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1) Überblick: Frankreich
2) Überblick über die verschiedenen Gesellschaftsformen
3) Die Société à Responsabilité Limitée
4) Die Société Anonyme
5) Die Société par Actions Simplifiée
6) Die Kapitalgesellschaften imVergleich
7) Fazit
8) Quellen
2
 Zweitgrößte europäische Volkswirtschaft
 Wichtigster Handelspartner mit einem
Warenverkehr in Höhe von
169.4 Milliarden Euro (2014)
 Deutschland zweitgrößter
ausländischer Investor
 1670 deutsche Unternehmen in Frankreich (2011)
 4593 Niederlassungen
 1945Tochtergesellschaften
3
Das französische Gesellschaftsrecht sieht sowohl
Personen- als auch Kapitalgesellschaften vor und wird
durch das Handelsgesetzbuch und dem Gesetzbuch
für Zivilrecht geregelt.
4
Personengesellschaften
(uneingeschränkte Haftung der Gesellschafter mit
persönlichemVermögen)
 Société en Commandite Simple (SCS)
(Kommanditgesellschaft)
 Société en Nom Collectif (SNC) (OHG)
 Société Civile (SC) (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
5
 Groupement d’intérêt économique (GIE)
Wirtschaftliche Interessenvereinigung
(seit 1985)
Erleichterung und Förderung der
grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten
Verbindung einer Gesellschaft mit einer
öffentlichen oder privaten Einrichtung
6
Kapitalgesellschaften
(Haftung der Gesellschafter auf Höhe ihre jeweiligen
Einlagen beschränkt)
 Société à responsabilité limitée (SARL)
(Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
 Société Anonyme (SA) (Aktiengesellschaft)
 Société par Actions Simplifiée (SAS)
(Vereinfachte Aktiengesellschaft)
7
 Societas Europea (SE)
Europäische Aktiengesellschaft (seit 2004)
 Rechtsform fürAktiengesellschaften in der EU mit
weitgehend einheitlichen Rechtsvorschriften
8
9
SARL Unipersonelles
SARL
SAS Unipersonelles
SAS
Andere Gesellschaften
Verteilung der Rechtsformen neu gegründeter
Unternehmen im Jahr 2014
(Abb.1: Hausse des créations d’entreprises en 2014, notamment des sociétés)
Société à
Responsabilité Limitée
10
 Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die stark der
deutschen GmbH ähnelt
 GmbH kam über Elsass-Lothringen nach Frankreich SARL
wurde 1925 frankreichweit eingeführt
 Existiert als Rechtsform in neun weiteren Ländern:
Luxemburg, Monaco, Schweiz
Algerien, Marokko,Tunesien
Libanon, Macau, Madagaskar
11
Gründung
 2 Gesellschafter erforderlich, bis maximal 100. (Bei Überschreitung 
automatische Auflösung nach 2 Jahren)
Sonderform: Einmann-SARL Enterprise Unipersonnelle à Responsabilité Limitée
(EURL) (seit 1985)
 Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein
 haften nur in Höhe ihrer jeweiligen Einlage
 Das Stammkapital der Gesellschaft kann im Rahmen der Satzung frei
festgelegt werden. (Bar oder Sachanlagen)
Seit 2003 ist kein Mindestkapital mehr erforderlich
Ist die Gründung eines Unternehmens mit nur 1 Euro Startkapital überhaupt sinnvoll?
12
Gesellschaftsvertrag
muss in schriftlicher Form erstellt werden und folgende Angaben enthalten:
Informationen über Gesellschafter, Name, Gegenstand, Sitz,
Dauer und Stammkapital des Unternehmens sowie Angaben
zur Aufteilung der Geschäftsanteile auf die Gesellschafter und zum
Geschäftsjahr.
Nach Unterzeichnung der Satzung durch alle Gründer sind folgende
Schritte notwendig:
 Anmeldung beim Handelsgericht (Greffe duTribunal de Commerce)
 Eintragung in das Handelsregister (Registre du Commerce et des Sociétés)
 Bekanntmachung in einem offiziellenAmtsblatt
 Registrierung beim französischen Finanzamt
13
Geschäftsführung
 Jeder Geschäftsführer hat im Außenverhältnis eine alleinige und uneingeschränkte
Vertretungsbefugnis (Einzelvertretungsbefugnis)  kann nicht durch
Satzungsbestimmungen begrenzt werden.
 Geschäftsführer können sowohl zivil- als auch strafrechtlich zur Haftung herangezogen
werden, so z.B. beiVerstößen gegen Gesetze oder Satzungsbestimmungen
 Gegenüber Dritten haften sie dagegen lediglich für den Fall persönlich, dass sie bewusst
wider dem Gesellschaftszweck gehandelt haben.
14
Gesellschafts-
versammlung
Geschäftsführung
Bestellt bzw. ruft ab (jederzeit ohne
Vorliegen besonderer Gründe möglich)
Geschäftsführung (1 oder
mehrere) (müssen zwingend
natürliche Personen sein,
können aus Kreis der
Gesellschafter stammen)
Beruft ein
Gesellschafterversammlungen
 Ordentliche Gesellschafterversammlungen (Assemblées Générales Ordinaires)
 Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses oder über
die Bestellung bzw. Abberufung von Geschäftsführern
einfache Mehrheit erforderlich
 Außerordentliche Gesellschaftsversammlungen (Assemblées Générales
Extraordinaires)
 Beschlussfassungen zu Satzungsänderungen
Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgt durch
Beschluss der Gesellschafter, die eine Mehrheit von dreiVierteln der
Geschäftsanteile vertreten müssen.
15
Jahresabschluss
 Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Ende des
Geschäftsjahres festzustellen und innerhalb eines weiteren
Monats beim Handelsregister zu hinterlegen.
Bei Überschreitung zwei der folgenden drei Schwellenwerte muss
ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden:
 Bilanzsumme: 1.550.000 Euro
 Nettoumsatz: 3.100.000 Euro
 Anzahl der Mitarbeiter: 50 Beschäftigte
 Die erzielten Gewinne unterliegen der französischen
Körperschaftsteuer
16
Auflösung
durch:
 Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten
Zeit
 Beschluss der Gesellschafter
 Gerichtliche Entscheidung
 Eröffnung eines Konkurses
17
Société Anonyme
18
 Entspricht deutscher Aktiengesellschaft Kapital wird in Aktien zerlegt
 i.d.R. frei veräußerbar
 Der Begriff Société Anonyme wurde gewählt, weil die Namen der
Aktionäre für Außenstehende nicht bekannt sind und sie dadurch z. B. im
Fall eines Konkurses persönlich geschützt werden.
 Die Unternehmensform wurde offiziell zum ersten Mal im
Handelsgesetzbuch von 1807 geregelt
 Existiert unter selbigem Namen auch in:
19
Gründung
 Mindestens 7 Gesellschafter, die sowohl natürliche (min. 1) als auch juristische Personen sein
können  Haftung lediglich bis zur Höhe der Einlagen.
 Das Grundkapital beträgt mindestens 37.000 Euro,
soweit die Satzung nicht einen höheren Betrag festlegt.
 Für börsennotierte Gesellschaften liegt das Mindestkapital
bei 225.000 Euro.
 Wie bei der SARL können Bar- oder Sacheinlagen erbracht werden. Bareinlagen müssen,
vorbehaltlich anders lautender Satzungsbestimmungen zu mindestens 50 % bei Gründung
geleistet worden sein; der Restbetrag ist innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der
Gesellschaft einzuzahlen. Sacheinlagen sind sofort in voller Höhe zu leisten und von einem
Prüfer zu bewerten.
 Gesellschaftsvertragliche Angaben entsprechen der SARL
20
Aufbau
21
Verwaltungsrat
General-
direktorErnennung und
Kontrolle
Mindestens 3 und
höchstens 18
Mitglieder
Hauptversammlung
Aufsichtsrat
Vorstand
Ernennung und
Abberufung
Bestellung
max. 5 Personen
Einberufung
(mind. 1x Jahr)
Klassische Form Deutsche Form
Hauptversammlung
Ernennung und
Abberufung
Einberufung
(mind. 1x Jahr)
3-12 Aktionäre
Abberufung
auf
Vorschlag
des
Aufsichtsrats
Jahresabschluss
 Innerhalb einer Frist von sechs Monaten
nach Ende des Geschäftsjahres durch die
Hauptversammlung zu genehmigen und
innerhalb eines weiteren Monats beim
Handelsregister einzureichen.
 Verpflichtende Bestellung eines Abschlussprüfers
 Für börsenorientierte Unternehmen sind zwei Abschlussprüfer
notwendig.
 Die von erwirtschafteten Gewinne sind der französischen
 Körperschaftsteuer zu unterwerfen.
22
Société par Actions
Simplifiée
23
 Aktiengesellschaft in vereinfachter Form  hoher
Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Satzung
kostengünstiger in Bezug auf dieVerwaltung des
Unternehmens als SA.
 1994 als Instrument zur Zusammenarbeit großer
Unternehmen, d.h. juristischer Personen, geschaffen
seit 1999 auch für kleine und mittelständische Betriebe
sowie für natürliche Personen nutzbar
24
Gründung
 Sie benötigt zur Gründung mindestens 2 Gesellschafter, die
sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können und
deren Haftung sich lediglich auf die jeweilige Einlage
erstreckt.  Anzahl der Gesellschafter ist unbegrenzt
 Ausnahme: die Einmann-SAS (=SASU)(Société par Actions
Simplifiée Unipersonelle) = 1 Gesellschafter.
 Das Gesellschaftskapital ist in der Satzung frei bestimmbar, seit
2008 kein gesetzlich vorgeschriebener Mindestbetrag mehr.
25
 Das Grundkapital kann entweder durch Bareinlagen oder
über Sacheinlagen eingebracht werden. Im Falle von
Bareinlagen müssen bei Gründung mindestens 50 % des
festgelegten Grundkapitals eingezahlt sein,
während der Restbetrag innerhalb eines
Zeitraums von fünf Jahren nach Eintragung
der Gesellschaft einzubringen ist.
 Es erfolgt keine Börsennotierung  kein öffentlicher
Zeichnungsaufruf für Aktien
26
 Die Satzung des Unternehmens ist in schriftlicher Form
niederzulegen  notarielle Beurkundung ist nicht notwendig im
Vgl. zu SARL und SA
 Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen kann die Satzung
einen Zustimmungsvorbehalt der Aktionäre, einVorkaufsrecht der
anderen Gesellschafter oder gar – für eine bestimmte Dauer
(maximal 10 Jahre) eine Unveräußerbarkeit festlegen.
 So soll gewährleistet werden, dass der Kreis der
Eigenkapitalgeber überschaubar und relativ konstant bleibt.
 Es existiert keinerlei gesetzliche Verpflichtung zum Abhalten von
Hauptversammlungen.
27
Jahresabschluss
innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den
Jahresabschluss durch die Aktionäre feststellen zu lassen und diesen innerhalb eines
weiteren Monats beim Handelsregister zu hinterlegen.
Werden vom Unternehmen zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschritten,
hat die Gesellschaft einen Abschlussprüfer zu bestellen:
Bilanzsumme: 1.000.000 Euro (1.550.000 Euro , SARL)
Nettoumsatz: 2.000.000 Euro (3.100.000 Euro, SARL)
Anzahl der Mitarbeiter: 20 Beschäftigte (50 Beschäftigte, SARL)
 Die Gewinne unterliegen der französischen Körperschaftsteuer.
28
29
SARL (GmbH) SA (AG) SAS (verGmbH)
Gründungskapital 1 Euro 37.000 Euro bzw. 225.
000 Euro
1 Euro
Anzahl der
Gesellschafter
Mindestens 1 (natürliche
oder juristische Person)
Mindestens 7
(min. 1 natürliche
Person)
Mindestens 1
(natürliche oder
juristische Person)
Geschäftsführung 1 oder mehrere
Geschäftsführer
Generaldirektor bzw.
Vorstand
1 oder mehrere
Geschäftsführer
Haftung In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen In Höhe der
Einlagen
Vertretung nach
außen
Geschäftsführer(President) Vorstand/
Generaldirektor
Geschäftsführer
30
SARL GmbH
Kapital 1 Euro 25.000 Euro
Anzahl der Gesellschafter Mindestens 1(natürliche oder
juristische Person)
Mindestens 1(natürliche oder
juristische Person)
Geschäftsführung 1 oder mehrere Geschäftsführer 1 oder mehrere Geschäftsführer
Haftung In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen
Vertretung nach außen Geschäftsführer(President) Geschäftsführer
31
SA AG
Kapital 37.000 Euro bzw. 225. 000 Euro 50.000 Euro
Anzahl der Gesellschafter Mindestens 7 (mindestens 1
natürliche Person)
Mindestens 1 (natürliche oder
juristische Person)
Geschäftsführung Generaldirektor bzw.Vorstand . Vorstand
Haftung In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen
Vertretung nach außen Vorstand/ Generaldirektor Vorstand
Peter R., der gerade sein Studium abgeschlossen hat
möchte gerne die europäische Niederlassungsfreiheit
nutzen und im Heimatland seiner Mutter ein
Unternehmen gründen. Für sein vagesVorhaben konnte
er bisher keineVerbündete gewinnen, was sich auch
dementsprechend in einem geringen Gründungskapital
von 10.000 Euro niederschlägt. Eine weitgehend freie
Gestaltung der Satzung erscheint ihm dabei genauso
wichtig, wie derVerzicht auf gesetzlich verpflichtende
Hauptversammlungen. Welche Rechtsform sollte Peter
wählen, um seinenVorstellungen gerecht zu werden?
32
 Französisches Gesellschaftsrecht weist viele
Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Recht auf
 Personengesellschaften spielen nur eine
untergeordnete Rolle
 Die verbreitetsteGesellschaftsform stellt die SARL
dar, welche im Gegensatz zur deutschen GmbH kein
Startkapital erfordert
 Die vereinfachte Aktiengesellschaft SAS gewinnt
aufgrund ihres Gestaltungsspielraums und des
geringen Startkapitals zunehmend an Bedeutung
33
 Beurskens, Michael (2010): Gesellschaftsrecht,
Stuttgart:Verlag W. Kohlhammer
 Brachvogel, Gerrit (1971): Aktiengesellschaft
und Gesellschaftsgruppe im französischen
Recht, Stuttgart: Friedrich EnkeVerlag
 Bridou-Maier, Arno (1993): Die GmbH in
Frankreich in: Schmidt, Otto: Die GmbH-Rechte
in den EG-Staaten, Köln:Verlag Dr. Otto
Schmidt
34
 Chaussade-Klein, Bernadette (1993):
Gesellschaftsrecht in Frankreich, München:
RehmVerlag
 Hakenberg, Waltraud (2010): Europarecht,
5.Auflage, München:Vahlen
 Pfister, Wolfgang(1993): Europäisches
Gesellschaftsrecht, Frankfurt am Main: Peter
LangVerlag
35
 Anton, Jürgen (2009): SARL, SA und SAS – Alternative Rechtsformen zur Gründung von
Tochtergesellschaften in Frankreich in: www.prof-dr-anton.de/service-Franzoesische-
Rechtsformen/ (abgerufen am:11.11.15)
 Babonneau, Marine (2014): Tableau comparatif des différents statuts : SARL, SAS, SA in:
http://lentreprise.lexpress.fr/creation-entreprise/statuts/tableau-comparatif-des-differents-
statuts-sarl-sas-sa_1533264.html (abgerufen am: 22.12.2015)
 Batto, Veronique (2015): Hausse des créations d’entreprises en 2014, notamment des sociétés
in: http://www.insee.fr/fr/themes/document.asp?ref_id=ip1534 (abgerufen am: 07.12.2015)
 Cleon, Pierre (2015):Les différents types de sociétés in: http://business.lesechos.fr/outils-et-
services/guides/guide-de-la-creation/1417/1423-6-les-differents-types-de-societes-24609.php
(abgerufen am: 07.12.2015)
 Destatis (2014): Frankreich weiterhin Deutschlands wichtigster Handelspartner in:
https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Aussenhandel/Handelspart
ner/Aktuell.html (abgerufen am: 17.10.2015)
36
 Europäische Kommission (2015):The European Company –Your business opportunity?
in: http://ec.europa.eu/internal_market/company/societas-europaea/index_en.htm
(abgerufen am: 19.10.2015)
 Handelsblatt (2015):Frankreich bleibt wichtigster Handelspartner Deutschlands in:
http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/export-frankreich-bleibt-
wichtigster-handelspartner-deutschlands/11684988.html (abgerufen am 17.10.2015)
 Kampf, Achim (2014): Französisches Gesellschaftsrecht in:
http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und-
steuerrecht/suche,t=franzoesisches-gesellschaftsrecht,did=948940.html (abgerufen
am:11.11.15)
 Nachmann, Josef (2012): Handelsgesellschaften im französischen Recht in:
http://www.nachmann.com/fileadmin/PDFs/Gesellschaften_in_Frankreich_Merkblatt.pdf
(abgerufen: am 12.11.2015
37
 o.V. (2011): Liste deutscher Unternehmen und Filialen in Frankreich (Paris,
Lyon...), oder französischer Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu
Deutschland in: http://www.connexion-emploi.com/de/a/die-
tochtergesellschaft-in-frankreich-sa-sas-oder-sarl (abgerufen am: 07.12.2015)
 o.V. (2014): France continues to attract German investors in:
http://www.euractiv.com/sections/trade-industry/france-continues-attract-
german-investors-301144 (abgerufen am 17.10.2015)
 o.V. (2014) :Société par actions simplifiée (SAS) in: http://creation-
entreprise.comprendrechoisir.com/comprendre/societe-par-actions-simplifiee
(abgerufen: am 12.11.2015)
 Universität Hamburg (2012):Tabellarische Übersicht über die wesentlichsten
Regelungsaspekte der Gesellschaften in: https://www.wiso.uni-
hamburg.de/fileadmin/bwl/rechtderwirtschaft/institut/Materialien/Gesellschaftsr
echt/Tabellarische_UEbersicht__Gesellschaften_.pdf (abgerufen am 11.12.2015)
38
Vielen Dank für die
Aufmerksamkeit!
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Französisches Gesellschaftsrecht

  • 1.
  • 2. 1) Überblick: Frankreich 2) Überblick über die verschiedenen Gesellschaftsformen 3) Die Société à Responsabilité Limitée 4) Die Société Anonyme 5) Die Société par Actions Simplifiée 6) Die Kapitalgesellschaften imVergleich 7) Fazit 8) Quellen 2
  • 3.  Zweitgrößte europäische Volkswirtschaft  Wichtigster Handelspartner mit einem Warenverkehr in Höhe von 169.4 Milliarden Euro (2014)  Deutschland zweitgrößter ausländischer Investor  1670 deutsche Unternehmen in Frankreich (2011)  4593 Niederlassungen  1945Tochtergesellschaften 3
  • 4. Das französische Gesellschaftsrecht sieht sowohl Personen- als auch Kapitalgesellschaften vor und wird durch das Handelsgesetzbuch und dem Gesetzbuch für Zivilrecht geregelt. 4
  • 5. Personengesellschaften (uneingeschränkte Haftung der Gesellschafter mit persönlichemVermögen)  Société en Commandite Simple (SCS) (Kommanditgesellschaft)  Société en Nom Collectif (SNC) (OHG)  Société Civile (SC) (Gesellschaft bürgerlichen Rechts) 5
  • 6.  Groupement d’intérêt économique (GIE) Wirtschaftliche Interessenvereinigung (seit 1985) Erleichterung und Förderung der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten Verbindung einer Gesellschaft mit einer öffentlichen oder privaten Einrichtung 6
  • 7. Kapitalgesellschaften (Haftung der Gesellschafter auf Höhe ihre jeweiligen Einlagen beschränkt)  Société à responsabilité limitée (SARL) (Gesellschaft mit beschränkter Haftung)  Société Anonyme (SA) (Aktiengesellschaft)  Société par Actions Simplifiée (SAS) (Vereinfachte Aktiengesellschaft) 7
  • 8.  Societas Europea (SE) Europäische Aktiengesellschaft (seit 2004)  Rechtsform fürAktiengesellschaften in der EU mit weitgehend einheitlichen Rechtsvorschriften 8
  • 9. 9 SARL Unipersonelles SARL SAS Unipersonelles SAS Andere Gesellschaften Verteilung der Rechtsformen neu gegründeter Unternehmen im Jahr 2014 (Abb.1: Hausse des créations d’entreprises en 2014, notamment des sociétés)
  • 11.  Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die stark der deutschen GmbH ähnelt  GmbH kam über Elsass-Lothringen nach Frankreich SARL wurde 1925 frankreichweit eingeführt  Existiert als Rechtsform in neun weiteren Ländern: Luxemburg, Monaco, Schweiz Algerien, Marokko,Tunesien Libanon, Macau, Madagaskar 11
  • 12. Gründung  2 Gesellschafter erforderlich, bis maximal 100. (Bei Überschreitung  automatische Auflösung nach 2 Jahren) Sonderform: Einmann-SARL Enterprise Unipersonnelle à Responsabilité Limitée (EURL) (seit 1985)  Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein  haften nur in Höhe ihrer jeweiligen Einlage  Das Stammkapital der Gesellschaft kann im Rahmen der Satzung frei festgelegt werden. (Bar oder Sachanlagen) Seit 2003 ist kein Mindestkapital mehr erforderlich Ist die Gründung eines Unternehmens mit nur 1 Euro Startkapital überhaupt sinnvoll? 12
  • 13. Gesellschaftsvertrag muss in schriftlicher Form erstellt werden und folgende Angaben enthalten: Informationen über Gesellschafter, Name, Gegenstand, Sitz, Dauer und Stammkapital des Unternehmens sowie Angaben zur Aufteilung der Geschäftsanteile auf die Gesellschafter und zum Geschäftsjahr. Nach Unterzeichnung der Satzung durch alle Gründer sind folgende Schritte notwendig:  Anmeldung beim Handelsgericht (Greffe duTribunal de Commerce)  Eintragung in das Handelsregister (Registre du Commerce et des Sociétés)  Bekanntmachung in einem offiziellenAmtsblatt  Registrierung beim französischen Finanzamt 13
  • 14. Geschäftsführung  Jeder Geschäftsführer hat im Außenverhältnis eine alleinige und uneingeschränkte Vertretungsbefugnis (Einzelvertretungsbefugnis)  kann nicht durch Satzungsbestimmungen begrenzt werden.  Geschäftsführer können sowohl zivil- als auch strafrechtlich zur Haftung herangezogen werden, so z.B. beiVerstößen gegen Gesetze oder Satzungsbestimmungen  Gegenüber Dritten haften sie dagegen lediglich für den Fall persönlich, dass sie bewusst wider dem Gesellschaftszweck gehandelt haben. 14 Gesellschafts- versammlung Geschäftsführung Bestellt bzw. ruft ab (jederzeit ohne Vorliegen besonderer Gründe möglich) Geschäftsführung (1 oder mehrere) (müssen zwingend natürliche Personen sein, können aus Kreis der Gesellschafter stammen) Beruft ein
  • 15. Gesellschafterversammlungen  Ordentliche Gesellschafterversammlungen (Assemblées Générales Ordinaires)  Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses oder über die Bestellung bzw. Abberufung von Geschäftsführern einfache Mehrheit erforderlich  Außerordentliche Gesellschaftsversammlungen (Assemblées Générales Extraordinaires)  Beschlussfassungen zu Satzungsänderungen Zweidrittelmehrheit erforderlich. Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgt durch Beschluss der Gesellschafter, die eine Mehrheit von dreiVierteln der Geschäftsanteile vertreten müssen. 15
  • 16. Jahresabschluss  Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres festzustellen und innerhalb eines weiteren Monats beim Handelsregister zu hinterlegen. Bei Überschreitung zwei der folgenden drei Schwellenwerte muss ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden:  Bilanzsumme: 1.550.000 Euro  Nettoumsatz: 3.100.000 Euro  Anzahl der Mitarbeiter: 50 Beschäftigte  Die erzielten Gewinne unterliegen der französischen Körperschaftsteuer 16
  • 17. Auflösung durch:  Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten Zeit  Beschluss der Gesellschafter  Gerichtliche Entscheidung  Eröffnung eines Konkurses 17
  • 19.  Entspricht deutscher Aktiengesellschaft Kapital wird in Aktien zerlegt  i.d.R. frei veräußerbar  Der Begriff Société Anonyme wurde gewählt, weil die Namen der Aktionäre für Außenstehende nicht bekannt sind und sie dadurch z. B. im Fall eines Konkurses persönlich geschützt werden.  Die Unternehmensform wurde offiziell zum ersten Mal im Handelsgesetzbuch von 1807 geregelt  Existiert unter selbigem Namen auch in: 19
  • 20. Gründung  Mindestens 7 Gesellschafter, die sowohl natürliche (min. 1) als auch juristische Personen sein können  Haftung lediglich bis zur Höhe der Einlagen.  Das Grundkapital beträgt mindestens 37.000 Euro, soweit die Satzung nicht einen höheren Betrag festlegt.  Für börsennotierte Gesellschaften liegt das Mindestkapital bei 225.000 Euro.  Wie bei der SARL können Bar- oder Sacheinlagen erbracht werden. Bareinlagen müssen, vorbehaltlich anders lautender Satzungsbestimmungen zu mindestens 50 % bei Gründung geleistet worden sein; der Restbetrag ist innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft einzuzahlen. Sacheinlagen sind sofort in voller Höhe zu leisten und von einem Prüfer zu bewerten.  Gesellschaftsvertragliche Angaben entsprechen der SARL 20
  • 21. Aufbau 21 Verwaltungsrat General- direktorErnennung und Kontrolle Mindestens 3 und höchstens 18 Mitglieder Hauptversammlung Aufsichtsrat Vorstand Ernennung und Abberufung Bestellung max. 5 Personen Einberufung (mind. 1x Jahr) Klassische Form Deutsche Form Hauptversammlung Ernennung und Abberufung Einberufung (mind. 1x Jahr) 3-12 Aktionäre Abberufung auf Vorschlag des Aufsichtsrats
  • 22. Jahresabschluss  Innerhalb einer Frist von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres durch die Hauptversammlung zu genehmigen und innerhalb eines weiteren Monats beim Handelsregister einzureichen.  Verpflichtende Bestellung eines Abschlussprüfers  Für börsenorientierte Unternehmen sind zwei Abschlussprüfer notwendig.  Die von erwirtschafteten Gewinne sind der französischen  Körperschaftsteuer zu unterwerfen. 22
  • 24.  Aktiengesellschaft in vereinfachter Form  hoher Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Satzung kostengünstiger in Bezug auf dieVerwaltung des Unternehmens als SA.  1994 als Instrument zur Zusammenarbeit großer Unternehmen, d.h. juristischer Personen, geschaffen seit 1999 auch für kleine und mittelständische Betriebe sowie für natürliche Personen nutzbar 24
  • 25. Gründung  Sie benötigt zur Gründung mindestens 2 Gesellschafter, die sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können und deren Haftung sich lediglich auf die jeweilige Einlage erstreckt.  Anzahl der Gesellschafter ist unbegrenzt  Ausnahme: die Einmann-SAS (=SASU)(Société par Actions Simplifiée Unipersonelle) = 1 Gesellschafter.  Das Gesellschaftskapital ist in der Satzung frei bestimmbar, seit 2008 kein gesetzlich vorgeschriebener Mindestbetrag mehr. 25
  • 26.  Das Grundkapital kann entweder durch Bareinlagen oder über Sacheinlagen eingebracht werden. Im Falle von Bareinlagen müssen bei Gründung mindestens 50 % des festgelegten Grundkapitals eingezahlt sein, während der Restbetrag innerhalb eines Zeitraums von fünf Jahren nach Eintragung der Gesellschaft einzubringen ist.  Es erfolgt keine Börsennotierung  kein öffentlicher Zeichnungsaufruf für Aktien 26
  • 27.  Die Satzung des Unternehmens ist in schriftlicher Form niederzulegen  notarielle Beurkundung ist nicht notwendig im Vgl. zu SARL und SA  Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen kann die Satzung einen Zustimmungsvorbehalt der Aktionäre, einVorkaufsrecht der anderen Gesellschafter oder gar – für eine bestimmte Dauer (maximal 10 Jahre) eine Unveräußerbarkeit festlegen.  So soll gewährleistet werden, dass der Kreis der Eigenkapitalgeber überschaubar und relativ konstant bleibt.  Es existiert keinerlei gesetzliche Verpflichtung zum Abhalten von Hauptversammlungen. 27
  • 28. Jahresabschluss innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den Jahresabschluss durch die Aktionäre feststellen zu lassen und diesen innerhalb eines weiteren Monats beim Handelsregister zu hinterlegen. Werden vom Unternehmen zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschritten, hat die Gesellschaft einen Abschlussprüfer zu bestellen: Bilanzsumme: 1.000.000 Euro (1.550.000 Euro , SARL) Nettoumsatz: 2.000.000 Euro (3.100.000 Euro, SARL) Anzahl der Mitarbeiter: 20 Beschäftigte (50 Beschäftigte, SARL)  Die Gewinne unterliegen der französischen Körperschaftsteuer. 28
  • 29. 29 SARL (GmbH) SA (AG) SAS (verGmbH) Gründungskapital 1 Euro 37.000 Euro bzw. 225. 000 Euro 1 Euro Anzahl der Gesellschafter Mindestens 1 (natürliche oder juristische Person) Mindestens 7 (min. 1 natürliche Person) Mindestens 1 (natürliche oder juristische Person) Geschäftsführung 1 oder mehrere Geschäftsführer Generaldirektor bzw. Vorstand 1 oder mehrere Geschäftsführer Haftung In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen Vertretung nach außen Geschäftsführer(President) Vorstand/ Generaldirektor Geschäftsführer
  • 30. 30 SARL GmbH Kapital 1 Euro 25.000 Euro Anzahl der Gesellschafter Mindestens 1(natürliche oder juristische Person) Mindestens 1(natürliche oder juristische Person) Geschäftsführung 1 oder mehrere Geschäftsführer 1 oder mehrere Geschäftsführer Haftung In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen Vertretung nach außen Geschäftsführer(President) Geschäftsführer
  • 31. 31 SA AG Kapital 37.000 Euro bzw. 225. 000 Euro 50.000 Euro Anzahl der Gesellschafter Mindestens 7 (mindestens 1 natürliche Person) Mindestens 1 (natürliche oder juristische Person) Geschäftsführung Generaldirektor bzw.Vorstand . Vorstand Haftung In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen Vertretung nach außen Vorstand/ Generaldirektor Vorstand
  • 32. Peter R., der gerade sein Studium abgeschlossen hat möchte gerne die europäische Niederlassungsfreiheit nutzen und im Heimatland seiner Mutter ein Unternehmen gründen. Für sein vagesVorhaben konnte er bisher keineVerbündete gewinnen, was sich auch dementsprechend in einem geringen Gründungskapital von 10.000 Euro niederschlägt. Eine weitgehend freie Gestaltung der Satzung erscheint ihm dabei genauso wichtig, wie derVerzicht auf gesetzlich verpflichtende Hauptversammlungen. Welche Rechtsform sollte Peter wählen, um seinenVorstellungen gerecht zu werden? 32
  • 33.  Französisches Gesellschaftsrecht weist viele Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Recht auf  Personengesellschaften spielen nur eine untergeordnete Rolle  Die verbreitetsteGesellschaftsform stellt die SARL dar, welche im Gegensatz zur deutschen GmbH kein Startkapital erfordert  Die vereinfachte Aktiengesellschaft SAS gewinnt aufgrund ihres Gestaltungsspielraums und des geringen Startkapitals zunehmend an Bedeutung 33
  • 34.  Beurskens, Michael (2010): Gesellschaftsrecht, Stuttgart:Verlag W. Kohlhammer  Brachvogel, Gerrit (1971): Aktiengesellschaft und Gesellschaftsgruppe im französischen Recht, Stuttgart: Friedrich EnkeVerlag  Bridou-Maier, Arno (1993): Die GmbH in Frankreich in: Schmidt, Otto: Die GmbH-Rechte in den EG-Staaten, Köln:Verlag Dr. Otto Schmidt 34
  • 35.  Chaussade-Klein, Bernadette (1993): Gesellschaftsrecht in Frankreich, München: RehmVerlag  Hakenberg, Waltraud (2010): Europarecht, 5.Auflage, München:Vahlen  Pfister, Wolfgang(1993): Europäisches Gesellschaftsrecht, Frankfurt am Main: Peter LangVerlag 35
  • 36.  Anton, Jürgen (2009): SARL, SA und SAS – Alternative Rechtsformen zur Gründung von Tochtergesellschaften in Frankreich in: www.prof-dr-anton.de/service-Franzoesische- Rechtsformen/ (abgerufen am:11.11.15)  Babonneau, Marine (2014): Tableau comparatif des différents statuts : SARL, SAS, SA in: http://lentreprise.lexpress.fr/creation-entreprise/statuts/tableau-comparatif-des-differents- statuts-sarl-sas-sa_1533264.html (abgerufen am: 22.12.2015)  Batto, Veronique (2015): Hausse des créations d’entreprises en 2014, notamment des sociétés in: http://www.insee.fr/fr/themes/document.asp?ref_id=ip1534 (abgerufen am: 07.12.2015)  Cleon, Pierre (2015):Les différents types de sociétés in: http://business.lesechos.fr/outils-et- services/guides/guide-de-la-creation/1417/1423-6-les-differents-types-de-societes-24609.php (abgerufen am: 07.12.2015)  Destatis (2014): Frankreich weiterhin Deutschlands wichtigster Handelspartner in: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesamtwirtschaftUmwelt/Aussenhandel/Handelspart ner/Aktuell.html (abgerufen am: 17.10.2015) 36
  • 37.  Europäische Kommission (2015):The European Company –Your business opportunity? in: http://ec.europa.eu/internal_market/company/societas-europaea/index_en.htm (abgerufen am: 19.10.2015)  Handelsblatt (2015):Frankreich bleibt wichtigster Handelspartner Deutschlands in: http://www.handelsblatt.com/politik/konjunktur/nachrichten/export-frankreich-bleibt- wichtigster-handelspartner-deutschlands/11684988.html (abgerufen am 17.10.2015)  Kampf, Achim (2014): Französisches Gesellschaftsrecht in: http://www.gtai.de/GTAI/Navigation/DE/Trade/Recht-Zoll/Wirtschafts-und- steuerrecht/suche,t=franzoesisches-gesellschaftsrecht,did=948940.html (abgerufen am:11.11.15)  Nachmann, Josef (2012): Handelsgesellschaften im französischen Recht in: http://www.nachmann.com/fileadmin/PDFs/Gesellschaften_in_Frankreich_Merkblatt.pdf (abgerufen: am 12.11.2015 37
  • 38.  o.V. (2011): Liste deutscher Unternehmen und Filialen in Frankreich (Paris, Lyon...), oder französischer Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu Deutschland in: http://www.connexion-emploi.com/de/a/die- tochtergesellschaft-in-frankreich-sa-sas-oder-sarl (abgerufen am: 07.12.2015)  o.V. (2014): France continues to attract German investors in: http://www.euractiv.com/sections/trade-industry/france-continues-attract- german-investors-301144 (abgerufen am 17.10.2015)  o.V. (2014) :Société par actions simplifiée (SAS) in: http://creation- entreprise.comprendrechoisir.com/comprendre/societe-par-actions-simplifiee (abgerufen: am 12.11.2015)  Universität Hamburg (2012):Tabellarische Übersicht über die wesentlichsten Regelungsaspekte der Gesellschaften in: https://www.wiso.uni- hamburg.de/fileadmin/bwl/rechtderwirtschaft/institut/Materialien/Gesellschaftsr echt/Tabellarische_UEbersicht__Gesellschaften_.pdf (abgerufen am 11.12.2015) 38
  • 39. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit! 39