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Wichtige Informationen zu Versicherungen
Zusatzversicherung kündigen
Zusatzversicherungen kann der Versicherte in der Regel jederzeit kündigen. Das
macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert aber natürlich den
Versicherungsschutz.
Beitragsfreistellung
Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der Versicherer den
Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt.
Allerdings verringern sich Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich. Möglich
ist eine Beitragsfreistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit der
Versicherung.
Vertrag ruhen lassen
Ruhen darf ein Lebensversicherungsvertrag nur, wenn der Versicherte mindestens
ein oder zwei Jahre lange Beiträge gezahlt hat – und auch dann darf die Ruhezeit ein
Jahr nicht überschreiten. Nur wenige Unternehmen erklären sich mit längeren
Zeiträumen, etwa 18 Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Vertrages hat die
gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung.
Dynamische Tarife blocken
Hat der Antragsteller jährlich steigende Beiträge und Leistungen vereinbart, so kann
er diesen dynamischen Tarif einfrieren. Das bedeutet, der Beitrag und die
Versicherungssumme steigen nicht weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe.
Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht verloren, die
Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.
Zahlwiese ändern
Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder
Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen. Das ist
jederzeit problemlos möglich, aber teurer. Die meisten Versicherungsunternehmen
verlangen für eine unterjährige Zahlungsweise Zuschläge.
Überschüsse mit Beiträgen verrechnen
Die Überschussanteile können auch mit den laufenden Beiträgen verrechnet werden,
was die Kosten deutlich verringert. Allerdings ist eine solche Umstellung nicht bei
allen Verträgen möglich – ausgeschlossen ist sie beispielsweise, wenn die Laufzeit
mithilfe der Überschussanteile verkürzt werden soll. Die Überschüsse mit den
Beiträgen zu verrechnen lohnt sich außerdem nur, wenn der
Lebensversicherungsvertrag schon einige Jahre bestanden hat.
Versicherungssummer herabsetzen
Um die Beiträge zu verringern, kann der Versicherte auch die Versicherungssumme
herabsetzen. Dabei darf jedoch ein bestimmter Mindestbetrag nicht unterschritten
werden. Nähere Informationen erteilen die Versicherungsunternehmen auf Anfrage.
Nicht alle Versicherungsverträge sind kündbar
Sie können nicht alle Versicherungsverträge durch Kündigung beenden.
Die Basis-Rentenversicherung (sogenannte Rürup-Rente) können Sie nicht mit dem
Ziel kündigen, sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Eine Kündigung bewirkt
eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung.

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  • 1.
  • 2. Wichtige Informationen zu Versicherungen Zusatzversicherung kündigen Zusatzversicherungen kann der Versicherte in der Regel jederzeit kündigen. Das macht den Beitrag entsprechend günstiger, reduziert aber natürlich den Versicherungsschutz. Beitragsfreistellung Eine Versicherung beitragsfrei zu stellen bedeutet, dass der Versicherer den Rückkaufswert nicht auszahlt und die Versicherung grundsätzlich bestehen bleibt. Allerdings verringern sich Risikoschutz und Versicherungssumme erheblich. Möglich ist eine Beitragsfreistellung frühestens nach zwei bis drei Jahren Laufzeit der Versicherung. Vertrag ruhen lassen Ruhen darf ein Lebensversicherungsvertrag nur, wenn der Versicherte mindestens ein oder zwei Jahre lange Beiträge gezahlt hat – und auch dann darf die Ruhezeit ein Jahr nicht überschreiten. Nur wenige Unternehmen erklären sich mit längeren Zeiträumen, etwa 18 Monaten, einverstanden. Das Ruhen eines Vertrages hat die gleichen Folgen wie eine Beitragsfreistellung. Dynamische Tarife blocken Hat der Antragsteller jährlich steigende Beiträge und Leistungen vereinbart, so kann er diesen dynamischen Tarif einfrieren. Das bedeutet, der Beitrag und die Versicherungssumme steigen nicht weiter, sondern bleiben auf der erreichten Höhe. Nach zweimaligem Aussetzen der Dynamisierung geht das Recht verloren, die Versicherungssumme ohne neue Gesundheitsprüfung anzuheben.
  • 3. Zahlwiese ändern Da mehrere kleine Raten häufig leichter aufzubringen sind als ein Jahres- oder Halbjahresbeitrag, kann es sinnvoll sein, die Zahlungsweise umzustellen. Das ist jederzeit problemlos möglich, aber teurer. Die meisten Versicherungsunternehmen verlangen für eine unterjährige Zahlungsweise Zuschläge. Überschüsse mit Beiträgen verrechnen Die Überschussanteile können auch mit den laufenden Beiträgen verrechnet werden, was die Kosten deutlich verringert. Allerdings ist eine solche Umstellung nicht bei allen Verträgen möglich – ausgeschlossen ist sie beispielsweise, wenn die Laufzeit mithilfe der Überschussanteile verkürzt werden soll. Die Überschüsse mit den Beiträgen zu verrechnen lohnt sich außerdem nur, wenn der Lebensversicherungsvertrag schon einige Jahre bestanden hat. Versicherungssummer herabsetzen Um die Beiträge zu verringern, kann der Versicherte auch die Versicherungssumme herabsetzen. Dabei darf jedoch ein bestimmter Mindestbetrag nicht unterschritten werden. Nähere Informationen erteilen die Versicherungsunternehmen auf Anfrage. Nicht alle Versicherungsverträge sind kündbar Sie können nicht alle Versicherungsverträge durch Kündigung beenden. Die Basis-Rentenversicherung (sogenannte Rürup-Rente) können Sie nicht mit dem Ziel kündigen, sich den Rückkaufswert auszahlen zu lassen. Eine Kündigung bewirkt eine Umwandlung in eine beitragsfreie Versicherung.