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Wann kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen?
Die wichtigsten Fristen sowie Sonderkündigungsrechte: Der schnelle Überblick
für Versicherte.
Sowohl der Versicherte als auch der Versicherer können eine
Rechtsschutzversicherung zum Ende der Laufzeit kündigen. Die meisten
Versicherungsverträge laufen über ein Jahr. Kündigen jedoch weder Versicherer
noch Versicherter den Vertrag, verlängert sich der Vertrag immer wieder um ein
weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten vor Ende des
Vertrags.
In der Rechtsschutzversicherung können sowohl Versicherter als auch Versicherer
den Vertrag nach Leistungsfällen kündigen. Der Versicherte kann kündigen, wenn
der Versicherer zu Unrecht den Versicherungsschutz abgelehnt hat.
Kündigung im Leistungsfall möglich
Zudem kann der Versicherte ebenso wie der Versicherer kündigen, wenn zwei
Leistungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind. In beiden Fällen gilt
eine Monatsfrist ab der Ablehnung des Versicherers oder nachdem er die
Leistungspflicht für den zweiten Versicherungsfall bestätigt hat. Der laufende
Rechtsstreit wird aber noch zu Ende reguliert.
Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhungen
Erhöht der Versicherer aufgrund einer im Vertrag vereinbarten Anpassungsklausel
die Prämien für das nächste Versicherungsjahr, ohne dass sich die Leistung
verändert, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Dafür müssen sie aber
innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Erhöhung kündigen.
Was leistet eine Rechtsschutzversicherung?
Eine Rechtsschutzversicherung nimmt die Interessen des Versicherten bei
Rechtsstreitigkeiten wahr und trägt die dabei anfallenden Kosten – sei dies im
privaten oder gewerblichen Bereich. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der
Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme:
• die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten
Rechtsanwalts
• Gerichtskosten
• Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare
• Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss
• Kosten für Mediationsverfahren
Es gibt verschiedene Vertragsarten (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz, Familien-
Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz, Vereins-Rechtsschutz). Was eine
Rechtsschutzversicherung genau abdeckt, ist in den jeweiligen
Versicherungsbedingungen geregelt.
In einer Welt, in der Finanz-, und Versicherungswissen immer wichtiger wird, stellt
ProExpert24 ein neues Bildungsprogramm vor. Dabei verspricht ProExpert24, unter
der Leitung von Geschäftsführer Roland Richert, den Übergang in ein
selbstbestimmtes und unabhängiges Leben durch verbessertes Verständnis für den
Umgang mit Finanzen und Versicherungen zu erleichtern.
Mehr dazu unter: https://proexpert24.de/

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  • 2. Wann kann ich meine Rechtsschutzversicherung kündigen? Die wichtigsten Fristen sowie Sonderkündigungsrechte: Der schnelle Überblick für Versicherte. Sowohl der Versicherte als auch der Versicherer können eine Rechtsschutzversicherung zum Ende der Laufzeit kündigen. Die meisten Versicherungsverträge laufen über ein Jahr. Kündigen jedoch weder Versicherer noch Versicherter den Vertrag, verlängert sich der Vertrag immer wieder um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten vor Ende des Vertrags. In der Rechtsschutzversicherung können sowohl Versicherter als auch Versicherer den Vertrag nach Leistungsfällen kündigen. Der Versicherte kann kündigen, wenn der Versicherer zu Unrecht den Versicherungsschutz abgelehnt hat. Kündigung im Leistungsfall möglich Zudem kann der Versicherte ebenso wie der Versicherer kündigen, wenn zwei Leistungsfälle innerhalb von zwölf Monaten eingetreten sind. In beiden Fällen gilt eine Monatsfrist ab der Ablehnung des Versicherers oder nachdem er die Leistungspflicht für den zweiten Versicherungsfall bestätigt hat. Der laufende Rechtsstreit wird aber noch zu Ende reguliert. Sonderkündigungsrecht bei Prämienerhöhungen Erhöht der Versicherer aufgrund einer im Vertrag vereinbarten Anpassungsklausel die Prämien für das nächste Versicherungsjahr, ohne dass sich die Leistung verändert, haben Kunden ein Sonderkündigungsrecht. Dafür müssen sie aber innerhalb eines Monats nach der Mitteilung über die Erhöhung kündigen.
  • 3. Was leistet eine Rechtsschutzversicherung? Eine Rechtsschutzversicherung nimmt die Interessen des Versicherten bei Rechtsstreitigkeiten wahr und trägt die dabei anfallenden Kosten – sei dies im privaten oder gewerblichen Bereich. Die Rechtsschutzversicherung übernimmt in der Regel folgende Kosten bis zur Höhe der vereinbarten Versicherungssumme: • die gesetzlichen Anwaltsgebühren eines vom Versicherten gewählten Rechtsanwalts • Gerichtskosten • Zeugengelder und gerichtliche Sachverständigenhonorare • Kosten des Gegners, soweit der Versicherte sie übernehmen muss • Kosten für Mediationsverfahren Es gibt verschiedene Vertragsarten (z.B. Verkehrs-Rechtsschutz, Familien- Rechtsschutz, Firmen-Rechtsschutz, Vereins-Rechtsschutz). Was eine Rechtsschutzversicherung genau abdeckt, ist in den jeweiligen Versicherungsbedingungen geregelt. In einer Welt, in der Finanz-, und Versicherungswissen immer wichtiger wird, stellt ProExpert24 ein neues Bildungsprogramm vor. Dabei verspricht ProExpert24, unter der Leitung von Geschäftsführer Roland Richert, den Übergang in ein selbstbestimmtes und unabhängiges Leben durch verbessertes Verständnis für den Umgang mit Finanzen und Versicherungen zu erleichtern. Mehr dazu unter: https://proexpert24.de/