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Welche Kündigungsfrist gilt bei der Kfz-Versicherung?
Die Verträge in der Kfz-Versicherung laufen in der Regel über ein Jahr. Daher gibt es
auch einige Besonderheiten bei der Kündigung. Ein Überblick über die wichtigsten
Fristen und Sonderkündigungsrechte.
Kaum eine Versicherung wird so häufig gewechselt wie die Kfz-Versicherung. Und
keine Sachversicherung hat eine so kurze Kündigungsfrist wie eine
Autoversicherung: Nur einen Monat vor Ablauf des normalerweise einjährigen
Vertrags kann der Versicherungsnehmer die Police noch kündigen.
Für die meisten Autofahrer in Deutschland endet der Vertrag der Kfz-Versicherung
jedes Jahr mit dem Ablauf des 31. Dezember und verlängert sich um ein weiteres
Jahr, wenn nicht vorher gekündigt wurde. Aufgrund der einmonatigen Frist endet
somit die Wechselsaison in der Kfz-Versicherung Ende November.
Es gibt allerdings auch unterjährige Verträge in der Kfz-Versicherung. Dann endet
der Versicherungsvertrag an einem anderen Termin im Laufe des Jahres, die
Kündigungsfrist beträgt aber weiterhin einen Monat. Ein Beispiel: Tritt der
Versicherungsschutz zum 1. Juli eines Jahres in Kraft, kann der
Versicherungsnehmer diesen Vertrag entsprechend zum 31. Mai kündigen.
Es besteht auch die Möglichkeit, im Versicherungsvertrag ausdrücklich eine Laufzeit
von weniger als einem Jahr Laufzeit zu vereinbaren. In diesen Fällen endet der
Vertrag zum vereinbarten Zeitpunkt, ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Tipp: Prüfen Sie in Ihrem Kfz-Versicherungsvertrag, wann Ihr
Versicherungsjahr endet und bis zu welchem Zeitpunkt Sie den
Vertrag kündigen können.
Sonderkündigungsrecht in der Kfz-Versicherung
Autofahrer haben in bestimmten Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Sie können
unabhängig von der Laufzeit ihrer Autoversicherung wechseln, wenn
• der Versicherungsbeitrag erhöht wird,
• ein Schaden entstanden ist,
• das Auto verkauft wird,
• der Versicherer das Schadenfreiheitsrabatt-System oder die Tarifstruktur ändert.
Kündigung bei Beitragserhöhung
Wird der Beitrag in der Kfz-Versicherung erhöht, darf der Versicherte den Vertrag
innerhalb eines Monats nach Zugang der Mitteilung der Prämienerhöhung kündigen.
Die Kündigung ist sofort wirksam, frühestens jedoch zu dem Zeitpunkt, zu dem die
Erhöhung wirksam geworden wäre. Die Erhöhungen werden vom Versicherer
spätestens einen Monat vor der Wirksamkeit mitgeteilt. In der Mitteilung wird auch
auf die Kündigungsfrist hingewiesen.
Kündigung nach einem Schadensereignis
Nach einem Schaden gibt es die Möglichkeit einer außerordentlichen Kündigung. Der
Versicherte muss allerdings innerhalb eines Monats nach Beendigung der
Verhandlungen über die Entschädigung beim Versicherer kündigen oder innerhalb
eines Monats, nachdem der Kfz-Versicherer die Leistungen anerkannt oder zu
Unrecht abgelehnt hat.
Was geschieht beim Verkauf des Autos?
Was viele nicht wissen: Ein Verkauf des Autos beendet nicht den
Versicherungsvertrag. Der Vertrag geht einfach auf den Käufer über. Somit soll
gewährleistet werden, dass kein Auto ohne eine Kfz-Haftpflichtversicherung auf den
Straßen unterwegs ist.
Verkäufer und bisheriger Versicherungsnehmer auf der einen Seite und der Käufer
und Neu-Versicherungsnehmer auf der anderen Seite müssen deshalb den Verkauf
beim Versicherer melden. Der Käufer hat dann für die übergegangene Versicherung
ein Sonderkündigungsrecht, er muss sie also nicht übernehmen und kann sich eine
eigene Versicherung suchen.

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