Eine private Unfallversicherung kann der Kunde, aber auch die Versicherung
kündigen. Die wichtigsten Regelungen und Fristen im Überblick.
Bei Schaden- und Unfallversicherungen können der Versicherte und der Versicherer
eine Kündigung aussprechen. Kündigen geht immer zum Ende der Laufzeit des
Vertrages. Die meisten Versicherungsverträge laufen nur über ein Jahr, die
Höchstlaufzeit von Versicherungen ist gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann
kein Schaden- und Unfallversicherungsvertrag laufen.
Kohlekraftwerke bleiben schmutzig: EU-Abgasstandards zügig und ambitioniert i...
Wann kann ich meine Unfallversicherung kündigen.pdf
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2. Wann kann ich meine Unfallversicherung kündigen?
Eine private Unfallversicherung kann der Kunde, aber auch die Versicherung
kündigen. Die wichtigsten Regelungen und Fristen im Überblick.
Bei Schaden- und Unfallversicherungen können der Versicherte und der Versicherer
eine Kündigung aussprechen. Kündigen geht immer zum Ende der Laufzeit des
Vertrages. Die meisten Versicherungsverträge laufen nur über ein Jahr, die
Höchstlaufzeit von Versicherungen ist gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann
kein Schaden- und Unfallversicherungsvertrag laufen.
Was gilt bei einer ordentlichen Kündigung?
Die Unfallversicherung gehört – obwohl sie eine Personenversicherung ist – zu den
Schaden- und Unfallversicherungen. Deshalb gelten für sie die gleichen
Kündigungsregeln wie in der Schadenversicherung.
Unfallversicherungen kann sowohl der Kunde als auch der Versicherer ordentlich
kündigen. Die Frist für die Kündigung beträgt hier in der Regel 3 Monate vor Ablauf
des Vertrages.
Kündigung nach Leistungsfall oder Rechtsstreit
Wenn der Versicherte gegen den Versicherer klagt oder sobald der Versicherer eine
Leistung erbracht hat, können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer den
Vertrag kündigen. Für die Kündigung gilt eine Frist von einem Monat nach der
Beendigung des Rechtsstreits oder der Leistung des Versicherers. Ein eingetretener
Schaden wird aber in jedem Fall weiter reguliert.
3. Was leistet eine private Unfallversicherung?
Die private Unfallversicherung springt ein, wenn ein Unfall in der Freizeit dauerhafte
körperliche oder geistige Beeinträchtigungen (Invalidität) nach sich zieht oder sogar
zum Tod führt. Aber auch bei den Folgen eines Unfalls, die nicht von Dauer sind,
leistet die Unfallversicherung. Der Versicherungsschutz ist in der Regel rund um die
Uhr und weltweit gültig.
Die private Unfallversicherung kann individuell nach den persönlichen Bedürfnissen
jedes Einzelnen ausgestaltet werden. Sie leistet in Form von:
• Invaliditätsleistung (einmalige Leistung in Form einer Kapitalsumme)
• Unfallrente
• Todesfallleistung
• Tagegeld, Krankenhaustagegeld
• Übergangsleistung
• Bergungskosten
• kosmetischen Operationen
In der Unfallversicherung sind Versicherungsverträge mit drei Jahren Laufzeit
durchaus üblich. Spricht weder der Versicherungsnehmer noch das
Versicherungsunternehmen eine Kündigung aus, verlängert sich der Vertrag immer
nur um ein weiteres Jahr.
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