Anwalt in Vietnam Dr. Oliver Massmann im Interview mit Asia Business Law Jour...
Rechtsanwalt in Myanmar Dr. Oliver Massmann GESELLSCHAFTSRECHT INVESTITIONSRECHT
1. Rechtsanwalt in Myanmar Dr. Oliver Massmann GESELLSCHAFTSRECHT
INVESTITIONSRECHT
Verzoegerungen beim neuen Gesellschaftsrechts Myanmars und seine Auswirkungen
Das neue Companies Law aus dem Jahr 2017 (Pyidaungsu Hluttaw Law Nr 29, MCL) wurde am
06.12.2017 verabschiedet und ersetzt den Hundert Jahre alte Company Act von 1914 (MCA). Das
MCL modernisiert den rechlichen Rahmen und bietet neue Moeglichkeiten fuer einheimische und
auslaendische Unternehmen, die unter dem zuvor bestehenden MCA nicht bestanden.
Folgende Entwicklungen sind zu beachten:
1. Trotz der Verabschiedung des MCL ist der MCA derzeit noch in Kraft und wird von der
Unternehmensreguliserungsbehoerde Myanmars, dem Amt fuer Investition und
Unternehmensverwaltung (DICA), angewendet.
2. Nach § 1b MCL wirkt das Gesetz "ab dem Zeitpunkt, den der Praesident bestimmt".
Dies bedeutet, dass das MCL erst dann offiziell in Kraft tritt, wenn der Praesident eine gesonderte
Meldeverordnung verabschiedet hat. Vereinfacht ausgedrueckt tritt das Gesetz nicht in Kraft, ehe
die Verordnung erlassen und der vom Praesidenten bestimmte Zeitpunkt eingetreten ist.
3. Bis dahin bleibt das alte MCA angewendetes Recht.
4. Bei unserem letzten Gespraech mit der DICA wurde uns mitgeteilt, dass die Verordnung
voraussichtlich Mitte Juni oder Juli 2018 erlassen wird, wobei sie am 01.08.2018 in Kraft treten
soll. Bis vor kurzem glaubte man noch an Wirkung vor dem Ende des Jahres 2017.
5. Die Vorschriften des MCL gelten bereits vor dem 01.08.2018, werden aber erst ab diesem
Zeitpunkt in Kraft treten und wirksam sein.
6. Die DICA wird die naechsten acht Monate damit verbringen, seine Online-Anwendungen,
Formulare, Verfahren, Richtlinien und Handbuecher auf den aktuellsten Stand zu bringen und
seine Mitarbeiter durch Schulungen im Hinblick auf das MCL vorzubereiten.
Was bedeutet das alles?
2. Die Verzoegerung ist bedauerlich. Es besteht jedoch Hoffnung. Sobald der 01.08.2018 eintritt,
wird Myanmar ueber ein neues und hochmodernes rechtliches Rahmenwerk verfuegen, das in der
Lage ist, die erwarteten hoeheren Auslandsinvestitionen und M&A-Aktivitaeten effektiv zu
bewerkstelligen. Dies stellt eine weitaus bessere Alternative dar, als die Anwendung des MCL
ohne den unterstuetzend wirkenden Durchfuehrungsrahmen. Diese Situation wird eine Win-Win-
Situation fuer Investoren und Staat sein. Das Verfahren wird nun gestrafft, modern und bereit zur
Anwendung sein.
Welche Vorteile Bestehen mit Inkrafttreten des MCL?
Das MCL stellt einen grossen Erfolg fuer in- und auslaendische Investoren in Myanmar dar. Mit
Inkrafttreten koennen Auslaender Anteile burmesischer Unternehmen kaufen, wodurch letztere
groesseren Zugang zu auslaendischen Kapital haben werden. Dies stellt zweifelsfrei einen
Meilenstein dar und wird den von der Wirtschaft ernsehnten neuen Reiz setzen.
1. Erwerb eines Anteils von bis zu 35%, ohne dass die Eigenschaft als burmesisches
Unternehmen verloren geht
Mit dem MCA wurden Unternehmen entweder alls Unternehmen Myanmars oder al
auslaendische Unternehmen eingestuft. Eines der groessten Probleme bestand darin, dass ein
Unternehmen zu 100% in einheimischer Hand liegen musste, es sei denn, die DICA hatte die
Genehmigung zur Aenderung der Einordnung gegeben. In der Praxis wurde eine solche
Genehmigung jedoch nur selten erteilt. Dementsprechend waren die meisten Unternehmen in
Myanmar fuer auslaendische Unternehmen weitestgehend tabu. Das MCL aendert all dies.
Die Moeglichkeit der Auslaendische Investitionen durch direktes Eigentum wird entscheidend
sein, um das Interesse und Vertrauen der Anleger zu erhalten. Darueber hinaus werden einige
neue Investmentmoeglichkeiten durch den Geltungsbereich des § 1b Mitteilung 15/2017
eroeffnet werden.
2. Kauf von Geschaeftsanteilen ohne Genehmigung der DICA
Durch das MCL muss die DICA nur noch bei Ueberschreitung der 35%-Grenze in Kenntnis
gesetzt werden. In diesem Fall muesste das Unternehmen in eine auslaendische Gesellschaft
umgewandelt werden. Myanmars Gesetzgebungsorgan, das Pyidaungsu Hluttaw, erkannte,
dass unter dem bisher bestehendem MCA kaum Schutz fuer Minderheitsaktionaere bestand
und dies im Hinblick auf besser entwickelte Rechtssysteme geaendert werden muss.
Der Grossteil der Anleger wird 35% oder weniger an einem Unternehmen halten.
Nach dem MCL werden Minderheitsaktionaere das Recht haben, gegen das unternehmen
gerichtliche Schritte wegen „unterdrueckendem Verhaltens“ einzuleiten, weil die Mitglieder
3. zu Unrecht benachteiligt oder diskriminiert wurden. Minderheitsaktionaere koennen nun
Sitzungen einberufen, Beschluesse anregen und einfacher Akteneinsicht erlangen.
3. Eigentum an 35% der Anteile an oeffentlichen Unternehmen, die an der Yangon Stock
Exchange (ZSX) notiert sind
Wir betrachten dies als einen groessen Wendepunkt in der Wirtschaft. Oeffentliche
Unternehmen Myanmars koenenn nun auf auslaendisches Kapital zugreifen, um sich an der
YSX zu listen. Dies wird die Entwicklung des YSX fordern, indem auslaendsiche Investoren
zum Investment angeregt werden.
4. Die Erlaubnis des verwaltungsrats die Form der gegenleistung fuer die Ausgabe der
Aktien zu bestimmen
Die Bewertung muss fuer die Gesellschaft und ihre Aktionaere fair und angemessen sein. Der
Barwert darf nicht unter dem fuer die ausgegeben Aktien gutgeschriebenen Betrag liegen.
5. Die Moeglichkeit angepasste Satzungen zu verfassen, soweit sie nicht gegen das MCL
verstossen
Nun sind die Unternehmen in der Lage Anteilsklassen zu emittieren, um die
Unternehmensgruendung zu foerdern. Ausserdem koenenn Aktionaersrechte entsprechend
strukturiert werden, sodass eine bestimmte Gruppe von Anteilseignern
Dividendenausschuettungen erhalten kann oder ein spezielles Stimmrecht erhaelt. Dies kann
auch geschehen, ohne dass das Unternehmen Gewinne macht, soweit das es den Solvenztest
besteht. Dies eroeffnet verschiedene Optionen zum Fundraining.da nun auch Aktienotionen
und wandelbare Aktien ausgegeben werden koennen.
Gesellschaften werden nicht mehr verpflichtet sein, Gegenstaende gemaess der
Statuten/Grundungsurkunden zu besitzen, es sei denn, dies wird trifft vorab auf Zustimmung
der Mitglieder.
Investoren sollten pruefen, ob es sich ohnt, bestehende Regelungen zu aktualisieren, um von
den Aenderungen im Rahmen der MCL zu profotieren.
Falls weitere Fragen zum Thema bestehen, wuerden wir uns ueber Ihren Kontakt sehr freuen.
Melden Sie sich hierfuer bei Dr. Oliver Massmann (omassmann@duanemorris.com), dem Partner
von Duane Morris Selvam Myanmar.
Vielen Dank.