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Typ: Unternehmensinformation
Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft
Lombardium-Skandal: Sitzverlegung der Fondsgesellschaften
Aktuelle Entwicklung zur Fonds-Gruppe "Lombardium": Sitzverlegung - Razzia in Geschäftsräumen Pfandleihhaus Lombardium - Erste Klagen gegen
Vermittler
Lombardium-Skandal: Sitzverlegung der Fondsgesellschaften ? Anleger suchen Hilfe, von Rechtsanwalt C
Neue Entwicklungen im Skandal um die Hamburger Fonds-Gruppe "Lombardium": Zum 13.06.2016 haben die
Fondgesellschaften Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG (LC III) und Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH &
Co. KG (LC II) ihren Sitz in die Carolastraße 2 in Chemnitz verlegt. Über die Hintergründe dieses Umzugs in die
Chemnitzer Innenstadt ist noch nichts bekannt. Nahezu taggleich kam es zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft
Hamburg in den Geschäftsräumen des Pfandleihhauses Lombardium an der Burchardtstraße in Hamburg und an
anderen Orten. Die Ermittlungen richten sich Presseberichten zu Folge gegen sieben Verantwortliche der
Unternehmensgruppe und beinhalteten Hausdurchsuchungen an rund 20 Adressen. Hintergrund sollen Vorwürfe des
bandenmäßigen Betruges und des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz sein.
Anleger sind besorgt: Untersagungsverfügung - Sitzverlegung - Wertverlust der beliehenen Faustpfänder
Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl geschädigter Anleger der Fonds und gibt einen
Überblick über die Ereignisse. "Bereits seit der Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen
(BaFin) gegenüber der Zielgesellschaft Lombardium Hamburg KG (Lombardium) hatten die Fondgesellschaften LCII
und LC III und die Lombardium selbst über immense wirtschaftliche Schwierigkeiten berichtet. Bisheriger Höhepunkt war
das Eingeständnis, dass der Wert der beliehenen Faustpfänder nur einen winzigen Bruchteil des tatsächlich von den
Anlegern eingesammelten Geldes ausmacht. Nach bisherigen Schätzungen sind Gelder im dreistelligen
Millionenbereich verloren. Und das, obwohl nach Medienangaben bereits seit 2014 ein Ermittlungsverfahren der
Staatsanwaltschaft läuft. Über die Razzia der Staatsanwaltschaft bleibt nur zu hoffen, dass es nicht zu wenig Aktion zu
einem zu späten Zeitpunkt war. Den Umzug der Fondgesellschaften selbst beobachten wir hier mit Sorge. Es ist bereits
der zweite Umzug innerhalb weniger Wochen. Triftige Gründe hierfür sind nicht ersichtlich", meint Rechtsanwalt
Christian-H. Röhlke.
Sorgen der Lombardium-Anleger nehmen zu: Zahlungsschwierigkeiten - Razzia der Staatsanwaltschaft
Der Jurist weist darauf hin, dass die Fondgesellschaften der Lombardium Gruppe in verschiedenen
Anlegerrundschreiben bereits mehrfach auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit hingewiesen haben. Nach Röhlkes
Einschätzung dürfte sich die finanzielle Klemme der Fondgesellschaften durch die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft
noch verstärken, da bei derartigen Vorgängen üblicherweise Konten gesperrt oder die Verfügungsgewalt über die
Geschäftskonten eingeschränkt wird.
"Ob die Fondsgesellschaften vor diesem Hintergrund überhaupt noch die finanzielle Kraft haben, der bereits
eingeleiteten Mahnbescheids Welle auch entsprechende gerichtliche Verfahren folgen zu lassen, kann nicht sicher
gesagt werden. Röhlke Rechtsanwälte sind derzeit der Meinung, dass durch die aktuellen Ereignisse ein Vorgehen
gegen die Anlageberater und Vermittler am sinnvollsten erscheint. Röhlke Rechtsanwälte halten die Prospektmaterialien
für mangelhaft und auch die entsprechenden Beratungen der eingesetzten Kapitalanlagevermittler für fehlerhaft. Zudem
sind Ansprüche gegen die verantwortlichen Hinterleute zu prüfen. Wir haben bereits Klage für hier vertretene Anleger
gegen eine Vertriebsorganisation eingereicht", berichtet der Jurist.
"Anlage mit hohem Sicherheitsfaktor"? - Welches Risiko tragen die Anleger bei dieser Investition?
Nach Röhlke vorliegenden Unterlagen haben die eingesetzten Kapitalanlagenberater und Vermittler die Beteiligungen
der Lombardium-Gruppe als "Festgeldähnliche Anlage mit hohem Sicherheitsfaktor" veräußert, was sie tatsächlich nicht
waren. In den Prospekten wurden nach Röhlkes Ansicht Verflechtungen verschwiegen und die Investitionskriterien
ebenfalls falsch dargestellt. Ob und in welchem Ausmaß die Berater hierfür haften müssen, würden die Gerichte in
nächster Zeit zu klären haben, meint der Jurist.
Röhlke rät in jedem Falle, sich nicht auf eine vermittlergestützte Interessenvereinigung zu verlassen und unabhängigen
anwaltlichen Rat zu suchen. Dies entspricht auch der Empfehlung der Hamburger Verbraucherzentrale
(http://www.vzhh.de/geldanlage/444266/lombardium-ig-lombard-und-was-jetzt-zu-tun-ist.aspx).
"Wir beobachten nach derartigen Großschadensfällen einen immer gleichen Ablauf:
-Vermittler versuchen, bei vermeintlich sanierungserfahrenen Rechtsanwaltskanzleien anwaltlichen Rat auch für die
Anleger einzuholen und dubiose Interessengemeinschaften zu gründen.
-Hier wird zunächst ein angeblicher Gleichlauf der Interessen zwischen Vermittler und Anleger herbeifantasiert,
verbunden mit der Schaffung eines Sündenbocks, an dem die Anleger ihre Energie ablassen sollen.
-Vielfach werden dann vollkommen untaugliche Haftungsgegner gesucht und gegen diese Prozesse geführt, die infolge
rasch eintretender Vermögenslosigkeit der Beklagten niemals zielführend sein konnten.
Das Naheliegende dagegen, ein Schadensersatz aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung gegenüber dem eingesetzten
Vermittler, wird von diesen Interessengemeinschaften niemals propagiert. Röhlke Rechtsanwälte halten das Vorgehen
der betreffenden Anwälte für standeswidrig. Die Anwaltsverträge könnten nach aktueller Rechtsprechung des
Bundesgerichtshofes sogar nichtig sein. Jedenfalls ist dem Anleger unabhängiger juristischer Rat zu empfehlen", meint
Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
Fazit: Anleger sollten Handeln - Haftung der Verantwortlichen - Schadensersatz fordern
Das Vorgehen gegen die Vermittler hat nach Ansicht des Juristen noch weitere Vorteile: Im besten Fall sind die
Vermittler vermögensschadenshaftpflichtversichert und somit taugliche Anspruchsgegner. Zudem ist die Haftung der
Kapitalanlageberater für fehlerhafte Auskünfte gerichtlich einfacher darzustellen und durchzusetzen. Die Haftungen der
Hinterleute dagegen sind mitunter schwierig zu begründen und meist nicht ohne entsprechende Ermittlungsvorarbeiten
der Staatsanwaltschaft zu beweisen. "Es handelt sich hierbei um den schwierigeren Weg mit einem unsichereren
Haftungspartner", meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Für weitere Fragen und eine kostenfreie Ersteinschätzung
stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030-71520671 oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung.
Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere
im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge
als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen
über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de
Kontakt
Röhlke Rechtsanwälte
Christian-H. Röhlke
Kastanienallee 1
10435 Berlin
Tel.: 0049 (0)30 715 206 71
E-Mail: anwalt@kanzlei-roehlke.de
Web: http://www.kanzlei-roehlke.de
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Lombardium-Skandal: Sitzverlegung der Fondsgesellschaften

  • 1. Typ: Unternehmensinformation Kategorie: Recht | Politik | Gesellschaft Lombardium-Skandal: Sitzverlegung der Fondsgesellschaften Aktuelle Entwicklung zur Fonds-Gruppe "Lombardium": Sitzverlegung - Razzia in Geschäftsräumen Pfandleihhaus Lombardium - Erste Klagen gegen Vermittler Lombardium-Skandal: Sitzverlegung der Fondsgesellschaften ? Anleger suchen Hilfe, von Rechtsanwalt C Neue Entwicklungen im Skandal um die Hamburger Fonds-Gruppe "Lombardium": Zum 13.06.2016 haben die Fondgesellschaften Lombard Classic 3 GmbH & Co. KG (LC III) und Erste Oderfelder Beteiligungsgesellschaft mbH & Co. KG (LC II) ihren Sitz in die Carolastraße 2 in Chemnitz verlegt. Über die Hintergründe dieses Umzugs in die Chemnitzer Innenstadt ist noch nichts bekannt. Nahezu taggleich kam es zu einer Razzia der Staatsanwaltschaft Hamburg in den Geschäftsräumen des Pfandleihhauses Lombardium an der Burchardtstraße in Hamburg und an anderen Orten. Die Ermittlungen richten sich Presseberichten zu Folge gegen sieben Verantwortliche der Unternehmensgruppe und beinhalteten Hausdurchsuchungen an rund 20 Adressen. Hintergrund sollen Vorwürfe des bandenmäßigen Betruges und des Verstoßes gegen das Kreditwesengesetz sein. Anleger sind besorgt: Untersagungsverfügung - Sitzverlegung - Wertverlust der beliehenen Faustpfänder Die Berliner Rechtsanwaltskanzlei Rechtsanwälte vertritt eine Vielzahl geschädigter Anleger der Fonds und gibt einen
  • 2. Überblick über die Ereignisse. "Bereits seit der Untersagungsverfügung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin) gegenüber der Zielgesellschaft Lombardium Hamburg KG (Lombardium) hatten die Fondgesellschaften LCII und LC III und die Lombardium selbst über immense wirtschaftliche Schwierigkeiten berichtet. Bisheriger Höhepunkt war das Eingeständnis, dass der Wert der beliehenen Faustpfänder nur einen winzigen Bruchteil des tatsächlich von den Anlegern eingesammelten Geldes ausmacht. Nach bisherigen Schätzungen sind Gelder im dreistelligen Millionenbereich verloren. Und das, obwohl nach Medienangaben bereits seit 2014 ein Ermittlungsverfahren der Staatsanwaltschaft läuft. Über die Razzia der Staatsanwaltschaft bleibt nur zu hoffen, dass es nicht zu wenig Aktion zu einem zu späten Zeitpunkt war. Den Umzug der Fondgesellschaften selbst beobachten wir hier mit Sorge. Es ist bereits der zweite Umzug innerhalb weniger Wochen. Triftige Gründe hierfür sind nicht ersichtlich", meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Sorgen der Lombardium-Anleger nehmen zu: Zahlungsschwierigkeiten - Razzia der Staatsanwaltschaft Der Jurist weist darauf hin, dass die Fondgesellschaften der Lombardium Gruppe in verschiedenen Anlegerrundschreiben bereits mehrfach auf eine drohende Zahlungsunfähigkeit hingewiesen haben. Nach Röhlkes Einschätzung dürfte sich die finanzielle Klemme der Fondgesellschaften durch die Maßnahmen der Staatsanwaltschaft noch verstärken, da bei derartigen Vorgängen üblicherweise Konten gesperrt oder die Verfügungsgewalt über die Geschäftskonten eingeschränkt wird. "Ob die Fondsgesellschaften vor diesem Hintergrund überhaupt noch die finanzielle Kraft haben, der bereits eingeleiteten Mahnbescheids Welle auch entsprechende gerichtliche Verfahren folgen zu lassen, kann nicht sicher gesagt werden. Röhlke Rechtsanwälte sind derzeit der Meinung, dass durch die aktuellen Ereignisse ein Vorgehen gegen die Anlageberater und Vermittler am sinnvollsten erscheint. Röhlke Rechtsanwälte halten die Prospektmaterialien für mangelhaft und auch die entsprechenden Beratungen der eingesetzten Kapitalanlagevermittler für fehlerhaft. Zudem sind Ansprüche gegen die verantwortlichen Hinterleute zu prüfen. Wir haben bereits Klage für hier vertretene Anleger gegen eine Vertriebsorganisation eingereicht", berichtet der Jurist. "Anlage mit hohem Sicherheitsfaktor"? - Welches Risiko tragen die Anleger bei dieser Investition? Nach Röhlke vorliegenden Unterlagen haben die eingesetzten Kapitalanlagenberater und Vermittler die Beteiligungen der Lombardium-Gruppe als "Festgeldähnliche Anlage mit hohem Sicherheitsfaktor" veräußert, was sie tatsächlich nicht waren. In den Prospekten wurden nach Röhlkes Ansicht Verflechtungen verschwiegen und die Investitionskriterien ebenfalls falsch dargestellt. Ob und in welchem Ausmaß die Berater hierfür haften müssen, würden die Gerichte in nächster Zeit zu klären haben, meint der Jurist. Röhlke rät in jedem Falle, sich nicht auf eine vermittlergestützte Interessenvereinigung zu verlassen und unabhängigen anwaltlichen Rat zu suchen. Dies entspricht auch der Empfehlung der Hamburger Verbraucherzentrale (http://www.vzhh.de/geldanlage/444266/lombardium-ig-lombard-und-was-jetzt-zu-tun-ist.aspx). "Wir beobachten nach derartigen Großschadensfällen einen immer gleichen Ablauf: -Vermittler versuchen, bei vermeintlich sanierungserfahrenen Rechtsanwaltskanzleien anwaltlichen Rat auch für die Anleger einzuholen und dubiose Interessengemeinschaften zu gründen. -Hier wird zunächst ein angeblicher Gleichlauf der Interessen zwischen Vermittler und Anleger herbeifantasiert, verbunden mit der Schaffung eines Sündenbocks, an dem die Anleger ihre Energie ablassen sollen. -Vielfach werden dann vollkommen untaugliche Haftungsgegner gesucht und gegen diese Prozesse geführt, die infolge rasch eintretender Vermögenslosigkeit der Beklagten niemals zielführend sein konnten. Das Naheliegende dagegen, ein Schadensersatz aus fehlerhafter Kapitalanlageberatung gegenüber dem eingesetzten Vermittler, wird von diesen Interessengemeinschaften niemals propagiert. Röhlke Rechtsanwälte halten das Vorgehen der betreffenden Anwälte für standeswidrig. Die Anwaltsverträge könnten nach aktueller Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes sogar nichtig sein. Jedenfalls ist dem Anleger unabhängiger juristischer Rat zu empfehlen", meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke.
  • 3. Fazit: Anleger sollten Handeln - Haftung der Verantwortlichen - Schadensersatz fordern Das Vorgehen gegen die Vermittler hat nach Ansicht des Juristen noch weitere Vorteile: Im besten Fall sind die Vermittler vermögensschadenshaftpflichtversichert und somit taugliche Anspruchsgegner. Zudem ist die Haftung der Kapitalanlageberater für fehlerhafte Auskünfte gerichtlich einfacher darzustellen und durchzusetzen. Die Haftungen der Hinterleute dagegen sind mitunter schwierig zu begründen und meist nicht ohne entsprechende Ermittlungsvorarbeiten der Staatsanwaltschaft zu beweisen. "Es handelt sich hierbei um den schwierigeren Weg mit einem unsichereren Haftungspartner", meint Rechtsanwalt Christian-H. Röhlke. Für weitere Fragen und eine kostenfreie Ersteinschätzung stehen Röhlke Rechtsanwälte unter 030-71520671 oder office@kanzlei-roehlke.de gerne zur Verfügung. Röhlke Rechtsanwälte haben ihre Kernkompetenz im Bereich des Kapitalanlagenrechts und der angrenzenden Gebiete des Zivilrechts, insbesondere im Handels- und Gesellschaftsrecht. Ein weiterer Schwerpunkt liegt bei Kleinverdienern, denen vermietete Eigentumswohnungen zur Altersvorsorge als Immobilienrente schmackhaft gemacht wurden. Ein wesentlicher Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Recht der Handelsvertreter, die Regelungen über Provisionen, Buchauszüge, Wettbewerbsverbote etc.Weitere Information finden Sie unter: www.kanzlei-roehlke.de Kontakt Röhlke Rechtsanwälte Christian-H. Röhlke Kastanienallee 1 10435 Berlin Tel.: 0049 (0)30 715 206 71 E-Mail: anwalt@kanzlei-roehlke.de Web: http://www.kanzlei-roehlke.de Verbreitet durch PR-Gateway