NPK2012 - Bettina Kraft: Resilienz bei Demenz mit Achtsamkeit und Yoga
NPK2012 - Andy Goßrau, Elke Evertz: Was ist die richtige Rechtsform für einen ambulanten Pflegedienst?
1. Herzlich Willkommen !
Was ist die richtige Rechtsform für
einen ambulanten Pflegedienst?
Niederrheinischer Pflegekongress
Neuss, 13.09.2012
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2. Gliederung:
I. Was ist eine GmbH ?
II. Die neue Unternehmergesellschaft
III. Steuerbelastung – Haftung – Wechsel des Inhabers
IV. Gehaltsbestandteile Fahrzeug, betriebliche Altersvorsorge, Sozialversicherungspflicht?
V. Vom Einzelunternehmen in die GmbH – Ablauf und Zeitplan
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3. Ihre Referenten:
Fachberater / Fachberaterin für
Heilberufe
(IFU/ISM gGmbH)
Dipl. Betriebswirt (BA) Dipl. Betriebswirtin
Andy Goßrau Elke Evertz
Steuerberater Steuerberaterin
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4. I. Was ist eine GmbH ?
GmbH (Gesellschaft mit beschränkter Haftung) ist ein vom Inhaber getrenntes Rechtssubjekt –
juristische Person mit eigener Rechtspersönlichkeit
Für Verbindlichkeiten der GmbH haftet nur das Gesellschaftsvermögen
Zur Gründung ist mindestens eine Person (Einmann-GmbH) notwendig
Gründung erfolgt bei einem Notar
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5. Stammkapital mind. 25.000 Euro
Tipp: ewiger Nachweis der Einzahlung des Stammkapitals wird wichtig bei einer Insolvenz,
Gesellschafterwechsel und für das Finanzamt
Stammkapital darf für betriebliche Zwecke, wie Anschaffungen verwendet werden, aber keine
Entnahme des Stammkapitals durch den Gesellschafter
Verträge, wie die Kassenzulassung , werden mit der GmbH abgeschlossen, liegen bei der GmbH
Anerkennung schuldrechtlicher Verträge zwischen der GmbH und den Gesellschaftern
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6. II. Die neue Unternehmergesellschaft:
keine eigene Rechtsform – Regeln der GmbH sind anzuwenden
Firmenzusatz: Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt)
oder
„UG (haftungsbeschränkt)“
Mindestkapital 1 Euro
Ausschüttungssperre:
25% des Jahresüberschusses sind jährlich in eine gesetzliche Rücklage einzustellen
Gesamthöhe unbegrenzt
aber: sobald 25.000,- Euro erreicht sind, kann die Unternehmergesellschaft ihr Stammkapital
erhöhen, dann keine zwingende Rücklagenbildung mehr
Umbenennung in GmbH möglich
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7. III. Steuerbelastung – Haftung – Wechsel des Inhabers
Steuerbelastung
Einzelunternehmen: Einkommensteuer mit individuellem Steuersatz (progressiv)
, Verrechenbarkeit von Verlusten mit anderen Einkünften möglich
GmbH: Körperschaftsteuer 15 % zuzüglich Solidaritätszuschlag 5,5 %, Ausschüttungs-
belastung 25 %, in der Regel keine Gewerbesteuerbelastung für Pflegedienste, Verluste können
nur auf Folgejahre vorgetragen werden (keine Verlustverrechnung mit den Einkünften der
Gesellschafter)
Haftung
Einzelunternehmen: unbeschränkt mit dem persönlichem Vermögen (bei einer GbR haften alle
Gesellschafter gesamtschuldnerisch)
GmbH: Haftung der Gesellschaft mit ihrem Vermögen,
die Haftung der Geschäftsführer/Gesellschafter beschränkt sich auf Sondertatbestände, in der
Regel keine Haftung mit dem persönlichen Vermögen
Wechsel des Inhabers/Tod des Inhabers
Einzelunternehmen: Verträge liegen beim Inhaber, sie stehen und fallen mit ihm (kein
automatischer Eintritt des Rechtsnachfolgers)
GmbH: Verträge liegen bei der GmbH, Anteile können notariell übertragen werden, die GmbH
kann auch von angestellten Personen weitergeführt werden
Unsere Empfehlung:
In der Regel Vorrang der GmbH, jedoch sollte man vor Umwandlung einen
Steuerbelastungsvergleich durchführen lassen.
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8. Steuern in der GmbH
auf Ebene der Gesellschaft Belastung mit Körperschaftsteuer 15 % und davon 5,5 %
Solidaritätszuschlag im Rahmen der Veranlagung
Besonderheit Gewerbesteuer: grundsätzlich sind Kapitalgesellschaften aufgrund Ihrer Rechtsform
gewerbesteuerpflichtig, es gilt jedoch:
Gewerbesteuerbefreiung für Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger
Personen nach § 3 Nr. 20d GewStG
Nach § 3 Nr. 20d GewStG sind Einrichtungen zur vorübergehenden Aufnahme pflegebedürftiger
Personen und Einrichtungen zur ambulanten Pflege kranker und pflegebedürftiger Personen von
der Gewerbesteuer befreit, wenn im Erhebungszeitraum die Pflegekosten in mindestens 40 v. H.
der Fälle von den gesetzlichen Trägern der Sozialversicherung oder der Sozialhilfe ganz oder zum
überwiegenden Teil getragen worden sind. Diese Befreiungsregelung ist der entsprechenden
umsatzsteuerlichen Befreiung des § 4 Nr. 16k UStG nachgebildet worden, jedoch nicht identisch.
Tipp: Diese Vorschrift ist in der Praxis häufig nicht bekannt!
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11. IV. Gehaltsbestandteile
Gesellschaftergeschäftsführer ist Angestellter der GmbH
Abrechnung des Gehalts erfolgt über die Lohnsteuerkarte und wird mit dem individuellen
Steuersatz versteuert
Das Gehalt kann aus festen Bestandteilen auch variable Bestandteile enthalten
(z.B. gewinnabhängige Tantiemen)
Übersteigt die Gesamtvergütung des Gesellschafter-Geschäftsführers das „fremdübliche“ Gehalt
liegt eine sog. verdeckte Gewinnausschüttung vor
Betriebliche Altersvorsorge ist möglich, z.B. Pensionszusagen (Stichwort nachgelagerte
Besteuerung)
Folgende Kriterien sind einzuhalten:
Wirksamer Anstellungsvertrag
Verbot von Nachzahlungen
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12. Geschäftsführer kann ein Firmenfahrzeug erhalten.
Versteuerung erfolgt mittels Fahrtenbuch oder 1 % Regelung sowie der Versteuerung der
Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Tipp: Berechnung des 1 % Werts erfolgt immer von den historischen
Bruttoanschaffungskosten des Fahrzeugs auch wenn ein gebrauchtes Fahrzeug in der
Anschaffung sehr viel günstiger ist, in einem solchen Fall kann die Führung eines
Fahrtenbuches Steuern einsparen.
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14. Zur Sozialversicherung zählen u.a. die Krankenversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die
Unfallversicherung und die Rentenversicherung
Grundsätzlich ist es so, dass der GmbH-Geschäftsführer, der auf Grund eines Anstellungsvertrages
Bezüge erhält und nicht beherrschend an der GmbH beteiligt ist, wie ein normaler Arbeitnehmer
der Sozialversicherungspflicht unterliegt.
Für den beherrschenden Gesellschafter/Geschäftsführer besteht Versicherungsfreiheit
Bei einem Gesellschafter-Geschäftsführer mit einer Beteiligung von 50 % oder mehr liegt in der
Regel Sozialversicherungsfreiheit vor
Je geringer die Beteiligung desto geringer wird aber auch der Einfluss auf die Gesellschaft sein. In
der Regel wird bei einer geringeren Beteiligung als 45 % von einer Sozialversicherungspflicht
auszugehen sein. Im Einzelnen wird dann die Weisungsabhängigkeit und die übrige vertragliche
Gestaltung des Anstellungsvertrages zu prüfen sein. Im Einzelfall können sogar familiäre Bindungen
eine Rolle spielen
Tipp: in Zweifelsfällen rechtsverbindliche Auskunft des Sozialversicherungsträgers,
Bindungswirkung bei Sozialversicherungsprüfungen
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15. V. Änderung der Rechtsform ist möglich, aber nicht ohne Aufwand
Umwandlung Einzelunternehmen in GmbH
Antrag an Kranken- und Pflegekassenverbände
Abschluss von Verträgen für die neue Rechtsform
oder
Anpassung der bisherigen Vertragsverhältnisse
Beachte Bearbeitungsdauer 4 - 12 Wochen!
Die Umwandlung in die GmbH kostet keine Steuern! (Antrag auf Buchwertansatz beim Finanzamt)
Die Umwandlung in die GmbH kann rückwirkend erfolgen, Rückwirkungszeitraum 8 Monate
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16. Zeitabläufe Checklisten bei Umwandlungen
Datum muss 100% feststehen
Auf Leistungsrechnungen achten, zum Beispiel Einzelunternehmen bis – GmbH ab !
Außendarstellung
Verträge
Abbuchungsaufträge
Meldung am Telefon
Wer darf was unterschreiben?
Pkw-Zulassungen
Informationen an Patienten, Kooperationspartner, Geschäftspartner
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17. Formalien müssen eingehalten werden
Beschlüsse müssen eindeutig, im Vorhinein gefasst werden, um verdeckte Gewinnausschüttungen
zu vermeiden
Veröffentlichung im Unternehmensregister
Siehe: www.unternehmesregister.de
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18. VIELEN DANK FÜR IHRE
AUFMERKSAMKEIT !
Elke Evertz
und
Andy Goßrau
www.antax-duisburg.de
info@antax-duisburg.de
Tel.: 0203 99474-0