Pflichten des Arbeitgebers
zur betrieblichen Altersvorsorge
Ich ll
I h stelle mich vor:
            i h


Wolfgang Remling
Bäckermeister
Versicherungsfachmann BWV

SHB Allgemeine Versicherung VVaG
Versicherungsdienst des Bäckerhandwerks GmbH
Status b t i bli h Alt
St t betriebliche Altersvorsorge


Aktueller Stand in vielen Betrieben:
… betriebliche Altersvorsorge wurde bereits angeboten

… ein Vortrag wurde gehalten oder Beratungsgespräche geführt
…d I t
 das Interesse war t t d h d Alt
                   trotz drohender Altersarmut gering
                                             t    i

Wer nicht will, der hat schon!
Betriebsrentengesetz


              Se t
              Seit 1.1.2002 hat jede Arbeitnehmer
                        00 at jeder be t e e
              einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche
              Altersversorgung, die er selbst zahlt.
                                Geregelt im Betriebsrentengesetz § 1




              Das Betriebsrentengesetz ist ein
               as etriebsrentengeset
              Arbeitnehmerschutzgesetz!
Arbeitnehmerschutz ernst nehmen


        Die Berufsgenossenschaft beschäftigt
        sich auch mit Arbeitnehmerschutz.




                  Unfälle mit Personenschäden
                  p
                  passieren bei der bAV zwar nicht…

                  … aber Versorgungsschäden!
Woraus entstehen Versorgungsschäden?


Bis zu 4% der Beitragsbemessungsgrenze kann der
Arbeitnehmer vom Brutto für Altersvorsorge umwandeln.
                                           umwandeln        220 €
Darauf zahlt er keine Steuern und Sozialabgaben.

Zusätzlich steuerfrei weitere                               150 €

Vom Brutto kann der Arbeitnehmer monatlich
insgesamt für Altersvorsorge umwandeln.
                                                            370 €

Das bringt erhebliche finanzielle Vorteile für den Arbeitnehmer!
        g
Haftung des Arbeitgebers

  Das Unterlassen der Hinweise auf die
  gesetzlichen Vorteile führt zu einem
  Verstoß des Unternehmers gegen seine
  Informationspflicht.

  Nach höchstrichterlichem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes
  Kassel ( k
  K    l (Aktenzeichen 3 AZR 605/99), muss d U t
                   h            / )        der Unternehmer gegenüber
                                                      h         üb
  seinem Arbeitnehmer Versorgungsschäden ausgleichen!

  Der Unternehmer haftet auch für nicht erfolgte oder fehlerhaft
  durchgeführte Beratung!
Haftung in Zahlen

Arbeitnehmer Müll scheidet mit 43 J h
Ab i h        Müller h id         i    Jahren aus d
                                                  dem B i b aus. B i neuen
                                                       Betrieb      Beim
Arbeitgeber lernt er die Vorteile der bAV kennen. Er ärgert sich, dass er nicht
schon vor 10 Jahre mit dem Sparen begonnen hat. Er klagt gegen seinen früheren
Arbeitgeber wegen versäumter Altersvorsorgeleistungen.
  b     b                          l           l


 Eintrittsalter 33                 Eintrittsalter 43
 Rente: 1.662 €                    Rente: 727 €

Durch den späteren Beginn fehlen 935 € monatliche Altersrente.
Laut aktueller Sterbetafel wird Herr Müller 24 Jahre Rente beziehen.
(24 Jahre x 12 Monate x 935 € geringere Rente)


Haftungspotential und Streitwert: 269.280 €
      gp
                                                          Rechengrundlage sind 216 € Monatsbeitrag
Haftung des Arbeitgebers


Die Kreishandwerkerschaft informiert!

In einigen Jahren verstirbt einer Ihrer Mitarbeiter.
Das Nachlassgericht fordert bei Ihnen den Nachweis über
die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung.

Wenn dann Ihr Mitarbeiter keine Entgeltumwandlung hat
und Sie auch nicht nachweisen können, dass er Ihr Angebot
dafür abgelehnt hat, besteht die Gefahr des Regress und
das ö li h
d möglicherweise auf eine l b l
                 i    f i lebenslange WitWitwenrente.
                                                    t



                                                             Freiburg im Breisgau
Enthaftung


Einzelberatung notwendig
Um dem Arbeitnehmer eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben,
ist die Einzelberatung mit Berechnung der genauen Zahlen notwendig.




                           Beratungsprotokoll
                           Das Beratungsgespräch wird mit Angabe genauer
                           Zahlen dokumentiert und vom Arbeitnehmer und
                           Berater unterschrieben.
Das muss die Dokumentation können!


Der Arbeitnehmer bestätigt mit Unterschrift:


  Die Steuer - und Sozialabgabenvorteile wurden mit
  seinen Zahlen berechnet.

  Die Gesamtförderung bis zum Rentenbeginn wurde
  hochgerechnet.

  Die zusätzliche Altersrente wurde errechnet.

  Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er die bAV ohne
  Einschränkungen im Rahmen der gesetzlichen
  Vorgaben für sich nutzen kann
                           kann.
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Kostenlos und unabhängig!
Vielen Dank
für Ihre Aufmerksamkeit !


                                  Wolfgang Remling GmbH
                        Gassenwiese 18 I 97225 Zellingen
                         T 09364 4505 I M 0175 2066596
                             wolfgang.remling@t-online.de

B av ohne_bilder

  • 1.
    Pflichten des Arbeitgebers zurbetrieblichen Altersvorsorge
  • 2.
    Ich ll I hstelle mich vor: i h Wolfgang Remling Bäckermeister Versicherungsfachmann BWV SHB Allgemeine Versicherung VVaG Versicherungsdienst des Bäckerhandwerks GmbH
  • 3.
    Status b ti bli h Alt St t betriebliche Altersvorsorge Aktueller Stand in vielen Betrieben: … betriebliche Altersvorsorge wurde bereits angeboten … ein Vortrag wurde gehalten oder Beratungsgespräche geführt …d I t das Interesse war t t d h d Alt trotz drohender Altersarmut gering t i Wer nicht will, der hat schon!
  • 4.
    Betriebsrentengesetz Se t Seit 1.1.2002 hat jede Arbeitnehmer 00 at jeder be t e e einen Rechtsanspruch auf eine betriebliche Altersversorgung, die er selbst zahlt. Geregelt im Betriebsrentengesetz § 1 Das Betriebsrentengesetz ist ein as etriebsrentengeset Arbeitnehmerschutzgesetz!
  • 5.
    Arbeitnehmerschutz ernst nehmen Die Berufsgenossenschaft beschäftigt sich auch mit Arbeitnehmerschutz. Unfälle mit Personenschäden p passieren bei der bAV zwar nicht… … aber Versorgungsschäden!
  • 6.
    Woraus entstehen Versorgungsschäden? Biszu 4% der Beitragsbemessungsgrenze kann der Arbeitnehmer vom Brutto für Altersvorsorge umwandeln. umwandeln 220 € Darauf zahlt er keine Steuern und Sozialabgaben. Zusätzlich steuerfrei weitere 150 € Vom Brutto kann der Arbeitnehmer monatlich insgesamt für Altersvorsorge umwandeln. 370 € Das bringt erhebliche finanzielle Vorteile für den Arbeitnehmer! g
  • 7.
    Haftung des Arbeitgebers Das Unterlassen der Hinweise auf die gesetzlichen Vorteile führt zu einem Verstoß des Unternehmers gegen seine Informationspflicht. Nach höchstrichterlichem Urteil des Bundesarbeitsgerichtes Kassel ( k K l (Aktenzeichen 3 AZR 605/99), muss d U t h / ) der Unternehmer gegenüber h üb seinem Arbeitnehmer Versorgungsschäden ausgleichen! Der Unternehmer haftet auch für nicht erfolgte oder fehlerhaft durchgeführte Beratung!
  • 8.
    Haftung in Zahlen ArbeitnehmerMüll scheidet mit 43 J h Ab i h Müller h id i Jahren aus d dem B i b aus. B i neuen Betrieb Beim Arbeitgeber lernt er die Vorteile der bAV kennen. Er ärgert sich, dass er nicht schon vor 10 Jahre mit dem Sparen begonnen hat. Er klagt gegen seinen früheren Arbeitgeber wegen versäumter Altersvorsorgeleistungen. b b l l Eintrittsalter 33 Eintrittsalter 43 Rente: 1.662 € Rente: 727 € Durch den späteren Beginn fehlen 935 € monatliche Altersrente. Laut aktueller Sterbetafel wird Herr Müller 24 Jahre Rente beziehen. (24 Jahre x 12 Monate x 935 € geringere Rente) Haftungspotential und Streitwert: 269.280 € gp Rechengrundlage sind 216 € Monatsbeitrag
  • 9.
    Haftung des Arbeitgebers DieKreishandwerkerschaft informiert! In einigen Jahren verstirbt einer Ihrer Mitarbeiter. Das Nachlassgericht fordert bei Ihnen den Nachweis über die arbeitnehmerfinanzierte betriebliche Altersversorgung. Wenn dann Ihr Mitarbeiter keine Entgeltumwandlung hat und Sie auch nicht nachweisen können, dass er Ihr Angebot dafür abgelehnt hat, besteht die Gefahr des Regress und das ö li h d möglicherweise auf eine l b l i f i lebenslange WitWitwenrente. t Freiburg im Breisgau
  • 10.
    Enthaftung Einzelberatung notwendig Um demArbeitnehmer eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu geben, ist die Einzelberatung mit Berechnung der genauen Zahlen notwendig. Beratungsprotokoll Das Beratungsgespräch wird mit Angabe genauer Zahlen dokumentiert und vom Arbeitnehmer und Berater unterschrieben.
  • 11.
    Das muss dieDokumentation können! Der Arbeitnehmer bestätigt mit Unterschrift: Die Steuer - und Sozialabgabenvorteile wurden mit seinen Zahlen berechnet. Die Gesamtförderung bis zum Rentenbeginn wurde hochgerechnet. Die zusätzliche Altersrente wurde errechnet. Der Arbeitnehmer bestätigt, dass er die bAV ohne Einschränkungen im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben für sich nutzen kann kann.
  • 12.
    Unser Angebot nSie: Un An b t an Si Lassen Sie Ihr Haftungsrisiko überprüfen! Kostenlos und unabhängig!
  • 13.
    Vielen Dank für IhreAufmerksamkeit ! Wolfgang Remling GmbH Gassenwiese 18 I 97225 Zellingen T 09364 4505 I M 0175 2066596 wolfgang.remling@t-online.de