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Arbeitgeber für einen Lohn von maximal
CHF 83‘520.– obligatorisch versichert. Alles
was darüber hinaus in die Pensionskasse
einbezahlt wird, ist freiwillig motiviert. Denn
durch den Einkauf mit privatem Vermögen
in die Pensionskasse lassen sich die Leistun-
gen im Alter verbessern. Fehlen beispielwei-
se Beitragsjahre aufgrund eines längeren
Auslandaufenthalts oder durch Lohnerhö-
hungen können Beitragslücken ausgegli-
chen werden. Der Arbeitnehmer kann den
Einkaufsbetrag vom steuerbaren Einkom-
men abziehen und so je nach Situation
mehrere Tausend Franken Steuern sparen.
Wer sich in die Pensionskasse einkauft,muss
wissen, dass die Einkaufssumme innert drei
Jahren nicht wieder in Kapitalform bezogen
werden kann. Ein Einkauf will also gut über-
legt sein und kann dann besonders sinnvoll
sein, wenn ausserordentliche Einnahmen
wie hohe Boni zugeflossen sind.
3. Säule: Attraktives Steuersparvehikel
Die 3. Säule ist ein attraktives Mittel um
Steuern zu sparen. Die Einzahlungen sind bis
zumaximalCHF6'682.–(fürPersonenmitPen-
sionskasse) beziehungsweise CHF 33'408.–
und maximal 20 Prozent des Erwerbseinkom-
mens (für Personen ohne Pensionskasse)
steuerlich abziehbar. Die Besteuerung erfolgt
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duzierten Steuersatz.
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geht, kann sein Freizügigkeits-
geld gestaffelt beziehen, wo-
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gert wird.
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über ein finanzielles Polster verfügt,kann
mit Vorsorgeplanung und geschicktem
Bezug der einbezahlten Renten heute und
in der Zukunft Steuern sparen. Dabei gilt
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die Grenzen zu beachten.
Neben der AHV-Rente verschönern sich viele
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mit einem Zustupf aus der privaten Vorsorge.
Die Rede ist von der teils obligatorischen,teils
freiwilligen beruflichen Vorsorge, der zweiten
Säule,und der freiwilligen dritten Säule.Denn
freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse
sowie in die Säule 3a sind vom steuerbaren
Einkommen abziehbar. Attraktiv wird die pri-
vate Vorsorge auch, weil Zinserträge auf die-
sen Vorsorgegeldern steuerfrei sind und auf
dem Guthaben keine Vermögenssteuer erho-
ben wird. Jedoch sind einmal einbezahlte
Gelder häufig bis zur Pensionierung gebun-
den,weshalb die Steuerplanung gut überlegt
sein will.
Lohnt sich der Einkauf in die
Pensionskasse?
In der beruflichen Vorsorge, der zweiten
Säule sind alle Arbeitnehmer durch ihren
Bei der Vorsorge Steuern
sparen
Gestaffelte Bezüge sind häufig auch bei ei-
ner Teilpensionierung möglich. Wer zum
Beispiel mit 60 Jahren sein Arbeitspensum
von 100 auf 70 Prozent reduziert, kann bei
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ziehen.
Wann wird Steueroptimierung zur
Steuerumgehung?
Doch aufgepasst: Die Steuerbehörden ein-
zelner Kantone betrachten mehrere Teilbe-
züge über aufeinanderfolgende Jahre als
Steuerumgehung. Dann zählen die Behör-
den alle Bezüge zusammen und besteuern
sie gemeinsam – die Steuerersparnis entfällt.
Die Auszahlungssteuer lässt sich auch sen-
ken, indem man seinen Wohnsitz an einen
steuergünstigeren Ort verlegt. Bezüge muss
man dort versteuern, wo man am Tag der
Fälligkeit wohnt. Welche Vorsorgeplanung
die Richtige ist, hängt von der individuellen
Situation einer Person ab. Ihr Treuhandpart-
ner berät sie kompetent und persönlich bei
der Vorsorgeplanung.
Achten Sie bei der Wahl Ihres Treuhänders
auf das Gütesiegel TREUHAND|SUISSE. Die
im Verband der Schweizerischen Treuhän-
der angeschlossenen Treuhänder erfüllen
strenge Kriterien zur Ausübung ihres Beru-
fes. Sie engagieren sich überdurchschnitt-
lich und stehen ihren Kunden mit erstklas-
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Nationale Treuhandkompetenz
Der Schweizerische Treuhänderverband
wurde im Jahr 1963 gegründet. Er ist ge-
samtschweizerisch tätig und föderal in
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Weitere Informationen zum Verband finden
Sie im Internet: www.treuhandsuisse.ch
Toni Bussmann ist Mitglied
des Geschäftsausschusses von
TREUHAND|SUISSE,
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und Dipl. Treuhandexperte
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www.treuhandsuisse.ch
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Bei der Vorsorge Steuern sparen

  • 1. Arbeitgeber für einen Lohn von maximal CHF 83‘520.– obligatorisch versichert. Alles was darüber hinaus in die Pensionskasse einbezahlt wird, ist freiwillig motiviert. Denn durch den Einkauf mit privatem Vermögen in die Pensionskasse lassen sich die Leistun- gen im Alter verbessern. Fehlen beispielwei- se Beitragsjahre aufgrund eines längeren Auslandaufenthalts oder durch Lohnerhö- hungen können Beitragslücken ausgegli- chen werden. Der Arbeitnehmer kann den Einkaufsbetrag vom steuerbaren Einkom- men abziehen und so je nach Situation mehrere Tausend Franken Steuern sparen. Wer sich in die Pensionskasse einkauft,muss wissen, dass die Einkaufssumme innert drei Jahren nicht wieder in Kapitalform bezogen werden kann. Ein Einkauf will also gut über- legt sein und kann dann besonders sinnvoll sein, wenn ausserordentliche Einnahmen wie hohe Boni zugeflossen sind. 3. Säule: Attraktives Steuersparvehikel Die 3. Säule ist ein attraktives Mittel um Steuern zu sparen. Die Einzahlungen sind bis zumaximalCHF6'682.–(fürPersonenmitPen- sionskasse) beziehungsweise CHF 33'408.– und maximal 20 Prozent des Erwerbseinkom- mens (für Personen ohne Pensionskasse) steuerlich abziehbar. Die Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung des Spargut- habens, und dies getrennt vom übrigen Einkommen zu einem re- duzierten Steuersatz. Die Pensionierung planen Für die Kapitalauszahlungssteu- ern werden alle Bezüge eines Jah- res zusammengezählt, häufig auch jene des Ehepartners. Des- halb spart Steuern, wer die Gut- haben aus der zweiten und drit- ten Säule über mehrere Jahre be- zieht. Beispielsweise das Pensionskassenguthaben in ei- nem, dasjenige der dritten Säule im anderen Jahr. Im Idealfall ver- teilt man sein Vorsorgevermögen aufmehrereFreizügigkeitskonten oder -policen.Wer dann vor dem frühestmöglichen Pensionsalter seiner Pensionskasse in Pension geht, kann sein Freizügigkeits- geld gestaffelt beziehen, wo- durchdieSteuerbelastungverrin- gert wird. TreuhandERFOLG Der Staat fördert das Sparen fürs Alter mit einer ganzen Reihe von Anreizen.Wer über ein finanzielles Polster verfügt,kann mit Vorsorgeplanung und geschicktem Bezug der einbezahlten Renten heute und in der Zukunft Steuern sparen. Dabei gilt es, die Spielräume zu nutzen, aber auch die Grenzen zu beachten. Neben der AHV-Rente verschönern sich viele Menschen die Zeit nach dem Arbeitsleben mit einem Zustupf aus der privaten Vorsorge. Die Rede ist von der teils obligatorischen,teils freiwilligen beruflichen Vorsorge, der zweiten Säule,und der freiwilligen dritten Säule.Denn freiwillige Einzahlungen in die Pensionskasse sowie in die Säule 3a sind vom steuerbaren Einkommen abziehbar. Attraktiv wird die pri- vate Vorsorge auch, weil Zinserträge auf die- sen Vorsorgegeldern steuerfrei sind und auf dem Guthaben keine Vermögenssteuer erho- ben wird. Jedoch sind einmal einbezahlte Gelder häufig bis zur Pensionierung gebun- den,weshalb die Steuerplanung gut überlegt sein will. Lohnt sich der Einkauf in die Pensionskasse? In der beruflichen Vorsorge, der zweiten Säule sind alle Arbeitnehmer durch ihren Bei der Vorsorge Steuern sparen Gestaffelte Bezüge sind häufig auch bei ei- ner Teilpensionierung möglich. Wer zum Beispiel mit 60 Jahren sein Arbeitspensum von 100 auf 70 Prozent reduziert, kann bei vielen Pensionskassen 30 Prozent seines Pensionskassenguthabens bereits dann be- ziehen. Wann wird Steueroptimierung zur Steuerumgehung? Doch aufgepasst: Die Steuerbehörden ein- zelner Kantone betrachten mehrere Teilbe- züge über aufeinanderfolgende Jahre als Steuerumgehung. Dann zählen die Behör- den alle Bezüge zusammen und besteuern sie gemeinsam – die Steuerersparnis entfällt. Die Auszahlungssteuer lässt sich auch sen- ken, indem man seinen Wohnsitz an einen steuergünstigeren Ort verlegt. Bezüge muss man dort versteuern, wo man am Tag der Fälligkeit wohnt. Welche Vorsorgeplanung die Richtige ist, hängt von der individuellen Situation einer Person ab. 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Das gemeinsame Engagement gilt Bildung, Qualitätssicherung, Branchenent- wicklung, Lobbyarbeit und Public Relations. Weitere Informationen zum Verband finden Sie im Internet: www.treuhandsuisse.ch Toni Bussmann ist Mitglied des Geschäftsausschusses von TREUHAND|SUISSE, Schweizerischer Treuhänderverband, und Dipl. Treuhandexperte bei der BDO AG in Sursee.TREUHAND SUISSE www.treuhandsuisse.ch Schweizerischer Treuhänderverband