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Pflegezusatzversicherung - Kundenmagazin für Makler
Kundenmagazine für private Haftpflichtversicherungen
1.
2. Erstellen sie einfach per Mausklick mit unserem Online-Baukasten ihr Kundenmagazin z.B. für das Thema Haftpflichtrisiken!
Hundehaftpflichtversicherung:
Preiswerte Absicherung sogar
gegen Millionenschäden
Hunde können erhebliche Sach- und Personenschäden
verursachen. Wer einen Hund hat, sollte daher generell
eine Hundehaftpflichtversicherung abschließen. In
manchen Bundesländern ist sie sogar Pflicht. Erfreulich:
Schon für unter 50 Euro im Jahr ist der Vierbeiner gut
versichert.
Anders als bei Kleintieren springt die Privathaftpflicht beim
eigenen Hund nicht ein. Eine spezielle
Hundehaftpflichtversicherung ist notwendig, denn, so
Finanztest-Redakteurin Ulrike Schulz, „wer einen Hund
hat, haftet mit seinem gesamten Vermögen für Schäden,
die das Tier anrichtet.“
In Hamburg, Schleswig-Holstein, Berlin, Niedersachsen,
Sachsen-Anhalt und Thüringen ist die Versicherung sogar
Pflicht. Deutschlandweit haben aber schätzungsweise über
die Hälfte der Hundehalter keine solche Police.
Dabei muss die Versicherung nicht einmal teuer sein.
Finanztest hat die Angebote für zwei Hunderassen
verglichen: Für einen Jack Russell Terrier kostet sie
beispielsweise ab 46 Euro im Jahr, für einen Labrador ab
48 Euro. 105 Tarife von 54 Versicherungen hat sich
Finanztest angesehen und einen Grundschutz festgelegt,
der mindestens erfüllt sein muss. Dazu gehören unter
anderem eine Versicherungssumme von mindestens 10
Millionen Euro pauschal für Personen- und Sachschäden,
Schutz für Hundesitter, Schutz auch im Ausland Schutz bei
Mietsachschäden sowie die Mitversicherung von Welpen.
Der Test Hundehaftpflichtversicherung findet sich in der
Januar-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest und ist online
abrufbar unter www.test.de/hundehaftpflicht
(kostenpflichtig).
Hundehalterhaftpflicht-Vergleich:
Gut abgesichert für unter 50
Euro
Wer einen Hund hat, braucht eine Hundehaftpflicht. Der
Vergleich lohnt: Günstige Hundehaftpflichtversicherungen,
die Hundehalter gut absichern, gibts schon unter 50 Euro.
Hundehaftpflicht schützt vor hohen
Kosten
Besitzer von Haustieren haften mit ihrem gesamten
Vermögen für Schäden, die ihr Tier anrichtet. Die
sogenannte Gefährdungshaftung ist gesetzlich
vorgeschrieben. Läuft ein Hund beispielsweise vor ein
Auto und verursacht einen Verkehrsunfall, können viele
Tausend Euro Schadensersatz und Schmerzensgeld fällig
werden.
Halterinnen und Halter von Kleintieren wie Katzen sind
über ihre Privathaftpflichtversicherung gegen solche
Schäden versichert. Für Hundehalter gilt das nicht: Sie
brauchen eine spezielle Hundehaftpflichtversicherung.
Die Stiftung Warentest empfiehlt diesen Tarif jedem
Hundehalter. In manchen Bundesländern besteht sogar
eine Versicherungspflicht. Hier finden Sie die Regeln der
Bundesländer im Überblick.
Welche Tarife finden sich in unserem
Hundehaftpflicht-Vergleich?
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3. Die Stiftung Warentest hat sieben Kriterien festgelegt, die
eine Hundehaftpflichtversicherung mindestens erfüllen
sollte. Das nennen wir Finanztest-Grundschutz.
Die Versicherung muss aus unserer Sicht auch besonders
große Schäden abfedern, daher haben wir nur Tarife in
unseren Test aufgenommen, die eine Versicherungs-
summe von mindestens 10 Millionen Euro umfassen.
Viel Geld sparen mit dem richtigen
Tarif
Die Stiftung Warentest hat 105 Hundehaftpflicht-Tarife
unter die Lupe genommen. Unser Vergleich zeigt: Die
Preise am Markt variieren stark.
Wir haben die Versicherungsbeiträge für zwei Modell-
hunde ermittelt. Einen kleinen Jack-Russel-Terrier und
einen größeren Labrador. Sie zählen zu den beliebtesten
Hunderassen in Deutschland.
Beide Hunde lassen sich für unter 50 Euro im Jahr
versichern – wer nicht aufpasst, zahlt schnell das
Dreifache. Preise vergleichen lohnt sich!
Besser abgesichert mit dem
Hundehaftpflicht-Vergleich
Sie haben bereits eine Hundehaftpflichtversicherung abge-
schlossen? Mit unserem Vergleich können Sie prüfen, ob
Ihr Tarif den von der Stiftung Warentest empfohlenen
Finanztest-Grundschutz erfüllt. Sollten die beschriebenen
Leistungen nicht enthalten sein oder Sie eine günstigere
Versicherung finden, lohnt sich der Wechsel.
Ti: Ihren alten Vertrag können Sie mit einer Frist von drei
Monaten zum Versicherungsjahresende kündigen.
Extraschutz nicht immer nötig
Nicht für jedes Haustier brauchen Besitzer oder
Hundesitter eine spezielle Tierhaftpflichtversicherung.
Pferdehalter sichern sich besser ab.
[DT]Kleintiere.[/DT] [DD]Viele Haustiere sind automatisch
in der Privathaftpflichtversicherung mitversichert, etwa
Katzen, Kaninchen und Hamster. Einige Policen umfassen
selbst exotische Tiere wie Schlangen und Skorpione.[/DD]
[DT]Hundesitter und Co.[/DT] [DD]Wer kein eigenes Tier
besitzt, hin und wieder aber auf fremde Hunde oder Pferde
aufpasst, muss sich keine Sorgen machen. Selbst wenn
der Vierbeiner keinen Tierhaftpflichtschutz hat, ist das
Hüten fremder Hunde meist in der Privathaftpflicht
versichert. Weiterführende Infos in unserem Special Alles
was Tierhalter wissen müssen.[/DD] [DT]Pferde.[/DT]
[DD]Ähnlich wie Hundebesitzer brauchen Pferdehalter
extra eine Pferdehaftpflichtversicherung. Dabei sollten sie
an fremde Reiter und Reitbeteiligungen denken und sich
gegen Schäden versichern, die ihr Pferd diesen zufügen
könnte.[/DD]
Verbesserungen bei der
Erwerbsminderungsrente
schnellstmöglich einführen
· Breites Bündnis aus Sozial- und
Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften mahnt
rasche Verbesserungen an
· VdK-Präsidentin Bentele: Viele frühere
Erwerbsminderungsrentner leben in Armut
In einem gemeinsamen Aufruf fordert ein breites Bündnis
aus Sozial- und Wohlfahrtsverbänden und Gewerkschaften
schnellstmögliche Verbesserungen für Bestands-
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner.
Erwerbsgemindert zu sein, ist eines der zentralen
Armutsrisiken in Deutschland. Rund 40 Prozent der
Menschen in Haushalten mit Erwerbsminderungsrenten
sind armutsgefährdet.
Das Bündnis, bestehend aus Sozialverband Deutschland
(SoVD), Sozialverband VdK Deutschland, Paritätischer
Gesamtverband, Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB),
ver.di, IG Metall, Deutscher Caritasverband,
Volkssolidarität und Katholische Arbeitnehmer-Bewegung
(KAB) Deutschlands, begrüßt es daher ausdrücklich, dass
die Bundesregierung diese Ungerechtigkeit laut
Koalitionsvertrag beseitigen und Verbesserungen bei den
Erwerbsminderungsrenten im Bestand umsetzen möchte.
Damit wird eine wichtige und langjährige Forderung der
Sozial- und Wohlfahrtsverbände und Gewerkschaften
aufgegriffen.
Das Bündnis fordert die Politik auf, nun schnellstmöglich
eine gesetzliche Regelung auf den Weg zu bringen, die für
Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner im Bestand
zu einer deutlichen Verbesserung führt und damit eine
Gleichbehandlung mit den Neurenten sicherstellt.
Initiatoren des Bündnisses sind der Sozialverband
Deutschland (SoVD) und der Sozialverband VdK
Deutschland.
Verena Bentele, Präsidentin des Sozialverband VdK
Deutschland, betont: "Viele frühere
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4. Erwerbsminderungsrentnerinnen und -rentner leben
heutzutage in Armut. Sie müssen Abschläge von bis zu
10,8 Prozent auf ihre Rente in Kauf nehmen. Zudem
profitieren sie nicht von den Verbesserungen bei der
Zurechnungszeit, die 2014 und 2019 erfolgten. Diese
erhalten jeweils nur neue Erwerbsminderungsrentner. Das
ist ungerecht und durch nichts zu rechtfertigen."
SoVD-Präsident Adolf Bauer ergänzt: "Wir brauchen
schnellstmöglich Verbesserungen auch für die früheren
Erwerbsminderungsrentner, wie im Koalitionsvertrag
beschlossen. Diese Personen müssen einen Aufschlag auf
ihre Rente erhalten. Zudem müssen auch diejenigen
davon profitieren, die in der Zwischenzeit eine Altersrente
oder Hinterbliebenenrente erhalten. Auch diese Personen
dürfen nicht vergessen werden."
Verwirrung um digitale
Krankschreibung kann Patienten
Krankengeld kosten
Verbraucherzentrale Hamburg rät zur verbindlichen
Absprache mit Ärztinnen und Ärzten
Liegt eine ausgestellte Krankschreibung nicht bei der
gesetzlichen Krankenkasse vor, zahlt diese auch kein
Krankengeld. Davor warnt die Verbraucherzentrale
Hamburg vor dem Hintergrund der jüngsten Verwirrungen
um die Einführung der elektronischen
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU). Lag es bis Ende
2021 noch in der Verantwortung der Patientinnen und
Patienten, ihrer Kasse den Durchschlag einer
ausgestellten AU zu übermitteln, sollte dies seit dem 1.
Januar von den Arztpraxen auf digitalem Wege
übernommen werden. Allerdings galt zunächst eine
Übergangsfrist und Testphase, die nun auf unbestimmte
Zeit verlängert wurde. Damit verlängert sich auch die
Unsicherheit für Patientinnen und Patienten: "Patientinnen
und Patienten wissen nun faktisch nicht, ob sie sich noch
um die Übermittlung der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung
an die Krankenkasse kümmern müssen oder nicht - die
elektronische AU sollte dies ja eigentlich überflüssig
machen", so Dr. Jochen Sunken von der
Verbraucherzentrale Hamburg.
Erkrankte Patientinnen und Patienten sollten sich daher
erkundigen, wie dies in ihrer Praxis gehandhabt wird:
"Fragen Sie im Zweifel direkt Ihren Arzt bzw. Ihre Ärztin",
empfiehlt Dr. Sunken. "In unserer Beratung haben wir
immer wieder Fälle, in denen die Krankenkasse eine AU
nicht erhalten hat und den Patientinnen und Patienten
dadurch Nachteile entstehen." Problematisch ist dies
insbesondere für Bezieherinnen und Bezieher von
Krankengeld. "Dass eine AU nicht bei der Krankenkasse
eingegangen ist, bemerken Patientinnen und Patienten
häufig erst dann, wenn die Zahlung der Kasse ausbleibt.
Oft fehlt dann gleich das Krankengeld für 14 Tage."
Grundsätzlich befürworten die Verbraucherschützer die
Einführung der elektronischen AU. "Der Nutzen der eAU
für Patientinnen und Patienten ist unbestreitbar - daher
sollte hieran festgehalten werden", plädiert Dr. Sunken.
Kritisch sehen die Verbraucherschützer die aktuelle
Diskussion um die eAU. "Wir können nicht einschätzen, ob
es sich bei den derzeitigen Problemen um überwindbare
Kinderkrankheiten eines neuen Systems handelt, oder ob
es wirklich größere technische Probleme gibt. Wir können
uns aber des Eindrucks nicht erwehren, dass die
derzeitige Verwirrung dafür genutzt wird, eine unliebsame
Reform zu verhindern", so Dr. Sunken.
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