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Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch – es sei denn,
Sie kündigen rechtzeitig. Hier lesen Sie, welche Fristen dabei gelten und
welche weiteren Möglichkeiten Sie haben. Sinnvoll kann das z.B. sein, wenn
sich Lebensumstände geändert oder Verträge als zu teuer erwiesen haben.
Das Wichtigste in Kürze:
• Wenn Sie sich rechtzeitig vor einer Verlängerung kümmern, können Sie die
meisten Versicherungsverträge kündigen, ohne besondere Gründe angeben
zu müssen. Wir erklären die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten und
Fristen.
• Für manche Versicherungssparten gelten besondere
Kündigungsmöglichkeiten, z.B. für Kfz-Versicherungen,
Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen.
• Außerdem haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach einer
Beitragserhöhung, im Schadensfall und als privat krankenversicherte Person
bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht.
• Nicht alle Versicherungsverträge sind kündbar.
Nur wenige Versicherungsverträge enden automatisch. Das kann zum Beispiel bei
einer Reiserücktrittskostenversicherung der Fall sein, die nur für eine bestimmte
Reise abgeschlossen wurde. Auch kapitalbildende Lebensversicherungen enden zu
einem bestimmten Zeitpunkt. Um eine Kündigung müssen Sie sich dann nicht
kümmern, die Verträge enden von selbst.
Bei den meisten Versicherungsverträgen steht aber im Kleingedruckten eine
automatische Verlängerung, zum Beispiel um jeweils ein weiteres Jahr. Diese
Verträge können ewig laufen. Möchten Sie solche Versicherungen kündigen, sollten
Sie sich also rechtzeitig kümmern, über die Fristen informieren und das
Versicherungsunternehmen anschreiben.
Wann können Sie Ihre Versicherungsverträge kündigen?
Unter welchen Voraussetzungen Sie die Versicherungsverträge kündigen können
und worauf Sie achten müssen, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen,
dem Kleingedruckten, und im Produktinformationsblatt geregelt. Diese Unterlagen
haben Sie bei Vertragsabschluss erhalten, können Sie aber auch später noch beim
Versicherer anfordern. Wer seine Versicherung vor einer automatischen
Vertragsverlängerung kündigt, muss dafür keinen Grund angeben. Dabei handelt es
sich um die so genannte "ordentliche Kündigung".
Die "ordentliche Kündigung"
Üblicherweise können Sie die Verträge zum Ende eines Versicherungsjahres
kündigen, denn die meisten Verträge verlängern sich automatisch alle 12 Monate.
Das Versicherungsjahr muss übrigens nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen,
deshalb können statt dem 31. Dezember auch ganz andere Daten das Ende eines
Versicherungsjahres markieren und damit Stichtag in Ihrem Vertrag sein. Maßgeblich
ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dieses Datum finden Sie im
Versicherungsschein.
Häufig gilt eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Endet ihr
Vertrag zum Beispiel Ende September und haben Sie eine dreimonatige
Kündigungsfrist, dann muss das Schreiben spätestens am 30. Juni beim Versicherer
angekommen sein.
So gehen Sie bei einer solchen "ordentlichen" Kündigung vor:
1. Sie müssen keine besonderen Gründe angeben. Ein schlichtes
Kündigungsschreiben reicht. Formulierungsbeispiel für eine Kündigung:
Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag fristgerecht zum
nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung
unter Angabe des Vertragsendes zu.
2. Nennen Sie dem Versicherungsunternehmen außerdem Ihre Daten, damit es
Sie identifizieren kann – Name und Anschrift sowie die Vertragsnummer.
3. Eine Kündigung ist per Brief, Fax oder auch per E-Mail möglich. Wer kurz vor
Fristende kündigt, dem empfehlen wir, eine solche Kündigung als
Einwurfeinschreiben oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht zu
verschicken. Lassen Sie sich den Eingang der Kündigung vom Versicherer
bestätigen.
4. Die Fristen für eine Kündigung unterscheiden sich zwischen verschiedenen
Versicherungsverträgen. Was für Ihren Vertrag gilt, finden Sie in den
Vertragsbedingungen und in dem Produktinformationsblatt. Diese
Unterlagen haben Sie bei Vertragsabschluss bekommen, können aber auch
nachträglich beim Versicherungsunternehmen angefordert werden.
Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert sich der Vertrag
automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht unter
Beachtung der Kündigungsfrist vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Bei
mehrjährigen Verträgen mit Laufzeiten von mehr als drei Jahren, können Sie schon
zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung der
Kündigungsfrist kündigen, unabhängig davon, ob für Ihren Vertrag eine fünf- oder
zehnjährige Laufzeit vereinbart war. Mit solch langen Laufzeiten sind früher z.B.
Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen angeboten worden.
Ordentliche Kündigung von Versicherungsverträgen
Kopieren Sie den Text in ein Textverarbeitungsprogramm (z. B. Word, OpenOffice) bzw. schreiben
ihn ab und passen ihn an Ihren Sachverhalt an. Fertigen Sie vor dem Versand eine Kopie des
Schreibens an und versenden das Original per Einwurfeinschreiben.
Der Lieferstatus kann mithilfe des Einlieferungsbelegs bis zu 12 Monate nach Abgabe unter der
Tel.-Nr. 0228 4333112 oder online abgefragt werden: www.deutschepost.de/briefstatus. Drucken
Sie den Nachweis über das Zustelldatum aus, heften ihn an die Kopie Ihres Schreibens und be-
wahren es sorgfältig auf.
Das Kündigungsschreiben muss spätestens 3 Monate, bei Kfz-Versicherungen spätestens 1 Monat vor
Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein. Soweit Fristablauf droht, versenden
Sie den Brief bitte per Einschreiben mit Rückschein.
(Absender)
(Anschrift: Anbieter)
(Ort, Datum)
Versicherungsnummer: _______________
Kündigung des Vertrages
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine bei Ihnen bestehende o. a. Versicherung fristgemäß zum Ende des
laufenden Versicherungsjahres.
Ich bitte um Übersendung einer entsprechenden Aufhebungsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift).
Kündigung nach einem Schadenfall
Kopieren Sie den Text in ein Textverarbeitungsprogramm (z. B. Word, OpenOffice) bzw. schreiben
ihn ab und passen ihn an Ihren Sachverhalt an. Fertigen Sie vor dem Versand eine Kopie des
Schreibens an und versenden das Original per Einwurfeinschreiben.
Der Lieferstatus kann mithilfe des Einlieferungsbelegs bis zu 12 Monate nach Abgabe unter der
Tel.-Nr. 0228 4333112 oder online abgefragt werden: www.deutschepost.de/briefstatus. Drucken
Sie den Nachweis über das Zustelldatum aus, heften ihn an die Kopie Ihres Schreibens und be-
wahren es sorgfältig auf.
Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kün-
digen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über
die Entschädigung zulässig. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den
Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Soweit Fristablauf droht, versenden Sie den
Brief bitte per Einschreiben mit Rückschein.
(Absender)
(Anschrift: Anbieter)
(Ort, Datum)
Versicherungsnummer:______________ Schadennummer:________________
Kündigung des Vertrages nach einem Schadenfall
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich den o. a. Vertrag gemäß § 92 VVG außerordentlich zum______________(bitte
„Ende des Versicherungsjahres“ oder das gewünschtes Datum eintragen).
Anlass ist der Schaden vom_______________(bitte Datum eintragen).
Ich bitte um Übersendung einer entsprechenden Aufhebungsbestätigung.
Mit freundlichen Grüßen
(Unterschrift)
Achtung! Soweit der Vertrag nicht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt wird,
bitte folgenden Satz hinzufügen:
„Den restlichen Versicherungsbeitrag überweisen Sie bitte auf mein Konto bei der
__________________(Name der Bank/Sparkasse eintragen), IBAN:________________________
(22-stellig), BIC_____________.“

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  • 1.
  • 2. Die meisten Versicherungsverträge verlängern sich automatisch – es sei denn, Sie kündigen rechtzeitig. Hier lesen Sie, welche Fristen dabei gelten und welche weiteren Möglichkeiten Sie haben. Sinnvoll kann das z.B. sein, wenn sich Lebensumstände geändert oder Verträge als zu teuer erwiesen haben. Das Wichtigste in Kürze: • Wenn Sie sich rechtzeitig vor einer Verlängerung kümmern, können Sie die meisten Versicherungsverträge kündigen, ohne besondere Gründe angeben zu müssen. Wir erklären die verschiedenen Kündigungsmöglichkeiten und Fristen. • Für manche Versicherungssparten gelten besondere Kündigungsmöglichkeiten, z.B. für Kfz-Versicherungen, Lebensversicherungen und private Krankenversicherungen. • Außerdem haben Sie ein Sonderkündigungsrecht nach einer Beitragserhöhung, im Schadensfall und als privat krankenversicherte Person bei Eintritt in die gesetzliche Krankenversicherungspflicht. • Nicht alle Versicherungsverträge sind kündbar. Nur wenige Versicherungsverträge enden automatisch. Das kann zum Beispiel bei einer Reiserücktrittskostenversicherung der Fall sein, die nur für eine bestimmte Reise abgeschlossen wurde. Auch kapitalbildende Lebensversicherungen enden zu einem bestimmten Zeitpunkt. Um eine Kündigung müssen Sie sich dann nicht kümmern, die Verträge enden von selbst. Bei den meisten Versicherungsverträgen steht aber im Kleingedruckten eine automatische Verlängerung, zum Beispiel um jeweils ein weiteres Jahr. Diese Verträge können ewig laufen. Möchten Sie solche Versicherungen kündigen, sollten Sie sich also rechtzeitig kümmern, über die Fristen informieren und das Versicherungsunternehmen anschreiben. Wann können Sie Ihre Versicherungsverträge kündigen? Unter welchen Voraussetzungen Sie die Versicherungsverträge kündigen können und worauf Sie achten müssen, ist in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen, dem Kleingedruckten, und im Produktinformationsblatt geregelt. Diese Unterlagen haben Sie bei Vertragsabschluss erhalten, können Sie aber auch später noch beim Versicherer anfordern. Wer seine Versicherung vor einer automatischen Vertragsverlängerung kündigt, muss dafür keinen Grund angeben. Dabei handelt es sich um die so genannte "ordentliche Kündigung".
  • 3. Die "ordentliche Kündigung" Üblicherweise können Sie die Verträge zum Ende eines Versicherungsjahres kündigen, denn die meisten Verträge verlängern sich automatisch alle 12 Monate. Das Versicherungsjahr muss übrigens nicht mit dem Kalenderjahr übereinstimmen, deshalb können statt dem 31. Dezember auch ganz andere Daten das Ende eines Versicherungsjahres markieren und damit Stichtag in Ihrem Vertrag sein. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Dieses Datum finden Sie im Versicherungsschein. Häufig gilt eine Frist von 3 Monaten zum Ende des Versicherungsjahres. Endet ihr Vertrag zum Beispiel Ende September und haben Sie eine dreimonatige Kündigungsfrist, dann muss das Schreiben spätestens am 30. Juni beim Versicherer angekommen sein. So gehen Sie bei einer solchen "ordentlichen" Kündigung vor: 1. Sie müssen keine besonderen Gründe angeben. Ein schlichtes Kündigungsschreiben reicht. Formulierungsbeispiel für eine Kündigung: Hiermit kündige ich meinen Versicherungsvertrag fristgerecht zum nächstmöglichen Zeitpunkt. Bitte senden Sie mir eine Kündigungsbestätigung unter Angabe des Vertragsendes zu. 2. Nennen Sie dem Versicherungsunternehmen außerdem Ihre Daten, damit es Sie identifizieren kann – Name und Anschrift sowie die Vertragsnummer. 3. Eine Kündigung ist per Brief, Fax oder auch per E-Mail möglich. Wer kurz vor Fristende kündigt, dem empfehlen wir, eine solche Kündigung als Einwurfeinschreiben oder per Fax mit qualifiziertem Sendebericht zu verschicken. Lassen Sie sich den Eingang der Kündigung vom Versicherer bestätigen. 4. Die Fristen für eine Kündigung unterscheiden sich zwischen verschiedenen Versicherungsverträgen. Was für Ihren Vertrag gilt, finden Sie in den Vertragsbedingungen und in dem Produktinformationsblatt. Diese Unterlagen haben Sie bei Vertragsabschluss bekommen, können aber auch nachträglich beim Versicherungsunternehmen angefordert werden. Hat Ihr Vertrag eine Laufzeit von mindestens einem Jahr, verlängert sich der Vertrag automatisch jeweils um ein weiteres Jahr, wenn Sie den Vertrag nicht unter Beachtung der Kündigungsfrist vor dem Ende der Vertragslaufzeit kündigen. Bei mehrjährigen Verträgen mit Laufzeiten von mehr als drei Jahren, können Sie schon zum Ende des dritten oder jedes darauffolgenden Jahres unter Einhaltung der Kündigungsfrist kündigen, unabhängig davon, ob für Ihren Vertrag eine fünf- oder zehnjährige Laufzeit vereinbart war. Mit solch langen Laufzeiten sind früher z.B. Hausrat-, Rechtsschutz- und Unfallversicherungen angeboten worden.
  • 4. Ordentliche Kündigung von Versicherungsverträgen Kopieren Sie den Text in ein Textverarbeitungsprogramm (z. B. Word, OpenOffice) bzw. schreiben ihn ab und passen ihn an Ihren Sachverhalt an. Fertigen Sie vor dem Versand eine Kopie des Schreibens an und versenden das Original per Einwurfeinschreiben. Der Lieferstatus kann mithilfe des Einlieferungsbelegs bis zu 12 Monate nach Abgabe unter der Tel.-Nr. 0228 4333112 oder online abgefragt werden: www.deutschepost.de/briefstatus. Drucken Sie den Nachweis über das Zustelldatum aus, heften ihn an die Kopie Ihres Schreibens und be- wahren es sorgfältig auf. Das Kündigungsschreiben muss spätestens 3 Monate, bei Kfz-Versicherungen spätestens 1 Monat vor Ablauf des Versicherungsjahres beim Versicherer eingegangen sein. Soweit Fristablauf droht, versenden Sie den Brief bitte per Einschreiben mit Rückschein. (Absender) (Anschrift: Anbieter) (Ort, Datum) Versicherungsnummer: _______________ Kündigung des Vertrages Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich meine bei Ihnen bestehende o. a. Versicherung fristgemäß zum Ende des laufenden Versicherungsjahres. Ich bitte um Übersendung einer entsprechenden Aufhebungsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift).
  • 5. Kündigung nach einem Schadenfall Kopieren Sie den Text in ein Textverarbeitungsprogramm (z. B. Word, OpenOffice) bzw. schreiben ihn ab und passen ihn an Ihren Sachverhalt an. Fertigen Sie vor dem Versand eine Kopie des Schreibens an und versenden das Original per Einwurfeinschreiben. Der Lieferstatus kann mithilfe des Einlieferungsbelegs bis zu 12 Monate nach Abgabe unter der Tel.-Nr. 0228 4333112 oder online abgefragt werden: www.deutschepost.de/briefstatus. Drucken Sie den Nachweis über das Zustelldatum aus, heften ihn an die Kopie Ihres Schreibens und be- wahren es sorgfältig auf. Nach dem Eintritt eines Versicherungsfalles kann jede Vertragspartei das Versicherungsverhältnis kün- digen. Die Kündigung ist nur bis zum Ablauf eines Monats seit dem Abschluss der Verhandlungen über die Entschädigung zulässig. Der Versicherungsnehmer kann nicht für einen späteren Zeitpunkt als den Schluss der laufenden Versicherungsperiode kündigen. Soweit Fristablauf droht, versenden Sie den Brief bitte per Einschreiben mit Rückschein. (Absender) (Anschrift: Anbieter) (Ort, Datum) Versicherungsnummer:______________ Schadennummer:________________ Kündigung des Vertrages nach einem Schadenfall Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit kündige ich den o. a. Vertrag gemäß § 92 VVG außerordentlich zum______________(bitte „Ende des Versicherungsjahres“ oder das gewünschtes Datum eintragen). Anlass ist der Schaden vom_______________(bitte Datum eintragen). Ich bitte um Übersendung einer entsprechenden Aufhebungsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen (Unterschrift) Achtung! Soweit der Vertrag nicht zum Ende des laufenden Versicherungsjahres gekündigt wird, bitte folgenden Satz hinzufügen: „Den restlichen Versicherungsbeitrag überweisen Sie bitte auf mein Konto bei der __________________(Name der Bank/Sparkasse eintragen), IBAN:________________________ (22-stellig), BIC_____________.“