2. 1) Überblick: Frankreich
2) Überblick über die verschiedenen Gesellschaftsformen
3) Die Société à Responsabilité Limitée
4) Die Société Anonyme
5) Die Société par Actions Simplifiée
6) Die Kapitalgesellschaften imVergleich
7) Fazit
8) Quellen
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3. Zweitgrößte europäische Volkswirtschaft
Wichtigster Handelspartner mit einem
Warenverkehr in Höhe von
169.4 Milliarden Euro (2014)
Deutschland zweitgrößter
ausländischer Investor
1670 deutsche Unternehmen in Frankreich (2011)
4593 Niederlassungen
1945Tochtergesellschaften
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4. Das französische Gesellschaftsrecht sieht sowohl
Personen- als auch Kapitalgesellschaften vor und wird
durch das Handelsgesetzbuch und dem Gesetzbuch
für Zivilrecht geregelt.
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5. Personengesellschaften
(uneingeschränkte Haftung der Gesellschafter mit
persönlichemVermögen)
Société en Commandite Simple (SCS)
(Kommanditgesellschaft)
Société en Nom Collectif (SNC) (OHG)
Société Civile (SC) (Gesellschaft bürgerlichen Rechts)
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6. Groupement d’intérêt économique (GIE)
Wirtschaftliche Interessenvereinigung
(seit 1985)
Erleichterung und Förderung der
grenzüberschreitenden
Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten
Verbindung einer Gesellschaft mit einer
öffentlichen oder privaten Einrichtung
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7. Kapitalgesellschaften
(Haftung der Gesellschafter auf Höhe ihre jeweiligen
Einlagen beschränkt)
Société à responsabilité limitée (SARL)
(Gesellschaft mit beschränkter Haftung)
Société Anonyme (SA) (Aktiengesellschaft)
Société par Actions Simplifiée (SAS)
(Vereinfachte Aktiengesellschaft)
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8. Societas Europea (SE)
Europäische Aktiengesellschaft (seit 2004)
Rechtsform fürAktiengesellschaften in der EU mit
weitgehend einheitlichen Rechtsvorschriften
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11. Kapitalgesellschaft mit beschränkter Haftung, die stark der
deutschen GmbH ähnelt
GmbH kam über Elsass-Lothringen nach Frankreich SARL
wurde 1925 frankreichweit eingeführt
Existiert als Rechtsform in neun weiteren Ländern:
Luxemburg, Monaco, Schweiz
Algerien, Marokko,Tunesien
Libanon, Macau, Madagaskar
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12. Gründung
2 Gesellschafter erforderlich, bis maximal 100. (Bei Überschreitung
automatische Auflösung nach 2 Jahren)
Sonderform: Einmann-SARL Enterprise Unipersonnelle à Responsabilité Limitée
(EURL) (seit 1985)
Gesellschafter können sowohl natürliche als auch juristische Personen sein
haften nur in Höhe ihrer jeweiligen Einlage
Das Stammkapital der Gesellschaft kann im Rahmen der Satzung frei
festgelegt werden. (Bar oder Sachanlagen)
Seit 2003 ist kein Mindestkapital mehr erforderlich
Ist die Gründung eines Unternehmens mit nur 1 Euro Startkapital überhaupt sinnvoll?
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13. Gesellschaftsvertrag
muss in schriftlicher Form erstellt werden und folgende Angaben enthalten:
Informationen über Gesellschafter, Name, Gegenstand, Sitz,
Dauer und Stammkapital des Unternehmens sowie Angaben
zur Aufteilung der Geschäftsanteile auf die Gesellschafter und zum
Geschäftsjahr.
Nach Unterzeichnung der Satzung durch alle Gründer sind folgende
Schritte notwendig:
Anmeldung beim Handelsgericht (Greffe duTribunal de Commerce)
Eintragung in das Handelsregister (Registre du Commerce et des Sociétés)
Bekanntmachung in einem offiziellenAmtsblatt
Registrierung beim französischen Finanzamt
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14. Geschäftsführung
Jeder Geschäftsführer hat im Außenverhältnis eine alleinige und uneingeschränkte
Vertretungsbefugnis (Einzelvertretungsbefugnis) kann nicht durch
Satzungsbestimmungen begrenzt werden.
Geschäftsführer können sowohl zivil- als auch strafrechtlich zur Haftung herangezogen
werden, so z.B. beiVerstößen gegen Gesetze oder Satzungsbestimmungen
Gegenüber Dritten haften sie dagegen lediglich für den Fall persönlich, dass sie bewusst
wider dem Gesellschaftszweck gehandelt haben.
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Gesellschafts-
versammlung
Geschäftsführung
Bestellt bzw. ruft ab (jederzeit ohne
Vorliegen besonderer Gründe möglich)
Geschäftsführung (1 oder
mehrere) (müssen zwingend
natürliche Personen sein,
können aus Kreis der
Gesellschafter stammen)
Beruft ein
15. Gesellschafterversammlungen
Ordentliche Gesellschafterversammlungen (Assemblées Générales Ordinaires)
Entscheidung über die Feststellung des Jahresabschlusses oder über
die Bestellung bzw. Abberufung von Geschäftsführern
einfache Mehrheit erforderlich
Außerordentliche Gesellschaftsversammlungen (Assemblées Générales
Extraordinaires)
Beschlussfassungen zu Satzungsänderungen
Zweidrittelmehrheit erforderlich.
Änderung des Gesellschaftsvertrags erfolgt durch
Beschluss der Gesellschafter, die eine Mehrheit von dreiVierteln der
Geschäftsanteile vertreten müssen.
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16. Jahresabschluss
Innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Ende des
Geschäftsjahres festzustellen und innerhalb eines weiteren
Monats beim Handelsregister zu hinterlegen.
Bei Überschreitung zwei der folgenden drei Schwellenwerte muss
ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden:
Bilanzsumme: 1.550.000 Euro
Nettoumsatz: 3.100.000 Euro
Anzahl der Mitarbeiter: 50 Beschäftigte
Die erzielten Gewinne unterliegen der französischen
Körperschaftsteuer
16
17. Auflösung
durch:
Ablauf der im Gesellschaftsvertrag bestimmten
Zeit
Beschluss der Gesellschafter
Gerichtliche Entscheidung
Eröffnung eines Konkurses
17
19. Entspricht deutscher Aktiengesellschaft Kapital wird in Aktien zerlegt
i.d.R. frei veräußerbar
Der Begriff Société Anonyme wurde gewählt, weil die Namen der
Aktionäre für Außenstehende nicht bekannt sind und sie dadurch z. B. im
Fall eines Konkurses persönlich geschützt werden.
Die Unternehmensform wurde offiziell zum ersten Mal im
Handelsgesetzbuch von 1807 geregelt
Existiert unter selbigem Namen auch in:
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20. Gründung
Mindestens 7 Gesellschafter, die sowohl natürliche (min. 1) als auch juristische Personen sein
können Haftung lediglich bis zur Höhe der Einlagen.
Das Grundkapital beträgt mindestens 37.000 Euro,
soweit die Satzung nicht einen höheren Betrag festlegt.
Für börsennotierte Gesellschaften liegt das Mindestkapital
bei 225.000 Euro.
Wie bei der SARL können Bar- oder Sacheinlagen erbracht werden. Bareinlagen müssen,
vorbehaltlich anders lautender Satzungsbestimmungen zu mindestens 50 % bei Gründung
geleistet worden sein; der Restbetrag ist innerhalb von fünf Jahren nach Eintragung der
Gesellschaft einzuzahlen. Sacheinlagen sind sofort in voller Höhe zu leisten und von einem
Prüfer zu bewerten.
Gesellschaftsvertragliche Angaben entsprechen der SARL
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21. Aufbau
21
Verwaltungsrat
General-
direktorErnennung und
Kontrolle
Mindestens 3 und
höchstens 18
Mitglieder
Hauptversammlung
Aufsichtsrat
Vorstand
Ernennung und
Abberufung
Bestellung
max. 5 Personen
Einberufung
(mind. 1x Jahr)
Klassische Form Deutsche Form
Hauptversammlung
Ernennung und
Abberufung
Einberufung
(mind. 1x Jahr)
3-12 Aktionäre
Abberufung
auf
Vorschlag
des
Aufsichtsrats
22. Jahresabschluss
Innerhalb einer Frist von sechs Monaten
nach Ende des Geschäftsjahres durch die
Hauptversammlung zu genehmigen und
innerhalb eines weiteren Monats beim
Handelsregister einzureichen.
Verpflichtende Bestellung eines Abschlussprüfers
Für börsenorientierte Unternehmen sind zwei Abschlussprüfer
notwendig.
Die von erwirtschafteten Gewinne sind der französischen
Körperschaftsteuer zu unterwerfen.
22
24. Aktiengesellschaft in vereinfachter Form hoher
Gestaltungsspielraum hinsichtlich der Satzung
kostengünstiger in Bezug auf dieVerwaltung des
Unternehmens als SA.
1994 als Instrument zur Zusammenarbeit großer
Unternehmen, d.h. juristischer Personen, geschaffen
seit 1999 auch für kleine und mittelständische Betriebe
sowie für natürliche Personen nutzbar
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25. Gründung
Sie benötigt zur Gründung mindestens 2 Gesellschafter, die
sowohl natürliche als auch juristische Personen sein können und
deren Haftung sich lediglich auf die jeweilige Einlage
erstreckt. Anzahl der Gesellschafter ist unbegrenzt
Ausnahme: die Einmann-SAS (=SASU)(Société par Actions
Simplifiée Unipersonelle) = 1 Gesellschafter.
Das Gesellschaftskapital ist in der Satzung frei bestimmbar, seit
2008 kein gesetzlich vorgeschriebener Mindestbetrag mehr.
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26. Das Grundkapital kann entweder durch Bareinlagen oder
über Sacheinlagen eingebracht werden. Im Falle von
Bareinlagen müssen bei Gründung mindestens 50 % des
festgelegten Grundkapitals eingezahlt sein,
während der Restbetrag innerhalb eines
Zeitraums von fünf Jahren nach Eintragung
der Gesellschaft einzubringen ist.
Es erfolgt keine Börsennotierung kein öffentlicher
Zeichnungsaufruf für Aktien
26
27. Die Satzung des Unternehmens ist in schriftlicher Form
niederzulegen notarielle Beurkundung ist nicht notwendig im
Vgl. zu SARL und SA
Bei der Übertragung von Geschäftsanteilen kann die Satzung
einen Zustimmungsvorbehalt der Aktionäre, einVorkaufsrecht der
anderen Gesellschafter oder gar – für eine bestimmte Dauer
(maximal 10 Jahre) eine Unveräußerbarkeit festlegen.
So soll gewährleistet werden, dass der Kreis der
Eigenkapitalgeber überschaubar und relativ konstant bleibt.
Es existiert keinerlei gesetzliche Verpflichtung zum Abhalten von
Hauptversammlungen.
27
28. Jahresabschluss
innerhalb eines Zeitraums von sechs Monaten nach Ende des Geschäftsjahres den
Jahresabschluss durch die Aktionäre feststellen zu lassen und diesen innerhalb eines
weiteren Monats beim Handelsregister zu hinterlegen.
Werden vom Unternehmen zwei der folgenden drei Schwellenwerte überschritten,
hat die Gesellschaft einen Abschlussprüfer zu bestellen:
Bilanzsumme: 1.000.000 Euro (1.550.000 Euro , SARL)
Nettoumsatz: 2.000.000 Euro (3.100.000 Euro, SARL)
Anzahl der Mitarbeiter: 20 Beschäftigte (50 Beschäftigte, SARL)
Die Gewinne unterliegen der französischen Körperschaftsteuer.
28
29. 29
SARL (GmbH) SA (AG) SAS (verGmbH)
Gründungskapital 1 Euro 37.000 Euro bzw. 225.
000 Euro
1 Euro
Anzahl der
Gesellschafter
Mindestens 1 (natürliche
oder juristische Person)
Mindestens 7
(min. 1 natürliche
Person)
Mindestens 1
(natürliche oder
juristische Person)
Geschäftsführung 1 oder mehrere
Geschäftsführer
Generaldirektor bzw.
Vorstand
1 oder mehrere
Geschäftsführer
Haftung In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen In Höhe der
Einlagen
Vertretung nach
außen
Geschäftsführer(President) Vorstand/
Generaldirektor
Geschäftsführer
30. 30
SARL GmbH
Kapital 1 Euro 25.000 Euro
Anzahl der Gesellschafter Mindestens 1(natürliche oder
juristische Person)
Mindestens 1(natürliche oder
juristische Person)
Geschäftsführung 1 oder mehrere Geschäftsführer 1 oder mehrere Geschäftsführer
Haftung In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen
Vertretung nach außen Geschäftsführer(President) Geschäftsführer
31. 31
SA AG
Kapital 37.000 Euro bzw. 225. 000 Euro 50.000 Euro
Anzahl der Gesellschafter Mindestens 7 (mindestens 1
natürliche Person)
Mindestens 1 (natürliche oder
juristische Person)
Geschäftsführung Generaldirektor bzw.Vorstand . Vorstand
Haftung In Höhe der Einlagen In Höhe der Einlagen
Vertretung nach außen Vorstand/ Generaldirektor Vorstand
32. Peter R., der gerade sein Studium abgeschlossen hat
möchte gerne die europäische Niederlassungsfreiheit
nutzen und im Heimatland seiner Mutter ein
Unternehmen gründen. Für sein vagesVorhaben konnte
er bisher keineVerbündete gewinnen, was sich auch
dementsprechend in einem geringen Gründungskapital
von 10.000 Euro niederschlägt. Eine weitgehend freie
Gestaltung der Satzung erscheint ihm dabei genauso
wichtig, wie derVerzicht auf gesetzlich verpflichtende
Hauptversammlungen. Welche Rechtsform sollte Peter
wählen, um seinenVorstellungen gerecht zu werden?
32
33. Französisches Gesellschaftsrecht weist viele
Gemeinsamkeiten mit dem deutschen Recht auf
Personengesellschaften spielen nur eine
untergeordnete Rolle
Die verbreitetsteGesellschaftsform stellt die SARL
dar, welche im Gegensatz zur deutschen GmbH kein
Startkapital erfordert
Die vereinfachte Aktiengesellschaft SAS gewinnt
aufgrund ihres Gestaltungsspielraums und des
geringen Startkapitals zunehmend an Bedeutung
33
34. Beurskens, Michael (2010): Gesellschaftsrecht,
Stuttgart:Verlag W. Kohlhammer
Brachvogel, Gerrit (1971): Aktiengesellschaft
und Gesellschaftsgruppe im französischen
Recht, Stuttgart: Friedrich EnkeVerlag
Bridou-Maier, Arno (1993): Die GmbH in
Frankreich in: Schmidt, Otto: Die GmbH-Rechte
in den EG-Staaten, Köln:Verlag Dr. Otto
Schmidt
34
35. Chaussade-Klein, Bernadette (1993):
Gesellschaftsrecht in Frankreich, München:
RehmVerlag
Hakenberg, Waltraud (2010): Europarecht,
5.Auflage, München:Vahlen
Pfister, Wolfgang(1993): Europäisches
Gesellschaftsrecht, Frankfurt am Main: Peter
LangVerlag
35
36. Anton, Jürgen (2009): SARL, SA und SAS – Alternative Rechtsformen zur Gründung von
Tochtergesellschaften in Frankreich in: www.prof-dr-anton.de/service-Franzoesische-
Rechtsformen/ (abgerufen am:11.11.15)
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Cleon, Pierre (2015):Les différents types de sociétés in: http://business.lesechos.fr/outils-et-
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37. Europäische Kommission (2015):The European Company –Your business opportunity?
in: http://ec.europa.eu/internal_market/company/societas-europaea/index_en.htm
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Kampf, Achim (2014): Französisches Gesellschaftsrecht in:
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37
38. o.V. (2011): Liste deutscher Unternehmen und Filialen in Frankreich (Paris,
Lyon...), oder französischer Unternehmen mit Geschäftsbeziehungen zu
Deutschland in: http://www.connexion-emploi.com/de/a/die-
tochtergesellschaft-in-frankreich-sa-sas-oder-sarl (abgerufen am: 07.12.2015)
o.V. (2014): France continues to attract German investors in:
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german-investors-301144 (abgerufen am 17.10.2015)
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Universität Hamburg (2012):Tabellarische Übersicht über die wesentlichsten
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