Kohlekraftwerke bleiben schmutzig: EU-Abgasstandards zügig und ambitioniert i...
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2. Wann kann ich meine Hausratversicherung kündigen?
Die wichtigsten Fristen sowie Sonderkündigungsrechte: Der schnelle Überblick
für Versicherte.
Eine Hausratversicherung können sowohl der Versicherte als auch der Versicherer
zum Ende der Laufzeit kündigen. Die meisten Versicherungsverträge laufen nur über
ein Jahr, die Höchstlaufzeit ist gesetzlich geregelt: Länger als drei Jahre kann kein
Schaden- oder Unfallversicherungsvertrag laufen. Kündigen jedoch weder
Versicherer noch Versicherter den Vertrag, verlängert sich der Vertrag immer wieder
um ein weiteres Jahr. Die Kündigungsfrist liegt in der Regel bei drei Monaten vor
Ende des Vertrags.
Hausratversicherung nach Umzug anpassen
Wer umzieht, kann seine Hausratversicherung mitnehmen. Doch wer zum Beispiel in
eine viel größere Wohnung zieht, muss dann eventuell auch einen höheren Beitrag
bezahlen. Erhöht sich der Beitrag durch den Wohnungswechsel, hat der Versicherte
ein Sonderkündigungsrecht. Innerhalb eines Monats nachdem der Versicherer auf
die Prämienerhöhung hingewiesen hat, kann der Versicherte den Vertrag zum
nächsten Monat kündigen.
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