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handelszeitung | Nr. 42 | 17. Oktober 2013

Hilfe gesucht: Es lohnt sich, die Taggeldversicherungen periodisch durch einen Broker überprüfen zu lassen.

Zwischen Obligatorium
und finanziell Möglichem

Kranken- und Unfalltaggeld Je nach der gewählten Leistung und abhängig vom
Anbieter stossen Firmenkunden auf enorme Kostenunterschiede.
wählen Arbeitgeber eine Wartefrist von
30 oder 60 Tagen. Danach werden Leisas Obligationenrecht (OR) ver- tungen während bis zu 730 Tagen bepflichtet Arbeitgeber, sämtlichen zahlt. Liegt eine Erwerbsunfähigkeit vor,
Mitar­ eitenden, die krankheits- setzen nach dieser Zeit die Leistungen
b
bedingt ausfallen, 80 Prozent des AHV- aus der Pensionskasse und der staat­
Lohns weiterzuzahlen. Die Dauer der lichen Invalidenversicherung ein. Meist
Lohnfortzahlung hängt dabei grundsätz- ist es dem Arbeitgeber in den ersten Jahlich von der Anzahl Dienstjahre des be- ren nach der Unternehmensgründung
treffenden Arbeitnehmers ab. Wie viel das nicht möglich, Krankentaggeldleistunim konkreten Fall ist, dafür gibt es Emp- gen zu finanzieren, die über dem gesetzfehlungen durch die sogenannte Basler, lichen Minimum von 80 Prozent des AHVBerner oder Zürcher Skala. Gemeinsam Lohns liegen.
Gesetzlich verpflichtet ist der Arbeitist allen drei Skalen, dass die Lohnfortzahlungspflicht im ersten Dienstjahr drei geber nicht nur zur Lohnfortzahlung.
D
Wochen beträgt. In der Basler und der ­ arüber hinaus muss er alle ArbeitnehBerner Skala erstreckt sich die Lohnfort- menden gegen Betriebsunfälle sowie diezahlungspflicht auf maximal sechs Mona- jenigen mit einer Wochenarbeitszeit von
te. Die Zürcher Skala sieht im vierten mehr als acht Stunden auch gegen NichtDienstjahr zehn Wochen vor und danach betriebsunfälle versichern. Die betref­
für jedes weitere Dienstjahr eine zusätzli- fende Versicherung deckt zum einen die
Behandlungs- und Heilungskosten sowie
che Woche.
die Taggeldleistungen ab dem dritten Tag
Welches Risiko selber tragen?
nach dem unfallbedingten Ausfall für 730
Die Kosten der gesetzlichen Lohnfort- Tage.
Für Arbeitgeber lohnt es sich, von Zeit
zahlung lassen sich im Rahmen einer Taggeldversicherung bei einer Krankenkasse zu Zeit ihre bestehende Taggeldlösung mit
versichern. Die entsprechenden Prämien anderen Lösungen am Markt zu vergleizahlen je hälftig der Arbeitgeber und der chen. Bezüglich der Leistungen sind zwar
kaum Unterschiede festzuArbeitnehmer. Der Jungunternehmer, der eine AktienKombiprodukte stellen, da die Wahlmöglichkeiten (Leistungsdauer,
gesellschaft oder GesellLeistungshöhe und Warteschaft mit beschränkter Haf- aus Taggeld und
frist) identisch sind. Da­
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beim Abschluss einer Kran­
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Seine finanziellen Reserven sind einer- Unternehmen tätig ist. Das jeweilige
seits massgebend für die Bestimmung der ­Branchenrisiko wird von Krankenkasse zu
Wartefrist, nach deren Ablauf die Leistun- Krankenkasse unterschiedlich beurteilt,
gen der Krankentaggeldversicherung ein- weshalb sich ein periodischer Vergleich
setzen sollen, und anderseits für die Leis- ebenfalls lohnt.
Einen Einfluss auf die Prämienhöhe
tungshöhe, falls diese über das gesetzliche
hat überdies der Schadenverlauf in der
Minimum hinausgehen soll.
Der Arbeitgeber muss sich bewusst ­
jeweiligen Alterskategorie. Je älter ein
sein, dass die Prämie umso höher ist, je ­ rbeitnehmer ist, desto höher ist die
A
tiefer die Wartefrist und je höher die Leis- ­ chadenwahrscheinlichkeit. Dies hält ins­
S
tungen angesetzt werden. Üblicherweise besondere kleinere Unternehmen häufig
Stephan M. Wirz

D

davon ab, gesundheitlich angeschlagene
oder ältere Arbeitnehmende einzustellen.
In Deutschland dagegen profitieren alle
Versicherten eines Unternehmens, wenn
dieses Arbeitnehmer mit einem gesundheitlichen Handicap integriert. Dieser
­Anreiz fehlt in der Schweiz.
Beim Vergleich der Prämienhöhe der
verschiedenen Angebote sind auch all­
fällige Kombirabatte zu prüfen. Es gibt
nämlich Versicherungsgesellschaften, welche Arbeitgebern die Kombination einer
Krankentaggeld- mit einer BVG-Lösung
anbieten. In der Regel sind jedoch getrennte Lösungen sinnvoller.

Auch für Selbstständigerwerbende
Taggeldversicherungen sind nicht nur
ein Thema für Grossunternehmen und
KMU-Betriebe. Wer sich mit einer Einzelfirma selbstständig macht, ist zwar nicht
gesetzlich zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung verpflichtet. Ratsam
ist sie aber gleichwohl, um den eigenen
Erwerbsausfall zu versichern. Auch hier
bestimmen die finanziellen Möglichkeiten, welche Wartefrist und welche Leistungshöhe sich der Jungunternehmer leisten kann.
Vor dem Hintergrund, dass für Einzelfirmen kein obligatorischer Anschluss an
eine Pensionskasse oder Sammelstiftung
besteht, empfiehlt es sich zudem, zusätzlich zur staatlichen IV-Rente die Zahlung
eines Invaliditätskapitals oder noch besser einer Erwerbs­un­fähig­keitsrente im
Rahmen der privaten Vorsorge zu ver­
sichern. Der Einzelunternehmer sollte
überdies daran denken, die Unfall­deckung
in seiner Krankenversicherung einschlies­
sen zu lassen. Verbessert sich die Einkommenssituation des Jungunternehmers über
die Jahre, sollte er nicht ver­ essen, seine
g
Versicherungslösung zu überprüfen und
eine Anpassung der Leistungen in Betracht zu ziehen.
Stephan M. Wirz, Leiter Vertrieb und Mitglied der
Geschäftsleitung, Maklerzentrum Schweiz, Basel.

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Wie viel das nicht möglich, Krankentaggeldleistunim konkreten Fall ist, dafür gibt es Emp- gen zu finanzieren, die über dem gesetzfehlungen durch die sogenannte Basler, lichen Minimum von 80 Prozent des AHVBerner oder Zürcher Skala. Gemeinsam Lohns liegen. Gesetzlich verpflichtet ist der Arbeitist allen drei Skalen, dass die Lohnfortzahlungspflicht im ersten Dienstjahr drei geber nicht nur zur Lohnfortzahlung. D Wochen beträgt. In der Basler und der ­ arüber hinaus muss er alle ArbeitnehBerner Skala erstreckt sich die Lohnfort- menden gegen Betriebsunfälle sowie diezahlungspflicht auf maximal sechs Mona- jenigen mit einer Wochenarbeitszeit von te. Die Zürcher Skala sieht im vierten mehr als acht Stunden auch gegen NichtDienstjahr zehn Wochen vor und danach betriebsunfälle versichern. Die betref­ für jedes weitere Dienstjahr eine zusätzli- fende Versicherung deckt zum einen die Behandlungs- und Heilungskosten sowie che Woche. die Taggeldleistungen ab dem dritten Tag Welches Risiko selber tragen? nach dem unfallbedingten Ausfall für 730 Die Kosten der gesetzlichen Lohnfort- Tage. Für Arbeitgeber lohnt es sich, von Zeit zahlung lassen sich im Rahmen einer Taggeldversicherung bei einer Krankenkasse zu Zeit ihre bestehende Taggeldlösung mit versichern. Die entsprechenden Prämien anderen Lösungen am Markt zu vergleizahlen je hälftig der Arbeitgeber und der chen. Bezüglich der Leistungen sind zwar kaum Unterschiede festzuArbeitnehmer. Der Jungunternehmer, der eine AktienKombiprodukte stellen, da die Wahlmöglichkeiten (Leistungsdauer, gesellschaft oder GesellLeistungshöhe und Warteschaft mit beschränkter Haf- aus Taggeld und frist) identisch sind. 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Je älter ein sein, dass die Prämie umso höher ist, je ­ rbeitnehmer ist, desto höher ist die A tiefer die Wartefrist und je höher die Leis- ­ chadenwahrscheinlichkeit. Dies hält ins­ S tungen angesetzt werden. Üblicherweise besondere kleinere Unternehmen häufig Stephan M. Wirz D davon ab, gesundheitlich angeschlagene oder ältere Arbeitnehmende einzustellen. In Deutschland dagegen profitieren alle Versicherten eines Unternehmens, wenn dieses Arbeitnehmer mit einem gesundheitlichen Handicap integriert. Dieser ­Anreiz fehlt in der Schweiz. Beim Vergleich der Prämienhöhe der verschiedenen Angebote sind auch all­ fällige Kombirabatte zu prüfen. Es gibt nämlich Versicherungsgesellschaften, welche Arbeitgebern die Kombination einer Krankentaggeld- mit einer BVG-Lösung anbieten. In der Regel sind jedoch getrennte Lösungen sinnvoller. Auch für Selbstständigerwerbende Taggeldversicherungen sind nicht nur ein Thema für Grossunternehmen und KMU-Betriebe. Wer sich mit einer Einzelfirma selbstständig macht, ist zwar nicht gesetzlich zum Abschluss einer Krankentaggeldversicherung verpflichtet. Ratsam ist sie aber gleichwohl, um den eigenen Erwerbsausfall zu versichern. Auch hier bestimmen die finanziellen Möglichkeiten, welche Wartefrist und welche Leistungshöhe sich der Jungunternehmer leisten kann. Vor dem Hintergrund, dass für Einzelfirmen kein obligatorischer Anschluss an eine Pensionskasse oder Sammelstiftung besteht, empfiehlt es sich zudem, zusätzlich zur staatlichen IV-Rente die Zahlung eines Invaliditätskapitals oder noch besser einer Erwerbs­un­fähig­keitsrente im Rahmen der privaten Vorsorge zu ver­ sichern. Der Einzelunternehmer sollte überdies daran denken, die Unfall­deckung in seiner Krankenversicherung einschlies­ sen zu lassen. 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