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Mahnen und Betreiben
1. BuchtippERFOLG
Mahnen und Betreiben
2010 gingen über 3900 Firmen Konkurs. Dies bedeutet natürlich auch, dass viele
Firmen wohl auf die Bezahlung Ihrer Rechnungen für gelieferte Produkte oder ge-
leistete Dienste verzichten müssen.
Aber auch um die Zahlungsmoral ist es in der Schweiz nicht allzu gut bestellt. Mit ein
Grund ist sicher, dass viele Firmen gar nicht genau wissen, wann wie gemahnt werden
kann/muss, denn das Mahnwesen ist in der Schweiz gesetzlich nicht geregelt und es be-
stehen auch keine verbindlichen Vorschriften.
So bleibt es einem Gläubiger überlassen, ob, wie rasch und wie oft er einen Kunden
an eine offene Geldforderung erinnern möchte. Auch bei der Form ist der Gläubiger völlig
frei. Es ist ihm überlassen, schriftlich zu mahnen, mündlich, per Telefon oder per E-Mail.
In der Praxis ist das dreistufige Mahnsystem weit verbreitet. Auf eine Zahlungserinnerung
(erste Mahnung) folgt eine zweite Mahnung, dann eine dritte und letzte, die dem säumi-
gen Zahler die Betreibung in Aussicht stellt.
Das Buch beinhaltet zahlreiche Musterdokumente wie Mahnung, Betreibungsbegehren,
Fortsetzungsbegehren, Konkursbegehren, Verwertungsbegehren und wurde geschrieben
von Dr. Manfred Küng, Küng Rechtsanwälte.
Sie können das Buch direkt zum Preis
von Fr. 38.– (+Fr. 8.– für Porto und
Verpackung) im Buchshop des SKV
unter www.kmuverband.ch bestellen.
Dr. Manfred Küng studierte Rechtswissen-
schaften an der Universität Zürich.NachTätig-
keiten bei Gericht, in der Advokatur und in der
Verwaltung übernahm er 1988 die Leitung der
Rechtsabteilung des Handelsregisteramtes des
Kantons Zürich und wurde 1992 zum Chef des
Eidgenössischen Amtes für das Handelsregister
berufen. Seit 1995 ist er als selbständiger
Rechtsanwalt forensisch und beratend mit
Büros in Zürich, Bassersdorf (ZH), Kriegstetten
(SO),Olten (SO) und Zug (ZG) tätig.
Dr. Manfred Küng