschrieben, weil einige Kreditinstitute den Zinssatz in unzulässiger Weise
reduzieren. Betroffene Kunden können die Zinserträge nachrechnen lassen und den
fehlenden Betrag von der Bank einfordern.
Die Verbraucherzentralen haben bereits in der Vergangenheit über falsch berechnete
Zinsgutschriften für langfristige Sparverträge informiert. Falsche Zinsberechnungen sind darauf
zurückzuführen, dass in Sparverträgen oft noch Zinsänderungsklauseln enthalten sind, die der
höchstrichterlichen Rechtsprechung nicht standhalten. Mehrfach hat der Bundesgerichtshof in
den vergangenen Jahren Zinsänderungsklauseln für unwirksam erklärt, die nicht das
erforderliche Mindestmaß an Kalkulierbarkeit möglicher Zinsänderungen aufweisen.
Anhaltende Verbraucherbeschwerden veranlassen die Marktwächter-Experten der
Verbraucherzentrale Baden-Württemberg dazu, erneut auf das Problem hinzuweisen. Banken
und Sparkassen dürfen zwar den variablen Zinssatz anpassen, jedoch nicht willkürlich. Das
Verfahren der Zinsänderung muss transparent und nachvollziehbar sein. In den letzten Jahren
sind die Marktzinssätze erheblich gefallen. Infolgedessen haben die Kreditinstitute die
Sparzinsen der Verträge regelmäßig nach unten angepasst, in manchen Fällen auf bis zu 0,01
bzw. 0,001 Prozent.
BETROFFENE VERTRÄGE
Aufgefallen sind den Marktwächter-Experten die reduzierten Zinsanpassungen unter anderem
bei Riester-Banksparplänen und folgenden Sparprodukten: „Prämiensparen flexibel“,
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2. „Vermögensplan“ und „VorsorgePlus“ der Sparkassen sowie „VR-Zukunft“ der Volksbanken.
Abgeschlossen überwiegend in den 1990er- und 2000er-Jahren beinhalten solche langfristigen
Sparverträge einen variablen Zinssatz.
VERBRAUCHERZENTRALEN BIETEN UNTERSTÜTZUNG
Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg hat bereits die Frankfurter Sparkasse, die
Sparkasse Lörrach-Rheinfelden, die Sparkasse Heidelberg sowie die Raiffeisenbank Südhardt
erfolgreich abgemahnt. Gegen die Kreissparkassen Tübingen und Kaiserslautern hat sie
Unterlassungsklagen eingereicht.
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Auch die Verbraucherzentrale Sachsen hatte vergleichbare Fälle unwirksamer
Zinsänderungsklauseln beobachtet und Zinsen nachberechnet. Jüngst hat sie eine
Musterfeststellungsklage gegen die Sparkasse Leipzig erhoben, der sich betroffene Verbraucher
noch anschließen können.
Verbraucher, die ähnliche Sparverträge haben und ihre Zinsen nachrechnen lassen möchten,
erhalten individuelle Hilfe in einer Verbraucherzentrale vor Ort. Weitere Informationen unter:
www.verbraucherzentrale.de/beratung oder einfach eine TÜV-Anfrage an unsere Experten
stellen!
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