Lawyer in Vietnam Dr Oliver Massmann - Vietnam and the World
LÄNDER-UPDATE Vietnam: Versicherungen
1. DM39875994.1
DM39878896.1
LÄNDER-UPDATE Vietnam: Versicherungen
Veröffentlicht am 29. Aug 2023 von Oliver Massmann, Duane Morris Vietnam LLC
Marktüberblick
Mitglied der IAIS? Ja, Vietnam ist seit 2007 Mitglied der IAIS.
Globale Regulierungsbehörden, Organe und für das Land geltende Gesetze
Das Projekt „ComFrame“ wurde von der Internationally Active Insurance Groups (IAIG,
mit Verbindung zur IAIS) ins Leben gerufen, um einen regulatorischen Rahmen mit
verpflichtenden Standards zu schaffen. Es ist Ende 2019 in Kraft getreten. Vietnam
muss sich als Mitglied der IAIS deren Vorschriften unterwerfen.
Als Mitglied der WTO und WHO muss Vietnam ebenfalls die Vorschriften bezüglich
Versicherungen dieser Organisationen einhalten. Bindende Verpflichtungen bezüglich
Versicherungen hat Vietnam auch in seinen bilateralen / multilateralen Abkommen wie
dem Korea – Vietnam FTA, EU – Vietnam FTA, Hong Kong – ASEAN FTA, ASEAN –
China FTA, ASEAN – Australia – New Zealand FTA sowie dem CPTPP abgegeben.
Darüber hinaus ist Vietnam auch Mitglied der OECD, die unverbindliche Leitlinien und
bewährte Praktiken veröffentlicht.
Inland
Das Finanzministerium ist für die staatliche Regulierung der Versicherungswirtschaft
zuständig. Zusätzlich hat das Finanzministerium (MOF) mit der am 12. Februar 2009
erlassenen Entscheidung Nr. 288./QD-BTC unterhalb des MOF die Aufsichtsbehörde für
Versicherungen geschaffen (ISA). Die ISA unterstützt den Minister des MOF bei der
landesweiten Regulierung der Versicherungswirtschaft; sie regelt und beaufsichtigt
direkt die Geschäftstätigkeiten und Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem
Versicherungswesen nach den gesetzlichen Vorschriften. Derzeit sind die Aufgaben der
ISA durch die am 11. September 2017 erlassene Entscheidung 1799/QD-BTC
festgesetzt.
Im Juni 2009 wurde durch die Entscheidung Nr. 1379/QD-BTC unterhalb der ISA das
Forschungs- und Trainingszentrum für Versicherungen (IRTC) errichtet. In den
Aufgabenbereich des IRTC fällt es, wissenschaftliche Untersuchungen sowie
Schulungen zu Versicherungen und dem Versicherungsmarkt zu organisieren.
Gesetze und wichtige Gerichtsentscheidungen/urteile
Die folgenden Gesetze und Vorschriften regeln maßgeblich das Versicherungsgeschäft
in Vietnam:
2. DM39875994.1
DM39878896.1
• Gesetz über das Versicherungswesen Nr. 08/2022/QH15 erlassen von der
Nationalversammlung am 16. Juni 2020 (Gesetz über das Versicherungswesen);
• Dekret Nr. 46/2023/ND-CP über Leitlinien für die Umsetzung des Gesetzes über
das Versicherungswesen, erlassen von der Regierung am 1. Juli 2023 (Dekret
46);
• Dekret Nr. 98/2013/ND-CP über Verwaltungssanktionen im Versicherungs- und
Lotteriegeschäft, erlassen durch die Regierung am 28. August 2013 (Dekret 98),
geändert durch Dekret 48/2018/ND-CP vom 21. März 2018 (Dekret 48) und mit
Dekret 80/2019/ND-CP vom 1. November 2019 (Dekret 80);
• Rundschreiben Nr. 195/2014/TT-BTC über Leitlinien für die Bewertung und
Einstufung von Versicherungsunternehmen, erlassen durch das
Finanzministerium am 17. Dezember 2014 (Rundschreiben 195), geändert durch
Rundschreiben 89/2020/TT-BTC vom 11. November 2020 (Rundschreiben 89);
• Entscheidung Nr. 1826/QD-TTg des Premierministers über die Genehmigung des
Plans über die „Restrukturierung des Wertpapiermarktes und
Versicherungsunternehmen“ vom 28. Dezember 2012 (Entscheidung 1826).
Die wichtigsten Vorschriften und Anforderungen
Zuständigkeiten der oberen Führungsebene
• Erlass von rechtlichen Maßnahmen und Leitlinien zur Umsetzung für das
Versicherungswesen; Formulierung von Strategien, Bestimmungen,
Masterplänen und spezifischen Plänen für die Entwicklung des vietnamesischen
Versicherungsmarktes;
• Erteilung und Entzug von Lizenzen für die Errichtung und Betrieb von
Versicherern und Versicherungsmaklern sowie von Lizenzen für die Errichtung
von Repräsentanzen von ausländischen Versicherern und Versicherungsmaklern
in Vietnam;
• Erlass, Ratifizierung und leiten der Umsetzung von Versicherungsvorschriften,
Bestimmungen, Prämien- und Provisionstarifen;
• Beaufsichtigung der Versicherungstätigkeit über die berufliche Tätigkeit, den
Finanzstatus, die Unternehmensführung, das Risikomanagement und die
Einhaltung des Gesetzes über das Versicherungswesen und Makler; Anwendung
der nötigen Maßnahmen, mit denen sichergestellt wird, dass die finanziellen
Anforderungen erfüllt werden und ihre Verpflichtungen gegenüber den Käufern
von Versicherungen zu erfüllen;
• Organisation der Bereitstellung von Informationen über den Zustand des
Versicherungsmarktes und Marktprognosen;
• Internationale Zusammenarbeit auf dem Gebiet der Versicherungen;
• Genehmigung zur Auslandstätigkeit von Versicherern und Versicherungsmaklern;
3. DM39875994.1
DM39878896.1
• Verwaltung der Tätigkeit der Repräsentanzen von ausländischen Versicherern
und Versicherungsmaklern in Vietnam;
• Organisation des Aufbaus und Ausbildung von Personal für das
Versicherungsmanagement und Versicherungsfachkräften; sowie
• Überprüfung und Kontrolle von Versicherungsgeschäften; Klärung von
Beschwerden und Anzeigen; und Behandlung von Verstößen gegen das Gesetz
über das Versicherungswesen.
Whistle-blowing Vorschriften
Es gibt keine dies betreffenden spezielle Vorschriften im Versicherungssektor.
Grenze der ausländischen Beteiligung an einer bestehenden Versicherungsaktiengesellschaft
Ausländische Investoren sind berechtigt, Aktien oder eingebrachtes Kapital mit einem
Anteil bis zu 100% des Satzungskapitals einer Versicherungs- oder
Rückversicherungsgesellschaft zu halten.
Anforderungen an die Kapitalrücklage
Reservefonds
Versicherer und Versicherungsmakler müssen einen verpflichtenden Fonds errichten,
um ihr Satzungskapital zu ergänzen und ihre Solvenz abzusichern. Die Rückstellungen
für den obligatorischen Reservefonds müssen jährlich in Höhe von 5% des Gewinns
nach Steuern betragen. Der Maximalbetrag für den verpflichtenden Reservefonds
entspricht 10% des Satzungskapitals der Versicherungsgesellschaft oder des
gezeichneten Kapitals der ausländischen Niederlassung.
Zusätzlich zu diesem obligatorischen Reservefonds können Versicherer und
Versicherungsmakler andere Reservefonds aus ihren Gewinnen nach Steuern des
Steuerjahres errichten, wie in ihrer Satzung festgelegt. Es wird darauf hingewiesen, dass
die Gewinne nach Steuern unter den Aktionären aufgeteilt werden können, jedoch erst,
wenn 5% dieser Gewinne in den oben genannten obligatorischen Fonds eingezahlt
wurden.
Versicherungstechnische Rückstellungen
Mit versicherungstechnischen Rückstellungen sind Geldbeträge gemeint, die ein
Versicherer für seine im Voraus festgelegten Versicherungsverbindlichkeiten
zurückstellen muss. Der Betrag ergibt sich aus den abgeschlossenen
Versicherungsverträgen.
Die Versicherungsreserve muss für jede Art von Versicherungsprodukt oder
Versicherungspolice eingerichtet werden in Bezug auf den vom Versicherer oder der
ausländischen Niederlassung zu tragenden Teil der Haftung. Die für die
versicherungstechnische Rückstellung bestimmten Verträge ergeben sich aus
Rundschreiben 50. Versicherungsgesellschaften sind berechtigt, die Methode und
Grundlage für die versicherungstechnische Rückstellung zu wählen, müssen aber die
vorherige Genehmigung des MOF für die Umsetzung dieser Methode / Grundlage
einholen.
Sicherheitsleistung
4. DM39875994.1
DM39878896.1
Versicherer müssen bei der Gründung einer Versicherungsgesellschaft, einer
Rückversicherungsgesellschaft oder einer ausländischen Niederlassung eine
Sicherheitsleistung in Höhe von 2% des Mindestkapitals oder des zugewiesenen
Kapitals, wie es für die jeweilige Art an Versicherungsunternehmen festgelegt
(Beispielsweise muss eine Krankenversicherung eine Sicherheitsleistung von 15
Milliarden VND oder entsprechend 630,000 USD hinterlegen), bei einer in Vietnam
tätigen Bank hinterlegen. Ein Versicherungsunternehmen oder eine ausländische
Niederlassung kann ihre Sicherheitsleistung zur Erfüllung von Verpflichtungen
gegenüber Versicherungsnehmern nur nutzen, wenn seine Solvenz unzureichend ist
und nur mit schriftlicher Genehmigung des Finanzministeriums. Der Gesamtbetrag der
Sicherheitsleistung kann nur nach Beendigung der Geschäftstätigkeit entnommen
werden.
Produktspezifische Bestimmungen
Einschlägige Beratungsdokumentation oder andere Anforderungen einschließlich steuerlicher
Anforderungen.
Lebensversicherung
Mindestkapitalanforderungen
• Für das Lebensversicherungsgeschäft (ohne fondsgebundener Versicherung und
Rentenversicherung) und Krankenversicherungsgeschäft: 750 Milliarden VND
• Lebensversicherungsgeschäft und fondsgebundenes Versicherungsgeschäft
oder Rentenversicherungsgeschäft: 1,000 Milliarden VND
• Lebensversicherungsgeschäft, fondsgebundenes Versicherungsgeschäft und
Rentenversicherungsgeschäft: 1,300 Milliarden VND
Qualifikationen des ernannten Aktuars
• Gemäß Unternehmensgesetz das Recht haben, ein Unternehmen zu führen;
• Keine verwaltungsrechtliche Strafe aufgrund eines Verstoßes im
Versicherungssektor; keine Disziplinarmaßnahme in Form einer Entlassung
aufgrund von Verstoß gegen interne Vorschriften innerhalb eines Zeitraums von
drei aufeinanderfolgenden Jahren vor der Ernennung; keine Strafverfolgung
durch eine zuständige Behörde zum Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung.
• Ausbildung als ernannter Aktuar und mindestens zehnjährige Arbeitserfahrung
als ernannter Aktuar im Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungssektor
sowie mindestens fünfjährige Arbeitserfahrung nach dem Mitglied werden in einer
international anerkannten Vereinigung von Aktuaren. Hierzu zählen unter
anderem das „Institute of Actuaries of England“; die „Society of Actuaries of the
USA“; das „Institute of Actuaries of Australia“; das „Canadian Institute of
Actuaries“; oder Mitglied einer anderen Vereinigung von Aktuaren, welche ein
offizielles Mitglied der internationalen Vereinigung von Aktuaren ist; oder
mindestens fünfjährige Arbeitserfahrung als ernannter Aktuar im
Lebensversicherungs- oder Krankenversicherungssektor, nach dem man Mitglied
einer der oben genannten Vereinigungen geworden ist. Im Falle eines ernannten
5. DM39875994.1
DM39878896.1
Aktuars, genehmigt vom MOF vor dem Inkrafttreten des Dekrets 46, ist die in
diesem Absatz genannte Voraussetzung nicht einschlägig.
• Kein Verstoß gegen die Berufsethik der Aktuare.
• Angestellter der Lebens- oder Krankenversicherer.
• Während der Amtszeit wohnhaft in Vietnam.
Zulässiger Umfang der Geschäftstätigkeit
• Versicherungsgeschäft, Rückversicherungsgeschäft, Rückversicherungstransfer;
• Management von Fonds und Investitionskapital aus
Versicherungsgeschäftstätigkeiten;
• Erbringen von versicherungsbezogenen Hilfsdienstleistungen;
• Es ist Lebensversicherungsunternehmen nicht erlaubt, Krankenversicherungs-/
Nicht-Lebensversicherungsgeschäfte zu tätigen, mit der Ausnahme des Falls der
Durchführung von Krankenversicherungsgeschäften durch
Lebensversicherungsunternehmen;
Versicherungsrückstellung
Die Versicherungsrückstellung der Lebensversicherungsunternehmen enthält:
Deckungsrückstellung, Prämienübertrag, Ausgleichsrückstellung, Rückstellung für
Gewinnausschüttungen, gebundene Zinsrückstellung und Bilanzrückstellung.
Investitionstätigkeiten
Versicherungsgesellschaften, Rückversicherungsgesellschaften und ausländische
Niederlassungen dürfen in Vietnam folgende Investitionstätigkeiten nicht durchführen:
• Investitionen im Immobiliengeschäft mit Ausnahme folgender Fälle: Erwerb von
Aktien an Immobilienunternehmen, die auf dem Wertpapiermarkt notiert sind; von
Investmentzertifikaten öffentlicher Fonds; Erwerb von Aktien von
Immobilienunternehmen, die auf dem Wertpapiermarkt notiert sind, von
Anteilsscheinen öffentlicher Fonds; Erwerb, Investition in oder Eigentum an
Immobilien, die als Geschäftsräume, Standorte oder Tresorräume für die
unmittelbare Nutzung für ihr Versicherungsgeschäft; Vermietung von leer
stehenden Geschäftsräumen, die unter ihrer Kontrolle oder Verwaltung stehen;
Beschlagnahme von Immobilien durch Verwaltung oder Veräußerung von
Hypothekenanleihen oder Einziehung von durch Immobilien gesicherten
Darlehen innerhalb von 03 Jahren ab dem Datum des Pfandrechts;
• Investitionen in Edelmetalle und Juwelen;
• Investitionen in immaterielle Vermögensgegenstände mit Ausnahme derjenigen,
die für kommerzielle und geschäftliche Zwecke genutzt werden;
• Investitionen in Derivate oder Derivatkontrakte, mit Ausnahme solcher, die als
Rücklagen für Risiken aus Versicherungs- und Rückversicherungspolicen sowie
Aktienportfolios von Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaften oder
ausländischen Niederlassungen in Vietnam aufgeführt sind.
6. DM39875994.1
DM39878896.1
Auslandsinvestitionen
Versicherungs- und Rückversicherungsunternehmen dürfen Auslandsinvestitionen in
Bezug auf das Eigenkapital, das über das erforderliche Grundkapital hinausgeht, und
ungenutztes Kapital aus Versicherungsrückstellungen von Versicherungspolicen mit
Zinsen, die an ausländische Investitionsindizes gebunden sind, und von mit
ausländischen Organisationen/Personen abgeschlossenen Versicherungsverträgen
tätigen, wobei solche Auslandsinvestitionen aus dem genannten Eigenkapital nur in den
folgenden Formen und mit den folgenden Einschränkungen zulässig sind:
• Gründung oder Einbringung von Kapital für die Gründung; Einbringung von
Kapital, Erwerb von Anteilen von Versicherern oder Rückversicherern im
Ausland; Gründung von Niederlassungen oder Repräsentanzen sowie andere
Formen der kommerziellen Präsenz von Versicherern und Rückversicherern im
Ausland ohne jegliche Beschränkung;
• Beschränkung von mittelbaren Auslandsinvestitionen:
- Erwerb von Staatsanleihen, Schatzanweisungen, Schuldscheinen: keine
Beschränkung;
- Anleihen, Schatzanweisungen, Schuldscheine, die von Emittenten
herausgegeben werden, welche von internationalen Kreditrating-
Agenturen wie Standard & Poor’s, Moody’s Investors Service und Fitch
Ratings, bewertet werden: Bis zu 50% des Betrags der
Auslandsinvestition;
- Erwerb von notierten Anteilen, notierte Investmentzertifikate: Bis zu 15%
des Betrags der Auslandsinvestition;
Nicht-Lebensversicherung
Mindestanforderungen an das Grundkapital
• Für das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft (ohne
Luftfahrtversicherungsgeschäft und Satellitenversicherungsgeschäft) und
Krankenversicherungen: 400 Milliarden VND
• Für das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft (einschließlich
Luftfahrtversicherungsgeschäft oder Satellitenversicherungsgeschäft) und
Krankenversicherungen: 500 Milliarden VND
• Für das Nicht-Lebensversicherungsgeschäft einschließlich
Luftfahrtversicherungsgeschäft und Satellitenversicherungsgeschäft und
Krankenversicherungen: 500 Milliarden VND
Qualifikationen eines ernannten Aktuars bezüglich Rückstellungen und Solvenz eines Nicht-
Lebensversicherers
• Gemäß Unternehmensgesetz das Recht haben, ein Unternehmen zu führen;
• Keine verwaltungsrechtliche Strafe aufgrund eines Verstoßes im
Versicherungssektor; keine Disziplinarmaßnahme in Form einer Entlassung
7. DM39875994.1
DM39878896.1
aufgrund von Verstoß gegen interne Vorschriften innerhalb eines Zeitraums von
drei aufeinanderfolgenden Jahren vor der Ernennung; keine Strafverfolgung
durch eine zuständige Behörde zum Zeitpunkt der Wahl oder Ernennung.
• Mitglied der Vereinigung der Vereinigung der Aktuare gewesen, die offizielles
Mitglied der internationalen Vereinigungen der Aktuare ist; oder mindestens
fünfjährige Berufserfahrung im Nicht-Lebensversicherungssektor und Nachweis
über mindestens zwei bestandene Prüfungen folgender Vereinigungen: „Institute
of Actuaries of England“; die „Society of Actuaries of the USA“; das „Institute of
Actuaries of Australia“; das „Canadian Institute of Actuaries“ oder Nachweise
über bestandene Prüfungen in einer versicherungsmathematischen Ausbildung,
die durch eine der oben genannten Vereinigungen als den zwei Prüfungen der
Vereinigungen entsprechend anerkannt ist.
Nach drei Jahren ab Inkrafttreten dieses Dekrets muss der ernannte Aktuar eines
Nicht-Lebensversicherers, Rückversicherers oder einer ausländischen
Niederlassung mindestens Mitglied einer Aktuarvereinigung sein, die offizielles
Mitglied der internationalen Aktuarvereinigung ist und nicht gegen die Berufsethik
der Aktuardienste im Versicherungswesen verstößt.
Nach fünf Jahren ab Inkrafttreten dieses Dekrets muss der ernannte Aktuar eines
Nicht-Lebensversicherers, Rückversicherers oder einer ausländischen
Niederlassung ein Mitglied sein, der im Nicht-Lebensversicherungsgeschäft von
einer Aktuarvereinigung, die offizielles Mitglied der internationalen
Aktuarvereinigung ist, ausgebildet sein und nicht gegen die Berufsethik der
Aktuardienste im Versicherungswesen verstößt.
• Angestellter des Versicherers, Rückversicherers oder der ausländischen
Niederlassung in Vietnam.
• Während der Amtszeit wohnhaft in Vietnam.
Zulässiger Umfang der Geschäftstätigkeit
• Versicherungsgeschäft, Rückversicherungsgeschäft, Rückversicherungstransfer;
• Management von Fonds und Investitionskapital aus
Versicherungsgeschäftstätigkeiten;
• Erbringen von versicherungsbezogenen Hilfsdienstleistungen;
• Es ist Nicht-Lebensversicherungsunternehmen nicht erlaubt,
Krankenversicherungs-/Lebensversicherungsgeschäfte zu tätigen, mit der
Ausnahme von Krankenversicherungsprodukten mit einer Laufzeit von einem
Jahr oder weniger sowie Versicherungsprodukte für Todesrisiken mit einer
Laufzeit von einem Jahr oder weniger
Versicherungsrückstellung
8. DM39875994.1
DM39878896.1
Die Versicherungsrückstellungen für Nicht-Lebensversicherer umfassen die
Rückstellung für Prämienüberträge, für Versicherungsfälle und die
Schwankungsrückstellung für Großschäden.
Investitionstätigkeit und Auslandsinvestitionen
Wie bei Lebensversicherungen
Rückversicherungen
Mindestanforderungen an das Grundkapital
• Für das Nicht-Lebens-Rückversicherungsgeschäft oder sowohl Nicht-Lebens-
Rückversicherungsgeschäft und Kranken-Rückversicherungsgeschäft: 500
Milliarden VND;
• Für das Lebens-Rückversicherungsgeschäft oder sowohl Lebens-
Rückversicherungsgeschäft und Kranken-Rückversicherungsgeschäft: 900
Milliarden VND;
• Für Geschäfte in allen der drei Typen an Lebensrückversicherung, Nicht-
Lebensrückversicherung und Krankenrückversicherung, 1,400 Milliarden VND.
Qualifikationen eines ernannten Aktuars im Hinblick auf Rückstellungen und die Solvenz des
Rückversicherers
Wie bei der Nicht-Lebensversicherung.
Zulässiger Umfang der Geschäftstätigkeit
Rückversicherungsunternehmen und ausländische Niederlassungen ebendieser können
in folgenden Bereichen geschäftlich tätig sein:
• Rückversicherungs-, Rückversicherungsabtretungssektor;
• Fondsmanagement und Investition von Mitteln, die aus der Erbringung von
Rückversicherungsdienstleistungen stammen;
• Andere Tätigkeiten, die unmittelbar mit Rückversicherungsdienstleistungen
zusammenhängen.
Versicherungsrückstellungen
• Für die Nicht-Lebensrückversicherung: Prämienüberträge, Rückstellung für
Versicherungsfälle und Schwankungsrückstellung für Großschäden;
• Für die Lebensrückversicherung: Deckungsrückstellung, Prämienüberträge,
Entschädigungsrückstellung, Rückstellung für Gewinnausschüttungen,
Rückstellung für gebundene Zinsen und Bilanzrückstellung;
• Für die Krankenrückversicherung: Deckungsrückstellung, Beitragsüberträge,
Entschädigungsrückstellung und Bilanzrückstellung.
Investitionstätigkeiten und Investitionen im Ausland
Wie bei der Lebens- und Nicht-Lebensversicherung
Investitionsmanagement und Märkte
Ein Überblick über die einschlägigen Vorschriften, die sich auf die Investitionsportfolios der
Versicherer auswirken, einschließlich Asset Liability Management (ALM)
9. DM39875994.1
DM39878896.1
Eine Versicherungsgesellschaft kann Investitionen aus Eigenkapital, ungenutztem
Kapital aus der Versicherungsrückstellung und anderen rechtmäßigen Quellen tätigen.
Zusätzlich zu den Regeln über inländische Investitionen von ungenutztem Kapital aus
Versicherungsrückstellungen, wie sie oben für jede Art von Versicherungsgeschäft
erwähnt wurden, gelten folgende Grundsätze:
• Sicherstellung von Sicherheit, Liquidität und Effizienz; Einhaltung der
bestehenden Vorschriften und Regeln zur Eigenverantwortung, die für die
Investitionstätigkeit maßgeblich sind;
• Versicherungsrückstellungen dürfen nur in Vietnam als Investitionen verwendet
werden, mit Ausnahme von ungenutztem Kapital aus
Versicherungsrückstellungen von Versicherungspolicen mit Zinsen, die an
ausländische Investitionsindizes gebunden sind, und abgeschlossenen
Versicherungspolicen mit ausländischen Organisationen/Einzelpersonen.
• Es ist verboten, Fremdkapital für Investitionen und treuhänderische Investitionen
in Wertpapiere, Immobiliengeschäfte oder Kapitaleinlagen in andere
Unternehmen zu verwenden;
• Es ist verboten, dass Investitionen in Höhe von 30 % des Portfolios der
Investitionen in Unternehmen getätigt werden, die derselben
Unternehmensgruppe angehören und in gemeinsamem Eigentum stehen. Dieses
Verbot gilt nicht für Einlagen bei Kreditinstituten und ausländischen
Investmentfonds, die in Form der Gründung von Unternehmen oder der
Errichtung von ausländischen Niederlassungen im Empfängerland bestehen;
• Investitionen, die als Gegenleistung für die Einlagen von Anteilsinhabern oder
Gesellschaftern oder von Personen, die mit diesen Anteilsinhabern oder
Gesellschaftern verbunden sind, getätigt werden, sind nicht zulässig, es sei denn,
es handelt sich um Einlagen bei Transaktionsstellen der Anteilsinhaber oder
Gesellschafter, die Kreditinstitute sind;
• Der Erwerb von Unternehmensanleihen, die zu bestimmten Zwecken der
Umstrukturierung von Darlehen der emittierenden Unternehmen ausgegeben
werden, ist nicht zulässig;
• Im Falle von fiduziarischen Investitionen müssen die Treuhänder zugelassen
sein, um treuhänderische Investitionstätigkeiten durchzuführen, die in den
Bereich der treuhänderischen Investitionen fallen.
Ein Versicherungsunternehmen kann auch Offshore-Investitionen tätigen, jedoch nur,
um eine Offshore-Versicherungsgesellschaft oder eine Offshore-
Versicherungsniederlassung zu gründen. Solche Offshore-Investitionen müssen vom
MOF genehmigt werden.
Durchsetzung und Untersuchung
Regeln für die regulatorische Untersuchung
10. DM39875994.1
DM39878896.1
Um die spezialisierte Untersuchung von Versicherungsgeschäften durchzuführen,
können die zuständigen Behörden unabhängige Prüfstellen, Beratungsunternehmen
oder Spezialisten beauftragen, die Bewertungen und fachliche Kommentare zu
verschiedenen Sachverhalten abzugeben, von denen angenommen wird, dass sie
Auswirkungen auf die Sicherheit und Gesundheit der Inspektoren haben kann.
Beschwerdeverfahren
Es gibt keine bestimmte Vorschrift über Beschwerdeverfahren in
Versicherungsgesellschaften. Stattdessen gelten die in den Versicherungspolicen
angegebenen Bestimmungen, die den einschlägigen Vorschriften des Zivilgesetzbuches
und den wirtschaftlichen Abkommen entsprechen müssen.
Der Umgang mit Beschwerden bezüglich Verwaltungsentscheidungen bestimmt sich
nach dem Gesetz über Beschwerden und Denunziationen, das in allen Sektoren
Anwendung findet.
Rechtsbehelfe, einschließlich des Ombudsdienstes
In Abhängigkeit von der Art und Schwere der Verstöße können gegen die
Verantwortlichen Verwaltungssanktionen (Verwarnungen, Geldbußen, Suspendierung
des Betriebs, Abhilfemaßnahmen) oder strafrechtliche Sanktionen verhängt werden.
Falls Schäden verursacht worden sind, muss gemäß den vietnamesischen Gesetzen
Schadenersatz geleistet werden.
Entschädigungsregelungen für die Versicherungsvermittlung
Wie in der Versicherungspolice angegeben. Der Versicherungsnehmer hat maximal ein
Jahr Zeit, um die Entschädigung ab dem Zeitpunkt des Eintritts des Versicherungsfalls
geltend zu machen. Bei Eintritt eines Versicherungsfalls muss der Versicherer die
Entschädigung innerhalb der in der Versicherungspolice angegebenen Frist auszahlen.
Falls im Vertrag eine solche Angabe fehlt, beträgt die Frist 15 Tage ab dem Eingang
eines vollständigen und ordnungsgemäßen Antrags auf Zahlung der Entschädigung.
Lebens- und Krankenversicherung
Der Versicherungsnehmer kann die Versicherungsprämien einmalig oder in Raten
zahlen, je nach der in der Versicherungspolice vereinbarten Frist und Vorgehensweise.
Sachversicherung
Sach-Unterversicherungspolice: Der Versicherer ist nur im Verhältnis zwischen der
versicherten Summe und dem Marktwert der versicherten Sache zum Zeitpunkt des
Vertragsschlusses zur Entschädigung verpflichtet.
Sach-Überversicherungspolice: Der Versicherer ist verpflichtet, den Schaden im
Verhältnis zum Marktwert zum Zeitpunkt des Ereignisses zu ersetzen und dem
Versicherungsnehmer den Betrag der bereits im Voraus gezahlten Prämien im
Verhältnis zu dem den Marktwert des versicherten Objekts übersteigenden
Versicherungsbetrag zurückzuzahlen.
Doppelversicherungen
Bei Eintritt des Versicherungsfalls ist jeder Versicherer nur nach dem Verhältnis der
vereinbarten Versicherungssumme zur Gesamtversicherungssumme aller
Versicherungsverträge, die der Versicherungsnehmer eingegangen ist, zur
11. DM39875994.1
DM39878896.1
Entschädigung verpflichtet. Die Gesamtsumme, der von allen Versicherern zu leistenden
Entschädigung darf den Wert des tatsächlichen Sachschadens nicht übersteigen.
Haftpflichtversicherung
Die Grenze der Haftung ist der Betrag, den ein Versicherer dem Versicherungsnehmer
gemäß den Versicherungsbedingungen zu zahlen hat.
Insolvenz und Schutz der Versicherungsnehmer
Einschlägiges Regelungsregime?
Es gibt keine speziellen Insolvenzregelungen für Versicherer. Stattdessen gilt das
Konkursgesetz, das bei Konkurs und Insolvenz in allen Sektoren Anwendung findet.
Grundsätzlich läuft das Verfahren im Insolvenzfall wie folgt:
• Einreichung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens beim Gericht
(durch Gläubiger, Arbeitnehmer, Basisgewerkschaft, gesetzliche Vertreter der
Gesellschaft, Teilhaber, Vorstandsvorsitzende usw.)
• Das Gericht leitet das Verfahren zur Bearbeitung des Antrags auf
Insolvenzeröffnung ein und erklärt das Versicherungs- oder
Rückversicherungsunternehmen für insolvent, ohne dass eine
Gläubigerversammlung abgehalten und Maßnahmen zur Sanierung des
Unternehmens ergriffen werden müssen.
• Verwaltung und Liquidation der Vermögenswerte erfolgt durch einen vom Gericht
zu ernennenden Insolvenzverwalter oder ein Unternehmen, welches hierauf
spezialisiert ist.
Datenschutz
Es gibt keine spezialgesetzliche Regelung für den Datenschutz in Vietnams
Versicherungssektor. Stattdessen sind Vietnams datenschutzrechtliche Normen über
viele verschiedene Gesetze hin verteilt, wie unter anderem dem Zivilgesetzbuch, dem
Strafgesetzbuch, dem Gesetz über Cyber-Informationssicherheit, dem Gesetz über
Informationstechnologie, dem Telekommunikationsgesetz, dem
Verbraucherschutzgesetz, dem E-Transaktionsgesetz, dem Cybersicherheitsgesetz und
einschlägigen Dekreten über die Durchführung der genannten Gesetze.
Diese Gesetze enthalten Vorschriften, um Spam, Computerviren und Cyberattacken zu
verhindern, erkennen, zu unterbinden und bekämpfen sowie Informationen, die im
Cyberspace ausgetauscht werden, zu schützen.
Es gibt keine einheitliche Definition der „personenbezogenen Daten“ in Vietnams
Gesetzgebung. Zu den personenbezogenen Daten zählen allgemein alle Informationen,
die zur Identifizierung einer bestimmten Person genutzt werden können, einschließlich
Informationen über Zahlungsvorgänge.
Organisationen, die personenbezogene Daten verarbeiten, müssen geeignete
Verwaltungs- und technische Maßnahmen ergreifen, um die von ihnen gesammelten
und gespeicherten personenbezogenen Daten zu schützen sowie sicherzustellen, dass
12. DM39875994.1
DM39878896.1
die personenbezogenen Daten nicht verloren gehen, gestohlen, offengelegt, verändert
oder ohne Zustimmung zerstört werden.
In Abhängigkeit von der Art des Verstoßes gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen
können Verwaltungsstrafen (Verwarnung, Geldstrafe) und mögliche Abhilfemaßnahmen
oder strafrechtliche Sanktionen Anwendung finden.
Corporate governance
Manager und Führungskräfte von Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaften
sind:
• Vorstandsvorsitzender, Mitglied des Vorstands, Vorsitzender des
Gesellschafterausschusses, Mitglied des Gesellschafterausschusses;
• Director oder General Director, stellvertretender Director oder stellvertretender
General Director, gesetzlicher Vertreter;
• Hauptbuchhalter, Leiter einer Niederlassung, Leiter einer Repräsentanz,
Abteilungsleiter und dergleichen gemäß Gesellschaftsvertrag oder Satzung.
Manager und Führungskräfte einer ausländischen Niederlassung sind:
• Director, stellvertretender Director;
• Hauptbuchhalter, Abteilungsleiter und dergleichen gemäß den Regeln und
Vorschriften für die Organisation und Betrieb ausländischer Niederlassungen in
Vietnam.
Die Besetzung der Personen muss nach den folgenden Grundsätzen erfolgen:
• Vorstandsvorsitzende, Vorsitzende des Gesellschafterausschusses oder Mitglied
des Vorstandes, Mitglieder des Gesellschafterausschusses einer Versicherungs-
oder Rückversicherungsgesellschaft können nicht gleichzeitig das Amt eines
Vorstandsmitglieds oder eines Mitglieds des Gesellschafterausschusses einer
anderen Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft in demselben
Lebens-, Nichtlebens-, Kranken- oder Rückversicherungssektor in Vietnam
ausüben.
• Ein Director oder General Director einer Versicherungs-,
Rückversicherungsgesellschaft oder einer ausländischen Niederlassung in
Vietnam kann nicht gleichzeitig für eine andere Versicherungs-,
Rückversicherungsgesellschaft oder ausländischen Niederlassung in demselben
Lebens-, Nichtlebens-, Kranken- oder Rückversicherungssektor in Vietnam
arbeiten.
• Ein Director oder General Director, Leiter einer Niederlassung oder Leiter einer
Repräsentanz einer Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft kann
nicht gleichzeitig mehr als ein Amt, wie dem des Leiters einer Niederlassung oder
einer Repräsentanz oder des Abteilungsleiters in derselben Versicherungs- oder
Rückversicherungsgesellschaft innehaben. Der Leiter einer ausländischen
Niederlassung in Vietnam ist der gesetzliche Vertreter und kann gleichzeitig nur
ein Amt mehr halten, und zwar als ein Abteilungsleiter in dieser Niederlassung.
• Demgegenüber darf der Aktuar, der Leiter der Risikomanagementabteilung oder
der Leiter der Compliance-Abteilung einer Versicherungs-,
13. DM39875994.1
DM39878896.1
Rückversicherungsgesellschaft oder einer ausländischen Niederlassung in
Vietnam keine andere leitende Funktion in demselben Unternehmen ausüben; er
darf gleichzeitig nicht für eine andere Versicherungs-,
Rückversicherungsgesellschaft oder eine ausländische Niederlassung in Vietnam
arbeiten. Der Aktuar muss die vom Finanzminister zugewiesenen Aufgaben
erfüllen.
• Der Vorsitzende des Aufsichtsrats oder der Controller darf keine andere
Führungsposition bei demselben Unternehmen ausüben. Der Vorsitzende des
Aufsichtsrats kann gleichzeitig keine andere Position als Controller oder Manager
bei einer anderen Versicherungs- oder Rückversicherungsgesellschaft, die
Vietnam tätig ist, ausüben.
• Der Hauptbuchhalter, Leiter der Innenrevisionsabteilung in einer Versicherungs-,
Rückversicherungsgesellschaft oder ausländischen Niederlassung in Vietnam
darf keine andere Position in demselben Unternehmen innehaben; er darf nicht
gleichzeitig für eine andere Versicherungs-, Rückversicherungsgesellschaft oder
ausländische Niederlassung in Vietnam arbeiten.
Prävention von Finanzkriminalität
Mitglied der FATF? Auf der schwarzen Liste der FATF?
Kein Mitglied der FATF und nicht auf der schwarzen Liste.
Dr. Oliver Massmann ist Partner und General Director bei Duane Morris Vietnam LLC