Das Dokument behandelt die Pflichten des Arbeitgebers zur betrieblichen Altersvorsorge, insbesondere die rechtlichen Ansprüche der Arbeitnehmer auf eine betriebliche Altersversorgung seit dem Betriebsrentengesetz von 2002. Es wird auf die Haftung des Arbeitgebers hingewiesen, der für fehlende Informationen oder Beratung haftet und im Falle versäumter Altersvorsorgeleistungen von Arbeitnehmern in Anspruch genommen werden kann. Zudem wird betont, dass eine individuelle Beratung notwendig ist, um dem Arbeitnehmer eine fundierte Entscheidungsgrundlage zu bieten.