1. E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über
Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und
Widerrufsrecht
RA Michael Rohrlich 17.12.2020
2. zugelassen als Rechtsanwalt seit 03/2003
TÜV Süd zertifizierter Datenschutzbeauftragter (DSB-TÜV) seit 06/2012
Vorstandsmitglied des Webmasters Europe e.V. seit 09/2010
Mitglied im Expertenrat des Webmasters Europe e.V. seit 03/2019
Fachautor seit 1997 / Buchautor seit 2005
Dozent seit 1998
Video-Trainer (LinkedIn Learning, ehem. video2brain) seit 07/2012
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht2
Michael Rohrlich
Rechtsanwalt
3. Agenda
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht3
1. Einführung
2. Wann und wie wird online eigentlich ein Vertrag geschlossen?
3. Was sind AGB und brauche ich die unbedingt?
4. Muss ich meinen Kunden ein Widerrufsrecht einräumen und wie mache ich das?
5. Welche Rechte haben meine Kunden sonst noch?
5. Online-Händler haben div. Pflichten im E-Commerce
gilt sowohl für B2B- als auch für B2C-Bereich
B2C: hier gilt zwingendes Verbraucherrecht (z.B. 2 Jahre
Gewährleistung, Widerrufsrecht, Gefahrtragung bei Warenversand…)
entscheidendes Momentum: Vertragsschluss
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht5
Einführung
6. Einführung
17.12.20206
Die wichtigsten Punkte bzgl. des Vertragsschlusses im Bereich E-Commerce:
• transparente Beschreibung einzelner technischer Schritte, die zum Vertragsschluss führen
• Information, ob der Vertragstext nach Vertragsschluss vom Händler gespeichert wird & ob er dem Kunden
zugänglich ist
• Korrekturmöglichkeiten im Bestellprozess
• für den Vertragsschluss zur Verfügung stehenden Sprachen
• über die unverzügliche, elektronische Bestätigung
• über die Möglichkeit, die Vertragsbestimmungen einschließlich der AGB bei Vertragsschluss abzurufen und in
wiedergabefähiger Form zu speichern
• korrekte Gestaltung der Checkout-Site & des Bestell-Buttons
gilt nicht nur für Webshops, sondern auch für Amazon Marketplace, eBay Powerseller…
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
8. Vertragsschluss: entscheidender Moment für Händler & Kunde
nach wirksamem Vertragsschluss entstehen Rechte und Pflichten der
beteiligten Vertragsparteien
Hauptleistungspflichten (Kaufvertrag): Übereignung des
Kaufgegenstandes & Zahlung des Kaufpreises
Nebenleistungspflichten (Kaufvertrag): bestimmte Aufklärungs- oder
auch Treuepflichten
ggf. schon vorvertragliche Pflichten
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht8
Vertragsschluss
9. Vertragsschluss
17.12.20209
Vertragsschluss online & offline grdsl. gleich
aber: einzelne Unterschiede aufgrund des Mediums Internet
Vertragsschluss grdsl. auch formlos möglich, also
• (fern-) mündlich
• via E-Mail
• durch Mausklick
• per Fax
• konkludent (Kopfnicken, Handschlag o.ä.)
Ausnahme: Schriftform- / Notarzwang bei bestimmten Vertragstypen (z.B. Hauskauf, GmbH-Gründung)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
10. Vertragsschluss
17.12.202010
Voraussetzungen für wirksamen Vertragsschluss:
übereinstimmende Willenserklärungen
kein Irrtum über essentielle Vertragsbestandteile
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
Angebot Annahme Konsens = Vertrag
11. Vertragsschluss
17.12.202011
Vertragsschluss bei Bestellungen im Webshop etc.:
Darstellung der Produkte: i.d.R. noch kein bindendes Angebot (nur Aufforderung zur Angebotsabgabe)
Bestellung durch Kunden: Angebot
Annahme durch Händler: Annahme (durch Erklärung oder Übersendung der Ware)
Konsens (Produkt, Preis…)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
12. Vertragsschluss
17.12.202012
Vertragsschluss bei Onlineauktionen auf eBay & Co.:
Einstellen der Auktion: schon bindendes Angebot
Gebote durch Kunden: Annahmeerklärungen
Vertragsschluss mit Höchstbietenden zum Ablauf der Auktion
Annahme durch Händler: nicht erforderlich; ersetzt durch Zeitablauf
Konsens (Produkt, Preis…)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
14. Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) = das lästige „Kleingedruckte“
„vor die Klammer gezogene“ allg. Bedingungen, die bei einzelnen
Vertragsabschlüssen gleichermaßen vereinbart werden
typische AGB-Klauseln:
Haftung
Zahlungsweise
Lieferbedingungen
…
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht14
AGB
15. AGB
17.12.202015
Einbeziehung von AGB in den Vertrag (§§ 305, 305b BGB) [1/2]:
• für eine Vielzahl von Verträgen
• vorformulierten Vertragsbedingungen
• die eine Vertragspartei (Verwender) der anderen bei Abschluss eines Vertrags stellt
• unabhängig von Form, Schriftgröße, Umfang…
• AGB liegen nicht vor, soweit die Vertragsbedingungen zwischen den Vertragsparteien im Einzelnen ausgehandelt
werden
• Individuelle Vertragsabreden haben Vorrang vor AGB
AGB vs. Individualabsprache
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
16. AGB
17.12.202016
Einbeziehung von AGB in den Vertrag (§§ 305, 305a BGB) [2/2]:
• AGB werden nur dann Bestandteil eines Vertrags, wenn der Verwender bei Vertragsschluss
1. die andere Vertragspartei ausdrücklich oder, wenn ein ausdrücklicher Hinweis wegen der Art des
Vertragsschlusses nur unter unverhältnismäßigen Schwierigkeiten möglich ist, durch deutlich sichtbaren Aushang
am Orte des Vertragsschlusses auf sie hinweist und
2. der anderen Vertragspartei die Möglichkeit verschafft, in zumutbarer Weise, die auch eine für den Verwender
erkennbare körperliche Behinderung der anderen Vertragspartei angemessen berücksichtigt, von ihrem Inhalt
Kenntnis zu nehmen,
und wenn die andere Vertragspartei mit ihrer Geltung einverstanden ist.
• in besonderen Fällen (z.B. beim Abschluss von Strom-Verträgen o.ä.) kann auch von Nr. 1 & 2 abgewichen werden
Einverständnis muss nicht ausdrücklich oder gar schriftlich erfolgen, auch konkludent möglich
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
17. AGB
17.12.202017
Überraschende & mehrdeutige Klauseln (§ 305c BGB):
• AGB-Klauseln, die nach den Umständen, insbesondere nach dem äußeren Erscheinungsbild des Vertrags, so
ungewöhnlich sind, dass der andere Vertragspartner mit ihnen nicht zu rechnen braucht, werden nicht
Vertragsbestandteil
• grdsl. keine AGB-Pflicht, wenn aber AGB verwendet werden, müssen diese formell & inhaltlich korrekt sein
• Zweifel bei der Auslegung von AGB gehen zu Lasten des Verwenders
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
18. AGB
17.12.202018
Rechtsfolgen bei Nichteinbeziehung & Unwirksamkeit (§ 306 BGB):
• sind AGB ganz oder teilweise nicht Vertragsbestandteil geworden oder unwirksam, so bleibt der Vertrag im
Übrigen wirksam
• außerdem richtet sich der Inhalt des Vertrags dann nach den gesetzlichen Vorschriften
• Ausnahme: Vertrag ist unwirksam, wenn das Festhalten an ihm eine unzumutbare Härte für eine Vertragspartei
darstellen würde
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
19. AGB
17.12.202019
Inhaltskontrolle (§ 307 BGB):
• AGB-Bestimmungen sind unwirksam, wenn sie den anderen Vertragspartner entgegen den Geboten von Treu und
Glauben unangemessen benachteiligen
• „unangemessene Benachteiligung“: kann sich auch daraus ergeben, dass die Bestimmung nicht klar und
verständlich ist
• Eine unangemessene Benachteiligung ist im Zweifel anzunehmen, wenn eine Bestimmung
1. mit wesentlichen Grundgedanken der gesetzlichen Regelung, von der abgewichen wird, nicht zu vereinbaren
ist oder
2. wesentliche Rechte oder Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrags ergeben, so einschränkt, dass die
Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist.
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
20. AGB
17.12.202020
Klauselverbote mit Wertungsmöglichkeit (§ 308 BGB) [B2C] bzgl.
• Annahme- und Leistungsfrist
• Zahlungsfrist
• Überprüfungs- / Abnahmefrist
• Nachfrist
• Rücktrittsvorbehalt
• Änderungsvorbehalt
• Fingierte Erklärungen
• Fiktion des Zugangs
• Abwicklung von Verträgen
• Nichtverfügbarkeit der Leistung
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
21. AGB
17.12.202021
Klauselverbote ohne Wertungsmöglichkeit (§ 309 BGB) [B2C] bzgl.
• Kurzfristige Preiserhöhungen
• Leistungsverweigerungsrechte
• Aufrechnungsverbot
• Mahnung / Fristsetzung
• Pauschalierung von Schadensersatzansprüchen
• Vertragsstrafe
• Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden
• Laufzeit bei Dauerschuldverhältnissen
• Wechsel des Vertragspartners
• …
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
22. Fazit: B2B-AGB
- im B2B-Bereich begegnen sich Vertragsparteien „auf
Augenhöhe“
- keine Geltung von zwingendem Verbraucherrecht
- Beschränkung der eigenen Haftung etc. möglich
- B2B-AGB bieten gute Regelungsmöglichkeiten zu
Gunsten des Verwenders
Fazit: B2C-AGB
- AGB-Regeln werden im Zweifel durch zwingendes
Verbraucherrecht verdrängt
- insbesondere kann Gewährleistung, Haftung des
Händlers etc. nicht zu Lasten von Verbrauchern
eingeschränkt werden
- B2C-AGB dienen i.d.R. als „Info-Zentrale“, um die
gesetzlichen Informationspflichten zu erfüllen
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht22
AGB
24. Widerrufsrecht = „Umtauschrecht“
generell besteht kein Recht auf Umtausch
Grundsatz: „pacta sunt servanda“ (Verträge sind zu erfüllen)
im „Laden um die Ecke“ höchstens Umtausch aus Kulanz
Widerrufsrecht: spezielle Ausnahme im Fernabsatzhandel
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht24
Widerrufsrecht
25. Widerrufsrecht
17.12.202025
Verträge im Fernabsatz / E-Commerce werden geschlossen z.B.
• per Telefon
• durch Katalog-Bestellung (Postkarte)
• via E-Mail
• per Fax
• mittels Mausklick im Webshop
• mit dem Finger in der Smartphone-App
ausschließliche Verwendung von Fernkommunikationsmitteln zum Vertragsabschluss
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
26. Widerrufsrecht
17.12.202026
ausnahmsweise haben Privatkunden bei Fernabsatzverträgen das Recht, bestellte Ware ohne Angaben von
Gründen zurückzuschicken und den vollen Kaufpreis erstattet zu bekommen
inkl. Kosten der Hinsendung
Rücksendekosten u.U. vom Kunden zu tragen (kann vom Händler in Widerrufsbelehrung festgelegt werden)
Widerrufsrecht ist kein Gewährleistungsrecht (setzt also keinen Mangel der Ware voraus)
Kunden dürfen Waren anfassen / testen, wie sie das auch im Ladenlokal dürften
Händler hat ggf. Anspruch auf Wertersatz, wenn Ware beschädigt oder „über Gebühr“ genutzt zurückgeschickt wird
Widerrufsfrist: 14 Tage
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
27. Widerrufsrecht
17.12.202027
Beginn der 14-tägigen Widerrufsfrist:
• Belehrung in Textform
• Achtung: Website keine „Textform“ im Rechtssinne, E-Mail oder z.B. PDF-Datei dagegen schon
• vor oder spätestens unverzüglich nach Vertragsschluss
• bei Kaufvertrag jedoch nicht vor Erhalt der Ware
erfolgt keine korrekte oder rechtzeitige Belehrung, beginnt die Frist nicht zu laufen! (Begrenzung auf 1 Jahr)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
28. Widerrufsrecht
17.12.202028
Best practice Widerrufsbelehrung:
• eigener Menüpunkt („Widerrufsbelehrung“, „Widerrufsrecht“ o.ä.)
• von jeder einzelnen Unterseite gleichermaßen zu erreichen (Hauptnavigation, Site-Footer oder -Header)
• Verwendung der amtlichen Muster-Widerrufsbelehrung & des Muster-Widerrufformulars*
• Einbindung als Text (nicht als Grafik)
• zusätzlich Versand als PDF-Anhang zusammen mit der Bestellbestätigungs-Mail an Kunden
• Gestaltung der Website im „responsive design“
* individuell auf den eigenen Shop bzw. die eigenen Waren / Dienstleistungen angepasst
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
29. Widerrufsrecht
17.12.202029
Ausnahmen vom Widerrufsrecht [1/3]:
• Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle Auswahl oder
Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des
Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. Maßanzüge, individuell gefertigte Möbel)
• Verträge zur Lieferung von Waren, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum schnell überschritten würde
(z.B. Lebensmittel, Schnittblumen, Kontaktlinsen, Medikamente oder Kosmetika)
• Verträge zur Lieferung versiegelter Waren, die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder der Hygiene nicht zur
Rückgabe geeignet sind, wenn ihre Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. Fertiggerichte, Einmal-
Unterwäsche, Piercingschmuck oder Erotikspielzeug)
• Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Lieferung aufgrund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen
Gütern vermischt wurden (z.B. Heizöl)
• Verträge zur Lieferung alkoholischer Getränke, deren Preis bei Vertragsschluss vereinbart wurde, die aber frühestens 30
Tage nach Vertragsschluss geliefert werden können und deren aktueller Wert von Schwankungen auf dem Markt
abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat (z.B. bestimmte Arten von Wein-Kaufverträgen, sog. „vin en
primeur“)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
30. Widerrufsrecht
17.12.202030
Ausnahmen vom Widerrufsrecht [2/3]:
• Verträge zur Lieferung von Ton- oder Videoaufnahmen oder Computersoftware in einer versiegelten Packung,
wenn die Versiegelung nach der Lieferung entfernt wurde (z.B. in Schutzfolie eingeschweißte CDs oder DVDs)
• Verträge zur Lieferung von Zeitungen, Zeitschriften oder Illustrierten (mit Ausnahme von Abo-Verträgen)
• Verträge zur Lieferung von Waren oder zur Erbringung von Dienstleistungen, einschl. Finanzdienstleistungen,
deren Preis von Schwankungen auf dem Finanzmarkt abhängt, auf die der Unternehmer keinen Einfluss hat und
die innerhalb der Widerrufsfrist auftreten können, insbesondere Dienstleistungen im Zusammenhang mit Aktien,
mit Anteilen an offenen Investmentvermögen und mit anderen handelbaren Wertpapieren, Devisen, Derivaten
oder Geldmarktinstrumenten (z.B. Aktien, Gold, Silber, Erdgas, Fondsanteile)
• Verträge zur Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Beherbergung zu anderen Zwecken als zu
Wohnzwecken, Beförderung von Waren, Kraftfahrzeugvermietung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie
zur Erbringung weiterer Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen, wenn der Vertrag für die
Erbringung einen spezifischen Termin oder Zeitraum vorsieht (z.B. Flug- oder Hotelbuchungen, Mietwagen,
Ferienwohnung, Catering)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
31. Widerrufsrecht
17.12.202031
Ausnahmen vom Widerrufsrecht [3/3]:
• Verträge, die im Rahmen einer Vermarktungsform geschlossen werden, bei der der Unternehmer Verbrauchern,
die persönlich anwesend sind oder denen diese Möglichkeit gewährt wird, Waren oder Dienstleistungen anbietet,
und zwar in einem vom Versteigerer durchgeführten, auf konkurrierenden Geboten basierenden transparenten
Verfahren, bei dem der Bieter, der den Zuschlag erhalten hat, zum Erwerb der Waren oder Dienstleistungen
verpflichtet ist (öffentlich zugängliche Versteigerung, nicht eBay & Co.)
• Verträge, bei denen der Verbraucher den Unternehmer ausdrücklich aufgefordert hat, ihn aufzusuchen, um
dringende Reparatur- oder Instandhaltungsarbeiten vorzunehmen (z.B. in Auftrag gegebene Reparatur der
Heizungsanlage, Instandsetzungsarbeiten am Hausdach).
• Verträge zur Erbringung von Wett- und Lotteriedienstleistungen, es sei denn, dass der Verbraucher seine
Vertragserklärung telefonisch abgegeben hat oder der Vertrag außerhalb von Geschäftsräumen geschlossen
wurde (z.B. „Lotto online“)
• Notariell beurkundete Verträge (z.B. Hauskauf, Erwerb von GmbH-Anteilen)
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
32. Widerrufsrecht
17.12.202032
ggf. vorzeitiges Erlöschen des Widerrufsrechts:
• Erbringung von Dienstleistungen*
• digitale Inhalte (Datei-Downloads)*
* setzt Information & Einwilligung durch Kunden voraus
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
34. Gewährleistungsrechte im Fall von Mängeln
zu unterscheiden vom Widerrufsrecht (das ohne Angaben von
Gründen und auch ohne Vorliegen von Mängeln möglich ist)
Gewährleistung („da hab‘ ich noch Garantie drauf“): gesetzlich
normierte Rechte von Kunden
Garantie: freiwillige Leistung
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht34
Kundenrechte
35. Kundenrechte
17.12.202035
Gewährleistung [B2C]:
• zwingendes Verbraucherrecht, nicht abdingbar
• 2 Jahre für Neuware (5 Jahre bei Bauleistungen)
• bei Gebrauchtware auf 1 Jahr reduzierbar* (inzwischen umstritten wg. EuGH-Rechtsprechung)
• In ersten 6 Monaten wird vermutet, dass der Mangel bereits bei Übergabe bestand (Beweislastumkehr)
• ab 7. Monat muss Kunde im Zweifel nachweisen, dass Mangel nicht durch ihn verursacht wurde
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
* z.B. in AGB
36. Kundenrechte
17.12.202036
Gewährleistung [B2B]:
• keine zwingenden Vorschriften, abdingbar
• 2 Jahre für Neuware, kann auf 1 Jahr reduziert werden* (Reduzierung ggf. europarechtswidrig, strittig)
• bei Gebrauchtware kompletter Ausschluss möglich*
• keine Beweislastumkehr
• Rügepflicht, d.h. Käufer muss Ware unverzüglich auf Mängel prüfen & ggf. melden, sonst erlischtsein
Gewährleistungsanspruch
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
* z.B. in AGB
37. Kundenrechte
17.12.202037
Garantie:
• freiwilliges Versprechen des Herstellers / Händlers (z.B. „10 Jahre Garantie auf Durchrostung der Karosserie“)
• besteht parallel zur gesetzl. Gewährleistung
• Händler kann Bedingungen vorgeben (z.B. „nur bei regelmäßigen Checks in Vertragswerkstätten“)
• Werbung mit Garantie muss Bedingungen enthalten
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
38. Kundenrechte
17.12.202038
Gewährleistungsrechte im B2C-Bereich: 2-stufiges Vorgehen
• 1. Stufe: Nacherfüllung (Wahlmöglichkeit des Kunden*, auf Kosten des Händlers)
• Nachbesserung (Reparatur, max. 2 Versuche)
• Nachlieferung (wiederholte Warenlieferung)
• 2. Stufe: Rücktritt / Minderung (Wahlmöglichkeit des Kunden*)
• Rückgabe der Kaufsache gegen Erstattung des Kaufpreises
• (nachträgliche) Reduzierung des Kaufpreises
E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht
* Ausnahme nur bei unzumutbarer Härte für Händler, z.B. wenn Nachbesserung unwirtschaftlich
39. Vielen Dank
In Kürze in Ihrer Mediathek
▪ Video-Aufzeichnung der Online-Schulung
▪ Fragen- & Antworten-Dokument
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht39
40. Falls Sie keine Zeit haben weiter zuzuhören, dann verpassen Sie trotzdem nichts:
In Ihrer Mediathek finden Sie eine Zusammenstellung der wichtigsten Fragen und
Antworten.
Zeit für Ihre Fragen
17.12.2020E-Commerce-Recht: Das müssen Sie wissen über Vertragsschluss, AGB, Gewährleistung und Widerrufsrecht40
41. Weitere Online-Schulungen,
die Sie interessieren könnten
Die eigene
Internetseite: So
präsentieren Sie Ihr
Unternehmen optimal
Der eigene Online-
Shop: So verkaufen Sie
Ihre Produkte
erfolgreich
Social Media: Chancen
für kleine und mittlere
Unternehmen
Di, 21.07.20, 10:00 Uhr Do, 23.07.20, 10:00 Uhr Do, 06.08.20, 10:00 Uhr
Ca. 80 Min. ca. 80 Min. ca. 80 Min.
Kostenlos Kostenlos Kostenlos
Zur Schulung Zur Schulung Zur Schulung